Kulturgeschichte der Nutztiere
Part 54
Gewiß ist, daß die Bienen wie Hühner brüten. Zuerst kriecht bei ihnen ein kleines weißes Würmchen aus, der König aber hat gleich eine Honigfarbe, als wäre er aus einer auserwählten Blume entstanden; auch ist er nicht erst ein Würmchen, sondern gleich geflügelt. Reißt man den Larven der andern Bienen den Kopf ab, so sind sie für ihre Mütter ein wahrer Leckerbissen. Werden die Würmchen größer, so träufeln ihnen die Bienen Speise ein und bebrüten sie, wobei sie ein starkes Gemurmel erheben, wahrscheinlich um die zum Brüten erforderliche Wärme zu bewirken. Endlich zersprengt jeder Wurm die Hülle, in welche er gleich einem Ei in seiner Schale eingewickelt ist, und nun kriecht der ganze Schwarm aus den Zellen hervor. Diese Tatsache ist bei Rom auf dem Landgute eines Konsularen beobachtet worden, wo man aus durchsichtigem Horn verfertigte Bienenstöcke aufgestellt hatte. Die Brut bedarf 45 Tage, bis sie zur Vollkommenheit gelangt ist. (In Wahrheit ist die Zeit viel kürzer und bedarf eine Königin zu ihrer Entwicklung nur 15, eine Arbeiterin 21 und eine Drohne 24 Tage.) Sind die Jungen glücklich ausgekrochen, so arbeiten sie sogleich unter der Aufsicht ihrer Mütter, und eine Schar junger Bienen begleitet den König. Es werden mehrere Könige erzogen, damit es nicht daran fehlen kann. Sind sie aber erwachsen, so werden die schlechtesten mit allgemeiner Zustimmung getötet, damit sich der Schwarm nicht um ihretwillen teilt. Es gibt zweierlei Art Könige, wovon die bessere Art schwarz und bunt ist. Alle Könige haben stets eine sie auszeichnende Gestalt und sind doppelt so groß als die übrigen Bienen; ihre Flügel sind kürzer, ihre Beine gerade, ihr Anstand erhabener und auf der Stirn haben sie einen weißen Fleck, der einem Diadem ähnlich sieht. Auch durch Glanz zeichnen sie sich vor dem gemeinen Volke aus. Sie haben einen Stachel, aber sie bedienen sich desselben nicht. Es ist wunderbar, welchen Gehorsam das Volk seinem Könige erweist. Geht er herum, so zieht ein ganzer Schwarm mit ihm, nimmt ihn in die Mitte, beschützt ihn und verhindert, daß man ihn sehen kann. Während der übrigen Zeit, wenn das Volk arbeitet, geht er im Stocke umher, besichtigt die Arbeiten, scheint zu ermahnen und ist allein müßig. Um ihn herum sind einige Leibgardisten, die seine Würde allerwärts aufrecht erhalten. Er verläßt den Stock nur, wenn ein Schwarm ausziehen will. Dies bemerkt man schon lange vorher, indem einige Tage lang sich inwendig ein geräuschvolles Murmeln hören läßt, ein Zeichen, daß sie Vorbereitungen treffen und nur auf gutes Wetter warten. Schneidet man dem König einen Flügel ab, so zieht der Schwarm nicht aus. Sind sie aber ausgezogen, so drängt sich jede an den König und will sich durch Diensteifer auszeichnen. Ist er müde, so stützen sie ihn mit den Schultern; kann er nicht weiter, so tragen sie ihn ganz. Ist eine Biene vor Ermattung zurückgeblieben oder hat sie sich zufällig verirrt, so zieht sie dem Schwarme nach, indem sie dem Geruche folgt. Wo sich die Hauptmacht niederläßt, da versammelt sich das ganze Heer.“
Im Gegensatz zu den älteren Autoren war man also zu Plinius’ Zeit glücklich dazu gelangt, statt mehrerer nur ~einen~ Anführer in jedem normalen Bienenstocke anzunehmen. Über dieses Wissen ist man das ganze Mittelalter hindurch nicht hinausgekommen. Erst im 17. Jahrhundert entdeckte dann der in Amsterdam erst 43 Jahre alt verstorbene holländische Gelehrte Jan Swammerdam (1637-1680) durch Sezieren der Bienen unter dem Vergrößerungsglas, wobei er deren Eierstöcke und Eileiter fand, daß der bis dahin allgemein als Männchen betrachtete, deshalb auch im Deutschen als der Weisel bezeichnete Anführer oder König des Stockes tatsächlich ein Weibchen und der Bienenstaat auf der Mutterschaft begründet sei.
Nach Swammerdam hat der Franzose R. A. de Réaumur die wissenschaftliche Bienenkunde durch zahlreiche Beobachtungen und Versuche in seinem Garten in Charenton gefördert. Noch weit mehr tat dies der 1750 in Genf geborene François Huber, durch Réaumurs Experimente angeregt. Sein Werk „_Nouvelles observations sur les abeilles_“, von dem der erste Band im Jahre 1789 in Form von Briefen an einen andern Bienenforscher Charles Bonnet erschien -- der zweite folgte erst 25 Jahre später -- ist klassisch und enthält die Grundlage unseres heutigen Wissens über die Bienen. In der Folge hat der 1811 in Lobkowitz in Schlesien geborene katholische Pfarrer Johann Dzierzon die Bienenkunde am meisten gefördert, indem er zuerst die jungfräuliche Zeugung, welche zur Entstehung von Drohnen führt, bei den Bienen feststellte. Es geschah dies auf seiner Pfarrei Karlsmarkt bei Brieg in Schlesien, wo er auch 1861 den ersten Kastenstock mit beweglichen Waben erfand, wodurch der Imker erst befähigt wurde, seinen Anteil an der Honigernte zu gewinnen, ohne nutzlos seine besten Völker zu vernichten und die Arbeit eines ganzen Jahres in einem Augenblicke zu zerstören. Dieser zunächst noch sehr unvollkommene Kastenstock wurde dann vom Amerikaner Langstroth bedeutend vervollkommnet, indem er den eigentlichen beweglichen Rahmen erfand, der zunächst in den Vereinigten Staaten weite Verbreitung fand und außerordentliche Erfolge erzielte. Dann erfand Mehring, um den Bienen Arbeit und Wachs, also auch viel Honig und Zeit zu ersparen, die Herstellung von Kunstwaben, die sie alsbald benutzten und ihren Bedürfnissen anpaßten. Und Major von Hruschka endlich konstruierte die Honigschleuder, wodurch die Waben ihres Inhalts entleert werden konnten, ohne zerstört werden zu müssen. Damit eröffnete sich eine neue Periode der Bienenzucht, die erst die Biene zum eigentlichen Haustier des Menschen erhob.
Kehren wir indessen von diesen allerdings äußerst wichtigen theoretischen Betrachtungen zur Praxis zurück, wie sie die alten Römer und Griechen betrieben. Plinius sagt in seiner Naturgeschichte, daß auf jedem Landgute Bienenstände zu finden seien. Jedenfalls war der Verbrauch von Honig und Wachs in den Kulturländern am Mittelmeer bereits im Altertum ein sehr großer. Wissen wir doch vom griechischen Geschichtschreiber Strabon, daß in Norditalien die einheimische Erzeugung derselben nicht genügte, sondern daß diese Produkte von verschiedenen Volksstämmen der Alpentäler, die sich dieselben von Wildbienen verschafften, gegen Landesprodukte eingetauscht wurden. Erst durch die Römer kam dann die Bienenzucht in die von ihnen unterjochten Länder nördlich der Alpen.
Dort hatte die keltische und germanische Bevölkerung ausschließlich den wilden Honig verwendet, um damit den als Getränk höchst beliebten Met zu erzeugen, den schon der kühne griechische Seefahrer Pytheas aus Massalia (dem heutigen Marseille), ein Zeitgenosse Alexanders des Großen, der eine Entdeckungsreise in die Nordsee nach dem Bernsteinlande machte, als ein an der Nordküste Germaniens gemeines Getränk bezeichnet. Jedenfalls darf man annehmen, daß es im waldreichen alten Germanien viele wilde Bienenvölker in den durch Spechte oder Pilzinvasion hohlgewordenen Bäumen gab. So zeigen uns die Bestimmungen der germanischen Volksrechte nach der Völkerwanderung, vom 5.-8. Jahrhundert, daß unter den Nebennutzungen des Waldes die wilden Bienen eine nicht unwichtige Rolle spielten. Nach den Gesetzen der Bajuvaren gehörten nicht nur die wilden Bienen dem Waldeigentümer, sondern auch ein Schwarm der damals schon gehaltenen Hausbienen, der sich verflogen und in einen hohlen Baum verzogen hatte. Jedoch konnte der bisherige Eigentümer eines solchen Schwarms mit Vorwissen des Waldeigentümers versuchen, denselben durch Rauch oder Anschlagen gegen den Stamm, aber ohne Schaden für den Baum, auszutreiben und wieder zu fassen. Tat er dies ohne Vorwissen des Waldeigentümers mit Erfolg, so mußte er auf Andringen des letzteren mit sechs Eideshelfern schwören, daß der eingefangene Schwarm wirklich der seinige und ihm entflogen war. Bei den Langobarden wurde es mit den wilden Bienen gehalten wie mit dem Ausnehmen der Vögel. Nur im Gehege des Königs war das Ausbeuten eines wilden Bienenstocks unbedingt verboten, während in einem sonstigen Wald nur dann eine Bestrafung eintrat, wenn der Baum zum Beweis der Entdeckung des Schwarmes bereits gezeichnet war. War aber der Baum nicht gezeichnet, so konnte der Finder den Stock ungestraft ausnehmen und mußte bloß, wenn der Waldeigentümer dazu kam, ihm den Honig überlassen. Ähnliche Bestimmungen weist das Volksrecht der Westgoten auf. Dieses schrieb vor, daß, wer immer einen Schwarm fand, es mochte im eigenen Walde oder in Felsen und hohlen Bäumen des Gemeindewaldes sein, er drei Zeichen, welche „Charaktere“ genannt werden, dort anzubringen hatte, damit nicht durch ein einziges Betrug entstehen könne. Wer ein fremdes Zeichen der Besitzergreifung verletzte, wenn er es antraf, der mußte dem Geschädigten doppelten Ersatz leisten und überdies 20 Streiche erdulden.
Die Bienenzucht der alten Germanen war wesentlich eine ~Waldbienenzucht~ und wurde das ~Zeideln~ oder die ~Zeidelweide~ genannt. Nach den zahlreichen auf uns gekommenen Urkunden war sie sehr ausgebreitet und beruhte auf Gewohnheiten, Verträgen und später Gesetzen, die niemand bei strenger Strafe verletzen durfte. Überall in den Wäldern waren Zeidelbäume eingerichtet, die als Privateigentum besonders gezeichnet waren. Wer einen solchen ausbeutete, der bezahlte 6 Solidi (d. h. Goldschillinge von etwa 12 Mark Metallwert, tatsächlich aber viel höher bewertet, da man damals für einen solchen eine erwachsene Kuh kaufen konnte) Strafe. Jeder Zeidler hatte ein eigenes Revier, in welchem er seine Bienen hielt; dabei durfte er nicht seinem Nachbarn und dieser nicht ihm zu nahe kommen. Wenn nun ein Schwarm sich in den Zeidelbezirk des Nachbars verflogen hatte, so durfte ihm sein Eigentümer nach den Gesetzen der Bajuvaren dahin folgen, mußte es aber dem Nachbar melden. Dann mußte er die Bienen aus dem Baume, in dessen Höhlung sie sich festgesetzt hatten, ausräuchern und dreimal mit umgekehrter Axt an den Baum schlagen. Kamen sie dann heraus, so durfte er sie mitnehmen; was nicht folgte, verblieb dem Nachbar.
Daneben wurde seit der Völkerwanderungszeit auch eifrig die eigentliche von den Römern übernommene Hausbienenzucht getrieben. Man hielt ordentliche Bienenhäuser (in den lat. Urkunden und Gesetzen _apile_, _aprarium_, _apiculare_ oder _apicularium_ genannt), die eingedeckt waren und verschlossen werden konnten. Doch durften sie, wie auch einzelne Stöcke, nicht in den Dörfern und Ansiedelungen gehalten werden, sondern mußten an abgelegene Orte geschafft werden, damit sie nicht jemandem Schaden zufügten. Man hatte dreierlei Arten von Bienenstöcken (_vasculum_), nämlich aus Holz, aus Baumrinde oder von Ruten geflochten. Um die Schwärme im Wald oder bei den Bienenhäusern zu fassen, standen stets dergleichen Behälter bereit. Legte sich ein Schwarm bei Nachbars Bienenhaus in ein solches Gefäß, so mußte es nach dem Volksrechte der Bayern diesem gemeldet und versucht werden, ob der Schwarm herauszutreiben sei oder nicht. Doch durfte das Gefäß nicht geöffnet werden. War es von Holz, so bewarf es derjenige, dem der Schwarm fortgeflogen war, dreimal mit Erde, war es aus Rinde oder Ruten, so schlug er dreimal mit der Faust darauf. Was dann herausging, erhielt er wieder zu eigen, was zurückblieb, gehörte dem Besitzer des Gefäßes.
Die Beraubung der Zeidelbäume, Bienenhäuser und Stöcke wurde streng geahndet. Selbst der Versuch, etwas rauben zu wollen, wenn man auch nichts erhielt, ward nach dem Volksrechte der Westgoten bitter bestraft. Der Freie gab in solchem Falle 3 Solidi Strafe und erhielt 50 Prügel; wenn er aber etwas genommen hatte, so mußte er es neunfach ersetzen und bekam noch die Schläge dazu. Der Leibeigene erhielt im ersteren Falle 100 Hiebe, im letzteren dagegen mußte er den sechsfachen Schadenersatz leisten. Bezahlte der Herr nicht für ihn, so mußte er ihn dem Bestohlenen zum Eigentume ausliefern. Das Volksrecht der Sachsen setzte, wie auf gewöhnlichen Diebstahl, so auch auf das Stehlen eines Bienenstockes aus dem Verschluß die Todesstrafe; er ward aber nur neunfach ersetzt, wenn er außer demselben im Freien gestanden hatte. Wer bei den Langobarden aus einem Bienenhause ein oder mehrere Stöcke stahl, der bezahlte 12 Solidi Strafe.
Unter der Herrschaft der Frankenkönige fand die Hausbienenzucht neben der Zeidelweide zunehmende Bedeutung. Karl der Große bestimmte, daß auf jedem seiner Güter ein erfahrener Bienenwärter zur rationellen Pflege der dort gehaltenen Bienenvölker angestellt sein solle. In seinem Gute Stefanswert befanden sich 17, in Grisenweiler sogar 50 Bienenstöcke. Honig und Wachs mußten reinlich gewonnen und an die königliche Hofhaltung abgeliefert werden. Von den Besitzern der Mansen und Hufen wurde Honig und Wachs als Zins gegeben.
In dem Maße, als unter den sächsischen und fränkischen oder salischen Kaisern im 10.-12. Jahrhundert die Wälder den Gemeinden entzogen und unter Bann getan wurden, traten die vorher freien Zeidler (_cidelarii_) in die Dienstbarkeit der Fürsten. So werden sie 990 in einer Urkunde Ottos II. nach den Manzipien als Dienstleute angeführt, und 959 schenkte Otto der Große der Kirche zu Salzburg die Ortschaft Grabestatt und die Zeidler daselbst. Mit der Übertragung eines Bannforstes gingen auch die Zeidelweiden an den neuen Besitzer über. So übergab 1025 Konrad II. an das Kloster Freising einige Ländereien nebst Zubehör, worunter auch Zeidelweiden. Der Zins wurde in Honig und Wachs abgeliefert. Ersterer hatte zur Herstellung des immer noch sehr volkstümlichen Metes große Bedeutung, während letzterer seit der Einführung des Christentums zur Verarbeitung zu Kerzen für die Kirchen in immer größerer Menge gebraucht wurde. Allerdings hielten die meisten Klöster eigene Bienenstände, oft in größerer Zahl. So kommen beispielsweise im Verzeichnis der Schenkungen an das Kloster Fulda 40 Bienenstöcke (_epiastrum_) vor, welche ein einzelner Privatmann dahin gestiftet hatte. Doch genügten meist deren Erträge nicht, um den großen Bedarf der Kirche an Wachs zu decken. Deshalb suchten sich die Klöster von ihren zinspflichtigen Leuten eine regelmäßige Lieferung von Wachs zu sichern. Neben den Wachszinsen, deren Maß in den meisten betreffenden Urkunden genau nach dem Gewichte bestimmt ist, wurde auch eine entsprechende Abgabe an Honig und der Zehnten von den bevölkerten Bienenstöcken, die Schwärme inbegriffen, gefordert.
Unter den Hohenstaufen im 12. und 13. Jahrhundert und den folgenden Kaisern wurde in Deutschland die Zeidelweide neben der Hausbienenzucht in reger Weise weiterbetrieben. In einer Urkunde von 1288 bekennt eine Frau, daß sie vom Bischofe von Eichstätt die Bienennutzung (_fructus apium_), welche gewöhnlich Cidelwaid genannt wird, aus bloßer Gnade für die Lebenszeit in zwei Wäldern erhalten habe. Man hatte zu diesem Behufe wie ehemals so damals und teilweise bis auf den heutigen Tag besondere Bäume durch künstliches Aushöhlen eingerichtet. Solche nannte man ~Beuten~. Die Bienenschwärme, welche man in den Wäldern fand, gehörten dem Gutsherrn und nicht dem, der sie fand. In Frankreich hieß dieses Recht _abeillage_ (in einer Urkunde von 1311 als _abellagium_ erwähnt). Über die Bienenfolge gab es besondere Verordnungen. So bestimmten die Schonischen Gesetze von 1163, daß derjenige, dem seine Bienen in einen andern Wald flogen, sie dort holen und auch diejenigen mitnehmen dürfe, die er daselbst antraf, vorausgesetzt, daß sie niemand sonst ansprach; den Baum aber durfte er ohne besondere Erlaubnis des Herrn nicht fällen. Nach dem Schwabenspiegel (1276) durfte man noch nach drei Tagen seinen Bienen folgen, wenn sie auf eines andern Baum, Zaun oder Haus flogen. Man mußte aber den Eigentümer des Ortes mitnehmen, alsdann in seiner Gegenwart daranschlagen und bekam diejenigen, welche herabfielen; die andern aber gehörten jenem.
Zu Ende des Mittelalters gelangte die Imkerei in den deutschen Landen zu höchster Blüte. In den dem Reich gehörenden Bannforsten und auch sonst wurde noch eifriger als bis dahin die Zeidelweide oder Waldbienenzucht getrieben, und die Zeidler taten sich neben den Hausbienenzüchtern zu Genossenschaften zusammen, die manche Privilegien genossen. Die bedeutendsten Zeidelplätze waren zu Muskau und Hoyerswerda in der Oberlausitz, in der Kurmark, auf der großen Görlitzer Heide, in Pommern und im Nürnberger Reichswald. Vom Zeidlerwesen an letzterem Orte, wo die Einwohnerschaft der Umgegend nach den diesbezüglichen Urkunden ausgedehnte Waldnutzungsrechte besaß, haben wir ausführliche Kunde. Die Zeidelordnung Kaiser Karls IV. vom Jahre 1350 bestätigte die Rechte der Zeidler im Laurenzer Wald und gibt uns ein klares Bild von der Ausdehnung des bienenwirtschaftlichen Betriebes der damaligen Zeit und der Bedeutung, welche man demselben beilegte. Die Gerichtsbarkeit in „des Reiches Bienengarten“ stand unter einem besonderen Zeidelmeister, dem die Besetzung der Zeidelgüter oblag und der dafür zu sorgen hatte, daß dem Kaiser und Reich an seinem Gute und Dienste nichts abgehe. Die Zeidler aber waren freie Leute und freizügig. Jeder konnte von seinem Gute „abfahren“ (wegziehen), wenn es ihm beliebte, und war beim Abgange dem Zeidelmeister nur 13 Heller zu geben schuldig. Wollte dieser dieses Absagegeld nicht annehmen, so konnte der Zeidler dasselbe auf die Übertür seines Hauses legen und als ein Gerechter abfahren. Wer danach „auffuhr“, hatte dem Zeidelmeister einen Schilling und einen Heller zu entrichten und dieser sich damit zu begnügen. Die Zeidler hatten das Erbrecht an ihrem Gute und waren allein befugt, im Bannforste Bienen zu halten. Niemand durfte, so weit der „Bienkreis“ reichte, einen Schwarm aufheben. Wer einen „Peuten“ (Bienenbaum) umhieb, war dem Zeidelmeister 10 Pfund Heller und einen Heller schuldig. Das nötige Holz bekamen die Zeidler umsonst aus dem Reichswald und genossen manche Privilegien, so waren sie zollfrei in allen Städten des Reichs, dafür aber mußten sie Kaiser und Reich dienen „zwischen den vier Wäldern“, d. h. Böhmer-, Schwarz-, Thüringer- und Scharnitzwald. Der Dienst sollte mit sechs Armbrüsten geschehen; Pfeile, Wagen und Kost erhielten sie vom Reich. Außerdem hatte jeder Zeidler dem Kaiser das herkömmliche Honiggeld zu geben. Ursprünglich wurde zweifellos eine bestimmte Menge Honig abgeliefert.
Ähnlich wie im Laurenzer Wald war es im Sebalder Wald bei Nürnberg. In einem Salbuche des 13. Jahrhunderts über die Reichsgüter bei Nürnberg wird u. a. gesagt: „Das Amt Heroldsberg soll setzen dem Reich einen Pingarten hintz dem Eynch, da 72 Immen inne seyen, die untötlich seyen.“ Diese Stöcke waren also nur zur Zucht bestimmt und durften nicht zur Honigentnahme getötet werden. Die aus ihnen hervorgehenden Schwärme ließ man offenbar frei in den Wald fliegen, wo sie sich in die vorbereiteten „gewipfelten und gelochten“ Bäume zogen. In verschiedenen Urkunden jener Zeit ist von der Zeidelweide (_sidelweide_) und von Zeidlern (_cidelarius_) die Rede. Wo keine Zeidelwirtschaft bestand, teilten sich der Grundherr oder Waldeigentümer und der Finder meist in das Erträgnis eines gefundenen wilden Bienenstockes. Gelegentlich aber, so im Wildbanne von Altenaer an der Ahr, erhielt der Finder eines wilden Biens denselben gegen Erlegen eines Geldbetrags allein. Nach Aussage der Erbwildförster im Jahre 1617 mußte der Finder eines herrenlosen Biens den Ort alsbald zeichnen und beim nächsten Wildförster gegen Bezahlung von 9 Hellern „Urlaub heischen, den Bien als sein eigen Gut abzuholen“, wogegen niemand etwas tun durfte, auch der Waldeigentümer nicht.
Ihren Glanzpunkt erreichte die Zeidelweide im Zeitalter der Zeidlerinnungen im 14. und 15. Jahrhundert. Damals gab es in allen deutschen Gauen Bestimmungen in den Weistümern betreffs des Fundrechts an den „imben“, d. h. an den in den Wald verflogenen Bienenschwärmen, die sich in hohlen Baumstämmen eingenistet hatten. Diese hohlen Bäume, in denen die sich selbst überlassenen Bienenschwärme sich ansiedelten, gaben das Vorbild zu den im Mittelalter für die Hausbienen meist gebräuchlichen Klotzbeuten. Diese bestanden aus einem ausgehöhlten 4-5 Fuß langen Baumstamm, der mit einem abnehmbaren Deckel und einem Flugloche versehen war. Daneben mögen auch schon kunstlos aus Stroh geflochtene Körbe verwendet worden sein, die später jene mehr und mehr verdrängten. Als in späteren Zeiten die Wälder mehr und mehr ausgeholzt und einem regelrechten Forstbetrieb unterworfen wurden, verkümmerte nach und nach die Zeidelweide und die seit Jahrhunderten neben ihr betriebene zahme oder Hausbienenzucht trat an ihre Stelle und wurde gesetzlich geschützt. Wo aber ausgedehntere Waldstrecken dem neuen Betriebe nicht unterworfen wurden, da blieben die alten Zeidelweiden bestehen. Damals gab es gutbesuchte Honigmärkte in allen größeren Städten, so besonders in Köln, Nürnberg, Breslau und Prag.
Seit dem 16. Jahrhundert machte sich in Mitteleuropa ein merklicher Niedergang der Bienenzucht geltend, indem die Reformation viele Klöster, welche bis dahin die Hüter so vieler Bienenstöcke gewesen waren, verdrängte und die Kerzen in den Kirchen überflüssig machte. Als später auch noch der verheerende Dreißigjährige Krieg ausbrach, da war es begreiflich, daß in der allgemeinen Drangsal sehr zahlreiche Bienenstöcke eingingen, da sie nicht mehr die nötige Pflege erhielten. Ein weiteres ungünstiges Moment war das Aufkommen des Rohrzuckers, der dem bis dahin als alleinigem Süßstoffe gebrauchten Honig durch seine größere Billigkeit bedenkliche Konkurrenz machte und ihn bald zum größten Teil in der Küche verdrängte. Kurze Zeit nach der Entdeckung Amerikas war das ursprünglich in Südasien heimische Zuckerrohr dort eingeführt worden und wurde durch die gleichfalls bald in großer Masse aus Afrika importierten Negersklaven in solcher Menge angebaut, daß der viel wohlfeiler zu produzierende und stärker süßende Rohrzucker so billig zu haben war, daß der Honig bald als zu teuer in den Hintergrund trat. Er wurde schon noch als Leckerbissen gegessen, aber zum Süßen der Speisen, vor allem der verschiedenen Kuchen und süßen Platten, fiel er gänzlich in Wegfall, und nur altertümliche Gebäckarten, wie Lebkuchen, Leckerli usw., behielten ihn bei. Als dann zum Rohrzucker noch die großartige Sirupfabrikation aus Kartoffeln und vollends noch der billige Rübenzucker dazu kam, so war es um den Honig als Süßstoff in den Haushaltungen vollends geschehen.