Part 34
Bevor der Lappe eine +Ehe+ eingeht, erkundigt er sich ganz genau nach der Höhe der Mitgift seiner Zukünftigen, da er in diesen Dingen sehr nüchtern denkt. Bei der +Hochzeit+ sind Braut und Bräutigam in der Regel mit roten Gewändern, roten seidenen Schärpen, weißen Schuhen, Pelzgamaschen sowie roten Handschuhen angetan. Die Hauptsache bei der Hochzeit (Abbildung 449) ist das Essen, das in gekochtem Fleisch besteht. Aus einer gemeinsamen Schüssel nimmt sich jeder der Gäste ein großes Stück heraus, zerschneidet es mit seinem Messer, das er ständig im Gürtel bei sich trägt, in kleinere Stücke und schlingt diese hinunter.
Die +Beerdigungen+ finden für gewöhnlich um Ostern statt, wenn die Erde aufgetaut ist. Den Winter über werden die in Särge gelegten Leichen in einem kleinen Turm in der Nähe der Kirche aufbewahrt (Abb. 452). Das Wehklagen und Geheul, das Männer und Frauen über den Verlust des Toten anstimmen, hat große Ähnlichkeit mit Hundegeheul.
+Die Finnen.+ Dieser Stamm hatte seinen ursprünglichen Sitz in Sibirien, von wo er bereits in weit zurückliegenden Zeiten nach Osteuropa auswanderte. Die nächsten Verwandten der Finnen in unserem Erdteil sind die Ungarn und Türken; sie bilden mit diesen beiden Völkern die finnisch-ugrische Völkergruppe. Zu den Finnen zählen die Esten, Liven und Suomi oder Finnen im engeren Sinne mit verschiedenen Unterstämmen, zum Beispiel den Kareliern; diese alle faßt man als Westfinnen (am Baltischen Meere) zusammen. Ferner gehören zu den Finnen die Tschuwaschen, Mordwinen, Wotjäken, Permier und Wogulen in der Gegend des Urals (Ostfinnen). Infolge der anhaltenden Kreuzung mit mongolischen und vor allem nordeuropäischen Rassenbestandteilen, die in Rußland teils schon vorhanden waren, als die Finnen einwanderten, teils deren Weg kreuzten, hat ihr Äußeres mancherlei Züge von diesen Völkern angenommen, so daß von einem eigentlichen finnischen Typus nicht die Rede sein kann (Abb. 451). Bemerkenswert ist unter den Finnen die große Zahl von blonden Leuten -- unter den Permiern zum Beispiel gibt es sechsundfünfzig Prozent Blonde und ebenso auffallend viel Blauäugige --, die sicherlich auf Mischung mit Nordländern (Germanen) beruht.
Schon im Mittelalter wurden die Finnen zum +Christentum+ bekehrt. Doch hat diese Lehre trotz der langen seitdem verflossenen Zeit nicht vermocht, den alten +heidnischen+ Glauben vollständig zu verdrängen (Abb. 458 und 473), denn neben dem christlichen Gott beten verschiedene finnische Stämme immer noch zu den Göttern der Vorfahren, vor allem dem Sonnengott und den Seelen der Ahnen. Auch die abergläubische Scheu vor meist bösen Geistern, die die Luft und die Erdoberfläche bevölkern und den Menschen übel gesinnt sind, spukt im Volke noch viel herum. In jedem Hause gibt es auch einen Schutzgeist, der mit dem Ehrentitel „Nachbar“ oder „Brüderchen“ belegt wird. Sobald bei den Permiern ein neues Wohnhaus errichtet worden ist, nimmt der Hausherr aus dem Heiligenschrein ein Heiligenbild, stellt sich damit vor den Verschlag neben den Ofen und ruft dem Schutzgeist zu: „Nachbar, Brüderchen, komm mit uns ins neue Heim; wir wollen im neuen Hause so gut leben, wie wir im alten gelebt haben; liebe meine Familie und mein Vieh!“ Darauf begibt sich alles ins neuerbaute Haus; der Hausherr läßt zuvor einen Hahn hinein und wartet ab, bis dieser gekräht hat. Das Heiligenbild wandert nun wieder in den Schrank zurück und der „Nachbar“ wird aufgefordert, im Verschlag neben dem Ofen seinen neuen Wohnsitz einzunehmen. -- Auch Zauberpriester kennen die Permier noch, die zwischen den Geistern und den Menschen vermitteln sollen.
Die +Hochzeitsgebräuche+ bei den finnischen Stämmen sind ziemlich verwickelt. Teilweise kommt noch Raubehe bei ihnen vor, wobei es nicht selten zwischen den Anhängern des Bräutigams und seinen Gegnern zu einem ernsten Handgemenge kommt. Gewöhnlich werden die Ehen durch einen +Vermittler+ oder Brautwerber eingefädelt. Nachdem auf solche Weise der Boden vorbereitet worden ist, erscheint bei den Mordwinen der Vater des Bräutigams im Hause der Braut, wird hier auf den Ehrenplatz unter den Heiligenbildern geführt und beginnt die Verhandlungen über den Brautpreis, die Aussteuer, die Ausrichtung der Hochzeit und ähnliche Fragen. Sind beide Parteien einig geworden, dann wird ein brennendes Licht auf den Tisch gestellt und alles betet zu Gott um Schutz und Beistand; daneben ruft man aber auch die Hilfe der heidnischen Gottheiten und der verstorbenen Ahnen an und spendet ihnen Salz und Brot, indem man diese Gaben an der Schwelle, wo man sich ihren Aufenthalt denkt, niederlegt. Diese Zeremonie nennt man „das Gebet der Hochzeitskneiperei“. Darauf folgt das sogenannte „Vertrinken“. Vater und Mutter des Bräutigams begeben sich in das Haus der Brauteltern und fragen noch einmal feierlich an, ob diese geneigt seien, ihrem Sohne die Tochter zur Frau zu geben. Erklären sie ihr Einverständnis, dann stellen die Angehörigen des Bräutigams den mitgebrachten Branntwein und die Speisen, unter denen gesalzene Brassen als Zeichen der Fruchtbarkeit und Kuchen als Sinnbild des Sonnengottes nicht fehlen dürfen, vor den Brautvater auf den Tisch und nehmen an diesem Platz; darauf beginnt ein meist wüstes Trinkgelage. Bei dieser Gelegenheit wird die Braut zum ersten Male ihrem Zukünftigen gezeigt, auch noch um ihre Einwilligung gefragt und gleichfalls mit Branntwein bewirtet. Von diesem Tage an hat der Bräutigam das Recht, jede Nacht bei ihr zuzubringen. Verlust der Jungfernschaft gilt bei den Mordwinen keineswegs als Schande, im Gegenteil ein vor der Ehe erzeugtes Kind wird begrüßt als Anzeichen dafür, daß die zukünftige Gattin fruchtbar sein wird. Vor der Hochzeit findet eine Art Polterabend statt. Dabei schreit, heult und jammert die Braut ohne Unterlaß und bittet ihre Freundinnen, sie lieber in die dunkle Erde einzubetten, als unter die fremden Leute zu bringen. Diese singen inzwischen lustige Lieder, in denen sie die Braut verherrlichen, den Bräutigam aber auf alle erdenkliche Art verspotten; auch uralte nationale Heldengesänge, darunter die Kalewala, werden bei dieser und bei anderen festlichen Gelegenheiten vielfach noch gesungen (Abb. 454). Am Abend erscheint der Schwiegervater mit einer bedeutenden Menge Honigbier und bewirtet die Braut samt ihren Eltern. Am Hochzeitstage versammeln sich die Freunde des Bräutigams vor seinem Hause. Sein Vater zündet Lichter vor den Heiligenbildern an und setzt ein besonders großes an der Schwelle nieder. Darauf betet er zu den Heiligen und legt neben die Schwelle an die Seite des großen Lichtes ein Stück Brot, wobei er auch den Sonnengott um Beistand anfleht. Der Sohn begibt sich nun in das Haus seiner Braut. Wenn man ihn kommen sieht, schließt man eilig die Haustür zu, worauf sich zwischen den beiden Parteien ein Gespräch über die Person, die Einlaß begehrt, und den Zweck ihres Besuches entspinnt. Da dem Bräutigam und seinen Freunden das gewaltsame Öffnen der Tür nicht gelingt, so erkaufen sie sich den Eintritt endlich mit einigen Münzen. Nach einer kurzen Unterhaltung erscheint die Braut, fällt ihren Eltern zu Füßen und erbittet deren Segen. Der Vater entspricht der Bitte unter Anrufung heidnischer Gottheiten, denen er von einem Laibe Brot opfert, demselben, den schon vorher der Vater des Bräutigams gebraucht hatte, um den Sohn zu segnen. Hierauf hebt ein männlicher Verwandter der Braut diese auf die Arme und trägt sie in den Wagen. Das Mädchen stellt sich dabei sehr störrisch, kneift, kratzt, schreit und sucht sich beim Verlassen des Hauses sogar noch an der Tür festzuhalten. Noch auf dem Wege zur Kirche versucht die Braut zu entwischen: sie steigt vom Wagen, wirft sich vor die Füße der Pferde und bittet diese, sie nicht zu fremden Menschen zu fahren, putzt die Tiere auch mit Bändern aus und verspricht ihnen, dies immer zu tun, wenn sie ihr den Gefallen tun wollten, sie wieder nach Hause zu fahren. Da dies nichts hilft, sucht sie fortzulaufen, wird aber von den Freunden ihres Verlobten eingefangen.
Die +Trauung+ geht in der Kirche nach griechischem Ritus vor sich. Auch hier spielt die Braut von neuem die Widerspenstige; der Aufforderung des Priesters, ihren Gatten zu küssen, widersetzt sie sich, schlägt und knufft diesen vielmehr. Nach Beendigung der Zeremonie müssen die jungen Burschen wieder Gewalt anwenden, um die junge Frau in den Wagen zurückzubringen. Ist dies gelungen, geht es im Galopp nach Hause in das neue Heim. Bei ihrer Ankunft wird die junge Frau von der Schwiegermutter empfangen (Abb. 456) und von einem anderen Verwandten mit Hopfen überschüttet. Sie setzt sich dann neben den Herd und muß von neuem die Schimpfreden der jungen Mädchen über ihren Mann mitanhören. Ihre Brüder oder in Ermanglung solcher andere junge Burschen erhalten von den Verwandten des jungen Ehemanns kleine Geschenke und bewirten die Freundinnen mit Branntwein; hienach fallen sie über diese her und treiben sie mit Fußtritten aus dem Hause. Die junge Frau wird sodann ebenfalls ergriffen und trotz ihres Sträubens zu ihrem Manne in die Scheune gebracht, wo man das Beilager zubereitet hat; die Tür wird hierauf hinter dem Paar verschlossen.
Noch umständlicher sind die +Hochzeitsfeierlichkeiten bei den Kareliern+. Hat ein junger Mann ein ihm gefallendes Mädchen gefunden, dann bespricht er sich mit seinen Angehörigen und macht sich in Begleitung von zwei oder drei Freunden und einem weiblichen Wesen, gewöhnlich gegen Abend, auf den Weg zu seiner Zukünftigen. Flintenschüsse verkünden stets bei solcher Gelegenheit dem Dorfe, daß wieder einmal ein junger Mann ausgegangen ist, um sich ein „wollenes Halstuch“, das ist eine Frau, zu suchen. Auf dieselbe Weise begrüßt man seine Ankunft im Heim der Auserwählten. Der Freier und seine Begleitung werden sogleich zu den Ehrenplätzen geleitet und unterbreiten den Eltern des Mädchens ihr Anliegen, worauf alle Verwandten zusammengerufen werden -- unter ihnen darf ja nicht der Pate des Mädchens fehlen --, um die Angelegenheit hinter verschlossenen Türen zu beraten. Ist Einverständnis unter ihnen erzielt worden, dann zündet der Vater eine Kerze vor dem Heiligenbilde an und fordert seine Tochter auf, sie entweder wieder auszulöschen oder brennen zu lassen, wodurch sie ihre eigene Entscheidung bekunden soll (Abb. 453). Löscht die Tochter die Kerze nicht aus, dann erklärt sie sich dadurch mit dem Antrag einverstanden, und damit ist die Verbindung ein für allemal eine beschlossene Sache. Die nächsten männlichen Verwandten beider Parteien bestätigen dies mit Händedruck und durch Klingenlassen von Geld vor dem Heiligenbilde. Das Mädchen gilt fortan als verlobt. -- Die neue +Braut+ setzt sich nun in die Frauenecke und an ihre Seiten je eine Freundin als Klageweib. Von der anderen Seite des Hauses kommt die Mutter mit weiteren weinenden Frauen herzu (Abbildung 461). Beide Gruppen gehen einander entgegen und begeben sich dann gemeinsam in die Frauenecke, um hier den Verlobungsgesang zu „weinen“.
Die Einladungen zur Hochzeit und das Übergeben von Hochzeitsgeschenken sind gleichfalls von Weinen begleitet; ja ein oder mehrere Berufsweiner helfen dabei noch tüchtig mit. Für jeden Einzuladenden müssen zwei Lieder unter Weinen vorgetragen werden, ein Bittgesang und ein Dankgesang; dabei strengen die Einladenden nicht nur ihre Kehle, sondern auch ihren Rücken an, denn sie müssen beim Dankweinen den Kopf von Zeit zu Zeit bis auf die Erde vor dem Spender neigen.
Die +Hochzeitsfeierlichkeiten+ beginnen meist am Samstag abend. Die Mädchen erwärmen das Badehaus, fordern die Braut unter Weinen auf, es zu betreten, und stimmen in dem Raum, während sie badet, ein Klagelied in althergebrachter blumenreicher Sprache an (Abb. 457). Nach dem Bade werden der Braut die ersten Geschenke dargebracht, und zwar bietet sie ihr der Bräutigam selber auf einer Platte an. Nach langen Einwendungen berührt sie diese endlich mit der Hand, worauf der Vater oder ein anderer naher Verwandter sie in Empfang nimmt. Die Gegengeschenke von seiten der Braut, die für die Angehörigen und Verwandten des Bräutigams bestimmt sind, werden sodann auf dieselbe Platte gelegt; über ihre Verteilung beschließt eine eigens dazu bestimmte Person, der Saajannainen, das heißt Begleiter, Helfer. Bei dieser Gelegenheit fließen wiederum reichlich Tränen.
Am Vormittag des darauf folgenden Hochzeitstages versammeln sich allerhand Leute, alte wie junge, vor dem Hochzeitshause und vertreiben sich die Zeit mit Spielen (Abb. 468). Die Braut (Abb. 466) geht mit den Weinenden unter ihnen umher und bittet sich Geschenke aus. Hat sie es auf eine bestimmte Person abgesehen, bei der es sich verlohnt, ein Geschenk zu erbitten, dann legt das Mädchen die Arme um deren Hals und weint so lange, bis sie eine Gabe herausgerückt hat, worauf die Braut dann wieder noch den Dank zu „weinen“ hat. Nach einiger Zeit wird durch Flintenschüsse die Ankunft des Gefolges des Bräutigams angekündet, das bei dem Katshotus, das ist dem ersten feierlichen Erscheinen der Braut vor den Angehörigen ihres Zukünftigen zugegen sein will. Zunächst läßt man sich an dem langen Familientisch, der in den finnischen Häusern unter dem mittleren Fenster, der Eingangstür gegenüber, zu stehen pflegt und als Ehrenplatz gilt, und an weiteren, kleineren Tischen nieder. Der Patvaska oder Zeremonienmeister streut Salz unter das Tischzeug, nimmt ein Brot, das vom Hause des Bräutigams mitgebracht wurde, und ein zweites aus dem Hause der Braut, schneidet aus der Mitte beider je ein rundes Stück heraus, tut Salz in die so entstandenen Löcher, paßt die herausgeschnittenen Stücke wieder hinein und legt die Brote auf die Familientafel. Die Klagemädchen weinen so lange, bis der Pate oder Bruder hinausgeht, um die Braut fertig zu machen. Über die gewöhnlichen Alltagskleider wird ihr das beste Zeug angezogen, das sich die Mädchen unter Klagen und Weinen ausbitten. Der Pate oder Bruder reicht das Hemd und hält es der Braut über den Kopf, wie wenn er es ihr anziehen wollte. Zweimal stößt diese es von sich, beim dritten Male aber zieht sie es an. Während des ganzen Vorgangs wird ununterbrochen geweint. Beim Anlegen des Unterrockes und des Rockes wiederholen sich dieselben Umständlichkeiten. Bevor man sich in die Kirche begibt, nimmt der Zeremonienmeister in der Frauenecke noch gewisse Maßnahmen vor, um das Paar vor Zauberei zu schützen (Abb. 462). Sodann wird die Braut in die Frauenecke geleitet; fünf Frauen lösen ihr auf dem Wege dorthin den Haarknoten auf (Abb. 471). Sind sie zur Ecke gekommen, dann zieht die Hebamme einen Vorhang vor, zieht ihn aber wieder zurück, nachdem ihr der Zeremonienmeister einige Kopeken gegeben hat; nun erblickt der Bräutigam seine Braut. Nachdem das Paar herumgegangen ist, zündet der Zeremonienmeister drei Stückchen Feuerschwamm an, von denen Braut und Bräutigam je ein Stück hinunterschlucken müssen; das dritte wird unter eine Bratpfanne gelegt, die sich auf der Erde befindet. Während sich nun die Gäste in die Kirche begeben, bleibt der Zeremonienmeister als Vertreter der alten heidnischen Gebräuche der christlichen Feier fern. Ehe die Braut das elterliche Haus verläßt, wird über sie ein Heiligenbild mit einem Tuche gehalten (Abb. 467). -- Vor der Kirche überreicht der Bräutigam seiner Braut das Kopftuch, an dem er sie hineinführt. Auf dem Rückwege fordert er seine nunmehrige junge Frau sowie die Gäste auf, in sein Haus oder, falls er von auswärts sein sollte, in ein ihm zu diesem Zweck von Verwandten zur Verfügung gestelltes zu kommen und weiter zu feiern.
Die Feier besteht in der Hauptsache in Branntweintrinken. Dabei schüttet das junge Paar zu drei Malen Branntwein kreuzweise unter den Tisch, um den Schutzgeist des neuen Hauses gut zu stimmen. Mann und Frau müssen die dazu benutzten Becher möglichst nahe aneinander auf den Tisch stellen, damit kein Streit oder Unfriede einkehre. Nachdem man reichlich dem Branntwein zugesprochen hat, beginnt das Verteilen der Geschenke.
Wenn die Abschiedstunde für die junge Frau naht, wird ihr das Stirnband, das Zeichen der Mädchenschaft, abgenommen und hierauf ein Kasten, der voll Sachen sein muß, in die Frauenecke gebracht. Die junge Frau setzt sich auf ihn, nachdem ein Verwandter sie dreimal um den Kasten geführt hat. Jetzt bemächtigen sich ihrer zwei alte Frauen, kämmen ihr das zuletzt lose herabhängende Haar und flechten es in zwei Zöpfe anstatt des bisherigen einen, den die Mädchen tragen. Der Zeremonienmeister übergibt ihr ein großes Tuch, mit dem sie vollständig verhüllt wird, so daß sie selbst nichts sieht und auch von niemand erblickt werden kann. Nur ein schöner kleiner Knabe zu ihren Füßen darf unter das Tuch sehen; man will sie dadurch an ihren zukünftigen Beruf als Mutter erinnern. Beim Zurechtmachen der jungen Frau singen zwei oder drei alte Frauen das Lied vom Anlegen des Kopfschmuckes. Das Gefolge des Mannes muß die Frauenecke verlassen, darf aber nur gegen Erlegung von Geld hinaus, das eine Freundin der Jungvermählten einsammelt. Nachdem dies geschehen ist, stellen sich die jungen Leute in einer Reihe auf dem Hofe auf und warten auf die junge Frau, die bald darauf von ihrem Paten hinausgeleitet wird. Sie ist noch immer mit dem Schleiertuch bekleidet und wird so vor ihren Gatten geführt, vor dem sie sich dreimal tief verbeugt. Dann übergibt der Pate sie dem Gatten mit einer kurzen Ansprache, in der er beiden Ratschläge erteilt. Unter anderem sagt er zu dem jungen Ehemann: „Gehorcht sie dir nicht, dann nimm einen Strohhalm und schlag sie damit; wenn sie dir dann noch nicht gehorcht, so nimm ein Birkenreis und tu das gleiche; gehorcht sie dir aber auch dann noch nicht, so nimm eine härtere Waffe, auch wohl eine Zuberstange, und schlag sie. Hüte dich aber davor, ihr dabei das Leben auszublasen, denn wir besitzen eine ausgedehnte Bekanntschaft, die bereit ist, die Pflicht der Blutrache zu übernehmen.“ Darauf geht der Mann dreimal um seine junge Frau herum und sieht unter die Verhüllung, um sich zu überzeugen, ob sie es auch in Wirklichkeit ist.
Die ganze erste Nacht wird durchgefeiert; der Zeremonienmeister muß sorgfältig achtgeben, daß nichts Ungesetzliches vorkommt. Deshalb folgt er selbst dem jungen Paar in sein Schlafgemach. Die junge Frau schläft diese Nacht vollständig angekleidet. -- Die Mutter drückt, wenn die junge Frau das elterliche Haus verläßt, ihren Schmerz darüber durch Weinen aus (Abb. 472).
Diese umständlichen Hochzeitsgebräuche, zu denen noch verschiedene hier übergangene weitere Einzelheiten gehören, werden von den Kareliern streng beobachtet. Es kommt vor, daß, wenngleich der Priester das Paar kirchlich getraut hat, dieses sich nicht eher als verheiratet betrachtet, als bis es alle überlieferten Vorschriften erfüllt hat. Nicht jeder kann sich aber wegen der Kostspieligkeit der Zeremonien ihnen allen unterziehen. Daher gibt es auch ein abgekürztes Verfahren, das anscheinend noch ein Ausläufer der früheren Raubehe ist. Der Freier tritt vor das Mädchen, das ihm als Gattin zusagt, verbeugt sich und bietet ihr den Zipfel eines Kopftuches an. Lehnt sie es dreimal ab, dann will sie dem Manne damit kundgeben, daß er ihr nicht gefalle; nimmt sie es aber an, dann erklärt sie ihr Einverständnis. Darauf bedarf es keiner weiteren Förmlichkeiten, als daß irgendeine Frau das Haar des Mädchens in zwei Zöpfe flicht und ihm einen Hut auf den Kopf setzt; damit ist es zur jungen Frau gemacht.
Zum Schluß noch einige Einzelheiten über die +Hochzeit der Esten+. Während der Hochzeitszug sich in die Kirche begibt, müssen der Bräutigam und die Brautführer dicht neben dem Wagen der Braut reiten und mindestens einer von ihnen ein Schwert tragen, mit dem er unterwegs des öfteren Lufthiebe austeilt, um die bösen Geister zu vertreiben. Wenn das junge Paar am Abend der Hochzeit sein Lager aufsucht, nimmt der Vater der jungen Frau ihr mit dem Schwerte den Schleier ab und steckt das Schwert sodann in die Decke des Zimmers, gleichfalls zum Schutze gegen böse Geister. Bei einzelnen Stämmen wird die Braut, sobald die Gäste erscheinen, in eine Kammer versteckt, wo man sie mit zwei anderen Mädchen unter einer Decke verhüllt warten läßt, bis die Gäste sie gefunden haben; der Brautführer muß dann aus den drei verborgen gehaltenen Mädchen die Braut herausfinden und in die Stube führen. In einzelnen Gegenden versteckt man auch an Stelle der Braut drei ihrer Brüder oder drei junge Burschen in Weiberkleidung. Die von dem Brautführer aus ihnen herausgesuchte vermeintliche Braut wird unter Jubel in die Feststube geführt, wenn man aber den Irrtum eingesehen hat, sogleich wieder hinausgejagt. Hierbei scheint es sich ebenfalls um eine Abwehrmaßnahme zu handeln: die falsche Braut soll das Unglück auf sich nehmen, indem man hofft, die Geister durch sie über die Person der wahren Braut zu täuschen.
An die +Schwangerschaft+ und an das neugeborene Kind knüpfen sich ebenfalls mancherlei abergläubische Vorstellungen, die die Abwehr böser Geister bezwecken. So muß die Schwangere, um ein paar Beispiele anzuführen, bei langsam fortschreitender Geburt dreimal Salz hinter sich werfen; wenn sie das Neugeborene in die Wiege legt, muß sie einen Kreuzschlüssel, ein Messer und etwas rotes Garn mit hineintun, und so weiter.