Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin
Part 129
[201] +Lex+, l. c. 254, vide auch +Gallard+, l. c. pag. 24. Daselbst auch ein Fall von Fruchtabtreibungs-Versuch durch zweimaliges sich Hinunterkollernlassen von einer Stiege und durch Stösse gegen den Bauch.
[202] Dass Contractionen sowohl des schwangeren als des nichtschwangeren Uterus nach mechanischen Reizen der Oberfläche desselben erfolgen, davon haben wir uns bei Hündinnen wiederholt überzeugt. Insbesondere war es der eigentliche Körper des Uterus, dessen Reizung durch Reiben mit einer Sonde sehr constant Contractionen desselben und jene Bewegungserscheinungen am Cervix hervorrief, die wir gemeinschaftlich mit +v. Basch+ l. c. beschrieben haben.
[203] Henke’s Zeitschr. 1863, 122. +Lex+, l. c. 257.
[204] Vierteljahrsschr. f. ger. Med. N. F. I, 321, ebenso in zwei von +Schoder+ (l. c.) publicirten.
[205] Zu diesen gehören auch die über die Gefühle, welche sie angeblich bei der an ihnen eingeleiteten Operation, insbesondere beim Eihautstich, empfunden haben. Gewöhnlich wollen die Schwangeren beim Einführen von Instrumenten einen Stich oder ein Bohren empfunden haben. P. +Berger+ (Des sensations perçues par les femmes pendant les manoeuvres d’avortement. Annal. d’hygiène publ. pro 1881, Nr. 10, pag. 321) hat diesen Gegenstand sowohl bei leerem, als bei pathologische Geschwülste enthaltendem, schwangerem Uterus verfolgt und fand, dass sowohl der innere Muttermund, als das Collum uteri, sowie die Innenfläche des Uterus unempfindlich sind, und dass daher, wenn Sonden etc. vorsichtig eingeführt werden, die Betreffenden dabei keinen Schmerz, ja nicht einmal ein auffälliges Gefühl verspüren. Schmerzen treten aber sofort auf, wenn der Uterus gezerrt wird. Leicht dagegen entstehen Schmerzen bei Manövern in der Vagina, die dann häufig als „Stich“ empfunden werden. Schon die einfache Untersuchung mit Instrumenten oder selbst mit den Fingern kann dieses Gefühl erzeugen. Es ist auch begreiflich, dass die Schwangeren nicht immer präcise Angaben über die an ihnen vorgenommenen Operationen zu machen vermögen. So gab, wie +Liman+ (l. c. I, 248) berichtet, eine Abortirte an, dass ihr die Hebamme eine Einspritzung mit Oel gemacht habe, während diese geständig war, einen Katheter in Oel getaucht und in die Gebärmutter eingeführt zu haben.
[206] +Hohl+ (l. c. 1862, pag. 741). Eine ausführliche Zusammenstellung der Erfahrungen über den Zeitpunkt des Abortus nach den verschiedenen mechanischen Fruchtabtreibungsmethoden bringt +Dölger+ (l. c.).
[207] Nach +Krause+ (+Lex+, l. c. 261) bis zu 22 Tagen. Wie schwer es mitunter selbst Sachverständigen fällt, den Uterus zu Contractionen anzuregen, geht aus der Mittheilung von +Baader+ (Virchow’s Jahrb. 1868, II, 633) hervor, der durch 11 Tage 43 Douchen anwandte, dazu noch am fünften Tage Schröpfköpfe auf die Warzen setzte und schliesslich doch zur Einführung des Katheters in den Uterus greifen musste, um am dreizehnten Tage (!) die Entbindung zu bewirken.
[208] Virchow’s Jahresb. 1868, II, 632.
[209] S. Fig. 44. Einen solchen Fall hat +Winter+ in der Berliner gynäkologischen Gesellschaft am 12. November 1886 vorgezeigt und +Richardière+ (Virchow’s Jahresb. 1888, I, 516) berichtet über einen anderen.
[210] Die Angaben über die Häufigkeit der spontanen Uterusruptur gehen sehr auseinander. Einzelnen Beobachtern zufolge kommt schon auf 300 Geburten eine Ruptur des Uterus, nach anderen eine erst auf 113.138 Entbindungen (+Schröder+, l. c. 539). Wie auch in dieser Beziehung statistische Berechnungen täuschen können, beweisen die Beobachtungen in der Maternité in Paris, woselbst in den Jahren 1839-1848 trotz 31.560 Geburten kein einziger Fall von Uterusruptur sich ereignete, während in den nächstfolgenden zehn Jahren bei blos 28.299 Geburten 11 Rupturen vorkamen (+Lex+, l. c. 254). +Braun+ (Lehrb. der Gyn. 1881, pag. 695) sah auf seiner Klinik vom Jahre 1857-1860 unter 16.425 Gebärenden blos 4 Spontanrupturen. Von 1861-1874 kamen unter 59.217 Geburten 31 Uterusrupturen vor, von 1875-1878 unter 11.432 Geburten blos zwei.
[211] Monatschr. f. Geburtsk. XII, 408. Eine quere Cervixruptur im sechsten Lunarmonat sah +Piering+ (Prager med. Wochenschr. 1888, Nr. 24).
[212] +Bandl+, Die Ruptur der Gebärmutter. Wien 1875. +Rheinstädter+, Die Uterusrupturen in foro (besonders mit Rücksicht auf angeschuldete Kunstfehler; mit reicher Literaturangabe). Vierteljahrschr. f. ger. Med. 1882, XXXVII, pag. 80 und 247. +Loewy+, Uterusruptur in foro. Diss. Breslau 1888.
[213] Nachträglich (1876) hinzugefügt.
[214] +Körber+ in Dorpat (Vierteljahrschr. für gerichtl. Med. 1883, pag. 266) fand bei der Obduction zweier gelynchter Pferdediebe unzählige mit Blut unterlaufene Striemen, bei dem einen auch eine Schädelfissur und intermeningeale Hämorrhagie am Scheitel und meint, dass in solchen Fällen der Tod zunächst durch Verblutung in Folge der ausgebreiteten Blutaustritte unter die Haut erfolgt.
[215] Aehnlichen, mitunter auffallend blauen Stellen begegnen wir auch bei abgemagerten Individuen dort, wo die dünne Haut über oberflächlich liegende Muskelbäuche sich hinwegspannt und letztere durchscheinen. So entsprechend dem M. tibilias ant. und über den Muskelbäuchen der kurzen Strecker der Zehen und der Kopfnicker.
[216] Ueber derartige Hauthämorrhagien schrieb +v. Kogerer+, Zeitschr. für klin. Med. X, 234.
[217] Vide über diesen Gegenstand unsere Besprechung der forensisch wichtigsten Leichenerscheinungen: Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1877, XXVI, pag. 264; ferner: +Langhans+, „Beobachtungen über Resorption der Extravasate.“ Virchow’s Archiv. 49. Bd. und +Cordua+, „Ueber den Mechanismus der Resorption aus Blutergüssen.“ Med. Centralbl. 1877, pag. 952. +Rokitansky+’s Handb. der pathol. Anatomie, 3. Aufl., I, 216; +Eschweiler+ (Deutsche Zeitschr. f. Chirurg. 1885, XXIII, pag. 94), welcher entgegen den sonstigen Anschauungen findet, dass die nach Blutextravasaten auftretenden Hautverfärbungen nichts mit Umwandlungen des Blutfarbstoffes zu thun haben, sondern nur von der mehr weniger oberflächlichen Lage und der Dicke der färbenden Schichte abhängen, und +H. Dürk+, Zur Lehre von den Veränderungen und der Altersbestimmung von Blutungen im Centralnervensystem. München 1892. Diss. aus Bollinger’s Institut.
[218] Das Aussehen der durch Hundebiss gesetzten Wunden hat +H. Coutagne+ („Notes sur les morsures des animaux domestiques considérées au point de vue de la recherche médico-légale de l’identité.“ Annal. d’hyg. publ. 1879, pag. 508) zum Gegenstande einer näheren Prüfung gemacht, und zwar aus Anlass eines Falles, in welchem ein Mann bei einem Raubanfalle von dem kleinen Hunde des Angefallenen gebissen wurde und nach seiner Verhaftung, um sein Alibi zu beweisen, behauptete, dass er die betreffende Bisswunde allerdings zu gleicher Zeit, aber an einem anderen Orte und von einem grossen Neufundländer erhalten habe.
[219] An der Leber, seltener an anderen Organen, beobachtet man mitunter centrale oder subseröse Rupturen. Einmal sahen wir eine Ruptur des Ductus hepaticus und ein zweites Mal eine isolirte Ruptur des Ductus choledochus nach Ueberfahren. In letzterem Falle erfolgte der Tod erst nach 10 Tagen. Die Obduction ergab stark gallig gefärbtes Exsudat in der Bauchhöhle und lehmfarbige Fäces.
[220] Virchow’s Jahresb. 1874, I, 291. Zwei ähnliche Fälle (Ueberlebung einer Leberruptur durch 48 und einer Milzruptur durch 43 Tage; vide Wiener med. Wochenschr. 1879. Militärarzt. Beilage zu Nr. 2).
[221] Sitzungsbericht der k. k. Gesellschaft der Aerzte in Wien vom 26. Januar 1877 und Wiener med. Blätter. 1878, Nr. 13. Ferner: +Hofmeier+, Virchow’s Jahresb. 1876, I, 286.
[222] Vide +Maschka+’s Bericht über die Explosion der Dynamitfabrik bei Prag. Wiener med. Wochenschr. 1871, Nr. 8.
[223] Innerhalb sieben Jahren kamen an unserem Institute 58 an Stichverletzungen gestorbene Personen zur Obduction; siebenmal handelte es sich um Selbstmord, dreimal um Zufall, in allen übrigen Fällen um Mord oder Todtschlag. Das verletzende Werkzeug war vierzigmal ein Taschenmesser, einmal ein Federmesser, einmal ein dolchartiges Messer mit stellbarer Klinge, dreimal ein Fleischermesser, fünfmal ein Küchenmesser, je einmal ein Infanteriesäbel, ein Bistouri (Selbstmord eines Arztes durch Stich in die Art. femoralis), ein Schusterkneif, ein Tischlerschnitzer, ein Meissel und ein myrthenblattförmiges Polirinstrument, und in einem weiteren Falle musste unentschieden bleiben, ob die Verletzung mit einem Taschenmesser oder einem sogenannten Haubajonet beigebracht worden war. Endlich wurde eine Frau obducirt, die durch zahlreiche, mit einem starken vierkantigen Bilderhaken gegen Kopf und Hals geführte Stiche ermordet worden war.
[224] Näheres über den Gegenstand sammt entsprechenden Abbildungen von +E. Hofmann+: „Ueber Stichwunden in Bezug auf das verletzende Werkzeug und dessen Erkennung.“ Oesterr. med. Jahrb. 1881, Nr. 2, pag. 261.
[225] „Ueber die Einwirkung von Pulvergasen auf das Blut und einen neuen Befund beim Nahschusse.“ Wiener klin. Wochenschr. 1890, Nr. 51.
[226] „Observation de blessure mortelle fait an moyen d’un revolver avec quelques remarques médico-légales sur ce genre de blessure.“ Strassburg 1870. Aehnliche Versuche von +Lombroso+, +Crespi+ und +Tazon+. Rivista clinica di Bologna. 1875, Maggio, pag. 136 und Rivista sperim. di freniatr. e med. leg. 1876, pag. 148, sowie von +Caselli+, ibid., pag. 6, und +Du Mesnil+, Annal. d’hyg. publ. 1877, pag. 465 (mit Abbildungen).
[227] In Friedreich’s Blättern, 1873, pag. 361, ebendaselbst, 1879, pag. 145, bringt +Kuby+ einen höchst interessanten Fall, in welchem wieder eine entschiedene Stichwunde für eine Schusswunde gehalten worden war.
[228] l. c. pag. 281.
[229] Arch. f. klin. Chir. XVIII, pag. 201.
[230] Arch. f. klin. Chir. XVII, Heft 2 und XVIII, Heft 2.
[231] „Mechanik der Schussverletzungen.“ Ibidem. XVI u. XVII.
[232] „Ueber die Wirkungen der neueren Geschosse.“ Berliner klin. Wochenschrift, 1874, Nr. 15.
[233] „Chirurgie der Schussverletzungen.“ Med. Centralbl. 1874, pag. 601.
[234] „Untersuchungen über die Wirkungen der modernen Kleingewehrprojectile.“ Centralbl. f. Chir. Nr. 14 u. 15.
[235] Weitere Mittheilungen über die Geschosswirkung der Mannlichergewehre wurden von +Bogdanik+ (Wiener Klinik, 1890, Heft 12) und von +Habart+ („Die Geschosswirkung der 8 Millimeter-Handfeuerwaffen an Menschen und Pferden.“ Mit 5 Lichtdrucktafeln. Wien 1892) und aus dem Kriege in Chile (Wiener klin. Wochenschr. 1892, pag. 108) gebracht. Nahschüsse mit den modernen Gewehren, wie sie bei Selbstmördern jetzt häufig vorkommen, erzeugen, wie auch +Perko+ (Prager med. Wochenschr. 1894, Nr. 19) bestätigt, keine wesentlich anderen Effecte, wie die mit gewöhnlichen Schusswaffen grösseren Kalibers.
[236] Auch die durch die „Züge“ des Laufes bewirkten Streifungen des Projectils können mitunter eine Bedeutung besitzen. In einem von +Lacassagne+ (Arch. de l’anthrop. crimin. 1889, pag. 70) untersuchten Falle zeigte das in der Leiche eines Ermordeten gefundene Projectil 7 Längsstreifen und es wurde durch Waffenkundige sichergestellt, dass der Lauf des beim Thäter gefundenen Revolvers abweichend von sonstigen Revolverarten 7 Züge besass. In einem anderen Falle fand sich an jedem der 3 im Körper aufgefundenen Projectile, obgleich das eine nur Weichtheile durchdrungen hatte, eine auffallende Längsrinne, und die Untersuchung des Laufes des saisirten Revolvers ergab, dass dieselbe von einem Vorsprunge des Visirkornes herrührte.
[237] Ueber eine merkwürdige Schussverletzung und eigenthümliche Formveränderung der Kugel, wobei die Frage wichtig war, ob erstere durch directen Schuss oder durch Ricochetiren der Kugel entstanden war, berichtet +Führer+ (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1877, XXVII, pag. 222). Hier sei auch bemerkt, dass aus der Auffindung einer Spitzkugel in einer Schusswunde nicht unbedingt auf ein Hinterladergewehr geschlossen werden kann, da eine solche auch in eine Schusswaffe alten Systems geladen worden sein konnte, wie uns bei Selbstmördern bereits zweimal vorkam, die sich mit einer gewöhnlichen Pistole erschossen hatten. Im zweiten Falle, wo sich eine hochgradige Zertrümmerung der rechten Schläfegegend und im Schusscanal nebst einem Papierpfropf eine kleine Spitzkugel fand, lautete der Polizeibericht: Schrotschuss mit Doppelpistole. Offenbar war also der zweite Lauf mit Schrot geladen gewesen.
[238] +Wahl+, Langenbeck’s Archiv. XV und XVII.
[239] +Herbst+, Commentar, pag. 317.
[240] Diese können allerdings auch in dem Bilde einer acuten Geistesstörung bestehen, welche von +Wille+ und +Guder+ („Die Geistesstörungen nach Kopfverletzungen.“ Jena 1886) als die acute Form des primär traumatischen Irrsinns bezeichnet wird und eine günstige Prognose bietet, da von 7 Fällen 6 genasen. Das Bewusstsein kehrt vorübergehend zurück, nachher folgt Somnolenz, aus welcher die Kranken in heftige hallucinatorische Angstzustände mit feindseligem Charakter übergehen. Allmälig werden die Kranken ruhiger, haben noch Kopfschmerz und allerhand Innervationsstörungen und genesen, indem sie für das Geschehene Erinnerungslücken behalten oder diese erst später durch die Erzählungen Anderer ausfüllen. Einen neueren solchen Fall von acutem hallucinatorischem Wahnsinn bei einem 18jährigen, im Wachsthum zurückgebliebenen und erblich belasteten Knaben nach Schlägen auf dem Kopfe bringt +van Hoff+ (Vierteljahrschrift f. gerichtl. Med. 1894, VIII, pag. 311). Hier war das Trauma die Gelegenheitsursache zum Ausbruch der Psychose, zu welcher bereits Veranlagung bestand.
[241] Zeitschr. d. k. k. Gesellsch. d. Aerzte in Wien. 1875, pag. 454.
[242] Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1874, XXI, pag. 56, ebenso ausser den bereits erwähnten Autoren +Hartmann+ (Arch. f. Psych. XV, pag. 98) und +Legrand du Saulle+ (Les traumatismes cérébraux. Gaz. des hôp. 1885, Nr. 103-112).
[243] +Maudsley+, „Physiologie und Pathologie der Seele.“ 1870, pag. 335. +A. Pick+, „Drei Fälle traumatischen Irrsinns“. Prager med. Wochenschr. 1879, Nr. 40 u. s. f., insbesondere pag. 402.
[244] +P. Bruns+ („Die Laryngotomie.“ Berlin 1878) bezeichnet als die häufigste und unangenehmste, in 50 Procent der Fälle eintretende Folge der Laryngotomie die Beeinträchtigung oder den gänzlichen Verlust der Stimme, welcher Misserfolg schon der Spaltung des Schildknorpels allein zur Last falle. Noch leichter können diese Sprachstörungen nach Traumen des Kehlkopfes zurückbleiben, und zwar sowohl nach penetrirenden Wunden, als nach anderen Verletzungen. So beschreibt +Schnitzler+ (Wiener med. Presse. 1874, Nr. 42 u. 44) bei einem Manne, der gewürgt worden war und seitdem seine Stimme verloren hatte, Bruch des Aryknorpels und Längsriss des rechten Stimmbandes.
[245] Schon +Galen+ war dieser als ein wichtiger Nerv für die Stimmbildung bekannt, da er fand, dass, wenn er bei Schweinen denselben beiderseits durchschnitt, dieselben nicht mehr schreien konnten (+Brücke+’s Vorlesungen. II, 93).
[246] Auch die traumatischen, durch Erschütterung (directe sowohl als per Contrecoup) erzeugten Blutungen im Pons und Medulla oblongata (+Duret+).
[247] „Ueber transitorische Aphasie nach Gemüthsbewegungen.“ +Schlangenhausen+, Psych. Centralbl. 1876, pag. 26. -- „Ueber simulirte Stimmlosigkeit und ihre Bedeutung für den Militär- und Gerichtsarzt.“ +Sidlo+, Wiener med. Presse. 1877, pag. 1611.
[248] Vide den Aufsatz von +Blumenstok+ in „Gerichtshalle“, 1873, Nr. 35 und 39, in welchem allerdings B. die von juristischer Seite aufgestellte Ansicht zu widerlegen sich bestrebt.
[249] „Zur Revision der Bestimmungen des Reichs-Strafgesetzbuches über Körperverletzungen.“ Gerichtssaal. 1874, Heft 4.
[250] +Herbst+, l. c. pag. 322.
[251] Eine Entscheidung des deutschen Reichsgerichtes (+Wellenstein+, V. f. gerichtl. Med. XXXVII, 353) lautet: „Verurtheilung aus §. 224 St. G. B. hat zu erfolgen, wenn der schwere Erfolg auf die vorsätzliche That als Ursache zurückzuführen ist, wenn auch Krankheitsanlagen des Verletzten einwirkten.“
[252] Ist die Unterlassung der „Antiseptik“ dem behandelnden Arzte als ein Verschulden oder „Kunstfehler“ anzurechnen? Einem aus der neuen Schule hervorgegangenen und in ihren antiseptischen Principien herangebildeten Arzt zweifellos, doch wäre es gewiss zu weit gegangen, wenn man die Verpflichtung auf bestimmte Verbandmethoden, respective auf die Anwendung ganz bestimmter antiseptischer Mittel, einengen wollte, da, wie bekannt, über die Dignität der einzelnen Methoden und Mittel noch vielfach gestritten wird und, wie es scheint, durch verschiedene derselben Gleiches erzielt werden kann. Aerzten älterer Schule kann, wenn sie sonst correct, insbesondere mit der unter allen Umständen nöthigen Reinlichkeit vorgegangen sind, die Unterlassung der Antiseptik nicht ohne Weiteres als Kunstfehler angerechnet werden, sondern es wird zu erwägen sein, ob und in welchem Grade sie im Stande waren, der Verpflichtung, sich über die Fortschritte der Wissenschaft möglichst im Laufenden zu erhalten, zu genügen. Beachtenswerth ist eine reichsgerichtliche Entscheidung (+Wellenstein+, Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XLIII, pag. 365), welche einen Arzt wegen fahrlässiger Tödtung, begangen durch Unterlassung der antiseptischen Behandlung, verurtheilt. Der Fall betraf einen Knecht, der 25 Tage, nachdem er einen Messerstich in der Brust erhalten hatte, an Pleuritis gestorben war. Der Arzt hatte sowohl den hermetischen Verschluss als die antiseptische Behandlung der Wunde unterlassen und das Reichsgericht nahm als erwiesen an, dass durch diese Unterlassung die letale Pleuritis veranlasst worden sei. „Das antiseptische Verfahren,“ heisst es in der Entscheidung, „gilt als eine anerkannte Regel der Heilkunde. Der ausübende Arzt muss sich so weit auf der Höhe der Wissenschaft halten, dass er von den Regeln der fraglichen Art genaue Kenntniss erlange und solche beobachte. Unterlässt er dieses, wie es hier der Fall war, so muss ihm Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden.“ Unserer Ansicht nach war der Arzt allerdings strafbar, weil er die antiseptische Behandlung unterliess, zur Begründung der „fahrlässigen Tödtung“ aber fehlt der Beweis, dass die tödtliche Pleuritis wirklich nur in Folge der Unterlassung der antiseptischen Behandlung eingetreten ist, der im vorliegenden Falle um so schwieriger zu liefern gewesen wäre, als gerade penetrirende Brustwunden verhältnissmässig häufig, trotz sofort und energisch eingeleiteter Antisepsis, durch Pleuritis zum Tode führen. -- Die Nichtbeobachtung antiseptischer Cautelen, respective Nichtschonung des bereits angelegten antiseptischen Verbandes von Seite der untersuchenden Gerichtsärzte hat bereits zu unerquicklichen Auseinandersetzungen geführt (s. Virchow’s Jahrb. f. 1880, I, 645). Unserer Ansicht nach muss die Entscheidung, ob trotz angelegten Verbandes eine gerichtsärztliche Untersuchung der Verletzung stattzufinden habe, in jedem einzelnen Falle dem Gerichte im Einvernehmen mit dem Gerichtsarzte vorbehalten bleiben. Die Heranziehung des behandelnden Arztes ist, wo thunlich, stets angezeigt. Dass der Gerichtsarzt sowohl bei der Untersuchung einer frischen, als einer bereits verbundenen Verletzung mit der grössten Reinlichkeit und unter Beobachtung antiseptischer Vorsichten vorzugehen habe, ist eine selbstverständliche Forderung.
[253] Bezeichnend für die Dehnbarkeit aller allgemeinen Bezeichnungen ist der Umstand, dass in einem der von +Wellenstein+ erwähnten Fälle von Seite eines Landgerichtes auch der Verlust eines Stückes des Schädelknochens als „Verlust eines wichtigen Gliedes“ aufgefasst wurde. Eine ausführliche Besprechung des §. 224, insbesondere seiner Schwächen, siehe auch +W. Hauser+ (Vierteljahrschrift f. gerichtl. Med. XXXVIII, pag. 93).
[254] +Bischoff+ fand bei Erwachsenen 7·7, +Welker+ bei Kindern 5·2 Blut auf 100 Theile Körpergewicht, so dass also ein Mensch von 71·5 Kilo 5·5 Kilo Blut haben würde (+Brücke+, Vorlesungen. 1874, I, pag. 120). Nach +Landois+ (Lehrbuch der Physiologie, pag. 73) kann Erwachsenen der Verlust ihrer halben Blutmenge lebensgefährlich werden. Thiere vertrugen nach +Maydl+’s Versuchen (Anzeiger d. Wiener Gesellsch. d. Aerzte. 1884, Nr. 22) den Verlust der Hälfte ihres Blutes fast ausnahmslos und mehr als die Hälfte der Versuchsthiere überlebte sogar den Verlust von zwei Drittel ihrer Blutmenge. Dass so starke und selbst stärkere Blutverluste vertragen werden, ist der Wirkung der Vasoconstrictoren zu verdanken, durch welche in Folge der Verengerung der Lumina gewisser Gefässe, insbesondere jener des Splanchnicusgebietes, die noch zurückgebliebene Blutmenge den centralen Nervenapparaten zu Gute kommt. Die Wirkung der Vasoconstrictoren erfolgt bei acuten Verblutungen präciser und energischer als bei allmäligen, weil bei letzteren das Regulirungsvermögen des Rückenmarkes erlischt. Deshalb werden acute, wenn auch bedeutendere Blutverluste besser vertragen, als eine länger andauernde, wenn auch schwache Blutung (+v. Basch+, „Ueber die Regulirung der Blutspannung und Blutvertheilung“. Vortrag, gehalten in der Jahresversammlung der k. k. Gesellschaft der Aerzte am 29. März 1878). Ausführliches über die physiologische Wirkung von Blutverlusten s. +Jürgensen+ in Ziemssen’s Handb. 1880, I und +Oesterlen+, Tod durch Verblutung in Maschka’s Handb. d. gerichtl. Med. I, 699.
[255] Nach einer unter den Auspicien +Bardeleben+’s publicirten, sehr eingehenden kritischen Studie +Gröningen+’s über den Shok (Wiesbaden 1885) ist der Shok eine durch heftige Insulte bewirkte Erschöpfung der Medulla oblongata und des Rückenmarks.
[256] „Ueber den Shok grosser Verletzungen.“ Vortrag im ärztl. Bezirksverein in München. Wiener med. Presse. 1877, Nr. 16 und 17.
[257] +Bergmann+, +Czerny+, +Uffelmann+ und +Heschl+, ferner +Riedl+, „Zur Fettembolie“. Zeitschr. f. Chir. VIII, 571. +Scriba+, „Untersuchungen über Fettembolie“. Ibid. 1879, XII, 118, +Wiener+, „Wesen und Schicksal der Fettembolie“. Arch. f. experim. Path. XI, 275 und +Ribbert+, „Ueber Fettembolie“. Med. Centralbl. 1894, Nr. 1. Diese Fettembolien können sich sehr rasch bilden, insbesondere bei Knochenfracturen schon unmittelbar nach der Verletzung, wovon wir zahlreiche Beispiele anführen könnten. Auch nach Weichtheilwunden, wenn sie fetthältige Organe betrafen, können Fettembolien entstehen. So fand +Hamilton+ (Virchow’s Jahresber. 1877, I, 227) Fettembolien in den Lungen eines Schiffsjungen, welcher einige Stunden nach einem Fall aus beträchtlicher Höhe unter Dyspnoe und Coma gestorben war. Die Autopsie ergab Fettleber und kleine Rupturen in derselben. In einem von uns obducirten Falle von Leberruptur durch Ueberfahren ergab sich Lungenembolie durch zertrümmerte Lebersubstanz als nächste Todesursache. Auch bei Schädelfracturen wurden Fettembolien in der Lunge beobachtet, aber nur dann, wenn gleichzeitig Quetschung des Gehirns bestand, weshalb das Fett kaum aus der bekanntlich fettarmen Diploë, sondern aus dem Gehirne selbst gestammt haben dürfte. Hinzugefügt sei noch, dass auch durch Eintritt (Aspiration) von Luft in die Venen erfolgter plötzlicher Tod für Shok imponiren kann (+Fischer+, „Ueber die Gefahren des Lufteintrittes in die Venen“. Volkmann’s Samml. klin. Vortr. Nr. 113. Ferner +Kézmarsky+, „Lufteintritt in die Venen des puerperalen Uterus“. Arch. f. Gyn. 1878, XIII, 200 und +Bergmann+ [l. c.]).