Die Sitten der Völker, Erster Band Liebe, Ehe, Heirat, Geburt, Religion, Aberglaube, Lebensgewohnheiten, Kultureigentümlichkeiten, Tod und Bestattung bei allen Völkern der Erde

Part 11

Chapter 112,928 wordsPublic domain

Wenn man in einer Gegend von Neumecklenburg die Vermutung hat, daß ein Mann durch Zauberei gestorben ist, so versammeln sich seine Freunde in der nächsten Nacht um sein Haus; ein Zauberer ruft seine Seele an und fragt sie, wer der Schuldige war. Erhält er keine Antwort, so ruft er den Namen eines Verdächtigen aus, und die Umstehenden lauschen eifrig auf die Antwort. Kommt aber keine solche, so wird ein anderer Name gerufen; dies wiederholt sich so lange, bis ein Laut, sei es auch nur ein Geräusch, wie wenn jemand mit dem Finger auf ein Brett tippt, vernommen wird. Daraufhin hält man den zuletzt Genannten für den Schuldigen; das heißt, man glaubt, daß nicht er direkt den Tod seines Nächsten verschuldet hat, sondern die Macht des ihm vertrauten Geistes. In manchen Gegenden der Salomoinseln entdeckt der zur Erkrankung eines Menschen herbeigerufene Zauberer den Geist, der das Unheil angerichtet hat, dadurch, daß er einen Stein an einem Bindfaden, den er in der Hand hält, befestigt und die Namen der kürzlich Verstorbenen aufruft. Gerät der senkrecht an dem Faden hängende Stein bei irgend einem Namen in Bewegung, dann erkennt man daran, daß es nur die Seele dieses Mannes gewesen sein kann. Nun werden die Namen von Geschenken für den Geist, zum Beispiel Yamswurzel, Fische, Schweinefleisch und dergleichen, der Reihe nach genannt; der Ausschlag des Steines zeigt dann an, was der Geist zur Besänftigung ausgewählt hat. Das von ihm geforderte Geschenk wird am Grabe des Toten oder an einem geweihten Orte geopfert.

In manchen Gegenden Melanesiens gibt es +verschiedene Methoden, um Krankheit oder Tod herbeizuführen+, aber allen liegt doch der Gedanke zugrunde, daß das Opfer mit dem Geist in irgend einer Weise in Verbindung gebracht werden muß, der ihm schaden soll. Für gewöhnlich macht man es so. Man nimmt etwas vom Körper des ausersehenen Opfers (Abb. 152 und 153), zum Beispiel ein Haar, ein Stück Fingernagel oder etwas, was sonst mit ihm eng verbunden war, sagen wir ein Überbleibsel seiner Mahlzeit, die er kürzlich eingenommen hat, oder ein Blatt, mit dem er sich den Schweiß von der Stirn trocknete, und leitet darauf die böse Zauberkraft eines Knochens von einem Toten, dessen Seele die ausübende Kraft ist, oder eines Steines, der Mana besitzt, um Unheil anzurichten, oder irgend eines anderen derartigen Gegenstandes. Oder man wirft den betreffenden Gegenstand auch auf eine geweihte Stätte, die der Geist bewohnt. Dadurch soll dessen Träger krank werden oder sonst ein Unglück erleiden. Das Opfer erfährt bald davon durch einen Dritten, daß es verzaubert worden ist, und die Einbildung, daß ihm ein Unheil, zumeist der Tod bevorstehe, wirkt so mächtig auf sein Gemüt ein, daß es tatsächlich krank und von Tag zu Tag hinfälliger wird. Die Angehörigen wenden sich nun an einen Zauberer, der daraufhin den fremden Geist mit Hilfe des ihm vertrauten zu bestimmen versucht, daß er von seinem Opfer abläßt. Um solchem Unheil vorzubeugen, ist es daher allgemein Brauch bei diesen Leuten, daß sie etwaige Gegenstände, die für diese Zwecke Verwendung finden könnten, sorgfältig verstecken, damit sie nicht einem Übelwollenden in die Hände fallen. Ein anderes Vorgehen zur Abwendung eines Zaubers wurde in einer Gegend von Deutsch-Neuguinea beobachtet. Ein Kranker sandte öfters einen Boten nach einem bestimmten Orte, wo die verdächtige Seele hausen sollte, um von dort ein Büschel Gras zu holen; dieses trug er in die Blätter einer besonderen Pflanze eingewickelt und mit einer bestimmten Schlingpflanze noch zusammengebunden zurück. Der Kranke wurde mit dem kleinen Bündel gestreichelt, damit die böse Macht, von der er besessen wäre, dorthin übergehe; darnach wurde das Büschel tüchtig geschlagen, um die Macht zu zermalmen, oder es wurde in den Rauch des Feuers gehängt, um sie zu ersticken. -- Die Eingeborenen verwenden auch Heilmittel, die nach ihrem Glauben Zauber und Krankheit zu bannen vermögen. Manchen von ihnen mag zwar eine gewisse Heilkraft zukommen, aber zumeist beruht ihre Wirksamkeit doch auf dem Glauben an die Macht eines übernatürlichen Geistes; der ausübende Zauberer ist mit dem Geisterwesen vertraut, und der in Betracht kommende Geist bringt eben die Heilung zustande.

Die Geister und Seelen haben auch das +Wetter+ in der Hand; und ebenso beherrschen es alle diejenigen, die mit diesen vertraut sind und ihre Vermittlung anrufen können. Daher gibt es auch Wettermacher, die Wind und Stille, Regen und Sonnenschein, Hungersnot und reichliche Ernte herbeiführen zum Vorteil derer, die ihre Hilfe in Anspruch nehmen, oder zum Schaden der Feinde letzterer (Abbild. 154 u. 155). Die Geister und Seelen können auch Beschwörungsformeln, Steinen, Blättern und anderen leblosen Gegenständen Macht verleihen, damit sie aus sich heraus das Wetter beeinflussen. Die Methoden, die diese Wettermacher anwenden, sind ganz verschiedene. Auf einer der Salomonen zum Beispiel wurde folgendes Verfahren eingeschlagen, um Sonnenschein herbeizuführen. Bestimmte Blätter und Schlingpflanzenranken wurden von einem Insulaner an das Ende eines Bambusstockes gebunden und über ein Feuer gehalten. Der Mann fachte das Feuer an und sang dabei, um dem Feuer Mana einzuverleiben, das dieses wiederum auf die Blätter übertragen sollte. Dann kletterte er auf einen Baum und befestigte den Bambusstock an dessen äußerstem Zweig. Während der Wind das biegsame Rohr hin und her bewegte, verbreitete es Mana um sich, woraus alsdann die Sonne zum Vorschein kommen sollte. -- Auf den Neuhebriden glauben die Eingeborenen, sich dadurch Sonnenschein verschaffen zu können, daß sie Zweige einer Pflanze, die mit Mana getrocknet wurden, über das Feuer halten, und dabei Zaubersprüche singen in der Hoffnung, daß dadurch geradeso, wie diese Zweige vertrockneten und in dem Feuer verbrannten, auch die Erde infolge der kommenden Sonnenhitze Trockenheit annehmen wird. Auf den Santa-Cruz-Inseln wird, um Wind herbeizuführen, der Zweig eines bestimmten Baumes ebenfalls unter Absingen von Zaubersprüchen in der Luft geschwenkt.

Das ganze Leben und Treiben der Melanesier erscheint von Zauberei gleichsam durchsetzt zu sein, die bei den verschiedensten Gelegenheiten, überhaupt bei allem, was des Menschen Herz beschäftigt und erfreut, angewendet wird. Will zum Beispiel auf Deutsch-Neuguinea ein Jäger auf seinem Ausfluge Glück haben, so verbrennt er eine bestimmte Sorte Holz, das aus dem Innern, wo die „Jagdgeister“ hausen, herstammt, und schwärzt sich mit dem Ruß Gesicht, Hände, Knie und Ellbogen, desgleichen die Nase seines Hundes, oder er mischt winzige Teilchen eines Krokodilzahnes unter das Hundefutter, damit die Gier und Kraft dieses Tieres auf seinen Begleiter übergehe, oder er berührt die Nase des Hundes mit der Klaue eines habichtartigen Vogels, damit er seine Beute krampfhaft festhalte wie dieser. Um beim Anbau von Tarowurzeln einen guten Erfolg zu erzielen, muß der Eingeborene einen Tarostein besitzen, den er anruft, und mit dem er die Tarostücke berührt, ehe er sie in die Erde legt. Die Entstehung solcher Tarosteine wird auf folgende interessante Legende zurückgeführt. Es war einmal ein Geist, der großen Appetit auf Taro hatte und von dieser Wurzel eine riesige Menge verzehrte; als aber die Wurzeln in seinem Magen zu sprossen begannen, platzte dieser und die Tarostücke flogen nach allen Richtungen und verwandelten sich in Steine, die fortan die Macht besaßen, bei der Tarozucht Erfolg herbeizuführen. Zaubersteine finden auch Verwendung, um Männer flink, leichtfüßig und ausdauernd zu machen, so daß sie imstande sind, ohne Ermattung die ganze Nacht hindurch zu tanzen; man schabt von den Steinen ein Pulver ab und reibt damit die Glieder dieser Dauertänzer ein. Manche Männer besitzen auch die +Macht des Weissagens+, die ihnen nach dem Aberglauben der Eingeborenen meistens durch die Geister und Seelen Verstorbener verliehen wird; ihre Antworten gehen durch den Mund des Wahrsagers, der während des Zwiegesprächs mit den Geistern anscheinend die Besinnung verloren hat. Wird zum Beispiel über einen Kriegszug beraten, so niest und schüttelt sich einer der Teilnehmer, der im Rufe steht, mit einem überirdischen Geiste vertraut zu sein, woraus man entnimmt, daß der Geist bei ihm Einzug gehalten hat. Seine Augen beginnen zu funkeln, sein Mund zu schäumen, seine Glieder zu zucken, schließlich krampft sich der ganze Körper zusammen; darauf ertönt aus seiner Kehle eine Stimme, aber angeblich nicht seine eigene, sondern die des Geistes, die den Vorschlag der Versammlung mißbilligt oder gutheißt. Diese Antwort ist dann ausschlaggebend für die Teilnehmer.

In einer Gegend der Admiralitätsinseln stellt man auf folgende Weise durch Zauber fest, ob ein Kampf unternommen werden soll oder nicht. Der Wahrsager rollt ein Betelblatt zusammen, beißt ein Stückchen davon ab, kaut es mit Arekanuß und läßt den Speichel in die Rolle fallen; je nach der Richtung, nach welcher dieser in ihr nach dem Öffnen abfließt, wird Krieg oder Frieden beschlossen. Auf den Salomonen und auch anderwärts sind +Gottesurteile+ üblich, um die Schuld oder Unschuld eines Menschen, der eines Vergehens angeklagt ist, zu erweisen. Die Art und Weise dieser Gottesurteile oder Ordalien ist in den einzelnen Gegenden ganz verschieden. Der Beschuldigte ruft zum Beispiel die Hilfe eines Mannes an, der einen Stein mit Zauberkraft besitzt. Dieser erhitzt ihn und wirft ihn aus einer Hand in die andere; verbrennt er sich die Hände dabei, so ist der Angeklagte schuldig, wo nicht, trifft ihn keine Schuld. In einigen Gegenden von Holländisch-Neuguinea schreiben die Eingeborenen, wie meistens in Melanesien, den Tod eines ihrer Angehörigen den bösen Anschlägen irgend eines anderen zu und suchen diesen ausfindig zu machen. Der Körper eines Verstorbenen wird nun dort über einem mäßigen Feuer ausgetrocknet und die Flüssigkeit, die in den nächsten Tagen aus dem Körper fließt, wird aufgefangen und aufbewahrt. Diese Flüssigkeit wird dann bei passender Gelegenheit solchen, die im Verdacht stehen, den Tod herbeigeführt zu haben, zu trinken gegeben; wenn sie sich nach dem Genusse übergeben, gilt ihre Schuld für erwiesen, und ihr Tod ist die weitere Folge. Auf einer kleinen Insel nördlich von Holländisch-Neuguinea nimmt die Stelle dieser Leichenflüssigkeit ein Pulver ein, das aus den Knochen eines Verstorbenen hergestellt ist. Ist der Verdächtige außerstande, das Pulver hinunterzuschlucken, so gilt seine Schuld als erwiesen, und der Tod ist ihm gewiß. In der Nähe von Finschhafen lauscht man ängstlich und gespannt auf die Worte, die ein Kranker in seinen Fieberphantasien oder im Traume ausstößt, um den Namen der Person, welche die Verzauberung bewirkt hat, zu erfahren, oder man zündet am Abend des Sterbetages ein Feuer im Dorfe an und nennt nacheinander die Namen von Personen, die den Tod verschuldet haben könnten; diejenige, bei deren Namensnennung das Feuer hell auflodert, wird als der Täter angesehen. Es drängt sich nun von selbst die Frage auf, ob für den Fall, daß der Zauberer unrecht hat oder seine Weissagungen nicht in Erfüllung gehen, nicht das Rechtsgefühl der Eingeborenen sich aufbäumt. Manchmal geschieht dies allerdings. So wird der Zauberer auf Deutsch-Neuguinea häufig in Fällen, in denen er seinen Zauber nicht nach Wunsch ausgeführt hat, zum Schadenersatz angehalten. Ist er zum Beispiel um Regen angegangen worden, und will dieser, nachdem er sich in Strömen eingestellt hatte, nicht wieder aufhören, so muß er den Schaden tragen, den die Feldfrüchte durch den übermäßigen Niederschlag erlitten haben. Vielfach wird der Zauberer wohl durch seine langjährige Beobachtung und Erfahrung das Richtige treffen. Ein Mißlingen schiebt er aber klugerweise vielfach auch dem Umstande zu, daß die Macht des Geistes, den er angerufen hatte, durch die Gegenwirkung eines noch höheren Geistes beeinträchtigt worden sei, und die Eingeborenen geben sich damit zufrieden.

Sehr verbreitet über ganz Melanesien ist auch der +Glaube an Vorzeichen+, im besonderen, wenn es sich um den Ausgang eines geplanten Zuges, entweder zur Jagd oder zum Fischfang oder zum Kriege, handelt. Auf einigen Ost-Neuguinea vorgelagerten Inseln verkündet das Piepen eines fliegenden Fuchses den Fischern am Riff Glück, der Schrei eines gewissen Vogels aber Unglück; wer letzteren hört, kehrt sofort um. Auf einer der Neuhebriden lebt ein kleiner Vogel, dessen Ruf bald wie das einheimische „nein“, bald wie die Stimme eines redenden Menschen klingt. Wenn Männer auf einer Expedition den ersteren Ruf hören, so halten sie dies für ein böses Zeichen, im anderen Falle ziehen sie mit großer Hoffnung aus. Bei den Koita hält man es auf dem Schildkröten- oder Dujongfang für glückbringend, wenn ein fliegender Fisch in ihr Kanu springt, oder auf einem Jagdausflug ein bestimmter Vogel ruft; sofort gehen sie in der Richtung weiter, aus welcher der Ruf erklang. Dagegen gilt das Auftauchen einer grünen Taubenart als ein böses Omen; begegnet eine Jagdgesellschaft einem solchen Tiere aus der Richtung, die sie gerade einschlug, dann kehrt sie sofort um und unternimmt bis zum nächsten Tage nichts weiter. Auch links und rechts spielen in dem Aberglauben der Melanesier eine Rolle. Springt zum Beispiel ein Hornhecht rechts vom Kanu auf oder stößt ein Jäger zufällig mit seinem rechten Fuß gegen einen Stein, so bedeutet dies für ihn Glück, im entgegengesetzten Falle befürchtet er ein Unglück. Manche Vorfälle werden als Warnungen vor einem bösen Ereignis, das im Anzuge ist, angesehen. Das Erscheinen eines Frosches oder eines anderen Geschöpfes, das sonst nicht in eine Hütte zu kommen pflegt, wird von den Bewohnern der Neuhebriden als der Vorbote des Todes gedeutet; eine glänzende, goldfarbene Schlange gilt gleichfalls als Anzeichen des Todes; bleibt sie ruhig liegen, dann glaubt man, daß der Tod durch eine Krankheit verursacht wird, bewegt sie sich aber, dann tritt ein gewaltsamer Tod ein. Auf der Gazellehalbinsel gilt ein gewisser Vogel als Weissager des bevorstehenden Todes; die gleiche Bedeutung haben hier Sternschnuppen; man hält sie für Seelen Abgeschiedener, die auf die Erde kommen, um jemand, den sie sich dazu ausersehen haben, zu holen. Bei den Bewohnern im Innern Neupommerns besagt ein Ring um die Sonne, daß irgend ein Mensch getötet worden ist, phosphoreszierende Lichter auf dem Wasser sollen von badenden Geistern herrühren und so fort.

Auch die +Einrichtung des Tabus+, das heißt die Sitte, gewisse Gegenstände, Personen oder Plätze gleichsam durch Belegen mit einem Bann für eine bestimmte Zeit oder auch für immer unantastbar oder unbetretbar zu machen, findet sich in Melanesien. Sein Ansehen und seine einschränkende Kraft liegen aber nicht allein in dem persönlichen Verbot, das ein Mann erläßt, sondern in der Macht des Geistes, der vermöge seines Manas mit ihm in Verbindung steht und jede Übertretung des Tabus auch ahndet. Man kann das Tabu hinsichtlich dieser seiner Wirksamkeit mit einem Fluch vergleichen. Durch das Tabu wird im allgemeinen das Eigentumsrecht einer Person geschützt. Der eine will dadurch seine Gärten oder Kokosnußbäume davor bewahren, daß ihm die Erträge geraubt werden, ein anderer sein Fischnetz oder sein Kanu vor Fortnahme, ein dritter belegt sein Haus während längerer Abwesenheit mit einem Tabu aus dem gleichen Grunde. Auch Knaben und Mädchen stehen, wie wir oben hörten, vor Eintritt der Mannbarkeit unter einem Tabu, das heißt, es dürfen bestimmte Personen sich ihnen nicht nähern, sie selbst bestimmte Gegenstände nicht anrühren und bestimmte Speisen nicht genießen. Für die Frauen und Kinder sind die Versammlungshäuser der Männer, sowie die Plätze der geheimen Gesellschaften tabu, das heißt jene dürfen sie nicht betreten und die sich auf ihnen abspielenden heiligen Handlungen nicht anschauen. Äußerlich wird das Tabu durch ein deutlich sichtbares Merkmal gekennzeichnet, zum Beispiel durch Grasbüschel oder Blätterbündel (Abb. 157), die man an den betreffenden Gegenstand anbindet, oder durch zwei kreuzweise in die Erde gesteckte Hölzer, geschnitzte Stöcke, zwei mit ihrer konkaven Fläche aufeinander gelegte und am Rande eingekerbte Palmblätter, wodurch das Aussehen eines Krokodilrachens vorgetäuscht wird und anderes mehr (Abb. 156 u. 158). Jedes dieser Zeichen genügt als Warnung, die verstanden und im allgemeinen auch befolgt wird. Denn eine Verletzung des Tabus zieht strenge Strafe des Geistes, meistens schwere Krankheit oder auch den Tod nach sich. Auf Kaiser-Wilhelms-Land kann man bei unbeabsichtigter Verletzung des Tabus vor der Strafe bewahrt werden; der Geschädigte verabreicht dem Frevler als Heilmittel ein durch Zauber besprochenes Wasser zum Trinken.

Eine ausführlichere Besprechung erfordern die +Toten- und Bestattungsgebräuche+ der Melanesier, die manchmal mit recht verwickelten Zeremonien verknüpft sind. Eine Übereinstimmung bezüglich der Art und Weise, wie man sich des Toten entledigt, herrscht in Melanesien nicht. Mit dem gewöhnlichen Volke pflegt man im allgemeinen nicht viel Umstände zu machen, dagegen erfährt in der Regel der tote Körper eines Häuptlings oder einer Standesperson eine ehrenvolle Behandlung.

Zumeist wird der Tote wie bei uns der Erde übergeben. In Gegenden, wo eine solche Bestattung ein Vorrecht der Häuptlinge ist, wird die Leiche in die See versenkt. In einigen Gegenden ist es Brauch, daß nahe Verwandte des Toten ein paar Knochen von ihm zurückbehalten und sie später als Reliquien tragen, oder in bestimmten Schreinen aufbewahren. Am Kaiserin-Augusta-Fluß (Deutsch-Neuguinea) trägt man auf die Schädel Verstorbener eine plastische Masse auf und modelliert diese naturgetreu zu einem Gesicht. Die Augen werden durch Muscheln ersetzt, die Kopfhaare durch Zotteln, das ganze Gesicht schließlich mit Zeichnungen bedeckt, die an die Tatauierungen der Maori erinnern (Abb. 159 bis 162). Anderwärts wieder herrscht die Sitte, zunächst den ganzen Körper zu bestatten, später aber das Skelett auszugraben und einzelne Teile davon zur Aufbewahrung loszulösen. Für bedeutendere Personen werden bisweilen große, mehr oder weniger verzierte Totenschreine errichtet, in denen die Habseligkeiten des Toten mit der Leiche untergebracht werden. Diese Schreine genießen dann den Ruf besonderer Heiligkeit. Oft werden dem Verstorbenen der Schmuck und andere Gegenstände, die er im Leben besessen hat, ins Grab mitgegeben oder auch vor dem Begräbnis neben der Leiche zur Schau gestellt, in dem Glauben, daß die Seele des Toten die gespenstischen Elemente der Sachen mit sich nimmt; bisweilen wird auch die ganze Habe des Verstorbenen zerstört. Auf den Salomonen wird das Grab eines Häuptlings oder einer Person von Ansehen mit einem manchmal treppenförmig abgestuften Steinhaufen bedeckt, auf dem oben ein aus einem Baumstamme roh geschnittener Gedächtnisblock aufgestellt oder auch ein kleiner Aufbau, etwa ein auf einem kurzen Pfosten ruhendes Kegeldach oder ein von aufrecht stehenden Stöcken getragenes Giebeldach oder auch ein winziges hausähnliches Gefäß errichtet werden (Abb. 182). Meistens findet sich aber in einem solchen Grabe nicht der ganze Körper des Toten, sondern nur sein Schädel oder einzelne Knochen beigesetzt. Bei den Mafulu und in einigen Teilen Neuguineas werden die Toten auf Plattformen, die auf rohen Holzgerüsten für diesen Zweck besonders errichtet sind, oder in die Gabelung eines heiligen Feigenbaumes ausgesetzt und dem Verfall überlassen (Abb. 163).