Part 27
~Das Spiel ist die eigentliche Heimath der kindlichen Seele, ist sein Paradies, auch mit dem Baum der Erkenntniß.~ Hütet euch aber, der flammende Cherub zu seyn, der sie aus diesem Paradiese verjagt; sie verlassen es von selbst, wenn es aufgehört hat, für sie ein Paradies zu seyn. Spielt das Kind zu lange, nämlich auch dann noch, wenn es schon das Bedürfniß, beschäftigt zu seyn, lebhaft fühlt, so ist ihm das Spiel verderblich; zu wenig, so nimmt es eine unnatürliche Richtung, und verliert seine Freudigkeit und Heiterkeit. ~Es kommt viel darauf an, daß der Uebergang vom Spiel zum Lernen mit Vorsicht und Klugheit geschehe.~ Bilder und bildliche Darstellungen vermitteln diesen Uebergang am besten; aber auch hiebei beobachte man eine weise Sparsamkeit, und gebe ihnen nicht zuerst unbekannte Thiere und Gewächse, die ein gelehrtes Auge fordern, sondern solche Bilder, auf welchen Menschen oder Thiere handelnd dargestellt werden. »Auch sind kleine Bilder den Kindern angemessener und angenehmer, als große. Was für uns fast unsichtbar ist, ist für Kinder nur klein; sie sind nicht bloß moralisch, sondern auch physisch kurzsichtig, folglich gewachsen der Nähe; und mit ihren kurzen Ellen, mit ihrem Leibchen, messen sie ohnehin überall so leicht Riesen heraus, daß wir wohl thun, wenn wir ihnen die Welt im verjüngten Maßstabe vorführen.«
Der Spielplatz ist die rechte Uebungsschule für alle moralische und geistige Anlagen und Kräfte der Kinder; daher die Erscheinung, daß einsam und einförmig erzogene Kinder sich so langsam und so einseitig entwickeln, und immer rauhe Ecken behalten, die selbst die Welt mit ihren Reibungen nicht abschleift. Aber soll der Spielplatz eine solche Uebungsschule werden, so muß Freiheit herrschen, und die Erwachsenen müssen nicht weiter, als wenn ein Friede zu schließen, oder ein Beschluß zu fassen ist, als Mittelspersonen und Rathgeber, oder höchstens als Redner mit Vorschlägen in dieser Volksversammlung auftreten. Aber die Vorschläge, und das Abstimmen darüber kann von gutem Nutzen seyn; nur bleibe es auch, wie in der Volksversammlung, bei dem, was die Mehrheit beschlossen hat.
Das schönste und reichste Spiel ist Sprechen, erstlich des Kindes mit sich, und noch mehr der Eltern mit ihm. Ihr könnt im Spiele und zur Lust nicht zu viel mit Kindern sprechen, so wie bei Strafe und Lehre nicht zu wenig. Levana 1r Th. S. 197.
47.
»Nur Kinder sind kindisch genug für Kinder. Eltern und Lehrer sind ihnen immer jene fremde Himmelsgötter, welche, nach dem Glauben vieler Völker, dem neuen Menschen auf der neugebornen Erde lehrend und helfend erschienen waren; wenigstens sind sie den Kinder-Zwergen die körperlichen Titanen. Folglich ist ihnen in dieser Theokratie und Monarchie freies Widerstreben verboten und verderblich, Gehorsam und Glaube verdienstlich und heilbringend. Wo kann denn nun das Kind seine Herrscherkräfte, seinen Widerstand, sein Vergeben, sein Geben, seine Milde, kurz jede Blüthe und Wurzel der Gesellschaft anders zeigen und zeitigen, als im Freistaate unter seines Gleichen? Schulet Kinder durch Kinder. Der Eintritt in den Spielplatz ist für sie einer in ihre große Welt, und ihre geistige Erwerbschule ist im kindlichen Spiel- und Gesellschafts-Zimmer.«
»Wie das Schachbrett Kriegs- und Regierungs-Unterricht auftischen soll, so wächst auf dem Spielplatz der künftige Lorbeer- und Erkenntniß-Baum. -- Der Schaum des kindlichen Spiels sinkt zu wahrem Wein zusammen, und ihre Feigenblätter verhüllen nicht Blößen, sondern süße Feigen.«
48.
~Gesang~ gehört, wie Musik überhaupt, zu den wirksamsten Mitteln, die Freudigkeit und Heiterkeit der Kinder zu beleben, und gleichsam einen Fond von Freudigkeit in ihnen anzulegen. »Musik sollte eher, als die Poesie, die fröhliche Kunst heißen; sie theilt Kindern nur Himmel aus, denn sie haben noch keinen verloren, und setzen noch keine Erinnerungen als Dämpfer auf die hellen Töne. Wählet schmelzende Tongänge und weiche Tonarten, ihr heitert doch damit das Kind nur zu Sprüngen auf. Einige Jahre kann das Kind weinen über Töne, wie der Vater, aber jenes nur vor Ueberlust, da bei den Kindern unsere Erinnerung noch nicht den tönenden Hoffnungen die Rechnungen des Verlustes unterlegt. -- Gibt es etwas Schöneres, als ein frohsingendes Kind?«
Wollet ihr, daß das Kind singe, und durch Gesang fröhlich gestimmt werde, so machet es empfänglich für Einwirkung der Musik, indem ihr seine Gefühle für's Schöne bildet und nähret, für seine Gesundheit sorget, es vor übler Laune und Mißmuth durch Gewöhnung zur Genügsamkeit bewahret. Jene, von Lust und sinnlichem Genuß übersättigte Kinder, können nie fröhliche Kinder werden, denn die Freude wohnt nicht bei dem Ueberdruß. So wie die Menschen, welche dem Glücke gleichsam im Schooße sitzen, nie wahrhaft glücklich, und nichts weniger, als allezeit fröhlich sind, so noch viel weniger die Kinder, welche nie eine rauhe Luft anwehte, denen nie ein Wunsch versagt ward.
49.
Auch eine zu große Anstrengung des kindlichen Geistes ertödtet die Fröhlichkeit der Kinder; die Seele erliegt unter der Last, die ihrer Kraft nicht angemessen ist, und der Körper erliegt mit ihr. Da, wo man mit ängstlicher Eilfertigkeit den Kindern gleich in den frühesten Jahren des erwachenden Verstandes eine Masse von Kenntnissen einzupfropfen bemüht ist, entsteht eine unnatürliche Ernsthaftigkeit, ein verdrießliches und in sich gekehrtes Wesen, und hat das Kind auf diese Art Schaden an seiner Seele genommen, so wird es nie wieder eine rechte Heiterkeit gewinnen.
Vor allem aber ist Herzensreinheit und Unschuld die Quelle der Freudigkeit und Fröhlichkeit; darum hören die Kinder auf, fröhlich zu seyn, so bald sie etwas zu verhehlen und zu verbergen haben. Religiöse Eindrücke und vertrauter Umgang der Eltern werden sie am sichersten davor bewahren. Kinder, die den Allwissenden und Allgegenwärtigen scheuen, werden nicht leicht heimlich sündigen, und wenn sie fallen, bald wieder aufstehen. Aber erfüllet auch gern ihre unschuldigen Wünsche, gönnet ihnen unschuldige Genüsse, sonst nöthiget ihr selbst sie zu Heimlichkeiten, und weg ist dann ihre Freudigkeit und Fröhlichkeit.
50.
Endlich erhaltet sie im ~Umgange mit der Natur~, und reichet ihnen oft den Becher der Freude, dadurch, daß ihr sie unter Gottes Himmel führet, und sie die reine Himmelsluft einathmen lasset. Indem diese durch ihre Adern strömt, ergreift Freude und Fröhlichkeit ihr ganzes Wesen. Die Natur ist und bleibt die unversiegbare Quelle der Freude, und wer aus dieser nicht schöpfen darf, genießt sein Leben nur halb. Aber gebt auch den Kindern ~Gespielen ihrer Lust~, wenn ihr sie hinausführet; das Kind, welches sich nicht mit andern Kindern freut, genießt nur halb. Die Einsamkeit macht Kinder gemüthskrank, so wie der enge Horizont der Stube und die Stubenluft. Der Geist wird freier, wo das Auge weit und frei umher blicken kann. Viele Kinder verschmachten körperlich und geistig, wenn sie nie oder zu selten hinauskommen in's Freie.
Auch der Veränderlichkeit, welche zur Natur des menschlichen Geistes gehört, und die so wohlthätig wirkt, gib mit Weisheit nach, damit des Kindes Freudigkeit erhalten und genährt werde, durch die Mannigfaltigkeit seiner Beschäftigungen. Wird ein Kind durch Furcht und Strafe gezwungen, bei einer einförmigen und anstrengenden Beschäftigung stundenlang, wohl tagelang auszuhalten, so geht leicht Gesundheit und Freudigkeit verloren. So ist's, wenn z. B. mütterliche Eitelkeit oder die Charlatanerie der Schule von dem armen Mädchen in kurzer Zeit eine Arbeit erpreßt, zu welcher die höchste Sorgfalt und Anstrengung erfordert wird. So werden oft Talente und Freuden-Tage (z. B. Geburtsfeste) den Kindern zu Folterbänken gemacht, auf welchen sie ihre besten Gemüthskräfte ausseufzen. Die Veränderlichkeit der Kinder ist nicht Laune und Uebermuth, »sondern die natürliche Folge der schnellen Entfaltungsreihe; denn das so eilig reifende Kind sucht in neuen Ländern neue Früchte, wie ja sogar der Alte in alten neue -- und vielleicht liegt auch der Grund noch tiefer, nämlich in dem Mangel an Zukunft und Vergangenheit, wobei ein Kind desto stärker von der Gegenwart getroffen und erschöpft wird.«
51.
Die Regel sagt: suche selbst da, wo Du Zwang eintreten lassen mußt, seinen Willen zu gewinnen, besonders bei anhaltender Beschäftigung und bei dem Uebergange vom Spiel zur Arbeit -- ferner bei Enthaltsamkeit und Mäßigkeit im Genuß. Daher werde jeder reine Zwang möglichst verhütet und vermieden, und der Gehorsam werde dem Kinde nicht Ertödtung seiner kindlichen Gefühle und Triebe; denn dabei muß nothwendig alle Freudigkeit verloren gehen, da sich der Erzieher in einen Zuchtmeister verwandelt, und dem Kinde allen eigenen Willen nimmt. Muß sich das Kind nicht gedrückt, gemißhandelt und gekränkt fühlen, da es sich zu den Absichten und Gründen der Erwachsenen nicht zu erheben vermag? muß es nicht störrisch, mürrisch und trübsinnig werden, wenn man ihm gar keinen eigenen Willen zugestehen will?
»Der kindliche Gehorsam kann, an und für sich, ohne Berechnung mit seinem Motiv, keinen andern Werth haben, als daß den Eltern Vieles dadurch leichter wird. Oder gälte es auch für Seelenwuchs, wenn euer Kind nun überall so vor allen Menschen, wie vor euch, seinen Willen unterordnete, böge und bräche? Welcher gelenkige, geräderte Gliedermensch, aufs Rad des Glücks (Gehorsam) geflochten, wäre das Kind! Allein was ihr meint, ist nicht dessen Gehorchen, sondern seine Antriebe dazu, die Liebe, der Glaube, die Entsagungskraft, die dankende Verehrung des Besten, nämlich des Eltern-Paars. Und dann habt ihr Recht. Aber um so mehr ~gebietet~ nirgends, wo euch das höhere Motiv nicht selber aufruft und gebeut.« S. Levana 1r Th. S. 221.
~Verbieten~, besonders wenn es mit Worten der Liebe geschieht, wird das Kind nicht so mürrisch machen, als ~Gebieten~; es wird ihm leichter, zu unterlassen, als zu thun, weil es bei dem Unterlassen noch die Freiheit behält, etwas anders zu thun -- ihr müßtet es denn mit euren Verboten wie mit Schranken einengen, oder damit auf jedem Schritte verfolgen, oder verbieten, was das Kind, weil es ein Kind, und dies Kind ist, nicht lassen kann, z. B. zerbrechen und zerreissen, oder lärmen und springen, oder albern seyn. -- Gebietet ihr zu viel und zu oft, so wird das Kind furchtsam und ängstlich; immer steht ihm ein Gebot schreckend und drohend vor Augen, und es verliert endlich alle Heiterkeit und Freimüthigkeit: Nichts tödtet so sehr alle Freudigkeit der Kinder, als ungerechtes Ge- und Verbieten, und nichts lähmt so sehr ihre Willenskraft. Ein Gebot im Ton der Bitte, der Aufforderung, wobei Liebe und Ehrtrieb zu Hülfe gerufen, oder ein ~Ableiter~ für die Begierde aufgerichtet wird, würde anders, und besser wirken. Und der pädagogischen Klugheit bieten sich überall solche Ableiter dar, durch welche die Begierde nicht nur von dem Thörichten und Gefährlichen abgeleitet, sondern auch zugleich auf etwas Gutes und Nützliches hingeleitet wird, z. B. eine angenehme Beschäftigung, ein Auftrag, eine Erzählung, ein Reiz für die Neugierde u. dgl. m. Und wie viel liegt daran, daß Kinder mit Freudigkeit gehorchen lernen! -- fast die ganze Charakterbildung. Auch ist doch nur das Gehorchen mit Freudigkeit ein wahres Gehorchen.
»Nur den Sclaven peitscht man zum Ueberverdienst; aber selbst das Kameel trabt nicht hinter der Peitsche, sondern nur hinter der Flöte, schneller.« (Jean Paul.)
52.
Auch durch ~Belohnungen~ und ~Bestrafungen~ suche die Erziehung auf den Zögling und seinen Willen zu wirken; denn da die ~natürlichen~ Folgen nicht gleich sichtbar und fühlbar, oft sogar durch dazwischen tretende Umstände verzögert oder entfernt werden, und Kinder so erfinderisch sind in Entschuldigungen und Beschönigungen; so sind ~positive~ Belohnungen und Bestrafungen in der Erziehung unentbehrlich, um den Willen der Kinder von Thorheiten und Fehltritten abzulenken, und ihn für das Gute zu gewinnen; doch müssen sie, wenn sie wohlthätig wirken sollen, der reinen Sittlichkeit keinen Eintrag thun, und also weder in unnatürliche Zwangsmittel, noch in Bestechungen des Willens ausarten, (wie z. B. wenn die Leckerhaftigkeit oder die Eitelkeit, oder wohl gar der Neid der Kinder angeregt, und als Reizmittel gebraucht wird), noch jemals einen an sich guten Trieb, wie z. B. den Ehrtrieb unterdrücken, oder den Muth und die Freudigkeit des kindlichen Gemüths. -- Der Zögling selbst muß sie als nothwendig und wohlthätig erkennen, und sie müssen keine Spur von Laune, Eigennutz oder Härte an sich tragen. Darum ist es z. B. unverantwortlich, wenn Eltern und Erzieher von vier- und sechsjährigen Kindern ein stundenlanges Stillsitzen bei einem Bilderbuche oder bei einer Arbeit, bei der Fibel, dem Schreibebuche, verlangen, und es durch Drohungen oder Versprechungen erzwingen.
Behutsam und sparsam wollen sie angewandt seyn, gleichsam als Würze der Erziehung, damit nicht auf der einen Seite Eigennutz und Selbstsucht, auf der andern Furcht entstehe, und der Zögling auch ~unbelohntes Gute~ liebe, und ~unbestraftes Böse~ verabscheue. Folgende Regeln sind hiebei zu beobachten: 1) So lange es noch andere Mittel zum Zweck gibt, trete keine Belohnung und keine Strafe ein; nur, wenn jedes andere unwirksam blieb, oder geringe Wirkung that. Aeusserungen der Liebe wirken besser, als Aeusserungen des Beifalls; Aeusserungen der Unzufriedenheit und Betrübniß besser, als Verweise und Strafen. Darum sollen diese nur im Nothfalle eintreten. 2) Kinder, die unverwöhnt, natürlich gut und gefühlvoll sind, sollen nicht gestraft und nicht belohnt werden, denn das würde sie nur verderben. Bei Verwöhnten ist Strafe und Belohnung nothwendig. Eben so bei Kindern von großer Lebhaftigkeit und starker Sinnlichkeit. 3) Man beobachte das genaueste Verhältniß gegen Verdienst und Schuld. Wenn ein Kind sich im Memoriren auszeichnet, oder wegen seines Phlegma's still und folgsam ist, so hat es auf keine Belohnung Anspruch. Wenn ein Kind von dürftiger Fähigkeit keine Fortschritte macht, so kann es nicht bestraft und nicht getadelt werden. Da, wo eine natürliche Weichheit und Gutmüthigkeit die einzige Quelle des Gehorsams, der Gesetztheit und Lenksamkeit ist, wird der Erziehung durch unberufene Lobredner und freigebige unbesonnene Lobsprüche sehr oft ihr Werk verdorben. Wo die Natur oder die Umstände Hindernisse in den Weg gelegt haben, aber eifriges und anhaltendes Streben sich zeigt, da werde liebreich belehrt und ermuntert. Man unterscheide wohl bösen Willen und Schwachheit, und traue jenen den Kindern nicht leicht zu, versage dieser die verdiente Nachsicht nicht. Daher sind alle feststehende Strafen und Belohnungen bedenklich; denn wie oft wird die Schuld zur Unschuld durch die Berücksichtigung der Umstände; wie oft sinkt das scheinbare Verdienst zur Schwachheit hinab, wenn man genauer nach seinem Ursprunge forscht. Aber bei feststehenden Strafen kann keine von den Rücksichten genommen werden, welche Klugheit und Billigkeit vorschreiben. So ist es besonders mit Ehrenbezeigungen. 4) Man beobachte genau die Wirkungen der Belohnung und Strafe, denn diese sind oft ganz anders, als man sie erwartet hatte, und bei verschiedenen Kindern verschieden. Die Furcht, welche abschrecken sollte, reizt zuweilen, besonders bei Kindern, welche einen festen Willen haben, und durch ihr Temperament fortgerissen werden. 5) Man hüte sich ein Straf-Urtheil im Zorn auszusprechen, noch mehr es im Zorn zu vollziehen. 6) Man beobachte eine gehörige Stufenfolge im Strafen, und lasse sich durch des Kindes Widerstreben nicht reizen. 7) Sichtbare und innige Reue wende die Strafe ab, oder diese bestehe doch nur in der Aufgabe, den Fehler wieder gut zu machen. 8) Die sichtbare Theilnahme des Strafenden erhöhe die Wirksamkeit der Strafe, die immer als Aeusserung der Liebe erscheinen muß. 9) Man suche die Strafe den natürlichen Folgen der Handlungen möglichst anzupassen und gleich zu stellen, und schließe also z. B. das zänkische Kind von der Spielgesellschaft aus, lasse das unmäßige und leckerhafte entweder dieselbe Kost häufig nach einander, bis zum Ueberdruß genießen, oder fasten, oder nur das Einfachste genießen; strafe das träge Kind durch lange Weile, das flatterhafte durch Anhalten zur Wiederholung und zum Bessermachen, gönne dem fleißigen vorzugsweise Erholung und Vergnügen, schließe das geschwätzige und plauderhafte für eine Zeit von allem Umgange aus, nöthige das ungestüme zur Abbitte, gebe dem sanftmüthigen Aufsicht über Andere -- lasse die schmutzigen sich zurückziehen -- die unordentlichen aufräumen. 10) Der Erzieher sorge dafür, daß sein Mißfallen und seine Mißbilligung die schwerste Strafe sey, und suche daher seinen Zöglingen Ehrerbietung und Liebe einzuflößen, ihr sittliches Gefühl zu schärfen, ihr Ehrgefühl zu erhöhen. 11) In solchen Fällen, wo an der Aufrichtigkeit der Reue zwar nicht zu zweifeln ist, aber der Wille des Kindes sich noch sehr schwach und wankend zeigt, erlasse man die Strafe nicht, aber man lasse dem Kinde die Wahl zwischen zwei Strafen.
Bei eingewurzelten Fehlern und geringem Ehrgefühl können auch solche Strafen sehr wohlthätig werden, die beschämen und demüthigen, z. B. Absonderung und Entfernung, Bekenntniß und Abbitte.
53.
Die Wirksamkeit der Strafe und Belohnung werde durch die Gesinnung erhöht und befördert, welche der Erzieher dabei zu erkennen gibt: die herzliche Betrübniß über die Fehltritte des Zöglings, das Bedauern seines Wankelmuths, das Trauern über seinen Leichtsinn, die Freude über seine Besserung und seine Fortschritte im Guten. Er erblicke nie den Zorn, den eine persönliche Beleidigung entschuldigen oder rechtfertigen würde, und zürne nur sich selbst, nie seinem strafenden Erzieher. Die Liebe desselben sey seine höchste Belohnung, die Trauer desselben seine härteste Strafe.
~Für Belohnungen besonders~ stehet Folgendes ~als Regel~ fest:
1. Sie werde nie für das ertheilt, was allein die Natur gab, und also nicht errungen werden durfte, sondern nur für das, was Anstrengung, Ueberwindung, Geduld und Beharrlichkeit kostete.
2. Man lasse sie sich nicht abschmeicheln durch ein gefälliges Betragen, zarte Aufmerksamkeit, scheinbare Folgsamkeit. Leider kommen auch in der Kinderwelt schon die Künste der Heuchelei und des Schmeichelns zum Vorschein.
3. Nie Geldbelohnungen (aber wohl Geldstrafen unter gewissen Umständen), und ~selten~, bei eitlen Kindern ~nie~, Ehren-Belohnungen; vorzüglich dagegen Vergnügen, Befriedigung der Neugier, und einer unschuldigen oder sogar nützlichen Liebhaberei.
4. Leckerbissen nur bei kleinen Kindern, und nur sehr sparsam.
5. Zur pädagogischen Klugheit gehört es, die Belohnung selbst zuweilen weit hinaus zu setzen, sie nur in der Entfernung zu zeigen, und bei schlaffen Kindern die Bedingungen zu erschweren, um Anstrengung zu bewirken.
6. Wo möglich sey die Belohnung von der Art, daß sie bei Verschlimmerung oder Rückfall zurückgenommen, oder eine Zeitlang entzogen werden kann, wie z. B. ein bewilligtes Taschen-Geld, versprochene Reise u. dgl.
7. Der Grad der Moralität bestimme den Grad der Belohnung. Daher ist es nöthig, Kinder erst genauer kennen zu lernen, und bei Uebergängen von einer mangelhaften Tagesordnung zu einer regelmäßigen und strengen den Verwöhnten die Macht der Gewohnheit zu Gute zu rechnen.
54.
Die ganze Behandlung des Zöglings sollte in der Erziehung eine fortgehende Belohnung und Bestrafung des Zöglings seyn, denn die Kinder bedürfen fast in jedem Augenblick dieser Antriebe. Daher wird diejenige Erziehung die wirksamste seyn, wo ein liebevoller Ernst dem Zögling Hochachtung und Scheu eingeflößt hat, und schon eine mißbilligende Miene, oder ein einziges Wort des Tadels oder Lobes auf des Zöglings Willen kräftig wirkt. Dem gutgearteten Kinde ist Mißfallen und Unzufriedenheit, vor allem ~Trauer~ des Erziehers die höchste Strafe, der Beifall und die Liebe desselben die höchste Belohnung und das höchste Ziel seiner Wünsche.
~Bedenkliche Strafen~ bei lebhaften Kindern sind: Einsperren, Stehenlassen, langwierige Geduldsprüfungen, Wegnehmen dessen, was sie sehr hoch halten, Beschämung vor Fremden und vor Respektspersonen. Dagegen sind oft sehr wohlthätig wirksam: körperliche Strafen, weil sie der Gewalt des Temperaments ein Gegengewicht geben.
~Bedenkliche Belohnungen~ sind alle die, welche der Eitelkeit und Vergnügungsliebe Nahrung geben, oder wobei man dem Eigennutz Vorschub leistet, und die Kinder zur Geldliebe reizt, oder die Unbelohnten zur Eifersucht und Mißgunst verleitet.
55.
Der ~Ehrtrieb~ werde, weil er so leicht ausartet, und dann den Charakter so sehr entstellt, nur mit der äußersten Vorsicht in der Erziehung benutzt, und nur bei solchen Kindern, die von Natur wenig reizbar, und mit einem sehr schwachen Gefühls-Vermögen ausgestattet sind. Auch hüte man sich, jenes eitle Lauschen auf den Beifall der Welt zu begünstigen, welches zur Menschenfurcht und Menschengefälligkeit führt, und der Sittlichkeit höchst gefährlich ist. Der Beifall achtungswürdiger Menschen erscheine zwar den Kindern als ein hohes und schätzbares Gut, aber nie als das höchste, und das Urtheil ihres Gewissens sey ihnen die entscheidende Stimme, der sie unbedingt gehorchen. Keine Verirrungen sind häufiger und verderblicher, als die des ausgearteten Ehrtriebes, und keine Vorurtheile wurzeln tiefer, als die von Ehre und Schande. Da, wo diese Vorurtheile schon durch die erste Erziehung, gleichsam durch Vererbung, sich festgesetzt haben, kommt es nie zu einer richtigen und unbefangenen Ansicht der Dinge, und es entspringen aus diesen Vorurtheilen Ungerechtigkeiten der gröbsten Art. Hier kann nur durch Verstandesbildung und Berichtigung der Begriffe, zuweilen durch entgegengesetztes häusliches Verhältniß entgegengearbeitet werden. Von dieser Seite wird oft den Kindern vornehmer Eltern die Erziehung in einer öffentlichen Erziehungsanstalt, mit Kindern von sehr verschiedenen Ständen und Bildungsgraden, sehr wohlthätig durch den Zwang und die Nöthigung, welche sie herbeiführt.
Kindern soll das Lob nur als eine Stärkung von Zeit zu Zeit und sparsam gereicht werden, denn sie können nicht viel davon ertragen. Bei jeder Gelegenheit den Kindern eine Lobrede halten, alle ihre kleinen Geschicklichkeiten bewundern und preisen, sie ihre Künste machen lassen, so oft Fremde erscheinen, heißt: sie methodisch verderben. Besonders verhüte man das Loben bei talentvollen Kindern, da diese ohnehin schon sehr bald selbst die Bemerkung machen, daß sie sich auszeichnen, und Vorzüge haben; man dulde nicht, daß Kinder viel bedient werden, und entferne solche dienende Personen, die den Kindern eine Art von Unterwürfigkeit bezeigen, und sie dadurch im Dünkel bestärken. Man kleide Kinder nicht so kostbar, oder so glänzend, daß ihr Anzug Aufsehen erregt, und sie den Erwachsenen gleich stellt; man führe sie nicht zu früh in große Gesellschaften, besonders in Tanzgesellschaften.
56.
Eben so bedenklich aber, wie es ist, dem ~Ehrtriebe~ zu viel Nahrung zu geben, eben so bedenklich ist es, ihn zu ~unterdrücken~, und ihm Gewalt anzuthun, durch beschämende und herabsetzende Strafen und durch Demüthigungen. Hiebei sind folgende Regeln die bewährtesten:
1. Wenn die natürliche Schaam sich stark genug bei Fehltritten äussert, so verstärke man sie nicht; vielmehr gebe man dem Zöglinge den Wunsch zu erkennen, ihm Beschämung zu ersparen.
2. Da, wo Beschämung als Antrieb und Strafe nöthig ist, geschehe sie doch mit möglichster Schonung, z. B. ohne Nennung des Namens, nicht vor Dienstboten oder Fremden, ohne irgend eine Beschimpfung. So z. B. bei wiederholten Lügen im Erzählen, bei Unordnung und Faulheit -- man lasse dem Zögling noch einen Ausweg, die Beschämung abzuwenden.