Part 7
455. Wenn man +früh aufstehen+ will, so stoße man vor dem Einschlafen so viel mal mit der großen Zehe des rechten Fußes an das Bettende, als die Uhr beim Erwachen zeigen soll (allg.). Will man eine halbe Stunde andeuten, so macht man einen Strich mit der Zehe (Zwickau). Andere (Sosa) rathen, dreimal drei auf die angegebene Weise zu pochen. Vgl. auch 35 u. 93.
456. Ein auch +geistiger+ Segen ist angedeutet in dem Rath, sich mit Taufwasser zu waschen, wodurch man Gott näher komme (344).
457. Für +Geld+vorrath sorgt man, wenn man beim ersten Kukuksruf an den Beutel greift (211). Vgl. 33, 53, 287 u. 510.
458. Der Glaube an verborgene +Schätze+, die man durch Zauberei heben könne, ist im Gebirge nicht selten, und bis auf die neueste Zeit ist derselbe von schlauen Betrügern vielfach ausgebeutet worden. Wir erinnern nur an die Gerichtsverhandlungen vor dem Bezirksgericht zu Annaberg gegen die Somnambule Friederike Lahl aus Königswalde im Februar 1860. -- 459. Hierher gehört auch der Aberglaube mit der +Wünschelruthe+ (vgl. § 23 ~o~). Bei deren Erwähnung berichtet +Wuttke+ selbst § 312 folgenden Fall, der wenigstens mittelbar in Bezug auf das Erzgebirge steht: „Ein Rittergutsbesitzer aus der Umgegend von Leipzig kam hier (Schwarzwasserthal bei Schwarzenberg) vor einigen Tagen (im Sommer 1859) an, um einen im Rufe des Schätzehebens und des Besitzes einer Wünschelruthe stehenden Bergmann zu holen, der die vermeintlich auf jenem Gute von den Franzosen 1813 vergrabene Kriegskasse mittelst seiner Wünschelruthe aufsuchen soll; der Bergmann wurde angeworben und erhält außer dem Reisegeld drei Thaler für den Tag und das Versprechen einer angemessenen Belohnung bei dem Gelingen seiner Kunstübung.“
460. Wenn ein Regenbogen am Himmel steht, so gehe man ohne Ausruhen nach dem Orte, wo er aufzutreffen scheint, dort liegt ein Schatz (Sosa), vgl. 119.
461. Die Vorstellung, sich durch Hilfe des Teufels Geld und Reichthum verschaffen zu können, liegt dem Glauben an den Drachen (365) und an den Getreideschneider zu Grunde (155).
462. Reichen Ertrag an +Butter+ und +Milch+ empfängt man, wenn man die Kühe Weihnacht und Fastnacht mit besonderem Futter füttert (16 u. 76) oder in der Fastnacht buttert (136). -- † 463. Wenn eine +Kuh+ gekalbt hat, so gebe man ihr Butterbrod, mit Kreide und Safran bestrichen (Raschau), oder süße Mandeln (Sosa), dann giebt sie gute Milch. Den +Ziegen+ gebe man zu demselben Zweck Rosinen und Mandeln (Raschau). -- 464. Das +Vieh+ überhaupt erhält man durch die erwähnten Fütterungen an Weihnacht und Fastnacht stark und kräftig, ferner durch Austreiben an bestimmten Tagen (3), sowie durch Befolgung der bei Walpurgis und bei dem erstmaligen Austreiben (130 ff. u. 137 ff.) angegebenen Vorsichtsmaßregeln. Bezüglich der +Kälber+ ist 180, bezüglich der +Hühner+ 79 zu vergleichen. Ueberhaupt vgl. § 40 und 41 und was daselbst in Hinsicht auf Hausthiere gesagt ist, denn, wenn dem Schaden vorgebeugt wird, so befördert man den Nutzen.
465. Die +Obstbäume+ tragen reichlich, wenn man sie zu Weihnachten mit Strohbändern oder Tüchern umwindet (19), oder zu Fastnacht mit Strohkränzen behängt (81). Vgl. auch 330.
466. Die +Fruchtbarkeit+ des +Feldes+ wird erhöht, wenn man zu Ostern vor Sonnenaufgang Asche darauf fährt (97), namentlich gedeiht Klee, wenn es am Charfreitag (127) oder am letzten Freitag im Monde Vormittags geschieht; thut man es Nachmittags, so wachsen viel Wicken (178). -- * 467. Wenn man das zum Säen bestimmte Getreide mißt, so messe man gehauft, man bekommt es in der Ernte reichlich wieder (Raschau, Geier). Vgl. auch 86: Aschermittwoch. -- 468. Das +Säen+ ist erfolgreicher Vormittags, als Nachmittags, ebenso das Kartoffellegen (1, 2 u. 193). Das Getreide säe und die Rüben stecke man bei abnehmendem Monde (176), zum Weizensäen wähle man Mittwoch oder Sonnabend (4), besonders die Zeit vor Sonnenaufgang zu Ostern (107), zum Kartoffellegen den Gründonnerstag (108). -- 469. Wenn man Erdäpfel gelegt hat, so setze man sich erst ein wenig an den Rand des Ackers nieder, damit die Kartoffeln mit ausruhen, dann tragen sie reichlicher (Raschau, Geier). -- 470. Der +Hafer+ gedeiht, wenn man die Pferde am Weihnachts-Heiligenabend in die Röhre sehen läßt (17). -- 471. Das Gedeihen des +Flachses+ hat man namentlich Fastnacht, Walpurgis und am Johannistage durch mancherlei Maßregeln (83, 84, 135 u. 153) zu befördern.
472. +Schönes Wetter+ bekommt man, wenn bei Tische Alles rein aufgegessen wird (237). -- 473. Den Vorsprung vor anderem Fuhrwerk ermöglicht man durch Deichsel und Gabel von Eschenholz (335). -- 474. Ein sicherer Schütze wird man durch besonders zubereitetes Schießpulver (116).
4. Der schützende Zauber in Beziehung auf den einzelnen Menschen.
§ 44 (337 ff.). Wir fassen unter dieser Ueberschrift das zusammen, was der Aberglaube namentlich in Bezug auf Geburt, Ehe und Tod aufgestellt hat.
~a.~ Geburt, Taufe, Erziehung.
Die Geburt und Alles, was damit in Zusammenhang steht, ist vielfach mit abergläubischen Anzeichen, mit allerlei Verhütungsmaßregeln und mit Glück bringendem Zauber ausgestattet worden. Vgl. § 98.
+Vor der Geburt.+ * 475. Eine schwangere Frau soll nicht essend vor dem Brodschrank stehen, sonst bekommt ihr Kind Mitesser (Zwickau), vgl. 274 u. 397. Vgl. auch 218 u. 306.
+Geburt.+ 476. Die Zukunft des Kindes wird durch das Himmelszeichen, unter dem es geboren, bestimmt, vgl. 172, 173 u. 175.
+Taufe.+ * 477. Die Pathen müssen mit frischer Wäsche gekleidet erscheinen, sonst wird das Kind schmutzig und liederlich (Marienberg), vgl. 407. -- * 478. Man soll, wenn man den Pathenbrief bei sich führt, nicht auf den Abtritt gehen, sonst wird das Kind verwahrlost (Marienberg) oder verunreinigt stets das Bett (Geier); ebenso führe man kein Messer bei sich, sonst wird das Kind ein Selbstmörder (Marienberg); trägt man einen Schlüssel bei sich, so bekommt es ein verschlossenes Herz (Marienberg), vgl. 397. -- * 479. Vor der Taufe, ehe man in die Kirche geht, lege man die Handschuhe auf das Bett des Kindes, dann steht ihm Alles gut; auch esse man ein Bischen Kuchen, damit es denselben ebenfalls essen lerne (Zwickau), vgl. 446. -- 480. Man lasse nicht in der Charwoche taufen (102). -- * 481. Man gehe nicht zur Taufe, wenn ein Grab auf dem Kirchhofe offen ist (vgl. 509); das Kind würde bald sterben (Lauter), vgl. 397 u. 531. -- * 482. Wird zur Taufe recht lange geläutet, so wird das Kind klug (Zschopau), vgl. 446. Vgl. auch 258 ff. -- * 483. Sehen sich die Pathen bei der Taufe um, so wird das Kind neugierig (Voigtsdorf), vgl. 279 u. 397. -- * 484. Bei der Taufmahlzeit müssen die Pathen von jedem Gerichte essen (Grünstädtel), vgl. 45 u. 446.
+Wochenzeit.+ * 485. Die Mutter soll als Wöchnerin kein schwarzes Mieder tragen, sonst wird das Kind furchtsam; auch soll sie im Garten nicht über die Beete gehen, sonst wächst nichts mehr darauf (Zwickau) und soll keinem Leichenzug nachsehen, sonst stirbt im nächsten Jahre ihr Mann (Lauter), vgl. 397 u. 531.
Das +erste Lebensjahr.+ * 486. Das Kind soll nicht unter sechs Wochen „über den Wechsel getragen werden“ (d. h. wohl, bald auf dem rechten, bald auf dem linken Arme), sonst holt es der Wechselbalg (Marienberg), vgl. 397 u. § 47. Ist wohl also zu verstehen: Man meint, die Zwerge oder andere neckende Geister holen das Kind weg und legen statt dessen einen Wechselbalg hin, d. h. ein widerwärtiges, dickes, geistig und leiblich verkümmertes Wesen, das sich nie zu voller menschlicher Ausbildung entwickelt, vgl. +Wuttke+, § 343. -- 487. Dem Säugling, der auf dem Arme seiner Mutter bei den Nachbarn und Gefreundeten den ersten Besuch macht, werden drei frische +Eier+ geschenkt, damit er leicht sprechen lerne (allg.), vgl. 446. -- * 488. Beim Entwöhnen wird das Kind mit einem langen, rothseidenen Bande beschenkt. Man nennt dies „den Zitz verkaufen“ (Grünstädtel). Es scheint dies eine Vorsichtsmaßregel gegen das +Beschreien+. In dieser Beziehung vgl. noch 348, 358, 401 u. 204. -- * 489. Der erste Brei soll dem Kinde nicht geblasen werden, damit es nicht einst den Mund mit heißer Suppe sich verbrenne (Zwickau), vgl. 397. -- 490. Man soll die leere Wiege nicht bewegen, sonst raubt man dem Kinde die Ruhe (allg.). -- 491. Wenn man in ein Haus kommt, in welchem kleine Kinder sind, muß man sich niedersetzen, sonst nimmt man den Kindern die Ruhe (allg.).
† 492. Unter einem Jahre soll man das Kind nicht in den Spiegel sehen lassen, sonst wird es eitel (Marienberg), ihm die Nägel nicht verschneiden, sonst schneidet man ihm das Glück weg (Raschau), es nicht an Blumen riechen lassen, sonst verliert es den Geruch (Lauter), vgl. 397. -- * 493. Reicht man ein Kind unter einem Jahre durch ein Fenster und nimmt es nicht wieder rückwärts herein, so wächst es nicht mehr (Raschau), vgl. 382. -- * 494. Zwei Kinder unter einem Jahre sollen sich nicht küssen, sonst wachsen sie nicht mehr (Raschau). -- 495. Kinder dürfen nicht mit Feuer spielen („gokeln“), sonst nässen sie das Bett (allg). -- * 496. Wenn ein Kind noch kein Jahr alt ist, soll man es zu einem Fleischer tragen, der ihm mit dem in das Blut eines frischgeschlachteten Kalbes getauchten Finger in den Mund fährt, dann zahnt es leichter (Geier), vgl. 446. -- * 497. Man lege dem Kinde ein Gesangbuch und ein schwarzseidenes Tuch unter das Kopfkissen, dann bekommt es keine Krämpfe (Geiersdorf), vgl. 399. -- 498. Kranke Kinder bade man in Osterwasser, vgl. 90. Vgl. auch 274 u. § 38 ~a.~
~b.~ Brautstand, Hochzeit, Ehe.
§ 45 (360 ff.). Die Liebe der Geschlechter ist von jeher eines der angebautesten Gebiete des Aberglaubens gewesen. Vgl. § 97.
499. Bereits erwähnt sind die Anzeichen, die auf eine Braut im Hause (26 u. 240) oder auf die Gefühle der hoffenden Jungfrau (277) oder auf die Beschaffenheit des künftigen Gatten schließen lassen (272). Hierher gehören auch die Fragen, die man an das Schicksal stellt, bezüglich einer etwaigen Heirat und wodurch man sonstige nähere Umstände über Zeit und Ort, sowie über Stand und Aussehen des Gehofften zu erkunden sucht, vgl. 160-170, 228, 288, 290, 292-295, 303, 305, 308-314, 317 u. 326. Zu diesem bereits besprochenen Aberglauben führen wir noch Folgendes an:
* 500. Schneidet Jemand, der noch unverheiratet ist, ein Stück Butter an, so wird er innerhalb der nächsten sieben Jahre nicht heiraten (allg.), vgl. 397. -- * 501. Setzt sich eine Ledige an eine Tischecke, so bekommt sie keinen Mann (Annaberg). -- * 502. Wenn man die Cigarren an der Lampe anbrennt, bekommt man eine schwarze Frau (Annaberg, Raschau). -- * 503. Brautleute schneiden, wenn sie zusammen sind, nicht gern Brod oder Butter an, weil sie sonst Zank fürchten (Zwickau). -- * 504. Vor der Trauung müssen Braut und Bräutigam einmal aus einer Schüssel essen, das befördert die Einigkeit in der Ehe (Lauter), vgl. 446. -- * 505. Am Tage vor der Hochzeit wird das Brautbett -- am liebsten von Jungfrauen oder jungen Frauen, dann wird das Paar glücklich (Raschau) -- unter mancherlei Sprüchen hoch aufgebaut. Das Stroh, das dabei in die Stube fällt, wird zuletzt mit einem neuen Besen zusammengekehrt und dieser dann unter das Bett geworfen. Bisweilen wird am Schluß der Vers: „Was Gott thut, das ist wohlgethan“ mit Begleitung der Musik gesungen (Lößnitz). -- * 506. Die Betten und Tücher dürfen bei Herrichtung des Brautbettes nicht ausgeklopft, sondern nur ausgestrichen werden, sonst kommt die Frau unter die Herrschaft des Mannes (Markneukirchen), vgl. 397, 407, 514, 518 u. 527. -- * 507. Vor der Trauung kommen die Freundinnen der Braut zur „Brautschau“, d. h. zur Besichtigung des angeschafften oder geschenkt erhaltenen Hausgeräthes etc. (vgl. 334). Lärmen dabei die begleitenden Kinder (vgl. 224), so entsteht Unfriede im Ehestande (Zschopau), vgl. 397.
508. Das übliche Zerschlagen von Töpfen und dergl. an der Hausthüre der Braut am Polterabend hat ursprünglich jedenfalls den Sinn, die bösen Geister zu verscheuchen. * Je mehr Scherben, desto glücklicher wird das Paar (Marienberg), vgl. 407 u. 446. Bezüglich der Vorbedeutung des Wetters vgl. 189, 190, 192 u. 195.
509. Wenn ein Grab auf dem Kirchhofe offen steht (vgl. 481), darf man nicht zur Trauung in die Kirche gehen, sonst stirbt bald eines aus dem Paare (allg.), vgl. 397 u. 531. -- 510. Zum +Gang+ in die Kirche sollen sich die Brautleute Geld in die Schuhe legen, dann wird es ihnen nie an Geld fehlen (Zwickau), vgl. 446 u. 457. -- * 511. Man soll nicht mit Schimmeln zur Trauung fahren, sonst wird das Paar unglücklich (Marienberg). -- * 512. Bei dem Wege zur Trauung dürfen dem Paare keine Verwandten begegnen, sonst wird die Ehe unglücklich (Lauter), vgl. 243. -- * 513. Begegnet dem Brautpaare ein geladener Wagen, so werden sie reich (Geier); dasselbe bedeutet auch ein Düngerwagen (Raschau), während ein solcher anderwärts (Geier) für Unglück bedeutend gehalten wird, vgl. 251, 279 u. 280. -- † 514. Wenn bei der Trauung die Braut zuerst in die Kirche tritt, bekommt sie den Mann unter den Pantoffel (Zschopau), vgl. 506, 518 u. 527. In Franken erreicht sie dies, wenn sie bei der Rückkehr von der Trauung zuerst den Fuß auf die Thürschwelle setzt, vgl. +Wuttke+ § 365.
† 515. Bei der +Trauung+ selbst müssen alle Ceremonien streng beobachtet werden, sonst löst sich die Ehe bald wieder (Grünstädtel), vgl. 261 ff. u. 407. -- 516. Braut und Bräutigam müssen sich möglichst eng aneinander stellen, damit der Böse nicht hindurch kann (Lauter), die Ehe wird sonst unglücklich (Zwickau), indem die Gatten sich scheiden lassen (Marienberg), oder der Tod sie trennt (Elterlein), vgl. 531. -- † 517. Die Braut darf bei der Trauung nicht weinen, sonst muß sie die Thränen im Ehestande doppelt vergießen (Lauter), vgl. 273 u. 397. Anders +Wuttke+, § 365: „Wenn die Braut nicht weint vor dem Altar, so weint sie in der Ehe“ (Wetterau, Tirol, Schlesien). -- † 518. Am Altare soll die Braut den Fuß ein Bischen weiter vorsetzen als der Bräutigam, dann wird sie Herrin im Hause sein (Zwickau), vgl. 506, 514 u. 527. -- † 519. Beide Verlobte sollen vom Altar gleichzeitig aufstehen, wer aber von Beiden früher aufsteht, stirbt zuerst (Markneukirchen), vgl. 407 u. 531.
520. Zwei Paare sollen nicht zugleich getraut werden, sonst ist das eine unglücklich (Lauter), vgl. 397. -- † 521. Die junge Frau wirft auf dem Heimwege ein Stück Geld weg, dann ist der Ehestand glücklich (Marienberg), vgl. 446. -- † 522. Wenn die junge Frau zum erstenmal in das Haus geht, so soll sie ein Gesangbuch und Essen mitbringen (Marienberg), vgl. 450.
523. Wenn zwei Geschwister in demselben Jahre heiraten, wird eine von beiden Ehen unglücklich (allg.), vgl. 397. -- * 524. Wenn es auf der Hochzeit friedlich zugeht, so hat das Paar auf eine friedliche Ehe zu hoffen (Stollberg), vgl. 243. -- 525. Wenn bei dem Hochzeitsessen das erste Brod angeschnitten wird, so hebt sich entweder der Bräutigam oder die Braut den Abschnitt, „das Ränftchen,“ auf; zerbröckelt es nach einiger Zeit, so stirbt die betreffende Person bald (Schneeberg), vgl. 531. -- * 526. Braut und Bräutigam dürfen am Hochzeitstage kein Geld wechseln, sonst kommt ihnen in der Ehe Geld weg (Ehrenfriedersdorf), vgl. 397. -- * 527. Hängt der Bräutigam am Trautage seinen Rock auf den der Braut, so behält er die Herrschaft im Hause, geschieht es umgekehrt, so kommt er unter den Pantoffel (Lauter), vgl. 506, 514 u. 518. -- 528. Wer von beiden am Hochzeitstage zuerst einschläft, stirbt zuerst (Markneukirchen), vgl. 251, 397 u. 531. -- * 529. Die ersten Schuhe, welche eine junge Frau abreißt, dürfen weder verschenkt noch verkauft werden, sondern müssen weggeworfen werden, sonst kommt Unglück über die Eheleute (Markneukirchen).
~c.~ Tod und Begräbniß.
§ 46 (370 ff.). Tod und Begräbniß hat der Aberglaube mit einer Fülle von Anzeichen und behütenden Maßregeln umsponnen. Vgl. § 98.
530. Die +Wahrsagung+ in Beziehung auf den Tod ist die reichste und mannichfaltigste von allen: vgl. zu Weihnachten 27 ff., 34, 36, 42 u. 56, zu Fastnacht 74, in der Charwoche 105. Dazu kommen die Orakel aus der Thier- und Pflanzenwelt: Hund 196, Krähen und Dohlen 204 u. 205, Eulen 206, Holzwurm 215, Hollunder 216, sowie aus dem täglichen Leben u. s. w.: 226, 234, 243, 246-252, 254, 255, 274, 278, 284, 291, 296, 309, 310 u. 318 ff. -- 531. Diese Zeichen beginnen mit der Geburt und ziehen sich durch das ganze Leben: 481, 485, 509, 516, 519, 525 u. 528.
532. Segen bringt eine Leiche in der Charwoche oder am Charfreitag (101 u. 125), dagegen Nachtheil, wenn Jemand bei Vollmond oder abnehmendem Monde begraben wird (183 ff.).
* 533. Begehrt ein Kranker das heilige Abendmahl, so frage man ihn nicht, welchen Geistlichen er haben wolle (Elterlein), vgl. 397. -- * 534. Liegt Jemand im Sterben, so wird die Uhr angehalten (Schwarzbach, Lauter).
535. Ist Jemand im Hause gestorben, so muß es den Thieren des Hauses gemeldet werden, damit sie nicht nachsterben. Insbesondere muß der Tod des Hausherrn den Pferden und Bienen, auch den Bäumen des Gartens „angesagt“ werden (allg.), vgl. 407, 421 u. 427. -- † 536. Ist Jemand verschieden, so öffne man die Fenster und wedle mit Tüchern, damit die Seele hinauskönne. Hierauf verhülle man alles Glänzende und alles Rothe, z. B. Spiegel, Fenster, Bilder, Uhren etc. mit weißen Tüchern. Diese Ueberhänge bleiben bis nach dem Begräbniß (allg.).
* 537. Zieht man eine Leiche bei der großen Fußzehe und ruft zugleich ihren Taufnamen, so fürchtet man sich nicht vor ihr und die Trauer wird gemindert (Marienberg), vgl. 407.
538. Bei dem Aufbahren der Leiche legt man Alles, womit dieselbe gewaschen, gekämmt, barbiert u. s. w. wurde, mit in den Sarg. Auch ein Licht wird hinzugefügt, damit, wenn der Todte ja wieder erwachen sollte, es hell wäre (Grünstädtel). -- 539. Auf die Leiche lasse man keine Thräne fallen, sonst stirbt man bald nach (Zwickau), vgl. 397. -- † 540. Man lege dem Todten keine Blume an den Mund, sonst holt sie bald ein anderes Familienglied nach (Marienberg). -- 541. Alle Bänder, die bei einer weiblichen Todten um den Kopf herum sich befinden, müssen angesteckt werden, damit sie dieselben nicht in den Mund bekommt; sie würde dann daran kauen („kätschen“) und dadurch Jemanden aus der Familie nachholen (Lauter), vgl. 407. -- † 542. So lange die Leiche aufgebahrt ist, darf Niemand im Hause Brod essen, sonst fallen ihm die Zähne aus (Raschau), vgl. 397 u. +Wuttke+, § 382. -- * 543. Stirbt in einem Hause die Frau, so heiratet der Wittwer diejenige, welche zum Begräbnisse zuerst in die Stube tritt; ebenso, wenn der Mann u. s. w. (Zwickau). Vgl. auch 248.
544. Ist der Leichenzug aus dem Hause, so wird die Hausthüre sogleich verschlossen, damit die Leiche nicht wieder komme. Das Gestelle, worauf der Sarg gestanden, wird umgestürzt * und das Haus gekehrt. Der dabei gebrauchte Besen wird weggeworfen. Die Thüre bleibt so lange verschlossen und es wird Niemand herein, noch heraus gelassen, bis das Trauergefolge von dem Begräbniß zurückgekehrt ist. Durch diese Vorsichtsmaßregeln verhütet man, daß die Leiche Jemanden aus dem Hause nachhole (allg.), vgl. 407. -- * 545. Unterläßt man bei einem Leichenbegängniß die Thüre zu schließen, so stirbt, wer zuerst nach dem Forttragen der Leiche in das Haus tritt (Geier).
546. Ueber die Wahrsagungszeichen bei dem Begräbniß vgl. 249-253.
547. An die Blumen auf den Gräbern darf man nicht riechen, sonst verliert man den Geruch (Lauter), vgl. 397.
Anhang.
Gespenster, Geister und gespenstige Thiere. Sagen.
§ 47 (386 ff.). Der Glaube an +Gespenster+, die man meist als ruhelos umherirrende Seelen auffaßt, ist im Gebirge weit verbreitet und Spuckgeschichten sind noch in den letzten Jahren vielfach hie und da (z. B. in Annaberg) aufgetaucht. Dem Gespensterglauben ist der Glaube an +Geister+ nahe verwandt, und es sind namentlich „Berggeister,“ von denen Bergleute dies und jenes zu erzählen wissen. Die +gespenstigen Thiere+, wie der Drache, der Getreideschneider, der Alp u. s. w., sind bereits durch das früher Angeführte erledigt (vgl. 114, 155, 364, 365 u. 486).
Hier führt uns der Aberglaube in das Gebiet der Sagen, von denen sich im Gebirge ein nicht unbedeutender Schatz findet. Viele derselben sind bereits gesammelt (vgl. +Gräße+, Sagenschatz des Königreichs Sachsen, Dresden 1855, S. 313-412. +Segnitz+, Sagen, Legenden etc. aus der Geschichte des sächsischen Volkes, 2 Bde., Meißen 1839/41. +Ziehnert+, Sachsen’s Volksagen, 1. Aufl., 3 Bde., Annaberg 1838 ff., neue Ausgabe in Einem Bande, ebenda 1851). Viele derselben aber sind nur mündlich verbreitet. Von letzteren wollen wir die wenigen Mittheilungen, die uns in dieser Beziehung zugegangen sind, anschließen.
548. Es spuckt bei den Sandgruben, welche zwischen +Buchholz+ und +Schlettau+ an der sogenannten alten Straße liegen. -- 549. Desgleichen ist es nicht geheuer bei der letzten Vertiefung, welche die Chaussee zwischen +Schlettau+ und +Scheibenberg+ macht, bei dem sogenannten Saubade, das seinen Namen von den wilden Schweinen hat, die sich lange vor Anlegung der Chaussee in dem sumpfigen Moorboden daselbst abkühlten.
550. Zwischen +Geiersdorf+ und +Königswalde+, am linken Ufer der Pöhla, liegt eine Wiese (nach ihrem Besitzer die Reicheltwiese genannt), die, da dieselbe sumpfigen Untergrund hat, sehr weich und „papprich“ ist. In derselben soll ein Fuhrmann, der Salz geladen hatte, mit Wagen und Pferden versunken sein. Abends 9 Uhr erscheine derselbe mit seinem Fuhrwerk wieder, knalle mit der Peitsche und rufe: „Hüoh!“ -- 551. Bei der Grube „Dorothea“ auf +Geiersdorfer+ Gebiet und bei der Grube „Stern“ auf +Mildenauer+ Revier läßt sich zu gewissen Zeiten ein Lichtchen sehen. -- 552. In der +Zschopau+ giebt es einen Nix, der jährlich sein Opfer fordert.
553. Auf dem +Greifenstein+ bei Geier läßt sich der Kaspar sehen. Er erscheint in weißen Hosen, rothem Fräckel, großen Kanonenstiefeln und Bonaparthut. Man erzählt z. B.: eines Tages, Nachmittags 4 Uhr, als die Arbeiter eines Steinbruches, welcher dem Greifenstein sehr nahe liegt, ihr Brod verzehrten, ruft aus Unmuth einer von den Arbeitern gegen die Höhe des Felsens: „komm, Kaspar, iß mit.“ In demselben Augenblick kommt ein großer Stein vom Fels herab und fällt gerade neben dem Arbeiter hin. -- 554. Als der früher in Ehrenfriedersdorf angestellte Förster Töpel eines Tages bei dem +Greifenstein+ vorbeiritt, hingen soviel Gras- und Strohhalme von den nahen Bäumen herab, daß er kaum hindurchreiten konnte. Dabei bleiben einige Halme auf seinem Hute liegen. Als er daheim seinen Hut abnimmt, hat er um denselben eine goldne Kette. Es soll noch ein Stück von dieser Kette vorhanden sein.
555. „Of dem +Schladenberg+ (Schlettenberg bei Marienberg) da lössen sich immer ä paar Lichtle sahn. Da drinn stackt nämlich e goldnes Kinn (Kind). Un an en gewissen Tog wächst do druff eene schüne Blum. Wär nu die nimmt, dar kan in den Barg nei gihn. Do liegt ä goldnes Gungel (Junge) in eener gold’n Pfann. Doas Zeig (Zeug) bewacht ä grußer Hund. Där nu die Blume hoat, darf se nur den grußen Hund hinweißen. Nu ko er die Pfann mit dem Gungel nahm. Nu ober muß er ausreißen. Iß er über’n Hammergraben, do kan der Hund nischt mer thun. Wenn er aber noch nich d’rüber ist, un der Hund hat’n eigehult, do muß er d’s Gungel un d’s annere Zeig her goben un der Hund trogt’s wieder nuff.“
Zweite Abtheilung.
Sitten und Gebräuche.