Reisen in den Philippinen

Part 25

Chapter 253,423 wordsPublic domain

Kap. XXV. §. 329. Die Zwangskultur in Cagayan, Neu-Vizcaya, Gapan, Ygorrotes und Abra bleibt bestehn.

§. 331. Die General-Direktion der Regie ist ermächtigt, die Zwangsarbeit auf andere Provinzen auszudehnen, oder da aufzuheben, wo solche eingeführt ist ... sie darf diese Instruktionen ganz oder theilweise umändern,

§. 332 die Preise erhöhen oder herabsetzen.

§. 337. Ansprüche oder Prozesse, die über den Besitz von Tabakländereien vor den gewöhnlichen Gerichten anhängig sind, hindern nicht, dass solche Ländereien zum Tabakbau verwendet werden, im Gegentheil soll der Besitzer verpflichtet sein, sie mit Tabak zu bebauen oder durch einen Stellvertreter bebauen zu lassen; geschieht es nicht, so ernennt der Alkalde oder Richter einen solchen Stellvertreter.

§. 351. Die Kollektoren haben »Denuncias« d. h. Anzeigen, dass zum Tabakbau fähiges Land brach liege, auch Privatländereien betreffend, entgegenzunehmen, und falls der Boden zum Tabakbau geeignet ist, den Besitzer zur Bestellung desselben, vorzugsweise mit Tabak, aufzufordern. Nach Ablauf einer gewissen Frist wird das Land dem Denunzianten übergeben. Durch diese Verfügung geht der Besitz dem Eigenthümer zwar nicht verloren, doch verliert er auf 3 Jahre alle Rechte und allen Niessbrauch.

Kap. XXVII. §. 357. Eine Hauptpflicht der Kollektoren ist die grösstmögliche Ausdehnung des Tabakbaus auf alle geeigneten Ländereien, besonders aber auf den fruchbarsten, zuträglichsten Boden. Ländereien, die obgleich zum Tabakbau passend, vorher mit Reis oder Korn bestellt waren, sollen so weit thunlich durch Waldlichtungen ersetzt werden, um Theuerungen möglichst vorzubeugen und das Interesse der Eingeborenen mit dem der Renta in Einklang zu bringen.

§. 361. Damit die Eingeborenen, ohne die Arbeiten, welche der Tabak verlangt, zu vernachlässigen, auch die zu ihrem Unterhalt nöthigen Feldarbeiten verrichten können, wird die Grösse des von je zwei Individuen zu bebauenden Tabaklandes auf 8000 quadr. Varas (= 2 1/5 Morgen) festgesetzt.

§. 362. Durch Alter oder Krankheit Unfähige und Wittwen trifft obige Vorschrift nicht, sie sollen sich mit dem Pfarrer verständigen, der jedem so viel Arbeit überweisen wird, als seine noch vorhandenen Kräfte oder die Zahl der noch kleinen Kinder gestatten.

§. 369. Ein Kollektor, der von seinem Gebiet 1000 Fardos mehr als in den früheren Jahren abliefert, erhält für den Ueberschuss doppelte Gratifikation; doch nur wenn sich das Verhältniss der Blätter I. Klasse zu den übrigen nicht verringert hat.

§. 370. Desgleichen wenn die Menge im Ganzen nicht abgenommen und die der Blätter I. Klasse um 1/3 zugenommen hat.

Es folgen §§. welche die Gratifikationen der Lokalbehörden regeln.

§. 379. Alljährlich hat jeder Gobernadorcillo eine vom Pfarrer revidirte Liste sämmtlicher Ortsangehöriger beiderlei Geschlechts und der Kinder einzureichen, die alt genug sind um auf dem Felde zu helfen.

§. 430. Die Beamten sollen die Einwanderung nach Cagayan und Neu-Biscaya fördern und werden sogar angewiesen mit 5 Dollar die Schulden solcher Individuen zu bezahlen, die ihre Provinz schuldenhalber nicht verlassen dürfen.

§. 436. »denn da durch Verordnungen des Buen Gobierno bestimmt ist, dass ein Indier nicht in Anspruch genommen werden kann für eine Summe die 5 Dollar übersteigt, und von einem Darlehn oder einer einfachen Schuld herrührt, so kann die Beanspruchung einer höheren Summe kein Hinderniss für die Auswanderung sein.«

§. 437. Die Hacienda bestreitet die Reisekosten und den Unterhalt der Einwanderer von Ilocos,

§. 438. schiesst ihnen die Mittel zur Beschaffung von Vieh, Geräth etc. bis zur ersten Ernte vor (obgleich der Indier nur für 5 Dollar haftbar ist!).

§. 439. Solche Vorschüsse sind zwar persönlich, aber das ganze Dorf haftet dafür im Falle des Todes oder der Flucht des Schuldners.

Der Tabak (Nicotiana tabacum L.) wurde in die Philippinen, bald nach Ankunft der Spanier durch Missionäre eingeführt, die den Samen aus Mexico mitbrachten. [265] Der Boden, das Klima, der Anklang, den sein Genuss bei den Eingeborenen fand, wirkten zusammen, um ihm schnell grosse Verbreitung zu verschaffen. Nach dem Tabak von Cuba (und einigen türkischen Gewächsen) [266] soll er der beste sein und in der Kolonie behaupten Sachverständige, dass er selbst jenen bald übertreffen würde, wenn die darauf begründeten Gewerbe frei wären. Dass Güte und Menge des Produktes unter solchen Umständen beträchtlich zunehmen würden, wird wohl kein Unbefangener bezweifeln; manche verstockte Beamte behaupten freilich das Gegentheil. Es kann sich nur um die Frage handeln, bis zu welchem Grade die an eine solche Maassregel geknüpften Erwartungen in Erfüllung gehen würden, wobei allerdings nicht übersehen werden darf, dass gerade die Sachverständigen, vielleicht zu grosse Hoffnungen an die Abschaffung eines Systems knüpfen, das sie verhindert ihre Fachkenntniss zu verwerthen.

Thatsache ist aber, dass schon jetzt der heimlich gebaute Tabak, trotz aller vom verbotenen Betriebe unzertrennlichen Mängel, selbst von den Regiebeamten ihrem eigenen Fabrikat vorgezogen, von Vielen dem Habana gleichgeschätzt wird und dass die Regie-Zigarren der Philippinen in ganz Ostasien die beliebtesten sind. Reiche Kaufleute sogar, für welche der Preisunterschied nicht in Betracht kommt, ziehen in der Regel die Manila- den Habana-Zigarren vor.

Nach Agius, (Memoria 1871.) dürfte der philippinische Tabak auf den europäischen Märkten keinen andern Nebenbuhler haben, als den der Vuelta abajo von Cuba, und müsste in den Häfen von Asien und Ozeanien ohne Rivalen dastehen, (weil der Habana auf der langen Reise nach jenen Ländern an Güte einbüsst), während er jetzt von Jahr zu Jahr an Ruf verliert.

Wenn es den Manila-Zigarren bisher nicht gelingen wollte, sich in Europa einzubürgern, so liegt die Schuld daran, dass sie unter dem Einfluss der Zwangsarbeit und der Insolvenz des Kolonial-Fiscus immer schlechter werden, während das Produkt anderer Tabakländer, in Folge der freien Konkurrenz sich verbessert. Ein wenig leidet ihr Ruf wohl auch durch den sehr verbreiteten irrigen Glauben, dass sie Opium enthalten.

Wie sehr die Produktion durch Freigebung des Gewerbes zunehmen würde, zeigt unter anderen das Beispiel von Cuba: Zur Zeit als die Regierung den Tabak dort monopolisirte, reichten die Ernten nur ein einziges Mal zur Deckung des innern Bedarfs, während sie gegenwärtig alle Märkte der Welt versehen. [267] Höchst beachtenswerth in diesem Punkte ist auch der Ausspruch des General-Kapitäns de la Gándara [268], in einer Denkschrift die Maassregeln zur Verschärfung des Monopols vorschlägt: »ginge der Tabakbau an das Privatgewerbe über, so würde dieses vielleicht in wenigen Jahren dahin gelangen, fast alle Märkte der Welt zu beherrschen.« Fast sämmtliche Inseln erzeugen Tabak; nach der Güte des Produktes nehmen die Tabakgebiete folgenden Rang ein: 1o Cagayan und Ysabel, 2o Ygorrotes, 3o Insel Mindanao, 4o Bisayas, 5o Neu-Écija.

Aus R. O. 20. Nov. 1625 (Razon general 11) ist ersichtlich, dass schon damals der Verkauf von Betel, Palmwein, Tabak u. s. w. Regierungsmonopol war. Es wurde aber wohl nicht streng durchgeführt. Das Tabakmonopol in seinem jetzigen Umfang, welches das ganze Gewerbe von der Aussaat der Pflanze bis zum Verkauf der fertigen Produkte in die Hände der Regierung legt, ist erst durch den General-Kapitän José Basco y Bargas eingeführt. R. O. 9. Jan. 1780 (bestätigt durch R. D. 13. Dec. 1781) verfügt, dass die Tabakregie, so wie in allen spanischen Besitzungen in dieser und jener Welt (de uno y otro mundo), auch auf die Philippinen ausgedehnt werden soll.

Bis zur Verwaltung dieses sehr eifrigen Guvernörs, zweihundert Jahre lang, empfing die Kolonie jährlich Zuschüsse aus Neu-Spanien (Situado de Nueva España). Um die spanischen Finanzen von dieser Last zu befreien, führte Basco, den damals herrschenden national-ökonomischen Ansichten entsprechend, die unmittelbare Ausbeutung der natürlichen Hülfsquellen durch den Staat, ein Vorbild des fünfzig Jahre später in Java gegründeten »Kultursystems« ein. In den Philippinen waren die Verhältnisse dafür aber weniger günstig. Abgesehn von der geringeren Unterwürfigkeit der Bevölkerung, lagen zwei Haupthindernisse im Widerstand der Priester und im Mangel zuverlässiger Beamten. Von allen durch Basco künstlich in's Leben gerufenen ländlichen Gewerben hat sich nur die Indigobereitung als Privatindustrie, der Tabakbau als Regierungsmonopol erhalten. [269]

Zunächst beschränkte Basco das Monopol auf die unmittelbar um die Hauptstadt gelegenen Provinzen, in welchen der Tabakbau allen, von der Regierung nicht besonders dazu ermächtigten und verpflichteten Personen bei strenger Strafe verboten wurde. [270] In den übrigen Provinzen blieb der Anbau Jedem gestattet, doch durfte das Produkt nach Abzug des Selbstverbrauchs nur an die Regierung verkauft werden.

In den Bisayas kauften die Alkalden den Tabak für die Regierung und lieferten ihn zu vorher festgesetzten Preisen an die k. Fabriken in Manila; es war ihnen gestattet die Ueberschüsse der k. Kassen zu diesem Zwecke zu benutzen. Ein schlechteres System hätte kaum ersonnen werden können: der nur auf seinen Privatvortheil bedachte Beamte duldete keinen Konkurrenten in seiner Provinz, benutzte seine amtliche Gewalt, um den Produzenten auf das härteste zu drücken, und hemmte dadurch die Produktion; die k. Kassen aber erlitten häufige Verluste durch Bankerotte, da die Alkalden, welche 600 Dollar Gehalt bezogen, und für die Berechtigung Handel treiben zu dürfen, eine Patentsteuer von 100 bis 300 Dollar entrichteten, sich, um schnell reich zu werden, in die gewagtesten Unternehmungen einliessen. Erst 1814 ward diesem Unwesen ein Ende gemacht. Alsbald stiegen auch die Tabaklieferungen aus den Bisayas, da die Konkurrenz der Privathändler, denen nun erst thatsächlich der Ankauf zufiel, obgleich ihn das Gesetz schon seit 1839 gestattete, dem Pflanzer höhere Preise verschaffte, als ihm die Habsucht des monopolisirenden Alkalden gewährte.

Gegenwärtig gelten im Allgemeinen folgende Bestimmungen, an deren Einzelheiten aber fortwährend geändert wird: Durch R. D. 5. Sept. 1865 wird der Tabakbau in allen Provinzen gestattet, doch darf der Ertrag nur an die Regierung zu einem von ihr festgesetzten Preise verkauft werden. Der Aufkauf geschieht in Luzon und den angrenzenden Inseln nach Fardos [271] durch Colleccion, d. h. direkt durch die Finanzbeamten, welche den Bau der Pflanze von der Aussaat an zu leiten haben; in den Bisayas durch Acopio, indem Regiebeamte den ihnen angebotenen Tabak vom Bauer oder vom Spekulanten und zwar nach Quintales aufkaufen.

In den Bisayas und in Mindanao ist Jedem erlaubt, Zigarren für seinen eignen Bedarf selbst zu fabriziren, doch darf er keinen Handel damit treiben. Dort werden den Tabakbauern auch Vorschüsse gemacht. In Luzon und den benachbarten Inseln theilt die Regierung Samen und Sämlinge aus. In Luzon und den Nachbar-Inseln darf auf Land, das zum Tabakbau geeignet ist, nichts andres als Tabak gepflanzt werden.

Da die Finanzverwaltung den Tabak nicht, wie freie Konkurrenz thun würde, nach seinem wirklichen Werthe klassifiziren kann, so hat sie den Ausweg ergriffen, die Preise nach der Blattgrösse festzusetzen; auch soll die auf Erziehung der Pflanze verwendete Sorgfalt bis zu einem gewissen Grade die Grösse der Blätter bedingen, die demnach wenigstens ein Kennzeichen für die sorgsame Behandlung, wenn auch nicht gerade für die Güte ist. [272]

Wohl weiss man in Madrid, wie sehr das Tabakmonopol das Gedeihen der Kolonie hemmt, die betroffene Bevölkerung drückt; dennoch sind bisher die Regierungsmaassregeln darauf gerichtet gewesen, immer höhere Einnahmen aus dieser bedenklichen Steuerquelle zu erpressen.

R. O. 14. Januar 1866 befiehlt den Tabakbau in den Philippinen so viel als irgend möglich auszudehnen um dem Bedarf der Kolonie, des Mutterlandes und der Ausfuhr zu genügen, ohne dass Rücksichten untergeordneter Art, die einer späteren Lösung vorbehalten bleiben können, diese unbegrenzte Ausbreitung hemmen oder verzögern. In der bereits zitirten Memoria schlägt der General-Kapitän »Reformen« vor, die an die Geschichte der Gans mit den goldenen Eiern erinnern (Pfropfen neuer Monopole auf die schon bestehenden, Ausbeutung durch Generalpächter) und glaubt dadurch in weniger als drei Jahren den Tabakertrag von 182,102 Quintales (Mittel der Jahre 1860/67) auf 600,000 und selbst 800,000 Q. steigern zu können. Einstweilen aber solle die Regierung, um höhere Preise zu erzielen, ihren Tabak selbst nach den Konsumtionsländern exportiren und dort verkaufen. Im Jahre 1868 ist dieser Vorschlag wirklich ausgeführt worden, der nach London gesandte fand einen so guten Markt, dass in Folge davon verordnet wurde, fortan in Manila keinen Tabak unter 25 Dollar p. Quintal loszuschlagen. [273] Diese Bestimmung kann sich aber nur auf Tabak der ersten drei Klassen beziehen, deren relative Menge in dem Maasse abnimmt, als der Druck auf die Bevölkerung gesteigert wird. Selbst aus den de la Gándara's Denkschrift beigefügten Tabellen ergiebt sich dies deutlich: Während die Gesammternte von 1867 (176,018 Quintales) nicht viel unter dem Mittel der Jahre 1860/67 (182,102 Q.) bleibt, ist der Tabak I. Klasse von mehr als 13,000 Q. 1862, auf weniger als 5000 Q. 1867, gesunken.

Die IV., V., VI. Klasse, die früher grösstentheils verbrannt wurden, jetzt aber einen nicht unbeträchtlichen Theil der Gesammternte bilden, sind im freien Verkehr geradezu unverkäuflich und können nur als »Geschenk« für Spanien verwendet werden, das alljährlich unter dem Titel atenciones a la peninsula über 100,000 Zentner empfängt. Wäre die Kolonie aber nicht gezwungen, die Hälfte der Fracht für ihr Geschenk zu bezahlen, so würde Spanien genöthigt sein, sich diese »Aufmerksamkeiten« zu verbitten, denn nach dem Ausspruch des Chefs der Regie ist jener Tabak grössten Theils von solcher Beschaffenheit, dass er zu keinem Preise Käufer finden würde, da sein Werth weder die Unkosten des Zolles noch der Fracht zu decken vermöchte. Dennoch ist dieser Tabaktribut eine grosse Last für das Kolonialbudget, das trotz seines Defizits nicht nur den Tabak zu beschaffen, sondern auch die Verpackung, den Lokaltransport und die Hälfte der Fracht nach Europa zu tragen hat.

Vom März 1871, der goldenen Zeit, im Fall de la Gándara's Vorschläge ausgeführt worden, seine Verheissungen in Erfüllung gegangen wären, liegt ein trefflicher Bericht des General-Intendanten der Hacienda an den Kolonial-Minister vor (s. S. 258 Anmerkung), der als Chef der Regie die Schäden dieses Verwaltungszweiges schonungslos aufdeckt, und auf die schleunige Aufhebung des Monopols dringt. Zunächst wird auf amtliche Beläge gestützt, der Beweis geführt, dass der Gewinn am Tabakmonopol viel geringer sei, als gewöhnlich angenommen wird. Das Mittel sämmtlicher Einnahmen der Tabakregie für die 5 Jahre 1865/69 betrug nach amtlichen Rechnungen 5,367,262 Dollar, (für die Jahre 1866/70 nur 5,240,935 Dollar) die Ausgaben sind nicht genau festzustellen, weil darüber keine Berechnungen vorhanden sind, addirt man aber die im Kolonialbudget aufgeführten betreffenden Ausgaben zusammen, so erhält man 3,717,322 Dollar, wovon 1,812,250 Dollar für Ankauf des Rohtabaks. Zu obigen die Tabakregie ausschliesslich treffenden Ausgaben müssen aber noch verschiedene andere Posten gerechnet werden, an denen dieser Verwaltungszweig betheiligt ist, die sogar gänzlich oder zum grössten Theil wegfallen würden, wenn der Staat das Tabakmonopol aufgäbe. Die Summe der Unkosten muss wenigsten auf 4 Millionen Dollar veranschlagt werden, so dass dem Staate nur ein Reingewinn von etwa 1,367,000 Dollar verbliebe, aber selbst auf diesen ist in Zukunft nicht zu rechnen, denn wenn die Regierung nicht schleunigst diesen Gewerbebetrieb aufgiebt, so wird sie zu sehr bedeutenden unabweisbaren Ausgaben gezwungen sein. Namentlich müssten dann Fabriken und Magazine neu errichtet, oder verbesserte Maschinen gekauft, die Gehalte bedeutend erhöht, vor Allem aber Mittel geschafft werden, nicht nur um die enorme Summe von 1,600,000 Dollar zu zahlen, welche die Regierung den Bauern für die Ernten von 1869 und 70 schuldet, sondern auch um die Baarzahlung der künftigen Ernten sicher zu stellen, »denn dies ist die einzige Möglichkeit, den Verfall des Tabakbaus in den betreffenden Provinzen in dem Maasse, als das Elend seiner unglücklichen Bewohner zunimmt, zu verhindern.«

Nachdem Agius nachgewiesen, wie gering in Wirklichkeit jene Ueberschüsse sind, wegen welcher die Regierung die Zukunft der Kolonie preisgiebt, schildert er die aus dem Monopol hervorgehenden Uebelstände, von denen ich hier nur einige in zusammengedrängter Kürze zur Ergänzung des Eingangs Gesagten anführe:

Die Bevölkerung der Tabakdistrikte, die nach Aufhebung der Regie die reichste und glücklichste des gesammten Archipels sein würde, befindet sich im tiefsten Elend. Sie wird grausamer behandelt als die Sklaven von Cuba, die, wenn auch aus selbstsüchtiger Absicht, gut genährt und verpflegt werden, während erstere die Produkte der Zwangsarbeit dem Staate hergeben muss zu einem von ihm willkürlich bestimmten Preise, einem Preise den er zahlt, wenn die immer schwierige und bedrängte Lage des Schatzes es gestattet. Häufig fehlt es an Nahrungsmitteln, da ihr Anbau verboten ist. Die unglückliche Bevölkerung, die keine andere Mittel besitzt, um ihre dringendsten Bedürfnisse zu befriedigen, ist gezwungen mit ungeheuren Verlusten die Schuldverschreibungen eines Schuldners zu veräussern, welcher ihm die Frucht der Zwangsarbeit zwar abkauft, aber nicht bezahlt. Wegen eines so geringfügigen Nutzens (1 1/3 Million) wird die Bevölkerung der reichsten Provinzen in furchtbares Elend gestürzt, tiefgehender Hass zwischen Regierten und Regierenden erzeugt, ununterbrochener Krieg zwischen Behörden und Unterthanen. Es wird eine höchst gefährliche Klasse von Schmugglern erzogen, die sich schon jetzt nicht auf blosses Schmuggeln beschränken, und um die sich bei der ersten Gelegenheit die übrigen Unzufriedenen wie um einen festen Kern schaaren werden. Die Regiebeamten werden grober Bestechungen und Betrügereien beschuldigt, die wahr oder unwahr grosses Aergerniss geben und zunehmende Missachtung der Kolonialverwaltung sowohl, als des gesammten spanischen Volks erzeugen. [274]

Dass obige Denkschrift nicht nur geschrieben, sondern auch gedruckt worden, scheint anzudeuten, dass man sich in Spanien allmälig auch in weiteren Kreisen von der Unhaltbarkeit des Tabakmonopols überzeugt. Trotz der vernichtenden Kritik von kompetentester Stelle ist es aber dennoch fraglich, ob es aufgehoben werden wird, so lange es auch nur Scheinerträge giebt. Im Kolonialministerium sind die gerügten Schäden längst bekannt, aber wegen der häufigen Ministerwechsel und der zunehmenden Geldnoth, welche die Regierenden, so lange sie im Amte sind, zur rücksichtslosen Ausbeutung aller greifbaren Mittel zwingt, unterbleiben selbst die dringendsten Reformen, wenn dadurch augenblickliche Ausfälle entstehn. In Bezug auf das Tabakmonopol pflegt man sich überdies mit der Hoffnung zu trösten, dass zunehmende Nachfrage die Preise fortwährend steigern, einige besonders gute Ernten und günstige Konjunkturen die Kolonialkasse von ihren Verlegenheiten befreien würden, dann wolle man gern die Tabakregie aufgeben.

Ein Umstand der in haushälterisch verwalteten Staaten zur Beseitigung, des Monopols treiben würde, in Spanien aber vielleicht gerade umgekehrt wirkt, ist das zahlreiche Beamtenheer, welches die Tabakregie erfordert. Der Unzahl von Stellenjägern gegenüber muss es den jeweiligen Ministern sehr willkommen sein, Gelegenheit zu haben, ihren Kreaturen einträgliche Posten zu verschaffen, oder unbequeme Personen auf eine ehrenvolle, für das Mutterland kostenfreie Art zu den Antipoden senden zu können. (Die Kolonie muss nicht nur die Besoldung, sondern auch die Kosten für die Hin- und Rückreise tragen.) Jedenfalls machen sie so reichlichen Gebrauch davon, dass zuweilen in Manila neue Aemter erfunden werden müssen, um die Ankömmlinge unterzubringen. [275]

Zur Zeit meiner Anwesenheit konnten die k. Fabriken nicht so viel Zigarren liefern als der Handel verlangte und es trat der sonderbare Fall ein, dass die Grosshändler, welche die Zigarren in bedeutenden Posten auf den Regierungs-Auktionen kauften, mehr dafür zahlten, als dieselben Zigarren, einzeln gekauft, im Estanco kosteten. Um nun zu verhindern, dass die Kaufleute ihren Bedarf den Estancos entnähmen, war für diese ein Maximum festgesetzt, das kein Käufer überschreiten durfte und eine komplizirte Kontrolle mit Spionage hatte darüber zu wachen, dass Niemand durch verschiedene Boten in verschiedenen Estancos grössere Mengen zusammenkaufte. Im Fall der Entdeckung konfiszirte man dem Uebertreter den ganzen Vorrath. Jedem stand frei Zigarren im Estanco zu kaufen, Niemand aber durfte einem Bekannten eine Kiste Zigarren zum Kostenpreise ablassen.

Mehrere Spanier, mit denen ich über diese auffallende Maassregel sprach, billigten sie ganz entschieden, da ihnen sonst die Fremden alle Zigarren fortholen würden, und sie nicht einmal in ihrer eignen Kolonie eine preiswürdige Zigarre rauchen könnten. Es war aber, wie ich später erfuhr, noch ein zweiter, triftigerer Grund für diese Verordnung vorhanden. Da die Regierung in ihren Kassen die Goldunze zu 16 Dollar Silber annahm, während sie im Handel weniger galt und die Silberprämie einmal sogar auf 33 % gestiegen war, da ausserdem wegen der unzureichenden Menge von Kupfergeld für den kleinen Verkehr, die Scheidemünze abermals eine Prämie gegen den Silberdollar genoss, so zwar, dass man bei jedem Einkauf der nicht wenigstens einen halben Dollar betrug, 5 bis 15 % Abzug erlitt, wenn man einen Dollar gab, so war es vortheilhaft im Estanco für eine Goldunze Zigarren zu kaufen, und diese in kleineren Posten, wenn auch zum nominellen Preise des Estanco wieder zu verkaufen, denn beide Prämien zusammen konnten im extremen Falle 33 % + 10 % = 43 % betragen. [276]

Eine Beschreibung des Tabakbaues nach eigener Anschauung kann ich nicht geben; ich lasse einen kurzen Auszug aus der amtlichen Anweisung (Cartilla agricola) folgen.

Anweisung wie die Samenbeete anzulegen. Ein geeignetes Stück Land wird vierseitig abgegrenzt, zwei oder dreimal gepflügt, von Unkraut und Wurzeln gesäubert, etwas abschüssig gemacht, mit einem flachen Graben umgeben, durch Abzugsgräben in Beete von zwei Fuss Breite getheilt. Die Erde auf demselben muss sehr fein, fast zu Pulver zerrieben werden, sonst würde sie mit dem äusserst feinen Tabaksamen nicht in innige Berührung kommen. Der Same wird gewaschen, zum Ablaufen des Wassers in Tüchern aufgehängt, Tags darauf, mit gleicher Menge Asche gemischt, auf die Beete gestreut. Von der sorgfältigen Ausführung dieser Arbeit hängt der spätere Erfolg ab. Nach einer Woche keimt der Same, die Beete müssen sehr rein gehalten, bei trocknem Wetter täglich besprengt, durch Decken mit Dornen gegen Geflügel und andre Thiere, durch leichte Matten gegen Stürme und starke Regen geschützt werden. Nach etwa zwei Monaten haben die fünf bis sechs Zoll hohen Pflanzen gewöhnlich vier bis sechs Blätter und werden umgesetzt. Dies geschieht, da die Samenbeete im September angelegt werden, Anfang oder Mitte November. Eine zweite Aussaat findet am 15. Oktober statt, sowohl aus Vorsicht gegen mögliche Misserfolge, als um Pflanzen für die Niederungen zu erhalten.