Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin
Part 128
[127] Sonderbarer Weise gehört auch päderastische Unzucht von Männern mit männlichen Thieren nicht in das Bereich der Unmöglichkeiten, denn +Tardieu+ berichtet (l. c. 12) über einen solchen 1872 vorgekommenen Fall, betreffend einen Bauer, der von einem anderen im Walde überrascht wurde, als er, wie Letzterer positiv angab, von einem grossen Hunde per anum sich gebrauchen liess. Der Angeklagte gestand das Factum, soweit es die Position betraf, zu, behauptete jedoch, er habe sich von dem Hunde blos belecken lassen, um die von einem Eczem herrührenden Schmerzen zu lindern. Analoge Fälle werden von +Bouley+ und +Brouardel+ (Annal. d’hygiène publ. 1884, pag. 528), +Montalti+ (Virchow’s Jahresber. 1887, I, 483) und einem Anonymus (Ibid. 1888, 447) mitgetheilt. Im letzteren Falle war durch die Bemühungen des in actu Ueberraschten, vom Hunde loszukommen, eine starke Zerreissung des Afters entstanden.
[128] Lehrb. d. Geburtsh. 1855, pag. 111.
[129] Henke’s Zeitschr. Bd. 73, pag. 402.
[130] Med. Times. 4. Nov. 1871. Schmidt’s Jahrb. 1872, Nr. 1, pag. 49. Neuere Fälle, in welchen aber die betreffenden Blutungen fast sämmtlich als pathologische erkannt wurden, bringt +Lewy+: „Ueber Menstruation während der Schwangerschaft.“ Arch. f. Gyn. XV, 361. Auch in den von +Säxinger+ (Maschka’s Handb., l. c. 200) untersuchten Fällen konnten die Blutungen auf pathologische Ursachen zurückgeführt werden.
[131] An der Leiche gelingt dies schon viel früher, mitunter, wie wir uns wiederholt überzeugt haben, schon im zweiten bis dritten Monate, und es verdient hervorgehoben zu werden, dass man auch bei während der Menstruation verstorbenen jungfräulichen Individuen mitunter im Stande ist, einen molkigen Tropfen aus der Brustdrüse herauszupressen.
[132] Statistische Resultate aus der Untersuchung von 3000 Schwangeren. Christiania 1866.
[133] Nach +Ahlfeld+ (Monatsschrift für Geburtsk. XXXIV, 180) werden die Kindesbewegungen durchschnittlich am 132·77. Tage gefühlt, und zwar bei Erstgebärenden später (am 137·46. Tage) als bei Mehrgebärenden (am 130·73.).
[134] März, pag. 75 und November, pag. 354.
[135] Kritische Zusammenstellung älterer Angaben vide +Casper+-+Liman+, l. c. 230 ff.
[136] Monthly Journ. Juli 1853. -- Schmidt’s Jahrb. 1853, II, 228.
[137] Arch. f. Gyn. 1872, III, pag. 456; v. auch +Cohnstein+, „Ueber Prädilectionszeiten der Schwangerschaft“. Ibid. XV, 220.
[138] +Olshausen+ (Zeitschr. f. Geburtsh. 1889, XVI, pag. 202 und 207) verlangt, dass mindestens 310 Tage festgesetzt werden sollten, und daneben die Zulässigkeit des Wahrscheinlichkeitsbeweises einer 320tägigen Schwangerschaftsdauer.
[139] In einem von +Rosenfeld+ (Wiener med. Presse. 1885, Nr. 34) mitgetheilten Falle von Spätgeburt (letzte Menstruation 10. Februar, Entbindung am 16. December) war das neugeborene Kind 59 Cm. lang und 5920 Grm. schwer, im Falle +Bensinger+’s (11monatliche Gravidität, Centralbl. f. Gyn. 1893, Nr. 35) betrug die Länge 58 Cm. und das Gewicht 6 Kgrm.
[140] +Lobstein+ (Kopp’s Jahrb. 1810, IX, pag. 282) fand bei einem angeblich am 300. Tage geborenen Kinde sechs Schneidezähne in den Kiefern. Nach +Dumur+ („Des dents dans les questions médico-légales“; Lyon 1882) kamen unter 17.578 Neugeborenen der Pariser Maternité nur drei Kinder mit Zähnen zur Welt.
[141] Bayr. med. Correspondenzblatt. 1844, Nr. 23 und 24.
[142] „Vom Mangel u. s. w. der Gebärmutter.“ Würzburg 1858, pag. 271 u. s. f. nebst ausführlicher Literaturangabe, bezüglich welcher auch auf +Casper+-+Liman+’s Handb. I. 237 u. ff. verwiesen wird.
[143] Med. Centralblatt. 1873, 720. Auch +Weinlechner+ berichtete in der Sitzung der k. k. Gesellschaft der Aerzte vom 5. Jänner 1877 über einen Fall, in welchem nach doppelseitiger Ovariotomie die Menstruation noch durch neun Jahre fortdauerte.
[144] Fünf so benannte Fälle von +Brachet+ in Schmidt’s Jahrb. 1849, 63. Bd., pag. 213. Hierher gehören auch die Fälle, in denen die bereits begonnene Entbindung wieder sistirte und Lithopädionbildung eintrat. Von solchen Fällen, die mit zum Verständniss sowohl der Spätgeburt als der Nachempfängniss beitragen und die bei Thieren häufiger vorkommen, stellt +Oldham+ gegen 30 zusammen, wozu +Henning+ (Arch. f. Gyn. XIII, 292) einen neuen hinzufügt.
[145] +Kussmaul+, l. c., ebenso Schmidt’s Jahrb. 1854, II, 61.
[146] +Osiander+ (Handb. d. Entbindungsk., 1829) erwähnt eines Falles, in welchem eine trotz langjähriger Ehe kinderlose Frau, die ein fremdes Kind als das ihrige untergeschoben hatte, kurz darauf thatsächlich gebar und nun die Sache als Ueberfruchtung darstellen wollte. Ueber einen zweiten gerichtlichen Fall, in welchem auch an Superfötation gedacht wurde, und der eine wegen Kindesmord in Untersuchung befindliche Person betraf, die zwei Monate nach der betreffenden Entbindung in der Untersuchungshaft angeblich ein degenerirtes Ei gebar, berichtet +Fischer+ in der Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. N. F., V, pag. 22; über einen dritten +Friedberg+ (Virchow’s Jahrb. 1877, I, 378). Eine Frau gebar ein reifes Kind. Am dritten Tage fand man in der Nachgeburt einen macerirten viermonatlichen Fötus und an der Placenta zwei Nabelschnüre. Das Gericht dachte an eine Unterschiebung, die jedoch seitens der Aerzte wegen des Vorhandenseins zweier Nabelschnüre in Abrede gestellt wurde.
[147] Unter 45 von +Hecker+ zusammengestellten Fällen (Arch. f. Gyn. XIII, 253) trat die Ruptur 26mal im zweiten, 11mal im dritten, 7mal im vierten Monat ein, wozu +Fränkel+ einen neuen hinzufügt.
[148] Einen genau untersuchten solchen Fall siehe +Welponer+ u. +Zillner+, Arch. f. Gyn. XIX, pag. 241.
[149] Aehnlich wie die Tubarschwangerschaft verhält sich die Schwangerschaft in dem verkümmerten Horne eines Uterus bicornis (+Kussmaul+, l. c.). Zur Unterscheidung einer solchen von einer eigentlichen Tubarschwangerschaft empfiehlt sich, die Lage des geborstenen Sackes zum Lig. rotundum zu beachten, das genau an der Stelle abgeht, welche die Grenze zwischen Tuba und Uterus bezeichnet. Ein solcher Fall kam uns im Juli 1877 vor und betraf ein 16jähriges Mädchen, welches unter Erbrechen und sich wiederholenden Ohnmachtsanfällen im Laufe weniger Stunden gestorben war. Es bestand Verdacht auf Schwangerschaft und durch medicamentöse Mittel versuchte Fruchtabtreibung. Die Obduction ergab Gravidität am Ende des dritten Monates in dem verkümmerten Horn eines zweihörnigen Uterus mit Berstung desselben und hochgradiger Hämorrhagie in die Bauchhöhle; kein Zeichen von Vergiftung. Einen ähnlichen Fall hat +Maschka+ (Prager med. Wochenschr. 1882, Nr. 49) beschrieben und abgebildet, ebenso vier aus der älteren Literatur H. +Coutagne+ (Des ruptures utérines pendant la grossesse et de leurs rapports avec l’avortement criminel. Paris 1882, pag. 9). Auch +Kaltenbach+ (Wr. med. Blätter. 1883, Nr. 52) theilt eine solche Beobachtung mit, die anfangs für eine durch Misshandlung entstandene Ruptur gehalten wurde.
[150] Arch. f. Gyn. XIX, 3 und „Das tuberöse subchoriale Hämatom der Decidua. Eine typische Form der Molenschwangerschaft“, Wien 1892.
[151] Mitunter finden sich noch Eihautreste oder noch die Placenta. Letztere kann selbst mehrere Tage zurückgehalten werden und frisch bleiben. Ueber einen Fall von Retention der Placenta durch 3 Wochen, der zur gerichtlichen Untersuchung Veranlassung gab, berichtet +Thoresen+, und +Heger+ führt an, dass die Placenta bis 103 Tage nach der Geburt der Frucht frisch im Uterus zurückgehalten werden kann (Virchow’s Jahresb. 1874, II, 806).
[152] Die mit einer Entbindung verbundene Blutung hat auch insoferne eine grosse forensische Wichtigkeit, als die Spuren, die sie zurücklässt, sowohl für die Erkennung des Ortes, wo die Geburt stattgefunden, als auch für die Begutachtung mancher anderer concreter Verhältnisse des Falles brauchbare Anhaltspunkte zu gewähren im Stande sind. Uns wurde wiederholt vom Gericht die Frage vorgelegt, ob mit einer Entbindung nothwendig Blutung verbunden sein müsse, und wie bedeutend dieselbe in der Regel wäre; so besonders in einem Falle, in welchem die Angeklagte angab, dass sie hinter einem Plankenzaun entbunden, und nachdem sie das angeblich todte Kind von sich abgetrennt hatte, sofort über den Zaun wieder zurückgestiegen sei, während sich an demselben unmittelbar darauf keine Spuren von blutigen Händen vorfanden, dagegen bei der Obduction sich herausstellte, dass das Kind lebend geboren und erwürgt worden sei. -- Blutung ist mit jeder Entbindung verbunden, doch ist die Grösse derselben sehr verschieden. Die Stärke der Blutung aus dem Uterus hängt zunächst ab von der Energie, mit welcher sich derselbe nach der Ausstossung der Frucht und später der Placenta zusammenzieht, und es ist in dieser Beziehung die Angabe von +Schröder+ (l. c. 561) bemerkenswerth, dass gerade bei sehr schnell verlaufenden Geburten (und viele heimliche Geburten sind es) nach Ausstossung des Kindes eine Atonie des Uterus eintreten kann, die stärkere Blutungen veranlasst. Ausserdem ist die Zahl und die Ausdehnung der Einrisse des Muttermundes auf die Quantität des sich ergiessenden Blutes von Einfluss, ferner auch jene der Einrisse am Scheideneingang, von denen zu bemerken ist, dass sie bei Erstgebärenden in der Regel zahlreicher und ausgebreiteter zu sein pflegen, sowie, dass insbesondere die Schleimhautrisse zwischen Clitoris und Urethra, wie wir bereits an einem anderen Orte erwähnt haben (pag. 120), und wie auch +Schröder+ angibt (l. c. 567), des blutreichen und cavernösen Gewebes wegen mitunter bedeutende Blutungen herbeizuführen vermögen. Beachtenswerthe Untersuchungen über den „Blutverlust bei der Geburt“ hat +Schauta+ (Wiener med. Blätter. 1886, Nr. 11) angestellt.
[153] Dass ein solcher Vorgang und nicht, wie man meist annimmt, eine subepidermoidale Zerreissung der Malpighi’schen Schichte stattfindet, hat +Langer+ (Wr. med. Wochenschr. 1879, pag. 635) dargethan.
[154] Jena’sche Zeitschr. 1868, IV, pag. 577.
[155] Vierteljahrschr. f. gerichtliche Med. 1874, N. F., XXI, 229. Ebenso fand +Fasbender+ (Zeitschr. f. Geburtsh. II, 43) bei 37·3 Procent der Erstgebärenden und bei 36·6 Procent der Mehrgebärenden das Frenulum erhalten. Die Frequenz der Dammrisse steigt nach +Fasbender+ mit dem Alter der Erstgebärenden.
[156] Vide +Mayrhofer+, „Ueber die gelben Körper“ etc. Wien 1876. Ebenso +Leopold+, Archiv f. Gyn. 1877, XI, pag. 110 und XXI, pag. 347.
[157] Nach +Henle+, Handb. d. Anat. 1864, II, 453, beträgt die Höhe des jungfräulichen Uterus 6-8 Cm., der transversale Durchmesser des Fundus 4-5, der grösste sagittale 2-3 Cm.; bei Frauen, welche geboren haben, die Höhe 9 bis 19, der transversale Durchmesser 5½-6½, der sagittale 3-3½ Cm.
[158] S. +Pichler+, Wiener Allg. med. Ztg. 1860, Nr. 42; R. +Lex+, Vierteljahrsschrift f. gerichtl. Med. 1866, N. F., IV, pag. 179 ff.; +Ferri+, „Evolutione dell’ omicidio“. Lombroso’s Archiv. Vol. III, 296; E. +Verrier+, Ibid. 1884, pag. 496; H. +Ploss+, „Zur Geschichte der Fruchtabtreibung“. 1883; +Galliot+, „Recherches histor. sur l’avortement criminel“. Paris 1884.
[159] „Persien und seine Bewohner.“ Leipzig 1865, I, 216.
[160] Virchow’s Archiv. XXIII, 313 und LXII, 272.
[161] Virchow’s Jahresbericht. 1869, pag. 628.
[162] „Sur la décroissance de la population en Turquie.“ 1872. +Ullersperger+ in Friedreich’s Blätter f. gerichtl. Med. 1873, pag. 240.
[163] „Étude méd.-lég. sur l’avortement.“ Paris 1863.
[164] +Pfaff+, Zeitschr. f. Staatsarzneik. XXVI, 1. Heft. In einem von +Gallard+ (l. c. 30) mitgetheilten Fall hatte ein Ehemann, um die Frucht seiner schwangeren Frau abzutreiben, sich selbst eine eiserne Uterussonde verfertigt und seiner Frau versprochen, künftig eine silberne sich zu verschaffen und bei eventuellen neuen Schwangerschaften anzuwenden. Unglücklicher Weise verletzte er gleich das erstemal den Uterus, so dass die Frau zwar abortirte, aber in Folge der Verletzung starb. Häufiger dürften andere Mittel in Gebrauch sein, um übergrossen Kindersegen einzuschränken. Darüber berichten +Lombard+ und +Toulemont+ (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1873, N. F., 19, pag. 421 u. s. f.), und Letzterer bezeichnet die freiwillige Unfruchtbarmachung der Ehe, den „Malthusianisme pratique“, geradezu als ein „grand mal social“. -- Derartige Mittel hat das preuss. Landrecht in dem oben (pag. 47) citirten §. 695 im Auge gehabt und als Scheidungsgrund bezeichnet. Vide darüber auch +Beigel+, Wiener med. Wochenschr. 1877, Nr. 36; +Pincus+, Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1879, XXX, pag. 377; Stille, Die Bevölkerungsfrage. Berlin 1879, 2. Aufl., +C. Hasse+, Ueber facultative Sterilität. Das Pessarium occlusivum. Neuwied 1882-1883, 2 Theile, mit Abbildungen; +Steinbach+, Internat. Rundschau. 1889, Nr. 1.
[165] +Ullersperger+, l. c. -- +Ovid+ (Amor. II, 14) erwähnt, dass die römischen Damen die Frucht abtrieben, „ut careat rugarum crimine venter“.
[166] Im Falle eines blossen Versuches, ob die Betreffende wirklich schwanger sei oder gewesen ist. Es kommt gar nicht selten vor, dass von Frauenspersonen Fruchtabtreibungsversuche unternommen werden, weil sie glauben, schwanger zu sein, ohne dass dies thatsächlich der Fall wäre. Durch letzteren Nachweis wird eine Anklage auf Fruchtabtreibung gegenstandslos, da das Gesetz ausdrücklich von „Schwangeren“ spricht. Zufolge Entscheidung des deutschen Reichsgerichtes vom 24. Mai 1880 ist jedoch die Strafbarkeit des Versuches der Kindesabtreibung dadurch +nicht+ ausgeschlossen, dass der Thäter des beabsichtigten, aber nicht eingetretenen Erfolges sich absolut untauglicher Mittel bedient hat, und es ist ferner laut weiterer Entscheidung vom 10. Juni 1880 für die Strafbarkeit des Versuches gleichgiltig, ob die Vollendung des Verbrechens wegen Untauglichkeit des Objectes (z. B. todtes Kind) möglich war oder nicht. In einem Wiener Falle liess sich nachweisen, dass die Frucht zur Zeit des Eihautstiches schon todt (macerirt) war, in einem anderen von +Paltauf+ (Archiv f. Gyn. XXX, 3. Heft) mitgetheilten, in welchem Einspritzungen in den Uterus gemacht worden waren, ergab die Obduction -- Extrauteringravidität. In beiden Fällen wurden die betreffenden Hebammen nicht wegen Fruchtabtreibungsversuch, sondern nur wegen fahrlässiger Tödtung verurtheilt.
[167] +Hausmann+, Beiträge zur Geburtshilfe und Gynäkologie. Berlin 1872, I, 155.
[168] +Leblond+ (Annal. d’hygiène publ. 1877, Nr 102, pag. 522), besonders aber +Gallard+ (l. c. pag. 16 und 17).
[169] Auch +Hohl+ (l. c. 1862, 2. Aufl., pag. 283) erwähnt diese Möglichkeit.
[170] Literatur über den Gegenstand vide +Hausmann+ (l. c.) und +Beigel+, Arch. f. Gyn. IX, 84; +Kleinwächter+, Wiener Klinik. 1885, 2. Heft.
[171] +Ziemssen+’s Handb. X, 312. Vide auch +Leopold+, Archiv f. Gyn. 1876, X, 293.
[172] +Hecker+, Ueber das Gewicht des Fötus und seiner Anhänge in den verschiedenen Monaten der Schwangerschaft. Monatsschr. f. Geburtsk. 1866, XXVII, 266. +Schröder+ l. c. 35. +Casper+-+Liman+ l. c. II, 820. +Toldt+, Ueber Altersbestimmung menschlicher Embryonen. Prager med. Wochenschr. 1879, pag. 121.
[173] Nach +Whitehead+ abortirten 37 Procent aller Schwangeren. +Abegg+ zählt 1 Abortus auf 11, +Henning+ (Schmidt’s Jahrb. 1873, 160, pag. 261) einen schon auf 10 Geburten.
[174] +Whitehead, Lex+ (l. c. 211).
[175] Nach +Rican+’s Mittheilungen über die Pneumonia gravidarum (Virchow’s Jahresb. 1875, II, 591) erfolgten bei 28 Pneumonien +vor+ dem 180. Schwangerschaftstage 23 Heilungen (6 mit, 17 ohne Abortus). Dagegen kamen bei 15 +nach+ dem 180. Tage nur 8 Heilungen (5 mit, 3 ohne Frühgeburt) und 7 Todesfälle, unter denen nur 2 unentbunden, vor. Den Untersuchungen +Runge+’s zufolge (Arch. f. Gyn. XII und XXV) sind insbesondere hohe Fiebertemperaturen geeignet, ein Absterben der Frucht und dadurch Abortus zu bewirken. Wurde die Temperatur trächtiger Kaninchen längere Zeit auf 41·5 fixirt, so wurden regelmässig todte Junge extrahirt und zugleich ergab sich, dass bei hohen Hitzegraden die Jungen eher starben als das Mutterthier. Weitere Versuche +Runge+’s (Ibid. XIII, 143) machen es auch wahrscheinlich, dass durch dauernd erhöhte Temperaturen die Reizbarkeit des Uterus erhöht wird.
[176] Die acute Nephritis der Schwangeren verläuft in der Regel unter dem Bilde der Eclampsie und veranlasst häufig nicht blos Abortus, sondern auch den Tod der Schwangeren. Solche Fälle können dann den Verdacht eines absichtlich, insbesondere durch innerlich genommene Mittel veranlassten Abortus erwecken. Wir haben mehrere solche Fälle beobachtet, und ein derartiger findet sich in +Maschka+’s Gutachten. III, 234. Vide auch +Hofmeier+, Bedeutung der Nephritis in der Schwangerschaft. Zeitschr. f. Geburtsh. III, 259. +Löblein+, Bemerkungen zur Eclampsie-Frage. Ibid. IV, 89.
[177] +Fehling+, Habituelles Absterben der Frucht bei Nierenerkrankung. Wr. med. Blätter. 1885, Nr. 42.
[178] Virchow’s Jahresb. 1874, II, 757.
[179] Die Ansicht +Ruge+’s (Zeitschr. f. Geburtsh. I, Heft I und III, pag. 214), dass die Nabelschnurtorsionen bei macerirt geborenen Früchten grösstentheils erst postmortal entstanden sind, wurde durch +Martin+ (Ibid. II), +Dohrn+ und +Kehrer+ (Arch. f. Gyn. XIII) ausführlich widerlegt.
[180] Fälle dieser Art finden sich bei +Schröder+ (l. c. 214) zusammengestellt. Besonders interessant von diesen ist der von +Fairbank+ publicirte, in dem eine Frau im sechsten Monate der Schwangerschaft eine colossale Quetschung des Unterleibes und Fractur des Beckens erlitt, aber von der damals abgestorbenen Frucht erst drei Monate später entbunden wurde. -- Auch +M‛Clintok+ (Virchow’s Jahrb. 1875, II, 595) hat zwei Fälle beschrieben, in denen die Ausstossung des abgestorbenen Eies erst drei, beziehungsweise sechs Monate später erfolgte. Zwei Fälle von je fünf und zwei Monate dauernder Retention finden sich im Arch. f. Gyn. 1877, XII, 482, und über einen von Retention der im vierten Monate abgestorbenen Frucht bis zum normalen Ende der Schwangerschaft berichtet +Roth+ (Med. Centralbl. 1879, pag. 461), indem er gleichzeitig eine Reihe analoger Fälle aus der Literatur zusammenstellt. Einen neuen Fall dieser Art, betreffend eine fünfmonatliche Frucht, welche erst sechs Monate nach ihrem Absterben geboren wurde, bringt +Depaul+ (Gaz. des hôp. 1881, Nr. 96).
[181] +Schröder+ (l. c. 224).
[182] Pflüger’s Archiv. IX, 552.
[183] Pflüger’s Archiv. IX, 552.
[184] Oesterr. med. Jahrb. 1874, pag. 1.
[185] Zeitschr. f. rat. Med. 5. Folge, II, 1.
[186] Wiener med. Jahrb. 1872, I.
[187] +Fehling+ (Arch. f. Gyn. XI, pag. 523) will zwar, wenn er trächtige Thiere Kohlenoxyd athmen liess, dieses auch im fötalen Blute gefunden haben; dieser Nachweis ist uns jedoch in einem gemeinschaftlich mit Professor +Ludwig+ angestellten Versuche nicht gelungen, vielmehr zeigten, obzwar das Mutterthier eine Stunde lang CO geathmet hatte und in der CO-Atmosphäre verendet war, die fünf Jungen, mit denen dasselbe trächtig sich erwies, gewöhnliches Erstickungsblut, welches sowohl makroskopisch, als bei der spectralen Untersuchung ganz anders sich verhielt als das Blut des Mutterthieres. Auch haben wir ebenso wie +Falk+ (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1884) bei einer an CO-Vergiftung verstorbenen Schwangeren wohl im natürlichen, nicht aber im fötalen Blute CO gefunden. Wenn demnach +Breslau+ (Monatsschr. f. Geburtsk. Juni 1859) einen Fall von frühzeitiger Geburt eines todten Kindes nach Leuchtgasvergiftung mit Erhaltung der Mutter beschreibt, so ist durchaus nicht erwiesen, dass das Leuchtgas auch in das Blut des Fötus gelangte und diesen vergiftete; es lässt sich vielmehr der Tod der Frucht auch einfach durch Erstickung erklären, welche erfolgte, weil dem fötalen Blute von Seite der Mutter nicht die nöthige Menge von Sauerstoff zugeführt wurde.
[188] Bei dieser Gelegenheit sei bemerkt, dass auch die Quecksilbercuren, insbesondere Inunctionscuren schwangerer Syphilitischer, als für die Frucht gefährlich bezeichnet wurden. Die Erfahrungen der Syphilidologen (wir berufen uns insbesondere auf diesbezügliche Mittheilungen Prof. +v. Sigmund+’s) lehren jedoch, dass derartige Curen ohne Schaden für die Frucht vorgenommen werden können, und dass, wenn Abortus eintritt, dieser in anderen Ursachen, insbesondere in der Syphilis selbst, seinen Grund hat. -- +F. Weber+ (Med. Centralbl. 1875, pag. 528) hat das Verhalten der Schwangerschaft bei den verschiedenen antisyphilitischen Behandlungsmethoden in 129 Fällen verfolgt. Die günstigsten Resultate erzielte die Schmiercur; denn von den so behandelten 35 Weibern kam keine einzige vorzeitig nieder, während bei anderen Methoden 15-36 Procent abortirten. Die ungünstigsten Resultate lieferte die Behandlung mit Jodkalium, nämlich 36 Procent. +Tardieu+ citirt einen Fall, in welchem die Gerichtsärzte nicht anstanden, den im vierten Monate erfolgten Abortus mit einer genau vier Gramm Jodkalium enthaltenden Mixtur in causalen Zusammenhang zu bringen. Dagegen bemerkt +Gallard+ (l. c. 20), dass er häufig noch beträchtlichere Dosen von Jodkalium bei Schwangeren verordnet habe, ohne den geringsten Schaden, will jedoch die abortive Wirkung des Jodkaliums dennoch nicht ganz bestreiten! Auch dem Chinin wurde eine abortive Wirkung zugeschrieben. Dagegen berichtet +Goth+ (Virchow’s Jahrb. 1881, II, 561) über 46 wegen Malaria mit Chinin behandelte Schwangere und bemerkt, dass selbst bei grossen Dosen eine schädliche Einwirkung des Mittels auf die Frucht nicht beobachtet wurde.
[189] +Stockes+, Amer. Journ. 1871, pag. 599. -- Schmidt’s Jahrb. 1871, 151, pag. 166.
[190] Dass derartige individuelle Einflüsse eine wichtige Rolle spielen, zeigen deutlich die in der neueren Zeit mit Pilocarpin, dem wirksamen Princip der Folia Jaborandi, gemachten Erfahrungen (vide diese zusammengestellt in +Kleinwächter+’s Aufsatz: „Mittheilungen über die Verwendung des Pilocarpinum muriaticum in der Geburtshilfe.“ Wr. med. Presse. 1879, Nr. 13 u. ff.). Während es einzelnen Geburtshelfern gelang, durch subcutane Injection 2procentiger Lösungen von Pilocarpin (bis 20 Milligramm pro dosi) Frühgeburt zu bewirken, und zwar im Ganzen in fünf Fällen, erzielten andere keinen Erfolg. Später hat +Gigeollet+ durch Pilocarpininjection die künstliche Frühgeburt herbeigeführt, und zwar zweimal bei ein und derselben Frau. Ferner hat +van der May+ durch Thierversuche sich überzeugt, dass das Pilocarpin sowohl bei subcutaner als bei intravenöser Injection Uteruscontractionen veranlasst (Virchow’s Jahrb. 1881, I. 455). Neueres über Pilocarpinwirkung bei Schwangeren siehe +Schauta+, Grundriss der operativen Geburtshilfe. 1885, pag. 48.
[191] Virchow’s Archiv. LVI, 505, und Beiträge zur Gynäkologie und Geburtshilfe. 1874, III, 1.
[192] Reiche Literaturangaben bei O. +Egeln+: „Ist Secale cornutum ein Abortivmittel?“ Diss. Bonn. 1892.
[193] Derselbe Fall wurde auch von +Neubert+ publicirt (+Husemann+’s Toxikologie. 360).
[194] +Husemann+, l. c. Supplementh. 43.
[195] Zusammenstellung der Fälle (vide +Lex+, l. c. 243). Weitere Beobachtungen über Vergiftung von Thieren mit Taxusblättern finden sich in Virchow’s Jahrb. 1874, I, 489. Ebendaselbst eine nicht letal abgelaufene Vergiftung eines fünfjährigen Mädchens mit Taxusfrüchten.
[196] Med. Centralbl. 1876, pag. 97.
[197] Eine letale Vergiftung mit diesem als Abortivum genommenen Gewürz hat +Schmidtmann+ (Berl. klin. Wochenschr. vom 11. Juni 1888) beobachtet.
[198] „Kurze Mittheilung einer acuten Phosphorvergiftung zum Zwecke der Fruchtabtreibung.“ Mittheilungen des Vereines der Aerzte in Niederösterreich. 1887, Nr. 15.
[199] +Miura+ (Virchow’s Archiv. XCVI, 1) hat gefunden, dass bei Vergiftung trächtiger Kaninchen auch bei den Föten fettige Degenerationen sich entwickeln.
[200] Entscheidung des obersten Gerichtshofes vom 7. Jänner und 22. April 1852. +Herbst+, Strafrecht. I, 311. Ueber die modificirte Anschauung des deutschen Reichsgerichtes s. pag. 216.