Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin
Part 70
Die Veränderungen, denen die Leiche verfällt, wenn sie längere Zeit unter Wasser bleibt, bestehen zunächst in einem Fortschreiten der äusseren Macerationserscheinungen. Der Zusammenhang sowohl der gequollenen und ausgebleichten Epidermis der Hände und Füsse, als auch derjenigen am übrigen Körper wird mit der Cutis immer mehr gelockert, so dass später schon geringe Gewalten, z. B. die des strömenden Wassers, genügen, um grosse Partien der Epidermis sammt den Epidermoidalgebilden abzustreifen. Frühzeitig pflegen die Kopfhaare auszugehen, ebenso handschuhartig die Epidermis der Hände und Füsse sammt den Nägeln. Das Abgehen der Haare erfolgt nicht gleichförmig, sondern zuerst an den gewölbtesten und daher am meisten exponirten Partien des Kopfes, so dass man z. B. häufig an den Schläfen und am Hinterkopf Haare findet, während der übrige Schädel kahl ist, so dass ein kahlköpfig gewesenes Individuum vorzuliegen scheint; doch sind noch die Haarfollikel zu erkennen, die der Cutis ein wie mit Nadeln zerstochenes Aussehen verleihen. Auch finden sich häufig, trotz des Abganges der Epidermis, noch einzelne Haare in ihren Follikeln steckend.[379] Der Abgang der Epidermis sammt den Nägeln an den Händen und Füssen kann zu Täuschungen in Bezug des Standes des Individuums Veranlassung geben, da die blossliegende Cutis den Händen und Füssen ein zartes, wohlgepflegtes Aussehen verleiht und die blossliegenden Nagelbetten, die sogar eine Lunula zeigen, für schön gepflegte Nägel imponiren können. Längere Zeit im Wasser gelegene Leichen sind gewöhnlich mit „Schlamm“ überzogen, der häufig ziemlich fest adhärirt. Die nähere Untersuchung ergab jedoch, dass dieser „Schlamm“ wenigstens an den aus unseren Gewässern stammenden Leichen kein eigentlicher Schlamm, sondern ein sehr dichter, im collabirten und nicht mit wirklichem Schlamm verunreinigten Zustande wie nasse Watte aussehender Rasen fädiger Algen (nach +Haberda+ Phycomyceten oder Algenpilze) ist, die, wie angestellte Versuche ergaben, in fliessendem Wasser sich mit Vorliebe auf Leichen und Leichentheilen ansetzen und eine sehr rege Wucherung zeigen. Vielleicht sind es dieselben Algen (Leptomites lacteus, Oscillaria alba), welche in stark mit organischen Substanzen, insbesondere mit den Abgängen von Zuckerfabriken, Bierbrauereien etc. verunreinigten Gewässern sich mitunter massenhaft entwickeln und sanitäre Uebelstände bedingen können (+Eulenburg+, Gesundheitswesen. II, pag. 1124). An einer in fliessendes Hochquellenwasser gelegten frischen Leiche eines Neugeborenen konnten wir schon am 8. Tage stellenweise einen feinen Algenflaum bemerken und schon am 11. zerstreute, bis nussgrosse Ballen eines pinselförmig angeordneten Algenrasens, der rapid wucherte, so dass schon am 18. Tage die Leiche in Pelz von Algen gehüllt war, welcher nach vollendeter Fructification (am 28. bis 30. Tage) collabirte, worauf nach etwa 8 Tagen eine neuerliche Wucherung erfolgte, die denselben Verlauf nahm, wie die frühere. Es dürfte somit diese Algenwucherung bei Zeitbestimmungen nicht unbeachtet bleiben. Ausser diesen fädigen Algen siedeln sich nach einigen (10-12) Tagen eigenthümliche Schleimpilze (Lycogale) an, welche als punktförmige prachtvoll anilinblau oder zinnoberroth gefärbte Flecken auftreten, die bis Linsengrösse erreichen können. Gleichzeitig mit den erwähnten Vorgängen geht ein Auswässerungsprocess der Cutis einher, so dass letztere an eben aus dem Wasser gezogenen Leichen blass fleischroth, wie frisch erscheint, eine Farbe, die später immer bleicher wird, aber allerdings an der Luft bald in die gewöhnliche schmutzig-grüne Fäulnissfarbe übergeht.
Im Innern des Körpers kommt es zunächst zu Imbibitions- und Transsudationsvorgängen, so dass im Verlaufe der ersten Wochen die Organe in ähnlicher Weise blutig imbibirt erscheinen und die serösen Säcke blutige Transsudate enthalten, wie wir dieses bei macerirt geborenen Früchten sehen. Später beginnt auch hier, indem das Blut theils durch die der Epidermis beraubte Cutis, theils durch die frühzeitig entstehenden Continuitätstrennungen der Haut austritt, eine Auswässerung und zugleich ein Zerfall durch Maceration und Fäulniss und schliesslich bleibt, nachdem auch die Cutis der Colliquation verfallen, ausser den Knochen und den sehnigen Gebilden, Muskelscheiden etc. nur das subcutane und anderweitige Fett, welches, indem es sich in Fettsäuren umwandelt, die sogenannte Adipocire oder das Leichenwachs darstellt, auf welches wir später noch zurückkommen werden.
[Sidenote: Wiederbelebte Ertrunkene.]
Ueber die Erscheinungen bei vorläufig oder definitiv vom Erstickungstode Geretteten ist wenig bekannt. Viele sterben, ohne das Bewusstsein wieder erlangt zu haben, nach kurzer Zeit, bei Anderen kehrt das Bewusstsein vorübergehend, mehr weniger vollständig zurück, sie sterben aber meist im Laufe des ersten Tages unter Erscheinungen des Lungenödems. Nachträglich können bronchitische oder pneumonische Processe eintreten, besonders wenn Schmutzflüssigkeiten aspirirt wurden. Dass auch epileptische Symptome und retroactive Amnesie sich einstellen können, wie bei wiederbelebten Strangulirten (s. pag. 570), beweist ein von +Knopf+ (Zeitschr. f. Medicinalbeamte, 1894, pag. 625) mitgetheilter Fall. Gelegenheitlich kommen auch die Folgen des Schreckes und die Kältewirkung in Betracht. In einem von uns obducirten Falle wurde eine Lungentuberculose von einem 9 Monate vor dem Tode erfolgten Sturz in eine Senkgrube abgeleitet, und in einem anderen von gleicher Ursache der einige Tage darnach an Pneumonie und Meningitis eingetretene Tod eines älteren Mannes. In beiden Fällen konnte nur ein unbestimmtes Gutachten abgegeben werden. Am häufigsten kommt es vor, dass Neugeborene aus Aborten oder Canälen noch lebend herausgezogen werden und an pneumonischen Processen erkranken oder sterben. Der Nachweis des causalen Zusammenhanges ist auch in diesen Fällen nicht immer leicht, da bekanntlich bronchitische und pneumonische Processe gerade bei Neugeborenen sich leicht und häufig anderweitig entwickeln. Bei einem 9 Tage nach dem Sturz in den Abort gestorbenen Neugeborenen ergab die Obduction eiterige Mediastinitis anterior, Pleuritis, Pericarditis, Peritonitis superior und Bronchopneumonie. Der ursächliche Zusammenhang dieser Processe mit der Infection durch Abortstoffe konnte nicht bezweifelt werden, umsoweniger, als in der von der Lungenschnittfläche abgestreiften Flüssigkeit Steinzellen und andere Pflanzentheilchen mikroskopisch nachgewiesen wurden. -- Die Resorption grösserer Mengen von Wasser von den Lungen aus (s. pag. 576) kann wohl für sich allein als irrelevant betrachtet werden.
Andere Formen gewaltsamer Erstickung.
Von diesen wollen wir nur die, durch Verschluss der Respirationsöffnungen, ferner jene durch Verstopfung der Respirationswege durch fremde Körper und die Erstickung durch Behinderung der Excursionen des Thorax erwähnen.
[Sidenote: Erstickung durch Verstopfen der Luftwege.]
Die +Erstickung durch Verschluss der Respirationsöffnungen+ kann besonders bei kleinen Kindern vorkommen und entweder durch Zuhalten des Mundes und der Nase mit der Hand oder mit anderen, besonders weichen Gegenständen geschehen. Im ersteren Falle können Druckspuren zurückbleiben, deren Anordnung und etwa den Fingernägeln entsprechende Form allein im Stande wäre, über die Erstickungsursache Aufschluss zu geben. Bei Neugeborenen ist zu beachten, dass solche Spuren auch von Selbsthilfe der Gebärenden, d. h. davon herrühren können, dass die letzteren mit den Fingern den Kopf oder Körper des Kindes zu entwickeln bestrebt waren. Symmetrische und ausschliesslich um die Respirationsöffnungen gelagerte Druckspuren kommen auf diese Weise allerdings nicht zu Stande. Hüten wird sich der Gerichtsarzt, die Vertrocknung der Lippen, die als Leichenerscheinung bei kleinen Kindern ganz gewöhnlich vorkommt, auf einen auf diese Theile stattgefundenen Druck zu beziehen. Die Erstickung durch Verschluss der Respirationsöffnungen mit weichen Gegenständen, Tüchern, Betten u. dergl. kann sowohl absichtlich unternommen werden, als zufällig vorkommen dadurch, dass kleine Kinder unter Betten etc. gerathen oder auf das Gesicht zu liegen kommen. Da solche Vorgänge meist keine äusseren Spuren zurücklassen, so ist der Gerichtsarzt auch nicht in der Lage, dieselben aus dem Sectionsresultat zu erkennen, und er wird sich damit begnügen, zu erklären, dass der Tod an Erstickung erfolgt sei und dass keine innere Ursache derselben nachgewiesen werden konnte, worauf er nicht unterlassen wird, die Umstände des Falles zu verwerthen.
[Sidenote: Erstickung durch fremde Körper.]
Die +Erstickung durch Verstopfung der Luftwege durch fremde Körper+ ist meistens ein zufälliges Ereigniss. Auf diese Weise ausgeführter Selbstmord ist nur ganz ausnahmsweise beobachtet worden. Mehrere solche mit Strangulation combinirte Fälle haben wir oben mitgetheilt. +Handyside+ (Schmidt’s Jahrb. 1843, XXXVIII, 232) berichtet über einen Selbstmord durch Ausstopfen des Rachens mit Baumwolle, +Wosidlo+ (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. N. F., I, 293) über einen gleichen Fall, in welchem Heu eingestopft wurde, und eine Reihe sehr interessanter anderer Fälle, worunter auch ein Selbstmord durch einen in den Oesophagus eingezwängten Schlüssel, findet sich in Schmidt’s Jahrb. 1845, LXVIII, pag. 83 u. s. f. In unserer Sammlung bewahren wir ein Convolut von Halsschleifen (Cravatten), die ein Bursche in selbstmörderischer Absicht sich in den Rachen gestopft, dann aber verschluckt hatte und die dann per anum abgegangen waren.
Noch seltener kommt die Tödtung Anderer durch Verstopfung der Luftwege zur Beobachtung und dann fast ausschliesslich nur bei neugeborenen Kindern. Wir selbst hatten ein Gutachten abzugeben über die Todesart eines sechsjährigen Knaben, in dessen Rachen zwei Stücke Brotkrume gefunden wurden, wobei der Verdacht bestand, dass der Stiefgrossvater dieselben gewaltsam dem Knaben eingestopft und ihn dadurch getödtet habe. Da ein zufälliges Steckenbleiben der Brotkrume im Rachen nicht ausgeschlossen werden konnte, blieb der Fall unentschieden, obgleich die Umstände sehr verdächtig waren.[380] Ferner obducirten wir die Leiche eines etwa sechsmonatlichen Kindes, welches im Prater mit durch Semmelkrume vollkommen ausgestopfter Mund- und Rachenhöhle todt aufgefunden worden war. Der Mund war weit geöffnet und die Backen so ausgestopft, dass schon das äussere Aussehen die absichtliche Ausstopfung erkennen liess.
Zufällig können solche Erstickungen erfolgen beim Steckenbleiben grosser Bissen im Schlund. Dies kann geschehen bei Kindern, bei Berauschten, Blödsinnigen u. s. w., seltener bei vollsinnigen Personen. Derartige Fälle gibt es eine grosse Menge und kommen uns solche jedes Jahr mehrmals vor. Namentlich sind es grosse sehnige Fleischstücke, die ihrer Grösse wegen den Schlund nicht passiven können, sich dann auf den Kehlkopfeingang legen und selbst in diesen hineinragend gefunden werden. In anderen Fällen sind es Substanzen, die während des Erbrechens in die Luftröhre geriethen, beziehungsweise aspirirt wurden. Auch dieses Vorkommniss betrifft vorzugsweise Säuglinge, die bekanntlich leicht erbrechen und dann, namentlich wenn das Erbrechen während des Schlafes erfolgt, die erbrochenen Substanzen leicht in die Luftwege bekommen und ersticken.
An gleicher Todesart sterben nicht selten schwer Betrunkene, ebenso anderweitig Bewusstlose, bei welchen einestheils die mit dem bewusstlosen Zustand verbundene Hilflosigkeit, anderseits das Darniederliegen der Reflexe das Eindringen der erwähnten Substanzen in die Luftwege erleichtern kann. Hier muss jedoch bemerkt werden, dass nicht in allen Fällen, in welchen Mageninhalt in den Luftwegen gefunden wird, davon der Tod abgeleitet werden darf; denn einestheils konnte erst während einer, durch eine andere Todesursache gesetzten Agone Erbrechen und Aspiration des Erbrochenen erfolgt, anderseits konnte der Mageninhalt erst an der Leiche theils durch Manipulationen mit derselben oder durch günstige Lage oder durch den Druck der im Unterleibe sich entwickelnden Fäulnissgase in den Rachen und von da aus in die Luftwege gelangt sein.
Auch andere Körper können die Luftwege obturiren, so z. B. zufällig hineingerathene Bohnen, Münzen u. dergl. Solche Fälle betreffen fast ausnahmslos Kinder und haben kaum ein forensisches Interesse. Wir hatten eine Frau zu obduciren, welche eines Morgens todt im Bette gefunden worden war. Die Section ergab Erstickung und als Ursache derselben ein falsches Gebiss, welches im Kehlkopf steckte und in der Stimmritze fest eingekeilt, somit nicht etwa, wie dieses häufig vorkommt, erst postmortal zufällig nach hinten gefallen war.
[Sidenote: Bronchitis. Thymus- und Kropftod.]
Als eine sehr häufige Ursache des plötzlichen Todes von Säuglingen ist noch die Verstopfung der Luftwege durch bronchitischen Schleim zu erwähnen. Es werden uns ungemein häufig Kinder zur Obduction übergeben, welche plötzlich meist unter „Fraisen“ gestorben waren, ohne ausser Husten irgend welche krankhafte Erscheinungen während des Lebens geboten zu haben und deren Obduction ausser den Zeichen der Erstickung, insbesondere, meist zahlreichen, Ecchymosen an den Lungen und am Herzen, blos eine Ansammlung von Bronchialsecret in den Bronchien und die sonstigen Merkmale der Bronchitis ergibt. Die grosse Geneigtheit der Säuglinge zu katarrhalischen Processen einerseits und die Hilflosigkeit (Muskelschwäche) der Kinder anderseits erklärt die Häufigkeit dieser Vorkommnisse. +Grawitz+ (Deutsche med. Wochenschr. 1888, Nr. 22) fand bei zwei plötzlich verstorbenen Säuglingen eine vergrösserte Thymusdrüse und ist geneigt, in einer plötzlichen Anschwellung derselben und consecutivem Verschluss der Luftwege die Todesursache zu sehen. +Nordmann+ (Schweizer Correspondenzbl. 1889, XIX) erklärt sich auf diese Weise den Tod eines jungen Mannes mit persistenter Thymusdrüse, der plötzlich nach einem Seebade gestorben war. +A. Paltauf+ (Ueber die Beziehungen der Thymusdrüse zu plötzlichen Todesfällen. Wiener klin. Wochenschr. 1889, Nr. 46 und 1890, Nr. 9) dagegen führt auf Grund zahlreicher Beobachtungen aus, dass sich die Annahme eines Verschlusses der Luftwege durch eine abnorm grosse Thymusdrüse nicht rechtfertigen lasse, dass aber, wie auch +Nordmann+ andeutet, die sogenannte „lymphatische Constitution“, die sich ausser durch Vergrösserung (Persistenz) der Thymusdrüse auch durch Schwellung der übrigen lymphatischen Apparate kundgibt, ein zum plötzlichen Tode disponirendes Moment bildet, der bei Hinzutritt von Gelegenheitsursachen (febrilen Erkrankungen, körperliche Anstrengung, Affect u. dergl.) wahrscheinlich durch „Herzlähmung“ erfolgt. +Seydel+ (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1893, V, pag. 55) meint, dass bei rückwärts gestrecktem Halse eine plötzliche Thymusschwellung plötzlichen Tod veranlassen kann, welche Möglichkeit auch +Kob+ (ibidem, VI, pag. 121) zugibt, während +Tamassia+ (Atti del Istituto Veneto. 1894) der Meinung der meisten Kinderärzte sich anschliesst, dass das sogenannte Asthma thymicum und seine Consequenzen mit der Thymus als solcher nichts zu thun hat, vielmehr eine Neurose ist, die besonders bei rachitischen und lymphatischen Kindern vorkommt. Auch fand er bei seinen Versuchen, dass ein 15-20mal grösseres Gewicht als das der normalen Thymus erforderlich ist, um die Trachea des Neugeborenen in nennenswerthem Grade zu comprimiren. Hierher gehört auch der sogenannte +Kropftod+, d. h. eine Erstickung durch völligen Verschluss der durch eine Struma comprimirten Trachea, durch acute Schwellung der Trachealschleimhaut oder durch acute Anschwellung des Kropfes selbst, die durch Hyperämie, Entzündung oder Hämorrhagien erfolgen kann (+S. Ewald+, „Ueber Trachealcompression durch Struma und ihre Folgen“. Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1894, VIII. Suppl. pag. 33). -- Bei Kindern kann auch der Durchbruch verkäster Bronchialdrüsen in einen Bronchus plötzlichen Erstickungstod veranlassen.
[Sidenote: Erstickung durch Verschüttetwerden.]
Die Erstickung durch +mechanische Behinderung der Excursionsfähigkeit des Thorax+ kann erfolgen beim Verschüttetwerden und beim Erdrücktwerden aus anderen Ursachen. Beim Verschüttetwerden erfolgt der Tod in der Regel durch mechanische Verletzungen, insbesondere durch Rupturen innerer Organe; er kann jedoch auch nur durch Ersticken eintreten, indem die auf dem Körper (Thorax und Unterleib) lastende Masse die Respirationsbewegungen unmöglich macht. Geschieht letzteres nicht oder nicht vollständig, so kann das verschüttete Individuum desto längere Zeit in der betreffenden Situation aushalten, je poröser die über dem Körper lagernde Masse ist, da durch dieselbe atmosphärische Luft den Respirationsorganen zugeführt wird. Daher konnte +A. Berenguier+[381] bei seinen Versuchen die in Asche, Mehl u. dergl. eingegrabenen Thiere noch 15 Stunden lang am Leben erhalten. So erklärt sich auch, dass verschüttete Erwachsene, aber auch eingegrabene Kinder noch nach vielen Stunden lebend zu Tage gefördert wurden. Bereits +Bohn+ berichtet von zwei Neugeborenen, die nach der Geburt sogleich verscharrt und nach mehreren Stunden noch lebend ausgegraben wurden. Einen ähnlichen Fall erzählt +Maschka+, ebenso +Bardinet+ (Schmidt’s Jahrb. 1886, II). In letzterem Falle hatte die Mutter das Kind, welches sie für todt hielt, in ein Tuch eingewickelt und 25 Cm. tief unter die Erde vergraben. Nach 8 Stunden (!) wurde es ausgegraben, zum Leben gebracht und lebte noch 4 Tage.
Besteht die Substanz, mit welcher der Körper bedeckt wurde, aus beweglichen Theilchen, so können dieselben aspirirt werden, besonders mit jenen Respirationsbewegungen, die im bewusstlosen Zustande noch erfolgen. +Berenguier+ konnte in seinen oben angeführten Versuchen die staubförmigen Substanzen zwar im Rachen und im oberen Theile des Oesophagus, niemals aber in der Glottis oder im Magen nachweisen. Dagegen fanden wir bei einem Manne, der beim Einsturz eines Speichers durch mehrere hundert Zollcentner Kornfrucht verschüttet worden war, Kehlkopf und Trachea und deren beide Hauptäste mit Getreidekörnern verstopft und einzelne sogar in den grossen Bronchien der linken Lungenpforte. Da solche Stoffe auch an der Leiche ohne Schwierigkeit in die Mundhöhle gelangen können, so werden wir auf eine erfolgte Aspiration nur dann schliessen, wenn wir dieselben tief in den Luftwegen oder im Magen oder gar, wie +Maschka+ (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XLV, pag. 242) einen solchen Fall mittheilt, im Dünndarm finden.
[Sidenote: Ersticken durch Erdrücktwerden.]
Erstickung durch Erdrücktwerden kann auch geschehen im Gedränge oder bei Kindern durch den Körper der Mutter oder einer anderen in demselben Bette schlafenden Person. Letztere Todesart ist nur selten durch die Section allein zu constatiren, sondern muss nur aus dem Zusammenhalten der Resultate dieser mit den Umständen des Falles erschlossen werden. Uebrigens wird diese Todesart ungleich häufiger angenommen, als sie wirklich vorkommt, da in den meisten der von uns obducirten Fälle eine natürliche Ursache des unerwarteten Absterbens, insbesondere Bronchitis, nachgewiesen wurde. Fälle, wo die Erstickung durch Auffallen schwerer Lasten (Wägen, Balken, Steine etc.) bewirkt wurde, haben wir wiederholt obducirt. Dass auch gegenüber solchen, in der Regel durch die Umstände klargestellten Fällen Vorsicht geboten ist, beweist eine Mittheilung +Blumenstok+’s (Maschka’s Handbuch. I, 422), betreffend einen durch Kopfverletzungen umgebrachten Bergmann, auf welchen nachträglich, um den Tod als zufällige Verunglückung hinzustellen, ein 5-6 Centner schwerer Felsblock gewälzt worden war!
Nach +Tamassia+’s Versuchen (1892) erfolgt der Tod nach blosser Belastung des Thorax, auch wenn dieselbe das Gewicht des Körpers um ½-⅓ übersteigt, erst nach ½-1¾ Stunden, früher, wenn zugleich der Bauch belastet wird, niemals aber plötzlich. Wenn letzteres geschieht, so hat noch eine andere Ursache mitgewirkt.
III. Tod durch Verhungern.
Die Zeit, wie lange ein Mensch ohne Nahrung auszuhalten vermag, ohne zu sterben, lässt sich nicht genau bestimmen. Alter, früherer Ernährungszustand und der Umstand, ob nur die Nahrung oder gleichzeitig auch das Getränk (Wasser) entzogen wurde, werden von Einfluss sein.
[Sidenote: Wie lange lebt man ohne Nahrung?]
Wie lange neugeborene Kinder ohne Nahrung leben können, lässt sich aus den keineswegs seltenen Fällen von angeborener Atresie des Duodenums und der minder häufigen des Oesophagus schliessen. +R. Meier+ (+Klebs+, Path. Anat. 165) sah ein Kind mit angeborener Abschnürung des oberen Stückes des Oesophagus vom unteren erst am siebenten Tage sterben. Eine grosse Reihe von Fällen von angeborenem Verschluss des Duodenums hat +Hempel+ (Jahrb. f. Kinderheilkunde. 1873, VI, pag. 381), ebenso +Theremin+ (Deutsche Zeitschr. f. Chirurgie. 1877, VIII. pag. 34) zusammengestellt. Die Kinder starben durchschnittlich 3-5 Tage nach der Geburt, doch hatte das Leben in einem Falle 12 Tage gedauert. Von zwei von uns obducirten Kindern mit angeborener Verwachsung des Duodenums über dem Diverticulum Vateri lebte das erste einen, das andere 2½ Tage. Auch +F. A. Falk+ fand bei seinen Studien an verhungernden Hunden (Med. Centralbl. 1876, pag. 472), dass neugeborene und junge Thiere ungleich rapider an Gewicht abnehmen und ungleich früher sterben, als ältere Hunde, von denen ein dreijähriger, der auch Wasser erhielt, erst am 61. Tage starb. Ob Greise, von denen schon +Hippokrates+ sagt: „Senes facillime jejunium ferunt“, länger das Hungern ertragen, als Menschen im durchschnittlichen Alter, ist zwar nicht sichergestellt, kann jedoch mit Rücksicht darauf, dass der Stoffwechsel bei +alten+ Leuten ein trägerer ist und dieselben thatsächlich weniger zu ihrer Ernährung brauchen, im Allgemeinen zugegeben werden.
Wie lange Erwachsene durchschnittlich das Hungern vertragen, lässt sich schwer bestimmen. Im Allgemeinen werden 7-8 Tage angenommen (+Moleschott+). Doch sah +Schleifer+ (Oesterr. Wochenschr. 1843, Nr. 24) einen Gefangenen 17, +Casper+ einen anderen 10 Tage lang hungern, ohne zu sterben, beide hatten jedoch Wasser getrunken. +Caussé+ (Annal. d’hyg. publ. 1876, Nr. 92, pag. 328) erwähnt eines Mädchens, welches 11 Tage nach dem Einsturz eines Hauses lebend ausgegraben wurde. Ein Kind von 4 Monaten, welches sie auf dem Schosse hatte, war am vierten Tage gestorben. +Falret+ und andere Irrenärzte wollen Kranke 40 Tage und länger alle Nahrung verweigern gesehen haben, ohne dass diese dabei zu Grunde gingen (Prager Vierteljahrschr. 1864, LXXXII, pag. 111), dagegen sagt +Pellevoisin+ (ibidem. LXXXIII, pag. 95), dass in solchen Fällen der Tod bei beschränkter Nahrung in 60, bei gänzlicher Abstinenz in 8 Tagen erfolgt. Die bekannten Hungerproductionen +Tanner+’s und seiner Nachfolger (1886 und 1887) sprechen dafür, dass bei unbehinderter Zufuhr von Wasser der Mensch viel länger ohne Nahrung auszuhalten vermag, als gewöhnlich angenommen wird. Auch +Laborde+ (Wr. med. Presse. 1887, pag. 183) konnte bei einem Hunde, dem er nach Belieben Wasser gab, das Fasten ohne Gefahr bis zum 40. Tage fortführen, während ein anderer Hund, dem zugleich das Getränk entzogen wurde, am 20. Tage verendete. Im Juli 1892 wurden bei Bilin mehrere Bergleute verschüttet und drei davon nach 17 Tagen noch lebend, obgleich sehr entkräftet, aufgefunden und am Leben erhalten. Sie hatten die ganze Zeit nur von Grubenwasser gelebt.
[Sidenote: Erscheinungen bei Verhungern.]