Kulturgeschichte der Nutztiere

Part 62

Chapter 623,472 wordsPublic domain

Im 18. Jahrhundert besaß der große Grundbesitz unbeschränkte Macht. Mit Verachtung sah er auf alle Bürgerlichen und noch vielmehr auf die leibeigenen Bauern herab, mit denen er in der gewissenlosesten Weise verfuhr und sie auf das schamloseste ausbeutete. Zäune zur Abhaltung des sich stark vermehrenden Wildes von den Äckern waren verboten oder, wo sie, wie beispielsweise in Sachsen von 1775 an „aus Landesmütterlicher Vorsorge“ den Untertanen gestattet waren, durften sie nur um Kohl- und Obstgärten gezogen werden und mußten so nieder und die einzelnen Pfähle oben stumpf sein, daß das Rotwild darübersetzen und sich dabei nicht verletzen konnte. Einzig das Schwarzwild wurde dadurch abgehalten. Im Jahre 1718 erließ der Herzog von Württemberg das Reskript, daß alle Zäune seines Landes mit Ausnahme der Zäune an der Landesgrenze niedergelegt werden sollten. Den Bauern wurde untersagt, auf ihren eigenen Gütern das Laub zusammenzurechen und die Eicheln aufzulesen, damit sie dem Wilde als Lagerstatt und Futter dienen konnten. Auch Hunde durfte der Bauer nicht fortlaufen lassen oder gar zum Verscheuchen des Wildes von seinen Äckern verwenden. In ganz Württemberg war während des 18. Jahrhunderts das Halten von Hunden überhaupt verboten. So blieb dem Bauern, der etwas ernten wollte, nichts anderes übrig, als selbst oder durch seine Familienangehörigen den ganzen Tag und die Nacht hindurch die Felder zu bewachen, damit das Wild, besonders die Sauen, dieselben nicht verwüsteten. So mußten allein in Sachsen Nacht für Nacht 4000 Menschen wachen, damit der despotische Landesvater gelegentlich auf die Jagd gehen konnte. Auf das heutige Deutschland übertragen, mußten für die Bewachung der Felder in der Nacht wenigstens 68000 Menschen allnächtlich ihren Schlaf opfern, und diesen schweren Dienst mußten die größtenteils von der Fronarbeit am Tage ermüdeten Leute vielfach bei Regen und Kälte verrichten. Das Rotwild, dessen Bestand von Seckendorf 1656 für Sachsen auf 3000 Stück geschätzt wurde, durchstreifte truppweise die Felder, wenn das Getreide reifte, und machte sich daselbst bequeme Lagerstätten. Von den Sauen aber, deren Sachsen nach derselben Schätzung damals etwa 6000 aufwies, lag etwa ein Drittel beständig auf den Feldern, unbeachtet der niederen Zäune, die sie mit Leichtigkeit zu überspringen vermochten. So schreibt ein anonymer Sachse 1799 in einer Schrift über die Schädlichkeit der Jagd: „Wer die Gegenden an der Elbe, z. B. von Dresden bis Wittenberg, von Torgau bis Wurzen, wie auch die Gegend von Colditz, Annaberg usw. durchreitet, der wird in den dortigen Feldern, wenn er die von diesen Tieren vernichtete Hoffnung des armen Landmannes sieht, sich selbst zum Jammer und Mitleid gerührt fühlen und die Stimme der fröhlichen Jäger vor den Klagetönen der über ihren Verlust Jammernden nicht hören können. -- Im Jahre 1777 reisete ich in das Erzgebirge nach Elterlein, einem Städtchen, welches unweit Annaberg liegt. Hier sprach ich unter andern Einwohnern auch den Stadtrichter. Dieser Mann zeigte mir eine schriftliche Taxe, welche einen Verlust von 5000 Talern betrug, den die wilden Schweine nur diesem kleinen Städtchen zugefügt hatten.“ Und Franz Philipp Florinus schreibt in seinem 1751 in Nürnberg erschienenen _Oeconomus prudens_ vom Rotwild: „Im Sommer liegt es bei nächtlicher Weile im Getreide und läßt sich von den Wachfeuern und dem Geheul der Bauern fast wenig abschröcken, maßen, sobald es aus einem Samen herausgetrieben wird, gleich in den nächsten und besten hineingehet.“

In Württemberg war es nicht anders. Schon im 17. Jahrhundert wollten die Klagen über den Wildschaden nicht aufhören. Wenn diese zu laut wurden, ließ der Herzog etwa eine Hetze abhalten und zwang die Bauern, ihm das Wildbret, für das er keine Verwendung hatte, zu teurem Preise abzukaufen und selbst zu essen. Der Wildstand im damaligen Württemberg betrug rund 9000 Stück Edelwild und 2000 Sauen. In der Zeit von 1770-1790 wurden durchschnittlich 3300 Stück Rotwild und 1100 Sauen jährlich bei den Hofjagden erlegt. Die Hofküche aber brauchte (nach einer Berechnung vom Jahre 1679) nur etwa 300 Stück Rotwild und 350 Sauen. Setzen wir auch den Bedarf für den oben erwähnten Zeitabschnitt auf 1000 Stück, so blieben immer noch 3400 Stück für den Zwangsverkauf an die Untertanen übrig, der für eine flüssige Rente galt. Die Zustände in Württemberg zur Zeit des Herzogs Karl Eugen, der 1744 die Regierung übernahm, schildert der Prälat Johann Gottfried Pahl. Vom Gelde der von den Höflingen mißhandelten und ausgesaugten Bauern ließ der Herzog kostspielige Bauten herstellen, Opern aufführen, zu denen die Vorbereitungen einen Aufwand von 100000 Gulden erforderten, glänzende Geburtstagsfeste in Form von „Festinjagden“ veranstalten, die bald in dieser, bald in jener Gegend des Landes veranstaltet wurden und 300-400000 Gulden verschlangen. „Da erschien alles im höchsten Glanze, es wurden die prächtigsten Schauspiele und Ballette gegeben; Veronese brannte Feuerwerke ab, die in wenigen Minuten eine halb Tonne Goldes verzehrten. Der ganze Olymp war versammelt, um den hohen Herrscher zu verherrlichen, und die Elemente und die Jahreszeiten brachten ihm ihre Huldigungen in zierlichen Versen dar. Der Herzog liebte diese Art von Vergnügen ebenso leidenschaftlich, als er andererseits der kostspieligen Baukunst frönte. Ein zahlreiches Korps von höheren und niederen Jagdbedienten stand ihm zu Gebote. Seiner Nachsicht gewiß, durften sie sich die rohesten Mißhandlungen und die schreiendsten Ungerechtigkeiten gegen den seufzenden Landmann erlauben. Man zählte in den herrschaftlichen Zwingern und auf den mit dieser Art von Dienstbarkeit belasteten Bauernhöfen über tausend Jagdhunde. Das Wild ward im verderblichsten Übermaße gehegt. Herdenweise fiel es in die Äcker und Weinberge, die zu verwahren den Eigentümern streng verboten war, und zerstörten oft in einer Nacht die Arbeit eines ganzen Jahres; jede Art von Selbsthilfe ward mit Festungs- und Zuchthausstrafe gebüßt, nicht selten gingen die Züge der Jäger und ihres Gefolges durch blühende und reifende Saaten. Wochenlang wurde oft die zum Treiben gepreßte Bauernschaft, mitten in dem dringendsten Feldgeschäfte ihren Arbeiten entrissen, in weite, entfernte Gegenden fortgeschleppt. Ward, was nicht selten geschah, eine Wasserjagd auf dem Gebirge angestellt, so mußten die Bauern hierzu eine Vertiefung graben, sie mit Ton ausschlagen, Wasser aus den Tälern herbeischleppen und so einen See zustande bringen. -- Um den Glanz zu vermehren, hatte man eine große Menge fremden Adels ins Land gezogen. Es wimmelte von Marschällen, Kammerherren, Edelknaben und Hofdamen; mehrere von ihnen genossen große Gehalte. In ihrem Gefolge erschien ein Heer von Kammerdienern, Heiduken, Mohren, Läufern, Köchen, Lakaien und Stallbedienten in den prächtigsten Livreen. Zugleich bestanden die Korps der Leibtrabanten, der Leibjäger und der Leibhusaren, deren Uniformen mit Gold, Silber und kostbarem Pelzwerke bedeckt waren...“ Diese Gesellschaft benahm sich den für halbe Tiere gehaltenen Bauern gegenüber skandalös und verführte mit Vorliebe deren Töchter, ohne an das Bezahlen von Alimenten für die nicht ausbleibenden Kinder zu denken. Allein für die von ihm selbst gestifteten Kinder bezahlte der Herzog Karl Eugen großmütig „ein für allemal“ 50 Gulden, und seine Geliebten hatten das viel beneidete Vorrecht, blaue Strümpfe tragen zu dürfen.

Auch der fromme Herzog Ernst Ludwig von Hessen hatte, wie alle Fürsten Mitteleuropas, sein Land in einen Wildpark verwandelt, um der Jagdlust zu frönen, mochten auch die fronenden Bauern in Armut und Elend verkommen. Von den vielen Nachtwachen, die die Leute jahraus, jahrein leisten mußten, um das Wild von ihren Feldern abzuhalten, schliefen sie beim Gottesdienst ein, worüber sich die Pfarrer beklagten. Das war die Zeit, da die Fürsten, auch geistliche Herren, wie der Bischof von Münster, ein Bernhard von Galen, ihre Untertanen für durchschnittlich 155 Mark an auswärtige Regierungen als Soldaten verkauften, damit diese mit ihnen ihre Kriege führen konnten. Viele Tausende mußten so zwecklos in fremdem Lande verbluten. Bei Culloden entschieden die Hessen den Untergang der Stuarts, und Marlborough wie sein Gegner Villeroi fochten meist mit deutschen Truppen gegeneinander. Der Erzbischof Karl hatte dem Herzog Philipp mit Deutschen den spanischen Thron bestritten, und bevor die Angelegenheit geregelt war, verbluteten 400000 Menschen auf dem Schlachtfelde.

Bei der unmenschlichen Behandlung und der Nutzlosigkeit aller Arbeit infolge der Übergriffe des Landesfürsten kamen viele der Bauern aus Not dazu, zu wildern, um sich überhaupt am Leben zu erhalten. Sie taten dies aus Verzweiflung und Auflehnung gegen die grausame Herrschaft, die ihnen beständig das größte Leid zufügte, obschon sie im Falle des Erwischtwerdens mit den härtesten Strafen bedroht waren, so im gelindesten Falle mit etlichen Jahren Zwangsarbeit in Ketten, bei Wiederholung mit Abhauen der rechten Hand, beim dritten Male aber mit dem Galgen zu büßen hatten. Oft wurden Bauern, wenn sie nur mit einer Büchse in einem Gehege angetroffen wurden, ohne große Untersuchung mit kurzem Prozeß binnen 24 Stunden gehängt. Wer dem Wilde verlarvt nachging, wurde kurzerhand in der Verlarvung aufgehängt. Hessen hatte 1613, Preußen 1728 angeordnet, daß die überführten Wilderer ohne Gnade aufzuknüpfen seien. Der Herzog von Württemberg bestimmte 1737 als Strafe derer, „welche diebischer Weise Wild geschossen haben“, das Abhauen der rechten Hand, mindestens aber öffentliche Arbeit „mit aufgesetzter Wildererkappe auf Lebenszeit“, bei Rückfall Aufhängen am Galgen. Diese Wildererkappe, die dem zur Schanzarbeit Verurteilten an den Kopf geschlossen wurde, war ein grauenvolles Marterwerkzeug, das aus einem eisernen Reifen mit einem schweren Hirschgeweih daran bestand. Der Landesvater von Weimar verfügte 1751, „daß alle Wilderer als offenbare Straßenräuber und Mörder angesehen und auf Betreten sofort aufgehängt, deren Weiber gebrandmarkt und ins Zuchthaus gesetzt werden sollen, daß ein Förster oder Jäger, der einen Wilddieb totschießt, 50 Taler verdient, während seine Witwe, falls er selbst totgeschossen wird, lebenslänglich 200 Taler Pension erhält, daß aber ein Jäger, der den Wilddieben durch die Finger sieht, selbst aufgehängt wird“. 1761 wurde in Württemberg eine Belohnung von 20 Gulden für einen toten und 30 Gulden für einen lebenden Wilddieb, der alsbald aufgehängt wurde, ausgeschrieben. Am findigsten waren die Fürsten, die das einträgliche Geschäft des Menschenhandels trieben. So schloß der Herzog von Württemberg 1716 einen Vertrag mit der Republik Venedig ab, wonach alle Sträflinge, auch die Wilderer, die mit dem Leben davonkamen, auf die Galeeren verkauft wurden. So brachten die Kerls noch Geld ein und man war sie los! Das Reskript wurde in feierlicher Stunde nach dem Gottesdienst mit salbungsvoller Stimme von den Kanzeln verkündet.

Während die Bauern so unmenschlich strenge bestraft wurden, kam der Adel beim Wildern mit Geldstrafen davon. Diese waren beispielsweise in Preußen gepfeffert und betrugen 1720 500 Taler für einen Hirsch oder für eine Wildsau; davon erhielt der Angeber den vierten Teil. In dem Vertrage zwischen Hanau und Frankfurt a. M. vom Jahre 1787 wurde die Denunziantengebühr auf den dritten Teil der Geldstrafe bemessen und damit der Verrat zu einem einträglichen Gewerbe ausgebildet. In der Jagdordnung Josefs II. von 1786 wurde dem „Entdecker eines Wildschützen“ 12 Gulden und dem „Einbringer“ eines solchen 25 Gulden Belohnung zugesichert. Diese Jagdordnung war übrigens als ein großer Fortschritt zu begrüßen, indem darin die Vorrechte der Krone aufgehoben wurden. Wenigstens das Schwarzwild wurde auf Tiergärten beschränkt und das Recht zum Abschuß freier Sauen jedem Menschen zugesprochen. Für den Fall, daß sich der Jagdinhaber diesem Abschuß widersetzen sollte, verfiel er in eine Strafe von 25 Dukaten. Das Betreten angebauter Grundstücke wurde verboten, die Einzäunung derselben dem Bauern freigestellt, und zwar in jeder Höhe. Dem Jagdinhaber aber wurde das Wild unter Abschaffung einer Schonzeit als sein unbeschränktes Eigentum freigegeben, er aber zugleich für Wildschaden ersatzpflichtig gemacht. Damit begann die Morgenröte einer neuen Zeit, die gerechter als die vorhergehende die allgemeinen Menschenrechte, die die französische Revolution proklamierte, vertrat.

Am Ende des 18. Jahrhunderts waren aber sonst in keinem andern Staate so vorsorgliche Bestimmungen getroffen, wie von dem edeldenkenden Josef II. Dieses ganze Jahrhundert hindurch waren die Jagdfronen noch im Steigen begriffen, denn statt 500-700 Mann wie im 17. Jahrhundert wurden jetzt ebensoviel Tausende zum Zusammentreiben des Wildes aus ihrer Häuslichkeit herausgerissen, um ganze Wochen hindurch ohne irgend welche Entschädigung, ja unter Vorschrift der Selbstbeköstigung, im Walde zuzubringen und das Vergnügen eines Tages für die Hofgesellschaft vorzubereiten. Zur Massenschlächterei von Hochwild gesellte sich diejenige von Hasen, wie denn zu Stammheim in Württemberg am 20. November 1756 ein Kesseltreiben abgehalten wurde, das eine Ausdehnung von 9½ Meilen hatte, drei Tage dauerte und gegen 4600 Mann in Anspruch nahm. Zu den Treiberdiensten kamen die Jagdfuhren, der Wegebau, die Zaunarbeit, das Futtersammeln und der Wildfang. Zu letzterem gehörten auch die Wolfsjagden, die am schwersten auf dem Volke lasteten und wofür auch die Städter zu bezahlen hatten. Es kam oft vor, daß die Bedienten des Landesherrn einerseits die Geldabgabe bezahlen ließen und andererseits die Leute trotzdem zwangen, bei der Wolfsjagd zu erscheinen, ansonsten sie gebüßt wurden. Und wer von ihnen frühmorgens beim Apell nicht anwesend war, der wurde als fehlend angesehen, auch wenn er den ganzen Tag anwesend war und mithalf. Dabei mißhandelten die übermütigen Dienstleute die Bauern in einer Weise, daß es einem heute noch beim Lesen solcher Gemeinheiten die Schamröte ins Gesicht treibt.

Die Pflicht der Untertanen, die fürstliche Jägerei zu beherbergen und zu verpflegen, kam im 18. Jahrhundert mehr und mehr außer Übung, weil der gesteigerte Verkehr Gasthäuser geschaffen hatte, in denen die Jäger nächtigen und sich an Speise und Trank stärken konnten. Auch hier hatte wie bei der Wolfsjagd eine Geldablösung stattgefunden. So kam in Württemberg zwischen dem Fürsten und dem Kirchenrat 1777 ein Vertrag zustande, wonach gegen eine jährliche Zahlung von 12002 Gulden die Klöster von den Besoldungsbeiträgen für die Jägerei, von Kostgeld und Pferdefutter, von der Pflicht, das Jagdzeug, die Seilwagen und Jagdschirme zu unterhalten, die Hunde zu ernähren usw. befreit wurden. Den Gemeinden ward 1714 die Verpflichtung auferlegt, beim Dachsgraben die Hunde zu füttern, und, wo sie nicht abgelöst war, blieb auch die Hundelege in Kraft, wie denn z. B. im Uracher Forst jeder steuerpflichtige Untertan, der keinen Hund in Pflege hatte, zu einer jährlichen Abgabe von 3 Gulden 20 Kreuzern gezwungen wurde. Vielfach ließen die Jäger des Landesherrn aus eigener Machtvollkommenheit ihre eigenen Hunde an Stelle der herrschaftlichen von den Untertanen aufziehen; andere ließen sich heimlich die Pflicht der Hundelege gegen bares Geld abhandeln und stellten den Hund bei einem Bürger ein, der nicht bezahlen wollte. Wieder andere trieben einen heimlichen Handel mit den Hunden ihres Landesherrn. Vielfach suchten die Forstbeamten die Pflichten der Untertanen noch auszudehnen und die Strafen zu erhöhen. Dabei nahmen sie den dritten Teil der Strafgelder als sogenannte „Ruggebühr“ ein. Man kann sich denken, welchen Gebrauch sie von solcher Vollmacht machten, um sich möglichst zu bereichern. Auch den Müllern wurde am Ausgang des 17. Jahrhunderts an Stelle der Pflicht zur Schweinemast die noch lästigere Pflicht des Fütterns der Jagdhunde des Landesherrn aufgebürdet. Die Leineweber dagegen mußten die Leinewand für das Jagdzeug zu einem billigen Preise anfertigen. Es handelte sich dabei meist um große Beträge; allein das kleine Hessen-Kassel hatte einen jährlichen Bedarf von 1600 Ellen. Außerdem mußte jeder Jude alljährlich 1000 Federn für die Federlappen liefern.

In dieser Zeit der unbeschränkten Macht des großen Grundbesitzes ward der weidgerechten Ausübung der Jagd eine erhöhte Aufmerksamkeit geschenkt. Vor allem wurde teilweise schon in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts, ziemlich allgemein aber im 18. Jahrhundert eine Schonzeit des Wildes eingeführt. Dabei war der Gedanke maßgebend, daß während einer solchen das Wild sich fortpflanzen, heranwachsen und feist werden sollte, damit der jagdliche Ertrag ein möglichst großer sei. Viele Landesherren aber, so vor allem derjenige von Württemberg, hielten sich nicht an die von ihnen hierüber aufgestellten Bestimmungen und arrangierten zu jeder Jahreszeit, wenn es ihnen gerade einfiel, ihre mit Massenschlächtereien verbundenen Jagdfeste. In manchen Territorien aber hielt man strenge auf die Einhaltung der Fristen. So setzte Hessen-Darmstadt 1776 eine Strafe von 50 Dukaten für das Erlegen eines Hirsches in der Schonzeit fest; beim zweitenmal ward die Strafe verdoppelt und beim drittenmal das Recht zur Ausübung der Jagd aberkannt. Weimar schloß die hohe Jagd am 1. Dezember, Magdeburg Mitte, Hessen-Darmstadt Ende Februar, in Mainz dagegen hörte die Hirschjagd schon Ende Oktober auf. Auch in der kleinen Jagd begann man vielfach dem Wild eine kurze Ruhepause zu lassen, so in der Rheingauer Forstordnung dem Hasen die Zeit vom 16. März bis 24. August, den Rebhühnern vom 2. Februar bis 10. August.

Trotzdem die von Frankreich übernommene Parforcejagd gerade im 18. Jahrhundert an manchen deutschen Höfen zur Einführung gelangte, tauchte andererseits als große Neuerung im Jagdbetrieb das mehrfach wiederkehrende Verbot der Hetzjagd auf, hervorgerufen durch die schärfere Ausbildung des Regals und die Ruhe des herrschaftlichen Wildes. Um die jagenden Hunde den fürstlichen Revieren fernzuhalten, wurden alle andern als die fürstlichen Jagdhunde „ein für allemahl abgeschafft“ -- so im Rheingau 1737 --, bloß Schweißhunde gestattet, und diese sollten nur am Riemen für verwundetes Wild Verwendung finden. Nach wie vor war aber das Hetzen des Wildes quer über die Felder der Bauern, auch im Frühjahr, dem Adel gestattet. Nur dieser durfte überhaupt neben dem Landesherrn noch Hunde zur Jagd halten.

Zu Anfang des 18. Jahrhunderts kamen die zünftigen Weidesprüche außer Gebrauch und dafür wurden für die Jagdbediensteten Uniformen eingeführt, für die Bürgerlichen mit Silber, für die Adeligen dagegen mit Gold durchwirkt.

Die Pirsch- und Parforcejäger, wie auch die Falkner, hatten ihre besonderen Abzeichen. Neben dem Weidmesser kam der Hirschfänger auf. Die alte Form des Hift- oder Jägerhornes hatte sich, seitdem es üblich geworden war, es aus Metall zu verfertigen, in verschiedene Unterformen gespalten.

Der Großtuerei der Zeit entsprechend wurden die Jagden im größten Maßstabe abgehalten. Am beliebtesten war das sogenannte Hauptjagen, bei welchem eine Vorbereitung von einigen Wochen, ja Monaten nötig war. Tausende von Bauern wurden für diese Zeit zum Zusammentreiben des Wildes aus großem Umkreis ohne irgend welche Entschädigung, vielmehr mit der Verpflichtung der Selbstbeköstigung, angestellt. Das Anlegen der Treiberlinien leiteten die Besuchknechte, die frühmorgens mit dem Leithunde den besten Wildstand, worunter namentlich jagdbare Hirsche, d. h. solche von zehn und mehr Enden, ermittelten und nach dem Ergebnisse ihrer Suche die nötigen Anordnungen zur Jagd trafen. Das Wild wurde von allen Seiten her zusammengetrieben, bis das Revier so klein geworden war, daß Lappen, Netze und Zeuge hinreichten, um es einzustellen. Die Treiber hatten Tag und Nacht zu wachen, daß das Wild nicht ausbrach, bis die nötige Arena zu seiner Abschlachtung durch den Landesherrn von andern fronenden Bauern errichtet war. Diese bestand aus drei Teilen, dem Zwangtreiben, der Kammer und dem Lauf. Es waren breite, rings von hohen Tüchern eingefaßte Gänge. Mitten in der Arena war den hohen Herrschaften ein mit grünem Laub und Girlanden verziertes Bretterhaus gebaut, von dem aus sie dann das Wild ohne die geringste Gefahr für sich selbst abschießen konnten. War dies alles errichtet, so wurde der Landesherr davon benachrichtigt und kam mit großem Troß zum Abstechen des Wildes, das immer wieder durch die Treiberlinien durchzubrechen versuchte und deshalb seinen Hütern viel zu schaffen machte. Aus dem ganzen Lande wurden die herrschaftlichen Hunde durch die Rüdenknechte und Hundejungen aus ihren Pensionaten in den Dörfern und Städten abgeholt und durch fronende Bauern nach der Stätte des Hauptjagens gefahren oder in bequemen Tagemärschen zu Fuß dahin geführt, um an der Jagd teilzunehmen.

Der Hof fuhr an dem für das Hauptjagen bestimmten Tage mit großem Gefolge auf den Laufplatz und verabschiedete hier die Wagen, um mit ihren Gewehren die sichere Bretterhütte in der Arena zu besteigen. Hinter derselben waren die Kammer- und Leibhunde aufgestellt, während die andern Fanghunde vor dem die Kammer vom Lauf trennenden Quertuche ihren Posten fanden. Vom Oberjägermeister und dessen Stellvertreter wurde durch Öffnen des Quertuches nach Belieben Wild vor die Herrschaften hereingelassen, damit sie es in aller Bequemlichkeit mit Musikbegleitung abschießen konnten. Dabei wurden unterschiedslos junge wie alte, weibliche wie männliche Tiere auf meist qualvolle Weise zu Tode gebracht. Auf die krank Geschossenen und zu Tode Geängstigten wurden zur Abwechslung Hunde gehetzt und Schwärmer unter sie geworfen. Da sie sich nicht flüchten konnten, drängten sie sich zitternd in die Winkel. Schließlich wurde zum Augenschmaus der Fürstlichkeiten durch hineingelassene Jäger ein allgemeines Gemetzel unter ihnen angerichtet. Einem ersten folgte ein zweites, drittes, ja oft viertes Gemetzel, wobei viele hunderte von Tieren vorgetrieben und langsam abgetan wurden. Zum Schluß fand ein prunkvolles Essen statt, das bis in die Nacht dauerte und schließlich in Völlerei ausartete, wobei sehr grobe Späße getrieben wurden. Am folgenden Tage wurde das zuvor aufgebahrte Wild von den Jägern zerwirkt und in Fässern eingesalzen, um dann an die Untertanen verkauft zu werden. Die fronenden Bauern aber brachen die Tücher, Netze, Federlappen und Zelte ab und hatten die Hunde wieder ihren Kostgebern zuzuführen.

Weniger kostspielig als solche Hauptjagen waren ähnliche, aber nur ebensoviel Tage als jene Wochen heischende, die man Bestätigungsjagen nannte. Zu diesen wurden nur die Bauern der nächstliegenden Dörfer zum Treiben aufgeboten. Die Hunde jagten das zusammengetriebene spärlichere Wild in der Kammer und auf dem Lauf umher, bis die Herrschaften es zusammengeschossen hatten. Noch einfacher und billiger waren die eingestellten oder Kesseljagen, die in einem Tage bewerkstelligt werden konnten, indem man einen Waldteil, in welchem Wild steckte, mit Netzen umstellte. In den umstellten Bezirk begaben sich dann die hohen Herrschaften mit den losgelassenen Hunden, um hier mit Schießen und Stechen zu wüten und ein allgemeines Blutbad anzurichten. Wurden die Netze fängisch gestellt, damit das Wild in die Netze fallen sollte, um darin mit Flinten und Messern getötet zu werden, so nannte man solch „ergötzliche Jagd“ Netzjagen.

Zur Augenweide der hohen Herrschaften wurden auch, wie im alten Rom, mit Vorliebe Tierkämpfe arrangiert, bei welchen man die Kampflust der betreffenden Tiere durch Schrecken mit dazwischen geworfenen Schwärmern zu wecken versuchte. Nutzte das nicht, so ließ man große Hunde unter sie, um sie durcheinander zu jagen und zu neuem Kampfe zu reizen.