Kurzgefaßte Deutsche Stilistik
Part 5
~d~) Ein substantivisches Attribut darf sich +nie auf das erste Glied einer Zusammensetzung beziehen+. Falsch ist also: „Der +erste Annäherungsversuch+ König Wenzels +an den+ schwäbisch-rheinischen +Städtebund+.“ Ein +Reise+stipendium +nach Italien+, +Erkrankungs+fälle +an den Blattern+, der +Vertrags+entwurf +mit Deutschland+, ein +Beförderungsmittel guter Sitten+, +Pflicht+erfüllung +gegen das Vaterland+, +Befreiungs+krieg +von der Franzosenherrschaft+, +Verlängerungs+mittel +des menschlichen Lebens+ usw. -- Fehler dieser Art sind sehr häufig und müssen daher ganz besonders nachdrücklich bekämpft werden.
~e~) Der +Kasus eines Eigennamens+ darf nicht unklar bleiben. Man sage also nicht: Klopstock schätzte Schiller höher als Wieland. -- Achilles zürnte Agamemnon (statt: dem Agamemnon). -- Man erreicht die Klarheit entweder dadurch, daß man den Artikel setzt, wenn nötig mit einem Beiworte (vgl. I, 144), oder daß man eine passivische Wendung gebraucht, z. B. von Schiller wurde Klopstock höher geschätzt als Wieland.
~f~) Die +Apposition+ muß mit dem Substantivum, zu dem sie gehört, +in gleichem Kasus+ stehen. Man sage daher nicht: Man glaubte, es werde mir mit der Gesellschaft +dieses Mannes+ gedient sein, +dem Freunde+ meiner Mutter (statt: +des Freundes+). -- Wir erwarteten die Ankunft meines Freundes, +Professor+ an der Universität N. (statt: Professors). -- Die Gestalt des Dichters, +ein kleiner, unscheinbarer Mann+ (statt: eines kleinen, unscheinbaren Mannes). -- Ich heiße dich +als mein Freund+ willkommen (statt: als meinen Freund). -- Ihr dürft diesem Manne, +als ein erfahrener Führer+, unbedenklich folgen (statt: als einem erfahrenen Führer).
+Anmerkung.+ Wenn das Substantivum, zu welchem die durch +als+ angeknüpfte Apposition gehört, im Genitiv steht, so schwankt der Sprachgebrauch zwischen Nominativ und Genitiv. Man muß sagen: „Die Pflichten der Eltern +als der Stellvertreter Gottes+; die Anstellung des Mannes +als eines berühmten Predigers+“ usw. Steht aber die Apposition ohne Beiwort, so erhält gewöhnlich der Nominativ den Vorzug: man sagt: „Die Anstellung dieses Mannes +als Prediger+, der Beruf dieses Mannes +als Künstler+“ usw. Die Apposition erscheint dann mehr als Zusatz zu +Anstellung+, +Beruf+, nicht zu dem Genitiv: +dieses Mannes+, wie man sagt: „der +Künstlerberuf+ dieses Mannes“, oder: „Dieser Mann +wurde als Prediger angestellt+“, nicht: „+Dieser Mann als Prediger+ wurde angestellt.“ Statt des Genitivs steht häufig ein Possessivpronomen: „+seine+ Anstellung als +Prediger+, +sein+ Beruf als +Künstler+, in +seiner+ Eigenschaft +als Beamter+“ u. ähnl. Zu vermeiden sind diese Nominative, wenn sie mit einem voraufgehenden Substantiv oder Personalpronomen, das im Akkusativ oder Dativ steht, in Widerspruch treten. Man sagt ohne Anstoß: „Er hat +in seiner Eigenschaft als Beamter+ gehandelt“, dagegen nicht richtig: „Man hat +ihm+ in seiner Eigenschaft +als Beamter+ Anerkennung gezollt“; „man sah +seiner Anstellung als erster Prediger+ entgegen“ usw. Ebenso unrichtig würde in den beiden letzten Fällen der Dativ der Apposition sein; man muß vielmehr eine ganz andere Konstruktion wählen.
20. Das Verbum.
~a~) +Person und Numerus.+ Das Verbum stimmt in Person und Zahl regelmäßig mit dem Subjekte überein. Bei Wörtern, die eine Menge bezeichnen, kann jedoch, +wenn diesen Wörtern ein Genitiv Pluralis beigefügt ist+, das Prädikat im Plural stehen, z. B.: +Eine Menge Leute kamen+ herbei; ein Trupp Soldaten zogen vorüber, ein Rudel Hirsche eilten vorbei (~Constructio ad sensum~ oder: κατὰ σύνεσιν, d. h. Fügung nach dem Sinne). Bei den Wörtern +Paar+, +Dutzend+, +Mandel+, +Schock+ u. ähnl. ist der Plural nur dann gestattet, wenn eine +unbestimmte+ Zahl bezeichnet wird, z. B.: +Ein paar Äpfel sind+ gefallen! +ein Dutzend Bäume sind+ umgeschlagen worden. Dagegen: +Das Paar+ Schuhe +kostet+ zehn Mark, das +Dutzend Tassen kostet+ sechs Mark u. ähnl. Eine Fügung nach dem Sinne findet auch statt, wenn mehrere Subjekte, die im Singular stehen, zu +einem+ Begriffe vereinigt gedacht werden; das Verbum steht dann gewöhnlich im Singular, z. B.: Haus und Hof ist verloren, Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit +war+ die Losung; Haß und Groll sei vergessen usw.
~b~) +Tempus.+ Sehr zu tadeln ist der Wechsel des +Imperfekts+ mit dem historischen +Präsens+, z. B.: Der Mond +schien+, ich +trete+ hinaus und +wandte+ den Blick nach dem Walde. -- Der Feind +schleicht+ herbei und +erstieg+ den Wall. Man muß entweder überall das Präsens oder das Imperfektum gebrauchen. -- Das Tempus der Erzählung ist im Deutschen das +Imperfektum+, nicht das Perfektum. Man vermeide also Wendungen wie: Da +hat+ er gesagt, da +bin+ ich +fortgegangen+; +da bin ich gerufen worden+ u. ähnl. Das Perfektum muß dagegen dann stehen, wenn von einer einzelnen Handlung die Rede ist, deren Vollendung oder fortdauernde Wirkung hervorgehoben werden soll, z. B.: Mir ist ein Buch +gestohlen worden+; er hat alles +verloren+ usw. -- Falsch ist es, das Plusquamperfektum statt des Imperfekts zu gebrauchen; z. B.: Du +warst+ gestern bei uns +gewesen+ (statt: Du +warst+ bei uns). Umgekehrt wird zuweilen nach der Konjunktion +nachdem+ das Imperfektum statt des Plusquamperfekts gesetzt, z. B.: „Nachdem Wallenstein seinen Antrag +erneuerte+ und auf eine bestimmte Erklärung +drang+“ (statt: erneuert und gedrungen +hatte+). Eine solche Vertauschung der Tempora ist gleichfalls zu tadeln. Vgl. I, 228 flg.
~c~) +Modus.+ Wenn der Konjunktiv gebraucht wird, um einen Wunsch auszudrücken (als +Optativ+), oder wenn er in einem +bedingenden Nebensatze+ steht, darf er nicht durch den Konditionalis (vgl. I, 67) umschrieben werden. Man sage also nicht: „Wenn er doch bald +kommen würde+!“ (statt: Wenn er doch bald +käme+!) „Wenn er doch bald +schreiben würde+!“ (statt: Wenn er doch bald +schriebe+!) „Wenn ihr gerechter +sein würdet+ (statt: +wäret+), hättet ihr anders geurteilt“ usw. In den Hauptsätzen, die mit Bedingungssätzen verbunden sind, können dagegen die Formen mit +würde+ stehen. -- Man unterscheide genau zwischen +Indikativ+ und Konjunktiv, z. B.: „Dieser Mann verdient es, daß man ihn +rühmt+“ (es geschieht bereits), und: „Dieser Mann verdient es, daß man ihn +rühme+“ (es wird nicht ausgesprochen, ob es geschieht) usw. Namentlich beachte man das Verhältnis der +direkten+ zur +indirekten+ Aussage. Vgl. I, 259 flg.
21. Die Partizipien.
Über die Bildung der Partizipien vgl. I, 58 flg., 176 flg.
~a~) Das +erste Partizip+ steht in +aktiver+ Bedeutung, z. B.: Der +singende+ Vogel (d. i. der Vogel, welcher +singt+), die +blühende+ Blume (d. i. die Blume, welche +blüht+) usw. -- Ausnahmen sind Ausdrücke wie: +fahrende+ Habe (d. i. die Habe, welche bewegt +wird+), die +betreffende+ Person (d. i. die Person, welche +betroffen wird+), eine +melkende+ Kuh, +schwindelnde+ Höhe, +fallende+ Sucht, +sitzende+ Lebensweise, es findet etwas +reißenden+ Absatz, die +reitende+ Batterie, eine +stillschweigende+ Voraussetzung und einige andere.[14]
~b~) Das +zweite Partizip+ der +transitiven Verben+ steht in +passiver+ Bedeutung, z. B.: der +geschlagene+ Feind (der geschlagen worden ist), die +besiegte+ Armee (die besiegt worden ist) usw. Das zweite Partizip +intransitiver+ Verben kann in der Regel nur dann attributiv gebraucht werden, wenn diese Verben die Formen der Vergangenheit mit +sein+, nicht mit +haben+ bilden; z. B.: der +verstorbene+ Freund (der verstorben ist), die +abgebrannte+ Stadt (die abgebrannt ist), der +umgefallene+ Baum (der umgefallen ist) usw. Doch auch nicht alle Partizipien, die sich in ein mit +sein+ gebildetes Perfektum auflösen lassen, können attributiv verwendet werden, vielmehr nur solche, die einen +Zustand+ bezeichnen, der durch die Handlung herbeigeführt worden ist, z. B.: ein +entsprungener+ Flüchtling (aber nicht: ein +gesprungener+ Knabe), ein +aufgegangener+ Stern (aber nicht: ein +gegangener+ Wandrer), ein +entlaufener+ Hund (aber nicht: ein +gelaufener+ Hund) usw. -- Ausnahmsweise werden auch von intransitiven Verben, die ihr Perfektum mit +haben+ bilden, die Partizipien attributiv gebraucht, z. B. ein pflicht+vergessener+ Mann (der seine Pflicht +vergessen+ hat), ein +studierter+ Mann (der +studiert+ hat), ein +erfahrener+ Mann, ein +ausgelernter+ Kaufmann, ein +geschworener+ Feind, ein +bedachter+ Arzt, ein +verschwiegener+ Freund, ein +verdienter+ Mann usw. Diese Partizipien sind jedoch meist völlig zu +Adjektiven+ geworden und werden nicht mehr als Partizipien empfunden. Durch sie werden Wendungen wie: Das +stattgefundene+ Konzert, der viele Qualen +erlittene+ Dulder, das mich +betroffene+ Unglück u. ähnl., die aufs schärfste zu verurteilen sind, in keiner Weise gerechtfertigt. Unerträglich sind solche Bildungen hauptsächlich deshalb, weil das Partizip mit einem +Objekt+ verbunden ist (+Statt+ finden, +Qualen+ erleiden, es betrifft +mich+), wodurch die verbale Bedeutung dieser Partizipien in den Vordergrund tritt.
~c~) Über die Komparation der Partizipien vgl. I, 149. Je mehr die +verbale+ Bedeutung hervortritt, um so weniger ist die Komparation zulässig. So sagt man: „diese Frage wird immer +brennender+“, aber nicht: „das Haus wird +brennender+.“ Im ersten Satze ist das Partizipium in +adjektivischer+ Bedeutung und noch dazu im übertragenen Sinne gebraucht, während es in der Verbindung „das brennende Haus“ im eigentlichen Sinne steht; dadurch tritt von selbst die +verbale+ Bedeutung in den Vordergrund.
~d~) Wenn das +Partizip+ als Prädikat eines verkürzten Attribut- oder Adverbialsatzes steht, so bleibt es ungebeugt; es tritt daher in der Regel zum +Subjekt+ des Hauptsatzes, z. B.: +Erfreut+ über die empfangenen Eindrücke reiste ich ab. -- Der Not +gehorchend+, nicht dem eignen Trieb, tret’ ich, ihr greisen Häupter dieser Stadt, heraus zu euch. +Schiller.+ -- Diese +Ulmen+, mit Reben +umsponnen+, sind sie nicht Kinder unserer Sonnen? +Schiller.+ -- Doch können diese Partizipien, wenn ein Mißverständnis oder eine Mehrdeutigkeit der Beziehung ausgeschlossen ist, auch zu einem +Dativ+ oder +Akkusativ+, zuweilen auch zu einem +Genitiv+ treten[15], z. B.: Es sollen unsre Frauen vom ersten Eichenlaub am schönsten Morgen +geflochten dir sie+ (die Bürgerkrone) um die Stirne legen. +Goethe.+ Hier bezieht sich das Partizip +geflochten+ auf den Akkusativ +sie+, und diese Beziehung leuchtet ohne weiteres ein, da jede andere Beziehung keinen Sinn geben würde. Dasselbe gilt von den folgenden Sätzen: Noch +zuckend+, mit des Panthers Zähnen zerreißen sie des Feindes +Herz+. +Schiller.+ -- Auf +dieser+ Bank von Stein will ich mich setzen, dem Wanderer zur kurzen Ruh’ +bereitet+. +Schiller.+ -- Der nackte Leichnam wird gefunden, und bald, obgleich +entstellt+ von Wunden, erkennt der Gastfreund von Korinth die +Züge+, die ihm teuer sind. +Schiller.+ -- Doch wo die Spur, die aus der Menge, +der Völker+ flutendem Gedränge, +gelocket+ von der Spiele Pracht, den schwarzen Täter kenntlich macht? +Schiller.+ Selbstverständlich sind solche Partizipien zu meiden, sobald die Beziehung mehrdeutig ist und so zu Mißverständnissen führen kann.
+Anmerkung.+ +Absolute+, mit einem +Akkusativ+ verbundene +Partizipien+ finden sich häufig bei unseren Dichtern, z. B.: +Angehört den Schimpf des Hauses+, geht gedankenvoll Rodrigo. +Herder.+ -- +Schild und Lanze weggeworfen+, fliehn sie über Berg und Tal. +Uhland.+ -- Im Felde schleich’ ich still und wild, +gespannt mein Feuerrohr+. +Goethe.+ Mit Maß und Besonnenheit angewendet sind diese Partizipien von guter Wirkung; sie widerstreben keineswegs der deutschen Sprache und haben dieselbe Berechtigung wie die +absoluten Akkusative+, z. B.: Sie drangen, +die Hand am Schwerte+, auf mich ein. -- Zu Dionys, dem Tyrannen, schlich Möros, den +Dolch im Gewande+. +Schiller.+[16]
22. Das Adjektivum.
~a~) Über die Deklination der Adjektive vgl. I, 27 flg., 147 flg.
~b~) +Die Häufung und Einschachtelung+ adjektivischer Attribute ist zu vermeiden. Tadelnswert sind Sätze wie: In einem feuchten, übelriechenden, halbdunkeln, abends lichtlosen Kerker, bewacht von einem rohen, feindseligen, barbarischen Manne, war er der schrecklichsten und furchtbarsten Verlassenheit anheimgegeben. -- Die Nachrichten +über die von der vor acht Tagen gehaltenen Versammlung gefaßten+ Beschlüsse. -- Man lasse in solchen Fällen Attribute weg oder bilde Nebensätze.
~c~) Man setze das Attribut zu dem Substantiv, zu dem es gehört, z. B.: ein Glas +guten Weines+ (doch auch, namentlich in der Umgangssprache: ein +gutes Glas+ Wein) u. ähnl. Man unterscheide: „Der grausame Befehl des Feldherrn“ und „Der Befehl des grausamen Feldherrn“ usw.
~d~) Wenn ein Attribut zu zwei Substantiven verschiedenen Geschlechts gehört, so muß es zweimal gesetzt werden, z. B.: großes Glück und große Wonne (nicht: +großes+ Glück und Wonne), schweres Leid und schwerer Kummer (nicht: +schweres+ Leid und Kummer), hohe Freude und hohes Glück (nicht: +hohe+ Freude und Glück) usw.
~e~) Begriffsverhältnisse, die am besten durch eine +Zusammensetzung+, durch ein +präpositionales+ oder +Genitiv-Attribut+ zum Ausdrucke kommen, dürfen in der Regel nicht durch +adjektivische Attribute+ wiedergegeben werden. Man sage: das +Hausrecht+ (nicht: das häusliche Recht), ein +Mönchskloster+ (nicht: ein mönchisches Kloster), ein +Klostergeistlicher+ (nicht: ein klösterlicher Geistlicher), ein +Manneswort+ (nicht: ein männliches Wort), +Aufenthalt+ in +England+ (nicht: englischer Aufenthalt), +die Rede des Kriegsministers+ (nicht: die kriegsministerliche Rede), +die Abreise des Königs+ (nicht: die königliche Abreise), die Entwickelung der +Rechtswissenschaft+ (nicht: die rechtswissenschaftliche Entwickelung) usw.
~f~) Tritt ein adjektivisches Attribut zu einem +zusammengesetzten+ Worte, so bezieht es sich immer auf das +Grundwort+ und darf nicht auf das +Bestimmungswort+ bezogen werden. Falsch ist daher z. B.: ein seidener Strumpfwirker, ein fertiges Kleiderlager, ein getrockneter Obsthändler, ein silbernes Hochzeitsgeschenk (statt: Geschenk zur silbernen Hochzeit), ein wohlriechender Wasserfabrikant, ein ausgestopfter Tierhändler, ein roter Weintrinker, reitende Artilleriekaserne usw.
23. Das Pronomen.
~a~) Über die Deklination der Pronomina vgl. I, 37 flg., 159 flg. Vor die Pronomina +der+, +dieser+, +jener+ tritt oft das Zahlwort +aller+, +alle+, +alles+, verkürzt: +all+. Sowohl das Zahlwort +aller+ usw., als die Pronomina werden dann stark dekliniert, z. B.: +alles+ das Glück; die Freude +aller jener+ Unglücklichen; er verbannte +alle diese+ Verschwörer usw. Man sagt richtig: +alles+ das Glück; oder: +all+ das Glück usw. Häufig erscheinen auch die Formen: +alle+ das Glück, +alle+ der Jammer, +alle+ der Neid u. ähnl. Nicht nur in Verbindungen wie: trotz +alle+ dem, bei +alle+ dem, von +alle+ dem u. ähnl. ist dieses +alle+ gestattet, sondern es ist überhaupt eine alte berechtigte Form. Das =e= in „+alle+ das Glück“ und ähnlichen Formen ist nämlich nicht eine Kasusendung, sondern ein alter +Bindevokal+ (ahd. ~a~). Man kann also sagen: +bei allem dem+, +bei dem allem+, +bei alle dem+. Falsch ist jedoch: +bei dem allen+.
~b~) Es darf niemals unklar bleiben, +auf welches Substantiv das Pronomen zu beziehen ist+. Man beachte namentlich folgendes: Das Pronomen +er+, +sie+, +es+ bezieht sich auf das +Subjekt+ des vorhergehenden Satzes, das Pronomen +derselbe+ dagegen auf ein anderes Satzglied. Vgl. hierüber S. 12. Das Pronomen +dieser+ vertritt von den Substantiven, auf die eine Beziehung stattfindet, immer das +zuletzt stehende+, während +jener+ auf das +entfernter stehende+ hinweist, z. B.: Das Nibelungenlied und Gudrunlied sind die bedeutendsten Volksepen des zwölften und dreizehnten Jahrhunderts; +dieses+ umfaßt den norddeutschen, +jenes+ den fränkischen, burgundischen, gotischen und hunnischen Sagenkreis.
~c~) +Das pronominale Subjekt darf nicht ausgelassen werden+ (ausgenommen im poetischen Stile, wo die Auslassung zuweilen von guter Wirkung ist, z. B.: in den Versen Heines: „Habe schon in jungen Jahren manches bittre Leid erfahren“). Im Geschäftsstil pflegt gegenwärtig das Pronomen der ersten Person unterdrückt zu werden, z. B.: „Hierdurch +teile+ Ihnen die Verlegung meines Geschäftes mit und +übersende+ beifolgend die gewünschten Proben.“ Diese Unsitte ist sehr zu tadeln. Zuweilen wird das pronominale Subjekt ausgelassen, wenn unmittelbar vorher ein Kasus obliquus des Pronomens dagewesen ist, z. B.: „+Mir+ geht es +gut+ und +hoffe+ von Dir das gleiche.“[17] Auch in solchen Fällen ist die Auslassung nicht zu billigen. Störend ist eine solche Auslassung namentlich in beigeordneten Relativsätzen, z. B.: „Der Schmuck, +den+ ich sah und mir sehr gefiel“ usw. Der Akkusativ +den+ kann nicht das Subjekt des zweiten Relativsatzes vertreten; der Satz muß heißen: „Der Schmuck, den ich sah und +der+ mir sehr gefiel.“ Auch umgekehrt kann nicht der Nominativ den Akkusativ vertreten, ich darf nicht sagen: „Der Schmuck, der mir sehr gefiel und ich kaufte“, sondern ich muß sagen: „und +den+ ich kaufte.“[18]
~d~) +Das Relativpronomen muß möglichst nahe bei dem Substantivum stehen, auf das es zurückweist.+ Nicht gut ist also der Satz: „Deine Worte wecken mannigfache Sorgen in meiner Brust, +die mich zu Taten aufstacheln+“ (statt: Deine Worte, die mich zu Taten aufstacheln usw.). Doch hüte man sich, den regierenden Satz in unschöner Weise zu zerreißen: z. B.: Ich rate dir, dem Beispiel, +das dir dein Freund gibt+, zu folgen. Besser: Ich rate dir, dem Beispiel zu folgen, das dir dein Freund gibt.
~e~) +Das Substantiv, auf das sich ein Pronomen bezieht, muß wirklich vorhanden sein und darf nicht bloß aus dem Zusammenhange ergänzt werden.+ Falsch ist z. B.: „+Die Fischerei+ ist in Rußland sehr wichtig, alle Gewässer wimmeln von +diesen Tieren+.“ -- „Der lateinische +Sprach+gebrauch läßt das nicht zu; denn +diese+ (d. i. die lateinische Sprache) fordert vor allem Bestimmtheit des Ausdrucks.“[19]
~f~) Man setze nicht anstatt des +Relativpronomens+ ein persönliches oder hinweisendes Fürwort, oder anstatt des relativen Pronominaladverbs ein demonstratives, z. B.: Die Taube, nach der der Jäger oft geschossen und +sie+ (statt: und +die+ er) niemals getroffen hat. -- Der Hut, den sie gerade bog und +seine+ Bänder (statt: und +dessen+ Bänder sie) durch die Finger gleiten ließ. -- Die Federn, die im Winde verfliegen oder die jungen Vögel sie auffangen und ihre Nester +mit+ ausfüttern (statt: oder +die+ die Vögel auffangen und +womit+ sie ihre Nester ausfüttern). -- Mein Pferd, +wo ich darauf+ reite (statt: +auf welchem+ oder +worauf+ ich reite). -- Die Angelegenheit, wo ich +davon+ sprach (statt: +von welcher+ oder +wovon+ ich sprach).
~g~) Über den Gebrauch der relativen, demonstrativen und interrogativen Pronominaladverbien, sowie des Relativpronomens +was+ vgl. I, 177, 42, 198.
24. Das Adverbium.
Die +Adverbien dürfen nicht als adjektivische Attribute gebraucht werden+. Man sage daher nicht: ein +entzweies+ Kleid, ein +zues+ Fenster, ein +neuliches+ Gerücht, ein +rechter+ brauchbarer Arbeiter (statt: ein +recht+ brauchbarer Arbeiter), ein +rechtes+ gutes Kind (statt: ein +recht+ gutes Kind), eine +ganze+ treffende Antwort (statt: eine +ganz+ treffende Antwort), einige +anscheinende+ Betrunkene (statt: +anscheinend+ Betrunkene) usw. -- Zwar werden einige Adverbien auf +-lich+ und auf +-weise+ häufig adjektivisch gebraucht, z. B.: der +wahrscheinliche+ Ausgang des Prozesses, eine +stufenweise+ Besserung, eine +teilweise+ Abänderung, eine +zeitweise+ Benachrichtigung u. ähnl., doch ist der im übrigen völlig eingebürgerte attributive Gebrauch auch dieser Adverbien in höherer, nicht geschäftsmäßiger Sprache nicht zu empfehlen. Von den mit +-weise+ zusammengesetzten Adverbien werden übrigens nur diejenigen attributiv verwendet, die mit +Substantiven+ zusammengesetzt sind, z. B.: tropfenweise, gesprächsweise, stückweise usw., während die mit +Adjektiven+ zusammengesetzten einen solchen Gebrauch auch in der Umgangssprache nicht zulassen. Man sagt niemals: die +möglicherweise+ Ankunft, das +merkwürdigerweise+ Schweigen, das +unachtsamerweise+ Fortgehen usw.
25. Präpositionale Ausdrücke.
~a~) +Das Zusammenstoßen zweier Präpositionen ist zu meiden+, da es den Satz unschön und unübersichtlich macht, z. B.: Ein unglückliches Buch hat Sie +auf für+ uns undenkbare Gedankenverbindungen gebracht (statt: auf Gedankenverbindungen, die für uns undenkbar sind). -- Soll sich ein aus dem Felde heimkehrender Soldat +von zu+ Hause gebliebenen Stubenhockern schelten lassen? (statt: von Stubenhockern, die zu Hause geblieben sind). -- +Von an+ der Ausführbarkeit Zweifelnden wird uns geschrieben usw.
~b~) +Mehrere Präpositionen, die verschiedene Kasus regieren, dürfen nicht auf ein Wort gemeinsam bezogen werden, wenn das Wort verschiedene Formen für die betreffenden Kasus hat.+ Man kann ohne Anstoß sagen: +mit+ oder +ohne+ Waffen, +in+ und +um euch+, +mit+ oder +ohne uns+ u. ähnl., weil „Waffen, euch, uns“ sowohl Dative, als auch Akkusative sein können. Falsch ist dagegen: +mit+ oder +ohne+ den Fürsprecher (statt: +mit dem+ Fürsprecher oder +ohne ihn+), in oder +um den+ Wald, +mit+, +in+ und +für die+ Phantasie (Rud. Gottschall) usw.
~c~) +Man läßt den Kasus, der von der Präposition regiert wird, am besten unmittelbar auf diese folgen und vermeidet es, andere Kasus, die von einem Partizipium regiert werden, einzuschieben.+ Hart klingen Sätze wie die folgenden: „+Von mir bekannten+ Bewohnern des Ortes wurde ich benachrichtigt“ (statt: Von +einigen+ mir bekannten Bewohnern, oder: Von Bewohnern des Ortes, +die+ mir bekannt waren). -- „+Durch mich anklagende Worte+ hat er mich verletzt“ (statt: Durch +seine+ mich anklagenden Worte, oder: Durch +diese+ mich anklagenden Worte). -- „Mit +keine Unklarheit+ übrig lassender Bestimmtheit“ (statt: Mit +einer+ keine Unklarheit usw., oder: Mit einer Bestimmtheit, die keine Unklarheit übrig ließ) usw.
~d~) +Eine und dieselbe Präposition darf nicht zur gemeinsamen Verknüpfung mehrerer Worte mit einem Objekt oder Attribut verwendet werden, wenn sie nicht zur Verknüpfung jedes einzelnen Wortes mit dem betreffenden Objekt oder Attribut genau paßt.+ Falsch ist z. B.: Der Kampf und Sieg +über den Feind+ (statt: Der Kampf mit dem Feinde und der Sieg über ihn); die junge Mannschaft bewegte teils +Furcht+, teils +Hoffnung auf+ den Krieg (statt: teils Furcht +vor dem+ Kriege, teils Hoffnung +auf+ ihn) usw.
~e~) Die +Häufung präpositionaler Ausdrücke+ ist zu meiden. Schon die Wiederholung derselben Präposition ist nicht gut, z. B.: „Durch einen Schuß +durch+ das Bein wurde er kampfunfähig“ (besser: Ein Schuß durch das Bein machte ihn kampfunfähig). -- „Es verrät einen Mangel +an+ Glauben +an+ Gott“ (besser: einen Mangel an Gottesglauben). -- „Hier spricht die Fürsorge +für+ das eigene Wohl +für+ den Gegner“ (besser: zugunsten des Gegners). -- „Der Wunsch +nach+ dem Fortleben +nach+ dem Tode beseelt die Menschen“ (besser: Der Wunsch, nach dem Tode fortzuleben) usw. -- Noch anstößiger und für einen gebildeten Hörer oder Leser geradezu unerträglich sind Häufungen präpositioneller Fügungen, die mit einer Einschachtelung von Satzgliedern verbunden sind: z. B.: „Der Papst hat +gegen+ die +bei+ der +gegen+ den Schweizer Konsul gemachten Demonstration beteiligten Individuen eine strenge Untersuchung einleiten lassen.“ -- „Er hat +in+ dem +von+ ihm +unter+ der bekannten Chiffre +für+ die Allgemeine Zeitung verfaßten Artikel das Gegenteil behauptet“ usw. -- Aber auch sonst sind Häufungen präpositionaler Ausdrücke zu tadeln, z. B.: „+Durch+ den Hinweis +aus+ kaiserlichem Munde +auf+ den vorjährigen Weihnachtsabend +in+ Feindesland und +auf+ den diesjährigen +am+ heimischen Herde ward die Erinnerung an jene Zeit in allen recht lebendig“ u. ähnl.
26. Als und wie.