Die Sitten der Völker, Zweiter Band Liebe, Ehe, Heirat, Geburt, Religion, Aberglaube, Lebensgewohnheiten, Kultureigentümlichkeiten, Tod und Bestattung bei allen Völkern der Erde

Part 32

Chapter 323,108 wordsPublic domain

Ihr Haar ist mit weißem Ton bestrichen und mit Straußenfedern sowie einem gebogenen Stück Eisen geschmückt. Die Unterlippe trägt einen Stift.]

Allgemein verbreitet ist auch der +Glaube an den bösen Blick+, der Menschen und Vieh krank mache. Wer in dem Verdacht steht, mit dieser Gabe ausgestattet zu sein, darf sich bei den Masai ja nicht in der Nähe eines Krals sehen lassen, sondern muß zusammen mit seiner Familie in einem besonderen Kral abseits leben; sollte er es wagen, den fremden Kral zu betreten, so kann er gewärtig sein, totgeschlagen zu werden. Erkranken Menschen oder Tiere plötzlich, ohne daß man es sich durch natürliche Ursachen, wie eine im Kampfe empfangene Wunde, erklären kann, dann führt man dies auf Hexerei von seiten bösgesinnter Menschen zurück. Selbst die verhältnismäßig hochstehenden Suaheli glauben fest daran, ein Mensch könne umgebracht werden, wenn er über ein Horn schreite, das man ihm auf den Weg gelegt habe, oder wenn ein Zauberbann über ihn verhängt werde. Man behauptet auch, daß die Hexen für gewöhnlich Leichen essen und schon darum bestrebt seien, den Tod eines Menschen herbeizuführen.

Zum Herausholen von Geständnissen sind gewisse +Torturen+ bei den Masai üblich. Man schnürt zunächst dem Angeklagten die Sehne eines Bogens so fest um seinen Vorderarm, daß sie ins Fleisch schneidet. Wird auf diese Weise nichts erreicht, so geht man zu einem +Gottesurteil+ über. Zumeist erhält der Angeschuldigte aus einer Schale zu essen, die ein Gemisch von Mehl und Blut enthält. Bleibt er acht bis zehn Minuten nach dem Genusse noch am Leben, so wird er für unschuldig angesehen. Auch die Wagaia kennen solche Gottesurteile. Sie nehmen zum Beispiel einen kleinen Wassernapf und tun etwas Milch und Medizin hinein; kocht sein Inhalt über, dann beweist dies die Schuld des Angeklagten. Oder man läßt ihn trockenes Mehl hinunterschlucken; kann er das nicht, dann ist man von seiner Schuld überzeugt. Noch sonderbarer ist die Unschuldsprobe bei den Wasoga: Lehm und Grieß werden in einem Napf zusammengemischt, und der Angeschuldigte muß dreimal damit beworfen werden. Bleibt die Masse an ihm kleben, so zeigt dies an, daß er schuldig ist.

Auch an die +Schwangerschaft+ knüpft sich mancherlei Aberglaube. Der Makonde fertigt seiner Frau, die zum ersten Male guter Hoffnung ist, unter Gesangbegleitung einer Verwandten ein Amulett aus Rindenstoff an, das mit Perlen bestickt und der angehenden Mutter um den Hals gehängt wird. Bei den Wandorobbo muß die Schwangere den Genuß von gefallenem oder durch Raubtiere geschlagenem Wild vermeiden, ebenso Honig, in dem sich tote Bienenlarven befinden. Sie darf auch nicht in die Nähe eines Chamäleons oder einer Schlange kommen, weil dieses alles der Frucht schaden könnte. Bei den Masai trennen sich die Ehegatten, sobald sich die junge Frau schwanger fühlt. Während dieser ganzen Zeit und auch noch ungefähr ein Jahr nach ihrer Niederkunft darf sie mit keinem Manne geschlechtlichen Verkehr haben; auch muß sie währenddessen allen Schmuck ablegen, angeblich um dadurch keinem Manne zu gefallen. Kurz vor der Geburt darf der Ehemann auf keine Reise mehr gehen, noch in den Krieg ziehen, sondern muß in der Nähe des Krals sich aufhalten; der Zutritt zur Hütte, wo die Schwangere sich aufhält, ist ihm jedoch verboten. Will eine Wandorobbofrau einem anderen Kral einen Besuch abstatten, so muß sie sich vorher ihre Stirn mit weißem Ton anstreichen, um sich kenntlich zu machen, außerdem auf dem Wege dorthin sich von einem kleinen Mädchen an der Hand führen lassen; bei Nichtbefolgung dieser Vorschrift würde sie die Gefahr einer Fehlgeburt laufen.

Die +Geburt+ erfolgt meistens unter Beihilfe einer weisen Frau in der Hütte; bei einzelnen Stämmen, zum Beispiel den Waganda, darf die Frau dagegen nur im Freien niederkommen. Der Ehemann muß während dieser Zeit die Hütte verlassen und darf erst erscheinen, wenn er gerufen wird. Will die Geburt nicht recht vonstatten gehen, so erhält der Ehegatte den Auftrag, mit einer Frau oder einem Mädchen den Beischlaf zu vollziehen; dies hilft dann. Ist das Kind geboren, so pflegt der Vater es sogleich zu begrüßen und seine Freude auszudrücken. Bei den Makonde sieht er es erst, wenn es entwöhnt ist; ebenso darf bei den Wagaia der Ehemann vor diesem Zeitpunkt in der Hütte weder schlafen noch essen. Bei den Waheia bespeit der Vater das Kind bei seinem ersten Anblick mit einer heilkräftigen Medizin, die er im Munde gekaut hat, und bewirft es auch damit. Ebenso bespucken die Masai ihr Neugeborenes, weil dies ihm Glück bringen soll. Hat ein Masaimann mit einer seiner Frauen Verkehr gehabt, dann darf er am nächsten Tage keinen Säugling anfassen, weil dieser sonst dadurch krank werden würde. Die Geburt eines Kindes wird wohl von allen Stämmen durch Tanz und Gesang sowie durch einen Festschmaus gefeiert.

Die Behandlung von +Zwillingen+ ist eine ganz verschiedene. Viele Stämme empfinden solche Geburt als ein Unglück oder wenigstens als ein Hindernis bei der Arbeit der Frau, die dann zwei Würmer mit sich schleppen müßte, und töten daher entweder beide oder einen der Zwillinge. Im letzteren Falle legt die Wanjamwesimutter nach der Fortnahme des einen Zwillings eine mit Fell umwickelte Kalabasse neben das überlebende Kind und reicht dieser Puppe ebenso wie dem ihr verbliebenen Kinde die Nahrung. In der Landschaft Mkulwe fürchtet man, daß infolge der Geburt von Zwillingen allen Verwandten der Bauch anschwellen werde, und wendet daher sofort Vorbeugungsmittel an. Ein Zauberdoktor mischt eine Medizin unter die Speise und läßt alle Angehörigen davon essen. Sodann kommt ein entfernt wohnender Verwandter und bestreicht seine Stirn mit der gleichen Medizin, die einige Zeit vor der Hütte der Zwillingsmutter in einem irdenen Topfe zwischen drei Pflöcken gestanden haben muß. Andere Stämme pflegen sich über Zwillinge zwar auch nicht zu freuen, lassen aber doch beide am Leben. Die Yao kleiden sie dann ganz gleich, weil eine Verletzung dieser Sitte den Tod des einen zur Folge haben würde. In Kiziba erhalten sie zwei gleiche viereckige Amulette um den Hals gehängt; stirbt einer der Zwillinge, dann geht sein Amulett auf den anderen über, der es sich zu seinem eigenen umhängen und fortan aus zwei Flaschen trinken, aus zwei Pfeifen rauchen muß und anderes mehr. Bei noch anderen Stämmen werden Zwillinge aber mit uneingeschränkter Freude begrüßt und ihre Geburt ganz besonders gefeiert; es geht dabei noch festlicher zu als bei der Geburt nur eines Kindes. -- Auch +mißgestaltete Kinder+ und solche, die in abnormer Stellung (zum Beispiel mit den Füßen voraus) zur Welt gekommen sind, ferner Albinos fallen verschiedentlich dem Tode anheim. Bei den Kikuyu mußte die Mutter noch an demselben Tage ihr Kindchen in den Wald tragen, es dort in einer seichten Grube mit Holzasche bedecken und den Hyänen zum Fraß überlassen. In Useguha dreht die Geburtshelferin den verkrüppelten Kindern den Hals um und trägt die Leiche in den Wald, wo sie einen Kochtopf über sie stülpt. Von einzelnen Stämmen (Usambara, Wakilindi, Suaheli und so weiter) werden auch Kinder, die in unregelmäßiger Weise zahnen, aus dem Wege geräumt.

Kommt bei den Suaheli ein Kind mit den Füßen zuerst zur Welt, so wird der Mwalimu (der mohammedanische Priester) geholt, um Allah zu bitten, daß er das unheilbringende Kind sterben lasse. Bleibt es trotz aller Gebete am Leben, so glaubt man, daß Vater oder Mutter sterben müssen. Wenn dies aber wider Erwarten auch nicht eintrifft, so wird es eben als Schicksalsfügung hingenommen. Der Mwalimu fertigt auch allerlei Zaubermittel gegen etwa dem Kinde drohendes Unheil an, eine mit Koransprüchen beschriebene kleine Rolle oder eine Kette aus bunten Perlen, Fisch- und Vogelknochen, Holzstückchen, Pflanzenkernen und so weiter, die abwechselnd die Mutter als Diadem auf dem Kopfe und das Kind um den Hals gehängt trägt.

Die +Namengebung+ erfolgt bei den meisten ostafrikanischen Stämmen schon am Tage der Geburt, seltener erst später, zum Beispiel wenn das Kind Zähne bekommen hat. Dieser ursprüngliche Name wird häufig später gegen einen anderen vertauscht. Die Namen, die die Kinder erhalten, sind manchmal recht drollig. So zum Beispiel hießen die eingeborenen Träger Weules „Zweipfennig“, „der lange Mann mit dem flachen Käppchen“, „Berg“, „Boot“, „das Dampfboot“, „Ratte“, „Käfer“, „Nashorn“ und so weiter; allerdings waren dies Namen, die die Leute erst mit Eintritt der Pubertät bei der Beschneidung erhalten hatten.

Vielfach wird die Brustdrüse durch bestimmte Verunstaltungen zu einem Nachlassen und schließlich zum Aufhören der Milchabsonderung gebracht. Die Frauen pflegen um den Oberkörper eine aus Baumbast gedrehte dicke Schnur zu tragen, die, vorn über die herabhängenden Brüste gelegt, diese fest abschnürt und so die Blutzufuhr zum Drüsengewebe verhindert. Bei den Masaiweibern üben gewundene schwere Drahtgeflechte, die auf die Brüste gedrückt werden, eine ähnliche Wirkung auf diese aus.

Die Mutter +nährt+ ihre Kinder für gewöhnlich wohl selbst, aber bereits nach wenigen Tagen pflegt sie als Beikost noch Milch oder Mehlbrei zu verabreichen, die sie ihnen, da sie noch nicht selbst schlucken können, in den Mund stopft (Abb. 468). Da die Beschäftigung der Negerfrauen meistens im Freien stattfindet, so nehmen sie ihre Kleinen stets mit sich aufs Feld. Sie setzen sie auf den Rücken, ziehen ihr oberes baumwollenes Gewand fest um sich und das Kindchen und knoten die Enden über der Brust. In diesem engen Behältnis, flach wie ein Frosch an den Rücken der Mutter gedrückt, mit seitwärts gewandtem Gesicht, müssen diese armen Würmer stundenlang in der Tropenhitze ausharren, während die Mutter hackt und jätet; sie machen, unter anderem beim Maisstampfen, in dieser Lage alle Bewegungen der Mutter, wie auf einem schlingernden Schiffe, mit, natürlich auch beim Tanz, zu dem das Kind gleich vom ersten Tage an mitgebracht wird. Wiegt die Mutter sich im Reigentanz, so macht das Kindchen auf dem Rücken alle Bewegungen mit und lernt ganz von selbst frühzeitig das Gleichgewicht halten, so daß es, sobald es auf eigenen Füßen zu stehen vermag, auch das Tanzen sehr bald erlernt. Viele Stämme, die nackend einhergehen, tragen eine „Felltasche für alles“ bei sich, und in dieser wird das Kind ebenfalls auf dem Rücken der Weiber mitgeschleppt.

Das +Leben der Negerkinder+ Ostafrikas spielt sich meistens recht sorglos ab, denn auch hier kennt man eine Reihe +Spiele+, an denen die Kleinen sich wie bei uns vergnügen. Die Jungen rotten sich zu kleinen Trupps im Dorfe zusammen und treiben ihr Wesen: sie bauen Hütten, formen Sandkuchen, nehmen Schießübungen mit kleinen Bogen und Pfeilen vor, machen Lärm auf der Trommel, lassen Kreisel tanzen und anderes mehr, während die Mädchen sich aus Lumpenbündeln oder Ton höchst einfache Puppen zurechtmachen, die sie nach dem Vorbilde ihrer Mütter besorgen. Bei vereinzelten Stämmen tritt allerdings frühzeitig der Ernst des Lebens an die Kinder heran; sie müssen den Eltern beim Hüten des Kleinviehs, mit Wasserholen und durch sonstige Hilfeleistung an die Hand gehen.

Wenn die Kinder das +Reifealter+ erreichen, müssen sich sowohl die Knaben wie die Mädchen für gewöhnlich besonderen Zeremonien unterziehen. Diese schwanken bei den verschiedenen Stämmen oft sehr beträchtlich; zumeist sind sie zu obszön, als daß man sie schildern könnte. Zu diesem Zeitpunkte werden den angehenden Jünglingen und Jungfrauen vielfach auch die Stammesabzeichen durch Schröpfen oder Tatauieren gewisser Muster aufgetragen, bei einzelnen Stämmen, wie den Masai, Wadschagga, Kikuyu, Wakamba und Suaheli, wird an ihnen auch die Beschneidung vorgenommen. Der Eintritt der Reife bedeutet bei wohl allen ostafrikanischen Völkern ein überaus wichtiges Ereignis im Leben beider Geschlechter; deshalb werden damit große Festlichkeiten verbunden, Tänze abgehalten (Abb. 470 und 471), Essen veranstaltet und viel Bier getrunken. Bei den Masai setzen die Zeremonien bereits wochenlang vor dem eigentlichen Festakt ein. Man sieht dann die Knaben mit möglichst viel Schmuck behängt im eigenen und in den Nachbarkralen täglich tanzen und singen. Zu diesen Vorführungen finden sich auch viele Frauen ein, die Mütter der Knaben mit Begleiterinnen, sodann aber auch Frauen, die gern Kinder haben möchten. Diese lassen sich von den Knaben mit frischem Rindermist bewerfen und hoffen dadurch fruchtbar zu werden. Am Tage vor der Beschneidung wird den angehenden Jünglingen der Kopf rasiert und ihnen an Stelle des Fellumhangs, den sie bis dahin trugen, ein von der Mutter angefertigter, bis auf die Füße reichender Lederschurz verabreicht. Die Zeremonie findet am frühen Morgen statt. Kein weibliches Wesen darf aber derselben beiwohnen; dagegen nehmen die Krieger an ihr teil: sie bespötteln die Knaben, die nicht standhaft sind und nicht lautlos die Schmerzen ertragen, legen ihnen sogar Spottnamen bei und strafen sie und unter Umständen selbst ihre Eltern mit Verachtung, letztere auch mit Schlägen dafür, daß sie ihre Söhne nicht zu der nötigen Standhaftigkeit und Abhärtung erzogen haben. Nach Beendigung dieser Handlung versammeln sich alle männlichen Teilnehmer und werden von den Eltern in ausgiebigem Maße mit Fleisch und Honigbier bewirtet. Es geht dabei immer recht lustig zu; man scherzt und lacht und renommiert. Die Krieger brüsten sich mit ihren Heldentaten, und die Väter der Beschnittenen malen sich bereits in Gedanken die künftigen Taten ihrer Sprößlinge und den Gewinn aus, den sie ihnen von ihren Kriegszügen heimbringen werden. Den Abschluß des Festes bildet ein Tanz. -- Von der Beschneidung der Mädchen, die in ziemlich dem gleichen Alter wie die der Knaben (vierzehn bis sechzehn Jahre) stattfindet und in Abtrennung eines Teiles des Kitzlers besteht, wird von den Masai nicht so viel Aufsehens gemacht. Dagegen gestaltet sich die Beschneidung der Mädchen bei den eigentlichen Bantu zu einer äußerst wichtigen Angelegenheit. Die Mädchen erhalten hier längere Zeit vor der eigentlichen Einweihung von einer Ehefrau Unterricht, der sie über das Geschlechtsleben sowie über die Sitten und Umgangsformen gegenüber den Familien- und Stammesmitgliedern aufklärt. Die betreffende Lehrerin bleibt auch für die Zukunft ihre Beraterin. Der Unterricht, der in einer besonderen Hütte erteilt wird, zerfällt manchmal in verschiedene Stufen und nimmt Monate in Anspruch. Währenddessen dürfen die jungen Mädchen sich von keinem männlichen Wesen erblicken lassen und müssen sich, falls sie die Hütte einmal verlassen, mit einem Kopftuch, das sie zu diesem Zwecke tragen, bedecken. In einzelnen Gegenden fertigen die Lehrerinnen auch zum Anschauungsunterricht Lehmfiguren an, die auf das Eheleben Bezug nehmen. Diese Belehrungen finden ihren Abschluß in einem großen Fest, bei dem die Frauen, die den Unterricht erteilten, von ihren Schülerinnen und deren Eltern reichlich beschenkt werden. Dabei werden unter Trommelbegleitung und Händeklatschen Aufführungen und Tänze veranstaltet, die oft einen sehr lasziven Charakter (Bauchtänze) annehmen; an ihnen beteiligen sich auch die Novizinnen, um darzutun, daß sie sich auf solche Künste (wie obszöne Gesäßbewegungen und so weiter) auch verstehen. Bei den Makonde werden die Mädchen auch noch durch schreckenerregende Masken, darunter solche, die den Teufel mit Hörnern und Bart vorstellen, geängstigt, um ihren Mut zu erproben. Als Zeichen der Reife werden sie von ihren Lehrerinnen mit Eigelb, das mit Rizinusöl vermischt ist, auf Stirn, Brust und Rücken angemalt. Bei den Bakulia ist für die Mädchen, die der Beschneidung harren, ein mit zahlreichen kleinen weißen und roten Perlen bestickter Lederkranz charakteristisch, den sie wie einen Heiligenschein um den Kopf tragen. Außerdem gehören zu ihrer Ausrüstung während dieser Zeit eine Kürbisflasche und eine Rute, um die Fliegen von ihrer Wunde abzuwehren (Abb. 472). Sowie die Operation vollendet ist, legen sie sich ein großes, sorgfältig gegerbtes und mit rotem Ocker gefärbtes Fell an. Von jetzt an dürfen die jungen Mädchen offiziell Geschlechtsverkehr haben, und sie machen auch von dieser Erlaubnis ausgiebigen Gebrauch. Mit dem ersten Unterricht pflegen die Pubertätsgebräuche nicht immer abgeschlossen zu sein, sondern meistens folgen jenem noch ein zweiter und ein dritter, die unter Umständen, wenn die Mädchen etwa inzwischen geheiratet haben, in ihrer Hütte in Gegenwart des Ehemanns abgehalten werden.

Die Ansichten der ostafrikanischen Völker über das +moralische Leben der jungen Leute+ sind sehr geteilt; während man auf der einen Seite die Jungfräulichkeit hoch einschätzt und einen vorehelichen Geschlechtsgenuß mißbilligt, legt man auf der anderen wieder auf Reinheit vor der Ehe kein weiteres Gewicht. Zur letzten Gruppe gehören unter anderen die Masai. Hier haben sich die jungen Krieger (Abb. 473) eines Bezirkes zu einer Gemeinschaft zusammengeschlossen, die einen bestimmten Kral bewohnt; die Verheirateten leben in einem besonderen Kral (Abb. 469). Ein Kriegerkral beherbergt etwa fünfzig bis hundert junge Leute und fast die doppelte Anzahl junger Mädchen, die, abgesehen von den notwendigen Hausarbeiten, wie im besonderen dem Melken des Viehs, in erster Linie zur Unterhaltung jener dienen. Jeder Krieger besitzt ein Lieblingsmädchen, das beständig bei ihm wohnt und, solange er sich im Kral aufhält, ihm auch Treue halten soll. Wenn er aber abwesend ist, sucht sich das junge Mädchen einen anderen Liebhaber. Diesem ihrem Wunsche gibt sie beim Tanz dadurch Ausdruck, daß sie am Schluß desselben auf einen ihr gefallenden Krieger in kurzen Hochsprüngen zueilt. Damit will sie andeuten, daß sie ihn abends zum Schäferstündchen erwartet. Hüpft er in gleicher Weise in die Höhe, dann liegt darin eine zusagende Antwort.

Als Grund, warum die jungen Männer die Mädchen nicht heiraten, geben sie an, daß sie im Fall eines Krieges leichteren Herzens auszögen, wenn sie nicht gebunden seien durch die Sorge um Weib und Kind. In Friedenszeiten vergnügen sich die Krieger durch Gelage, Spiel und Tanz.

Erst wenn sie aus dem Kriegerstande austreten, das ist um das achtundzwanzigste bis dreißigste Jahr herum, denken die Masaijünglinge an die +Ehe+. Ist der Bräutigam mit seiner Auserwählten einig, dann begibt sich sein Vater zu ihrer Mutter und wirbt in seines Sohnes Namen. Ist ihm die Zusage erteilt worden, dann wird dem jungen Mädchen der Kopf mit Fett eingerieben zum Zeichen, daß es versprochen ist. Die gute Sitte erfordert es, daß der Bräutigam während der ganzen Verlobungszeit mit seiner Braut nicht in Berührung kommt. Er lebt als Krieger in seinem Kral, sie mit ihren Freundinnen in einem anderen. Kommt es trotzdem zu einer Schwangerschaft zwischen den jungen Leuten, so sieht man dies als Verstoß gegen die guten Sitten an, und die Verlobung wird aufgehoben. Vor der Hochzeit ist der Rest des Heiratsgutes zu entrichten, das bereits bei der Verlobung angezahlt wurde und in Vieh sowie in einigen Töpfen Honig besteht. Besondere Schönheit des Mädchens sowie vornehmer Stand und Einfluß der Eltern werden höher bewertet. Die +Hochzeitsfeier+ besteht in einem Festessen, Trinkgelage und Tanz. Beim Festschmaus sitzen alle Anwesenden in einem Kreise zusammen, auf der einen Seite der Bräutigam mit den Männern, auf der anderen die Braut mit den Weibern. Nach dem Mahle zieht sich das junge Ehepaar in seine neu erbaute Hütte zurück; hier setzt die Mutter des Mannes der jungen Frau ein kleines Kind auf den Schoß, die ihm sodann Milch zu trinken gibt. Hierdurch soll ein günstiger Einfluß auf die Fruchtbarkeit der jungen Ehe ausgeübt werden. Es ist bei den Masai allgemein üblich, daß der junge Ehemann einem oder zweien seiner alten Kampfgenossen das ~Jus primae noctis~, das heißt die Berechtigung des ersten Beilagers mit seiner Frau, gewährt, sofern sie es fordern; eine Abweisung ist nicht statthaft. -- Bei den Wahima läßt sich ein verlobtes Mädchen eine etwa handbreite Stelle ausrasieren, die quer über den Kopf von einem Ende zum anderen verläuft, an seinem Hochzeitstage aber den Kopf ganz kahl rasieren und vergräbt die abrasierten Haare in der Hütte; später läßt es sich die Haare für immer wieder lang wachsen. Als Hochzeitsgeschenk erhält die junge Frau von ihrem Gatten zahlreiche dünne, gedrehte, eiserne Ringe um die Knöchel, die bis zur Wade hinaufreichen.