Kulturgeschichte der Nutztiere
Part 59
Für alle Freien bildete die Jagd eine Lieblingsbeschäftigung, so daß sie oft andere wichtige Geschäfte hintan setzten. So erließ Karl der Große 789 eine Verordnung, wonach die Grafen an den Gerichtstagen nicht auf die Jagd gehen sollten. Von den Fürsten erfahren wir, daß sie fast ausnahmslos mit Leidenschaft die Jagd liebten. König Guntram, der Enkel des Gründers des Frankenreichs, Chlodwigs, ließ nach dem Bericht Gregors von Tours einen seiner vornehmsten Hofbeamten, den Kämmerer Chundo, wegen unberechtigter Erlegung eines Urs im Vogesenwald, welche Handlung nicht einmal unzweifelhaft erwiesen war, erbarmungslos steinigen. Ein anderer Enkel Chlodwigs, Theodebert, fand seinen Tod im Kampfe mit einem gewaltigen Wildstier durch einen von diesem abgeschlagenen Baumast, der an des Königs Kopf heftig anschlug. Von König Dagobert I. wird gesagt, daß er durch beständige Übungen mit den Waffen und in der Jagd eine unvergleichliche Gewandtheit und Rüstigkeit erlangt hatte. Ebenso gewandt war Karl der Große, der sich noch im hohen Alter gern mit der Jagd befaßte. Er erließ mehrmals scharfe Verordnungen über den Jagdschutz in den königlichen Forsten; denn kraft des Eigentumsrechts hatte er wie jeder andere Eigentümer eines geschlossenen Grundbesitzes das ausschließliche Jagdrecht auf seinen Landgütern.
Das Wort _forestum_ oder _forestis_, woraus das deutsche Forst und das französische _forêt_ wurde, bedeutet in den lateinischen Urkunden stets den Sonderwald, im Gegensatz zum Markgenossenschafts- und Allmendewald. Es wird im Deutschen mit Bannwald bezeichnet. Der _forestarius_ (woraus Förster entstand) der karolingischen Zeit war ein höriger Jagdbediensteter, denn eine Forstwirtschaft in unserem Sinne gab es damals noch nicht. Dürres und gefallenes Holz konnte jedermann auch im Bannwald holen, aber ohne Erlaubnis keine Bäume darin fällen und seine Schweine nicht ungefragt darin auf die Eichelmast treiben. Wer die Erlaubnis zu letzterem erhielt, mußte den Zehnten als Entschädigung für die Mastnutzung bezahlen.
Der oberste Verwaltungsbeamte eines königlichen Landgutes (_judex villae_, d. h. Hofrichter) hatte auch den Wald und das darin befindliche Wild zu überwachen, für Jagdhunde und Beizvögel für den königlichen Dienst zu sorgen, die Umzäunungen der eingeparkten Orte in gutem Stande zu halten, die Wölfe vertilgen zu lassen und sollte eigene Ministerialen zur Anfertigung von Netzen für Jagd- und Vogelfang, wie auch für den stets dabei verstandenen Fischfang halten. Hatte jemand aus dem Volke einen Wilddiebstahl in den königlichen Forsten begangen, so mußte er unnachsichtlich die gesetzliche Strafe von 60 Solidi -- eine sehr harte Strafe -- bezahlen. Niemand sollte beim Huldigungseide, den damals das ganze Volk zu leisten hatte, einen Wilddiebstahl verhehlen.
Zur Zeit des Frankenreichs erhielten auch die Kirchen von den Königen und Fürsten, ebenso reichen Privaten, die sich mit dem Himmel gutstellen wollten und ein böses Gewissen wegen Verbrechen und Gewalttat der verschiedensten Art hatten, mit den geschenkten Gütern und Waldungen auch das Recht darin zu jagen zu alleinigem Eigentum. Die Geistlichen sollten aber wegen ihres kirchlichen Amtes nicht selbst jagen, sondern ihr Jagdrecht durch ihre Ministerialen ausüben lassen. Doch hielten sie sich vielfach nicht an diese Vorschrift und gingen selbst zu Pferd zur Jagd. So haben die Könige je und je dagegen einschreiten müssen. Im Jahre 759 erließ Karl der Große das Gebot, wonach sich die Diener Gottes alles Herumschweifens mit Hunden, auch Sperbern und Falken, enthalten sollten. 789 ward das Gebot erneuert: Bischöfe, Äbte und Äbtissinnen sollten weder Kuppeln Hunde noch Jagdfalken oder Habichte halten. Karl überließ zwar 774 Geistlichen eines Klosters einen Wald mit der Vergünstigung, darin Hirsche und Rehe zu jagen, aber nur deshalb, damit sie vom Leder dieser Tiere die zum Gottesdienst gehörenden Bücher und mit dem Fleische die Körper der kranken Brüder stärken und herstellen könnten. Auf die nämliche Art erlaubte er 789 einem andern Kloster, die Mönche dürften in ihren eigenen Waldungen jagen, um Leder zu Büchereinbänden und Handschuhen zu gewinnen. Man sieht daraus, daß Karl den Geistlichen teilweise nachgeben mußte, die ihrem kirchlichen Amte die Jagd als nationalen Sport nicht opfern wollten. Er überließ auch wirklich dem Stifte Osnabrück einen Wald ohne alle Einschränkung der Jagd auf wilde Schweine, Hirsche, Vögel, Fische und was sonst zum Bannforste gehörte. Übrigens benutzten die Beamten oder Meier der Klöster, z. B. des Klosters St. Gallen, wie uns der jüngere Ekkehard berichtet, den Umstand, daß die Mönche selbst nicht jagen durften, und versicherten ihren Herren, daß die Jagd ihnen als Männern gehöre. Später wurde den Geistlichen die Jagd wenigstens zu gewissen Zeiten erlaubt. So überließ König Arnulf 890 dem Erzbischof Dietmar von Salzburg die Jagd auf Bären und Schweine drei Wochen vor Herbstnachtgleiche bis zum Feste des heiligen Martin (11. Nov.).
Nach dem römischen Schriftsteller Arrian, der in der Mitte des 2. Jahrhunderts starb, hatten schon die keltischen Jäger, die mit Vorliebe Hetzjagden auf Hirsche und Hasen abhielten, in Nachahmung der römischen, ihre geselligen Vereine, die unter dem Schutze einer weiblichen Gottheit standen, welche er, da er griechisch schrieb, mit dem Namen Artemis bezeichnet, und es bestand der löbliche Gebrauch, dieser Artemis zu Ehren alljährlich ein Liebesmahl zu feiern. Die Gelder dazu wurden im Laufe des Jahres gesammelt, und zwar in Form einer Spende, welche die Jäger in die Klubkasse zu geben hatten. Die Spende belief sich für einen erlegten Hasen auf zwei Obolen, für einen Fuchs auf eine Drachme, für ein Reh aber auf vier Drachmen. Je nach dem Kassenstand wurde dann am Jahresfest eine Ziege, ein Schaf oder ein Rind gekauft und der Göttin der Jagd geopfert, d. h. zu Ehren derselben von den Mitgliedern verschmaust, wobei auch die Hunde ihr Teil erhielten.
Etwa 400 Jahre nach Arrian treffen wir anscheinend ähnliche Zustände. So läßt der Bischof Gregor von Tours einen Diakonus Vulfelaich von einer Klostergründung erzählen, die sich im Jahre 585 zugetragen hatte. Vulfelaich hatte bei Trier ein Bild der römischen Jagdgöttin Diana gefunden, „das das abergläubische Volk abgöttisch verehrte“. Nun kam dieser sonderbare Heilige auf die verrückte Idee, sich bei jenem Heiligenbilde als Säulenheiliger zu produzieren und auch im Winter auszuhalten, obschon ihm die Zehen erfroren. Wenn er nun von Ferne einen Menschen zu Gesicht bekam, fing er an zu predigen: „Es sei nichts mit der Diana, nichts mit den Bildern, nichts mit dem Götzendienst, unwürdig seien jene Lieder, die sie beim Weine und den schwelgerischen Gelagen sängen. Würdig sei es allein, dem allmächtigen Gotte, der Himmel und Erde erschaffen habe, Opfer des Dankes zu bringen.“ Als Vulfelaich sich einen Anhang erworben hatte, stieg er von seiner Säule und veranlaßte die Menge, die Bildsäule der Diana mit Stricken umzuwerfen und mit Hämmern in kleine Stücke zu zerschlagen.
Über die jagdlichen Verhältnisse des Mittelalters geben uns wiederum die verschiedenen Rechtsbücher jener Zeit Kunde, von denen die berühmtesten das um das Jahr 1230 aufgezeichnete Sachsenrecht, der „Sachsenspiegel“, und der bald nachher, um 1276, verfaßte „Schwabenspiegel“ sind. Vom 10. bis zum 13. Jahrhundert dehnten sich die Bannforste immer mehr aus und die Jagd in ihnen war ein Reservatrecht dessen, dem der Wildbann gehörte. Nicht nur der Kaiser, sondern auch die Grafen hatten den Königsbann, der sich auf die hohe Jagd bezog, während nur die Jagd auf Raubwild, zu dem auch der Bär gehörte, freigegeben war. So wurde durch den Wildbann das alte Recht gebrochen, wonach die Jagd ein Zubehör auf Grund und Boden war. Schon im 9. Jahrhundert schenkten die Könige an Klöster Liegenschaften, ohne das Recht der Jagd. Die Gemeinfreiheit schwand immer mehr dahin. Diesen Vorgang beschleunigte ein grausames Schuldrecht durch die immer mächtiger werdenden Grafen. Der wirtschaftliche Kampf wurde noch erschwert durch die gewaltsame Art, wie der Heerbann zusammengebracht wurde. Um nun der Willkür der Grafen zu entgehen, stellten sich die meisten der freien Markgenossen unter den Schutz des Königs oder der Kirche. Nun konnten sie, da der Heeresdienst nur den freien Männern oblag, nicht mehr willkürlich ausgehoben werden. Als Vasallen des Königs und der erstarkten Geistlichkeit mußten sie als Gegenleistung für den gewährten Schutz fronen und zinsen.
Die ersten nachweisbaren Spuren von Frondienst, welche die unfreie Bauernschaft im Interesse der Jagd zu leisten hatte, betraf die Instandhaltung der Brühle oder Tierparke, deren Instandhaltung ausschließlich der unfreien Bevölkerung oblag. Schon Ludwig der Fromme verordnete im _Capitulare_ vom Jahre 820, daß kein freier Mann gezwungen werden sollte, an den herrschaftlichen Brühlen (_brolii dominici_) zu arbeiten. Die Ausübung der Jagd war im ganzen noch dieselbe wie zur Zeit der Stammesherrschaft, nur wandte der neue große Grundbesitz natürlich einen größeren Apparat an, er hatte eigene Jagdbediente, eine vermehrte Anzahl Hunde und einen großen Vorrat von Netzen und andern Fangvorrichtungen. Die zur Jagd gebrauchten Hunde waren dieselben wie früher. Es wurden besonders starke und scharfe Fanghunde (_molossus_ oder Rüde) gehalten, die den Kampf mit Bären und Wildstieren ehrenvoll bestanden. Ausgedehnte Jagdbezirke wurden mit lose auf Stellstangen liegenden Fallnetzen umstellt und durch die Hörigen das Wild hineingetrieben. Hier fing es sich in den Maschen der herabfallenden Netze und wurde von den in der Nähe versteckten Jägern abgestochen.
Die Jagd wurde immer mehr eine beliebte Zerstreuung der Grundherrn, und ein weites, wildreiches Jagdrevier, in welchem zu Ehren der Gäste Jagden abgehalten wurden, gehörte zu jedem großen Grundbesitz. So gab es an den Fürstenhöfen keine große Festlichkeit ohne Jagdvergnügen, wobei auch die Damen mit dem Falken auf der Faust der Reiherbeize oder der Hetzjagd mit den flinken Federspielen oblagen. Dem jungen Brun de Montagne wurden, als er noch Säugling war, junge Hunde und Falken verehrt. Das war damals das vornehmste Spielzeug des Adeligen.
Da man sich oft ganze Wochen hindurch dem Jagdvergnügen hingab, führte man Zelte mit sich, mit denen das ganze Mittelalter hindurch ein großer Aufwand getrieben wurde. Mit ihnen und dem nötigen Proviant beladene Pferde wurden an bestimmte Plätze, an denen man zusammenkommen wollte, vorausgesandt. Die Landesherren aber bauten sich schon frühe Jagdschlösser, die mehr Bequemlichkeit als solche Zelte boten, inmitten ihrer größeren Jagdforste. Schon Karl der Kahle ließ sich das vermutlich an der Isar gelegene Jagdschloß Bacivum bauen, das er oft besuchte. Und sein Enkel Karlmann starb daselbst 884 an einer auf der Jagd durch unglücklichen Zufall erhaltenen Verwundung. Heristallum war ein Jagdschloß der Frankenkönige, an der Mosel gelegen und schon zu Karls des Großen Zeiten als solches berühmt; es ging noch auf Heinrich I. den Vogler (876 bis 936), den 919 von den Franken und Sachsen in Fritzlar zum König gewählten Sohn Ottos des Erlauchten, Herzogs von Sachsen, den eigentlichen Gründer des deutschen Reiches, über, wurde aber dann von den plündernd die Flüsse herauffahrenden Normannen zerstört. Ein solches Jagdschloß wird im mittelhochdeutschen Gedicht aus dem Ende des 12. Jahrhunderts Biterolf und Dietlieb jeithove oder gejeithof genannt, im Erek des Hartmann von Aue (1170-1215), der an den Kreuzzügen von 1189 und 1197 teilnahm, wird es jagehûs genannt, im Epos Parzival Wolframs von Eschenbach (gest. um 1225) dagegen weidehûs. Das Jagdhaus im Erek liegt an einem See, zwei Meilen rundherum ist der Wald von einer Mauer umgeben und innerhalb der Mauer sind drei Gehege angelegt, von denen das eine Rotwild, das andere Schwarzwild und das dritte „kleinen Klunder“, d. h. Füchse, Hasen u. dgl. enthält. Es sind Hunde da zur Hirschhatz und Windhunde für die Hasen, gegen Schweine und Bären „breite, starke Spieße“; und im Jagdhaus sind allerlei Fangnetze und „gutes Geschütz“ vorhanden.
Im späteren Mittelalter waren solche Jagdschlösser etwas ganz Gewöhnliches. So besaß Kaiser Maximilian I. (geb. 1459, reg. von 1486-1519) ein Jagdschloß bei Augsburg, Wellenburg genannt, westlich davon dasjenige von Wellersberg, noch weiter entfernt das von Dillingen; ferner nennt er selbst Jagdhäuser in Günzburg, Weißenhofen, Pfaffenhofen, Angelberg und Oberndorf. Wo solche Jagdhäuser fehlten, wird wohl die Gastfreundschaft der Untertanen in Anspruch genommen worden sein, namentlich die der Klöster. In Verbindung damit entwickelte sich dann die Pflicht der Atzung und Hundelege.
Die Häute des erlegten Wildes wurden unter anderem auch zu Anzügen und Handschuhen verarbeitet. So kleidete sich Karl der Große mit Vorliebe in Wildleder und noch im 16. Jahrhundert war die Jägertracht aus Tierfell keine Seltenheit. Auf der Jagd Verunglückte und andere Tote wurden zur Beförderung in frisch abgezogene Hirschhäute genäht, und es scheint sogar allgemein Sitte gewesen zu sein, die Könige von Frankreich nach ihrem Tode in eine solche einzuwickeln. Für gewöhnlich bestand die Kleidung des Jägers aus einem Hemd mit halblangem Wams, das im Winter grau, im Sommer grün sein sollte. Bei den Vornehmen war das Winterwams mit Pelz gefüttert. Gegürtet wurde das Wams mit einem Ledergurt, der das Jagdschwert und das Weidmesser trug. Die Beine steckten in strumpfartigen Hosen, die Füße waren mit Schuhen oder Stiefeln bekleidet und auf dem Kopf saß ein Filzhut oder eine Kappe.
Als Waffen benützte man außer dem Schwert den Ger als Wurfspeer und Stoßwaffe zugleich. War er besonders für letzteren Zweck bestimmt, so trug er vielfach einen Querriegel. Mit ihm, dem _espieu_ der Franzosen, im Gegensatz zur geworfenen _lance_, ließ der Jäger die Wildsau auflaufen und ging er dem Bären zu Leibe. Der Riegel war fest oder beweglich und in letzterem Falle mit ledernen Riemen angebunden, die um den Schaft gewickelt und daselbst festgenagelt waren. Man benützte aber auch den espieu, die Saufeder, zum Werfen. Als Fernwaffe diente der mit dem Bogen entsandte Pfeil. Dieser sollte acht Handbreiten lang, seine eiserne Spitze aber fünf Finger lang und vier Finger breit sein. Abgeschnellt wurde er mit dem vorzugsweise aus Eibenholz hergestellten Langbogen, dessen Sehne besser aus Seide denn aus Hanf angefertigt sein sollte. Der Bogen sollte, an der Sehne gemessen, 20 Handbreiten lang und so biegsam sein, daß ihn der Jäger längere Zeit gespannt halten konnte, wenn er sich dem Wild langsam und sichernd näherte. Zum Langbogen kam jetzt noch der Kreuzbogen, die Armbrust, hinzu. Schon im Jahre 1048 wird die Armbrust in einer Urkunde Tirols erwähnt, es dauerte aber Jahrhunderte bis sie in Deutschland den Langbogen verdrängte. In Frankreich war dies noch später der Fall. In den französischen Artus- und Abenteuerromanen wird die Armbrust als Waffe noch nicht erwähnt; dagegen geht in dem nach französischem Vorbilde um 1210 vom mittelhochdeutschen Dichter Gottfried von Straßburg gedichteten Epos „Tristan und Isolde“, Tristan mit ihr bürschen. Als Kriegswaffe wurde die Armbrust früher heimisch denn als Jagdwaffe. So wurde in Paris im Jahre 1359 die Gesellschaft der Armbrustschützen gegründet, aber als Jagdwaffe soll die Armbrust in Frankreich erst seit 1554 nach einer Verbesserung durch Andelot allgemein benützt worden sein. Kaiser Maximilian I. führte mit Vorliebe die Armbrust, mit einem Bogen aus Stahl, bei Frostwetter dagegen benutzte er eine solche mit Bogen aus Horn. Das Weidmesser wurde im 12. und 13. Jahrhundert in Frankreich _quenivet_ bezeichnet, ein Ausdruck, der sich im französischen _canif_, im englischen _knife_ und im norddeutschen Knif bis auf den heutigen Tag erhielt. Als die Schwerter für den Krieg, die bis dahin eine runde Endigung gehabt hatten, seit dem 12. Jahrhundert spitz ausliefen, wurde auch das Jagdschwert nach vorne zu gleichmäßig spitz hergestellt, um zum Stechen zu dienen. Das Jagdpersonal trug kein Schwert, dafür aber das Weidmesser, franz. _escorcheor_, deutsch Weidener. An einem Band trug der Jäger um die Schultern das Horn, zuerst aus dem Horn von Wildbüffeln, später von Hausrindern angefertigt; war es ausnahmsweise aus dem kostbaren Elfenbein hergestellt, so hieß es _oliphant_. Damit gab man die Signale, durch welche nicht nur die Jäger benachrichtigt, sondern auch die Hunde gelenkt und die ganze Jagd geleitet wurde. _Huer et corner_, d. h. Schreien und Hornen waren das unerläßliche Mittel der Hetzjagd im freien Revier, welche die beliebteste Jagdart des Mittelalters war. Man nannte sie in Deutschland das Überlandjagen, in Frankreich die _chasse à courre_. Die Entwicklung dieser Jagdart zu einer eigenen Kunst vollzog sich mit dem Aufkommen der großen Vasallen in Frankreich, wo diese Jagdart durch die fränkischen Eroberer von den unterworfenen Kelten übernommen wurde. Letztere haben nach der Überlieferung Arrians schon die Hetzjagd auf Hirsche und Hasen geübt.
Der Grundbesitz hatte in Frankreich schneller als in Deutschland und England zu einem mächtigen und selbständigen Vasallentum geführt, das Ludwig II. und Suger, Philipp der Schöne, Ludwig XI. und Richelieu erst brechen mußten, bevor eine staatliche Einheit möglich war. Dieses reiche, vornehme Vasallentum hat die Hetzjagd geschaffen, begünstigt durch die Überlieferung solcher Jagdweise aus keltischer Vorzeit und die verhältnismäßig hohe Kultur, die schon Julius Cäsar an den Galliern rühmte und die in der Folge Frankreich jenen großen Vorsprung vor Deutschland und England in materieller und geistiger Hinsicht verschaffte. Die Vasallen besaßen ein ausgedehntes Jagdrevier und bezogen aus dem ausgedehnten Grundbesitz die Mittel, ein geschultes Jagdpersonal und zahlreiche Meuten zu unterhalten. In der Mitte des 14. Jahrhunderts schätzt Gace de la Bigne die Meuten in Frankreich auf 20000 Stück. Nach Frankreich bildete das vom Normannen Wilhelm eroberte und an seine Vasallen aufgeteilte England diese vornehme französische Jagdart bei sich aus, während in Deutschland der Mangel an materiellem Reichtum und das Fehlen des keltischen Blutes im Jäger wie im Hund solche noble Passion erst spät und zögernd aufkommen ließ.
Wie in Frankreich war auch in Deutschland das ganze Mittelalter hindurch der Gebrauch des an einem Riemen geführten Leithundes (franz. _liëmier_) allgemein üblich. Mit ihm wurde der Hirsch oder sonstiges Wild „bestätigt“ und dann von den Jägern zu Pferd mit den Laufhunden gehetzt, bis es gestellt und abgestochen zu werden vermochte. Dabei suchte man ihm die Flucht über Land, wo man ihm weniger leicht zu folgen vermochte, zu verwehren und ihn im Walde festzuhalten, indem man den zu bejagenden Waldbezirk durch Knechte und Bauern umstellte, die den Auftrag hatten, das Ausbrechen des Wildes aus dem Walde zu verhindern. Dabei wurde der einzelne Posten als Warte bezeichnet. Dieser sollte durch Schreien und Lärmen das auszubrechen versuchende Wild zurückjagen; geschah dies nicht und brach das Wild aus, so wurde der betreffende Bauer nach dem Weistum von Rode mit der Wegnahme des besten Ochsen bestraft. In Tristan und Isolde des Meisters Gottfried von Straßburg und in den Nibelungen des unbekannten ritterlichen Dichters aus dem Beginne des 12. Jahrhunderts ist mehrfach von solchen Warten bei der Jagd die Rede. Auch bei der Jagd im Meleranz sind drei Warten mit Hunden aufgestellt. Man ließ nämlich nicht von Anfang an die ganze Meute, sondern immer nur einen Teil derselben auf den Hirsch (oder anderes Wild) los, da die Hunde nicht ausdauernd genug waren, um ihn mattzuhetzen und nach einiger Zeit der Ablösung durch frischgebliebenes Material bedurften. So wurde ein Teil der Meute auf die Warten gegeben und später angehetzt, wenn der Hirsch gerade vorüberflüchtete.
Wenn ein hoher Herr „über Land“ jagte, dann legte die vorsichtige Jägerei Windhundwarten weit hinaus auf Feld, die auf den halb mattgehetzten Hirsch (oder anderes Wild) losgelassen wurden und ihn in der Regel bald stellten. War das Revier von einem Fluß begrenzt, so wurden auch Schiffswarten aufgestellt. Die Meute bestand aus wenigstens 12 Laufhunden und einem Leithund. Im Nibelungenlied hat Gunther zwei Meuten, also zweimal 12 gleich 24 _ruore_ (= Bracken) zur Verfügung. Als Siegfried gleichfalls auf die Jagd reiten will, schlägt ihm Hagen vor, das Jagdpersonal und die Hunde zu teilen. Da nimmt Siegfried wohl das Personal an, verzichtet aber auf die Meute und bittet sich nur den Leithund aus. Im Meleranz besteht die Meute aus 13 _ruor_hunden und diese ziehen „in die _ruore_“, d. h. auf die Jagd, und im Weistum des bei Trier gelegenen Spurkenburger Waldes heißt es, der Förster soll zweimal im Jahre den Vogt und einen Ritter nebst Knechten und einen Jäger mit 12 Hunden und einem Leithund bei sich aufnehmen. In der Meute wurden junge Hunde mit den alten gemischt, damit sie von diesen angelernt würden. Namentlich auf gute Leithunde wurde großer Wert gelegt, da die Vorsuche sehr wichtig war. Ja, in Frankreich verlangte jeder Seigneur vor der Jagd einen Bericht über Beschaffenheit, Alter und Geweihstärke des zu jagenden Hirsches. Die deutschen Fürsten waren in ihren Ansprüchen bescheidener, und sie mußten es sein, weil sie selbst nicht die Voraussetzungen einer guten Vorsuche erfüllen konnten und nicht immer im Besitz eines guten Leithundes waren. So treffen wir in zahlreichen Briefen von deutschen Fürstlichkeiten des 15. Jahrhunderts Bitten um gute Leithunde.
Aus diesem Überlandjagen hat sich zuerst in Frankreich die klassische Parforcejagd -- _à force de chiens_ -- entwickelt, welche uns fertig zum erstenmal in dem vermutlich in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts verfaßten Gedicht _la chasse du cerf_ entgegentritt. Darin wird ein wissensdurstiger Laie über diese Jagdart von einem Jäger unterrichtet. Sie erscheint dort ums Jahr 1200 fertig ausgebildet, war bei der im 14. Jahrhundert zuerst auftretenden jagdlichen Literatur in Prosa auf der Höhe, auf welcher sie sich bis ins 16. Jahrhundert hinein hielt. Nach der Angabe des Roy Modus jagte man zehn Arten Wild _à force_. Von diesen waren fünf rot: Edelhirsch, Hinde, Damwild, Reh, Hase, und fünf schwarz: Wildsau, Bache, Wolf, Fuchs und Fischotter. Es galt aber für ebenso weidgerecht, das schwarze Wild im Netz zu fangen. Jagdbar hieß der Hirsch, wenn er ein Geweih von wenigstens 10 Enden trug. Die Fußspur eines solchen, die einen längeren Tritt und breitere Ballen als die einer Hinde hat, wird, wenn möglich, von dem am Riemen vom Jäger geführten Leithund in der Morgenfrühe des zur Jagd bestimmten Tages ausgemacht. Findet der Jäger auch noch die Losung (Kot) eines solchen, so tut er dieselbe in sein Horn, um sie als Wahrzeichen zur Versammlung mitzunehmen und dort vorzulegen. In der Hand darf er sie nicht tragen, weil sie dabei die charakteristische Form verlieren würde. Ist der Hirsch durch Verfolgung der Fährten bis zu feinem vermutlichen Lager ausgemacht, so erhält der inzwischen mit der Jagdgesellschaft am Versammlungsorte eingetroffene Grundherr davon Bericht durch die Besuchknechte. Die an gedeckten Tischen sich an kalter Küche und Wein zum bevorstehenden Jagdritt erfrischende Gesellschaft läßt auch die Besuchknechte sich sättigen und durch einen Trunk laben; dann bricht sie auf, nachdem inzwischen die Warten dort aufgestellt sind, wohin der ausgemachte Hirsch nicht flüchten sollte. Besonders gefährdete Stellen, wie die Ufer breiter Ströme, in die sich der geängstigte Hirsch gern flüchtet, wurden mit Vorliebe durch Windhunde gesichert. Auch waren zuvor die Relaishunde verteilt, die dem flüchtig vorbeieilenden Wild nachjagen sollten.