Der Graf von Saint-Germain: Das Leben eines Alchimisten

Part 10

Chapter 103,528 wordsPublic domain

Sogleich ging ich zu Herrn Yorke ... und fragte ihn, ob Saint-Germain in seinem Hause gewesen sei. Er sagte, er sei zweimal bei ihm gewesen[197]. Beim ersten Besuch hätte er mit ihm vom Frieden gesprochen, und er selbst hätte sich lediglich in allgemeinen Wendungen über Englands ehrlichen Friedenswillen geäußert. Beim zweiten Besuch sei er, Yorke, zurückhaltender geworden, da er gehört habe, daß ich Saint-Germain mein Haus verboten hätte. Er fügte hinzu, daß der Herzog von Newcastle[198] auf seinen Bericht über den ersten Besuch des Mannes an ihn geschrieben hätte, er möge ihm erwidern, daß Eröffnungen über den Frieden von seiten Frankreichs in London stets willkommen seien, einerlei durch wen sie gemacht würden. Aber ich weiß nicht, ob Herr Yorke ihm diesen Bescheid mitgeteilt hat.

Ich bitte Sie, Herr Herzog, diesen Bericht dem Herrn Marschall von Belle-Isle mitzuteilen. Ich bin sicher, daß er jeden brieflichen Verkehr mit einem Manne abbrechen wird, der sich in der von mir geschilderten Weise benommen hat. Anbei folgen die beiden Schreiben zurück, die er mir für Saint-Germain zugesandt hat.

Ich habe Ihnen noch zu sagen, daß Herr von Saint-Germain so anmaßend ist, überall zu behaupten und sogar mir zu sagen, daß Seine Majestät so gütig waren, ihm das Schloß Chambord unter den gleichen Bedingungen zuzuweisen wie dem verstorbenen Marschall von Sachsen, mit Ausnahme der Einkünfte, die er, wie er sagte, gar nicht zu haben wünschte.

Choiseul an Graf d’Affry

Versailles, 11. April 1760.

Aus meinem besonderen Schreiben über den Grafen Saint-Germain[199] haben Sie ersehen, welche Meinung ich von diesem unausstehlichen Abenteurer habe. Ich kann Ihnen versichern, daß alle Minister Seiner Majestät ebenso denken, und der König läßt Ihnen ausdrücklich befehlen, Sie sollen den sogenannten Grafen Saint-Germain nicht nur bei allen Personen in ganz Holland, von denen Sie annehmen können, daß sie diesen Halunken kennen, mit Schimpf und Schande in Verruf bringen, sondern Seine Majestät wünscht auch, daß Sie mit Berufung auf die zwischen ihm und Holland bestehende Freundschaft die Verhaftung dieses Burschen durchsetzen, damit er nach Frankreich überführt und gemäß der Schwere seines Vergehens bestraft wird. Es liegt im Interesse aller Herrscher und der öffentlichen Moral, daß mit solcher Unverschämtheit aufgeräumt wird, die sich in die Angelegenheiten einer Macht wie Frankreich einzumischen wagt, ohne dazu ermächtigt zu sein. Nach meiner Meinung ist das Auslieferungsverlangen in diesem Falle ebenso berechtigt, wie sonst bei Verbrechern. Somit hofft der König nicht ohne Grund, daß Saint-Germain auf Ihren Antrag verhaftet und mit sicherem Geleit nach Lille gebracht wird.

Ich muß gestehen, daß Sie nach meiner Meinung sehr schonend mit ihm verfahren sind und daß ich vielleicht nach Ihrer letzten Unterredung mit ihm den Befehl hätte geben sollen, ihm eine gute Tracht Prügel verabfolgen zu lassen.

Was er Ihnen über Chambord gesagt hat, ist eine Lüge ersten Ranges. Der König will durchaus, daß dieser Abenteurer alsbald in den Vereinigten Provinzen in Verruf und Mißkredit gebracht und, wenn möglich, so bestraft wird, wie sein Unterfangen es verdient. Seine Majestät hat mich ausdrücklich beauftragt, Sie in seinem Namen aufzufordern, daß Sie der Sache Ihre volle Aufmerksamkeit widmen.

+Nachschrift.+ Wäre es nicht möglich, außer dem Antrag auf Auslieferung Saint-Germains bei den Generalstaaten einen Artikel in die holländischen Zeitungen zu bringen, durch den dieser Halunke ein für allemal diskreditiert wird, damit alle Betrüger, die ihn nachahmen wollen, eine Lehre erhalten? Auch dies hat der König vollauf genehmigt, und Sie werden es voll ausführen, wenn Sie es für möglich halten.

Graf d’Affry an Choiseul

Haag, 17. April 1760.

Ich habe den Kurier bis heute zurückbehalten, um Ihnen über die Ausführung Ihrer Befehle, betreffend den sogenannten Grafen Saint-Germain, eingehend berichten zu können. Gestern suchte ich den Ratspensionär auf, las ihm alles vor, was Sie mir betreffs dieses dreisten Abenteurers geschrieben haben, und bat um dessen Verhaftung und Auslieferung im Namen Seiner Majestät. Das schien ihm Verlegenheit zu bereiten, aber er versprach mir trotzdem, alles zu tun, was in der Sache von ihm abhinge ...

Der Greffier sagte mir, er zweifle nicht, daß dieser Mann an uns ausgeliefert würde. Da jedoch Herr von Bentinck der Vorsitzende des ständigen Ausschusses ist, von dem die Sache während der Abwesenheit der Generalstaaten geprüft werden muß, fürchtete ich sofort, man werde Saint-Germain das Entkommen erleichtern, und diese Befürchtung ist eingetroffen.

Ich erwartete gestern morgen weitere Nachrichten, als Herr Kauderbach zu mir kam und mich fragte, ob ich schon von Saint-Germains Flucht gehört hätte? Ich verneinte es. Darauf sagte er mir, vorgestern abend zwischen 7 und 8 Uhr sei Herr von Bentinck im Hause dieses Abenteurers gewesen[200] und hätte es vor 9 Uhr verlassen. Dann wäre Herr Pieck van Soelen[201] hingekommen, aber nicht lange geblieben. Darauf wäre Herr von Bentinck zwischen 9 und 10 Uhr nochmals erschienen und bis nach Mitternacht dageblieben. Herr von Saint-Germain sei zu Bett gegangen; um 5 Uhr früh hätte er Tee getrunken, und ein Bedienter des Herrn von Bentinck sei mit einem vierspännigen Mietswagen vor der Tür erschienen. Der Schwindler hätte ihn bestiegen, aber der Wirt könne nicht angeben, welche Straße er eingeschlagen habe, noch könne er sagen, ob Herr von Bentincks Bedienter mitgefahren sei. Diese Abreise geschah so hastig, daß er im Wirtshause seinen Degen und Koppel, sowie ein Paket mit Silber- oder Zinnspänen und ein paar Flaschen mit einer unbekannten Flüssigkeit hinterlassen habe. Ich hielt an mich, um Herrn Kauderbach meine Entrüstung über das Benehmen des Herrn von Bentinck zu verbergen. Ich sagte ihm nicht mehr, als ich ihm über das Auslieferungsgesuch sagen sollte, und fragte nur, ob er all der mir angegebenen Einzelheiten sicher sei. Er entgegnete mir, er habe sie von Saint-Germains Gastwirt, einem Sachsen, und schlug vor, diesen zu mir zu senden. Wir ließen ihn holen, und er bestätigte alles, was Herr Kauderbach mir gesagt hatte.

Als Herr Kauderbach mein Haus verlassen hatte, ließ ich den Ratspensionär um eine Audienz bitten. Er war gerade von einem großen Mahle zurückgekehrt, bei dem er seit 7 Uhr gewesen war, und schob meinen Besuch bis heute 9 Uhr morgens auf. Ich ging zu ihm und fragte ihn, wie die Angelegenheit mit Saint-Germain stände. Er entgegnete, er allein könne die Verantwortung nicht auf sich nehmen, und ich müsse durchaus Herrn von Bentinck, dem Vorsitzenden des ständigen Ausschusses, eine Denkschrift überreichen. Der Ausschuß werde wohl Saint-Germains Verhaftung beschließen, nicht aber seine Auslieferung, bevor er nicht von den Staaten von Holland bei ihrem demnächstigen Zusammentritt dazu ermächtigt sei. Ich erwiderte, daß ich auf die Überreichung einer Denkschrift an Herrn von Bentinck verzichte und ihm auch den Grund dafür sagen wolle. Dann erzählte ich ihm Saint-Germains Flucht mit allen Einzelheiten und dem, was vorhergegangen war, ohne den Gastwirt weiter zu erwähnen, und stellte alles so dar, daß er glauben mußte, ich hätte das Ein- und Ausgehen des Herrn von Bentinck in dem Gasthofe und das Erscheinen seines Bedienten mit dem Mietswagen nur durch die Wachsamkeit meiner Spione erfahren. Er schien mir über alles, was er hörte, ehrlich entrüstet. Darauf sagte ich ihm, da man dem Abenteurer vom Haag aus zur Flucht verholfen hätte, hätte er vielleicht Zuflucht in Amsterdam gefunden, und ich wolle an unseren Marinekommissar, Herrn Astier, schreiben, er solle den Schurken im Namen Seiner Majestät verhaften und bis auf weiteren Befehl in sicherem Gewahrsam halten lassen ... Ferner sagte ich dem Ratspensionär, da der Abenteurer vielleicht in anderen Provinzen der Generalstaaten Zuflucht gesucht habe, würde ich zugleich die Genehmigung Seiner Majestät einholen, einen Antrag an die Hochmögenden zu stellen, und falls insbesondere die Provinz Holland oder eine andere diesen Akt der Gerechtigkeit abschlagen oder ihn dadurch vereiteln sollte, daß sie Saint-Germain zur Flucht behilflich sei, so würden wir ihn schon zu finden wissen, und ich sei sicher, wenn er in England oder sonstwo ermittelt würde, daß er nach Friedensschluß unmittelbar an uns ausgeliefert würde. Letzteres schien den Ratspensionär sehr in Verlegenheit zu setzen, und es sollte mich nicht wundern, wenn er in Amsterdam auf unseren Antrag hin verhaftet würde, aber ich bin überzeugt, daß er die Grenze der Republik bereits erreicht hat.

Die Denkschrift[202], zu deren Einreichung an die Generalstaaten ich Ihre Erlaubnis erbitte und deren Entwurf ich hier beilege, kann, wenn es Seiner Majestät genehm ist, in allen Zeitungen erscheinen. Sie wird diesem Abenteurer einen Stempel aufdrücken, den er nie wieder los werden wird. Sie ist eine Art von Verurteilung _in contumaciam_, die ihn in ganz Europa brandmarkt.

Ich glaube, der Schwindler ist in arger Geldverlegenheit. Er hat sich von dem Juden Boas[203] 2000 Gulden geborgt, für die er bei dem Juden drei Opale, falsche oder echte, in einem versiegelten Papier als Pfand hinterlassen hat. Die 2000 Gulden sollen am 25. d. M. bezahlt werden, und Herr Boas sagte gestern zu Herrn Kauderbach, wenn der Wechselbrief am 25. nicht einträfe, würde er die drei Opale öffentlich versteigern lassen. Betreffs des Herrn von Bentinck werde ich gemäß Ihrem letzten Erlaß handeln, falls Seine Majestät mir nicht neue diesbezügliche Befehle erteilt. Wenn ich ihn dieser Tage treffe, werde ich mit ihm von Herrn von Saint-Germain und dessen Abreise sprechen, ohne mich bloßzustellen, aber so, daß ich ihn zwinge, sein Benehmen und seine Beziehungen zu diesem Abenteurer ein für allemal abzuleugnen.

Choiseul an Graf d’Affry

Versailles, 24. April 1760.

Der König genehmigt, daß Sie den Generalstaaten die Denkschrift über den sogenannten Grafen Saint-Germain einreichen, deren Entwurf Sie mir übersandten.

Graf d’Affry an Choiseul

Haag, 25. April 1760.

Man glaubt, daß der sogenannte Graf Saint-Germain sich nach England begeben hat. Ich hörte sagen, er hätte solche Angst vor der Verhaftung gehabt, daß er nicht in der Stadt Hellevoetsluis zu bleiben gewagt hat, sondern sich sofort auf ein Paketboot begab, wo er bis zum Augenblick der Abfahrt blieb, ohne den Fuß an Land zu setzen. Andere glauben, er sei nach Utrecht gefahren, von wo er Deutschland erreicht haben muß.

II

Denkschrift des Grafen d’Affry an die Generalstaaten[204]

Haag, 30. April 1760.

Hochmögende Herren! Ein Unbekannter, der sich Graf Saint-Germain nennt und dem mein Herr und König Zuflucht in seinem Reiche gewähren wollte, hat seine Gnade gemißbraucht. Er ist vor einiger Zeit nach Holland und seit kurzem nach dem Haag gekommen, wo er ohne irgendeine Vollmacht Seiner Majestät und des Ministeriums und ohne irgendeinen Auftrag in schamloser Weise ausgesprengt hat, er wäre zu Unterhandlungen im Namen des Königs ermächtigt. Mein Herr und König befiehlt mir ausdrücklich, dies Ihnen, hochmögende Herren, öffentlich mitzuteilen, damit niemand in Ihrem Machtbereich durch einen derartigen Schwindler getäuscht werde.

Seine Majestät befiehlt mir ferner, die Auslieferung dieses Abenteurers von dunkler Herkunft zu beantragen, der von Anfang an die ihm gewährte Zuflucht gemißbraucht hat, indem er sich beikommen ließ, von der Regierung des Königreiches mit ebenso großer Dreistigkeit wie Unkenntnis zu reden und die falsche und dreiste Behauptung zu verbreiten, er sei mit Vertretung der wichtigsten Interessen meines Herrn und Königs betraut. Seine Majestät zweifelt nicht, daß Sie, hochmögende Herren, ihm die Gerechtigkeit nicht versagen werden, die er von Ihrer Freundschaft und Gerechtigkeit erwarten darf, und daß Sie veranlassen, daß der angebliche Graf Saint-Germain verhaftet und mit guter Bedeckung nach Antwerpen gebracht wird, um von dort nach Frankreich überführt zu werden. Ich hoffe auf unverzügliche Gewährung dieser Bitte.

III

Protokoll der Sitzung der Generalstaaten[205]

Haag, 30. April 1760.

In der Versammlung wurde die Denkschrift des Herrn Grafen d’Affry, Botschafter Seiner Majestät des Königs von Frankreich, die die Person eines sogenannten Grafen Saint-Germain reklamierte, verlesen.

Darauf wurde in die Beratung eingetreten. Die Deputierten der verschiedenen Provinzen haben die erwähnte Denkschrift in Abschrift entgegengenommen, um sie in ihren Provinzen weiter mitzuteilen. Ferner wurde einstimmig beschlossen, die Abschrift der obigen Denkschrift dem Herrn Pieck van Soelen und anderen Mitgliedern der Generalstaaten, die zum auswärtigen Ausschuß gehören, zur weiteren Prüfung und Berichterstattung an die Versammlung zu übergeben[206].

IV

Aus den Aufzeichnungen des Grafen Bentinck[207]

Sonntag, 9. März 1760.

Saint-Germain erzählte mir, England würde dem Frieden keine Hindernisse in den Weg legen, Frankreich dagegen Schwierigkeiten bereiten. Der französische König und Frau von Pompadour, der ganze Hof sowie das gesamte Land verlangten leidenschaftlich nach Frieden. Der Herzog von Choiseul sei der einzige, der dies Bestreben zu vereiteln suche. Er habe seinen Einfluß gewonnen, als er am Wiener Hof weilte[208]. Alles Elend und Mißgeschick in Europa habe der Versailler Vertrag von 1756 verursacht. Durch eine geheime Klausel in demselben sei Flandern dem Infanten zugesichert, und dafür solle Schlesien nach seiner Eroberung der Königin von Ungarn abgetreten und übertragen werden[209]. Einen Weg aus dieser Verlegenheit gebe es: nämlich der Friedensschluß zwischen England und Frankreich. Das übliche System von Präliminarien, Kongressen und Konferenzen würde nur die Lösung unbegrenzt hinausschieben und zu einem neuen Kriege führen. Der bloße Gedanke lasse einen erschaudern. Sobald man nur einige annehmbare Vorschläge vorbrächte oder nur etliche aufrichtige und vertrauenswürdige Männer sich ins Mittel legten, würde seiner Ansicht nach der Friede zustande kommen, den England ebenso dringend gebrauche wie Frankreich. Der König und Frau von Pompadour verlangten sehnsüchtig nach Frieden, nicht minder der englische König. Ebenso wären der Herzog von Newcastle[210] und Lord Granville[211] dafür eingenommen. Pitt[212], der jetzt mit ihnen beiden gemeinsame Sache mache, hätte bisher stets seine Pläne durchkreuzt; aber er wäre dem Könige verhaßt.

Ein Schotte, namens Crammon, der in Paris lebe, habe ein Schreiben von Neufville in Amsterdam[213] erhalten, mit dem Auftrage, sich auf seinen Empfang vorzubereiten. Er bekam noch einen weiteren Brief über Brüssel aus London, und dieses letztere Schreiben enthielt Andeutungen über einen Sonderfrieden zwischen Frankreich und England. Diese Andeutungen kamen vom Herzog von Newcastle und Lord Granville. Frau von Pompadour habe ihn von dem Inhalt dieses Schreibens unterrichtet; sie sei hocherfreut gewesen und habe ihm aufgetragen, Choiseul davon in Kenntnis zu setzen. Nach anfänglicher Weigerung habe er, Saint-Germain, schließlich nachgegeben. Aber Choiseul verwerfe alles.

Dienstag, 11. März 1760.

Wie Saint-Germain mir sagte, hat er Frau von Pompadour mitgeteilt, was zwischen mir und ihm vorgefallen ist[214], ... und auch an den Minister in diesem Sinne geschrieben. Auf meine Frage, wie der Minister diese Nachricht aufnehmen werde, sagte er lächelnd, doch mit zuversichtlichem Blick, es werde sich in Versailles bald manches ändern, und er gab mir zu verstehen, daß es nicht in Choiseuls Macht liegen werde, den Frieden noch lange zu hintertreiben.

Freitag, 4. April 1760.

Der Ratspensionär Steyn erzählte mir, d’Affry hätte ihm mitgeteilt, daß die Weisungen Choiseuls, betreffend Saint-Germain, in der Hauptsache darauf hinausliefen, alles, was Saint-Germain für den Frieden getan hätte oder tun würde, zu desavouieren. Ferner sei er beauftragt, Saint-Germain davon zu unterrichten und die Drohung hinzuzufügen, bei weiterer Einmischung würde er bei seiner Rückkehr nach Frankreich eingekerkert[215] ...

An demselben Tage speiste Saint-Germain zusammen mit mir und erzählte mir, d’Affry habe ihm die Befehle mitgeteilt und Choiseuls Brief[216] gezeigt. Er hätte geantwortet, das werde ihn nie an der Rückkehr nach Frankreich hindern und diese Drohungen würden nie zur Ausführung gelangen; sie stammten lediglich von Choiseul. Ferner berichtete er, er hätte Yorke schon vor 17 Jahren als Kind kennen gelernt und die Familie Yorke wäre stets die Güte selbst zu ihm gewesen. D’Affry hätte ihm auch seine häufigen Besuche bei mir vorgehalten, aber er, Saint-Germain, hätte erklärt, daß er damit fortfahren würde. Dann habe d’Affry ihm Choiseuls Brief zusammen mit dem gezeigt, den er selbst an Frau von Pompadour geschrieben habe[217]. Dazu bemerkte Saint-Germain, nach seiner Überzeugung hätte Choiseul diesen der Frau von Pompadour gestohlen. Wiederholt hätte ihm d’Affry gesagt, Frankreich werde nie Vertrauen in mich setzen. Nach allem scheint es, als ob sich Saint-Germain aus den Weisungen, die d’Affry empfangen hat, wenig macht, und noch weniger aus Choiseul selbst.

Dienstag, 15. April 1760.

Der Ratspensionär erzählte mir, d’Affry habe ihm die in der letzten Nacht durch Kurier überbrachten Befehle gezeigt, in denen es hieß, daß Saint-Germain „ein bloßer Landstreicher“ sei, und daß alles, was er etwa vorgebracht habe, dementiert werden solle. Es solle Klage gegen ihn erhoben, er solle festgenommen und nach Lille zur weiteren Überführung nach Frankreich gebracht und dort eingekerkert werden[218] ... Demgegenüber entwickelte ich meine Ansicht, daß Saint-Germain, wie andere Fremde, im Vertrauen auf den Schutz der Gesetze hergekommen sei und auf seine persönliche Sicherheit rechne; daß er kein Kapitalverbrecher sei, wie Mörder oder Giftmischer, denen kein Herrscher Schutz gewähre, und daß das Asylrecht in unserer Republik als geheiligt gelte ... Er stimmte dem zu, schien aber sehr besorgt wegen der Aufnahme in Frankreich.

Darauf ging ich zum Greffier, der mir in Gegenwart des Ratspensionärs und ebenso wie dieser von d’Affrys Besuch und seinen Forderungen erzählte und daß er ihm geraten habe, sich an die Regierung selber zu wenden usw., daß er aber nicht glaube, die Regierung werde jemand ausliefern, der im Lande im Vertrauen auf dessen Schutz lebe, und der sich kein scheußliches Verbrechen, dem kein Herrscher Schutz gewähre, habe zu schulden kommen lassen.

Mittwoch, 16. April 1760.

Als ich Yorke mitteilte, was ich soeben über Saint-Germain gehört hatte, erwartete ich, er werde ihn in Schutz nehmen; denn Yorke hatte mit Saint-Germain zu verhandeln begonnen und ihn ermutigt. Ich habe seine Originalbriefe an Saint-Germain selbst gesehen; sie sind sehr freundlich und ermutigend. Statt aber Saint-Germain in Schutz zu nehmen, nahm er seinen harten, hochmütigen und anmaßlichen Ausdruck an und sagte, es sei ihm „sehr lieb, Saint-Germain in den Händen der Polizei zu sehen“. Ich war wie vom Donner gerührt und sagte ihm mit voller Absicht meine Meinung, freilich in sehr höflicher und vorsichtiger Weise, um ihn nicht zu verletzen. Aber Yorke blieb dabei und sagte, er „wüsche sich betreffs Saint-Germains die Hände in Unschuld“. Auch verweigerte er mir einen Paß für das Paketboot, um den ich ihn bat. Als ich ihn drängte, sagte Yorke schließlich, wenn ich einen Paß als _persönliche_ Gunst erbäte, werde er ihn mir „mit Rücksicht auf meine Stellung“ nicht abschlagen. Ich nahm es an und betonte, daß d’Affry uns eine Menge Scherereien machen könne, denen sich vorbeugen ließe, wenn man Saint-Germain die Flucht ermöglichte. Darauf rief Yorke seinen Sekretär und ließ einen Paß bringen, den er unterzeichnete und mir unausgefüllt aushändigte, so daß Saint-Germain seinen eigenen Namen oder irgendeinen anderen hineinsetzen konnte, um sich den Verfolgungen d’Affrys oder seiner Agenten zu entziehen. Ich ging mit dem Paß fort, ohne Yorke zu zeigen, wie sehr ich über diesen Vorfall verletzt und empört war.

18. April 1760.

D’Affry besuchte mich, und als er von Linnières und seinen Beziehungen zu Saint-Germain sprach[219], fiel mir dieser Name auf und erregte meine Neugierde, da ich viel über ihn in England gehört hatte, wo er längere Zeit gewesen war und in den besten Kreisen verkehrt hatte. Kein Mensch dort wußte, wer er war. Aber das wunderte mich nicht, da es in England keine Geheimpolizei gibt. Um so erstaunlicher war dagegen, daß er in Frankreich unbekannt war. Nur der König, so erzählte d’Affry, kannte ihn, und in England, wie er glaubte, der Herzog von Newcastle. Ich berichtete d’Affry, was ich über Saint-Germain, sein Gebaren, seinen Reichtum, sein prächtiges Auftreten gehört hatte, ebenso über die Regelmäßigkeit, mit der er seine Schulden bezahlte, und über die großen Summen, die er in England, wo das Leben teuer ist, ausgab usw. Darauf bemerkte d’Affry, sicher wäre er ein merkwürdiger Mann; die seltsamsten Geschichten würden von ihm erzählt, eine immer abgeschmackter als die andere. Z. B. solle er den Stein der Weisen besitzen, 100 Jahre alt sein, obwohl er noch nicht wie ein Vierziger aussähe usw. Meine Frage, ob er ihn persönlich kenne, bejahte er; im Hause der Prinzessin Montauban sei er ihm begegnet. Saint-Germain sei in Versailles hochwillkommen und eine bekannte Persönlichkeit gewesen und habe oft Frau von Pompadour besucht. Er sei verschwenderisch und trete prächtig auf. Unter anderem erwähnte er seine kostbaren Gemälde, Juwelen und Kunstgegenstände. An Weiteres erinnere ich mich nicht mehr ...

Auf die Mitteilung von Linnières, daß ich seine Bekanntschaft wünschte, machte mir Saint-Germain im März seinen Besuch. Seine Unterhaltung gefiel mir außerordentlich; sie war glänzend, voll Abwechslung und reich an Schilderungen der verschiedenen Länder, die er gesehen hatte -- alles sehr fesselnd. Seinen Urteilen über Personen und Sachen, die mir bekannt waren, konnte ich nur beipflichten. Sein Auftreten war sehr höflich und bewies, daß er in der besten Gesellschaft aufgewachsen war.

Mit Frau Geelvinck und Herrn A. Hope[220] war er von Amsterdam herübergekommen, wo er täglich im Hause des Bürgermeisters Hasselaar[221] verkehrte. Er hatte von der Hasselaarschen Familie Empfehlungen an Herrn van Soelen im Haag, der ihn zu Frau von Byland und anderswohin mitnahm. Am Geburtstag des Prinzen von Oranien[222] nahm ich ihn nach dem „Alten Hof“ (_Oude Hof_), wo ich seinen Namen nannte, zum Ball mit, wo er von den Hasselaars, Frau Geelvinck und Frau Byland und anderen angesprochen wurde.

Er wollte ursprünglich am Tage nach dem Ball wieder abreisen und hatte zu dem Zwecke eine Kutsche aus Amsterdam gemietet, um mit den beiden Damen, die mit ihm gekommen waren, dorthin zurückzukehren. Aber sie hielten ihn drei bis vier Tage länger auf. Während dieser Zeit war er täglich mit d’Affry zusammen, bei dem er auch speiste, bevor er wieder nach Amsterdam abreiste. Ich hatte verschiedene Unterredungen mit ihm, doch ist das meiste meinem Gedächtnis entfallen. Ich muß noch bemerken, daß während der Zeit, die zwischen dem Ball und seiner Abfahrt verstrich, d’Affry im steten Glauben, daß er abreisen wolle, ihm täglich Wein und Fleisch sandte. Das kann ich persönlich bezeugen, da ich zugegen war, als d’Affrys Bote ihm zwei Tage hintereinander die Sachen brachte. Da aber Saint-Germain trotzdem nicht abreiste, kam er zu Tisch in d’Affrys Haus ...