Die Sitten der Völker, Dritter Band Liebe, Ehe, Heirat, Geburt, Religion, Aberglaube, Lebensgewohnheiten, Kultureigentümlichkeiten, Tod und Bestattung bei allen Völkern der Erde

Part 18

Chapter 183,274 wordsPublic domain

Sobald das +Reifealter+ eintritt, werden Knaben und Mädchen gewissen Förmlichkeiten unterworfen, um ihren Mut und ihren Gehorsam zu erproben. Diese fallen im allgemeinen ziemlich streng aus und tragen bei einigen Stämmen das Gepräge einer regelrechten Folter. Die Stämme von Nordwestbrasilien und Guyana lassen dem Mädchen das Kopfhaar ganz kurz abscheren. Am oberen Negro geschieht dies auch mit den jungen Männern; sie pflegen das abgeschnittene Haar sorgfältig aufzubewahren und legen es bei besonders festlichen Gelegenheiten wieder an. An die Haarschur schließt sich eine lange +Fastenzeit+ von vier Wochen, während deren es dem Mädchen untersagt ist, das Fleisch größerer Fische und warmblütiger Tiere zu essen; auf das Fasten folgt sodann ein feierliches Bad. Der Vater singt am folgenden Morgen vor Sonnenaufgang einen langgezogenen, sich gleichbleibenden Ton und gibt eine Liste all der Pflanzen und Tiere bekannt, die das Mädchen fortan essen darf. -- Bei den Baniwa von Guyana sitzt das Mädchen während der ersten vier Tage seines ersten Unwohlseins auf einer Matte mitten im Hause; es darf nur kleine Stückchen Maniokbrot verzehren, die ihm die Mutter oder eine weibliche Verwandte von Zeit zu Zeit darreicht, wobei diese aber eine unmittelbare Berührung mit dem Mädchen vermeiden müssen. Am Abend des vierten Tages versammelt sich die ganze Sippe im Kreise um den Medizinmann, der die ganze Nacht hindurch eintönig singt; die Anwesenden begleiten ihn dabei im Chor. Von Zeit zu Zeit bläst er auf eine aus Maniok gebraute Bowle, die dadurch entzaubert werden soll. In der Frühe des anderen Morgens bekommt das Mädchen davon zu trinken, und mit diesem Augenblick rückt es auf die Stufe der heiratsfähigen Frauen des Stammes auf. Es setzt sich sodann auf einen Schemel und erhält von dem ältesten oder angesehensten Mitgliede der Sippe zwei Schläge ausgeteilt. Hierzu wird eine Geißel aus geflochtener Palmfaser benutzt, an deren Ende der scharfe Zahn eines Fisches befestigt ist, so daß jeder Schlag eine blutende Wunde verursacht. Bevor der Alte zum Schlage ausholt, hält er eine feierliche Ansprache an das Mädchen und erinnert es an seine Pflichten der Sippe gegenüber. Das Ende der ganzen Feier bildet eine allgemeine Prügelei von Männern und Frauen, bei der es sehr derb zuzugehen pflegt. Schließlich kommen am folgenden Abend alle männlichen Teilnehmer zu einer Festlichkeit zusammen, um zu tanzen und vor allem auch, um sich tüchtig in Yaraki, einem leicht berauschenden einheimischen Getränk, das aus Maniokwurzel gebraut wird, zu betrinken. Dabei sind alle wieder gut Freund und vergnügt. Das Fest beginnt mit einem Maskentanz. Alle Beteiligten tragen Masken von verschiedenen Tieren und ahmen auch deren Stimmen und Gangart nach; dabei wird ein ohrenbetäubender Lärm mit Trommeln, Trompeten und Flöten gemacht. Man will dadurch den obersten aller bösen Geister, namens Mauari, und seine teuflischen Anhänger versöhnen. Frauen dürfen bei diesem Maskentanz nicht zugegen sein; sollte eine Frau etwa den Mauari zu sehen bekommen, dann würde der Tod ihr Los sein: ihr Vater, Gatte, Sohn oder Bruder oder, wenn keiner von diesen mehr am Leben sein sollte, ihr nächster sonstiger Verwandter ist gehalten, sie zu töten. -- Bei den Taulipang artet die Mannbarkeitserklärung der jungen Mädchen in eine wirkliche Peinigung aus. Man setzt ihnen große schwarze Ameisen, die sich in einem Netz verfangen haben, mit diesem auf die Handflächen, Arme, Lenden und Fußsohlen; der Schmerz, den der Biß der zornigen Tiere hervorruft, ist äußerst heftig und hält stundenlang an. Die Großmutter des Mädchens, in selteneren Fällen die Mutter, tatauiert ihm die Mundwinkel mit dem Stammesabzeichen, wobei sie eine Kohle aus dem verbrannten Körper einer Honigbiene als Farbe benutzt; dies tun sie, „damit aller Kaschiri“, den sie aus der geriebenen Maniokwurzel herstellen, „süß wie Honig sei“. Außerdem wird dem Mädchen das Haar im Nacken abgeschnitten. Es muß ein paar Tage in der Hängematte verbleiben, die von dem übrigen Wohnraum der Familie durch einen Verschlag getrennt ist. Es darf währenddessen nur seine nächsten weiblichen Verwandten sehen, damit es nicht „das Gefühl der Sittsamkeit verliere“. Die Großmutter stellt ihm Sandalen aus Palmenstielen her und bestreicht ihm den ganzen Körper mit roter Farbe. Darauf schlägt ein alter Mann, für gewöhnlich der Großvater, das Mädchen mit einer Palmfaserpeitsche, deren Spitzen mit rotem Pfeffer eingerieben sind, damit die entstehenden Wunden auch tüchtig schmerzen. Für eine Reihe Monate muß das Mädchen außerdem noch eine streng geregelte Lebensweise befolgen: es darf nur ganz kleine Fische und solche Gerichte essen, die aus Maniok zubereitet sind; es darf sich das Haar nicht mit der Hand glätten, sondern muß einen Palmstiel dazu verwenden; auch darf es nicht an der Feldarbeit teilnehmen, keinen Korb tragen, kein Messer oder Beil anfassen, weil es sonst Schmerzen am Kopf und an den Armen bekäme; selbst lautes Sprechen ist ihm untersagt; ebenso, das Feuer mit dem Atem anzufachen, weil ihm sonst schwindlig werden könnte (es darf nur den Fächer benutzen). Sind fünf oder sechs Monate unter solcher Lebensweise verstrichen, dann bläst die Großmutter über alle Gegenstände hin, die dem Mädchen gehören, indem sie streng vorgeschriebene geheimnisvolle Formeln hersagt, um zu verhüten, daß aus der Benutzung dieser Dinge irgend ein Unglück entstehe. Ähnlichen Martern, wie soeben geschildert, begegnen wir bei den Karaiben von Britisch-Guyana sowie bei verschiedenen Amazonasstämmen, wie den Mundurukú, Tekúna, auch bei den Stämmen am Uaupéflusse. Im Gran Chaco sind solche Gebräuche unbekannt; hier wird der erste Eintritt der Regeln nur durch Tänze gefeiert. Bei den Ashluslay zum Beispiel steht das Mädchen mit verhülltem Gesicht da und die älteren Frauen tanzen um dasselbe herum mit Stöcken in den Händen, an die Klappern aus Tierklauen gebunden sind, während die Männer mit Kalebassen, in die man Getreidekörner getan hat, den Takt dazu schlagen. -- Bei den Chané und Chiriguano wird das der Reifezeit sich nähernde Mädchen in einem Verschlag der elterlichen Hütte, einer Art Schrank, eingepfercht und ihm das Kopfhaar kurz geschnitten. Erst wenn dieses wieder halblang gewachsen ist, erlangt es seine Freiheit zurück. Es darf während jener Zeit sein „Gefängnis“ nur in Begleitung der Mutter verlassen, um die notwendigsten Dinge zu verrichten, zum Beispiel zu baden; zur Nahrung erhält es während der Einschließung ausschließlich gekochten Mais. Sobald seine Zurückgezogenheit abgelaufen ist, gilt das Mädchen als heiratsfähig.

Auch die jungen Burschen müssen sich strengen Mutproben unterziehen, wenn sie die Berechtigung erlangen wollen, als Männer anerkannt zu werden. Bei vielen Stämmen ist damit die Aufnahme in einen geheimen Männerbund verknüpft. Bei den Taulipang zum Beispiel bekommen alle Knaben zu dieser Zeit von dem Stammesältesten, vielfach dem eigenen Großvater, eine Tracht Prügel und müssen ein ganzes Jahr lang eine streng geregelte Ernährungsweise beobachten. Außerdem bringt ihnen der betreffende Alte an verschiedenen Körperstellen Schnittwunden bei, die er mit mancherlei Pflanzensäften einreibt, angeblich, damit der Knabe mit Pfeil, Bogen und Blasrohr auf der Jagd oder beim Fischen Erfolg habe. Zu demselben Zweck wird dem Jüngling ein Stück Palmfaser, das in dieselben Säfte eingetaucht wurde, einmal hin und her durch die Nase gezogen. Schließlich muß er sich noch dem Gottesurteil unterwerfen und sich von Ameisen am ganzen Körper beißen lassen. Besonders schwer haben die Oyanaknaben an dieser „Ameisenprobe“ zu leiden. Sie werden in dem Grade von den Tieren gequält, daß sie meistens ohnmächtig zusammenbrechen und bewußtlos in ihre Hängematte getragen werden müssen, wo sie dann für ein bis zwei Wochen mit Schnüren festgebunden werden, während noch obendrein ein Feuer unter ihnen unterhalten wird. Die ganze Zeit über dürfen sie auch nur eine kleine Sorte geräucherten Fisch und Maniokbrot essen, aber trotz der großen Hitze kein Wasser zu sich nehmen. Der Quälerei folgt ein großes, mehrere Tage dauerndes Tanzfest, bei dem die Gäste auch wieder in Masken gekleidet erscheinen und einen umfangreichen Kopfputz tragen; die Knaben werden hier wieder geschlagen. Allgemein ist es Vorschrift, daß die so behandelten Knaben -- die „Ameisenprobe“ (auch Wespen werden verwendet) ist sehr gebräuchlich unter verschiedenen Stämmen Brasiliens -- während des ganzen Vorgangs keinen Laut der Klage oder des Schmerzes von sich geben. Wer es doch tut, muß bei der nächsten Gelegenheit das ganze Verfahren noch einmal über sich ergehen lassen.

Bei den Karayá werden die Jünglinge aus den Hütten ihrer Eltern in besondere Häuser gebracht, die für die Junggesellen des Dorfes errichtet sind. Hier wohnen sie bis zu ihrer Verheiratung und führen ein sorgloses Leben, denn die ganze Gemeinde steuert in freigebiger Weise zu ihrem Unterhalt bei; auch empfangen die Burschen hier den Besuch der Mädchen. Die Zeit vertreiben sie sich mit Jagen und Fischen. -- Die +Mädchen+ genießen im allgemeinen die +größte Freiheit+ und verfügen über ihren Körper ganz nach Belieben; früher scheint mehr Sittsamkeit gewaltet zu haben. Bei den Ashluslay- und Chorotistämmen im Gran Chaco ist Prostitution der Mädchen nichts Ungewöhnliches; das Chorotimädchen tut bei Liebesabenteuern zumeist den ersten Schritt: es entführt den Burschen, den es sich für die Nacht zum Liebhaber wünscht, ganz einfach vom Tanze fort in den Wald. Bei der Werbung der Mädchen um einen Mann kommt es öfters zu Eifersuchtszenen. Mit Boxhandschuhen aus Tapirhaut oder mit einem anderen widerstandsfähigen Gegenstand, schlimmstenfalls sogar mit Pfriemen aus Knochen, gehen die beiden Eifersüchtigen aufeinander los, um sich in den Besitz des geliebten Mannes zu setzen. Für gewöhnlich sucht sich ein Chorotimädchen nach ihrer ersten Menstruation einen Mann aus, der für einige Monate ihr Geliebter wird, dann wechselt sie und lebt für einige Jahre sorglos und in Freuden. Später entschließt sie sich dazu, sich einen ständigen Lebensgefährten zu wählen, und wird eine fleißige Hausfrau, treue Gattin und sorgsame Mutter. Ein Choroti- und Ashluslaymädchen küßt den Geliebten niemals; seine Verliebtheit findet in Kratzen und Anspeien des Gesichts ihren Ausdruck. Ganz anders steht es um die Sittlichkeit der Mädchen der Chané und Chiriguano, die doch ganz nahe bei jenen Stämmen im Chaco wohnen. Diese werden ängstlich von ihren Müttern behütet und zu Hause behalten, bis sich ein Mann für sie gefunden hat.

Im großen und ganzen währt die Freiheit für die jungen Mädchen nicht lange, denn im allgemeinen werden sie schon sehr früh verheiratet. Koch-Grünberg sah unter den Indianerinnen von Britisch-Guyana elf- bis zwölfjährige Weiber, die schon Mütter waren. Bei vielen Stämmen besteht noch heutigestags die Sitte des +Frauenkaufs+, so bei den Toba, gewissen Stämmen von Guyana, Kolumbia und einigen anderen. Der Vater des Mädchens, um das der Jüngling wirbt, bestimmt den Preis; er besteht für gewöhnlich aus einer gewissen Menge Vieh. Sobald der Jüngling diese Summe glatt erlegt hat, erhält er die Frau, die mit diesem Augenblick sein Eigentum wird. Eigenartig ist die +Werbung+ eines Chané- und Chiriguanojünglings. Hat er ein Auge auf ein Mädchen geworfen, so sendet er den Eltern allerlei Jagdbeute oder er trägt vor ihrem Hause Holz als Geschenk zusammen. Nehmen sie es an und verwenden es, dann bedeutet dies, daß die Eltern einverstanden sind; bleibt das Holz aber unberührt, dann ersieht der junge Mann daraus, daß er abschlägig beschieden werden würde, falls er des Mädchens wegen persönlich anfragen sollte. Hat er mit seinem Geschenk Glück gehabt, dann hält er bei der Mutter des Mädchens um dieses an. Sie antwortet ihm, daß sie ja nicht wissen könne, ob er ein guter Mann und imstande sei, seine Frau geziemend zu versorgen. Um dafür den Beweis zu erbringen, tritt er bei seinen zukünftigen Schwiegereltern für ein ganzes Jahr in Dienst. Die Ehe ist also auch hier eine Art Kaufehe. Übrigens begegnen wir bei den verschiedensten Stämmen der Forderung, daß der Jüngling, bevor er die Einwilligung seiner zukünftigen Schwiegereltern erhält, Proben dafür beizubringen hat, daß er seine Frau auch zu ernähren, das heißt daß er aus Jagd und Fischfang genügende Erträge zu erzielen vermag. Bringt er reichliche Beute von seinen Zügen heim, dann zögert ein Jivarovater, besonders wenn der Freier kräftig und besonders geschickt ist, nicht, ihm wohl auch zwei oder drei seiner Töchter anzuvertrauen. Ist der Bewerber willkommen, so bindet der künftige Schwiegervater um die Arme des jungen Paares ein etwa zollbreites Baumwollband von brauner Farbe, das das Mädchen selbst gewebt hat; der Bräutigam bohrt sich zwischen Lippe und Kinn ein kleines Loch, in das er einen Zierat aus bunten Federn steckt, und bietet seiner Versprochenen ein Tarachi (Stück baumwollenen Stoffes zu einem Kleid) und einige andere weibliche Schmucksachen an. Das Paar malt sich schließlich noch an und putzt sich aus, so gut es kann. Ein alter Mann des Stammes, der anscheinend das Amt des Priesters versieht, gibt ihm noch einen Tabakaufguß zu trinken; die Feierlichkeit endigt mit einem Tanz, Gesängen und einem Zechgelage von zwei bis drei Tagen. Es ist dies die einzige Gelegenheit, bei der Männlein und Weiblein zusammen tanzen. Bevor der junge Mann heiratet, hat er noch ein Stück Boden urbar zu machen, Bananen oder Yukka anzupflanzen sowie eine Hütte zu bauen und einzurichten. In der Ehe hat er dann nur nötig, durch Jagd oder Fischerei für den Lebensunterhalt zu sorgen.

Sehr oft versprechen die südamerikanischen Indianer ihre Kinder bereits, wenn sie noch sehr jung sind. Bei den Jivaro geschieht dies schon, wenn die Kinder noch an der Brust liegen. Mit sechs Jahren sind dort die Mädchen bereits heiratsfähig und werden dann in das Haus des ihnen zugesagten Gatten übergeführt; manchmal schickt man ein solches Kind auch in noch jüngerem Alter dorthin. Dann nehmen die älteren Frauen des Mannes sich desselben an, pflegen es und ziehen es nach dem Geschmack des Gatten auf, bis es das heiratsfähige Alter erreicht hat. Einige Stämme bestimmen das letztere in eigenartiger Weise. Sie pflanzen bei der Geburt eines Mädchens drei bis vier Chontarurustämme (eine Palmenart) um ihr Haus und pflegen diese aufs sorgsamste. Sobald die Bäume die ersten Früchte tragen, gilt das Mädchen für reif zum Heiraten. In Britisch-Guyana ist indessen kein junger Mann, wenn er von seinen Eltern schon im Kindesalter verlobt worden sein sollte, an dieses Versprechen gebunden; er bittet dann einfach darum, daß seine Versprochene ihm alle ihr gemachten Geschenke, wie Perlen und andere Schmuckgegenstände, zurückerstatte, und ist dann wieder frei. -- Bei den Cordado haben die zukünftigen Verwandten der kindlichen Braut die Pflicht, für diese zu sorgen. Stirbt ihr Vater oder verläßt er die Mutter, dann zieht das Mädchen zu ihren zukünftigen Verwandten, die fortan für seinen Unterhalt aufkommen. -- Wenn bei den Aruaken von Guyana das Mädchen noch nicht das zur Heirat erforderliche Alter erreicht hat, dann gibt sein Vater dem jungen Manne, dem es versprochen wurde, entweder eine Witwe oder ein älteres unverheiratetes weibliches Wesen aus der Familie zur Frau, die dann später die Dienerin der eigentlichen Gattin wird. -- Bei den Mura, einem noch sehr tiefstehenden Volkstamme, fechten die Anbeter eines jungen Mädchens die Entscheidung, wer sie bekommen soll, durch einen Faustkampf unter sich aus. -- Bei den Aruaken besteht ferner eine eigentümliche Art der Werbung. Ein junger Mann, der ein Mädchen gern heiraten möchte, begibt sich zu dessen Vater und beginnt ihm sein Leid zu klagen, wie schlimm es einem Burschen gehe, der noch keine Frau habe. Der Vater pflichtet dem mit allerlei schönen Redensarten bei, überläßt aber seiner Tochter die Entscheidung, ob sie den Jüngling will. Setzt sie ihm Fleisch und Getränke vor, dann weiß er, woran er ist, daß nämlich seine Werbung ihre und ihres Vaters Zustimmung findet. Er ißt, was aufgetragen ist, und der Ehebund ist damit geschlossen. Unter den südamerikanischen Indianern fehlt es vielfach an einer +Hochzeitszeremonie+; doch wird die Eheschließung meistens mit Trinkgelagen und Tänzen festlich begangen. Bei den Tacuna am oberen Amazonenstrom führt man bei der Feier einer Hochzeit, aber auch bei der Reife der Mädchen und anderen Familienfestlichkeiten Maskentänze auf, die die Teufel zur Darstellung bringen sollen. Bei den Carajá trennen die jungen Eheleute als Zeichen der vollzogenen Ehe in der Hochzeitsnacht ihre langgefransten Kniebänder und Manschetten auf, die, solange die Ehe bestehen bleibt, nie wieder angelegt werden.

Die südamerikanischen Indianer leben vielfach in +polygamer Ehe+. Bei ihrer laxen sittlichen Auffassung pflegt +Untreue der Ehegatten+ keine seltene Erscheinung zu sein. Indessen gibt es doch Stämme, wie zum Beispiel die Carayá, bei denen noch eine verhältnismäßig höhere Lebensauffassung besteht. Verläßt hier ein Mann seine Frau oder jagt er sie davon, dann ist er unter seinen Genossen geächtet und darf nicht wieder heiraten. Bei den Coróado kommt es zu Raufereien zwischen dem Verführer und dem betrogenen Ehemann; bleibt der erstere dabei mutig und trägt er den Sieg davon, dann wird die von ihm Geliebte ohne weiteres sein Weib; zieht er aber den kürzeren und muß er das Feld räumen, dann kehrt die verführte Frau reumütig zu ihrem bisherigen Gatten zurück.

Wir hörten bereits an anderer Stelle, daß die Indianer das +Entstehen von Krankheiten+ dem Einflusse böser Geister zuschreiben und daß demgemäß ihre Behandlung in Austreibung beziehungsweise Versöhnung derselben besteht. Indessen werden gelegentlich auch die physikalischen Heilmethoden angewendet; so massieren die Ashluslay den leidenden Körperteil (Abb. 251). Ist die Krankheit eine epidemische und greift sie schnell um sich, so daß die üblichen Mittel versagen, dann bleibt nichts anderes übrig, als sich der Kranken zu entledigen, damit man nicht selbst Gefahr laufe, von dem bösen Geist befallen zu werden. Dies geschieht dadurch, daß man sie von den Gesunden trennt, indem man sie entweder weit vom Dorfe fortträgt oder dieses seinerseits aufgibt und auswandert.

Ist der Kranke +gestorben+, dann wird sein Geist ebenfalls gefürchtet, da man annimmt, daß er gegen die Überlebenden tückisch gesinnt sei und sie zu belästigen suche. Dieser Furcht entspringen eine Anzahl abergläubischer Gebräuche bei der +Beisetzung+, die darauf ausgehen, den Geist des Verstorbenen gut zu stimmen und seine Rückkehr zu verhindern. Die Indianer können nicht glauben, daß mit dem Tode für den Menschen alle irdische Freude ein Ende habe, sondern nehmen an, daß das irdische Leben in einem Jenseits seinen Fortgang nehme, daß also der Tote dort sein Wesen in ganz derselben Weise weiter treibe wie hier auf Erden. Sie pflegen daher dem Heimgegangenen alles das ins Grab mitzugeben, was zu seinen täglichen Lebensbedürfnissen gehörte, auch etwas von seinem persönlichen Eigentum. Da nun für den Indianer Jagd und Tanz das größte Vergnügen bedeuten, so begräbt man die Toten mit ihren Waffen (Bogen, Pfeil, Keule und so weiter) und vollständigem Schmuck, damit sie beides im Jenseits zur Hand haben; verstorbenen Frauen werden Gegenstände des Haushalts, wie Krüge, Körbe und anderes Hausgerät, mitgegeben. Um nicht die Rache des Toten auf sich zu ziehen, eignet man sich auch nichts von seinem persönlichem Besitztum an; was nicht ins Grab mitgegeben wird, macht man unbrauchbar. Auch die Lieblingstiere folgen dem Verstorbenen vielfach nach. Früher war es bei verschiedenen Stämmen Sitte, beim Tode eines großen Häuptlings ihm seine Getreuen oder seine Dienerschaft, manchmal auch seine Frauen, ins Grab mitzuschicken, und heutigestags soll es noch vorkommen, daß einer Mutter ihr Säugling mitgegeben wird. An Speisen- und Getränkebeigaben fehlt es auch wohl nie, denn auf seiner langen Reise ins Jenseits darf der Verstorbene nicht Hunger oder Durst leiden. Würden die Hinterbliebenen in dieser Hinsicht irgend etwas versäumen, so könnte der Tote von der diesseitigen Welt nicht loskommen und würde seine Rache an ihnen auslassen.

Die Furcht vor den Toten kommt auch in zahlreichen selbstauferlegten Strafen, wie Fasten, Züchtigungen, Selbstverwundungen und -verstümmelungen, zum Ausdruck, die die Überlebenden zum äußeren Zeichen ihrer Trauer an sich vornehmen. Für gewöhnlich werden +Entsagungen oder Selbstpeinigungen+ nur der Witwe oder dem Witwer des Verstorbenen, seltener auch anderen Angehörigen zugemutet. Die harmloseste der Selbstverstümmelungen ist das Abschneiden des Haares, das allgemein üblich ist. Eine Witwe darf nicht eher wieder heiraten, als bis ihr Haar seine frühere Länge zurückerlangt hat. Hat eine Chiriguanofrau ihren Mann besonders liebgehabt, dann schneidet sie sich das Haar zweimal ab. Während der ganzen Trauerzeit trägt die Witwe keinen Schmuck, bleibt auch allen Festlichkeiten fern. Früher ging man in La Plata in der Trauer um einen Verstorbenen weiter; man schnitt sich jedesmal ein Fingerglied ab.

Die Furcht vor dem Geist eines Toten erstreckt sich auch auf alle Dinge, die mit der Leiche in Berührung kamen, ja sogar auf die Personen, die mit ihr zu tun hatten. Daher gelten auch alle, die an der Begräbnisfeier teilnahmen, für unrein; sie haben die Pflicht, sich zu reinigen, was meistens durch Baden geschieht. Die Hütte wird nicht selten verbrannt, zum mindesten verlassen, unter Umständen auch in wilder Hast das ganze Dorf aufgegeben.