Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin
Part 69
Bei acuten gewaltsamen Erstickungen dagegen erreicht die Schaum- und Serumbildung in den Lungen niemals einen so hohen Grad, wie man ihn bei Ertrunkenen in typischen Fällen zu beobachten Gelegenheit hat. In Folge des in sie eingedrungenen Wassers verhalten sich die Lungen so, wie von acutem Oedem befallene, sie erscheinen nämlich mehr weniger gedunsen, collabiren nur unvollständig beim Eröffnen des Thorax, fühlen sich besonders in den abwärtigen Partien teigig an und entleeren am Durchschnitt schaumiges Serum in mitunter beträchtlichen Mengen. Diese Erscheinung (Hypervolumen, Balonirung der Lungen) hat +Casper+ von einem acuten Emphysem, +v. Cerardini+ (l. c.) und +Lesser+ (Vierteljahrschr. für gerichtl. Med. XL, pag. 1) von einer während des Ertrinkens zu Stande kommenden starken Schleimabsonderung in den Bronchien abgeleitet, woher einestheils die Schaumbildung, anderntheils durch Verlegung der kleinen Bronchien das Ausbleiben des Lungencollaps herrühren soll. +A. Paltauf+ („Ueber den Tod durch Ertrinken.“ 1888) dagegen hat gefunden, dass der Grund der „ballonartigen“ Auftreibung der Lungen vorzugsweise in einem schon während des Ertrinkens stattfindenden Eindringen von Ertränkungsflüssigkeit aus den Alveolen in das Zwischengewebe zu suchen sei, welches theils auf präformirten Wegen (Kittleisten, Saftspalten), theils durch kleine Läsionen der Alveolarwand erfolgt. So erklärt sich auch die schon von +Falk+ (Virchow’s Arch. XLVII und Vierteljahrschr. für gerichtl. Med. XIX, pag. 228), sowie von +Brouardel+ und +Vibert+ (Virchow’s Jahrb. 1880, I, pag. 663) gemachte Beobachtung, dass ein Theil der Ertränkungsflüssigkeit bis in’s linke Herz und selbst darüber hinaus gelangen und dadurch, wie +Brouardel+ und +Vibert+ constatirten und +Paltauf+ durch Untersuchungen mit dem +Fleischel+’schen Hämometer bestätigte, Blutverdünnung zu Stande kommen kann.[368]
[Sidenote: Lungen und Magen bei Ertrunkenen.]
Derartige exquisite Fälle sind nicht allzu häufig. Nicht selten zeigen die Lungen eine gewöhnliche Beschaffenheit, und es finden sich nur geringe Mengen der Ertränkungsflüssigkeit als Schaum in den oberen Luftwegen und noch weniger davon in den Lungen selbst, wobei überdies zu bemerken ist, dass solche geringe Mengen der Ertränkungsflüssigkeit, wenn dies Wasser gewesen ist, sich gar nicht von gewöhnlichem Serum unterscheiden lassen[369], während specifische Flüssigkeiten (z. B. Abtrittsflüssigkeit, Blut, Fruchtwasser), selbst wenn nur geringe Mengen aspirirt wurden, bis in die feinsten Bronchien und manchmal bis in die Alveolen deutlich verfolgt und unterschieden werden können. Doch ist bezüglich letzterer zu bemerken, dass im Allgemeinen desto weniger davon tief in die Lungen aspirirt werden kann, je dicker und zäher sie gewesen sind.[370]
Bei längerem Liegen der Leiche im Wasser und mit fortschreitender Fäulniss, respective Maceration, verschwindet der Schaum aus den Luftwegen, ebenso verliert sich auch allmälig durch Imbibitions- und Transsudationsvorgänge das aspirirte Wasser aus den Lungen und man findet dann allerdings, dass letztere beim Eröffnen des Thorax sich aus diesem hervordrängen, diese Erscheinung ist aber nicht mehr durch stärkere Blähung der Lunge, sondern durch die blutig-serösen Transsudate im Pleurasack veranlasst, auf welchen die Lungen schwimmen und durch welche sie nach vorne gedrängt werden. Am Schnitt finden sich dann solche Lungen desto trockener, je weiter schon die Transsudation vorgeschritten ist.
Auch im +Magen+ kann sich die +Ertränkungsflüssigkeit+ finden. Sie gelangt dahin offenbar in den ersten Stadien der Dyspnoe, indem das eindringende Wasser theils instinctive, theils reflectorische Schlingbewegungen veranlasst. Die Mengen, die verschluckt werden, variiren sehr. Stärkere Anfüllungen des Magens mit Wasser haben wir nur ausnahmsweise beobachtet (mitunter sogar eine ausgesprochene Auswässerung der Magenschleimhaut), und bei kleinen Mengen ist es schwer, ja unmöglich, dieselben von anderweitiger Magenflüssigkeit zu unterscheiden, während, wenn das Ertrinken in specifischen Flüssigkeiten geschah, die Unterscheidung leicht gelingt. Bei faulen Leichen kann allerdings ein Theil und selbst das ganze aufgenommene Wasser durch Imbibition wieder verschwinden.
Bezüglich des Befundes der Ertränkungsflüssigkeit in den Lungen und im Magen liegt die Frage nahe, ob diese Stoffe +nicht auch an der Leiche hineingelangen können+. Diese Möglichkeit wurde vielfach bestritten, ist jedoch durch zahlreiche Versuche +Liman+’s, denen wir auch eine grosse Zahl unserer Versuche anschliessen können, thatsächlich sichergestellt. Am leichtesten dringen wässerige Flüssigkeiten ein, schwerer dagegen schlammige oder dicke und zähe, so dass, wenn letztere tief in den Bronchien gefunden werden, nicht anzunehmen ist, dass sie erst an der Leiche hineingelangten. Auch haben wir uns überzeugt, dass schon ein geringes Verlegtsein der Luftwege oder des Oesophagus mit Schleim genügt, um das tiefere Eindringen von Flüssigkeiten zu verhindern, sowie wir auch gefunden haben, dass postmortal niemals grosse Mengen der Flüssigkeit in die Lunge oder in den Magen eindrangen.[371] +Engel+ hat auch darauf aufmerksam gemacht, dass durch Compression und Nachlassen des Thorax der in einer Flüssigkeit liegenden Leiche die letztere künstlich aspirirt werden kann, ein Vorgang, der unabsichtlich beim Herausziehen von Leichen aus Flüssigkeiten sich ereignen könnte. Doch ist dies nicht erwiesen.
[Sidenote: Postmort. Eindringen d. Ertränkungsflüssigkeit. Darm u. Paukenhöhle.]
Nicht selten findet sich die Ertränkungsflüssigkeit im +Duodenum und oberen Dünndarm+ und wir haben dieselbe sogar wiederholt bis in’s Ileum hinein verfolgen können, was namentlich bei specifischen Flüssigkeiten (Blut, Abortsjauche u. dergl.) leicht möglich ist. Ein solcher Befund ist von grösstem Werth und für das Ertrinken in der betreffenden Flüssigkeit fast absolut beweisend, da, wie in unserem Institute von +Fagerlund+ („Ueber das Eindringen von Ertränkungsflüssigkeit in die Gedärme.“ Vierteljahrschrift f. gerichtl. Med. 1890, LII) angestellte Versuche ergaben, ein postmortales Eindringen solcher Flüssigkeiten unter gewöhnlichen Verhältnissen niemals, sondern nur dann stattfindet, wenn dieselben unter starkem Druck in den Magen eingetrieben werden.
Nachdem, wie wir bei der Lehre vom Kindesmorde erwähnen werden, +Wreden+ und +Wendt+ die Behauptung aufgestellt hatten, dass beim sogenannten fötalen Erstickungstod der Früchte durch die dabei stattfindenden vorzeitigen Athembewegungen Fruchtwasser und Meconium nicht blos in die Lungen und in den Magen, sondern auch in die +Paukenhöhlen+ gelangen könne, lag es nahe, dieses Verhalten auch für die Diagnose des Erstickungstodes zu verwerthen. Nachdem wir darauf aufmerksam gemacht hatten, konnte +Blumenstok+[372] bei einem Kinde, das von seiner Mutter in schmutzigem Wasser ertränkt worden war, die in diesem suspendirten fremden Substanzen auch in den Paukenhöhlen nachweisen; ebenso waren wir bereits wiederholt in der Lage, bei in Abortflüssigkeit oder Spülicht erstickten Kindern die Bestandtheile der letzteren (verschiedene Pflanzenzellen und Fasern, Reste quergestreifter Muskelfasern, Gallenfarbstoff, Amylumkörner, Tripelphosphate etc.) in den Paukenhöhlen aufzufinden. Dagegen gelang uns bei anderen ähnlichen Fällen dieser Nachweis nicht und ebenso auch nicht bei zwei Männern, die beim Canalräumen durch die Canalgase erstickt worden waren, obgleich in beiden Fällen sowohl in den Luftwegen als im Magen Canalinhalt gefunden wurde. Auch +Lesser+ („Zur Würdigung der Ohrenprobe.“ Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XXX, 1) fand bei einem im Koth erstickten Neugeborenen Fruchtwasser im Mittelohr, aber keine Kothpartikel. Es scheint daher die Ertränkungsflüssigkeit beim Ertrinken keineswegs immer, sondern nur häufig einzudringen und im letzteren Falle wäre ein solcher Befund diagnostisch höchst werthvoll, vorausgesetzt, dass das Trommelfell unverletzt war, wenn die Möglichkeit eines postmortalen Eindringens der Ertränkungsflüssigkeit positiv ausgeschlossen werden könnte. Leider ergaben in unserem Institute von +Hněvkovský+ ausgeführte Versuche[373], dass nicht blos klare, sondern auch corpusculäre Elemente enthaltende Flüssigkeiten auch erst postmortal in das Mittelohr eindringen können, indem bei 45 theils mit ganzen Kindesleichen, theils mit abgeschnittenen Köpfen Erwachsener unternommenen Submersionen in Ferrocyankaliumlösung, sowie in Stärkemehl oder Lycopodium enthaltenden oder aus zerriebenem Fleisch bereiteten Flüssigkeiten 13mal die betreffende Flüssigkeit, respective die in ihr suspendirten Fremdkörper in der Paukenhöhle nachgewiesen werden konnten. In den meisten Fällen fand sich die betreffende Flüssigkeit in beiden Paukenhöhlen, bei einigen war sie nur in die eine eingedrungen. Die so häufig bei Kindern vorkommende Entzündung des Mittelohres und der Tuben erschwerten in vielen Fällen das Eindringen der Flüssigkeit, woraus sich erklärt, dass bei den 28 Kindesleichen die Flüssigkeit nur siebenmal, bei den 17 Köpfen Erwachsener aber ebenfalls siebenmal, daher verhältnissmässig häufiger in den Paukenhöhlen gefunden wurde.
[Sidenote: Mord und Selbstmord durch Ertränken.]
Wird eine Leiche aus dem Wasser oder einer anderen Flüssigkeit gezogen und finden sich an derselben keine anderen Erscheinungen als solche, wie sie gewöhnlich bei Ertrunkenen beobachtet werden, dann ist es selbstverständlich nicht möglich, blos aus dem Obductionsbefunde die Frage zu beantworten, ob das Individuum einen Selbstmord begangen habe, oder zufällig ertrunken oder durch Schuld eines Anderen in die Flüssigkeit gerathen sei, und es sind einzig und allein die Umstände des Falles, die in dieser Richtung Aufklärung zu geben im Stande sind.
[Sidenote: Selbstmord oder Zufall?]
Mord durch Ertränken kommt bei Erwachsenen nur selten vor, häufig dagegen bei Kindern, namentlich bei Neugeborenen. Selbstmord durch Ertränken ist sehr gewöhnlich und fast ebenso häufig, wie jener durch Erhängen, wobei sich die Betreffenden mitunter die Füsse und Hände zusammenbinden, sich mit Steinen, die sie am Halse oder an den Füssen, seltener an den Händen (bei einem 82jährigen Mann, der sich eines acquirirten Schankers wegen ertränkt hatte, war an jeder Hand ein Bügeleisenstahl angebunden) befestigen oder in die Taschen stecken, beschweren. Ebenso ist es bekannt, dass zufälliges Verunglücken durch Ertrinken ein sehr häufiges Ereigniss bildet, besonders im Rausche oder im Sommer beim Baden, in welchem letzteren Falle die Nacktheit der Leiche oder Schwimmkleider einen Anhaltspunkt bieten.[374]
[Sidenote: Vitale Verletzungen an Wasserleichen.]
Wurde das Individuum auf eine andere Weise getödtet und erst als Leiche in’s Wasser geworfen, so können Verletzungen oder Spuren anderweitig stattgefundener Gewalteinwirkung an der Leiche sich finden, die einen solchen Vorgang klarstellen. Bei der Beurtheilung derartiger Befunde sind jedoch analoge Vorsichten zu beobachten, wie wir sie aus gleichem Anlasse bei Erhängten zu beobachten empfohlen haben. Es ist zunächst möglich, dass Jemand thatsächlich früher durch fremde Hand eine Verletzung erlitt, so z. B. bei einer vorausgegangenen Rauferei, und bald darauf, etwa beim Nachhausegehen im berauschten Zustande, zufällig ertrank. Es ist ferner möglich, dass Jemand früher auf eine andere Weise sich umzubringen versuchte und dann erst in’s Wasser sprang, oder dass er absichtlich am Rande eines Wassers oder in diesem stehend sich erschoss, den Hals durchschnitt und dergleichen, also einen combinirten Selbstmord beging, der keineswegs zu den Seltenheiten gehört. Weiter besteht die Möglichkeit, dass eine an einer Wasserleiche gefundene Verletzung beim Sturz in’s Wasser und beim Auffallen auf harte, über oder unter dem Wasser befindliche Gegenstände entstanden sein konnte. Geschah der Sturz von bedeutender Höhe (von Brücken oder in Brunnen), so können schwere Verletzungen zu Stande kommen. So obducirten wir einen Mann, der beim Sprung von einer Brücke in den Fluss, wie Augenzeugen sahen, zuerst auf einen vorspringenden Mauerpfeiler und dann erst in’s Wasser gefallen war und wenige Augenblicke darnach todt herausgezogen wurde, bei dessen Section sich eine bis auf die Schädelbasis sich fortsetzende Fissur des Scheitelbeins mit Suffusion der Kopfhaut und Blutaustritt in die Schädelhöhle und ausserdem ein Bruch zweier Rippen fand, und einen anderen, der sich beim Sturz in den seichten Wienfluss einen hölzernen Pflock eingestossen hatte, der von der rechten Leistengegend bis in den rechten Schenkelkopf eingedrungen war. Dass auch das einfache Auffallen des Körpers auf das Wasser Verletzungen zu erzeugen im Stande wäre, kann nur bei Sturz aus bedeutender Höhe angenommen werden, und es wäre möglich, dass bei flachem Auffallen des Körpers Muskelzerreissungen oder Rupturen innerer Organe sich bilden könnten. Letztere haben wir bisher nicht gesehen, wohl aber wiederholt und mitunter zahlreiche Ecchymosen von bis Bohnen-, selbst Thalergrösse in der Musculatur, besonders der Hals- und Brustmuskeln, welche auch Dr. +Paltauf+ (l. c.) erwähnt. Sie können vom Sturz in’s Wasser oder von der heftigen Muskelaction bei den Versuchen, sich zu retten, oder von den Erstickungskrämpfen, aber auch von Wiederbelebungsversuchen, z. B. nach +Sylvester+, herrühren.[375] Am häufigsten haben wir sie bei im Winter Ertrunkenen beobachtet, so dass wir meinen, dass auch die lebhafte Haut- und Muskelcontraction durch die Kälte mitwirken kann. +Taylor+ hat bei einer Frau, die von einer Brücke in die Themse gesprungen war, eine Verrenkung beider Oberarme gefunden. Schädelbrüche und ähnliche Verletzungen können durch einen blossen Fall in’s Wasser, selbst wenn er aus bedeutender Höhe geschah, nicht entstehen. Ueber Fracturen und Luxationen der Halswirbelsäule, die durch Kopfsprung in seichtes Wasser entstanden, berichten +Taylor+ und +Bamberger+ („Wiener med. Presse.“ 1882, pag. 287). +Chimani+ in Wien erwähnt in seinem Berichte über die 1867-1877 behandelten 5041 ohrenkranken Soldaten auch einen Fall von Trommelfellruptur durch Sturz in’s Wasser aus grosser Höhe.
[Sidenote: Postmortale Verletzungen an Wasserleichen.]
Ferner ist zu beobachten, dass an Wasserleichen gefundene Verletzungen auch erst nach dem Tode entstanden sein konnten. Zunächst dadurch, dass die Leiche durch stark strömendes Wasser über kiesigen Boden fortgeschleift wurde. Solche Verletzungen sahen wir bei einem 20jährigen Manne, der in Wien in den hochgehenden Donaucanal gesprungen war und noch am selben Tage an einer über ¼ Stunde entfernten Stelle an’s Ufer geschwemmt wurde. Wir fanden die ganze Stirne, den Nasenrücken und die Wangen aufgeschunden, ferner streifenförmige Hautaufschürfungen an beiden Handrücken und an beiden Knien, sämmtlich ohne Reactionserscheinungen. Ebenso können Verletzungen, namentlich am Kopfe, beim Treiben der Leiche durch Anstossen an feste Gegenstände, Brückenpfeiler, Eisschollen sich bilden und noch mehr, wenn sie unter Mühlräder, die Radschaufeln von Dampfschiffen[376] etc. geräth. Eine solche Entstehungsweise nahmen wir an bei einer Fissur des Stirnbeins, die vom For. supraorb. bis zur Kranznaht sich hinaufzog und bei einer hochgradig verfaulten Wasserleiche sich fand, deren Knochen, namentlich jene des Schädels, von Weichtheilen ganz entblösst waren und die höchst wahrscheinlich den Eisgang durchgemacht hatte.
Auch Verletzungen durch Wasserthiere sind möglich, solche durch Ratten in Cloaken häufig. Andere können erst beim Herausziehen der Leiche aus dem Wasser, beim Heraushacken aus dem Eise oder auch dadurch entstehen, dass die irgendwo angeschwemmte Leiche wieder in den Fluss zurückgestossen wird. Dass letzteres nicht selten geschieht, und zwar um Mühe und Begräbnisskosten zu ersparen, beweist die Thatsache, dass eine eigene Verordnung erlassen werden musste, welche den Bewohnern der unterhalb Wiens gelegenen Donauufer ein derartiges Gebahren verbietet.[377] Im Laufe weit vorgerückter Fäulniss lösen sich einzelne Theile ab, oder werden von der Wasserströmung abgerissen und fortgeschwemmt, weshalb die Verstümmlung alter Wasserleichen zu den gewöhnlichen Befunden gehört.
Bezüglich der Erkennung solcher Verletzungen als postmortaler müssen wir auf das an einer anderen Stelle (pag. 359) Gesagte verweisen.
Bei faulen Wasserleichen kommen mitunter ganz eigenthümliche postmortale Verletzungen vor. So obducirten wir die Leiche einer alten Frau (Selbstmörderin), die erwiesenermassen einen Monat im Wasser gelegen war. An zahlreichen Stellen des Körpers, insbesondere dicht stehend an der linken Scheitelgegend, hinter beiden Ohren, am Halse, an der rechten Seite des Bauches und am Promontorium fanden sich theils rundliche, theils schlitzförmige, hanfkorngrosse Oeffnungen in der Cutis, die bis zum Fettgewebe reichten, so dass die Haut wie zerstochen aussah. Offenbar waren diese Oeffnungen durch Herausfallen der Haar- und Drüsenbälge entstanden. Einen noch merkwürdigeren Befund ergab die nackte und stark macerirte Leiche eines 10-12jährigen Knaben, die im Juli aus dem Wasser gezogen wurde. Sie kam zur gerichtlichen Obduction, weil der Polizeiarzt „Stichwunden am Kopf und einen haarseilartig durch diese durchgezogenen Strick“ bemerkte. In der That war der Anblick ein ganz frappirender. Die Schädeldecken waren nahezu haarlos und bildeten einen schlaffen Sack, ähnlich wie man dieses bei macerirten Früchten gewöhnlich bemerkt. In beiden Scheitelgegenden fanden sich mehrere schlitzförmige, ½ bis 1½ Cm. lange, durch die Galea dringende Oeffnungen in der Kopfhaut, aus deren einer scheinbar ein macerirter Strick heraushing, der im Ganzen eine Länge von 29 Cm. besass. Bei näherer Besichtigung ergab sich jedoch, dass das innere Drittel dieses Strickes ein schnurartig zusammengedrehtes Stück des herausgeschwemmten Pericraniums war, an dessen Ende sich ein Stück macerirten Schilfrohres angehängt hatte. Auch fand sich, dass auch aus mehreren der übrigen Oeffnungen schnurartig zusammengedrehte Pericraniumreste heraushingen. Der Schädel war vollkommen unverletzt, auch sonst wurde keine Spur einer Gewaltthat gefunden. Es handelte sich somit um eine blosse Leichenerscheinung. Die Oeffnungen waren entweder aus den durch Herausfallen der Haarbälge gebildeten Lücken oder von Innen durch den Druck der Fäulnissgase entstanden, oder endlich durch Anstossen der Leiche an irgend welche Gegenstände, wobei zu bemerken ist, dass, wie Versuche ergaben, die Richtung der Schlitze genau der localen Spaltbarkeitsrichtung der Haut, respective der Galea entsprach.
[Sidenote: Strangfurchen an Wasserleichen.]
Würden sich an einer Wasserleiche Strangulationsmarken finden, so wäre nicht zu übersehen, dass ähnliche Befunde sich auch anderweitig entwickeln können. Auf, von Hemdkrägen etc. herrührende Streifen am Halse, die, namentlich wenn die Fäulniss den Hals auftreibt, stärker sich entwickeln können, haben wir bereits aufmerksam gemacht. Eine wirkliche Strangmarke ohne Strangulation kann aber auch dadurch entstehen, dass der Betreffende sich absichtlich einen schweren Gegenstand um den Hals gebunden hatte.
So bekamen wir einen Mann zur Obduction, der wenige Tage, nachdem er sich ertränkt hatte, aus der Donau gezogen worden war. An seinem Halse hing an einem doppelten dünnen Strick ein mehrere Kilo schwerer Ziegelstein und ersterem entsprach eine scharf markirte doppelte Strangfurche, die einen gleichen Verlauf zeigte, wie man ihn bei Erhängten zu sehen pflegt. Würde sich die Schlinge im Wasser gelöst haben, so hätte der Befund der Strangmarke am Halse den Verdacht erregen können, dass der Betreffende durch einen Anderen strangulirt und dann in’s Wasser geworfen worden sei. In der That kam uns seitdem ein solcher Fall vor, betreffend einen 40jährigen Israeliten, dessen Leiche 7 Tage nach seinem Verschwinden mit einer losen Strickschlinge um den Hals aus der Donau gezogen worden war. Es bestand Verdacht auf Mord, weil der Mann angeblich Schulden eincassiren gegangen war; anderseits wurde constatirt, dass derselbe wiederholt Selbstmordgedanken geäussert habe. Am Halse der ziemlich faulen Leiche fand sich eine deutliche Strangrinne zwischen Kehlkopf und Zungenbein, wie bei Erhängten hinter den Ohren gegen die Mitte des Nackens verlaufend, ohne Verletzungen darunter. Auch sonst äusserlich keine Verletzung. Dagegen waren die Schädeldecken stark blutig imbibirt und an der vorderen Partie bis zur Mitte der Pfeilnaht deutlich suffundirt. Sonst keine innerliche Verletzung. Kyphoscoliosis, Schwielen in den Lungenspitzen, Herzhypertrophie und Cholelithiasis. Offenbar hatte der kranke Mann einen Selbstmord begangen und der am Strick befestigt gewesene Stein hatte sich abgelöst. Die Suffusion an der Stirnpartie des Schädels war durch den Sturz in’s Wasser leicht erklärlich. In der Wiener med. Wochenschr., 1862, Nr. 33 und 34, bringt +Keckeis+ einen Fall, in welchem ein Ertrunkener in der Weise aus einem Brunnen herausgebracht wurde, dass man ihm die Kette des Brunneneimers um den Hals band und ihn dann mit der Winde heraufzog, worauf allerdings eine sehr ausgeprägte Strangfurche am Halse der Leiche gefunden worden ist.
[Sidenote: Wie lange lag die Leiche im Wasser?]
Bei der Beantwortung der Frage, +wie lange eine Leiche im Wasser gelegen+ sei, wird, wenn es sich um eine noch frische Leiche handelt, vorzugsweise das oben erwähnte Verhalten der Epidermis an den Händen und Füssen in Erwägung kommen. Am frühesten zeigt sich die Entfärbung, Quellung und Runzelung der Epidermis an den Fingerspitzen, und zwar schon nach 2-3 Stunden, und schreitet dann, indem sie sich auch an der Hohlhand, und zwar zunächst an den Ballen derselben, zeigt, successive vorwärts, so dass gewöhnlich in 2-3 Tagen die gesammte Epidermis der Innenseite der Hand in der erwähnten Weise verändert erscheint. Später quillt die Epidermis, und zwar auch am Handrücken, immer mehr auf, wird schliesslich (in 5-8 Tagen) kreideweiss und ihr Zusammenhang mit dem Corium beginnt sich zu lockern. An den Füssen geschehen die Veränderungen dann langsamer, wenn dieselben bekleidet waren, sonst aber der dickeren Epidermislage wegen meist rascher als an den Händen. Einfrieren hemmt den Eintritt dieser Macerationserscheinungen.
[Sidenote: Fäulniss und Maceration bei Wasserleichen. Auftauchen derselben.]
In den weiteren Perioden ist blos der Grad der Fäulniss, respective Maceration für die immer nur approximative, Zeitbestimmung zu verwerthen. So lange die Leiche unter Wasser bleibt, schreitet die Fäulniss nur langsam vorwärts, und zwar desto langsamer, je kälter die Jahreszeit, respective das betreffende Wasser ist. Auch im strömenden Wasser langsamer als im stehenden. Sobald aber die Leiche an die Oberfläche gelangt[378], nimmt die Fäulniss der Leiche einen desto rapideren Fortgang, je weiter die Maceration bereits gediehen war und je wärmer das Wasser sowohl als noch mehr die Luft ist. Dann erst entwickelt sich ungemein rasch die schmutzig-grüne Fäulnissfarbe und ein rapides Fäulnissemphysem, welches im Sommer in wenigen Stunden die Leiche, die, so lange sie unter Wasser war, noch ziemlich gut erhalten sein konnte, „gigantisch“ auftreibt und zur Unkenntlichkeit entstellt. Die Auftreibung und Missfärbung betrifft vorzugsweise das Gesicht, den Hals, den oberen Theil des Brustkorbes und die äusseren Genitalien, besonders den Hodensack, wegen der lockeren Beschaffenheit des Unterhaut- und intermusculären Bindegewebes.
[Sidenote: Veränderungen an unter Wasser liegenden Leichen. Algenbildung.]
[Sidenote: Alte Wasserleichen.]