Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin
Part 95
Von anderen Erscheinungen, die sich bei während der Geburt in Folge vorzeitiger Unterbrechung der fötalen Athmung gestorbenen Kindern finden, erwähnen wir insbesondere die Ecchymosen in den Lungen und am Herzen, die zu den fast constanten Sectionsbefunden gehören und deren reiche Entwicklung sich einestheils aus der hochgradigen Blutstauung in den Brustorganen, anderseits aus der grossen Zartheit der kindlichen Gefässe erklärt, in Folge welcher diese, sowohl bei der ungeborenen, als bei der neugeborenen Frucht weniger leicht eine Steigerung des Blutdruckes auszuhalten vermögen, als dies später der Fall ist. Cyanose des Gesichtes, Injection und selbst Ecchymosirung der Conjunctiva sind ebenfalls häufige Befunde. +Nobiling+ (Bayr. Aerztl. Intell.-Bl. 1884, Nr. 38), hat auch an anderen Stellen, insbesondere auch im peribulbären Fettgewebe und in der Retina, häufig Ecchymosen gefunden. Dass bei dieser Todesart Fruchtwasserbestandtheile, eventuell Meconium, auch in den Magen und in die Paukenhöhlen gelangen können, wurde bereits erwähnt. Häufig erscheint die Nabelschnur solcher Kinder gallig imbibirt, ein Befund, dessen schon +Zittmann+ (+Mende+, I, 200), als den todtgeborenen Kindern eigenthümlich zukommend, erwähnt. Diese Verfärbung rührt vom entleerten Meconium her, kommt, wie wir uns durch Versuche überzeugt haben, sehr bald zu Stande und ist daher diagnostisch verwerthbar. Doch kann sie sich selbstverständlich auch bilden, wenn das bereits geborene Kind in meconiumhaltiges Fruchtwasser oder gallige Stoffe enthaltenden Abtrittsinhalt zu liegen kam.
Finden sich die genannten Erscheinungen, dabei luftleere Lungen und ein luftleerer Verdauungstractus, und fehlen zugleich alle Spuren einer Maceration, so kann man mit grösster Wahrscheinlichkeit sich dahin aussprechen, dass das untersuchte Kind schon während der Geburt an „fötaler Erstickung“ gestorben ist. Mit voller Bestimmtheit die Todtgeburt zu erklären, geht nicht an, da das Kind auch nur scheintodt zur Welt gekommen sein konnte.
Es liegt der Einwurf nahe, dass ein ähnlicher Befund, wie der beschriebene, auch durch extrauterine Erstickung in Fruchtwässern zu Stande kommen kann. In dieser Beziehung muss bemerkt werden, dass ein Ertrinken des bereits geborenen Kindes in Fruchtwässern zwar nicht unmöglich ist, dass jedoch an einen solchen Vorgang nur bei einem besonderen Verlaufe der Geburt gedacht werden könnte, so z. B. wenn dieselbe über einem schon Fruchtwässer enthaltenden Gefässe geschah, oder wenn in ein solches gleichzeitig mit dem Kinde auch die Fruchtwässer hineinstürzten, dass jedoch auch in einem solchen Falle meist Gelegenheit geboten ist, dass das Kind durch die extrauterinen Athembewegungen, die es macht, auch Luft in seine Lungen bekommen kann.
_2. Die Compression des Kopfes._
Indem der kindliche Kopf durch den Beckencanal durchgepresst wird, erleidet er eine Compression, die sowohl zu einer vorübergehenden Verkleinerung des Kindesschädels als zu einer Formveränderung desselben führt. Diese Veränderung, welche in der Geburtshilfe als Configuration oder Modellirung des Schädels bezeichnet wird, geschieht vorzugsweise dadurch, dass das Hinterhauptbein und die Stirnbeine unter die Scheitelbeine und diese übereinander sich schieben, wobei sich die Kopfhaut mehr weniger faltet und der Mentooccipitaldurchmesser sich verlängert. Auch eine Abplattung der dem Promontorium anliegenden Stelle des Kopfes findet statt. Das Schädelvolumen wird hierbei absolut verkleinert, indem Cerebrospinalflüssigkeit verdrängt wird.[500] Für die gleichzeitig stattfindende Compression des Gehirns spricht die Verlangsamung des Fötalpulses während jeder Wehe, welche zwar von +Schwartz+ von der durch die Wehe veranlassten Störung des Placentargasaustausches abgeleitet wurde, neueren Anschauungen und insbesondere den Experimenten von +Leyden+[501] zufolge aber auf Hirndruck bezogen werden muss.
[Sidenote: Kopfgeschwulst.]
Der Druck, den der Kindskopf während der Geburt erleidet, bewirkt, selbst wenn er die Grenzen des normalen nicht überschreitet, gewisse Veränderungen, denen eine gerichtsärztliche Bedeutung zukommt. Es gehört hierher die Kopfgeschwulst und die Ecchymosenbildung in den weichen Schädeldecken.
Das +Caput succedaneum+ präsentirt sich als eine teigige, mehr weniger sich vorwölbende Geschwulst über jenem Theil des Schädels, welcher vorgelegen hatte, daher in der Regel über der kleinen Fontanelle oder über der hinteren und inneren Partie eines Scheitelbeines, der beim Einschneiden eine sulzige, seröse Infiltration des Zellgewebes der Schädeldecken entspricht, in welcher häufig kleinere oder grössere Extravasate eingebettet sind. Die Kopfgeschwulst gestattet nicht blos einen Schluss darauf, dass das Kind in einer Kopflage geboren wurde, sondern auch auf die Dauer des Geburtsactes, insoferne als der Mangel der Kopfgeschwulst auf einen raschen Verlauf der Entbindung hinweist. Je kleiner der Schädel des Kindes und je weiter das Becken, desto weniger ist die Kopfgeschwulst entwickelt. Daher fand +Elsässer+ bei 340 in der Hinterhauptslage geborenen frühzeitigen Kindern nur 74mal eine Kopfgeschwulst, bei 3789 zeitigen aber 1502mal. Bei Beckenendlagen ist die Schwellung und seröse, mitunter auch hämorrhagische Infiltration des Scrotums, beziehungsweise der Labien oder des Gesässes eine analoge Erscheinung, die von +Elsässer+ unter 130 Fällen 46mal constatirt wurde. Doch müssen wir bemerken, dass sich Oedeme des Scrotums verhältnissmässig häufig auch bei Kindern finden, die in der Kopflage geboren worden sind. Auch an anderen vorgelagerten Körperpartien entstehen analoge Veränderungen, die mitunter irrige Deutungen veranlassen können. So obducirten wir ein 8monatliches Kind, dessen linker Arm in der Ellenbogengegend blauroth geschwollen und theils serös, theils hämorrhagisch infiltrirt war. Dieses Befundes und der abnormen Beweglichkeit des Gelenkes wegen war die Sache für eine Fractur gehalten worden. Das Gesicht war stark cyanotisch, rechts am Kopfe ein starker Vorkopf und nach aussen am linken Scheitelhöcker eine bohnengrosse Hautvertrocknung mit thalergrosser Suffusion. Quetschungserscheinungen an der Sichel und am Promontorium. Offenbar war der Arm vorgelegen und die Geburt eine schwere, was auch durch die weiteren Erhebungen bestätigt wurde.
[Sidenote: Extra- und intracranielle Blutungen.]
+Ecchymosen+ in den Schädeldecken gehören zu den ganz gewöhnlichen Befunden, auch nach leichten Entbindungen. In der Regel sind es linsen- bis bohnengrosse Sugillationen, die entweder im Zellgewebe unter der Galea oder noch häufiger zwischen Pericranium und Knochen sitzen, namentlich in der Nähe der Nähte. Nicht selten kommen grössere Sugillationen vor und wir haben wiederholt auch nach leichten Entbindungen solche gesehen, die sich über grosse Strecken der Schädeloberfläche verbreiteten. Sie entstehen weniger durch directen Druck als durch Zerrung der Gefässe in Folge der Verschiebung, die die Theile bei der Modellirung des Schädels erleiden.[502] Ihre Bedeutung liegt einestheils darin, dass ihr Befund beweist, dass das Kind unter der Geburt noch lebte, andererseits darin, dass solche durch den Geburtsdruck entstandene Suffusionen für Effecte einer Gewalt angesehen werden könnten, die erst nach der Geburt den Kopf des Kindes getroffen hatte. Zeigen weder die Kopfhaut, noch die Schädelknochen Spuren von Verletzung, dann wird man nicht berechtigt sein, Suffusionen der Schädeldecken, selbst wenn sie über grössere Strecken sich ausbreiten, von extrauterin stattgehabten Gewalteinwirkungen herzuleiten. Das +Cephalhämatom+ ist unserer Ansicht nach nur eine Blutaustretung zwischen Pericranium und Knochen, die nicht immer aus letzterem stammt, sich ursprünglich von einer gewöhnlichen Suffusion nicht unterscheidet, sondern erst später durch ihren eigenthümlichen Verlauf, welcher vielleicht nur von Zufälligkeiten veranlasst wird.
[Sidenote: Blutungen durch d. Geburtsdruck.]
Ueberschreitet die Compression des Kindskopfes während des Geburtsactes ihre normale Grenze, dann können schwerere Erscheinungen eintreten. Zunächst kann die durch den Hirndruck veranlasste Hemmung der Herzbewegung einen solchen Grad erreichen, dass dadurch der respiratorische Gasaustausch erschwert und Sauerstoffverarmung des Blutes herbeigeführt wird. In diesem Falle kommt es ebenfalls zu vorzeitigen Athembewegungen, wie wir sie nach Unterbrechung des Placentarverkehres eintreten sahen. Ferner können durch allzu starke Uebereinanderschiebung der Schädeldeckknochen intermeningeale Extravasate entstehen, am häufigsten durch Zerreissung der zu den Sinus ziehenden Piagefässe, aber auch der Sinus selbst. +Kundrat+ (Wiener klin. Wochenschr. 1890, Nr. 46) erklärt sich die Entstehung solcher Extravasate durch Compression des Sinus falciformis und consecutive Stauung des Blutes in den zuführenden Venen. Bei schweren Geburten sind solche Befunde häufig, werden aber auch bei leichten nicht gar selten beobachtet, und es scheint, dass sie insbesondere bei stürmischen Entbindungen, bei welchen die Configuration des Schädels nicht allmälig, sondern plötzlich sich vollzieht, leichter entstehen können. Solche Extravasate bewirken dauernden Hirndruck und können auch durch Verlangsamung der Herzpulsationen vorzeitige Athembewegungen auslösen; doch lehrt die Erfahrung, dass Kinder solche während des Geburtsactes erlittene Extravasate verhältnissmässig leichter ertragen als später, insbesondere dieselben tagelang überleben können. Ausheilungen sind offenbar häufig, da man Residuen derselben, insbesondere rostfarbigen Auflagerungen an der Innenfläche der Dura bei den Sectionen von Säuglingen öfter begegnet. Die insbesondere bei unreifen Früchten häufigen Blutungen in die Ventrikel aus zerrissenen Gefässen des Plexus chorioideus stammen offenbar von derselben Ursache, obgleich auch suffocatorische Stauung sie bewirken kann.
[Sidenote: Beschädigungen d. Schädelknochen.]
Beschädigungen der Schädelknochen während der Geburt, durch die Expulsionskraft des Uterus, sind wiederholt beobachtet worden, und zwar sowohl blosse Eindrücke oder Einbiegungen einzelner Schädelknochen, als wirkliche Continuitätstrennungen. Erstere präsentiren sich meist unter dem Bilde der sogenannten „löffelförmigen Eindrücke“ und betreffen zumeist das eine Scheitelbein oder das eine Stirnbein, welche entweder gegen das Promontorium oder gegen die vorspringende Symphyse ausgedrückt worden waren. Bei normalen Entbindungen kommen sie gewiss nur ganz ausnahmsweise vor, wohl aber leichter, wenn ein Missverhältniss zwischen dem Kindskopf und dem Beckencanal bestand, daher insbesondere bei engem Becken oder ungünstiger Kopflage. An der tiefsten Stelle des Eindruckes, sowie an den vom Tuber des Knochens abgehenden Rändern desselben sind sie gewöhnlich mit einer Infraction oder einer wirklichen Fractur des Knochens verbunden (Fig. 120). Am leichtesten können sich solche Eindrücke bilden, wenn der hochstehende, besonders der nachfolgende Kopf gewaltsam über das Promontorium herabgezogen oder beim +Wigand+-+Martin+’schen Handgriff von den Bauchdecken aus durch das Becken durchgepresst wird. Sie werden dann mitunter für Zangeneindrücke gehalten. Nähere Angaben über derartige Verletzungen haben +Dittrich+ (Wiener klin. Wochenschr. 1892, Nr. 33-35) und +Rosinski+ (Zeitschr. f. Geburtsh. 1893, XXVI, pag. 255) gebracht. Unter letzteren Fällen findet sich ein tiefer, trichterförmiger Eindruck am linken Scheitelbein mit mehrfachen Fissuren, der bei einem spontan geborenen Kinde sich ergab. Aehnliche Eindrücke können aber, wie von uns angestellte Versuche ergaben (Wiener med. Presse. 1885, Nr. 18-28), auch nach der Geburt durch Druck, z. B. mit dem zwischen Tuber und Nahtrand aufgesetzten Daumen oder durch einen Stiefelabsatz u. dergl. und selbst durch Auffallen eines eine umschriebene Angriffsfläche besitzenden Gegenstandes, oder durch Sturz mit dem Kopfe auf einen solchen erzeugt werden. Dieses ist insoferne wichtig, als schon +Passauer+ (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XXX, 260) über einen Fall berichtet, wo es sich darum handelte, ob eine Schädelimpression bei einem Neugeborenen vom Geburtsact oder von einem Eingriffe der Mutter herrührte, und als auch wir ein aus dem Abort gezogenes Kind untersuchten, das neben einer winkligen Fissur des einen Scheitelbeines eine löffelförmige Impression am anderen besass und daher zu erwägen war, ob letztere beim Geburtsact oder nachträglich durch Druck oder beim Durchzwängen durch den Abortstrichter oder durch den Sturz in den Canal entstanden war. Mit Rücksicht auf die Umstände musste man zugeben, dass die Impression gleichzeitig mit der Winkelfissur blos durch den Sturz auf einen vorspringenden Gegenstand veranlasst worden sein konnte.
Von Zusammenhangstrennungen der Kopfknochen, die blos durch den Geburtsact veranlasst worden waren, hat +Gurlt+ 10 Fälle zusammengestellt. Meist bestanden dieselben in zwischen den Ossificationsstrahlen verlaufenden Fissuren, die am häufigsten vom Pfeilnahtrande des Scheitelbeines ausgingen, doch wurden in einzelnen Fällen auch Fracturen beobachtet, welche besonders den Nahtrand eines Knochens betrafen und offenbar durch allzustarke Uebereinanderschiebung der Knochen entstanden waren. Es waren durchaus verzögerte, zum Theile schwere Geburten, bei denen sich solche Befunde ergaben, obgleich sie alle ohne Kunsthilfe beendet wurden. Wir selbst haben bei ähnlichen Geburten zweimal eine 3 Cm. lange Fissur des Scheitelbeines beobachtet, die vom Pfeilnahtrande zwischen den Ossificationsstrahlen zum Scheitelhöcker hinzog. Ausserdem bei einem heimlich geborenen Kinde einen Knochensprung, der hinter der Mitte der Pfeilnaht, 0·5 Cm. links neben derselben, aus einer papierdünnen Stelle des Knochens entsprang und durch ähnlich verdünnte Partien bis fast zum Scheitelhöcker sich hinzog, von welchem wir zugeben mussten, dass er wegen der durch Ossificationsdefect bedingten abnormen Dünne der betreffenden Stelle des Scheitelbeines auch schon während der Geburt durch die starke Krümmung des Knochens entstanden sein konnte, wobei wir bemerkten, dass eben die einfache Beschaffenheit der Fissur und die geringfügige Ausdehnung derselben bei der grösseren Brüchigkeit der betreffenden Stelle des Knochens beweisen, dass dieselbe keiner directen und grösseren Gewalt ihre Entstehung verdanke und darauf hinwiesen, dass die Scheitelbeine und namentlich die mittleren Partien der Pfeilnahtränder durch die Compression des Kopfes im Becken stark vorgewölbt werden, wobei ein Auseinanderweichen des Knochens entlang der Ossificationsstrahlen hier leichter möglich ist, als an anderen Stellen.
Bei leichten Entbindungen können wir, ausgenommen wenn, wie im oben erwähnten Falle, Ossificationsdefecte und deshalb abnorm brüchige Stellen an den Schädelknochen sich fanden, nicht wohl zugeben, dass Fissuren oder gar Fracturen, die wir am Schädel eines Neugeborenen nachwiesen, durch den Geburtsdruck entstanden sein sollten. Nach schweren Geburten, namentlich bei engem Becken, werden wir mit Rücksicht auf obige Beobachtungen einfache Fissuren oder (an den Nahträndern) einfache Fracturen, die an solchen Stellen sitzen, die bei der Modellirung des Schädels eine grössere Spannung oder, wie die Nahtränder, eine stärkere Zerrung erleiden, vom Geburtsdruck ableiten können, weshalb +Dittrich+ (l. c.) mit Recht behufs Differentialdiagnose von später entstandenen Brüchen die Erwägung empfiehlt, ob am Schädel sonstige Spuren einer stattgehabten grösseren Compression, besonders stärkere Uebereinanderschiebung der Nahtränder, zu bemerken sind. Dagegen werden wir mit einer solchen Annahme zögern, wenn ausgebreitete oder mehrfache Fracturen sich finden, oder wenn gleichzeitig ausgebreitete Quetschungen oder Continuitätstrennungen der weichen Schädeldecken sich ergeben. +Losser+ (Bericht der Berliner gynäk. Gesellschaft. December 1883) hat auf Brüche der Orbitaldächer bei Zangengeburten aufmerksam gemacht. Bei der Dünnheit der Orbitaldächer wäre es nicht unmöglich, dass Fissuren derselben auch bei spontanen Geburten sich bilden könnten. Subperiostale Ecchymosen daselbst sind unseren Erfahrungen nach nicht selten, auch haben wir bei einem in Steisslage ohne Zange todtgeborenen Kinde, dem bei der Entwicklung der rechten oberen Extremität der Oberarm gebrochen wurde, suffundirte Fissuren beider Orbitaldächer gefunden.
[Sidenote: Verblutung.]
Während der Geburt kann die Frucht auch an +Verblutung+ zu Grunde gehen. Dies kann zunächst geschehen bei der keineswegs seltenen Insertio velamentosa der Nabelschnur, wenn der vorrückende Kindstheil das „Velamentum“ zerreisst. +Hüter+ hat 12 solche Fälle zusammengestellt, wovon 10 schon während der Geburt starben. Einen anderen Fall bringt +Valenta+, Memorabilien, 1874, Nr. 5, und einen weiteren +Langerhans+ (Arch. f. Gyn. XIII, 304). Nach +Mironoff+ (Deutsche med. Wochenschr. 1882, Nr. 28) wurde in Dresden die Insertio velamentosa bei 0·46-0·57% der Schwangeren beobachtet. Doch wurde dadurch eine das Leben des Kindes bedrohende Blutung niemals bedingt. Ebenso kann Verblutung eintreten, wenn eine allzu kurze Nabelschnur abreisst. Es wurden Fälle beobachtet, in welchen die Nabelschnur blos 10 Mm. lang war (+Sclafer+) und solche, wo sie ganz fehlte (+Stute+, Monatsschr. f. Geb. 1856, VII, 1). Solch abnorme Kürze kann auch vorzeitige Lösung der Placenta bewirken. Endlich kann bei gemeinschaftlicher Placenta ein Zwilling nach Geburt des ersten sich verbluten, wenn dessen Nabelschnur nicht doppelt unterbunden wurde. Einen derartigen Fall hat +Brachet+ in Lyon beobachtet. Ueber zwei Fälle von Verletzung der Nabelschnur während des Geburtsactes mit Blutung berichtet +Westphalen+ (Arch. f. Gyn. 1893, XLV, pag. 94).
Tod des Kindes nach der Geburt.
_1. Tod durch Lebensunfähigkeit_.
Ein Kind kann nach der Geburt zunächst deshalb sterben, weil es nicht die Fähigkeit besitzt, selbständig weiter zu leben. Die österr. St. P. O. vom Jahre 1853 (§. 90) forderte bei Verdacht auf Kindestödtung ausdrücklich die Erforschung der +Lebensfähigkeit+. Die neue St. P. O. enthält keine solche Bestimmung, dagegen verlangt der §. 90 der deutschen St. P. O., dass bei Oeffnung der Leiche eines neugeborenen Kindes die Untersuchung insbesondere auch darauf gerichtet werde, ob es reif oder wenigstens fähig gewesen sei, das Leben ausserhalb des Mutterleibes fortzusetzen.
Letzterer Ausdrucksweise hatte sich auch die frühere österr. St. P. O. bedient, und es scheint daraus hervorzugehen, dass die Gesetzgeber hierbei vorzugsweise nur solche Früchte im Auge hatten, welche, weil sie zu früh geboren wurden, entweder sofort oder kurze Zeit nach der Geburt sterben müssen. Da jedoch eine Unfähigkeit zum selbstständigen Leben auch bei vollkommen reifen Kindern bestehen kann und sowohl diese, als auch wegen vorzeitiger Geburt lebensunfähige Kinder, obgleich sie den Keim des Todes in sich tragen, doch nicht immer sofort oder kurze Zeit nach der Geburt sterben müssen, so ist der Begriff der Lebensfähigkeit, respective Lebensunfähigkeit, selbst in der angegebenen Fassung, ein sehr verschwommener. Soviel steht jedoch sicher, dass auch ein Kind, welches binnen Kurzem wegen Unreife oder anderweitig bedingter Lebensunfähigkeit von selbst gestorben wäre, getödtet werden kann. Wie ein solcher Fall richterlicherseits aufgefasst werden würde, ist weder aus dem Strafgesetz, noch aus der St. P. O. zu ersehen. Doch lässt die Bestimmung des §. 23 des preussischen Regulativs: „dass, wenn sich aus der Beschaffenheit der Frucht ergibt, dass dieselbe vor Vollendung der 30. Woche geboren ist, von der Obduction Abstand genommen werden kann, +wenn dieselbe nicht von dem Richter ausdrücklich gefordert wird+“, darauf schliessen, dass eventuell auch bei zweifellos lebensunfähigen Früchten nach anderweitiger Todesursache geforscht und der absichtlich bewirkte Tod geahndet werden kann. Zweifellos könnte in einem solchen Falle die bestandene Lebensunfähigkeit den Thatbestand der Kindestödtung nicht alteriren, würde jedoch als Milderungsumstand in Betracht gezogen werden, wie dies einzelne ältere Strafgesetzbücher ausdrücklich bestimmten.
Die Lebensfähigkeit des Kindes kann zunächst bedingt sein durch +mangelnde Reife desselben+. Der Zeitpunkt der Schwangerschaft, von welchem an die Frucht bereits geeignet ist, selbstständig weiter zu leben, lässt sich nicht genau präcisiren, doch lehrt die Erfahrung, dass erst von der vollendeten 30. Woche angefangen die Früchte als lebensfähig angesehen werden können, eine Erfahrung, von welcher auch das oben erwähnte Regulativ ausgegangen ist.
Auch jüngere Früchte werden von der 20. Woche angefangen und selbst noch vor dieser meist lebend geboren (nach +Kleinwächter+ 23·58%), wenn sie auch in der Regel sofort sterben. Ausnahmsweise wurden sogar Früchte aus der 25. Woche (+D’Outrepont+) und wiederholt solche aus der 27.-29. Woche (+Ahlfeld+, Arch. f. Gyn. 1875, VIII, 194) am Leben erhalten. Anderseits tritt auch nach Vollendung der 30. Woche die Lebensfähigkeit nicht mit einem Schlage und vollständig auf, sondern ist anfangs eine noch geringe, ebenso wie die Resistenzfähigkeit der Frucht gegen äussere Schädlichkeiten, und beide nehmen desto mehr zu, je mehr sich die Frucht ihrer vollkommenen Reife nähert. Daher ist auch die Wahrscheinlichkeit, dass ein Kind eines natürlichen Todes (an Lebensschwäche) gestorben sei, desto grösser, je früher dasselbe vor dem normalen Ende der Schwangerschaft geboren worden ist.
[Sidenote: Früchte aus der 30. bis 40. Woche.]
Dass eine Frucht bereits +die 30. Woche+ vollendet habe, schliessen wir zunächst aus der Länge, welche um diese Zeit mindestens 40 Cm. zu betragen pflegt. Früchte, die weniger als 40 Cm. messen, kann man schon aus diesem Grunde in der Regel für lebensunfähig erklären, selbst wenn andere Anhaltspunkte dafür sprechen, dass die Frucht die 30. Schwangerschaftswoche bereits überschritten habe. Das Gewicht beträgt 1500-2000 Grm. Die Haut ist stark mit Wollhaaren bedeckt, beginnt sich mit Fett zu unterpolstern, wodurch sie dicker und gegen früher weniger geröthet und die Formen des Körpers mehr abgerundet erscheinen; das Kopfhaar ist noch spärlich und kurz und die Pupillarmembran ist entweder vollständig verschwunden oder nur in Resten vorhanden.[503] Bei männlichen Kindern sind die Hoden bereits aus dem Leistencanal ausgetreten oder wenigstens im Durchpassiren desselben begriffen und der Hodensack ist stärker gerunzelt; bei weiblichen Kindern beginnen die Labien durch Fettbildung sich stärker vorzuwölben. Die Nägel erreichen fast die Fingerspitzen und fangen an härter zu werden. Das Gehirn besitzt bereits ausgebildete Windungen und im Dickdarm findet sich reichliches dunkelgrünes Meconium. Im Fersenbein findet sich gewöhnlich ein Knochenkern von etwa 5 Mm. Durchmesser (+Toldt+, „Ueber die Altersbest. menschl. Embryonen“. Prager med. Wochenschr. 1879, pag. 121), im Sprungbein ein etwa um die Hälfte kleinerer. Das mittlere Gewicht des Mutterkuchens beträgt 451 Grm., die mittlere Nabelschnurlänge 46 Cm.
Am Ende des +neunten Monates+ (36. Woche) hat das Kind eine Länge von 42-44 Cm. und ein mittleres Gewicht von 2000 Grm. Die Fettbildung hat zugenommen, das Gesicht ist weniger gerunzelt und bekommt ein volleres, freundlicheres Aussehen. Die Haut hat bereits das blassröthliche Aussehen wie bei reifen Neugeborenen. Die Wollhaare fangen an sich etwas zu verlieren. Im Sprungbein findet sich ein Ossificationskern von 5-6 Mm. (+Toldt+). Durchschnittliches Gewicht der Placenta 461 Grm., durchschnittliche Länge der Nabelschnur 47 Cm.