Kulturgeschichte der Nutztiere
Part 63
Von berittenen Jägern mit 4-5 Meuten von je 8-10 Hetzhunden wurden die Streifjagen auf Schwarzwild abgehalten, wobei die Herrschaften zu Wagen gefahrlos zusehen konnten. Weniger beliebt war die alte Treibjagd, wie auch Birsch und Anstand. Auch die an manchen deutschen Höfen eingeführte Parforcejagd erfreute sich im allgemeinen nur geringer Sympathie, da das angestrengte Reiten den bequemen Herrn nicht recht paßte. Zudem erforderte sie einen großen Aufwand, den sich nur größere Höfe leisten konnten. So kostete sie den Höfen von Hessen-Darmstadt und Württemberg jährlich etwa 35-40000 Gulden, Summen, die neben der kostspieligen Maitressenwirtschaft nicht überall leichterhand aus dem ausgesogenen Lande aufgebracht werden konnten. Die Technik derselben war seit dem Mittelalter ziemlich unverändert geblieben. Dabei wurde auch in Deutschland der Leithund wie die Meute während des Jagens mit französischen Worten geleitet. Hatte man im 16. Jahrhundert dem gefangenen Hirsch die Schalen gespalten und den Lauf verletzt, um die jungen Hunde an ihm arbeiten zu lernen, so war man im 18. nicht mitleidiger gesinnt. Nur fing man es anders an, um denselben Zweck zu erreichen. Der zu hetzende Hirsch wurde durch einen guten Schützen leicht verletzt und die ganze Hundemeute zur Verfolgung der blutigen Spur veranlaßt. Man nannte das Bilbaudieren. Es geschah nur zur Lust der nachreitenden Herren und Damen; denn das Fleisch eines so gejagten und zu Tode gequälten Hirsches war gar nicht zu genießen.
Noch immer wurde der Hase zu Pferd mit schnellfüßigen Windhunden gehetzt oder mit dem Habicht gebeizt. Mit letzterem jagte man mit Vorliebe allerlei Federwild, besonders Rebhühner. Doch war die Falkenjagd damals nicht mehr in Blüte; ihr war mit dem Untergange des Rittertums der Lebensnerv abgeschnitten worden. Einer der letzten Höfe, der solche noch aufrecht erhielt, war derjenige von Hessen-Kassel, an welchem Landgraf Friedrich 1772 noch einen Oberfalkenmeister mit vier Falkenknechten und einen Reiherwärter hielt. Doch wurde diese überlebte Herrlichkeit nach seinem Tode von dessen Nachfolger aufgegeben. Auch am Württembergischen Hofe wurde die Falkenjagd noch bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts geübt. Damals pflegte man die Falkner aus Brabant kommen zu lassen. Die Habichte dagegen fing man im Lande selbst und ließ sie durch jene auf die Beize dressieren. Doch wurde ihre Hilfe mit zunehmender Ausbildung des Schießens auf fliegendes Wild immer seltener in Anspruch genommen und fiel schließlich ganz weg. In der Mitte des 18. Jahrhunderts überwog in Deutschland das Fangen der Rebhühner mit Netzen weit das Schießen. Für diesen Netzfang benutzte man, wie einst für die Habichtbeize, besondere „vorliegende“ Hunde, die mit dem Aufkommen der Schießjagd zunehmende Bedeutung erlangten. So wurde aus der Bracke der eigentliche Vorstehhund gezüchtet, der als Hühnerhund schon am Ausgange des 16. Jahrhunderts erwähnt wird. Er diente damals, wie auch im 17. und weit ins 18. Jahrhundert hinein, nur zum Aufspüren und Vorstehen des Wildes, bis dann von Italien her die Aufgabe, das geschossene Wild zu suchen und zu apportieren hinzutrat und als unerläßlich für einen vollkommenen Vorstehhund betrachtet wurde. Während die alte Bracke ihre Raubtiernatur auch beim Jagen beibehalten und das aufgespürte Wild fangen durfte, nur auf Horn und Ruf Folge zu leisten hatte, durfte der Vorstehhund dem gefundenen Wild nicht folgen und es nicht greifen, sondern mußte davor stehen bleiben. Erst wenn es geschossen war, durfte er es apportieren und bekam nicht wie jener davon zu fressen oder das Blut zu trinken. Diese Überwindung der angeborenen Instinkte und Unterordnung unter den menschlichen Willen wurde dem Hunde vom Menschen in eiserner Zucht durch die Peitsche und das Halsband mit eisernen Spitzen innen, an dem er vermittelst der Leine auf die Jagd geführt wurde, beigebracht. Welch schweren Stand die Dresseure dabei hatten, kann jeder sich vorstellen, der versucht, eine Bracke oder einen Laufhund zum Vorstehhund heranzubilden, was nach den zeitgenössigen Jagdschriftstellern im 17. und 18. Jahrhundert noch oft vorkam. Diese Grausamkeit wurde geübt, um das Vergnügen des Menschen zu erhöhen, weil der Jäger mehr Lust beim Schießen als beim Fang der Hühner durch den Hund empfand. Mitgefühl mit der leidenden Kreatur hatte auch der Mensch des 18. Jahrhunderts noch nicht; deshalb wurde auch keine Nachsuche des angeschossenen Wildes gehalten; Lerchen, Finken und andere Singvögel wurden in Massen gefangen und verzehrt, die gefangen gehaltenen Singvögel zur Steigerung der Häufigkeit ihres Gesanges in grausamer Weise wie früher geblendet.
Wie im frühen Mittelalter legte man damals noch meist mit Palissaden umgebene Tiergärten zur Lust des Landesherrn und seiner Hofgesellschaft an. Darin standen außer dem Lusthaus, von dem die Wege strahlenförmig sich weithin erstreckten, so daß das Wild gesehen werden konnte, sobald es darüberging, noch allerlei andere Hütten und Gebäulichkeiten, nebst dem Schießhaus, das am Äsungsplatze lag. Wurde dort auch das Wild gefüttert und damit zutraulich gegen den Menschen gemacht, so hinderte das dennoch die hohen Herren und Damen nicht, gemächlich vom im Winter geheizten Schießhaus aus es zu erlegen.
Dieser ganze feudale Plunder, wie überhaupt die regalistische Auffassung des Jagdrechts erhielt ihren Todesstoß im Jahre 1789 durch den Ausbruch der großen französischen Revolution, welche mit allen Vorrechten und grundherrlichen Lasten, auch mit dem Jagdrecht auf fremdem Grund und Boden gründlich aufräumte. In den linksrheinischen, damals zu Frankreich gehörenden deutschen Gebieten wurden das Jagdregal und die übrigen Feudallasten um 1800 aufgehoben und auch nicht mehr hergestellt, als diese Gebiete wieder mit Deutschland vereinigt worden waren. Dagegen erhielt sich das Jagdregal im rechtsrheinischen Deutschland bis zum Revolutionsjahr 1848, das seine völlige Beseitigung, sowie diejenige der übrigen Reallasten herbeiführte. Mit dem Jagdrecht auf fremdem Grund und Boden wurden auch die Jagddienste und die Jagdfolge aufgehoben. Allgemein wurde dem altdeutschen Grundsatze Geltung verschafft, wonach auf seinem Grund und Boden ein Jeder jagdberechtigt ist. Allerdings verlieh erst ein zusammenhängender Flächenraum von 300 Morgen dem Besitzer fortan das Recht, die Jagd selbst auszuüben. Diese Bestimmung hat bis auf den heutigen Tag ihre Giltigkeit behalten. Da nun aber im Deutschen Reiche etwa 96 von 100 landwirtschaftlichen Betrieben eine Größe unter 300 Morgen aufweisen, sind ebensoviele der ländlichen Eigentümer und Pächter vom Jagdrecht ausgeschlossen. Die ihnen gehörende Bodenfläche beträgt mehr als die Hälfte der landwirtschaftlichen Betriebsfläche in Deutschland. Auf diese Fläche ergießt sich nun im Herbst eine Schar weidlustiger Kapitalisten, die reich genug sind, um sich diesen Sport leisten zu können. Sie mieten das Jagdrecht von den Landgemeinden, die dasselbe dem Meistbietenden zusprechen. So gibt es in Deutschland etwa 300000 Jäger auf rund 60 Millionen Einwohner. Diese sind aber auch als Jagdberechtigte zum Ersatz des Wildschadens verpflichtet. Diese Verpflichtung wurde zum erstenmal in der österreichischen Jagdordnung von 1786 ausgesprochen und hat seither überall Anwendung gefunden.
Hatten im 17. und 18. Jahrhundert die Fürsten und reichen Adeligen eine rücksichtslose Wildhege und Jagdausübung auf Kosten der Allgemeinheit ausgeübt, so befriedigten während den Revolutionen die Bauern in nicht minder rücksichtsloser Weise ihren lange im Stillen genährten Haß gegen das von jenen gehegte Wild, das jahrhundertelang ungestraft ihre Äcker verwüsten durfte. Vor allem der Rotwildstand wurde damals bedeutend dezimiert. Zugleich verdrängte mit Beginn des 19. Jahrhunderts die Schieß- und Niederjagd die älteren Jagdarten, die immer weniger weidgerecht gehandhabt worden waren. Das Perkussionsgewehr hatte die Radschloßflinte verdrängt, aber erst 1820 wurde das Zündhütchen erfunden, womit die Zündung unabhängig von den Regengüssen gemacht wurde. Dieser Fortschritt war ein so außerordentlicher, daß die Erfindung des Hinterladergewehrs durch den Franzosen Lefaucheux, die schon 1835 erfolgte, lange bei uns unbeachtet blieb und erst in den 1850er Jahren anfing, die alten Vorderlader zu verdrängen. Neben der durch die Vervollkommnung der Gewehre immer leichteren Schießjagd verlor auch die früher so überaus wichtige Netzjagd auf kleineres Wild, besonders Rebhühner, immer mehr an Bedeutung. Dabei wurde der Dressur eines möglichst vollkommenen Vorstehhundes die größte Wichtigkeit beigelegt.
Bis zur Mitte des vergangenen Jahrhunderts bestand der Frondienst der Bauern bei der Jagd noch in Deutschland; erst durch die Nationalversammlung im Jahre 1848 wurde er in Preußen abgeschafft und müssen seither die nur noch bei den großen Kesseltreiben gegen die Hasen in Dienst tretenden Treiber wie andere Arbeiter für ihre Arbeit bezahlt werden. Das Jagdvergnügen der Herren bringt vielen Leuten Verdienst und die Jagdpacht den betreffenden Gemeinden eine schöne Einnahme. Man hat ausgerechnet, daß der Ertrag der letzteren etwa 40 Millionen Mark jährlich beträgt. Außerdem betragen die Kosten von Jagdverwaltung und Betrieb, Jagdschutz und Wildpflege weitere 15 Millionen Mark jährlich, die ebenfalls zuguterletzt dem Volke zugute kommen.
Mit dem Aufschwung der weidgerecht gehandhabten modernen Jagd wurde der Zucht und Dressur der Jagdhunde, besonders in den letzten 30 Jahren, die größte Aufmerksamkeit geschenkt. Heute besitzen die deutschen Jäger mindestens 200000 meist vortrefflich arbeitende Jagdhunde, deren Fütterung, Dressur und Pflege jährlich etwa 17 Millionen Mark erfordern, wozu noch der Betrag der Hundesteuer für dieselben in der Höhe von 1 Million Mark zu rechnen ist. Rechnen wir hinzu den gewaltigen Umfang der Fabrikation von Gewehren, Munition, Jagdgeräten, Jagdkleidung, die Reisekosten der Jäger und die Transportkosten des Wildes, so ergibt sich, daß die Jagd allein in Deutschland einen Geldumsatz von 130 Millionen Mark jährlich erzeugt. Hiervon fallen etwa 30 Millionen Mark auf die Verwertung des erbeuteten Wildes, nämlich 25 Millionen Mark für die rund 25 Millionen _kg_ Wildbret, 4 Millionen Mark für die Felle und 1 Million Mark für die Geweihe von Rot- und Damhirschen und Rehböcken. Daraus läßt sich die große volkswirtschaftliche Bedeutung der Jagd erkennen. Der Wert des gesamten deutschen Wildstandes wird auf etwa 100 Millionen Mark geschätzt und bildet einen nicht zu unterschätzenden Bestandteil des Nationalvermögens, der bedeutende Zinsen abwirft.
XXV. Die wichtigsten Jagdtiere.
Nachdem wir nun mit den verschiedenen im Laufe der Jahrhunderte in Europa geübten Jagdmethoden bekannt geworden sind, wollen wir einen kurzen Überblick über die wichtigsten bei uns gejagten Tiere geben. Dabei unterscheidet man eine hohe Jagd auf Rotwild, nämlich Hirsch, Reh, Damhirsch, Elch und Gemse, dann Schwarzwild, d. h. Wildschwein, ausnahmsweise auch auf den Bär, und eine niedere Jagd auf Hase, Biber, Eichhörnchen, Murmeltier, Wolf, Fuchs, Dachs, Fischotter, Wildkatze, Luchs, Marder, Iltis, Wiesel und das verschiedene Federwild, welch letzteres im folgenden Abschnitt für sich besprochen werden soll.
Seitdem Ur und Wisent bei uns ausgerottet sind, gilt der ~Rot-~ oder ~Edelhirsch~ (_Cervus elaphus_) als das edelste jagdbare Tier unserer Wälder. Deshalb wurde auch die Jagd auf ihn mit größtem Gepränge ins Werk gesetzt und besondere Methoden zu dessen weidgerechter Erlegung ausgebildet. Diese haben wir der Hauptsache nach kennen gelernt, so daß wir uns hier damit begnügen können, seine Besonderheiten kurz aufzuzählen. Ein in der Weidmannssprache als jagdbar und gut bezeichneter Hirsch muß bei der deutschen Jagd wenigstens 12 Enden an den Stangen seines Geweihes haben und etwa 150 _kg_ wiegen. Er ist dann sechsjährig, während ein sogenannter Kapitalhirsch in der Feistzeit bei guter Äsung gegen 300 _kg_ wiegt und 20, ausnahmsweise auch bis zu 24 Enden an seinem Geweih aufweist. Dieses Geweih sitzt aufrecht auf einem kurzen Rosenstock, ist vielsprossig einfach verästelt und wird als sekundäres Geschlechtsmerkmal nur vom Männchen aufgesetzt, um die grimmigen Kämpfe um den Besitz des Weibchens auszufechten. Im Februar wird es abgeworfen und jeweilen in den folgenden Monaten mit wachsender Endenzahl neu gebildet. Während dieser Geweihbildung leben die Männchen zurückgezogen, bis sie im Juli oder August ihre stolze Kopfzier wieder vollendet und „gefegt“, d. h. den lästigen Bastüberzug durch Reiben an Bäumen entfernt haben. Dabei wird vielfach die ursprünglich weiße Farbe des Gehörns beeinflußt, so z. B. sind Bruchhirsche, die an Erlen gefegt haben, an der dunkelbraunen Farbe des Geweihs kenntlich.
Erst im Miozän begann bei den ungehörnten Vorfahren der Hirsche das erste bescheidene Geweih sich zu entwickeln, und zwar als einfache, zunächst mit Haut bedeckte, später von der Haut entblößte Stirnzapfen ohne jede Spur einer Rose. Darauf folgten chronologisch, wie es das einzelne Hirschindividuum als kurze Rekapitulation der Stammesgeschichte bei seiner Entwicklung durchmacht, zunächst das Spießer-, dann das Gablergeweih mit meist unvollkommen entwickelter Rose, die als Beweis dafür gelten kann, daß die Geweihe damals begannen periodisch abgeworfen zu werden. Erst im Pliozän trat als Weiterbildung des Hirschgeweihs der Sechsender auf, dem sich nach und nach, durch die unbehinderte Verbreitungsmöglichkeit begünstigt, Individuen mit noch weiter gegabelten Geweihen anschlossen. Damals sind die Hirsche über die ganze Nordhemisphäre der Erde gewandert und haben sich in zahlreiche Arten gespalten, von denen der Edelhirsch in bezug auf die Geweihbildung die weitaus schönste Form entwickelte. Nach neunmonatlichem Bestande lockert sich der Stirnzapfen durch Entstehung gewisser vielkerniger Zellen, der sogenannten Knochenbrecher, bis sich das Geweih in einer konkaven Fläche vom Stirnzapfen löst.
Gutgenährte Hirsche im mittleren Lebensalter tragen die stärksten Geweihe. Reiche Nahrung, unterstützt durch Salzlecken und Genuß von Kalkphosphaten in assimilierbarer Form, ebenso Trennung von den Hirschkühen kann die Geweihbildung so ungewöhnlich beschleunigen, daß schon im dritten Lebensalter statt eines Sechsenders Zehn- und Zwölfender entstehen, oder ein sonst sechsjähriger Zwölfender im nächsten Jahre als Sechzehnender erscheint. Umgekehrt verringert sich im hohen Alter bei Abnahme der Körperkräfte die Zahl der Enden wieder. Mehr als 20 Enden sind schon sehr selten. Gemäßigtes und Höhenklima, Sumpf- und Moorboden begünstigen, anhaltend heißes, tropisches Klima und Ebenen hemmen die Geweihbildung. Auch die Geweihe gefangener, auf Inseln oder in abgegrenzten Wäldern lebender Hirsche zeigen, wie diese selbst, einen Rückgang in der Entwicklung. Außer Erkrankungen der Stirnzapfen können Verletzungen der Weichteile, insbesondere der Geschlechtsorgane und des Skeletts die Geweihbildung teilweise oder ganz unterdrücken oder Mißbildungen der Geweihe hervorrufen. Je schwerer die Verletzung oder je näher die Zeit der Verletzung dem Beginn der Geweihbildung war, um so größer ist die Abnormität in der Geweihbildung. Sonderbarerweise deformiert die Verletzung einer Vorderextremität beide Geweihteile, während die Verletzung einer Hinterextremität nur die Mißbildung einer, und zwar der entgegengesetzten Geweihhälfte zur Folge hat. Wahrscheinlich ist die letzte Ursache aller Abnormitäten in der Geweihbildung die Ernährungsstörung, die die Hirsche infolge von Verletzungen und Krankheiten erleiden. Auch mangelhafte Entwicklung der Geschlechtsdrüsen spielt dabei mit. So bedingt eine Entwicklungshemmung der Hoden Geweihlosigkeit. Bei kastrierten Hirschen steht, einerlei ob sie bei der Kastration ein Geweih trugen oder nicht, die Geweihbildung still, und einseitig kastrierte werfen das Geweih nur auf einer, und zwar der Schädigung entgegengesetzten Seite ab und setzen es nur dort wieder auf.
Der Edelhirsch bewohnte ursprünglich ganz Europa bis zum 65. Grad nördlicher Breite und Südsibirien bis zum 55. Grad nördlicher Breite. Nach Süden hin bilden der Kaukasus und die Gebirge der Mandschurei die Grenzen seines Verbreitungsgebiets. In allen stärker bevölkerten Ländern hat er begreiflicherweise stark abgenommen oder ist, soweit er nicht künstlich gehegt wird, verschwunden. Am häufigsten ist er noch in Osteuropa und Asien, besonders im Kaukasus und im bewaldeten südlichen Sibirien zu finden. Er liebt ausgedehnte ruhige Waldgebiete oder dicht bewachsene Bruchgegenden, bewohnt aber auch, beispielsweise in Schottland, unbewaldete Berge und findet dort nur in deren Tälern und Schluchten Verstecke. Seinen Stand oder Wohnort ändert er in ungestörten Gegenden nur in der Brunstzeit und beim Aufsetzen des neuen Geweihs, ebenso bei Mangel an Äsung. Er lebt rudelweise nach Alter und Geschlecht gesondert -- nur die Kapitalhirsche leben bis zur Brunstzeit meist einzeln -- tagsüber versteckt, um sich erst bei Sonnenuntergang auf regelmäßigen, nur infolge von Störungen aufgegebenen Wechseln aus dem Dickicht nach seinen Äsungsplätzen auf Feldern, Wiesen und andern lichten Plätzen zu begeben. Dort hält er sich fressend die Nacht über auf, um sich mit der Morgendämmerung wieder in sein Versteck zu begeben. Während die Hirsche in den aus lauter männlichen Stücken bestehenden Rudeln selbst auf ihre Sicherheit bedacht sein müssen, fällt in den aus männlichen Exemplaren gemischten Rudeln die Pflicht der Wachsamkeit hauptsächlich den weiblichen Stücken, den Tieren, zu. So steht an der Spitze solcher Rudel stets ein Leittier, eine Hirschkuh, von der das Vordringen des ganzen Rudels auch in der Brunstzeit so lange abhängt, als das Rudel nicht, wie man sagt, vom Hirsche gepeitscht, d. h. getrieben wird. Zu Beginn der in den September und Oktober fallenden Brunstzeit trennen sich die Männchen, und zwar die älteren vor den jüngeren, von ihren Rudeln, um die Weibchen aufzusuchen und, beim Rudel angekommen, die schwächeren Hirsche von ihm zu entfernen. Mit im Nacken angeschwollenem Hals und windhundartig eingezogenen Weichen geht der Hirsch den Tieren nach und Nebenbuhlern entgegen, um sie von seinem Harem in grimmigem Kampfe zu verdrängen. Unterliegt er dabei, so muß er denselben dem glücklicheren Sieger überlassen; doch entfernt er sich erst, wenn alle Versuche zu siegen erfolglos waren, unwillig das ihm abgejagte Rudel umkreisend. Treffen aber gleichstarke Hirsche zusammen, so bekämpfen sie einander so lange, bis der eine getötet ist oder beide Kämpfer mit den Geweihen ineinander verschlungen sind und nicht mehr loskommen, wodurch sie beide dem Hungertode verfallen. Oft bleibt der Streit stundenlang unentschieden. Nur bei völliger Ermattung zieht sich der Besiegte zurück. Abends und morgens ertönt der Wald vom Röhren der Hirsche, die ihre Nebenbuhler zum Kampfe auffordern.
Nach der Brunstzeit, die jeweilen nach vollkommener Entwicklung des Geweihes und des Sommerhaares eintritt und mit dem Beschlagen der Tiere endet, rudelt sich das Rotwild wieder friedlich zusammen. Es bildet sich das dichtere, warme Winterhaar, und im Februar werfen die starken Hirsche schon ihr Geweih ab, während die jüngern dieses oft erst im Mai verlieren. Bei jenen ist es schon im Juni, bei diesen erst wieder im August vollkommen ausgebildet. Nach dem Abstoßen des Geweihs bildet sich auch das Sommerhaar aus; ist dieses entwickelt, so wirft die Hirschkuh im Mai oder Anfang Juni nach einer Tragzeit von 40-41 Wochen ein, selten zwei Kälber, die der Mutter schon nach wenigen Tagen folgen und nur während der Brunst auf kurze Zeit von ihr abgeschlagen werden. Das neugeborene Kalb liegt in einem Versteck zwischen hohem Heidekraut oder anderem Gestrüpp, bleibt tagsüber sich selbst überlassen und wird abends von der Mutter aufgesucht und genährt. Verläßt sie es wieder, so drückt sie das Kleine mit der Schnauze in sein Lager nieder, wo es zusammengekugelt, den Kopf nach Hundeart dicht beim Schwanze haltend, den ganzen Tag über ruhig liegen bleibt, ohne auch nur den Kopf zu erheben. Doch entfernt sich die Mutter nicht weit von ihm; an einer Stelle unter dem aus der Richtung des Kalbes kommenden Winde ist sie stets auf seine Sicherheit bedacht und vertreibt sofort alle sich ihm nähernden Raubtiere. Bald folgt das Junge der Alten, wächst rasch heran und trennt sich vor Jahresfrist von der Mutter. Bis zum ersten Haarwechsel im Oktober trägt es ein weißgeflecktes Jugendkleid. Im ersten Herbst wird das weibliche Kalb Schmaltier, im folgenden Übergehendtier, später, wenn es zu tragen beginnt, Alttier genannt, während das Hirschkalb im ersten Winter Spießer, im zweiten Gabler, meist aber gleich Sechsender wird. Auch die Stufe des Achters wird häufig übersprungen, sehr selten aber die des Sechsers und die des Zehners. Im dritten Jahr ist das Hirschkalb erwachsen.