Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin

Part 90

Chapter 903,201 wordsPublic domain

_i_) Der untere Theil der Luftröhre und ihre Verzweigungen sind zu öffnen und namentlich in Bezug auf ihren Inhalt zu untersuchen.

_k_) In beide Lungen sind Einschnitte zu machen, wobei auf etwa wahrzunehmendes knisterndes Geräusch, sowie auf Menge und Beschaffenheit des bei gelindem Druck auf diese Schnittflächen hervorzuquellenden Blutes zu achten ist.

_l_) Die Lungen sind auch unterhalb des Wasserspiegels einzuschneiden, und zu beobachten, ob Luftbläschen aus den Schnittflächen emporsteigen.

_m_) Beide Lungen sind zunächst in ihre einzelnen Lappen, sodann noch in einzelne Stückchen zu zerschneiden und alle insgesammt auf ihre Schwimmfähigkeit zu prüfen.

_n_) Der Schlund ist zu öffnen und sein Zustand festzustellen. Endlich ist

_o_) falls sich der Verdacht ergibt, dass die Lungen wegen Anfüllung ihrer Räume mit krankhaften (Hepatisation) oder fremden (Kindsschleim, Kindspech) Stoffen Luft aufzunehmen nicht im Stande waren, eine mikroskopische Untersuchung derselben vorzunehmen.

Da das specifische Gewicht der Lungen (Gewebe + Blut) nach +Krause+ nur 1·045-1·056 beträgt, so genügen schon geringe Luftmengen, um dieselben über Wasser zu erhalten, und die Schwimmprobe ist daher im Stande, schon geringen Luftgehalt der Lungen anzuzeigen.[474] Dieser Umstand, sowie der, dass bei correctem und systematischem Vorgehen die Schwimmfähigkeit der einzelnen Lungentheile uns sehr deutlich die Vertheilung der Luft in den einzelnen Lungenpartien demonstrirt, verleihen der Lungenschwimmprobe einen besonderen Werth als diagnostischem Hilfsmittel, welche jedoch niemals die Erhebung der anderen für oder gegen Luftgehalt sprechenden Verhältnisse, noch weniger aber die sonstige anatomische Untersuchung des Organs entbehrlich macht. Leider ist es nichts Seltenes, zu sehen, dass über der Prüfung der Lungen auf ihre Schwimmfähigkeit die Untersuchung der übrigen Verhältnisse, wenn auch nicht vollständig übergangen, so doch vernachlässigt wird, und dass es besonders häufig vorkommt, dass der letzte (dritte) Act der Lungenschwimmprobe, bei welchem die Lungen in Stückchen zerschnitten werden, um diese auf ihre Schwimmfähigkeit zu prüfen, vorgenommen wird, bevor die anatomische Untersuchung der einzelnen Lungenlappen geschah, wodurch diese selbstverständlich ganz unmöglich gemacht wird.

Die Lungen können bei der Vornahme der hydrostatischen Probe entweder mehr weniger schwimmfähig gefunden werden oder im Wasser untersinken. Im ersteren Falle ist vor Allem festzuhalten, dass die Schwimmfähigkeit der Lungen für sich allein nichts weiter beweist, als dass Luft in denselben sich befindet, keineswegs aber, dass diese Luft durch Athmen hineingekommen sei, und dass letzterer Schluss erst dann erlaubt ist, wenn andere Vorgänge, durch welche Luft in die Lungen gelangen konnte, ausgeschlossen werden können.

Diese Vorgänge sind aber _a_) die Fäulniss, _b_) ein etwa stattgehabtes künstliches Einbringen der Luft, insbesondere durch Lufteinblasen.

[Sidenote: Luftgehalt durch Fäulniss.]

_a_) Die Möglichkeit, dass die Schwimmfähigkeit der Lungen von +Fäulnissgasen+ herrühren könnte, ist selbstverständlich nur dann in Betracht zu ziehen, wenn die Leiche bereits Zeichen von Fäulniss zeigt und sie entfällt vollständig, wenn eine frische Leiche vorliegt. Ebenso entfällt eine solche Annahme, wenn bei bereits anderweitig begonnener Fäulniss die Lungen noch ein vollkommen frisches Aussehen bewahrt haben, namentlich noch nicht als missfärbig sich erweisen.

Wenn die Lungen zu faulen beginnen, so werden sie zunächst missfärbig, welche Farbenveränderung anfangs durch Imbibition, später durch die Fäulnissveränderungen des Lungengewebes selbst bedingt wird, vorzugsweise aber vom Blute ausgeht, dessen Hämoglobin in braunes Methämoglobin und dann in Hämatin und seine grün und schwarzbraun gefärbten Verbindungen sich zersetzt. Die ersten Fäulnissblasen zeigen sich im Blute der grossen Gefässe, welches dadurch eine schaumige Beschaffenheit zu erhalten beginnt, später tauchen solche sowohl einzeln, als in Gruppen im Lungenparenchym, namentlich in den blutig imbibirten Partien auf, sind unter der Pleura schon äusserlich sichtbar, indem sie diese später in grösseren oder kleineren, verschiebbaren Blasen abheben. In diesem Stadium der Fäulniss halten sich die Lungen desto leichter über Wasser, je mehr sie von Luftblasen durchsetzt sind.

Zur Unterscheidung fauler, von durch Athem lufthaltig gewordenen Lungen wird zunächst empfohlen, wenn nur grössere Luftblasen vorhanden sind, dieselben aufzustechen und dann die Schwimmfähigkeit zu untersuchen. Dieses Verfahren verdient jedenfalls Beachtung und gestattet, wenn nach erfolgtem Aufstechen der Luftblasen die Lunge sinkt, den Schluss, dass nur Fäulnissblasen vorgelegen sind. Doch ist in dieser Beziehung zu bemerken, dass diesem Verfahren nur in den früheren Stadien der Fäulniss ein Beweiswerth zukommt, da in den Endstadien derselben, wenn die Lunge bereits breiig zerfällt, auch früher lufthaltig gewesene Organe nur grössere Luftblasen enthalten, nach deren Entleerung sie im Wasser zu Boden sinken. In den früheren Stadien ist es auch angezeigt, zu versuchen, durch Fingerdruck die Luft aus den einzelnen Lungenstücken auszutreiben. Gelingt dies mit Leichtigkeit, so dass die ausgedrückten Stücke im Wasser sinken, so spricht dieses ebenfalls für Fäulnissgase, da es sehr schwer hält und nur durch vollständiges Zerquetschen der Lungen möglich ist, aus dem durch Athem aufgeblähten Gewebe die Luft durch Druck auszutreiben. Bei bereits begonnenem Zerfall des Lungengewebes hat auch dieser Vorgang keinen Werth.

Ungleich wichtiger für die Unterscheidung als das erwähnte Verhalten ist die Vertheilung der Luft im Lungengewebe, da eine gleichmässige Füllung der Alveolen mit Luft, wie sie Fig. 117 zeigt, nur durch Athmen, eventuell durch Lufteinblasen, niemals aber durch den Fäulnissprocess zu Stande kommen kann, und zwar deshalb nicht, weil einestheils der zur Füllung der Lungenbläschen nöthige gleichmässige Druck fehlt, anderseits aber die Bildung der Fäulnissgase mit gleichzeitigem Zerfall des Lungengewebes einhergeht, welcher dort, wo die Fäulniss bis zur Blasenbildung gediehen ist, die Lungenbläschen zerstört. Sind wir daher noch im Stande, bei Besichtigung der Lungen mit freiem Auge, noch mehr aber mit der Loupe eine gleichmässige Füllung der Alveolen mit Luft nachzuweisen, so sind wir umsomehr berechtigt, Fäulniss auszuschliessen, über je weitere Strecken dieses Verhalten ausgebreitet ist, während wenn im Lungengewebe nur unregelmässig vertheilte und ungleich grosse Luftblasen sich finden, die Fäulnissprovenienz derselben keinem Zweifel unterliegen kann. In den höheren Graden der Fäulniss, in welchen das Lungengewebe bereits zu einer breiigen, weichen, missfärbigen Masse verwandelt ist, entfällt selbstverständlich jede differentielle Diagnose, und es ist geboten, in jedem Falle, in welchem die erwähnten Anhaltspunkte nicht mehr verwerthet werden können, offen zu erklären, dass wegen allzuweit gediehener Fäulniss eine Entscheidung, ob das Kind nach der Geburt Luft geathmet habe, nicht mehr möglich sei.

[Sidenote: Differentialdiagnose.]

Bei faulen Leichen Neugeborener sollte jedesmal auch mit der Leber und Milz, eventuell auch mit anderen Organen die Schwimmprobe vorgenommen und dieses im Protokoll notirt werden, da diese Organe in der Regel früher und rascher faulen als die Lungen und daher aus dem Umstande, dass nur letztere, nicht aber auch Leber, Milz etc. Luft enthielten, für sich allein in der Regel sich schliessen lässt, dass jener Luftgehalt nicht von Fäulniss herrührt und weil anderseits, wenn Leber, Milz etc. schwimmen, die Lungen aber nicht, dieses, seltene Fälle ausgenommen, klar beweist, dass ein Luftathmen nach der Geburt nicht stattgefunden hat. Bei einer während des Geburtsactes an Uterusruptur verstorbenen Frau, die hochgradig faul und „gigantisch“ gedunsen zur Obduction kam, fanden wir auch das in die Bauchhöhle ausgetretene und durch Fäulnissgase aufgetriebene, ungewöhnlich grosse und schwere Kind hochgradig faul. Es schwammen nicht blos Leber, Milz, Nieren, Magen und Darmcanal (!), sondern sogar die ganze Kindesleiche, nicht aber die Lungen, die nur blutig imbibirt und vollkommen atelectatisch waren.

[Sidenote: Durch Fäulniss oder Lufteinblasen lufthältig gewordene Lungen.]

_b_) Die Möglichkeit, dass der in der Lunge constatirte Luftgehalt von mittelst +Lufteinblasens+ vorgenommenen Belebungsversuchen herrühren könnte, entfällt in der Regel von selbst, da nicht anzunehmen ist, dass eine heimlich Gebärende an dem todtgeborenen Kinde Belebungsversuche anstellen wird, und da, wenn dies von ihr oder von Anderen thatsächlich unternommen worden wäre, spontane Angaben darüber gemacht werden möchten.

Würde ein Fall vorkommen, in welchem die Möglichkeit eines stattgehabten Lufteinblasens in Betracht gezogen werden müsste, so wäre weniger das Verhalten der Lunge, als jenes des Verdauungstractus im Stande, Aufschluss in dieser Richtung zu geben. Da nämlich die experimentelle Erfahrung lehrt, dass, wenn Luft von Mund zu Mund, oder mit einer, nicht in den Kehlkopf, sondern blos in die Mundhöhle eingeführten Röhre eingeblasen wird, dieselbe in der Regel weniger in die Lungen als in den Magen und, wenn mit grosser Gewalt eingeblasen wird, auch in den Darmcanal gelangt und letzteren aufbläht, und da anderseits, wie später erwähnt werden wird, Magen und Darm eines todtgeborenen Kindes luftleer sind und daher im Wasser untersinken, so wird, wenn wir im concreten Falle Magen- und Darmcanal eines neugeborenen und nicht etwa faulen Kindes von Luft auffallend aufgebläht finden, dieser Befund die Angabe, dass Luft eingeblasen wurde, unterstützen, während dieselbe widerlegt erscheint, wenn weder im Darmcanal, noch in dem Magen Luft oder nur ganz geringe Mengen davon enthalten waren. Die Lungen selbst würden nur dann einen diagnostischen Anhaltspunkt gewähren, wenn durch forcirtes Lufteinblasen ein Emphysem, insbesondere interstitielles Emphysem, erzeugt worden wäre. Doch auch dieses wäre nur von geringem Werth, da interstitielle Emphyseme bei Neugeborenen auch auf andere Weise, so namentlich durch forcirte Exstirpationen, in Folge von in die Luftwege gerathenen fremden Körpern, entstehen können. +Kotelewski+ (Wiener med. Blätter, 1882, Nr. 18) sieht in der durch die Injection der interalveolaren Gefässe bewirkten „rosafarbigen Marmorirung“ der Lungen ein charakteristisches Merkmal stattgehabter Athmung, wogegen das Fehlen dieses Merkmals ein Zeichen für künstliche Lufteinblasung sei. Nun ist aber zwar allerdings richtig, dass durch das Lufteinblasen wohl Luft in die Lungen gelangt, aber keine Vermehrung des Blutgehaltes eintritt, weil eben der beim Luftathmen gleichzeitige Beginn des kleinen Kreislaufes ausbleibt; da jedoch auch an der luftleeren Lunge die interalveolaren und interacinösen Gefässe Blut enthalten und namentlich bei asphyctisch geborenen Kindern viel Blut enthalten können, so wird auch bei aufgeblasenen Lungen die „rosafarbige Marmorirung“ nicht vollständig fehlen, allerdings aber desto unvollkommener entwickelt sein, je weniger Blut die interstitiellen Gefässe von dem Lufteinblasen enthielten und je weiter letzteres getrieben worden war.

Uns kam es bisher nur ein einzigesmal vor, dass eine des Kindesmordes Angeklagte mit der Angabe hervortrat, dass sie dem Kinde Luft eingeblasen habe. Letzteres war noch frisch in einer Abortsgrube gefunden worden, zeigte vollständig lufthaltige Lungen, freie Luft im Magen und im oberen Drittel des Dünndarmes, Cloakeninhalt in der Luftröhre und im Magen, endlich deutlich sugillirte Schädelfracturen. Unmittelbar nach der Verhaftung gab die Mutter an, sie habe über der Abtrittsbrille hockend geboren, die Nabelschnur abgerissen und das Kind in den Abort fallen lassen, welche Angabe sie später dahin modificirte, dass sie das Kind, an welchem sie kein Lebenszeichen bemerkte, in den Abortschlauch hineingezwängt habe. Bei der Hauptverhandlung dagegen gab sie an, sie habe stehend am Fussboden des Abortes geboren und im letzten Momente sich niedergehockt, dann die Schnur abgerissen, das Kind aufgehoben und demselben einigemale in den Mund hineingeblasen, nachdem sie diesen geöffnet hatte, weil sie gehört habe, dass man scheintodten Kindern dies zu thun pflege. Nach ½ Stunde hätte sie das Kind in den Abort geworfen, da sie es für todt hielt. Die Unwahrheit dieser Aussage konnte ausser durch die vollständige Füllung der Lungen mit Luft und die verhältnissmässig geringe des Darmcanals auch durch den Befund von Cloakenstoffen im Magen und die suffundirte Beschaffenheit der Schädelfracturen leicht erwiesen werden.

[Sidenote: Lufthältigwerden der Lungen durch +Schultze+’sche Schwingungen.]

Die bisher wenig beachtete Frage, ob nicht auch durch anderweitige Methoden der +künstlichen Respiration+ die Lungen eines todt geborenen Kindes lufthaltig werden können, wurde in der letzten Zeit durch +M. Runge+[475] angeregt und insbesondere bemerkt, dass vor Allem durch die sogenannten +Schultze+’schen Schwingungen, wobei das Neugeborene am Oberkörper gefasst und so nach aufwärts geschwungen wird, dass die untere Körperhälfte auf die obere fällt, die Lungen in ausserordentlich sicherer Weise in geringerer oder grösserer Ausdehnung mit Luft sich füllen, so dass sie sich von solchen, die Luft geathmet haben, nicht wesentlich unterscheiden. Wenn die Luft in die Lungen in der That so leicht eindringen würde, wie +Runge+ angibt, so wäre dies natürlich von grosser Wichtigkeit. Denn wenn auch bei heimlichen Entbindungen die Möglichkeit, dass von Jemanden „Schwingungen“ unternommen würden, gewiss nur höchst ausnahmsweise in Betracht kommen dürfte, so müsste man doch per analogiam zugeben, dass ebenso wie durch Schwingungen auch durch andere alternirende Compressionen und Expansionen des Thorax, wie sie auch nur zufällig bei den mit der Leiche unternommenen Manipulationen geschehen können, Luft in die Lungen gebracht werden kann. Wir haben in der drittletzten Auflage dieses Buches unsere Zweifel ausgesprochen, ob die Sache selbst bei „Schwingungen“ so leicht geht, wie +Runge+ meint, da Schwingungen, die wir an zweifellos vor dem Blasensprunge abgestorbenen oder erst bei der Obduction dem Mutterleib entnommenen Kindern unternahmen, resultatlos geblieben sind. Auch in den seitdem von uns an solchen Kindern angestellten Versuchen erhielten wir kein oder (in einem Falle, wo sich nicht positiv ausschliessen liess, dass der äusserst spärliche Luftgehalt der Lungen schon vor den Schwingungen bestand) nur ein unsicheres Resultat (siehe auch Wiener med. Blätter. 1884, Nr. 34 und Wiener med. Wochenschr. 1885, Nr. 10). Auch haben wir bei zwei vollkommen reifen todtgeborenen Kindern, an welchen auf +Späth+’s Klinik 10 und 15 Schwingungen gemacht worden waren, ganz anectatische Lungen gefunden. Unsere Zweifel haben +Schauta+ (Wiener med. Blätter. 1884, Nr. 29), +B. S. Schultze+ (ibid. 1885, Nr. 1), +Nobiling+ (Wiener med. Wochenschr. 1885, Nr. 8), +Torggler+ (Wiener med. Blätter. 1885, Nr. 8), +Runge+ (Vierteljahrschrift f. gerichtl. Med. XLII, 1), +Sommer+ (ibid. XLIII, 253), +Skutsch+ (Deutsche Med.-Ztg. 1886, Nr. 1) und +Reinsberg+ in Prag (Sbornik lékařský. 1886, pag. 131) zu Versuchen, respective Mittheilungen veranlasst, aus welchen hervorgeht, dass ihnen Allen, mit Ausnahme +Nobiling+’s, dessen Versuche negativ ausfielen, gelang, die Lungen todtgeborener, ausgetragener Kinder durch Schwingungen lufthältig zu machen. Unsere Misserfolge werden theils daraus erklärt, dass von uns meist unreife Kinder benützt wurden, während +Schultze+ selbst bereits vor Jahren angegeben hatte, dass ihn seine Methode bei nicht reifen Kindern, wegen Weichheit des Thorax und der Trachealknorpeln, im Stiche gelassen habe, theils aus der Art der Ausführung unserer Versuche, da durch Schwingungen „keineswegs leicht Luft in die Lungen eintritt“ und die Ausführung, wenn sie Erfolg haben soll, auf das Minutiöseste nach +Schultze+’s Vorschrift geschehen muss (+Skutsch+), theils aus der geringen Zahl der von uns vorgenommenen Schwingungen, da bei Leichen „mindestens 30 Schwingungen stattfinden müssen, wenn ein nur halbwegs merklicher Erfolg erzielt werden soll“ (+Reinsberg+). Es geht aus diesen Einwänden hervor, dass unsere Zweifel nicht ungerechtfertigt waren, indem durch +Schultze+’sche Schwingungen weder immer, noch leicht Luft in die Lungen todtgeborener Kinder gebracht werden kann und jedenfalls an dem bereits einige Zeit todten Kinde schwerer als an dem eben verstorbenen.[476] Da jedoch diese Möglichkeit wirklich besteht, so ist mit derselben in Fällen, wo solche Schwingungen angeblich vorgenommen worden sind, zu rechnen und sind dabei jene Umstände zu erwägen, die den eben genannten Untersuchungen und Angaben zu Folge den Effect derselben zu begünstigen oder zu erschweren vermögen. Eine stärkere Blähung der Lungen scheint selbst nach energischen und zahlreichen Schwingungen nicht zu Stande zu kommen und eine vollständige Füllung der Lungen in allen ihren Theilen mit Luft wurde bisher nicht beobachtet.[477] Ein Eindringen von Luft in den Magen durch „Schwingungen“ konnte in der Regel nicht constatirt werden, nur +Sommer+ fand in einem Falle im Magen so viel Luft, dass derselbe schwamm. Wir selbst fanden bei den zwei oben erwähnten Kindern, mit welchen auf +Späth+’s Klinik Schwingungen gemacht worden waren, zwar ganz atelectatische Lungen, aber bei beiden Luft im Magen, und zwar beim ersten eine erbsengrosse und eine kleinere Blase in dem im Magen enthaltenen Fruchtschleim, beim zweiten eine haselnussgrosse und mehrere kleinere. Nur im letzteren Falle schwamm der Magen und war auch schon vor der Obduction tympanitischer Schall über demselben nachweisbar.

[Sidenote: Künstliche Respiration.]

Ob auch durch andere Methoden der künstlichen Respiration Luft in die Lungen todtgeborener Kinder einzudringen vermag, ist von +Pellacani+ (Rivista sper. di freniatria e di med. leg. XV; Virchow’s Jahrb. 1889, I) bezüglich der +Pacini+’schen Methode und auf Anregung +Messerer+’s von +Merkel+ (Friedreich’s Blätter. 1892, pag. 401) bezüglich der Methode von +Marshall+-+Hall+ geprüft worden. Bei ersterer wurde schon bei der zweiten bis siebenten Respirationsbewegung das Eindringen der Luft vernommen. +Pellacani+ schliesst jedoch aus seinen Versuchen, dass durch die genannte und ähnliche Methoden der künstlichen Respiration eine gleichmässige Luftfüllung der Lungen wie bei vollständigem Leben niemals zu Stande komme. In einem Falle waren 163 (!) Respirationsbewegungen gemacht worden und trotzdem war nur eine ungleichmässige Luftfüllung der Lunge zu Stande gekommen. +Merkel+ konnte kein positives Resultat erzielen und fand in einem Falle trotz 50 +Marshall+-+Hall+’schen Schwingungen sowohl Lungen als den Magen luftleer. Unter diesen Umständen muss wohl die Möglichkeit, dass auch schon durch zufällige vorübergehende Compressionen des Thorax, wie sie beim Manipuliren mit der Leiche geschehen können, Luft in die bis dahin atelectatisch gewesenen Lungen gelangen kann, entschieden negirt werden.

[Sidenote: Luftathmen während der Geburt.]

Ist die Fäulniss, eventuell das Lufteinblasen u. dergl. ausgeschlossen, so kann man in den wegen Verdacht auf Kindesmord zur Obduction gelangenden Fällen mit Beruhigung erklären, dass das Kind nach der Geburt Luft geathmet habe, daher lebend geboren worden sei. Die Möglichkeit, dass ein Kind noch +während der Geburt Luft athmen könne+, kommt bei heimlichen Geburten nur insoferne in Betracht, als ein Kind, das nur mit dem Kopfe geboren ist, schon Luft zu athmen vermag. Dieses Ereigniss scheint sogar häufig vorzukommen, da +Schwartz+ (l. c. 381) bemerkt, dass die Inspirationsbewegungen des Kindes +meistens+ gleich nach dem Durchschneiden des Kopfes, nächstdem am häufigsten während des Durchganges des Fruchtkörpers durch die Schamspalte und nicht ganz selten auch erst nach völliger Austreibung des Kindes erfolgen. In der Regel folgt dem geborenen Kopfe sofort der übrige Körper, es kann sich jedoch ereignen, dass dies nicht geschieht, und dass das mit den Schultern stecken gebliebene Kind stirbt und todt geboren wird, obzwar es bereits Luft geathmet hatte. +Teichmeyer+ bemerkt bereits in dieser Richtung (Inst. med. leg. 241): „Fieri potest, ut infans capite exclusus, antequam totus excludatur, respiraverit, statim vero, antequam reliquo corpore egressus fuerit, moriatur, et quidem absque malitia matris.“ Einen solchen Fall beschreibt +Martin+ (Monatsschr. f. Geb. 1863, XXII, 204), einen anderen, verwachsene Zwillinge betreffend, +Rothe+ (Arch. f. Gyn. 1870, I, 341; zahlreiche ältere Fälle von +Henke+, Lehrb, d. gerichtl. Med. 1841, pag. 373). In einem zur Facultät gekommenen und von uns mitbegutachteten Falle hatte eine Bauernmagd, die auf freiem Felde geboren hatte, angegeben, dass das Kind schon, als es mit dem Kopfe gekommen war, geschrieen habe, dass es aber, nachdem es nach einiger Zeit vollständig geboren wurde, nicht mehr schrie, sondern unter Röcheln verschied. Diese Angaben wurden von den Obducenten bestritten, mussten jedoch von der Facultät als wohl möglich zugegeben werden.

Ein Luftathmen des Kindes noch vor geborenem Kopfe kann allerdings dann erfolgen, wenn, wie dies bei schweren Geburten geschieht, durch Instrumente oder die Hand des Geburtshelfers Luft in den Uterus eingeführt wurde. In solchen Fällen kann das Kind noch im Uterus nicht blos Luft athmen, sondern selbst schreien (Vagitus uterinus). Es ist selbstverständlich, dass bei gewöhnlichen, verheimlichten Geburten etwas Aehnliches nicht geschehen kann. Da jedoch mehrere theils von Anderen, theils von uns beobachtete Fälle (vide Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1875, XXII, pag. 58 u. 240) gezeigt haben, dass bei verzögerten Geburten schon das blosse Touchiren mit dem Finger genügt, um Luft zu den Respirationsöffnungen der Frucht zu bringen, und dass bei +erschlafftem+ Uterus auch durch Lageveränderungen des Körpers ein Einsaugen von Luft in die Gebärmutter erfolgen kann (+Schatz+, +Hegar+), so wäre in solchen, gewiss nur äusserst selten vorkommenden Fällen, in denen eine verheimlichte Geburt +verzögert+ verlief, oder während des Entbindens Manipulationen in den Genitalien durch eventuelle Helfershelfer stattfanden, zu erwägen, ob nicht auch schon während des Geburtsactes ein Luftathmen möglich gewesen war.

Nicht unerwähnt soll bleiben, dass auch ganz luftleere Lungen schwimmfähig sein können, so in Folge des Gefrorenseins oder durch längeres Liegen in Alkohol, da letzterer bekanntlich specifisch leichter ist als Wasser. Im ersteren Falle sinken die Lungen nach erfolgtem Aufthauen, im zweiten, nachdem sie einige Zeit im Wasser gelegen waren.

[Sidenote: Luftleere Lungen.]