Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin
Part 96
[Sidenote: Eigenschaften reifer Kinder.]
Das am Ende des 10. Monates geborene, also +reife Kind+ ist durchschnittlich 50 Cm. lang und hat ein Gewicht von etwa 3000 Grm. Die Haut ist mit Fett reichlich unterpolstert, das Gesicht und die Gliedmassen sind voll und gerundet, die Gelenksbeugen tief, die Wollhaare an den Schultern meist noch ziemlich reichlich, sonst spärlich. Das Kopfhaar ist dicht, 1·5-2 Cm. lang. Die Kopfdurchmesser betragen nach +Casper+-+Liman+’s zahlreichen Messungen durchschnittlich: bei Knaben der quere 8·5, der gerade 10·8, der diagonale 12·6; bei Mädchen der quere 8·3, der gerade 10·0, der diagonale 12·0 Cm. Die Weite der Stirnfontanelle, d. h. den kürzesten Abstand der parallelen Seiten des Rhomboids berechnet +Fehling+[504] bei reifen Früchten auf etwa 2 Cm., den Occipitofrontalkopfumfang auf 34-35 Cm. Die Knorpel der Nase und der Ohren sind fest und elastisch. Die Schulterbreite beträgt durchschnittlich 12·5, der Trochanterenabstand 8 Cm. Die Entfernung des Nabels von der Symphyse schwankt nach +Hecker+ zwischen 3 und 5·2, die von dem Schwertfortsatz zwischen 5·8 und 8·7 Cm. Die Hoden finden sich im gerunzelten Scrotum; bei Mädchen ist die Schamspalte geschlossen. Die Nägel sind hornig und überragen die Fingerspitzen, nicht aber die Spitzen der Zehen. Die unteren Epiphysen der Oberschenkelknochen enthalten in der Regel einen etwa 5 Mm. breiten Knochenkern. Häufig findet sich auch in der oberen Epiphyse der Tibia und im Würfelbein, ausnahmsweise auch schon in der Epiphyse des Humerus ein Ossificationspunkt (Toldt, l. c., auch +Barkow+, Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XVI, 328). Das durchschnittliche Gewicht der Placenta beträgt 500 Grm., die durchschnittliche Länge der Nabelschnur 50 Cm.
[Sidenote: Länge. Knochenkerne.]
[Sidenote: Gewicht reifer Kinder.]
Von diesen Zeichen der Reife sind am constantesten und daher verlässlichsten die Körperlänge und der Knochenkern in den unteren Epiphysen der Oberschenkelknochen. Doch auch diese zeigen selbst unter normalen Verhältnissen Differenzen. So fanden +Casper+-+Liman+ als Minimum der Körperlänge 41·8, als Maximum bei Mädchen 56·6, bei Knaben sogar 62·4 Cm. Neugeborene Mädchen zeigen in der Regel eine geringere Länge als Knaben. Auch der Ernährungszustand der Mutter sowohl als des Kindes, sowie eventuelle Krankheiten machen sich in dieser Richtung bemerkbar. Ebenso zeigen Mehrlinge kürzere Längen als ebenso alte Einlinge. Der erwähnte +Knochenkern+ ist eine erbsenförmige Ossification im Centrum der betreffenden Epiphyse, die aus faulen Epiphysen als rundlicher Körper ausgeschält werden kann. Er wird in der Weise aufgesucht, dass man das betreffende Kniegelenk durch einen Querschnitt eröffnet und, indem man die Weichtheile mit der einen Hand zurückzieht, mit der anderen den Epiphysenknorpel des Femur durch senkrecht auf die Längsachse des Knochens geführte Schnitte in dünne Scheiben zerlegt. Ist der Knochenkern vorhanden, so präsentirt er sich am Durchschnitt als eine kreisrunde, netzförmig ossificirte, blutreiche Scheibe von Fliegenkopf- bis Linsengrösse (Fig. 121), die bei frischen Leichen scharf von weissem Knorpel sich abhebt, weniger, wenn dieser in Folge von Fäulniss blutig imbibirt erscheint. Der Knochenkern tritt nur ausnahmsweise schon am Ende des 8. Monates (einmal fanden wir einen 4 Mm. breiten schon bei einem blos 45 Cm. und +Hassenstein+ [Zeitschr. f. Medicinalb. 1892, pag. 129] sogar bei einem blos 40 Cm. langen Kind), häufiger im 9. und am häufigsten erst im 10. Schwangerschaftsmonate auf, so dass sein Vorhandensein mit grosser Sicherheit die Erklärung gestattet, dass die Frucht entweder reif oder dem Zeitpunkt der Reife auf 4-6 Wochen nahegerückt sei. Doch ist man nicht berechtigt, aus dem Fehlen des Knochenkernes allein die Reife der Frucht zu bestreiten, da es nicht gar selten ist, dass auch bei entschieden ausgetragenen Kindern der Knochenkern noch vollständig fehlt. +Hartmann+ (Beitr. zur Osteol. der Neugeb. Tübinger Dissert. 1869) vermisste ihn bei 102 reifen Neugeborenen 12mal, +Liman+ (l. c. 848) unter 413 Fällen 14mal. Wir haben ähnliche Erfahrungen gemacht und noch häufiger beobachtet, dass bei entschieden reifen Kindern der Knochenkern nicht wie gewöhnlich 5 Mm., sondern nur 2-3 Mm. im Durchmesser betrug, was keineswegs nur bei schwächlichen, sondern auch, ebenso wie das vollständige Fehlen, bei ganz gut genährten und gesunden Kindern vorkam. Als äusserste Grösse des Knochenkernes bei Neugeborenen wird von +Liman+ 9 Mm. angegeben. Letztere ist selten, doch haben wir bereits einmal einen Knochenkern von 9·5 Mm. gefunden. Das Gewicht neugeborener reifer Kinder variirt vielfach je nach dem Ernährungs- und Gesundheitszustande der Mutter sowohl, als des Kindes selbst. Als geringstes Gewicht fanden +Casper+-+Liman+ 1750 und als höchstes 5250 Grm. +Hecker+ fand unter 1096 Kindern nur zwei mit einem Gewichte von 5000-5500 Grm. Ein ganz ungewöhnliches Gewicht zeigte ein von +A. Martin+ entbundenes Kind, welches noch nach der Enthirnung 7470 Grm. wog! (Virchow’s Jahresb. 1876, II, 591.) Unter vielen Tausenden Geburten auf G. +Braun+’s Klinik kamen nach dem Berichte von +C. Fürst+ (Wiener med. Wochenschr. 1883, Nr. 12) nur zwei Fälle vor, in denen das Gewicht 5000 und etwas darüber (5300) betrug. Das erste Kind war 55½, das zweite 57 Cm. lang. Ein von uns untersuchtes, durch Ruptur des Cervix in die Bauchhöhle ausgetretenes Kind wog 5060 Grm., hatte eine Länge von 60 Cm. und einen 7·5 Cm. breiten Knochenkern in der unteren Epiphyse des Femur.[505] Die schon von +Chaussier+ gemachte und neuerdings von Andern bestätigte Beobachtung, dass das neugeborene Kind in den ersten 2-5 Tagen nach der Geburt an Gewicht abnimmt (in Folge Wasserverdunstung und Fettschwund), verdient auch in forensischer Beziehung Beachtung[506], noch mehr aber die Thatsache, dass nicht blos durch Benagungen von Ratten u. dergl., sondern auch durch Fäulniss und Maceration, sowie durch Mumification, sich das ursprüngliche Gewicht bedeutend vermindern kann. +Dupont+ („De la perte de poids des cadavres dans l’air atmosphérique“. Pariser These, 1889) und +Ipsen+ („Ueber postmortale Gewichtsverluste bei menschlichen Früchten“, Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1894, VII, pag. 2), fanden, dass bei an der Luft liegenden Leichen besonders Neugeborener, die Gewichtsabnahme schon am ersten Tage beginnt, anfangs gering ist und mit eintretender Fäulniss rapid vorwärtsschreitet. Bei unreifen Früchten erfolgt die Gewichtsabnahme rascher. Verletzungen vermindern durch den Blut-, eventuell Substanzverlust, aber auch durch raschere Verdunstung und Transsudation das Eigengewicht.
Die Lebensunfähigkeit kann ferner bedingt sein durch +Mangel+ oder +Verbildung+ oder +angeborene Erkrankung der zum Leben unumgänglich nothwendigen Organe+.
[Sidenote: Lebensfähigkeit monströser und kranker Früchte.]
[Sidenote: Angeborene Erkrankungen.]
Es gehören hierher zunächst die +Monstrositäten+ im engeren Sinne, welche schon äusserlich als solche auffallen. Dass auch diese nicht augenblicklich nach der Geburt absterben müssen, beweisen zwei Fälle von +Taylor+, in deren einem ein Kind mit zwei Köpfen, in dem anderen ein Hemicephalus lebend geboren und beidemal von den assistirenden Frauen -- getödtet wurde. Ebenso berichtet +Thompson+ (Schmidt’s Jahrb. 1875, II, 214) über ein Kind mit monströser Cyklopie, das noch 1½ Stunden lebte, und in Wien wurde ein auf Prof. +G. Braun+’s Klinik geborener Hemicephalus 7 Tage am Leben erhalten (Wiener med. Wochenschr. 1879, pag. 1290). Bei einem aus einem Abort gezogenen, ausgetragenen frischen Kinde fanden wir eine auffallende Mikrocephalie mit Verkümmerung des Grosshirns und Encephalocele anterior duplex. Das Kind dürfte kaum im gewöhnlichen Sinne lebensfähig gewesen sein. Trotzdem hatte dasselbe nach der Geburt gelebt und war eines gewaltsamen Todes durch Ertrinken gestorben, da Lungen und Magen lufthältig waren und Abortstoffe im Lungenparenchym, im Magen und 15 Cm. weit im Dünndarm gefunden wurden. Die Mutter wurde leider nicht eruirt, so dass dem Gerichte die seltene Gelegenheit entging, über einen an einem nicht lebensfähigen Neugeborenen begangenen Kindesmord zu verhandeln. Die Siamesischen Zwillinge, sowie die mit dem Rücken verwachsenen Misses Millie und Christine, die sich gegenwärtig zeigen, sind Beispiele, dass auffallende Monstrosität keineswegs identisch ist mit Lebensunfähigkeit. Anderseits gibt es eine Reihe angeborener Hemmungsbildungen und Verbildungen innerer Organe, die häufig äusserlich gar nicht auffallen und doch Lebensunfähigkeit bedingen, obgleich auch mit diesen das Kind nicht sofort nach der Geburt sterben muss. Hierher gehören u. A. die angeborenen Defecte des Herzens, namentlich jene des Septums, die wir, verbunden mit einer Transposition der Gefässe, bei einem 11tägigen und sogar bei einem 6monatlichen Kinde antrafen. Ferner die bereits erwähnten angeborenen Atresien des Duodenums, mit denen die betreffenden Kinder ebenfalls noch tagelang fortleben können. Ebenso gehören hierher viele Zwerchfellhernien und die bereits erwähnte angeborene Cystenniere höheren Grades, endlich die angeborenen meist syphilitischen Hepatisationen der Lunge (Pneumonia alba) und gewiss noch viele andere Erkrankungen, die die Frucht mit sich zur Welt bringt. Einen interessanten Fall dieser Art bringt +Hecker+ (Friedreich’s Blätter. 1874, pag. 289), der eine hochgradig hydrocephalische Frucht betrifft, bei welcher es unentschieden bleiben musste, ob sie in Folge des Hydrocephalus eines natürlichen oder in Folge von Verletzungen eines gewaltsamen Todes gestorben war, wobei überdies auch die Möglichkeit sich nicht ableugnen liess, dass gewisse Fissuren der mangelhaft ossificirten Scheitelbeine nicht extrauterin, sondern während der Geburt durch den Geburtsdruck entstanden sein konnten. In unserem Institute wurde ein am 11. Tage nach der Geburt an Peritonitis verstorbenes Kind obducirt, welches bei annähernd normalem Schädel einen so hochgradigen Hydrocephalus congenitus zeigte, dass das Grosshirn fast vollständig fehlte (+Zillner+, Wiener med. Wochenschrift, 1880). Auch intermeningeale Extravasate, die die Frucht während der Geburt acquirirte, können den Tod erst nach der Geburt bewirken, also im weiteren Sinne Lebensunfähigkeit bedingen, ebenso die Encephalitis interstitialis, auf welche schon früher +Rokitansky+ (Pathol. Anat. 3. Aufl., II, 436 und 462), ferner +Virchow+ (Archiv. XLIV, 4. Heft, ebenso Arch. f. Psychiatrie. 1870, pag. 65 und Sitzung der Berliner med. Gesellsch. vom 17. October 1883, Wiener med. Blätter, 1883, Nr. 44), +Jastrovitz+ (Prager Vierteljahrschr. 1871, III, 16) und +Parrot+ (Schmidt’s Jahrb. 1871, CL, 55) aufmerksam machten und die wir wiederholt, wenn auch bisher noch nicht wie +Virchow+ bei Neugeborenen, so doch bei Säuglingen aus den ersten Lebenstagen und Wochen beobachtet haben und die sich in Form blassgelblicher Herde in der weissen Substanz präsentirt und unter dem Mikroskope zahlreiche sogenannte Körnchenzellen ergibt. Ferner kann ein Kind durch vorzeitige Athembewegungen, die es gethan, in Folge der dadurch bewirkten Verstopfung der Luftwege mit Fruchtschleim etc., selbst wenn es noch lebend geboren wird, unfähig sein, weiter zu leben.
_2. Gewaltsamer Tod durch extrauterine Vorgänge._
Es gibt zunächst eine Reihe von Vorgängen, die ohne Verschulden der Mutter den gewaltsamen Tod des Neugeborenen herbeiführen können. Von diesen verdient die Sturzgeburt und die Verblutung aus der Nabelschnur eine besondere Besprechung.
Die Sturzgeburt.
Die Möglichkeit, dass eine Schwangere in der Weise von der Geburt überrascht wird, dass das Kind, während sie sitzt, kniet oder steht, aus ihren Genitalien herausstürzt, wird gegenwärtig sowohl von den Geburtshelfern, als Gerichtsärzten allgemein zugegeben, da die Zahl der zweifellosen und unter unverdächtigen Umständen vorgekommenen Beobachtungen eines solchen Geburtsverlaufes, den man gewöhnlich als +Sturzgeburt+ bezeichnet, eine beträchtliche ist und immer durch neue vermehrt wird.
[Sidenote: Geburt im Sitzen, Knieen, Stehen etc.]
Von älteren Aerzten, die sich um die Lehre von der Sturzgeburt Verdienste erwarben, verdient insbesondere +Klein+ Erwähnung, der, um über die betreffende, immer wieder angezweifelte Möglichkeit in’s Reine zu kommen, im Jahre 1813 die Regierung von Württemberg bewog, im ganzen Reiche an die Medicinalpersonen eine Anfrage zu richten, ob ihnen bei unverdächtigen Personen Fälle von Geburt im Stehen oder Sitzen vorgekommen seien. Auf dieses Rescript wurden 183 Fälle erwiesener Sturzgeburt berichtet, von denen 155 im Stehen, 22 im Sitzen und 6 im Knien verliefen (+Mende+, l. c. I, 228). Ebenso hat +Cohen van Baren+ (Schmidt’s Jahrb. 1845, XLV, 84) und +Schütz+ (ibid. 1852, LXXIII, 113) eine beträchtliche Zahl von solchen Fällen zusammengestellt; dagegen hat +Hohl+ (l. c. 573) die Möglichkeit der Geburt im Stehen gänzlich geleugnet, indem er behauptete, dass Nichts die Schwangere hindere, im letzten Momente sich zu legen, und sich darauf berief, dass, obgleich er einen Preis dafür ausgeschrieben hatte, doch nur eine +einzige+ von seinen Wöchnerinnen die Geburt im Stehen zu vollenden im Stande war.[507] +Casper+ (l. c. 935) hat mit Recht auf die verschiedenen Verhältnisse hingewiesen, die in dieser Beziehung bei heimlich Gebärenden vorhanden sind, und war überdies in der Lage, 4 Fälle aus seiner eigenen Erfahrung mitzutheilen, in denen die Geburt vor Zeugen im Stehen und einmal beim Einsteigen in’s Bett geschah. In der Naturforscherversammlung zu Speyer (1861) wurde von +Kuby+ über ein 16jähriges Mädchen referirt, das im Stehen entband, und +Hecker+, +Lange+ und +Spiegelberg+ fügten ähnliche von ihnen selbst beobachtete Fälle hinzu. Ebenso haben +Klusemann+ (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1861, XX, 235), +Olshausen+ (Monatschrift f. Geburtsk. 1860, XVI, 33), +Reinhard+ (23 Fälle von präcipitirten, sogenannten Gassengeburten, darunter 6 Sturzgeburten, Marburger Dissert. 1871) und +Kondratowicz+ (Virchow’s Jahresb. 1874, II, 806) über Entbindungen in aufrechter Stellung berichtet. Wir selbst haben in unserer Gegenwart die Entbindung einer verheirateten Frau so rasch verlaufen sehen, dass in dem Momente, als sie in’s Bett gebracht wurde, das Kind von ihr schoss. Ebenso kennen wir eine Frau, die während der Fahrt im Wagen gebar, wobei das Kind zu Boden fiel, und haben ein Kind gesehen, welches von seiner Mutter in dem Augenblicke geboren wurde, als sie vor dem Thore der Gebäranstalt aus dem Wagen stieg, so dass das Kind in den Schnee stürzte, der gerade in dicker Lage gefallen war, ohne sich hierbei zu beschädigen, ferner 1878 ein anderes obducirt, welches vor dem Wiener Gebärhause im Stehen geboren worden und auf den Boden gefallen war.
Die Geburten in sitzender, kauernder oder kniender Stellung haben nichts Ueberraschendes an sich, da es noch fraglich ist, ob nicht diese Stellungen, wenigstens für den Verlauf der Austreibungsperiode, zweckmässiger sind, als die Rücken- oder Seitenlage, in welcher man die Entbindung gewöhnlich verlaufen lässt (vide +Schröder+, Lehrb. 1871, pag. 151; +Ploss+: „Ueber die Lage und Stellung der Frau während der Geburt bei verschiedenen Völkern“, 1872, mit 6 Holzschnitten und Wiener med. Blätter, 1883, Nr. 42, und die Dissertation von +Felkin+, Marburg 1885, über denselben Gegenstand). Neuere, auch forensisch werthvolle Arbeiten über präcipitirte Geburten haben +Winckel+ (München 1884, Festschrift) und +G. Koch+ (Arch. f. Gyn. 1886, XXIX, 271) geliefert. Ersterer liegt ein Material von 216, letzterer von 37 Fällen zu Grunde, welches einem Procentsatz von 0·9 sämmtlicher Geburten entspricht.
[Sidenote: Untersuchung der Mutter und des Kindes bei angebl. Sturzgeburt.]
Eine Sturzgeburt kann für das Kind fatal werden entweder durch den Sturz selbst und die Beschädigungen, die das Kind, insbesondere dessen Kopf, dabei erleidet, oder dadurch, dass, wie namentlich bei der Geburt am Abtritt, das Kind in Flüssigkeiten hineinfällt[508], oder durch beide diese Momente zusammen. Die Gefahr der Verblutung aus der durchrissenen Nabelschnur kommt nur ausnahmsweise in Betracht.
Kommt eine Sturzgeburt in Frage, so sind die Befunde an der betreffenden Mutter, ferner jene am Kinde und endlich die Umstände des Falles zu erwägen.
Was die +Mutter+ betrifft, so begegnet man häufig der Ansicht, dass bei Mehrgebärenden wegen der Weite ihrer Genitalien eine Sturzgeburt leichter stattfinden könne als bei Erstgebärenden. Dem entgegen lehrt die Erfahrung, dass die meisten Fälle von Sturzgeburt Erstgebärende betreffen, was sich vorzugsweise daraus erklärt, dass letztere die Zeichen bevorstehender Entbindung, die sie noch nicht kennen, leichter zu übersehen und zu verkennen vermögen als Mehrgebärende, die eine solche bereits durchgemacht haben. So ist es nichts Seltenes, dass die ersten Wehen von Erstgebärenden als Darmkolik, Stuhldrang u. s. w. aufgefasst werden, was sie veranlasst, sich auf den Abort etc. zu begeben, woselbst dann die Sturzgeburt erfolgen kann. Ueberdies gehört Drang zum Stuhl- und Harnlassen zu den Erscheinungen, die in der Regel den Geburtsact begleiten. Ferner muss festgehalten werden, dass es zwei Formen von Sturzgeburten gibt; die eine, bei welcher der +ganze+ Geburtsact ungewöhnlich schnell verläuft, die präcipitirte Geburt im engeren Sinne, und die andere, bei welcher nur die Austreibung des Kindes plötzlich und unerwartet erfolgt. Die erstere Form der Sturzgeburt kann bei Missverhältniss zwischen den Dimensionen des Beckens und jenen der Frucht nicht zugegeben werden, während die zweite Form, obgleich leichter bei kleinen Früchten (+Winckel+, +Koch+), so doch auch bei grossen Kindern oder verhältnissmässiger Enge der Geburtswege sich ereignen kann und unserer Erfahrung zufolge bei heimlichen Geburten ungleich häufiger sich ereignet als die eigentliche überstürzte Geburt.
[Sidenote: Verhalten der Nabelschnur.]
Am +Kinde+ ist, ausser dessen Grösse, zunächst das Verhalten der Nabelschnur zu beachten. Erfolgt die Geburt derart, dass die Nabelschnur beim Sturze des Kindes gespannt wird, und hierzu ist begreiflicher Weise besonders bei der Geburt am Abtritt oder im Stehen Gelegenheit geboten, so wird entweder die Nabelschnur zerreissen oder es wird gleichzeitig die Placenta mitgerissen, wobei die Nabelschnur undurchtrennt bleibt. Beide Befunde sind geeignet, die Angabe, dass eine Sturzgeburt stattfand, zu unterstützen, sind aber keineswegs hinreichend, für sich allein das Stattgehabthaben einer solchen zu beweisen, da die Schnur auch von der Mutter abgerissen worden sein konnte und weil die Geburt des Kindes sammt der Placenta auch bei einer gewöhnlichen Entbindung sich ereignen kann.
[Sidenote: Zerreissung der Nabelschnur.]
Dass bei einer Sturzgeburt die Nabelschnur verhältnissmässig leicht zerreissen kann, unterliegt keinem Zweifel. Zwar haben +Négrier+ (Annal d’hygiène publ. XXV, 126), +Späth+ (Wiener med. Wochenschrift, 8. Nov. 1851), +Schatz+ (Arch. f. Gyn. IX, 28), sowie +Neville+ (Dublin Journ. of med. Sciences. Febr. 1883) gefunden, dass die Nabelschnur bei +allmäliger+ Belastung im Mittel ein ungleich höheres Gewicht (durchschnittlich 4000 bis 5000 Grm.) zu ertragen vermöge, als das des reifen Neugeborenen beträgt, doch ist es selbstverständlich, dass es sich bei einer Sturzgeburt nicht um eine allmälige Dehnung der Nabelschnur, sondern um einen plötzlichen Ruck handelt, den dieselbe theils durch die Fallkraft des Kindes, theils durch die Gewalt erleidet, mit welcher das Kind ausgetrieben wird, und dass unter diesen Umständen nach physikalischen Gesetzen ein ungleich geringeres Gewicht genügt, um den Nabelstrang zum Zerreissen zu bringen. In der That haben sehr exacte Versuche, die von +Pfannkuch+ (Arch. f. Gyn. 1875, VII, pag. 28) angestellt wurden, gezeigt, dass schon 1000 Grm. und weniger (2mal schon 500 Grm.) genügten, um durch ihre Fallkraft Zerreissung der Nabelschnur zu bewirken, womit auch die Resultate unserer eigenen Versuche, die wir jedes Jahr vor unseren Hörern anstellen, übereinstimmen, bei welchen die Nabelschnur nur ausnahmsweise das fallende Gewicht eines Kilo auszuhalten vermochte. Je länger die Nabelschnur ist, d. h. je grössere Fallgeschwindigkeit das Kind erreicht, desto leichter zerreisst die Schnur. Doch hat +Pfannkuch+ gefunden, dass auch bei halber Länge der Nabelschnur (durchschnittlich 21 Cm.) in der Regel 1000 Grm. genügten, um Zerreissung derselben zu bewirken. Gewöhnlich erfolgt die Zerreissung im fötalen Theile der Nabelschnur, mitunter ganz nahe am Nabel und es kann die Schnur selbst ganz aus dem Nabel ausgerissen werden.[509] Die Zerreissung der Nabelschnur mit den Händen erfordert zwar an der Leiche immerhin einige Anstrengung, doch genügt ein kräftiger Ruck, um, wenn die Schnur fest gepackt wurde, sie zum Zerreissen zu bringen. Das Zerreissen einer lebenden, turgescirenden Nabelschnur muss zweifellos ungleich leichter gelingen, um so mehr, als die eine Hand der Mutter am Körper des Kindes eine Stütze findet. Auch in diesem Falle wird die Schnur in der Regel nahe am Körper des Kindes durchrissen und kann auch aus dem Nabel ausgerissen werden Bei sehr dünner Nabelschnur, wie sie sich z. B. bei unreifen Früchten findet, kann das Zerreissen der Schnur auch spontan oder beim Aufheben des Kindes oder bei Selbsthilfe oder durch sonstigen geringen Zug unabsichtlich erfolgen. Aber selbst bei reifen Früchten ist dies nicht ganz unmöglich. +Koch+ (l. c. 283) hat drei, +Budin+ (Virchow’s Jahrb. 1887, I, 518) zwei und +Darène+ (ibid. 1888, I, 485) einen solchen Fall beobachtet, und auch auf +Breisky+’s Klinik in Wien sind kurz hintereinander zwei derartige Fälle vorgekommen. Auch beim Aufstehen der Entbundenen bei noch haftender Placenta könnte ausnahmsweise die Schnur reissen, ein Vorgang, der bei Thieren häufig vorkommen soll.
[Sidenote: Abgeschnittene Nabelschnur.]