Part 6
349. Zwar kann man annehmen, daß der Verdacht, eine +bestimmte+ Person sei eine Hexe, unter dem Volke des Erzgebirges sich nicht mehr finde, dennoch ist der mit dem Hexenwesen in Zusammenhang stehende Aberglaube noch ziemlich lebendig, vgl. § 12: Walpurgis.
350. Eine Hexe erkennt man daran, daß sie rothe Haare, rothe, triefende Augen, und große, buschige Augenbrauen hat, die über der Nase zusammengewachsen sind. Außerdem hat sie Platt- oder Drudenfüße (Annaberg). -- 351. Die Hexen können andere Gestalten annehmen und verwandeln sich namentlich in Katzen, Hasen und Kröten (vgl. § 21 ~c.~ ~d.~ u. § 38 ~A s.~). -- 352. Daher hat, wer Katzen ersäuft, kein Glück (Lengefeld) oder bestimmter, sieben Jahre Unglück (Ehrenfriedersdorf), vgl. 397. -- 353. Die Hexen laufen in Hasengestalt (vgl. § 21 ~c.~) unter die weidenden Viehheerden und richten allerlei Unheil an (Saida). -- 354. Wenn ein Bauer auf seinem Felde eine Kröte sieht, so fügt er ihr irgend einen Schaden zu, indem er glaubt, daß er einer in der Kröte steckenden Hexe Schaden zufügt (Raschau). -- * 355. Auch die Maus ist verdächtig, z. B. wenn man ein trächtiges Stück Vieh mit einer Maus wirft, so kommt das Junge todt zur Welt (Raschau), vgl. 397.
Die gewöhnlichste und einfachste Weise des Behexens bei Menschen und Vieh ist das „+Beschreien+.“
356. Das Beschreien geschieht, indem man Jemanden oder etwas wegen seiner Gesundheit, Schönheit, Kraft oder sonstiger guter Eigenschaften +lobt+. Dadurch bewirkt man alsbald das Entgegengesetzte des Ausgesprochenen, Krankheit und dergl. Ja dieses Beschreien gilt und wirkt selbst dann, wenn gar nicht einmal eine böse Absicht dabei ist, sondern das Lob aus guter Meinung geschieht. Daher haben die Leute sehr allgemein, bis weit in die höher gebildeten Stände hinauf, eine solche Angst vor dem Loben ihrer oder ihrer Angehörigen Gesundheit etc. und suchen sich dagegen zu schützen, vgl. 368 u. 400.
357. Wenn man Jemanden, der auf die Jagd geht, Glück wünscht, so trifft er nichts oder es begegnet ihm sonst ein Unglück (allg.). -- 358. Um die kleinen Kinder vor dem Beschreien zu schützen, binde man ihnen ein rothes Bändchen um das Handgelenk (allg.), vgl. 488. -- 359. Damit die jungen Kühe nicht beschrieen werden, binde man ihnen ein rothes Bändchen um die Stirn (Schneeberg). Oder: Spricht man sich über eine Kuh lobend aus und sagt nicht: „Gott behüt’s,“ so ist sie verschrieen und es passirt derselben irgend ein Unheil (Annaberg), vgl. 426. -- 360. Wenn das Vieh keine Milch giebt, so ist es beschrieen (Marienberg). -- * 361. Sind die Kühe behext, so hole man „Gutheinrichwurzel“ und sage während des Ausziehens: „Gut Heinrich, du bist mein Knecht, mit meiner Kuh ist’s nicht recht; geh’ das Dorf auf und nieder, bring mir meinen Nutzen wieder“ (Sehma), vgl. 336 u. 441. -- Andere Schutzmittel gegen Hexen und Hexerei s. § 38 u. § 42.
Die Hexen richten auch sonst, wie und wo sie können, Schaden an. Doch fehlt es auch anderer Seits nicht an Schutzmitteln dagegen.
* 362. Man vermeide Abends Kreuzwege, denn die Hexen, die dort ihre Sitzungen halten, führen einen sonst in die Irre. Nimmt man aber die Mütze ab und macht mit Kreide ein Kreuz (§ 38 ~D b.~) hinein, so haben sie keine Macht (Annaberg), vgl. 404 u. 440. -- † 363. Wenn Heu gemacht wird und es erhebt sich ein Wind (+Wuttke+, § 191 u. 301), so daß er das Heu fortjagt, so schreibt man dies auch den Hexen oder direkt dem Teufel zu. Die Leute schlagen dann mit ihren Rechen auf das Heu oder werfen mit Messern in die Luft, um den Teufel zu verjagen (Raschau), vgl. 444.
Eine besondere Art des Behexens ist das sogenannte +Alpdrücken+:
† 364. Wenn man den Alp zum Kaffee für den andern Morgen einladet, so geht er fort (Zwickau), vgl. 440 u. § 47. -- Aehnlich bei +Wuttke+, § 193, der noch hinzufügt: „er kommt dann, um das Versprochene zu empfangen, meist in der Gestalt eines Bettlers oder eines Bettelweibes.“
Auf dem Glauben an ein Satansbündniß beruht auch das Gerede von dem +Drachen+, den manche Leute haben sollen (+Wuttke+, § 179) und der ihnen Geld und andere Gegenstände zuträgt, die er anders wo geraubt hat.
† 365. Der Teufel fährt bei solchen Leuten von Zeit zu Zeit in Gestalt eines Drachen zur Feueresse herein. Man muß ihm dann eine Schüssel Hirsebrei (vgl. § 23 ~q.~) auf den Oberboden setzen. Er verzehrt den Brei und legt statt dessen Geld in die Schüssel (vgl. 461). Ein solches Geldstück, welches der Drache gebracht hat, kommt stets wieder, wenn es ausgegeben worden ist. Thut es dagegen der Empfänger in ein Glas, das er mit einem Deckel, auf den er einen Kreis mit Kreide beschreibt und innerhalb desselben die Kreide liegen läßt, verwahrt hat, so muß es bleiben (Marienberg), vgl. 444 u. § 47.
Ebenfalls Boten des Teufels sind der sogenannte +Getreideschneider+ sammt den übrigen gespenstischen Thieren und Geschöpfen, vgl. 155 u. § 47.
Auf der Ansicht eines Bündnisses mit dem „Bösen“ beruht auch der schauerlichere Theil der Zauberwahrsagekunst, vgl. § 32.
~B.~ Die Schutz- und Glückszauberei.
§ 40 (197 ff.). Der Zweck dieser Zauberei ist Abwenden von möglichen oder schon vorhandenen Uebeln und Zuwenden von irdischem Glück.
1. Der schützende Zauber gegen mögliche Uebel.
Das schützende Zaubern gegen mögliche Uebel besteht theils in dem Unterlassen bestimmter, sonst erlaubter Handlungen, theils in dem Thun gewisser Handlungen.
~a.~ +Das Unterlassen bestimmter Handlungen.+
„Der Aberglaube hat eine sehr genaue, ins Einzelne gehende Gesetzgebung und überall tritt dem Menschen ein drohendes: „Du darfst nicht“ entgegen. Manche dieser Verbote haben allerdings einen tieferen sittlichen oder auch praktischen Grund, sind aber in ihrer Weise dennoch Aberglauben, weil nicht dieser vernünftige Grund, sondern eine Zauber-Bewahrung als Zweck in das Bewußtsein tritt.“
† 366. Wer eine Schwalbe (§ 22 ~i.~) tödtet, dessen Haus brennt ab, denn die übrigen Schwalben speien Feuer auf dasselbe (Sosa). -- 367. Wer eine Spinne (§ 22 ~l.~) tödtet, hat kein Glück (allg.).
368. Man rühme sich weder seines Glückes noch seiner Gesundheit oder sonstiger günstiger Umstände seines Familien- und wirthschaftlichen Lebens (allg.), vgl. 356 u. 357. -- * 369. Man lasse sich nicht malen, sonst muß man sterben (Zwickau).
† 370. Man lasse die Wäsche nicht über Nacht draußen, sonst kommt der Nachtschatten hinein und wer sie anzieht, wird mondsüchtig (Sosa). -- 371. Des Morgens darf man nicht mit dem linken Fuß zuerst aus dem Bette steigen, weil man sonst den ganzen Tag verdrießlich ist oder von einem Unfall betroffen wird (Marienberg). -- 372. Wenn Jemand zu Besuch kommt und sich nicht niedersetzt, so nimmt er die Ruhe mit (allg.). -- * 373. Wenn man sein Geld immer zählt, wird es weniger (Sosa).
† 374. Man soll bei einem Gewitter nicht sagen: „Der Himmel ist schwarz,“ sonst wird Gott zornig (Raschau), vgl. 419.
375. Das Brod darf man nicht verkehrt auf den Tisch legen, sonst giebt man den bösen Leuten Macht über das Haus (Marienberg); auch nicht mit der angeschnittenen Seite nach der Stubenthüre, sonst geht der Segen aus dem Hause (Zwickau). -- 376. Bei der Mittagsmahlzeit darf man nichts übrig lassen, sonst wird schlechtes Wetter (allg.), vgl. 49. -- 377. Ein halb ausgetrunkenes Glas darf man nicht wieder vollschenken, sonst bekommt der daraus Trinkende die Gicht (Buchholz). -- 378. Das Messer darf man nicht mit der Schneide nach oben hinlegen, sonst schneiden sich die Engel (allg.); * ebenso wenig lege man den Rechen mit nach oben gekehrten Zinken hin (Sehma).
* 379. Ein Fuhrmann soll kein Brod anschneiden, sonst fällt der Wagen um (Raschau).
† 380. Man werfe die beim Kämmen ausgehenden Haare nicht zum Fenster hinaus, denn kommen die Spinnen darüber, so verliert man noch mehr Haare (Raschau).
* 381. Wenn man etwas Eingewickeltes findet, soll man es nicht aufheben, es könnte etwas darin „verthan sein,“ d. h. eine Krankheit hineingebannt sein, welche, sobald man es angreift, auf Einen übergeht (Zwickau). -- * 382. Man krieche durch nichts, ohne daß man wieder auf demselben Wege zurückkriecht, sonst wächst man nicht mehr (Geier), vgl. 493. -- 383. Wenn man über Jemanden springt, ohne wieder rückwärts über ihn zu springen oder zu schreiten, so wächst dieser nicht mehr (Raschau).
384. Den Kehricht werfe man nicht auf den Dünger, man wirft sonst das Glück mit hinaus (Annaberg). -- * 385. Man gehe nicht über den Kehricht, sonst bekommt man Verdruß (allg.).
386. Man darf nichts, namentlich Erzeugnisse des Feldes, des Gartens und des Viehstandes, z. B. Sämereien, Milch etc. ganz umsonst weggeben, sonst giebt man das Glück mit weg; man nehme daher wenigstens eine Kleinigkeit, sei es auch nur eine Stecknadel, als Bezahlung (allg.); gilt namentlich während der sogenannten Schicksalszeiten, vgl. 6, 51 u. § 37. -- 387. Man gebe nicht das erste Stück eines Brodes, den Anschnitt, aus dem Hause, sonst trägt der Empfänger den Segen fort (Raschau). -- 388. Nadeln darf man nicht verschenken, sonst zersticht man die Freundschaft (allg.).
389. Nach Sonnenuntergang darf man nichts, namentlich nicht Milch, Butter, Eier etc., aus dem Hause verkaufen, weil sonst der Segen aus dem Hause gegeben wird (allg.); gilt namentlich während der sogenannten Schicksalszeiten, vgl. 51, 118, 132 u. 171.
† 390. Wenn Jemand mit dem Löffel, womit schon ein Anderer gegessen, ißt, ohne ihn vorher abzuwischen, so werden beide einander gram (Sosa). -- * 391. Wenn zwei zugleich sich an dasselbe Handtuch trocknen, so werden sie Feinde (Raschau). -- * 392. Wenn man eine Cigarre raucht und giebt sie einem Anderen, ohne vorher den Speichel abzuwischen, so werden sie Feinde (Schwarzbach). -- * 393. Man darf die Lampe oder das Licht nicht bei einem Andern anbrennen, sonst kommt Feuer aus (Ehrenfriedersdorf), vgl. 52.
† 394. An dem Tage, wo eine Kuh kalbt, darf keine Milch weggegeben werden, sonst stirbt das Kalb bald (Raschau).
395. Wenn man das Vieh beim Schlachten bedauert, kann es nicht sterben (allg.).
* 396. Wenn man im Walde, während des Sommers Butter auf dem Brode hat, so ziehen Einem die Ottern nach (Raschau).
397. Vieles, was man unterlassen oder wovor man sich hüten muß, ist außerdem schon bei den Schicksalszeiten erwähnt worden, und zwar vgl. zum Schutz gegen Unglück überhaupt: 15, 31 ff., 40, 50, 52, 102-105, 243, 275, 281 u. 352; vgl. auch 448; gegen Unglück im häuslichen Leben und in der Ehe: 9, 30, 53, 87, 239, 241, 261 ff., 272, 279 u. 280; gegen Leibesschaden und Tod: 15, 34, 42, 55, 56, 75, 243, 252 u. 278; gegen Miswachs: 13, 61, 157, 158, 174 u. 177 und gegen Unglück im Viehstand: 77, 118, 132, 139, 142, 343 u. 355. Aus den folgenden Paragraphen ist hierher zu ziehen: in Bezug auf Geburt etc.: 475, 478, 480, 481, 483, 485, 486, 489, 490, 492-495; in Bezug auf Brautstand etc.: 500-503, 506, 507, 509, 511, 517, 520, 523, 526 u. 528; in Bezug auf Tod und Begräbniß: 533, 539, 540, 542 u. 547.
~b.~ Das Thun bestimmter Handlungen.
§ 41 (214 ff.). Es sind dies entweder bestimmte einmalige Handlungen oder bleibende zauberkräftige Schutzmittel.
398. Vor +Krankheit+ und +Schaden+ überhaupt schützt das Waschen mit Osterwasser (90 u. 498), das Anziehen frischer Wäsche am heiligen Abend, Neujahr und Fastnacht (11 u. 71), das Genießen bestimmter Speisen zu Weihnacht, Fastnacht und Ostern (14, 15, 72, 73, 98 u. 99), das Essen von Ostereiern (110), das Verschlucken der Blüthe von den ersten drei Kornähren, die man im Sommer sieht (vgl. 338; schützt namentlich auch gegen den Stich der Ottern, vgl. 111), das Trinken des am Johannistag gesammelten Thees (vgl. 154; bewahrt insbesondere auch vor allen Wunden) und das Anschreiben der Anfangsbuchstaben der heiligen drei Könige (325) über die Thüre. Vgl. überhaupt 445.
† 399. Vor dem +Ausschlag+ und überhaupt vor +Hautkrankheiten+ schützt man sich, wenn man sich mit Osterwasser (90) oder am Charfreitag mit Bachwasser wäscht (113), vor +Bruchschaden+ durch Essen eines Gänseeies am Charfreitag (123), vor +Zahnschmerzen+, wenn man sich die Nägel allemal Freitags, namentlich am Charfreitag, schneidet (8 u. 121), vor +Rückenschmerzen+ durch Essen von Ostereiern (111), sowie dadurch, daß man sich beim ersten Donner, den man im Frühling hört, mit dem Rücken auf die Erde legt (Raschau), vor +Schmerzen im Bein+ durch Peitschen oder Peitschenlassen zu Ostern (94). Vgl. auch 497.
400. Da man es durchaus vermeiden muß, sich seiner Gesundheit zu rühmen (356), so muß man, wenn man von derselben spricht, ein „Gott sei Dank“ hinzusetzen und wenn ein Anderer sie lobt, füge man selbst oder der Lobende ein „Gott behüt’s“ hinzu (allg.). -- 401. In gleicher Weise müssen auch Mütter ihre Kinder, überhaupt Jeder das, was er liebt, gegen eigenes oder fremdes Lob schützen (allg.). -- 402. Als Schutzmittel gegen das Beschreien gilt namentlich die rothe Farbe, vgl. 358, 359 u. 488.
* 403. Wenn ein Paar zusammen auf der Straße geht, so sollen sie Niemanden zwischen sich hindurch lassen, sonst nimmt diese Person den Anderen das Glück (Raschau). Vgl. auch 491.
404. Vor +Behexung+ schützt man sich durch das Kreuzeszeichen und durch Anrufung Jesu (324 u. 362). -- 405. Wenn man gähnt, muß man sich im Namen der Dreieinigkeit bekreuzen, damit nichts Böses in den Mund kommt (348). -- † 406. Wenn der Wagen aus dem Bauerhofe abfährt, so knallt der Fuhrmann dreimal, der Tisch wird abgeräumt und (wie schon 345 erwähnt) drei Kreuze werden dem Wagen nach gemacht, dann geht die Fahrt glücklich von statten (Zöblitz). -- 407. Schutz gegen Hexen vgl. 129 u. 333, gegen Gespenster 114, gegen Ertapptwerden 115, gegen Fehlschießen 116, gegen Todesanzeichen 196. Gegen Unglück in der Kindererziehung vgl. 477, in der Ehe 506, 508, 515, 516, 519 u. 529, in Folge eines Todesfalles 535-538, 541 u. 544. -- 408. Gegen das Behexen der Milch und der Butter hilft Salz oder das Kreuzeszeichen vgl. 339, 346 u. 347; dem +leeren+ Rahmtopf können die Hexen nichts anhaben vgl. 117. -- † 409. Das +Haus+ im Allgemeinen, sowie das Hauswesen bis herab auf die Klöppelsäcke werden vor bösem Zauber und anderem Unheil geschützt durch Kreuzeszeichen zu Walpurgis (130 u. 134), oder durch die Anfangsbuchstaben der heiligen drei Könige zu Epiphanias (325) oder durch andere Maßnahmen (185).
† 410. Vor +Ungeziefer+ schützt man das Haus, außer den bei Fastnacht (67-69) gegebenen Regeln dadurch, daß man mit dem ersten Märzenschnee (+Wuttke+, § 223, sagt: mit Osterwasser) auskehrt, vgl. 331. -- * 411. Die Betten müssen früh gemacht werden, damit man keine Flöhe bekommt (Sehma).
412. Eine Eule (vgl. § 22 g), an das Scheunenthor genagelt, schützt das +Getreide+ vor Bezauberung (Marienberg), vgl. 82 u. 680. -- 413. Den +Stall+ schützt man durch Tannenreiser zu Ostern, sowie durch Kreuz und Besen an Walpurgis, vgl. 95, 130, 131, 341 u. 427. -- 414. Ebenso wird auch der Düngerstätte ihr Schutz (vgl. 10 u. 133) zu Theil.
415. Vor Feuersgefahr schützt man das Haus durch „Besprechen“ (vgl. § 42) oder durch den Feuersegen: So soll eine alte Zigeunerin die Stadt Zwickau durch ihren Feuersegen geschützt haben, daß nie ein größerer Brand daselbst entsteht. Vgl. 244 u. 245.
416. Steht ein +Gewitter+ am Himmel, so muß man singen (wohl geistliche Lieder?), um es zu vertreiben (Markneukirchen). -- * 417. Man öffne die Stubenthür, dann schlägt der Blitz nicht ein (Raschau); beruht wohl auf einfacher Naturbeobachtung. -- * 418. Ist man bei einem Gewitter im freien Felde, so laufe man nicht, sonst zieht man den Blitz nach (Raschau); hat ebenfalls seinen natürlichen Grund. -- 419. Von dem Gewitter spreche man nur in lobenden Ausdrücken (vgl. 374); das stammt jedenfalls aus dem Donarkultus (+Wuttke+, § 226). -- 420. Hierher gehört auch der Glaube an den Schutz, welchen im Hause nistende Schwalben und daselbst sich aufhaltende Spinnen demselben gewähren, (vgl. § 22 ~i.~ u. ~l.~), sowie der Aberglaube bezüglich des Heiligabendlichtes und die Meinung, daß, wenn eine Leiche am Charfreitage oder überhaupt in der Charwoche in einem Hause ist, dieses für das folgende Jahr vor Blitzschlag gesichert ist, vgl. 58, 101 u. 125.
421. +Feld+ und +Garten+ schützt man vor Behexung durch Strohseile, welche man in der Christnacht um die Baumstämme bindet (19), oder durch Strohkränze, womit man Fastnacht die Bäume behängt (81). Vgl. auch 535. -- 422. Die Saat wird vor Maulwürfen durch Zerstören der Maulwurfshaufen am Aschermittwoch (86), die Bäume werden vor Raupen durch Beschneiden an Fastnacht behütet (80). Vgl. auch 155 den „Getreideschneider“. -- 423. Auf ein Feld, auf welchem +Wachteln+ (§ 22 ~i.~) nisten, fällt kein Hagelschlag (Sosa). -- † 424. Den +Weizen+ beschützt man vor Ruß, indem man ihn vor dem Säen mit Kalkwasser wäscht (Schwarzbach), oder, wenn man säen will, stürze man den Sack um, so daß der Kopf nach unten zu stehen kommt und spreche dann, indem man drei Kreuze darüber macht: „Herr dies Land behüt’ vor Ruß und Brand“ (Marienberg). -- 425. Der Schutz des +Krautes+ gegen Behexung, d. h. gegen Raupen, ist bereits 342 erwähnt.
426. Das +Vieh+ wird vor Schaden behütet durch mancherlei Futter und durch besondere Bissen, die man ihm in der Christnacht, zu Fastnacht und Ostern giebt (16, 76 u. 96), desgleichen vor Stößigwerden durch Liebstöckelöl und vor dem Beschreien durch rothe Bändchen und schützende Worte (337 u. 359). -- 427. Hierher ist auch der Schutz zu rechnen, den man (wie schon 413 erwähnt) dem Stall zu Ostern und zu Walpurgis angedeihen läßt, (vgl. auch 408), sowie die Vorsichtsmaßregeln, die man beim ersten Austreiben der Heerden im Frühlinge anwendet (137 ff., 141, 143 u. 340). Vgl. auch 535. -- * 428. Wenn man ein Stück Vieh gekauft hat, so muß man dasselbe in das Ofenloch sehen lassen, dann läuft es nicht davon (Sosa), vgl. 17. -- * 429. Wenn ein Kalb verkauft wird, so muß man demselben Haare abschneiden und der Mutterkuh zu fressen geben oder ihr den Strick, mit dem das Kalb angebunden war, um die Hörner binden, dann blökt sie nicht mehr (Sosa). -- * 430. Wenn ein Kalb abgenommen wird, so führe man es dreimal um einen Erbschlüssel herum und sage dabei die Worte: „Vergiß deine Mutter und friß ihr Futter“ (Ehrenfriedersdorf), oder man gebe ihm gekautes Brod, indem man spricht: „Hier Kalb ist dein Futter, vergiß deine Mutter“ (Marienberg). -- * 431. Wenn ein Stück Vieh zum erstenmal eingespannt wird, führe man dasselbe an einem Handtuche aus dem Stall und die zuerst hinzukommende Frauensperson muß mit einspannen helfen (Ehrenfriedersdorf).
432. Damit die +Hühner+ die Eier nicht verlegen, füttere man sie Weihnacht oder Fastnacht mit Hirse oder innerhalb eines Reifens (18 u. 78).
2. Der schützende Zauber gegen vorhandene Uebel.
§ 42 (238 ff.). Dergleichen durch zauberhaften Einfluß erregte Uebel sind Krankheiten und andere Behexungen und Schäden, sowie Feuersbrunst und überhaupt Gefährdungen von Haus und Hof durch Diebstahl u. dergl.
In Betreff der +Krankheiten+ ist hier das weite Gebiet der sympathetischen Kuren (vgl. § 37) anzuführen, die durch „Besprechen“ (vgl. 124 u. 415), durch „Abbinden“, durch „Abgraben“ (vgl. 120), durch „Vergraben“ (vgl. 328), durch „Abschreiben“ u. s. w. vollzogen werden. Das Nähere bei +Wuttke+, § 239 bis 274. -- Wir führen aus diesem reichen Felde des Aberglaubens nur noch folgende Einzelheiten an.
† 433. Um +Warzen+ zu vertreiben, reibt man diese mit Fleisch und rohen Kartoffeln und legt dieses sodann in eine Rinne (Markneukirchen); ähnlich 327. Vgl. auch 328 u. +Wuttke+, § 264.
* 434. Gegen +Zahnschmerz+: 120 u. 329. Gegen +Reißen+: 124. -- 435. Gegen +dicken Hals+ helfen Kräuter, am Gründonnerstag oder Charfreitag gesammelt: 106 u. 122. -- 436. Gegen das +Fieber+ hilft das auch sonst (338) empfohlene Essen der ersten Kornblüthe. -- * 437. Wenn Jemand die +Krämpfe+ (Epilepsie) bekommt, so werden die Spiegel umgewendet (Raschau). -- * 438. Wenn Jemand den +Schlucken+ hat, so denke man an einen Schimmel (?), so hört er auf (Zwickau). -- * 439. Gegen +Furcht vor Gewitter+ hilft, wenn man sich, sobald man es zum erstenmal wieder donnern hört, auf die Erde niederwirft (Sosa). -- 440. Auch das Osterwasser (90) wird als Heilmittel in Krankheiten angewendet. Gegen das Behextsein im Allgemeinen hilft Gutheinrichwurzel (336) und gegen die Hexen schützt man sich durch das Kreuzeszeichen (362). Gegen den Alp vgl. 364.
441. Gegen die Krankheiten des +Viehes+, insofern man dieselben hexenhaften Einflüssen zuschreibt, helfen ebenfalls sympathetische Mittel, z. B. Gutheinrichwurzel, vgl. 336 u. 361.
442. Um bei einem +Feuer+ die Flamme von dem Nachbarhause abzuhalten, lege man in einiger Entfernung einen Erbbacktrog (§ 32) mit der Höhlung gegen das Feuer gewendet auf die Erde hin, alsbald wird sich nach dieser Seite zu die Gluth mindern (Zschopau), vgl. +Wuttke+, § 301. -- * 443. Wenn ein +Regen+ nachtheilig auf Feld und Flur einwirkt, so spucke man dreimal aus (vgl. § 37), dann hört der Regen auf (Zwickau). Es liegt auch hierbei die Anschauung zu Grunde, daß solcher Regen durch böse Mächte erregt sei, deren Kraft durch dreimaliges Ausspucken gebrochen werde. -- 444. Hierher gehört auch die Hilfe gegen Schaden bei der Heuernte und gegen Benachtheiligung an Geld und Besitz durch den Einfluß höllischer Mächte, vgl. 363 u. 365. -- Ferner kann Mehreres, was bereits § 40 und namentlich § 41 angeführt ist, hierher gezogen werden, dort als Vorsichtsmaßregel, hier als wirkliches Hilfsmittel.
3. Erwerbung von Glücksgütern.
§ 43 (304 ff.). Das Gebiet derselben ist das der einfachsten irdischen (vgl. dagegen 456) Glücksgüter: Wohlsein im Allgemeinen, besonders für den Hausstand, Geld, Reichthum des Viehstandes und in Garten und Feld, Glück in Handel und Wandel u. s. w.
445. +Wohlsein im Allgemeinen+ schafft das Waschen mit Osterwasser (90), das Anziehen frischer Wäsche am heiligen Abend, Neujahr und Fastnacht (11 u. 71), das Genießen bestimmter Speisen zu Weihnacht, Fastnacht und Ostern (14, 72 ff., 98 u. 99), das Essen von Ostereiern (110), das Verschlucken der Blüthe von den ersten drei Kornähren, die man im Sommer sieht (338) u. dergl. Vgl. überhaupt 398. -- 446. +Beförderung des Hausstandes+ überhaupt wird erreicht dadurch, daß man zu Weihnacht reichlich kocht, an jedem der drei heiligen Abende ein frisches Brod anschneidet, von den verschiedenen Gerichten mindestens je drei Löffel voll ißt und den Ofentopf immer gefüllt erhält (39, 43, 45 u. 54), sowie daß man zu Fastnacht das ganze Haus reinigt und säubert (68). In Bezug auf Glück an den Kindern vgl. 479, 482, 484, 487 u. 496, und in der Ehe: 504, 505, 508, 510, 521 u. 522. Das Regiment im Hause kann man durch mancherlei Mittel erlangen vgl. 514, 518 u. 527. -- 447. Gefüllte Küche erlangt man dadurch, daß man zu Weihnachten kein Gericht ganz aufißt (49), weiße Wäsche, wenn Fastnacht gewaschen wird (70). -- * 448. „Schneide das Brod gleich, dann wirst du reich“ (allg.). Anderwärts (Ehrenfriedersdorf) wird noch hinzugefügt: „Schneidet ihr’s aber der Quer, so geht euch Alles der Quer“, vgl. 397.
449. Wenn man, während man eine Sternschnuppe (vgl. 188) fallen sieht, einen Wunsch thut, so geht er in Erfüllung (Marienberg). Vgl. 182. -- 450. Wenn man seine +Wohnung+ wechselt (vgl. 181), soll man zuerst in die neue Wohnung Brod, Butter und Holz tragen, so wird es einem nie daran fehlen (allg.). Andere geben specieller folgende Gegenstände an: Salz, Brod, Butter, Fleisch, einen neuen Besen, einen Hader, eine Scheuerbürste und ein Waschfaß (Marienberg). Vgl. 522.
451. +Langes Leben+ verschafft man sich durch viel Suppe essen, überhaupt durch langes Essen, namentlich zu Weihnachten (44, 46 u. 242).
452. +Wachsthum+: Wenn ein Schwein (§ 21 ~e~) geschlachtet wird, so muß der Kleinste aus der Familie den Schwanz essen, dann wächst er im Jahre soviel, als der Schwanz lang ist (Schwarzbach). -- 453. Wer wachsen will, gehe baarhaupt im Regen (Zwickau), vgl. 332. -- 454. Wer +stark+ werden will, trinke viel Bier, insbesondere zu Weihnacht (48).