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Duell-Codex

K. K. HAUPTMANN i. E., DIRECTOR DER KÖNIGL. LANDES-FECHTSCHULE ZU PRAG, RITTER DES KAISERL. OESTERREICH. FRANZ JOSEFS-ORDENS, DES KÖNIGL. SÄCHSISCHEN ALBRECHT-ORDENS I. CL., DES KÖNIGL. WÜRTTEMBERGISCHEN FRIEDRICH-ORDENS I. CL., DES SACHSEN ERNESTINISCHEN HAUSORDENS I. CL., BE...

Chapters

8. Part 8

Sind die Motive der Ursache des Duelles weniger ernster Natur, sind die beiden Gegner nur durch falsche Auffassung des Ehrenpunktes der Meinung gewesen, ihre Zuflucht zu den Waf...

15. Part 15

Art. 6. -- Liegt eine Beleidigung dritten Grades vor, oder eine Beleidigung, die diesem Grade gleichgestellt ist, so steht dem Beleidigten das Recht zu, sich seiner eigenen Pist...

16. Part 16

„Niemand ist verpflichtet, ein Ausnahmsduell anzunehmen; die Secundanten müssen demselben nicht beipflichten; sie haben das Recht, jederzeit ihr Ehrenamt niederlegen zu dürfen....

14. Part 14

Art. 30. -- Ist von Seite der Gegner eine Unregelmässigkeit vorgekommen oder hat eine Verletzung der Duellregeln stattgefunden, so haben die Secundanten das Duell abzubrechen un...

12. Part 12

Aber auch ein beständiges Zurückweichen bei der geringsten Bewegung des Gegners, wobei dem Angreifenden die Möglichkeit der Ausführung seiner Attaque benommen wird, desgleichen...

10. Part 10

Was das Gewichtsverhältnis der Klinge zum Korbe betrifft, so wollen wir betreffs der Schwerpunktslage bloss bemerken, dass mit Rücksicht auf die Widerstandsfähigkeit der Parade...

11. Part 11

Es ist wohl selbstverständlich, dass ein mit kunstgerechter Desarmirung in Verbindung gebrachter Hieb, der so rasch erfolgt, dass diese beiden Bewegungen beinahe ein Tempo bilde...

13. Part 13

Wenn die Vereinbarungen nicht bis zur Kampfesunfähigkeit eines der beiden Gegner gelautet haben, so ist der Kampf nach dem ersten, beziehungsweise zweiten, unter allen Umständen...

7. Part 7

Art. 15. -- Wird von den Secundanten beobachtet, dass während des Kampfes die vereinbarten Regeln oder die gesetzmässigen Bestimmungen in irgend einer Weise verletzt werden oder...

4. Part 4

Art. 14. -- Konnte die Angelegenheit nicht beigelegt werden, so müssen die Secundanten bei Fällen einfacher Beleidigung selbst am Kampfplatze nochmals eine Versöhnung herbeizufü...

9. Part 9

Die Secundanten sollen es nie zugeben, dass an einem und demselben Tage ihr Client zwei Duelle -- ausser bei sehr triftigen Gründen -- zur Austragung bringt, auch wenn derselbe...

6. Part 6

Art. 5. -- Die Mitglieder des Ehrenrathes haben sich mit ihrem Ehrenworte zu verpflichten, über den zur Verhandlung gelangenden Gegenstand, sowie über den Lauf der Verhandlung s...

3. Part 3

Art. 11. -- Erfolgte die Beleidigung von mehreren Personen zugleich oder von einer Corporation, so steht dem Beleidigten das Recht zu, ~aus deren Mitte einen ihm beliebigen Gegn...

2. Part 2

Es ist dies ein Vorrecht, welches dem durch eine Beleidigung Angegriffenen nicht nur grosse Vortheile bietet, sondern auch geeignet ist, in manchen Fällen eine unmotivirte Belei...

5. Part 5

Art. 48. -- Wurden von einem Gegner die Kampfregeln verletzt, so haben die Secundanten ein Protokoll hierüber zu verfassen; falls aber hierdurch eine ernste Lebensgefahr für den...

1. Part 1

K. K. HAUPTMANN i. E., DIRECTOR DER KÖNIGL. LANDES-FECHTSCHULE ZU PRAG, RITTER DES KAISERL. OESTERREICH. FRANZ JOSEFS-ORDENS, DES KÖNIGL. SÄCHSISCHEN ALBRECHT-ORDENS I. CL., DES...

17. Part 17

Wenn auch dieses Ausnahmsduell, sowie die beiden folgenden mit dem Carabiner und zu Pferde ihrer exotischen Natur wegen bei uns nicht gebräuchlich sind, füglich auch weggelassen...