Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin

Part 68

Chapter 683,086 wordsPublic domain

Ecchymosen in den Conjunctiven und in der Gesichtshaut, namentlich in jener der Haut der Augenlider, finden sich bei Erwürgten sehr häufig, und es sind für die Entstehung derselben günstige Bedingungen gegeben, da es sich um eine Erstickung handelt, die, ausgenommen, wenn Shock erfolgt, durch keine anderweitigen Processe complicirt, daher besonders geeignet ist, das typische Bild des Erstickungstodes zu erzeugen.

Ausser den durch das Würgen selbst veranlassten Befunden können sich bei Erwürgten noch andere Verletzungen finden, die theils vom Niederwerfen des Körpers oder Andrücken desselben gegen eine feste Unterlage, Knien auf der Brust oder von anderen gleichzeitig erfolgten Misshandlungen herrühren können.

In dem einen unserer Fälle fanden wir bei der 83 Jahre alten erwürgten Frau ausser den Würgeeffecten das linke Auge sugillirt, Hautkratzer an beiden Händen und rechterseits die zweite, vierte und fünfte Rippe gebrochen. In einem anderen, ebenfalls eine alte Frau betreffenden Falle wurden zahlreiche Sugillationen der Kopfhaut, ein Einriss am rechten Ohrläppchen, eine Hautaufschürfung am rechten Schulterblatt, eine Blutunterlaufung am linken Handrücken und endlich zwei ausgeschlagene Schneidezähne gefunden, welche sammt einem quadratischen Holzspan tief im Rachen steckten und, wie sich aus dem Geständnisse des Angeklagten ergab, dorthin dadurch gerathen waren, dass er, als er die am Boden Liegende würgte, ihr gleichzeitig ein Stück Holz in den Mund eingestossen hatte; endlich in einem dritten ausser zahlreich zerkratzten Stellen im Gesichte und am Vorderhalse, an beiden Oberarmen und am linken Unterarme bohnengrosse Sugillationen, die zufolge ihrer Gruppirung und Zahl als Abdrücke einer fremden Hand nicht zu verkennen waren. Der Fall bot insoferne noch ein besonderes Interesse, als die Leiche, als sie aufgefunden wurde, mit dem Gesichte auf dem Rande eines blechernen Wassergefässes lag und deshalb anfangs daran gedacht wurde, dass die Hautaufschürfungen im Gesichte nur durch zufälliges Auffallen auf das betreffende Gefäss entstanden seien.

[Sidenote: Scheinb. Würgespuren.]

Dass auch anderweitig entstandene Hautaufschürfungen und Eindrücke am Halse Würgespuren vortäuschen können, beweist ein von +Liman+ und auch von uns begutachteter Fall, in welchem bei einem Individuum, welches von seinem Vater an einem dicken, über das Halstuch gelegten Zugstrange hängend gefunden und abgenommen worden war, sich keine Strangfurche, aber auf dem Kehlkopf eine Gruppe von drei rundlichen, durch einen schmalen, über die Kehlkopfkante verlaufenden Streifen verbundenen Eindrücken fand, die als Würgespuren aufgefasst wurden, während sie, wie die Untersuchung des Hemdes ergab, von 3 Knöpfen herrührten, die am Hemdkragen angebracht waren und gerade auf den Kehlkopf zu liegen kamen. Auch die symmetrische Anordnung und regelmässige Beschaffenheit der Eindrücke, sowie besonders ihre Lage nahe der Kehlkopfkante musste die Provenienz der Eindrücke noch weiter klarstellen, und es gelang auch bei Hängeversuchen, die mit Leichen gemacht wurden, denen man ein gleiches Hemd angezogen hatte, ganz gleiche und ebenso angeordnete Marken zu erzeugen.

[Sidenote: Erscheinungen bei wiederbelebten Strangulirten.]

Die +Erscheinungen+, welche +bei wiederbelebten Strangulirten+ oder bei solchen sich finden, die nur unvollständig gewürgt oder gedrosselt worden sind, können theils locale, theils allgemeine sein.

Die Strangfurche präsentirt sich in der Regel als excoriirter oder durch reactive Hyperämie gerötheter und geschwellter Streif, dessen Intensität und Dauer mit der Intensität der Strangulation, insbesondere mit dem Grade des „Einschneidens“ des Stranges, proportional zu sein pflegt. Wenn weiche Stränge benützt wurden, so können die betreffenden Druckmarken ganz unscheinbar ausfallen und selbst ganz fehlen. Nachträgliches Auftreten von Suffusionen in oder unter der Strangfurche wurde nach Erdrosseln beobachtet. Nach Erhängen bilden sich dieselben, soweit unsere Erfahrung reicht, nur ausnahmsweise. Schmerzhaftigkeit des Halses besteht gewöhnlich und kann, wenn Läsionen der Kehlkopf- oder Zungenbeinhörner entstanden waren, längere Zeit andauernd und insbesondere beim Schlucken sich äussern. Schwere Symptome, wie entzündliche Schwellungen, Glottisödem etc., treten wohl nur ausnahmsweise auf, leicht kann dies bei Verletzungen des eigentlichen Kehlkopfes geschehen und aus dieser Quelle noch nachträglich der Tod erfolgen, namentlich somit nach Drosseln und Würgen, bei welchen Strangulationsformen derartige Beschädigungen verhältnissmässig häufiger vorkommen, als beim Erhängen. Bei +Gurlt+ (Lehre von den Knochenbrüchen. 1865, pag. 352) finden sich einige solche Fälle. +C. Majer+ (Friedreich’s Bl. 1882, pag. 460) berichtet über einen Retropharyngealabscess, der bei einer Frau durch intensives Würgen entstand. Die Schlingbeschwerden waren für Hysterie gehalten worden. In einem von +Pellier+ (Virchow’s Jahrb. 1883, I, pag. 525) mitgetheilten Falle blieb der Gerettete 4 Tage lang stimmlos, bekam eine heftige Bronchitis und weiter einen so fötid riechenden Ausfluss, dass er in’s Freie gelegt werden musste. Die Strangfurche war 15 Tage lang sichtbar. In einem Falle +Maschka+’s (ibidem) wurde eine letal verlaufende sphacelöse Parotitis und in einem von der Wiener Facultät begutachteten eine diffuse Halsphlegmone von stattgehabtem Würgen abgeleitet, ohne dass ein solcher Zusammenhang als erwiesen angenommen werden konnte. Dass sich aus Muskelrupturen, insbesondere aber aus Rupturen der Intima carotis, schwere Erscheinungen entwickeln können, muss zugestanden werden, obgleich die Literatur unseres Wissens keine einschlägige Beobachtung enthält.

Das Bewusstsein kehrt in vielen Fällen rasch zurück, in anderen Fällen besteht Sopor, der Stunden und Tage andauern und schliesslich selbst nach partiellem Erwachen des Bewusstseins dennoch zum Tode führen kann[363], wie insbesondere bei dem in Raab hingerichteten, nach der nach 10 Minuten vorgenommenen Abnahme wieder zum Leben zurückgekommenen und am anderen Tage gestorbenen Raubmörder (Wr. med. Wochenschr. 1880, Nr. 17) beobachtet wurde, ebenso an einem von uns auf +Meynert+’s Klinik gesehenen Manne, der erst nach 30 Tagen starb, ohne aus dem Sopor erwacht zu sein. („Zur Kenntniss der Befunde am Halse von Erhängten.“ Wr. med. Pr. 1881, Nr. 48 u. s. f., woselbst auch Literaturangaben über wiederbelebte Erhängte.) Convulsionen während des Sopors, insbesondere epileptiforme, wurden wiederholt beobachtet. Interessant ist das Auftreten von Geistesstörungen im engeren Sinne bei Wiederbelebten. Wir sahen unlängst auf +Schrötter+’s Klinik einen 14jährigen Knaben, der bewusstlos vom Strange abgeschnitten und wiederbelebt wurde und der unmittelbar nach dem Erwachen aus dem Sopor in einen tobsüchtigen Anfall verfiel, so dass er gebunden in’s Spital gebracht werden musste, woselbst er sich rasch beruhigte. Drei Tage darauf fanden wir eine breite, vielfach excoriirte, schwach geröthete, nicht sugillirte Strangfurche und Schmerzhaftigkeit in der Gegend der Basis des rechten Kehlkopfhornes beim Druck, woselbst auch eine Unebenheit zu fühlen war. Bei einem 25jährigen Mann, über welchen +Griesinger+ (Patholog. u. Ther. d. psych. Krankh. 3. Aufl., pag. 325) berichtet, kehrte das Bewusstsein nach dem Abschneiden rasch zurück. Am folgenden Tage ist er still und wortkarg, am dritten verstummt er. Stierer Blick, injicirte rollende Augen, Krämpfe der Gesichtsmuskeln. Kein sinnlicher Eindruck scheint percipirt zu werden, der Kranke geht herum und isst, ohne Empfinden und Begehren auszudrücken. Erst nach mehreren Wochen kehrt das Bewusstsein plötzlich zurück. In einem anderen von +Moreaud+ (Virchow’s Jahrb. 1880, I, pag. 648) verblieb der 21jährige Mann nahezu 3 Tage in Sopor mit intercurrirenden, epileptiformen Anfällen, erhob sich dann plötzlich, begann im Zimmer herumzulaufen, sprach verwirrt und aufgeregt, verfiel nach 2 Tagen in einen deprimirten, schweigsamen Zustand, der sich allmälig verlor. -- +Tardieu+ (Pendaison etc. 1879, pag. 14) beobachtete bei einem wiederbelebten Erhängten zweitägigen Sopor, hierauf Blasen- und Mastdarmlähmung mit Zuckungen und Schmerzen in den unteren Extremitäten, und in einem zweiten Fall zwar rasche Wiederkehr des Bewusstseins, doch durch 8 Tage zurückbleibendes Gefühl von Völle und Kälte der rechten Kopf- und Halsseite mit lancinirenden Schmerzen an verschiedenen Punkten des Gesichtes. -- +Petřina+ (Prager med. Wochenschr. 1880, Nr. 39) fand einen 57jährigen Mann, der sich mit einer Rebschnur zu erdrosseln versucht hatte, bewusstlos mit stark markirter, rother Strangfurche und Ecchymosen in der Conjunctiva. Die Bewusstlosigkeit hielt an bis zum nächsten Morgen, mit intercurrirenden, klonischen Krämpfen. Hierauf rechtsseitige Facialisparalyse und linksseitige Rumpflähmung und Empfindungslähmung, sowie Coordinationsstörungen, somit Erscheinungen, die auf eine Hämorrhagie im Pons Varoli schliessen lassen. -- Vielleicht sind capilläre Hämorrhagien im Gehirn Erstickter nicht gar selten. Im Streifenhügel des gehängten Präsidentenmörders Guiteau wurden solche gefunden (Virchow’s Jahrb. 1883, I, 507) und bei einem ertrunkenen, sehr fetten, im Februar 1887 obducirten Manne haben wir den Kopf des rechten Streifenhügels in bohnengrosser Ausdehnung von zahlreichen punktförmigen Blutaustritten durchsetzt gesehen, so dass die Stelle wie eine Contusion aussah. Es war aber keine Spur einer sonstigen Verletzung vorhanden. Es wäre nicht unmöglich, dass sich nach langer Asphyxie ähnliche symmetrische Necrosen im Linsenkern entwickeln, wie sie nach protrahirter Kohlenoxydvergiftung wiederholt beobachtet wurden. Neuere Beobachtungen über Erscheinungen im Bereiche des Centralnervensystems bei wiederbelebten Erhängten bringt +J. Wagner+ (Jahrb. f. Psych. 1889, VIII, und Wiener klin. Wochenschr. 1891, Nr. 53). Er betont namentlich die Häufigkeit des Auftretens von Convulsionen vor Wiederkehr des Bewusstseins und der Amnesie (unter 17 Fällen 11mal), welche retroactiv ist, da sie sich mehr oder weniger auf die Zeit vor dem Selbstmordversuche erstreckt.[364] In der letzterwähnten Publication berichtet +Wagner+ über einen jungen Mann, der unmittelbar, nachdem er seinen Vater schwer verletzt hatte, sich erhängte, aber abgeschnitten und zum Leben gebracht wurde. Er zeigte darauf durch mehrere Tage ausgesprochene Zeichen von Geistesstörung, Unbesinnlichkeit und Amnesie. Da er wegen der schweren Verletzung des Vaters in Anklagestand versetzt wurde, entstand die Frage, ob der junge Mann nicht schon vor dem Selbstmordversuch geistesgestört war, was jedoch +Wagner+ ausschliessen konnte.

Tod durch Ertrinken.

Wird der Zutritt der atmosphärischen Luft zu den Respirationsöffnungen durch ein flüssiges Medium abgesperrt, so dass Erstickung erfolgt, so spricht man von Tod durch Ertrinken. Damit dieser erfolge, ist es nicht nothwendig, dass der ganze Körper in die betreffende Flüssigkeit hineingerathe, sondern es genügt selbstverständlich, wenn nur der Kopf, ja selbst nur das Gesicht in dieselbe zu liegen kommen. Allerdings ist erstere Art des Ertrinkens die häufigste, aber auch letztere keineswegs selten, namentlich bei Kindern, aber auch bei Erwachsenen, die, wie z. B. Berauschte, oder vom epileptischen Anfall Ergriffene oder anderweitig Hilf- oder Bewusstlose, selbst in ganz seichten Lacken u. dergl. ertrinken können. Das Ertrinken kann ausser wie gewöhnlich im Wasser, in allen möglichen anderen Flüssigkeiten geschehen, von denen insbesondere die Abortjauche zu nennen ist, in welcher zwar seltener Erwachsene, desto häufiger aber Kinder, namentlich Neugeborene, ihren Tod zu finden pflegen.

Den Vorgang beim Ertrinkungstode haben insbesondere +F. Falk+[365] und +Bert+[366] experimentell geprüft. Diesen sowohl als unseren eigenen Beobachtungen zufolge können wir bei dieser Todesart drei Stadien unterscheiden. Im ersten hält das Versuchsthier den Athem durch wenige Augenblicke ein, das zweite ist das Stadium der Dyspnoe und das dritte jenes der Asphyxie.

Das Einhalten des Athems im +ersten+ Stadium geschieht wohl meistens instinctiv, doch fand +F. Falk+, dass auch der durch die plötzliche Einwirkung des Wassers veranlasste Hautreiz eine reflectorische Respirationslähmung bewirke, die, wenn das Thier bereits durch frühere Versuche erschöpft war, in andauernden Respirationsstillstand übergehen konnte, woraus +Falk+ schliesst, dass Aehnliches auch beim Menschen, wenn Ermattung, psychische Aufregung u. dergl. Einflüsse dem Gerathen in’s Wasser vorhergingen, oder auch bei Neugeborenen sich ereignen könne. Im +zweiten+ Stadium tritt Dyspnoe ein, bei welcher anfangs tiefe, jedoch kurze und von sofortigen Exspirationen gefolgte Inspirationen eintreten, während später krampfhafte Exspirationen sich einstellten, ein Verhalten, das analog ist demjenigen, das man bei der Dyspnoe anderer Erstickungsformen ebenfalls beobachtet. Im Anfang der Dyspnoe sind sowohl Bewusstsein als Reflexe erhalten und die kurzen stossweisen Exspirationen, die den ersten Inspirationen folgen, geschehen offenbar reflectorisch durch den Reiz des die Stimmritze berührenden Wassers. Das exspiratorische Stadium der Dyspnoe lässt sich beim Ertrinken ungleich deutlicher unterscheiden, als bei anderen Erstickungsformen, da der jedesmalige Exspirationskrampf durch Ausstossen von feinblasigem Schaum markirt wird. Convulsionen treten fast immer auf, doch sind sie von verschiedener Heftigkeit. Wir haben sowohl klonische als Streckkrämpfe beobachtet. Im +dritten+ oder asphyctischen Stadium finden wir Bewusstlosigkeit und Darniederliegen der Reflexe, und begegnen im Anfang desselben jenen tiefen, in langen Intervallen sich wiederholenden Inspirationen, die mit Aufreissen des Mundes und Zusammenkrümmen des Körpers verbunden sind, die wir oben als terminale Athembewegungen bezeichnet haben. Letztere lassen sich beim Ertrinkungstode besonders deutlich verfolgen und treten in der Mehrzahl der Fälle auf, dauern jedoch nicht immer gleich lange und bleiben mitunter ganz aus, ohne dass man andere als innere (individuelle) Bedingungen dieser Differenzen annehmen kann.

[Sidenote: Aeussere Befunde bei Ertrunkenen.]

Als +äussere Leichenbefunde+ bei Ertrunkenen sind folgende zu erwähnen:

1. Die auffallende +Kälte+ der Leiche. Dieses zuerst von +Mertzdorf+ hervorgehobene Symptom erklärt sich aus der stärkeren Durchfeuchtung der Haut und den stärkeren Wärmeverlusten durch die rege Wasserverdunstung. Diese Erscheinung beweist selbstverständlich nicht den Ertrinkungstod, da sie auch zu Stande kommen wird, wenn ein Körper erst als Leiche in das Wasser gelangte.

2. Eine auffallende +Blässe+ der Leiche, wie sie von älteren Autoren hervorgehoben und auf stärkere Contraction der Hautgefässe zurückgeführt wurde, konnten wir nicht beobachten, häufig dagegen erscheinen die Leichenflecken und mitunter die ganze Haut auffallend hellroth, wenn die Leiche in sehr kaltem Wasser gelegen ist, namentlich also im Winter.

3. +Ecchymosen in der Conjunctiva+ und in der Gesichtshaut haben wir bei Wasserleichen nur ganz ausnahmsweise gesehen, dagegen dieselben wiederholt bei Individuen, besonders Kindern, beobachtet, die in Abortjauche oder ähnlichen dicklichen Flüssigkeiten erstickt waren.

4. +Schaum vor Mund und Nase+ ist bei Ertrunkenen häufig, in frischen Fällen feinblasig und wenn das Ertrinken in gewöhnlichem Wasser geschah, rein weiss.

[Sidenote: Gänsehaut.]

5. Die sogenannte +Gänsehaut+ ist bei Ertrunkenen ein sehr constanter Befund. Sie ist offenbar ein Effect der Contraction der glatten Muskelfasern der Haut, wodurch die Mündungen der Haarbälge (und Hautdrüsen) stärker hervortreten. Es kann als sichergestellt angenommen werden, dass diese Contraction noch während des Lebens, theils in Folge der Kälte des Wassers, theils in Folge des Affectes, sich entwickelt, da es bekannt ist, dass beide diese Momente während des Lebens Gleiches bewirken, und das Persistiren dieser Erscheinung wird so gedeutet, dass die contrahirten Muskelfasern nach dem Tode nicht erschlaffen, sondern in ihrem contrahirten Zustande von der Todtenstarre ergriffen werden. Trotzdem ist die Gänsehaut für den Ertrinkungstod nicht charakteristisch, da sie sich nicht selten auch nach anderen Todesarten, insbesondere plötzlichen, findet und auch bei Ertrunkenen nicht immer in gleicher Intensität zur Entwicklung gelangt. Ueberdies kann sich die Gänsehaut auch erst postmortal bilden, wie einschlägige Beobachtungen Anderer (+Robin+’s) und unsere Versuche ergeben haben.

In gleicher Weise wie die „Gänsehaut“ entwickelt sich die +Schrumpfung+ des +Penis+, des +Hodensackes+, sowie der +Brustwarzen+ und +Warzenhöfe+. Der Reichthum der Haut dieser Organe an glatten Muskelfasern, sowie die Verschiebbarkeit der Haut bewirkt, dass an diesen Stellen sich die Contraction der Haut noch stärker entwickelt, als an der Haut des Rumpfes und der Extremitäten. Die Schrumpfung dieser Theile ist immerhin eine beachtenswerthe Erscheinung, doch können wir derselben keinen grossen Werth für die Diagnose des Ertrinkungstodes vindiciren, da wir uns durch Versuche an frischen Leichen überzeugt haben, dass das Phänomen auch postmortal zu Stande kommen kann.

[Sidenote: Quellung dicker Epidermislagen.]

6. Blieb eine Leiche nach dem Tode mindestens einige Stunden im Wasser, so bemerkt man, dass die Epidermis an solchen Stellen, wo sie dickere Schichten bildet, wie namentlich an den +Hohlhänden+ und +Plattfüssen+, an der Innenfläche der Finger und Zehen, aber auch bei einzelnen Individuen an den Knien und Ellenbogen eigenthümlich ausgebleicht, verdickt und gerunzelt erscheint. Diese Veränderung ist eine Quellungs- (Imbibitions-) Erscheinung, die erst an der Leiche zu Stande kommt und auch sich bildet, wenn man z. B. abgetrennte Extremitäten in’s Wasser legt, oder auch nur mit feuchtgehaltenen Tüchern umhüllt. Sie beweist daher nur, dass die Leiche im Wasser gelegen war, und der Grad ihrer Entwicklung gestattet gewisse approximative Schlüsse auf die Zeit, wie lange die Leiche im Wasser gelegen haben mag. Je dicker die betreffenden Epidermislagen waren, desto früher und intensiver entwickelt sich das betreffende Symptom, daher bei Individuen der arbeitenden Classe mehr als bei solchen mit zarten und dünnen Händen.

Wir sehen sonach, dass alle die genannten äusseren Symptome zwar beweisen, dass eine Leiche im Wasser gelegen ist, und dass die Erwägung des Grades ihrer Entwicklung auch zu schliessen gestattet, wie lange dieselbe der Einwirkung des Wassers ausgesetzt war, dass aber darunter kein einziges sich befindet, welches als dem Ertrinkungstod pathognomonisch zukommend angesehen werden könnte.

[Sidenote: Innere Befunde.]

Die +inneren Befunde+ sind im Allgemeinen keine anderen, als wie sie nach jedem Erstickungstode vorkommen können: dunkelflüssiges Blut und venöse Hyperämien in einzelnen Organen, die jedoch keineswegs constant sind, eine Thatsache, die frühere Beobachter veranlasste, Ertrunkene bald an „Stickfluss“, bald an „Stickschlagfluss“, bald an „Nervenschlag“ sterben zu lassen.

Von den mehr specifischen Befunden verdient der Befund der +Ertränkungsflüssigkeit+ in den +Lungen+, im +Magen+ und in den +Paukenhöhlen+ eine besondere Beachtung, weil derselbe, wenn mit Vorsicht verwerthet, noch am ehesten gestattet, die Frage zu beantworten, ob ein Individuum in einer Flüssigkeit ertrunken oder in dieselbe erst als Leiche gerathen ist.

[Sidenote: Ertränkungsflüssigkeit in den Lungen.]

Das Eindringen der +Ertränkungsflüssigkeit in die Luftwege+ erfolgt in der Regel erst mit den terminalen Athembewegungen, nachdem die Bewusstlosigkeit eingetreten und die Reflexerregbarkeit, wenn auch nicht vollkommen erloschen, so doch bedeutend herabgesetzt worden ist. Während der Dyspnoe erfolgt die Aspiration der Ertränkungsflüssigkeit nicht, oder nur ausnahmsweise, weil der Reiz der eindringenden Flüssigkeit anfangs sofort rasche Exspirationen hervorruft, und in dem convulsiven Stadium der Dyspnoe durch den dabei sich einstellenden Exspirationskrampf mit dem Schaum auch die eventuell eingedrungene Flüssigkeit ausgetrieben wird. Von diesem Gange der Dinge kann man sich leicht durch den Versuch überzeugen. Legt man nämlich Thieren, bevor man sie in eine chemisch leicht nachweisbare Ertränkungsflüssigkeit (wir benützen dazu verdünnte Ferrocyankaliumlösungen, die bekanntlich mit Eisenchlorid einen intensiv blau gefärbten Niederschlag -- Berlinerblau -- geben) bringt, eine Schlinge um den Hals und zieht diese zu, bevor noch die terminalen Athembewegungen eingetreten sind, so findet man keine oder nur wenig Ertränkungsflüssigkeit in den Lungen, wohl aber bereits im Magen, während, wenn man die terminalen Athembewegungen ihren Verlauf nehmen lässt, die Flüssigkeit bis in die feinsten Bronchien, und gar nicht selten bis in die Alveolen hinein nachgewiesen werden kann, und zwar desto tiefer und in desto grösseren Mengen, je länger die terminalen Inspirationen gedauert hatten, und je intensiver sie gewesen sind.[367] Daraus geht hervor, dass auch bei ertrinkenden Menschen in der Regel die Ertrinkungsflüssigkeit aspirirt wird und daher in den Luftwegen gefunden werden kann. Gleichzeitig folgt aber aus dem Gesagten, dass nicht immer und nicht stets gleich grosse Mengen der Ertränkungsflüssigkeit aspirirt werden, da, wie wir oben bemerkt haben, die terminalen Athembewegungen bei verschiedenen Individuen verschieden lange dauern und selbst ganz ausbleiben können. Damit befinden sich auch die Beobachtungen von +Seydel+ (Tagblatt der Wiener Naturforscherversammlung, pag. 243) in Uebereinstimmung, wonach bei narkotisirten Thieren grössere Mengen der Ertrinkungsflüssigkeit aspirirt werden und ebenso wenn das Ertränken im warmen statt im kalten Wasser geschah.

Daraus erklären sich auch die verschiedenen Befunde bei Ertrunkenen. In der Mehrzahl der Fälle finden wir mehr weniger beträchtliche Mengen der Ertränkungsflüssigkeit in den Luftwegen, und zwar, wenn, wie gewöhnlich, das Ertrinken im Wasser geschah, letzteres theils als solches, theils in Form von Schaum, der entweder gleich beim Eröffnen des Kehlkopfes und der Luftröhre sich zeigt, oder aus dieser beim Druck auf den Brustkorb oder die Lungen mitunter in grossen Mengen hervorquillt. Ein solcher Befund verdient alle Beachtung, doch wird sein Werth dadurch eingeschränkt, dass sich Schaum und wässerige Flüssigkeit auch bei anderen Todesarten finden können, und zwar nicht blos bei natürlichen mit Lungenödem einhergehenden Todesarten, sondern auch beim gewaltsamen Erstickungstode, wenn die Agonie lange gedauert hatte.