Kulturgeschichte der Deutschen im Mittelalter
Part 16
Die Maßlosigkeit und Ungebundenheit der Zeit, die sich in dem genußsüchtigen Sichausleben, in der Sinnlichkeit wie noch immer in Raub, Mord und Grausamkeit, überhaupt im Hang zu Gewalttätigkeiten und in der allgemeinen Habgier äußert, zeigt sich auch in diesem Gebaren. Strotzende Kraft, jugendlich-naive Unkultiviertheit toben sich mit allem Behagen in ihrer Art aus: eben dies ist immer die Weise des niederen Volkes. Aber diese griff damals hoch hinauf. Wenn uns nun weiter aus jenen Spielen und Schwänken, aus der Redeweise, der Spruchweisheit, den Inschriften, den Namen und so vielem anderen, auch aus den Briefen derjenigen, die über die Steifheit des üblichen förmlichen Stils hinaus gelernt haben, zu schreiben, wie sie reden (wie vor allem Luther und Albrecht Achilles), nicht nur Derbheit, sondern immer auch lustige, launige Derbheit entgegenblitzt, so kommen wir auf das Erhebende in dieser ganzen Erscheinung, auf das befreiende Lachen, das uns aus alledem entgegendröhnt und zeitweise auch die sozialen Bitternisse übertönt, auf den _Humor_ der Zeit. Keine andere war je so lachlustig, so launig selbst in Not und Tod. Und auch das Heilige, das Ernste mußten sich das Eindringen des Komisch-Possenhaften gefallen lassen. Wie sich am Osterfest mancher Prediger dazu hergab, durch allerlei Scherze die Lachlust zu erregen, so schoben sich in die geistlichen Schauspiele, die sich ja vom Lateinischen nun zu einem volkstümlichen Deutsch gewandt hatten, komische Zwischenspiele ein. Bei den Kirchenbauten benutzte man die Wasserspeier zu humorvollen, oft satirischen, selbst gegen Mönch und Nonne gerichteten Darstellungen, und drinnen an Holzgestühl und Steinsäulen wurden allerlei lustige Bildwerke angebracht. So erscheinen auch Recht und vor allem Moral gern in humoristischem Gewande. Rechtssprache und Rechtssätze zeugen davon, ferner gewisse Strafen. Dem gefürchteten Galgen gibt der Volkshumor eine Fülle launiger Bezeichnungen. So oft ferner Sünden und Schwächen mit ernsten Worten gegeißelt werden, so häufig ist doch im 15. Jahrhundert ihre humoristische Auffassung. Ihre Träger werden als »Narren« hingestellt, wie zum Teil in den Spielen, wie vor allem in dem Narrenschiff Brants. Das Laster verfällt der Lachlust, dem Spott. Die Figur des »Narren« in besonderer Tracht übernimmt auch im wirklichen Leben diese spöttische Geißelung der Schwächen, und charakteristisch ist, daß diese volkstümliche Figur zu einer ständigen Einrichtung an den Höfen und oft auch beim Adel wird. Ebenso gab es natürlich Volksnarren bei Festen und Umzügen. Andererseits tat man sich in Narrengesellschaften zusammen, um zu Zeiten mit vollem Behagen »närrisch« zu sein. Wenn irgendein Zug für die volkstümliche Grundstimmung der Zeit spricht, so ist es der Humor. Das Volk lacht gern, gemessene Bildung und Moral haben ihm die Laune nicht verdorben. Noch heute ist der Hauptzug aller Dialektdichtungen der Humor; noch heute wählt der volkstümliche Scherz weniger die Schriftsprache als eben den Dialekt. Gewiß hat der Humor ebenso wie die anderen erwähnten volkstümlichen Züge auch im früheren Mittelalter das ganze Volk durchdrungen, und die erst später zahlreicher werdenden Zeugnisse für ihn dürfen nicht dazu verleiten, ihn als Merkmal nur dieser späteren Zeit hinzustellen. Es ist eben nunmehr die Möglichkeit, ihn zum Ausdruck zu bringen und auch schriftlich kund zu tun, für weite Laienkreise außerordentlich gewachsen. Aber dennoch liegt viel an dem jetzt eingetretenen Übergewicht der Art der breiten Masse, durch das die noch immer starke und nur durch die Stammesunterschiede beschränkte Einheitlichkeit des Innenlebens aller der sonst so zerrissenen und einander feindlichen Kreise außerordentlich befördert wird.
Ein letztes Zeugnis für den volkstümlichen Gesamtgeist der Zeit ist das _Volkslied_, das damals seine Blütezeit erlebte. Freilich wurde es, besonders von den Spielleuten entwickelt und getragen, vor allem von den niederen Schichten gepflegt und gesungen, aber keineswegs nur von diesen. Es ist sicherlich Gemeingut des ganzen Volkes gewesen und zeugt von dem innigen poetischen Gefühlsleben der ganzen Zeit. Zugleich ist es in seinem Preisen eines naiven Glückseligkeitsideals materieller Färbung (Liebe, Gesang, Naturfreude, Schlemmerei, kurz »gutes Leben«) wieder für die Genußsucht der Zeit charakteristisch. Aber es steckt in dieser volkstümlichen Weltfreude doch auch ein poetischer Schwung, der der bürgerlichen Nüchternheit gar nicht entspricht. Das Volkslied zeugt weiter dafür, daß der demokratische, der Massencharakter nun auch die Literatur nicht nur, wie (S. 139) geschildert, in Ton und Geschmack beherrscht, sondern sich auch in der Bevorzugung bestimmter Gattungen äußert. Diese Volkslieder wurden auch nicht mehr von einzelnen Volkssängern, sondern mehrstimmig gesungen. Eine solche Gattung, in der fast niemals einzelne Verfassernamen glänzen, stellen ferner die Volksbücher dar, die die alten ritterlichen Stoffe nun in breiter Prosa, oft in Anlehnung an französische Muster, darboten und zunächst in den höheren Schichten verbreitet waren, dann aber mehr und mehr zur Unterhaltung der Volkskreise dienten und von diesen lange bewahrt wurden. Auch die reiche Entwicklung und volkstümliche Gestaltung der jetzt deutschen geistlichen Schauspiele wie die Ausbildung der weltlichen Fastnachtsspiele sind hier anzuführen, zumal auch an jenen die Laien sowohl bezüglich der Texte wie vor allem bei der Aufführung immer stärker beteiligt sind. In diesem Zusammenhang ist auch wieder die deutsche Volkspredigt zu erwähnen.
Holzschnitt und Kupferstich sodann, vor allem der erstere, tragen gegen Ausgang des Mittelalters der Verbreitung der _Kunst_ unter der _Masse_ Rechnung. Zugleich geben sie durchaus volkstümliche Darstellungen und entnehmen ihren Stoff dem gesamten Volksleben, wie es ja auch die bürgerliche Dichtung tat. Mit dieser Richtung auf das wirkliche eben entwickeln sich dann auch Malerei und Plastik in ganz anderer Weise als früher – der wichtigste Zug des Aufschwungs dieser Künste ist das Streben nach Naturwahrheit – und machen sich von der Beherrschung durch die Architektur frei. Zweifellos beweist das alles ein Eindringen der höheren, jetzt freilich volkstümlich gefärbten Kunst in die Masse, ein _Bedürfnis nach Kunst_, wie es sich nun auch in der Gestaltung des Hausrats im Bürgerhause, in der Anfüllung der Kirchen mit geschnitzten Altären, mit Grabmälern an den Wänden und Pfeilern zeigt. Jene mechanische Vervielfältigung durch Holzschnitt und Kupferstich ist überhaupt von vornherein demokratisch gerichtet, und ganz dasselbe gilt auf dem Gebiet des _Bildungswesens_ von der neuen Erfindung der _Buchdruckerkunst_. Nicht zwar gerade für die niedersten Schichten, aber doch für die breitere Masse war diese technische Errungenschaft des Bürgertums, die übrigens das sehr entwickelte Abschreibegewerbe nur folgerichtig ablöste, das willkommene Verbreitungsmittel der jetzt allgemeiner geschätzten Bildung, die zunächst freilich durchaus mittelalterlichen Charakter bewahrte. Die neue Kunst war zugleich ein Hauptmittel religiöser Erbauung und Belehrung und kam, ebenso wie zum guten Teil der Holzschnitt und Kupferstich, jenem tiefen religiösen Bedürfnis der Masse entgegen. Sie war endlich ein Sprachrohr der Stimmungen und Strebungen dieser Masse, wie sie auch der volkstümlichen Unterhaltung diente.
So hat denn gerade zu Ausgang des Mittelalters, bis ins 16. Jahrhundert hinein, volkstümlicher Geist das ganze Leben beherrscht wie niemals wieder. Aber eben damals machten sich schon _Strömungen_ bemerkbar, die _dem Volkstum_ innerlich _feindlich_ waren, zum Teil freilich zunächst wegen der damals allgemeinen volkstümlichen Ausdrucksweise diese Richtung noch nicht deutlich zeigten. Es sind naturgemäß Strömungen _höherer Kultur_, die letzten Endes wiederum in der _Antike_ wurzeln, der Humanismus, das Römische Recht, die künstlerische Renaissance. Sie sind zum Teil verbunden mit einer später ebenso volkstumsfeindlichen sozialen Entwicklung, der ständigen Steigerung der landesherrlichen Gewalt, die schließlich im Absolutismus mündete. Die antike Kultur ist seinerzeit eine volkstümliche Kultur gewesen, die griechische vor allem, aber das gewöhnliche Volk hat doch meist eine gewisse Mißachtung erfahren. Namentlich seit dem Ausgang der Republik hat der gebildete Römer sich über alles Plebejische weit erhaben gefühlt, keinerlei Interesse für Strömungen im niederen Volk gehabt. Diesen Geist der feineren Kulturmenschen haben dann auch die Menschen der italienischen Renaissance gezeigt, er wurde gerade durch den Zug zur antiken Literatur genährt. Von dieser wurden in solcher Richtung dann auch die deutschen Juristen und Humanisten mehr und mehr beeinflußt. Nun gaben aber gerade die niederen Klassen zu jener Zeit vielfach den Ton in Deutschland an, und je mehr man sich von ihnen und ihrer Art, die ja auch immer grobianischer wurde, abwandte, um so mehr wandte man sich vom Volkstümlichen überhaupt ab. Im 16. Jahrhundert überwog freilich dieser volkstümliche Geist noch lange, die Verrohung ergriff sogar bekanntlich immer höhere Schichten, so daß eine Gegenströmung heilsam war, aber das schließliche Ergebnis war eine tiefe Kluft zwischen den »Gebildeten«, also den Kulturmenschen, und dem niederen Volk.
Anfangs, als sich in den letzten Jahrhunderten des Mittelalters überhaupt eine _allgemeinere Laienbildung_ zu verbreiten begann, war die vermehrte geistige Schulung durchaus _nicht unvolkstümlich_, der Drang nach besserem Wissen allgemein gewesen. Zunächst keineswegs aus einem höheren und feineren Streben heraus. Es handelte sich lange nur um jene elementare Bildung, deren aus geistlicher Hand früher schon mancher Edle, mancher reiche Bürger und noch mehr die Frauen dieser Stände teilhaftig geworden waren, nach der nun auch die praktisch-nüchterne Masse des Bürgertums aus wirtschaftlichen Gründen verlangte. Der Kaufmann und auch der verkaufende Handwerker konnten das Schreiben und Rechnen nicht mehr entbehren. Anfangs lateinisch und selten, dann deutsch und immer allgemeiner wurden Notizen in Geschäftsbücher und kurze Geschäftsbriefe geschrieben; in den Genossenschaften, den Zünften und Gilden, wollte man allmählich bei der Führung der Listen und Bücher nicht mehr auf den hilfreichen Geistlichen angewiesen sein; für die städtische Gesamtheit wurde die selbständige Führung der Verwaltung auch in bezug auf das Schriftwesen notwendig, und ebenso wie aus den Kanzleien der Fürsten wurden die zum Teil noch lange unentbehrlichen Geistlichen aus den städtischen Schreibstuben durch schrift- und immer häufiger auch rechtskundige weltliche Beamte verdrängt. Und natürlich mußten auch die Leiter der Verwaltung, die Mitglieder des Rats, eine bessere Bildung haben.
Diese allgemeinere Laienbildung konnte zunächst nur aus den (äußeren) _Schulen_ der Klöster und Stifter stammen, aber das wachsende Bedürfnis ließ sehr bald von der Stadt selbst ins Leben gerufene Schulen entstehen, so eine ganze Anzahl schon im 13. Jahrhundert, noch mehr im 14. Über ihre Verwaltung erhoben sich an diesem oder jenem Ort scharfe Streitigkeiten mit der Geistlichkeit, wobei aber natürlich nicht an innere Gegensätze zur Kirche zu denken ist. Jedenfalls ging die Aufsicht immer mehr auf die städtische Obrigkeit über. Allmählich entwickelten sich aus ziemlich niedrig stehenden Schulen die städtischen Lateinschulen, die im 15. Jahrhundert schon recht zahlreich waren. Mit dem steigenden Bildungsbedürfnis besuchten diese auch immer mehr Schüler aus niedrigen Kreisen, die dann in ihrer Armut oft von Almosen leben, ihr Brot ersingen mußten und als fahrende Schüler von Schule zu Schule wanderten, häufig von berühmten Lehrern angezogen. Diese Schulen waren, so mäßig ihr Unterricht war, für die niederen Klassen in der Allgemeinheit natürlich zu hoch. Diese bedurften seit dem Eindringen der Volkssprache in den Schriftverkehr nur eines deutschen Elementarunterrichts: ihn vermittelten notdürftig private »deutsche« Schulen, die von Schreibern und Rechenmeistern gehalten wurden. Aber diese »deutschen« Schulen wurden von der städtischen Obrigkeit wie von der Geistlichkeit durchaus nicht begünstigt, und darin zeigt sich bereits ein unvolkstümlicher, mit einem Bildungshochmut zusammenhängender Zug.
Dieser Zug steigerte sich mit der immer größeren Zahl Höhergebildeter, die aber ihre Bildung nun nicht nur den mehr vorbereitenden Lateinschulen, sondern den _Universitäten_ verdankten. Diese Universitäten waren ganz aus der geistlichen Bildungsluft hervorgegangen; sie bedeuteten eine Erweiterung des stiftischen Schulwesens, das den Fortschritten des von arabischen Einflüssen neu angeregten Geisteslebens seit der Ausbildung der scholastischen Theologie und Philosophie, einer höherstrebenden Jurisprudenz und einer erneuerten Medizin nicht mehr zu folgen vermochte. Aber Lehrer und Schüler blieben geistlich. Natürlich konnten solche Hochschulen zunächst nur in den höher entwickelten romanischen Ländern entstehen. Deren Kultur bedurfte in praktischer Hinsicht immer mehr der Juristen, Ärzte und Lehrer, und in geistiger Hinsicht war mit der Scholastik ein tieferes philosophisch-systematisches Wissensbedürfnis entstanden. Die Deutschen blieben auf die romanischen Universitäten, die berühmten Rechts- und Ärzteschulen wie die großen theologisch-philosophischen Lehrstätten, angewiesen. Aber vor allem das praktische Bedürfnis infolge der Entwicklung der landesherrlichen Macht wie der städtischen Kultur ließ dann auch in Deutschland Universitäten erstehen, zuerst 1348 diejenige zu Prag, der dann seit Ausgang des 14. Jahrhunderts noch vierzehn, zum Teil aus höher entwickelten Stiftsschulen heraus und durchaus in Anlehnung an das fremde Vorbild, folgten.
Jener geistliche Charakter der Universität blieb noch lange gewahrt, wie ihn ja auch noch die ganze höhere Bildung trug. Die großen Gelehrten des ausgehenden Mittelalters waren Geistliche, Ordensgeistliche vor allem. Hauptträger der Wissenschaft waren die Dominikaner, die aber auch Kunst und Dichtung pflegten. Die Juristen und Ärzte waren zunächst Geistliche, bis allmählich das Laienelement unter ihnen stärker wurde. Die Zucht in den Kollegien der Lehrer und den Bursen der Studenten entsprach der der Klöster, wenn auch das Leben der Bursenbewohner in Wahrheit äußerst wild war und immer weltlicher wurde. In dem geistig-wissenschaftlichen Leben selbst war zwar eine größere Spezialisierung eingetreten, und von gewissen Ansätzen freierer Entwicklung werden wir sogleich hören. Aber im übrigen herrschte auch jetzt die _kirchlich bedingte Universalität_ des Mittelalters. Noch war trotz der erwähnten Erweiterung die Summe des abendländischen Wissens so gering, daß es der einzelne durch alle Fakultäten hindurch bewältigen konnte, eben mit Hilfe des formal-logischen Betriebes, der lehrhaften Zustutzung in maßgebenden Kompendien, der philologischen Bearbeitung der Stoffe. Dem entsprach ein unkritisches, dogmatisches Aufnehmen. Letzten Endes war aber alles theologisch zugespitzt, in der Theologie gipfelte alles. Nur in Gott hat das irdische Wissen Wert, die Philosophie soll die göttlichen Wahrheiten beweisen, die Natur ist nur als Niederschlag der großen Taten Gottes und seiner Weisheit aufzufassen. Höchst bezeichnend ist die Natursymbolik, zugleich ein Beweis für das Spielerisch-Äußerliche des mittelalterlichen Denkens. Alle Dinge auf Erden haben ihre symbolische, zunächst an die Bibel geknüpfte, christlich-moralische Bedeutung, Tiere, Pflanzen, Steine. Die entsprechenden Eigenschaften, die man wesentlich mit ihnen verbunden glaubte, spielten dann in der praktischen Anwendung des Wissens eine Rolle. Noch immer ist eben mit dem Geistesleben ein übersinnlich gerichteter Zug innig verknüpft.
Auf der anderen Seite darf man das _Geistesleben_ des ausgehenden Mittelalters auch _nicht unterschätzen_. Die Universitäten sind wie das ganze höhere Geistesleben von der Scholastik (s. S. 103 f.) beherrscht. Aber diese Philosophie des Mittelalters trug immerhin schon wissenschaftlichen Charakter, bedeutete Ausbildung systematischen Denkens und lehrte Abstraktes fassen. Und wenn schon die Kirche überhaupt der Wissenschaft in ihrer damaligen Form keineswegs feindlich war, vielmehr gerade durch ihre Pfründen, obwohl unabsichtlich, manchem die äußere Möglichkeit gab, ganz den Studien zu leben, so waren auch die von der Kirche ausgegangenen und behüteten Universitäten, die ja selbständige privilegierte Körperschaften waren, schon geordnete Vertretungen der Wissenschaft. Es waren geistige Gemeinschaften und Verkörperungen geistiger Bestrebungen auch über das theologische und das weltlich-praktische Bedürfnis hinaus. In der Scholastik selbst, die überhaupt nichts Starres und Gleichförmiges ist, entwickelte sich ferner im späteren Mittelalter eine freiere Richtung, die zu großen Spaltungen führte. In dem entschiedenen Nominalismus, der in den allgemeinen Begriffen »Namen« und nur in den Einzeldingen Wirklichkeit sah, der die Glaubensgeheimnisse nicht mehr für beweisbar hielt, kam man wenigstens theoretisch zur Unvereinbarkeit von Glauben und Wissen, also zum Gegenteil des eigentlichen Zieles der Scholastik. Man arbeitete zum Teil mit einer damals übrigens nicht zuerst auftauchenden Annahme, die andererseits erst in nachscholastischer Zeit schärfer formuliert wurde, mit der »zwiefachen Wahrheit«, der theologischen und der philosophischen. Aber damit wäre die Theologie nicht mehr, was man doch erstrebte, philosophisch beweisbar und die Scholastik in ihrem Kern vernichtet gewesen. In Wirklichkeit blieb überhaupt trotz mancher kritischer Keckheiten und ernsterer Reibungen das Dogma unangetastet. Man begnügte sich mit der äußerlichen, dialektischen Betätigung der Vernunft, mit der formalen Logik, und jenen Gefahren suchte die spätere Scholastik mit einem um so schrofferen kirchlichen Eifer zu begegnen.
Gewiß mußte die scholastische Methode schon der Theologie und Jurisprudenz, noch mehr der Philosophie auf die Dauer wirkliche Fortschritte unmöglich machen, gewiß war sie, der Gegensatz zu exakter, empirischer Forschung, vor allem ein Hemmschuh für die Naturwissenschaften und die Medizin. Aber man muß doch feststellen, daß es in diesen Jahrhunderten weder an wissenschaftlicher Beobachtung noch an praktischen Fortschritten gefehlt hat, worauf ja auch schon die arabischen, die Antike neu belebenden naturwissenschaftlich-medizinischen und philosophischen Einflüsse hingeleitet hatten. Mit dem Namen des Albertus Magnus verbinden sich doch nicht nur Phantasterei und Aberglaube, vielmehr deutliche Anfänge eigener Beobachtung und kritischen Unterscheidungsvermögens, mit dem des Roger Bacon immerhin schon Andeutungen der induktiven Methode. Es hat sodann, wie Dietrich Schäfer hervorhebt, das Mittelalter die Erweiterung der Erdkenntnis, »den gewaltigen Aufschwung, mit dem es abschloß, aus sich herausgenommen, die Alten weit überflügelnd und ohne nennenswerte antike Beeinflussung«. Ganz zweifellos erhob sich auch die Heilkunde auf eine höhere Stufe. Von dem aus der antiken Überlieferung seine medizinische Weisheit schöpfenden Klostergeistlichen unterschied sich der studierte Arzt, zunächst noch meist aus geistlichem Stande, freilich insofern wenig, als auch er sich vor allem auf Buchgelehrsamkeit stützte. Eben deswegen fühlte er sich über den alten, teils empirischen, teils abergläubischen volkstümlichen Heilbetrieb, namentlich von Frauen, hoch erhaben, ebenso über die umherziehenden Quacksalber, aber auch über die ungelehrten niederen Wundärzte, die gerade in den Städten bald zahlreich wurden und vor allem dem damals so wichtigen Aderlaß oblagen: er suchte deren Betrieb auch bald zu beschränken. Aber andererseits bedeutete der neue Ärztestand doch einen wirklichen Fortschritt. Zuerst hatten die Höfe fremde studierte Ärzte, häufig und lange noch Juden, herangezogen, dann förderten allmählich die Städte die Ausbildung dieses Standes, zumal seit der Entwicklung von Universitäten in Deutschland. Stadtärzte begegnen schon im 14. Jahrhundert, damals auch schon Ordnungen und Taxen für sie. Immer stärker wurde auch das Laienelement unter ihnen.
Das war nun weiter ebenso bei den _Juristen_ der Fall, deren Zahl immer größer wurde. Fürsten und Städte brauchten sie vor allem für die _Kanzlei_, den Mittelpunkt der weltlichen Verwaltung, einst die Domäne der Geistlichen. Die Stadtschreiber, gewissermaßen die Kanzler der Städte und im Gegensatz zu den Inhabern der städtischen Ehrenämter besoldet, die eigentlichen Träger der Verwaltungsgeschäfte, ergänzten sich andererseits auch bald aus den »Artisten«, der anfangs mehr propädeutischen Fakultät der freien Künste, aus der auch die Lehrer der Lateinschulen hervorgingen. Durch die Beherrschung der Kanzlei hat sich nun früh eine Verbindung der Juristen mit der Verwaltung, aber auch mit der Politik ergeben, und dies Moment erklärt auch den immer stärkeren Zudrang des Adels zum juristischen Studium. Die Wichtigkeit der Juristen führt auf die _neue Bedeutung des Römischen Rechts_, das ja freilich für das kanonische Recht immer die Grundlage gewesen war. Die Gründe seiner _Übernahme_, sicherlich vor allem durch die jetzt starken Kultureinflüsse Italiens (s. S. 149) bewirkt, seien hier nicht erörtert. Die Begünstigung der Juristen durch die Fürsten schrieb sich zum Teil wenigstens aus der von ihnen erwarteten Unterstützung des fürstlichen Machtstrebens, vor allem aber aus ihrer Brauchbarkeit im neuen Beamtenstaat her. Im übrigen war die Zeit für ein Berufsrichtertum auch in Deutschland gekommen, und eine heimische Rechts_wissenschaft_ gab es nicht. Man zog die Juristen langsam aus dem Rat in das kaiserliche und die fürstlichen Hofgerichte. Damit nahm die Anwendung des römischen Rechts in schwierigen Fällen gegenüber dem zersplitterten deutschen Recht zu. Die Juristen eroberten schließlich die Gerichte überhaupt, und man »reformierte« die Land- und Stadtrechte im römischen Sinne.
Diese Wandlungen vollzogen sich langsam seit der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts. 1495 nahm das Reichskammergericht das römische Recht an. Aber wenn die Juristen in ihrem Kulturbewußtsein auf das »rohe, bäurische« Recht der Laien herabsahen, so hing das Volk an diesem letzten Rest seiner öffentlichen Betätigung, an dieser Schöpfung seines Geistes und Wesens noch zäh genug, um nicht über den Wandel in eine tief erregte Stimmung zu geraten. Der übrigens nicht zu übertreibende _Volkshaß_ richtet sich freilich weniger gegen die römischen als die Juristen, die Berufsrichter an sich. Die beklagte Rechtsunsicherheit wurde zunächst nur noch größer. Die früheren, für die niederen Schichten besonders empfindlichen Mißbräuche, vor allem die Käuflichkeit der Richter, schwanden auch jetzt nicht; gerade der des neuen Rechtes Kundige konnte sein Schäfchen ins Trockene bringen, ebenso, wer rechtskundig tat, wie der Gerichtsschreiber oder der Fürsprech, der Advokat.