Ssanin: Roman

Part 2

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Die Beschwerde des von der Beschlagnahme betroffenen Verlegers ist daher unbegründet und zurückzuweisen.

Die Kosten treffen nach § 505 St.-P.-O. den Beschwerdeführer.

(_L. S._)

gez. Dobeneck, Dr. Heuser, Maier.

4. Freigabebeschluß des Landgerichts.

Ziffer des Anz.-Verz. VII, 610/08. Beglaubigte Abschrift.

Die 4. Strafkammer des Kgl. Landgerichts München I hat am 16. März 1909, vormittags 10 Uhr, versammelt in geheimer Sitzung, wobei zugegen waren:

der Vorsitzende kgl. Ldgr.-Direktor Hezner

die Landgerichtsräte Dr. Heuser Cl. und Graf in der Untersuchungssache gegen Müller Georg, Verleger in München, wegen Vergehens wider die Sittlichkeit nach § 184 I R.-St.-G.-B.

nach Einsicht und Verlesung der wichtigeren Aktenstücke des bisherigen Verfahrens

nach Ansicht des vom kgl. Staatsanwalt unterm 12. Februar 1909 gestellten Antrags den Beschuldigten außer Verfolgung zu setzen, beschlossen:

1. Der Angeschuldigte Georg Müller wird wegen eines Vergehens wider die Sittlichkeit nach § 184 Abs. 1 Z. 1 D. R.-St.-G.-B. außer Verfolgung gesetzt.

2. Der Beschlagnahmebeschluß des kgl. Amtsgerichts München I Abteilung für Strafsachen vom 23. November 1908 wird aufgehoben.

3. Die Kosten des Verfahrens fallen der Staatskasse zur Last.

Gründe:

Der gesetzliche Tatbestand des § 184 Abs. 1 Z. 1 D. R.-St.-G.-B. erfordert nach der objektiven Seite, daß die Schrift in ihrer gegenständlichen Erscheinung und dem daraus sich ergebenden geistigen Inhalte geeignet ist, das allgemeine Scham- und Sittlichkeitsgefühl -- nicht das abgestumpfte gewisser Personenkreise -- in geschlechtlicher Beziehung zu verletzen. Trifft dies zu, dann ist die Schrift als unzüchtig zu erachten. Ob sie geeignet oder darauf berechnet ist, im Leser wollüstige Empfindungen zu erregen, ist belanglos, ebenso auch, zu welchen Zwecken die Schrift nach dem bloßen inneren Wollen des Verfassers dienen soll. Vgl. E. d. R. G. i. St. S. Einziehung von Anekdoten. Urteil vom 9. Dezember 1907, dann Bd. 31 S. 260, 4 S. 87, 24 S. 365, 27 S. 114.

Maßgebend ist also auch nicht die Anschauung und individuelle Empfindung einer einzelnen Person, insbesondere auch nicht die Besorgnis für die sittliche Integrität der Jugend.

Vor Eröffnung der Voruntersuchung hat sich nur ein Sachverständiger, Professor Dr. Voll, über den Roman Ssanin gutachtlich geäußert. Sein Gutachten läuft darauf hinaus, daß wohl das Werk als unzüchtig zu erachten ist, daß aber die _bona fides_ des Verlegers, er sei sich des unzüchtigen Charakters der Schrift nicht bewußt geworden, nicht bezweifelt werden könne. Mit Durchführung der Voruntersuchung haben sich sechs weitere Sachverständige über den Charakter des Buches geäußert. Darunter haben mehrere namhafte Kenner der Literatur sich dafür ausgesprochen, daß es sich nicht um eine unzüchtige Schrift, dagegen um ein dichterisches Werk von hohem kulturgeschichtlichem und auch literarischem Wert handelt. Hierzu äußert sich Professor Dr. Munker wörtlich: »Was der Verfasser an solchen Stellen (den beanstandeten) erzählt, das scheint mir meistens zur Charakteristik der Menschen und Zustände, um die es sich handelt, künstlerisch und psychologisch geradezu notwendig; wie er es aber erzählt, das beweist durchaus den vornehmen Schriftsteller, der rein sachlich, objektiv episch darstellt und von jeder Lüsternheit weit entfernt ist.« Von den übrigen Sachverständigen haben sich Wilhelm Weigand, Prof. Dr. Schneegans und Ludwig Ganghofer ohne Einschränkung dahin ausgesprochen, daß der Roman Ssanin nicht als unzüchtig zu erachten sei. Prof. Dr. Brunner erachtet ihn nur mit dem Vorworte, nicht aber für sich unzüchtig, während Oberstudienrat Dr. Nicklas den Roman, in der Hauptsache wohl von der durchaus zu billigenden Ansicht geleitet, daß »Ssanin« für die heranwachsende Jugend eine keineswegs geeignete, in unreifen Köpfen nur Verwirrung erzeugende Lektüre ist, für unzüchtig hält.

Angesichts der den unzüchtigen Charakter der Schrift verneinenden Gutachten der Sachverständigen, denen sich das Gericht nach sorgfältiger Prüfung des Werkes auf seinen gesamten Inhalt und den sich daraus ergebenden Gesamtcharakter, den seines literarischen und kulturgeschichtlichen Wertes angeschlossen hat, kann nicht davon gesprochen werden, daß der Roman Ssanin eine unzüchtige Schrift im Sinne des § 184 des St.-G.-B. nach der eingangs gegebenen Begriffserklärung ist. Fehlt es aber schon an einem strafbaren Tatbestande in objektiver Hinsicht, so entfällt ohne weiteres die Prüfung nach der subjektiven Seite, und es bedarf also der Einwand des Angeschuldigten, er sei sich des unzüchtigen Charakters des Werkes nicht bewußt gewesen, keinerlei Erörterung.

Hiernach erübrigte nur dem Antrage des Staatsanwalts, den Angeschuldigten wegen eines Vergehens nach § 184 Abs. I Ziffer 1 des R.-St.-G.-B. außer Verfolgung zu setzen, stattzugeben, wie geschehen.

Mangels strafbaren Tatbestandes aus § 184 war auch der Beschlagnahmebeschluß des k. Amtsgericht München I Abt. f. St.-S. vom 23. November 1908 aufzuheben.

Die Kosten des Strafverfahrens fallen der k. Staatskasse zur Last. R.-St.-P.-O. §§ 202, 99, 496, 499.

_L. S._

gez. Hezner, Dr. Heuser, Graf. München, den 23. März 1909.

5. Gutachten

von Professor Dr. Karl Brunner in Pforzheim.

Erster Teil.

Das Vorwort des einen Uebersetzers (André Villard) ist in seinen starken Uebertreibungen und in seiner einseitigen Tendenz, die dem Buch selber gar nicht in dem Maße eigen ist, geradezu irreführend und zwar, wie mir scheint, in der Absicht, dem Roman einen sensationellen Empfehlungsbrief mit auf den Weg zu geben. Ich halte diese Vorrede für bedenklich vom literarischen wie vom ethischen Standpunkt aus, und zwar aus dem Grunde, weil sie ein vorurteilsloses Herantreten an das Buch erschwert, ja für viele unmöglich macht und diesem eine Tendenz vindiziert, die, so an die Reklameglocke gehängt, den Verdacht erweckt, als wäre die Uebertragung des Romans auf den deutschen Büchermarkt in dem Bestreben erfolgt, durch Hervorkehren der erotischen Reize als den Aeußerungen einer neuen, fast möchte man sagen, beglückenden Weltanschauung auf das Lesepublikum bestechend zu wirken.

Kann dies nicht ohne starke Uebertreibungen, ja Entstellungen des Inhalts des Romans geschehen, so ist der Verfasser des Vorworts auch um solche Uebertreibungen nicht verlegen, wenn es sich darum handelt, diese meines Erachtens unter § 184 Ziffer 1 fallenden Versuche einer mit Sensationsmitteln arbeitenden Reklame mit hochtrabenden, den oberflächlichen Leser bestrickenden Redewendungen von politischen, kulturellen und wissenschaftlichen Beziehungen und Tendenzen des Buches so zu verschleiern, daß sie nicht ohne weiteres faßbar erscheinen. Aber ein dünn verschleiertes Objekt erotischer Neigungen ist erfahrungsgemäß viel geheimnis- und reizvoller, als ein unverhülltes. Und wenn beispielsweise S. 8 auf den wilden sexuellen Rausch, der auf den Ssanin zurückgeht, in ziemlicher Breite hingewiesen wird. Anmerkung. Die Stelle lautet: »Der wilde sexuelle Rausch, der auf den Ssanin zurückgeht, hat auch schon genug von sich hören lassen. Die Organisation der Ssaninisti, die Propaganda-Vereine der freien Liebe, die Verbindungen zum ungehinderten Geschlechtsgenuß unter Gymnasiasten und Gymnasiastinnen, die orgiastischen Klubs, die fälschlicherweise behaupteten, die Weltanschauung des Ssanin zu vertreten und es jedenfalls mit Verve taten, haben nur das Recht der Geschmacklosigkeit für sich.« -- So muß das den oben ausgesprochenen Verdacht um so mehr bekräftigen, als derartige »orgiastische Klubs« in Rußland längst vor dem Erscheinen des Ssanin bestanden haben, hier also gewissermaßen künstlich herbeigezogen werden, als eine Folge des Romans. Daran ändert nichts die scheinbare Verurteilung solcher Exzesse durch den Vorredner. Wenn aber tatsächlich solche »Propaganda-Vereine der freien Liebe« u. a. in Schüler- und Schülerinnenkreisen, wie ausdrücklich hervorgehoben wird, ihre Daseinsberechtigung auf Ssanin zurückführen, dann möchte man wahrlich noch vor Beginn der Lektüre selbst das Buch weit, weit wegwünschen aus dem Bannkreis deutschen Lebens -- zurück in den tiefen moralischen Sumpf, aus dem es erwachsen ist.

Doch damit habe ich noch nicht das Buch selbst charakterisieren wollen. Es sind dies nur Gedanken, die die Vorrede nahelegt.

Es erwächst mir nur die Pflicht, durch eine eingehende Kritik des Vorwortes diese meine Auffassung zu begründen, um dann im zweiten Teil meines Gutachtens das Buch selbst zu behandeln.

Wenn ich auf die kaum acht Seiten umfassenden Vorbemerkungen so ausführlich eingehe, so dürfte das in der starken Wirkung dieser Darlegungen seine Berechtigung finden.

Mir scheint, als hätte selten ein Verleger einen so geschickten Verkünder der Sensation, die zudem der Roman selbst gar nicht hat, gefunden. Offenbar haben die Ausführungen Villards über das Buch viel mehr als dieses selbst die Auffassung weiterer Kreise über Ssanin beeinflußt und die Lust es zu lesen hervorgerufen und gesteigert. Ich konnte das aus dem Mund verschiedener Leute erfahren, die den Ssanin vom Hörensagen kennen, wie ich es auch aus den Kritiken über das Buch ersehen konnte, deren Abhängigkeit vom Vorwort unverkennbar ist.

* * * * *

Auf Seite 8 heißt es: »Selbst wenn er (Ssanin) nicht durch seine künstlerischen Qualitäten zu einer der wichtigsten Erscheinungen in der modernen Literatur Rußlands geworden wäre, hätten ihm doch kulturhistorische Gründe bleibende Bedeutung gegeben. Man wird die gegenwärtige Epoche, also die, welche die revolutionäre ablöste, psychologisch und soziologisch nicht beurteilen können, ohne den »Ssanin« als ihren charakteristischen Niederschlag in den Mittelpunkt der Betrachtung zu ziehen.«

Welche starke Uebertreibung in diesem Lobpreis der künstlerischen Qualitäten des Buches liegt, wird im zweiten Teil zu beweisen sein.

»Die kulturhistorischen Gründe«, die Ssanin als den charakteristischen Niederschlag der ganzen jetzigen Epoche in den Mittelpunkt der Betrachtung stellen sollen, sind keineswegs so besonderer, eigentümlicher Art. Vielmehr lassen sich gerade die Prinzipien der freien Liebe und ihre Betätigung längst vor der Revolution, so gut wie in der Revolution und nach ihr, als in breiten Kreisen der russischen Intelligenz vorhanden, nachweisen (s. u.). Durch diese Einreihung an hervorragender, kulturhistorischer Stelle sollte nur dem Buch, das eine realistische Schilderung tatsächlicher, keineswegs neuer Zustände bietet, eine interessante Folie gegeben werden.

Auf Seite 9 heißt es: »Interessanter ist die Feststellung, wie es überhaupt dazu kam, daß ein ganzes Volk für seine Gesamtäußerungen mit einem Mal nur noch erotische Beziehungen finden konnte. Und daß ein einziges Werk -- eben der Roman Ssanin -- genügt, um sie hervorzurufen, und sie mit seinem Namen zu decken. -- -- --

Die einzige Antwort ist: Ein russisches Volk existiert gar nicht -- wohl aber eine russische Gesellschaft, die den Charakter des nationalen Lebens ausprägt ... Einst beschränkte sie sich auf den Adel, -- heute umfaßt sie die Schichten der akademisch gebildeten Berufe -- die Intelligenz.«

»Ein ganzes Volk« -- bedeutet doch etwas anderes -- auch für Rußland --, als wie wenige Zeilen weiter unten gesagt ist mit der Bezeichnung »russische Gesellschaft«. Denn abgesehen davon, daß selbst diese Kreise der Intelligenz keineswegs ein irgendwie einheitliches Gepräge tragen, kommen doch für jedwede Beobachtung des russischen Lebens in seiner Gesamtheit die Millionen von Angehörigen anderer sozialer Schichten in Betracht, die selbst in ihrer Stagnation und Hemmung eine Macht bilden, wie die Bauern, wenn sie nicht, wie die sozialistischen Kreise der Städtebevölkerung eine aktive Rolle spielen.

Doch selbst diese Beschränkung des Begriffs »russisches Volk« zugegeben, -- heißt es nicht _die Tatsachen vergewaltigen_, wenn man 1. die ganze russische Gesellschaft »für ihre Gesamtäußerungen _nur noch erotische Beziehungen_ finden läßt«, das lehrt uns ja der Roman mit seinen zahlreichen Personen ganz und gar nicht -- und 2. »mit einem Mal« und zwar »durch ein einziges Werk« so etwas hervorgerufen sehen will? Die erste kühne Bemerkung muß jeden auf die Lektüre des Buches äußerst gespannt machen. Denn selbst die Rolle der Erotik im Siecle de Louis XIV. oder im Zeitalter der französischen Revolution, die dem Geschichtskenner denkbar wichtig und tiefgehend erscheint, muß weit zurücktreten, gegenüber einer so absolut allgemein gewordenen Lebens- und Weltanschauung, wie sie uns hier verkündigt wird. Wohl folgen auf Perioden ungeheuren Aufschwungs des Gemeinsinns und der Opferwilligkeit, kurz der praktisch betätigten Begeisterung für hohe Ideale, wie sie der russischen Revolutionsbewegung ohne Zweifel zugrunde lagen, solche des Gegenteils, sei es stumpfer Apathie oder krassen Egoismus. Und gerade der slavische Rassencharakter neigt mehr als ein anderer besonders stark zu solchen Widersprüchen. Aber daß eine große Volksbewegung die im Zug der Zeit liegt und sich wohl vorübergehend -- aus inneren sozialen, kulturellen und nicht zum wenigsten religiösen Gründen -- unterdrücken, niemals aber mehr ganz ausrotten läßt, eine Bewegung, die bei allem Terrorismus so gut wie einstens die französische Revolution vom Idealismus getragen war, sich ganz und gar auf den Standpunkt des Zynismus zurückwerfen läßt -- durch ein einziges »Buch der Contre-Revolution«, das zu behaupten ist eine Ungeheuerlichkeit. Aber es klingt äußerst pikant, wenn gesagt wird: »Nichts hat in Rußland die sozialrevolutionäre Bewegung, nachdem sie zum Stillstand gekommen war, so endgültig der Zersetzung zugeführt, wie Ssanin mit seiner erotischen Suggestion.«

Der Uebersetzer Villard, der solche Ungeheuerlichkeiten als Kenner der russischen Verhältnisse, der er sein will, im Vorwort geschrieben hat, kann nicht als so naiv erscheinen, daß er sich dessen nicht bewußt gewesen wäre. Ich sehe in seinem Vorwort, das von Widersprüchen mit feststehenden Tatsachen und mit dem Inhalt des Romans strotzt, einen plumpen Versuch »einer erotischen Suggestion« auf den Leser um seine eigenen Worte zu gebrauchen, d. h. einer Spekulation auf die besondere Empfänglichkeit des Lesers für Erotika. Und dieser Suggestion kann sich angesichts solch hoher Studienzwecke, wie sie die Vorrede vorspiegelt, mit Beziehung auf den Ausgang der russischen Revolution, für die sich doch alle Welt lebhaft interessiert hat, gar mancher nicht entziehen.

Ich behaupte, -- ich habe an einzelnen, sogar graß erscheinenden Stellen mit urteilsfähigen Lesern, die die Vorrede nicht kannten, die Probe darauf gemacht -- daß man, ohne die Vorrede gelesen zu haben, an dem Buch als Ganzem keinen oder wenigstens keinen erheblicheren Anstoß nehmen kann, als an zahlreichen anderen Büchern auch, die ungehindert im Verkehr sind und daß die meisten der inkriminierten Stellen geradezu besonders aufgesucht werden müssen, um an ihnen etwas Schlimmes zu finden. Ich behaupte aber zugleich, daß das Vorwort geradezu diese Stellen heraushebt, indem es der Erotik in dem Buch einen solchen Einfluß zuschreibt mit der Aeußerung: »Wohl noch niemals wurden durch ein Buch in so kurzer Zeit die gesamten Anschauungen einer Gesellschaft von Grund aus verändert zum Ausdruck gebracht.«

Mit wenigen Ausnahmen werden die meisten Leser nach Einblick in die Vorrede auch in den Kreisen, denen allein das Buch für 6,50 Mark zugänglich ist, -- Anmerkung: Ich betone das, weil mir im Kampf gegen die schlechte Literatur öfters entgegen gehalten wurde, daß Bücher mit verhältnismäßig hohem Preise, schon ihres beschränkteren Leserkreises wegen nicht zur Schundliteratur gerechnet werden könnten, -- von vornherein ihr besonderes Augenmerk auf die erotischen Stellen richten und darüber die künstlerische Seite des Werkes und die tatsächlich interessante Darstellung des sozialen und kulturellen Lebens, kurz die wissenschaftliche Seite, vernachlässigen oder die oft langatmigen, nicht eben tiefen Philosopheme einfach überschlagen, bis sie wieder den von dem Vorwort angedeuteten Spuren begegnen. Dadurch bekommt das Werk einen Charakter, den ihm der Verfasser ganz und gar nicht gegeben hat.

Statt daß der Leser mit einem auf das Große gerichteten Interesse eine realistische, meines Erachtens überhaupt kaum tendenziös gefärbte Schilderung der Verhältnisse und Zustände in der russischen Gesellschaft hinnimmt, muß er sich im Vorwort suggerieren lassen, daß es sich hier um »das Neue« handelt, das man sucht, er muß sich sagen lassen, daß es sich hier -- ausgerechnet in diesem Buch -- um die Veränderung einer gesamten Anschauung von Grund aus handle, er hört -- und das wird vielen aus gesellschaftlichen Gründen verkappten Anhängern der »freien Liebe« willkommen sein, -- daß die Ssaninisten, »endlich die leidige Konspirativität, die traditionelle Geheimniskrämerei beiseite werfen können«, daß die Erotomanie -- frei von gesellschaftlichen Vorurteilen eben wegen jener fundamentalen Umwälzung der Gesellschaftsanschauungen, nun stolz das Haupt erheben darf -- nur soll sie es nicht so laut und lärmend machen, wie die Ssaninisten, sondern mit »behutsamem Stolz.« Diese Ausführungen des Vorworts stehen, wie bereits angedeutet, in völligem Widerspruch 1. mit den Tatsachen der Wirklichkeit wie 2. mit dem Inhalt des Romans und involvieren eine Tendenz, die meines Erachtens mit aller Entschiedenheit zu bekämpfen ist, denn sie machen erst den Roman zu einem sittlich minderwertigen Literaturprodukt, das er, an sich betrachtet, nicht ist.

Fürs erste (Widerspruch mit den Tatsachen) mögen einige wenige Hinweise genügen. Aus eigener Kenntnis und auf speziell eingezogene Erkundigungen weiß ich, daß sich bei russischen und polnischen Studenten, die bei uns auf deutschen Hochschulen weilen, das weitaus größte Interesse in der Betätigung erotischer Neigungen erschöpft -- ein besonders grasser Fall ist erst unlängst in Karlsruhe vorgekommen, der mit Mord und Selbstmord endete. Und beim russischen Militär, insbesondere beim Offizierskorps, ist eine ähnliche oder noch niedrigere Stellung des Weibes, wie sie ihm in diesem Roman der Offizier Sarudin zuweist, wahrlich schon längst traditionell geworden. Ich kann dafür Belege aus unserem hiesigen industriellen Leben beibringen, die ich mir für diesen Zweck aus authentischen Quellen verschafft habe.

Eine einzige hiesige Firma hat zusammen mit ihrem Pariser Hause während des russisch-japanischen Krieges Bijouterie für Damen nach Ostasien, speziell an ihr eigenes dafür errichtetes Geschäftshaus in Charbin im Betrag von 4-5 Mill. Frcs. geliefert -- für die mit der russischen Armee ausgerückten Scharen von Halbweltdamen. Nach Beendigung des Krieges mußte das Importhaus dieser Firma in Charbin wieder ganz aufhören, und der Vertreter einer anderen hiesigen Bijouteriefirma, der persönlich monatelang auf dem Kriegsschauplatz war, kann grauenhafte Dinge von der Erotik im russischen Lager erzählen, der man ja wohl mit Recht einen großen Teil der Schuld gibt an der Niederlage der Russen.

Daß solche Anschauungen bei russischen Studenten, wie bei russischen Offizieren herrschten, wußte man im Grunde genommen bei uns und überall; man stieß sich nicht einmal daran, man nahm das eben als »russisch« hin, als Ausdruck der Korruption gewisser Kreise, mit denen wir sonst keine Gemeinschaft suchen.

Wenn aber, wie das im Vorwort geschieht, diese speziell »slavische Schweinerei« -- so hört man sie wohl gelegentlich bei uns nennen -- auf eine allgemein menschliche Basis gestellt wird, wenn damit eine Passivität gegenüber aller Auflehnung gegen die staatliche Ordnung, namentlich aber die Befriedigung eines persönlichen Freiheitsdranges (»Ich lebe für mich« Seite 12), verknüpft wird, so liegt darin meines Erachtens eine schwere Gefahr, zugleich aber auch eine ungeheuere Anmaßung der Träger jener zersetzenden Weltanschauung, die die Kraft der slavischen Rasse so verhängnisvoll untergraben hat, die auch erschreckend am Mark der romanischen Völker nagt und auch in unserem Volk, besonders durch die herrschenden Richtungen in der Literatur, immer mehr Boden gewinnt. Es ist wohl kein Zufall, daß sich ein Franzose -- als solchen darf ich wohl Herrn A. Villard, den Verfasser des Vorworts, vermuten -- so lebhaft zum Propheten des neuen Evangeliums der freien Liebe aufwirft.

Wenn in der Tat das Buch als Ausdruck einer längst vorhandenen Stimmung »dessen was in der Jugend schon seit Jahren gärte --« so korrigiert Kurt Aram in der »Frankfurter Zeitung« das Vorwort -- (»Frkf. Ztg.« 1908, 16. September, Abendblatt), nicht als Ausgang einer neuen Bewegung -- auch nur annähernd die Wirkung in Rußland hervorrief, die die Vorrede andeutet -- ich kann das mit den mir zur Verfügung stehenden Mitteln nicht genügend beurteilen, habe aber Nachforschungen in Rußland selbst angestellt, über die literarischen Wirkungen des Buches, deren Ergebnis ich nachzutragen hoffe --, wenn diese Wirkungen tatsächlich hervorgerufen wurden, dann ist bei der Sensationssucht, mit der unsere Presse sowohl wie nicht selten auch aus rein geschäftlichen Gründen unser Buchhandel spekuliert (vgl. den Fall Ganter), nicht ausgeschlossen, daß auch bei uns das Buch eine Mission erfüllt -- von erschreckender Wirkung. Denn die Faktoren, die einem Buch -- ohne Rücksicht auf seinen Inhalt und wirklichen Wert -- einen Riesenerfolg bereiten, sind vollkommen unberechenbar, wie die Schicksale mancher literarischer Produkte der jüngsten Zeit beweisen.

Die reklamehaften Behauptungen des Vorworts stehen aber zweitens auch im Widerspruch mit dem Roman und seinem Inhalt selbst. Aus der überschwenglichen Art, wie hier im Vorwort gerade die erotische Seite des »Ssanin« dargestellt wird, möchte ich fast den Schluß ziehen, daß die erotischen Momente, die im Roman selbst für das ins Auge gefaßte Publikum zu nüchtern behandelt sind, im Vorwort zum Zweck größeren Erfolgs aufgebauscht, ja direkt in falsches Licht der Beurteilung gerückt werden.

Sonst könnte Villard nicht von »Veränderungen der gesamten Anschauungen einer Gesellschaft von Grund aus« sprechen, er könnte auch nicht sprechen vom Beiseitewerfen der traditionellen Geheimniskrämerei in solchen Dingen. Die beiden praktischen Vertreter der freien Liebe im »Ssanin« sind genau so befangen in den konventionellen Schranken und genau so ehrbar nach außen, wie solche Leute bei uns zu sein pflegen. Ja, wenn sie noch die Schranken durchbrächen und in ihrer »neuen Weltanschauung« sich vor die breite Oeffentlichkeit stellten, das denkt und wünscht sich offenbar der Uebersetzer, der Autor ist ganz anderer Meinung.

Zunächst konnte der im Vorwort besprochene Zusammenhang zwischen dem Sexualleben und der russischen Revolution einem, der von sexuellen Erregungen, von besonderen seelischen Schwingungen bei derartigen sozialen Erschütterungen gehört hat, einleuchtend erscheinen, zumal, wenn es sich um solche Erscheinungen während der Revolution handelt, von denen Villard (S. 11) andeutungsweise spricht. Der Hinweis auf die Anarchisten mit ihrem Terrorismus, die Villard als die Pfadfinder Ssanins und der Ssaninisten bezeichnet, erinnert daran, daß in den Kreisen der Anarchisten in der Tat auch »ein sexueller Rausch« herrschte, freilich ganz anderer Art, als der von Villard angedeutete, -- Anmerkung: Die von Villard geradezu als vorbildlich für die russische Intelligenz hingestellte Betätigung der freien Liebe, seitens der terroristischen Anarchisten, ist bekanntlich eine propagandistische Forderung des Anarchismus überhaupt, -- nämlich eine pathologische Ausprägung des Sexuallebens, der Sadismus.