Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin

Part 94

Chapter 943,019 wordsPublic domain

Die Möglichkeit, dass eine Frucht noch vor der Geburt auf gewaltsame Weise getödtet oder wenigstens verletzt werden könne, ohne dass dabei auch die Mutter das Leben verliert, muss sowohl vom theoretischen, als vom Standpunkt der Erfahrung zugegeben werden, obgleich derartige Fälle zu den durch die Umstände des Falles gewöhnlich klargelegten Curiositäten gehören, die eben deshalb nur eine untergeordnete gerichtsärztliche Bedeutung besitzen. Von der Vagina aus könnte selbstverständlich eine intrauterine Tödtung oder Verletzung am leichtesten vorkommen, und zwar in diesem Falle kaum durch Zufall, sondern in gleicher Intention, wie wir sie bei der mechanischen Fruchtabtreibung kennen gelernt haben. Durch die Bauchdecken bis in den schwangeren Uterus eindringende Verletzungen bewirken natürlich entweder den Tod der Mutter oder bringen diese in grosse Lebensgefahr, doch finden sich bei +Gurlt+[491] zwei Fälle, in deren einem die Schwangere und das Kind durch eine Sense, in dem anderen durch eine Heugabel verletzt wurden, in Folge dessen die Kinder getödtet wurden, die Mütter aber am Leben blieben. Eine solche Verletzung durch Schuss bringt +Kehr+ (Med. Centralbl. 1894, pag. 336).

[Sidenote: Intrauterine Verletzungen der Frucht.]

Die Entstehung intrauteriner Beschädigungen der Frucht durch stumpfe Gewalten, die den Unterleib trafen und ohne Verletzung des letzteren, wird begreiflich, wenn wir uns erinnern, dass schwere Verletzungen innerer Organe und selbst Knochenzertrümmerungen ohne Spur von äusseren Continuitätstrennungen sich entwickeln können (pag. 283). Heftige Stösse gegen den Unterleib, namentlich aber Sturz von Höhen, sind geeignet, solche Verletzungen zu erzeugen. Dieselben können zunächst die Weichtheile betreffen. So fanden wir bei einer im fünften Monat Schwangeren, die sich vom vierten Stock herabgestürzt hatte, den Uterus unverletzt, dagegen die Placenta theilweise abgelöst und die Eihäute eingerissen, und an der äusserlich unverletzten Frucht eine hochgradige Zertrümmerung des rechten Leberlappens mit starkem Blutaustritt in die Bauchhöhle, und in einem andern analogen Falle an der sechsmonatlichen Frucht einen suffundirten Hautriss hinter dem linken Ohr, je eine bohnengrosse Ecchymose unter der Haut der rechten hinteren Brustseite und an der Vorderfläche des linken Oberschenkels und einen suffundirten Querriss des Peritoneums über dem rechten Leberlappen. +Paul+ (Prager med. Wochenschr. 1894, Nr. 45) sah einen vollständigen Querriss der Bauchwand bei einem reifen Kinde, dessen Mutter 2 Tage vor der Entbindung von einer Treppe herabgefallen war und +Charcot+[492] eine Ruptur der Milz des Fötus in Folge eines Sturzes der Mutter. +Dietrich+ (Württ. Corresp.-Bl. 1883, pag. 5) beschreibt einen Fall, in welchem sich bei dem Kinde einer Frau, welche in der 36. Woche ihrer Schwangerschaft von einer steilen Treppe herabgefallen war und 16 Tage darauf geboren hatte, auf beiden Stirnbeinhöckern eine Wunde von der Grösse eines Groschens fand, deren Rand in Vernarbung begriffen und deren Grund mit schönen Granulationen bedeckt war. Im Jahre 1872 hat +Tarnier+ (Union médicale. 1872, Nr. 33) in der Pariser Société de chirurgie ein einen Tag altes Kind vorgestellt, welches mit einer Narbe am Scheitel zur Welt gekommen war. Die Provenienz dieser Narbe blieb unaufgeklärt, doch wurde unter Anderem auch die Vermuthung aufgestellt, dass die Narbe von einem mechanischen Fruchtabtreibungsversuche herrühren könne. Unserer Meinung nach handelte es sich in diesem und wahrscheinlich auch in dem früher angeführten Falle nur um angeborene Defecte der Kopfhaut, die wir bereits viermal beobachtet haben (darunter einen von +Hebra+ in den Mittheilungen des Wiener embryol. Institutes. 1882, II, beschriebenen an beiden Kopfseiten) und von denen wir zwei in Fig. 118 und 119 abbilden, von welchen der erstere von einem mechanischen Fruchtabtreibungsversuche abgeleitet wurde. Diese Defecte sind wahrscheinlich durch fötale Anlöthungen der betreffenden Kopfpartien an die Eihäute entstanden.[493] Auch multiple solche Defecte haben wir beobachtet.

[Sidenote: Angeborene Hautdefecte am Kopfe.]

Die intrauterinen Verletzungen des Skeletes betreffen vorzugsweise die langen Knochen, und die Zahl der Fälle, in welchen Neugeborene in Verheilung begriffene oder durch Callus geheilte Knochenbrüche der Extremitäten zur Welt brachten, ist eine beträchtliche, obgleich zweifellos so manche von Ossificationsdefecten oder sogenannter Rachitis congenita herrührende Beweglichkeit der Knochen, im Uterus entstandene Verkrümmung der Knochen, syphilitische Lockerung der Epiphysen etc. als Fractur genommen worden ist.[494] Beschädigungen der Schädelknochen aus solchen Anlässen gehören zu den grössten Seltenheiten. Dass sie vorkommen können, beweist insbesondere der Fall von +Maschka+ (Prager Vierteljahrschr. 1856, IV, pag. 105), der ein im 8. Monat schwangeres Mädchen betraf, das vom zweiten Stock herabgesprungen war und 6 Stunden darauf starb. Bei der Section fanden sich an dem noch im Uterus befindlichen Fötus mehrfache Brüche beider Scheitelbeine mit Extravat. Ein ähnlicher Fall findet sich bei +Neugebauer+ (Virchow’s Jahresb. 1890, I, 501) und bei Gurlt (l. c. 343).

[Sidenote: Macerirte Früchte. Eigenschaften derselben.]

Während der Schwangerschaft abgestorbene Früchte, namentlich diejenigen, welche aus natürlichen Ursachen starben, gehen nur ausnahmsweise bald nach erfolgtem Tode ab, sondern erst nach einiger Zeit, in welchem Falle sie dann im +macerirten+ Zustande geboren werden.

Solche Früchte sind, wenn sie nicht nachträglich durch Fäulniss verändert worden sind, leicht zu erkennen. Sie erscheinen, wenn die abgestorbene Frucht mehrere Tage oder gar Wochen im Mutterleibe zugebracht hatte, auffallend matsch, in sich selbst zusammengesunken, in allen Gelenken auffallend biegsam. Die Oberhaut ist entweder in grossen Strecken fetzig abgelöst oder sehr leicht abgängig. Das darunter liegende Corium schmutzig braunroth imbibirt, welche Farbe in verschiedenen Nuancen, aber meist ziemlich gleichmässig, über den ganzen Körper oder grosse Strecken desselben verbreitet ist und namentlich bei unreifen Kindern besonders auffällt. Dabei ist das Corium feucht und schlüpfrig. Der Kopf wie plattgedrückt. Die Schädeldecken sackartig schlaff, durch dieselbe die aus ihren Nähten gelösten, verschiebbaren Schädelknochen zu fühlen. Die Bulbi[495] und Bindehäute blutig imbibirt. Der Hals sackartig, schlaff, der Unterleib seitlich überhängend, schlaff, schwappend, die Nabelschnur blutig, häufig auch gallig imbibirt. Bei der inneren Untersuchung finden wir alle Weichtheile und selbst die Knorpel blutig imbibirt und von gleichmässig schmutzig rothbrauner Farbe, in verschiedenen Nuancen; blutig-seröse Transsudate in allen serösen Säcken, besonders im Pleura- und im Peritonealsack, die Lungen luftleer, schlaff und mitunter als Zeichen vorzeitiger Athembewegungen und des suffocatorischen Todes, verwaschene Ecchymosen an der Pleura oder am Pericardium und Fruchtwässer in den Luftwegen, die allerdings auch erst post mortem hineingelangen können.

Je früher nach erfolgtem Absterben die Geburt eintrat, desto weniger sind die genannten Erscheinungen ausgebildet, und Kinder, die kurz vor dem Beginn des Geburtsactes abstarben, sind, wenn die Leiche nicht sofort zur Beobachtung kommt, was begreiflicher Weise in forensischen Fällen fast niemals geschieht, von während des Geburtsactes abgestorbenen meist nicht zu unterscheiden. Selbst der Befund einer Kopfgeschwulst würde nicht das erst während der Geburt erfolgte Absterben mit absoluter Gewissheit beweisen, da eine sulzige Infiltration der Kopfhaut auch bei abgestorbenen Kindern sich bildet, und zwar theils als Senkung, theils als postmortale Transsudationserscheinung, die überdies rasch zu Stande kommt.

In der Regel gehen die während der Schwangerschaft abgestorbenen Früchte sammt der Placenta ab. Dies erleichtert insoferne die Diagnose, als häufig die Ursache des Absterbens, die meist in Erkrankungen der Placenta oder in Torsionen der Nabelschnur gelegen ist, durch unmittelbare Untersuchung nachgewiesen werden kann. Dass mitunter die durch Maceration erzeugten Veränderungen für pathologische Processe gehalten wurden, beweist der alte Name „Hydrops foetus sanguinolentus“, mit welchem ältere Autoren die blutig-serösen Transsudate bezeichneten, die sich ganz gewöhnlich innerhalb der serösen Säcke macerirter Früchte finden. Ausserdem ist es vorgekommen, dass die Dislocation und Beweglichkeit der Schädelknochen einer macerirten Frucht für den Effect eines Trauma gehalten wurde (vide Annal. d’hyg. publ. 1876, Nr. 96, pag. 492). Anderseits ist es nicht überflüssig zu bemerken, dass mit angeborenem Pemphigus behaftete lebende (!) Früchte für macerirte gehalten worden sind. Solche Fälle werden in den Annalen der Staatsarzneikunde, 1838, pag. 555, und andere von +Hammer+ („Beobachtungen über faultodte Früchte mit besonderer Berücksichtigung von 6 Fällen +scheinbar faultodter+ Früchte.“ Leipziger Diss. 1870) mitgetheilt. Wirkliche Fäulniss tritt innerhalb der geschlossenen Eihäute nicht ein, und es ist ganz unrichtig, wenn man, wie es häufig geschieht, die Begriffe macerirt und faultodt identificirt. Wird die macerirende Frucht monatelang im Uterus oder in der Bauchhöhle zurückgehalten, so findet, indem das Blut durch Imbibitions- und Transsudationsvorgänge immer mehr sich aus dem Körper verliert, eine förmliche Ausbleichung der Frucht statt, die dem Körper ein wie verfettetes Aussehen verleiht und wahrscheinlich vielfach als sogenannte „lipoide Umwandlung“ genommen wurde, während die nähere Untersuchung zeigt, dass die Organe, z. B. insbesondere die Musculatur, jahrelang sich erhalten können. So fand +Zillner+ bei einer 2½ Jahre nach der Extrauteringravidität durch Laparotomie entfernten, 44 Cm. langen Frucht die Organe nicht blos makroskopisch, sondern auch in ihrer mikroskopischen Structur noch erhalten (Arch. f. Gyn. XIX, 2. Heft), insbesondere noch die Querstreifung der Musculatur, welche +H. Chiari+ sogar bei einem 50 Jahre getragenen Lithopädion noch nachzuweisen vermochte (Wr. med. Wochenschr. 1876, Nr. 42).

Tod des Kindes während (in) der Geburt.

In dem Geburtsacte liegt eine Lebensgefahr für das Kind und es scheint, dass während der Geburt das Leben reifer oder der Reife naher Früchte mehr bedroht ist, als vor derselben. Nach einer genauen Statistik starben in Genf von 280 Todtgeborenen 136 (48%) vor und 144 (52%) während der Geburt, während nach einer minder genauen Zusammenstellung in Belgien die Zahl der vor der Geburt gestorbenen 64, jene der während der Geburt gestorbenen nur 36% betrug.[496] Es ist kein Zweifel, dass ebenso wie sich die Zahl der Todtgeburten überhaupt bei unehelichen Kindern fast 2 mal höher stellt, als bei ehelichen[497], auch die Zahl der während der Geburt gestorbenen unehelichen Kinder ungleich grösser sein wird als bei ehelichen Entbindungen, insbesondere aber bei heimlich Gebärenden, da bei diesen jede sachverständige Beihilfe entfällt, die durch ihre rechtzeitige Intervention nicht selten die Ursache der Lebensgefahr, in welcher das Kind schwebt, zu beseitigen, eventuell durch rasche Beendigung der Geburt das Kind zu retten vermag.

Während des Geburtsactes sind es zwei Momente, welche das Leben des Kindes bedrohen: 1. die vorzeitige Unterbrechung der Placentarathmung und 2. der Druck, den der Kopf des Kindes erleidet.

_1. Die vorzeitige Unterbrechung der Placentarathmung._

Normal fällt die Aufhebung der Placentarrespiration zusammen mit der Ausstossung der Frucht, indem, sobald letztere erfolgt, der Uterus auf das vorläufig mögliche Minimum sich zusammenzieht und dadurch die, bereits durch die vorausgegangenen Wehen in ihrem Zusammenhang mit dem Uterus gelockerte Placenta sich löst. Erfolgt diese Aufhebung früher und wird das Kind nicht noch rechtzeitig geboren, so geht dasselbe suffocatorisch zu Grunde.

[Sidenote: Compression der Nabelschnur.]

Die Vorgänge, welche während des Geburtsactes eine vorzeitige Unterbrechung der Placentarathmung zu bewirken vermögen, sind fast durchwegs solche, die auch bei leichten, demnach auch bei verheimlichten Geburten vorkommen können. Es gehört hierher zunächst die +Compression der Nabelschnur+, und zwar in erster Linie diejenige, welche durch +Vorfall+ der letzteren bedingt wird. Bei 743 von +Scanzoni+ zusammengestellten Nabelschnurvorfällen wurden 408mal die Kinder todt geboren, also fast 55 von 100. Bei den von +Kleinwächter+ (Prager Vierteljahrschr. 1870, III, 84) beobachteten Fällen gestaltete sich das Verhältniss der Todtgeborenen zu den Lebendgeborenen sogar wie 56·62% zu 43·48%. Dass bei heimlich Gebärenden sich das Sterblichkeitsverhältniss ungleich höher stellen wird, liegt auf der Hand.

Weniger gefährlich sind +Umschlingungen der Nabelschnur+, obgleich nicht zu leugnen ist, dass dieselben ebenfalls eine bis zur vollständigen Unwegsamkeit der Nabelgefässe sich steigernde Compression der Nabelschnur bewirken können, insbesondere dann, wenn wegen Kürze der Nabelschnur oder mehrfacher Umschlingung, der Nabelstrang während des Vorrückens des Kindskörpers stark gespannt und fest um den betreffenden Kindstheil zusammengezogen wird. Nach +Hohl+ (l. c. 456) kamen in 181 Fällen von Nabelschnurumschlingung 163 lebende und nur 18 todte Kinder zur Welt. +Mayer+ (+Casper+-+Liman+’s Handb., pag. 940) berichtet aus der +Nägele+’schen Klinik sogar von 685 mit Nabelschnurumschlingungen geborenen Kindern, von denen nur 18 erweislich dadurch den Tod gefunden haben. Auch +Kleinwächter+ beobachtete unter 20 Fällen nur einmal Todtgeburt. Doch wird auch hier die Zahl der Todtgeburten bei heimlich Gebärenden sich zweifellos weit höher stellen, zumal wenn man die Häufigkeit der Nabelschnurumschlingungen berücksichtigt. (+Hohl+ hat unter 200 Geburten 181mal Nabelschnurumschlingungen gesehen.) Sehr leicht kann eine tödtliche Compression der Nabelschnur bei +Beckenendlagen+ zu Stande kommen. Bei solchen Geburten kommt natürlich die Nabelschnur, abgesehen von dem nicht seltenen „Reiten auf der Nabelschnur“, jedesmal in’s Gedränge, da sie zwischen Beckenring und den nachfolgenden Kopf geräth, und es ist begreiflich, wie leicht dieser Umstand, wenn der Kopf stecken bleibt, für das betreffende Kind fatal werden kann. Bekanntlich wird von den Geburtshelfern eben aus diesem Grunde rasche Entwicklung des nachfolgenden Kopfes gefordert und zu diesem Zwecke eine Reihe besonderer Handgriffe empfohlen. Trotzdem ist selbst in Gebäranstalten die Zahl der Todtgeburten bei Beckenendlagen eine viel höhere als bei Schädellagen. In der Prager Gebäranstalt betrug nach +Kleinwächter+ das Verhältniss der in der Steisslage lebend- und todtgeborenen Kinder 84·37 : 15·63%. Ungleich grösser ist natürlich die Lebensgefahr für das Kind bei heimlichen Entbindungen, wo Niemand bei der Hand ist, der den etwa steckengebliebenen Kopf sofort entwickelt, woraus sich ergibt, dass die Erforschung der Lage, in welcher das Kind geboren wurde, auch bei forensischen Untersuchungen wegen Verdacht auf Kindesmord nicht übergangen werden sollte, wozu einestheils die Erwägung des Sitzes der Geburtsgeschwulst, anderseits die Aussagen der Mutter zu verwerthen sind.

[Sidenote: Vorzeitige Lösung der Placenta.]

Eine andere, auch bei heimlichen Geburten mögliche Ursache der vorzeitigen Unterbrechung der fötalen Athmung ist die +vorzeitige Lösung der Placenta+. Die Gefahr für das Kind ist desto grösser, je vollständiger diese Lösung ist, d. h. je grösser die Fläche des Mutterkuchens war, die ihrer respiratorischen Function vorzeitig entzogen wurde, und je länger darauf die Ausstossung der Frucht sich verzögert. Stärkere Blutungen, welche schon während der Geburt sich einstellen, werden auf eine vorzeitige Lösung der Placenta den Schluss gestatten.

Schliesslich ist nicht zu vergessen, dass durch die +Wehenthätigkeit+ selbst die Placentarrespiration in’s Gedränge gebracht wird, da bei jeder Contraction des Uterus die Gefässe desselben verengert und dadurch die Zufuhr sauerstoffhaltigen mütterlichen Blutes zur Placenta verringert wird, da ferner die Placenta selbst und ihre Gefässe eine Compression erleiden und überdies mit jeder Wehe die Lösung des Mutterkuchens vorwärts schreitet. Unter normalen Verhältnissen erreicht die während einer Wehe erfolgende Sauerstoffverarmung des fötalen Blutes keinen so hohen Grad, dass dadurch der Fötus in Erstickungsgefahr gerathen würde, wohl kann dies aber geschehen durch längere Dauer der einzelnen Wehen (Krampfwehen) oder durch verzögerte Ausstossung der Frucht.

Wird durch eine der erwähnten Ursachen die fötale Respiration vorzeitig und dauernd unterbrochen, so treten, indem das sauerstoffarme Blut die Medulla oblongata erregt, Athembewegungen (wahrscheinlich auch Convulsionen) auf, deren Dauer und Intensität von der Entwicklung des Körpers abhängen dürfte, worauf suffocatorische Asphyxie und, wenn die Geburt sich nicht noch rechtzeitig beendet, der Tod erfolgt. Jene „+vorzeitigen Athembewegungen+“[498] haben im Allgemeinen einen analogen Effect, wie wir ihn bei der normalen extrauterinen Athmung geschildert haben, nämlich die Aspiration des vor den Respirationsöffnungen des Fötus befindlichen Mediums und die Entfaltung des Lungenkreislaufes, respective die Vermehrung des Blutgehaltes der Lungen, und die dadurch entstehenden Veränderungen sind es, welche uns gestatten, an der Leiche mit grosser Sicherheit die Diagnose zu stellen, dass das betreffende Kind an „fötaler Erstickung“, d. h. in Folge vorzeitiger Unterbrechung der Placentarathmung gestorben ist.

[Sidenote: Sectionsbefund nach fötaler Erstickung. Vorzeitige Athembewegungen.]

[Sidenote: Fruchtwasser. Meconium.]

Das Medium, dessen Aspiration unter solchen Umständen erfolgt, ist das Fruchtwasser oder der sogenannte Fruchtschleim mit oder ohne Beimengung von Blut oder Meconium. Letztere Beimengung ist häufig, namentlich bei Kopflagen, da das Meconium, welches die Frucht während der Erstickungsnoth entleert, sich sofort herabsenkt und dadurch zu den Respirationsöffnungen derselben gelangt. Wahrscheinlich werden diese Stoffe vorzugsweise erst durch die sogenannten terminalen, tiefen Inspirationen eingeathmet, wie wir dies auch beim Erstickungstode, mit welchem die „fötale Erstickung“ eine grosse Aehnlichkeit besitzt, gesehen haben. Je kräftiger und tiefer diese Inspirationen gewesen und je länger sie gedauert haben, desto mehr von den genannten Stoffen wird aspirirt und desto tiefer dringen sie ein, so dass man manchmal in der Lage ist, dieselben bis in die kleinsten Bronchien zu verfolgen. In der Regel gelangen sie aber blos in die grösseren Bronchien, da die zähe und meist dickliche Beschaffenheit der Substanzen ein tieferes Eindringen nicht gestattet. Mitunter finden sie sich nur in den Choanen und im Rachen, woselbst sie, namentlich der fadenziehende Fruchtschleim, den Eingang zum Kehlkopf verlegen. Aspirirte Fruchtwasserstoffe sind häufig schon makroskopisch als solche zu erkennen, insbesondere durch die beigemengten Bröckchen von Vernix caseosa und die besonders auf dunkler Unterlage mit blossem Auge zu erkennenden Wollhaare. Ist Meconium[499] beigemengt, so erscheinen die Stoffe mehr weniger grünlich und fallen mehr in die Augen. Doch ist zu bemerken, dass eine derartige Färbung auch andere, auf minder unschuldige Weise in die Luftwege gerathene Substanzen zeigen können, z. B. Cloakenstoffe. Entscheidend ist natürlich nur die mikroskopische Untersuchung, die daher niemals zu unterlassen ist. Man findet dann, wenn Fruchtwasserstoffe vorliegen, die Hauptbestandtheile der käsigen Schmiere, grosse, meist in Fetzen zusammenhängende Epidermiszellen, Fett und Fettkrystalle (Cholesterin) und Wollhaare, welche durch ihre Dünne und Kürze, sowie durch das Fehlen der Marksubstanz sich charakterisiren. Ist Meconium beigemengt, so findet man ausserdem Gallenpigment, meistens in Schollen, seltener in Form von Bilirubin- (Cholepyrrhin-) Krystallen, ausserdem einzelne zellige Elemente gallig imbibirt, ferner Cholesterinkrystalle in vermehrter Menge und auch Darmepithelien. Manchmal ist Blut beigemischt, namentlich wenn vorzeitige Placentarlösung die Ursache des fötalen Erstickungstodes gewesen war. Eine Verwechslung dieser Stoffe mit extrauterin in die Luftwege gerathenen Stoffen kann bei sachgemässer Untersuchung nicht wohl vorkommen. Namentlich wird sich Abtrittsinhalt, der einige Aehnlichkeit mit meconiumhaltigen Fruchtwässern besitzt, bei der mikroskopischen Untersuchung leicht unterscheiden lassen, insbesondere durch die heterogenen Bestandtheile (Reste pflanzlicher und thierischer Nahrung, sandige und kohlige Beimengungen, Tripelphosphate etc.), aus denen er zusammengesetzt ist.

[Sidenote: Lungen nach fötaler Erstickung. Diagnose.]

Da, wie bereits an einer anderen Stelle erwähnt wurde, der Blutgehalt der Lungen im verkehrten Verhältnisse steht zu der Leichtigkeit, mit welcher das aspirirte Medium die Lungen zu füllen vermag, so ist es begreiflich, dass in Folge vorzeitiger Athembewegungen die Lungen desto blutreicher werden, je weniger die aspirirten Substanzen ihrer schleimigen und dicklichen Consistenz wegen einzudringen vermochten. In dem Falle, in welchem die betreffenden Substanzen nur in den Kehlkopf eindrangen, oder noch mehr dann, wenn trotz vorzeitiger Athembewegungen gar kein Medium aspirirt werden konnte (z. B. weil die Respirationsöffnungen durch die Wände der Geburtswege oder durch Eihäute verlegt, oder weil die Luftröhre durch starke Streckung des Halses [Gesichtslage], oder feste Umschlingung desselben durch die Nabelschnur undurchgängig war), muss natürlich die Blutüberfüllung in den Lungen den höchsten Grad erreichen, da unter solchen Umständen die Aufgabe, den Brustraum auszufüllen, dem Blute allein zufällt. Daher kommt es, dass die Lungen der während des Geburtsactes suffocatorisch gestorbenen Früchte dunkel von Farbe, schwer und etwas vergrössert erscheinen, und am Durchschnitt viel Blut entleeren, eine Thatsache, die am besten beweist, wie wenig von der angeführten +Ploucquet+’schen Lungenblutprobe zu halten ist.