Kultur-Kuriosa, Zweiter Band

Part 11

Chapter 113,505 wordsPublic domain

Als Montaigne in der Karwoche 1581 in Rom weilte, sah er eine ungeheure Prozession mit Fackeln -- er schätzt deren Anzahl auf 12000 --, die sich, in Büßerkompanien geteilt, gegen St. Peter bewegte. Musikkapellen waren im Zuge verteilt und Lieder wurden unausgesetzt während des Marsches gesungen. Inmitten jeder Gruppe, deren es wenigstens 500 gab, schritt eine Reihe von +Büßern+, die sich mit einem Tau (corde) den +Rücken in bemitleidenswerter Weise blutig schlugen+.

»Das ist ein Rätsel, das ich noch nicht recht verstehe, aber alle sind braun und blau geschlagen (meurtris) und grausam verwundet und martern und schlagen sich unaufhörlich. Sehenswert ist ihre Fassung, die Sicherheit ihrer Schritte, die Festigkeit ihrer Worte (denn ich hörte mehrere sprechen) und ihr Gesicht (denn mehrere waren in der Straße barhäuptig). Es erweckte keineswegs den Anschein, als seien sie in einer schmerzvollen Tätigkeit, noch in einer ernsten begriffen, und junge Leute von zwölf oder dreizehn Jahren waren darunter. Dicht bei mir war ein sehr Junger mit angenehmem Gesicht; eine junge Frau sprach ihr Bedauern aus, ihn sich so verwunden zu sehen. Er wandte sich zu uns und sagte ihr lachend: ›Genug, sage dir, daß ich das für deine Sünden tue und nicht für meine eignen.‹ Sie zeigen bei dieser Tätigkeit nicht nur keine Angst oder Zwang, sondern sie tun es mit Freude oder mindestens mit solcher Gleichgültigkeit, daß du sie sehen kannst, wie sie sich mit anderen Dingen beschäftigen, lachen, sich auf der Straße zanken, laufen, springen, wie es in einem so großen Gedränge, wo die Reihen in Unordnung geraten, passiert. Unter ihnen gibt es Leute, die Wein tragen, um ihnen zum Trinken anzubieten: niemand nimmt einen Schluck. Man gibt ihnen auch Zuckerwerk, und die, welche Wein tragen, nehmen häufig davon in den Mund und dann spucken sie ihn wieder aus und benetzen damit das Ende ihrer Geißel, das aus einem Strick besteht und sie sind derart mit Blut beklebt, daß man sie begießen muß, um sie auseinander zu bringen; einige blasen den Wein auf ihre Wunden. Nach ihrem Schuhwerk und Strümpfen zu urteilen sind es Leute sehr niederen Standes, die sich für diesen Dienst vermieten, wenigstens die Mehrzahl. Man sagte mir wohl, daß man ihre Schultern mit etwas polstert, aber ich habe die Wundmale zu frisch gesehen und die Attacken so lange fortgesetzt, daß es kein Heilmittel zur Beseitigung der Empfindung gibt. Und wozu würde man sie mindern, wenn alles Spiegelfechterei wäre?«[171]

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Keyßler, der 1730 in Rom war, erzählt: »Am grünen Donnerstag kamen etliche geistliche Brüderschaften und eine volkreiche Prozession von andern Leuten nach der St. Peterskirche. Unter dieser Gesellschaft fanden sich zehn bis zwölf maskierte Personen, welche ihre entblößten Rücken mit vielen Riemen, an deren Enden eiserne Stifte waren, also zerschlugen, daß man es nicht ohne Ekel ansehen konnte, und die Stellen, wo sie sich etwas aufgehalten hatten, an dem Blute auf dem Fußboden der Kirche zu erkennen war. Hinter einem jeden solchen eigenmächtigen Märtyrer oder im Beichtstuhle dazu verurteilten Missetäter, wurde eine brennende Fackel getragen und oftmals an den zerfleischten Rücken gehalten, damit das Blut nicht gerinnen sollte.«

In einer unterirdischen Kapelle der Jesuiten bekam jeder Eintretende, hinter dem die Türe gleich verschlossen wurde, tüchtige Geißeln, »die sich in sieben bis acht Ende oft geknüpfter Reifschnüre verteilten«. Ein Jesuit erinnerte -- es war Karfreitag -- an die Leiden Christi und forderte zur Nachahmung auf. Die Lichter wurden ausgelöscht, die Litanei gesungen und jedermann geißelte sich. Und zwar geschahen die Ermahnungen und die darauf folgenden Geißelungen dreimal.[172]

Welche Ähnlichkeit mit dem alljährlich im Orient stattfindenden Umzug der Perser zur Erinnerung an Alis Tod!

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Übrigens ließen sich auch Herrscher geißeln. Kaiser Heinrich III. legte nie seinen königlichen Ornat an, bevor er sich dieser Züchtigung unterworfen hatte. König Otto IV. ließ sich auf dem Totenbette bis aufs Blut schlagen und noch der große Kurfürst Maximilian I. von Bayern (1598-1650) ließ mit eigener Hand Schläge auf seinen entblößten Rücken fallen.[173]

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Keyßler erzählt von einer sonderbaren Sitte, die in Loretto herrschte. »Die +Kastraten+, so in der Musik der Santa Capella gebraucht werden, lesen hier gleichfalls +Messe+, und tragen +währen der selbigen ihre abgeschnittenen Testiculos und andere dergleichen Pertinentien in einer Schachtel in der Tasche bey+ sich, vermuthlich weil sie nach der Mathematik werden behaupten wollen, daß 99/100 und 1/100 allezeit ein Ganzes ausmachen. In Rom höret man von dergleichen Gewohnheit nicht, in dem oberen Theile von Italien aber ist die Sache nicht ungewöhnlich.«

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Die Maranen, d. h. zwangsweise getaufte Juden der Pyrennäenhalbinsel, die im geheimen noch dem Glauben ihrer Väter anhingen, heirateten auch in der Regel untereinander und mußten deshalb häufig die päpstliche Ehedispens einholen. Zu Beginn des 18. Jahrhunderts erlebten diese Maranen eine religiöse Renaissance. Sie ließen sich einen gewissen Rabbi Falcon aus Jerusalem kommen, um die vollkommene Wahrung der orthodoxen Riten und Gebräuche zu gewährleisten. Damals traten viele noch im Alter zum Judentum öffentlich über und ließen sich beschneiden. Sehr sonderbar aber ist der Brauch, daß manche, die wegen vorgerückten Alters vor den Schmerzen einer Beschneidung zurückscheuten, wenn sie sich auch offen zum Judentum bekannten, +diese Operation nach dem Tode an sich vornehmen ließen+. Jakob de Mezas hat in seinem »Mohelbuche« seit dem Jahre 1706 zahlreiche solche Fälle registriert.[173]

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Der Professor der Dogmatik P. Lépicier, angestellt an der Propaganda fidei in Rom, schrieb 1909 unter dem Titel »De stabilitate et progressu dogmatis« ein Buch. Er vertritt darin die Ansicht, daß +ein Ketzer nicht nur exkommuniziert, sondern von Rechts wegen auch getötet werden dürfe+. Denn er sei, wie Aristoteles sagt, schlimmer als ein wildes Tier, das zu töten ja auch keine Sünde sei. Daß die Kirche das Recht habe, einen Ketzer zum Tode zu verurteilen, unterliegt dem milden Apostel der christlichen Liebe nicht dem geringsten Zweifel (S. 174 f.). »Diejenigen katholischen Apologeten irren von der Wahrheit ab, die da sagen, die Schuld an solchen Sentenzen (Hinrichtung von Ketzern) sei der weltlichen Inquisition zuzuschreiben, oder die feigerweise zugestehen, die Kirche habe, dem Zeitgeist folgend, in dieser Sache in etwas ihr Recht überschritten« (S. 183 f.). Auch vertritt er die Ansicht, man solle Ketzer und Abtrünnige mit Gewalt in den Schoß der alleinseligmachenden Kirche zurückführen (S. 190 f.).

Die Propaganda hat die Aufgabe, Missionare auszubilden und ihre Zöglinge genießen besondere Auszeichnungen. Die von Kardinal Hergenröther herausgegebene Enzyklopädie der katholischen Theologie sagt zum Ruhme der Propaganda: »Noch mehr muß das Institut eine Zierde in den Augen derjenigen sein, welche zu ermessen wissen, was seine Zöglinge seit der Gründung des Hauses Großartiges geleistet haben zur Erfüllung des Wortes: Eunte docete omnes gentes -- Gehet und lehret alle Völker --, nicht bloß unter schweißvoller apostolischer Arbeit, sondern auch mit dem Opfer des Blutes.«

Daß letzteres gebracht wird, wenn auch wohl weniger von den Bekehrern, als von den Bekehrten, darüber können wir uns nach Lépiciers Ausführungen beruhigen.

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Doch wir wollen unsere Blicke abwenden von mittelalterlicher Beschränktheit, wie sie in diesen Anschauungen sich äußert und wie sie auch die klugen Jesuiten[174] heute nicht mehr vertreten. Erbauen wir uns lieber am Beispiel eines ebenso frommen, wie aufgeklärten Mannes, dessen Name in Deutschland genannt wird, wenn es gilt, einen Zeugen für die Wohlvereinbarkeit strenger Kirchlichkeit mit wahrhaft modernem Empfinden aufzurufen. Wir meinen natürlich den +Kardinal Fischer+ in Köln. Durchdrungen von wahrhaft sittlichem Geiste, Catos Vorbild nachahmend, doch, was sage ich, überflügelnd, verbot er den Klosterschwestern zu -- +baden+! Diese hochmoralische Bestimmung ist heute noch in Kraft. Richten wir unsere Herzen auf an diesem Beispiel wahrer Frömmigkeit und Keuschheit![175]

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Ja, wir sind wahrhaft fromm. In der Schule beginnt der innere Drang, später sorgen Staat und Kirche dafür, daß das Feuer weiterglimmt, ja lodert. Oder geht das nicht zwingend daraus hervor, daß es uns nicht genügt, wenn ein +Mathematiklehrer+ Mathematik versteht, sondern daß er auch +in der Religion beschlagen sein muß+? Kann man sich überhaupt etwas Gräßlicheres denken als ketzerische Mathematik oder -- fast gerade so schlimm -- Mathematik, vorgetragen von einem Ketzer? So denken auch manche deutsche Staaten, vor allem Preußen, und fordern deshalb vom +Lehramtskandidaten der Mathematik und der Naturwissenschaften+ ein +Examen in der Religionslehre+ zum Beweise dafür, daß er auch +gut -- heucheln kann+.

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Doch nix genaues weiß man nicht -- auch nicht darüber, ob die Kinder zeitlebens der Mutter Kirche mit der von einem herrschsüchtigen Klerus so sehr erwünschten Treue anhängen werden. Deshalb ist es gut, sich rechtzeitig vorzusehen. So dachte auch +Bischof Benzler+ von Metz und erließ im Frühjahr 1909 einen Hirtenbrief gegen die Mischehen. Priester sind nun einmal -- das bringt das Amt so mit sich -- friedfertige Leute, und besonders die Männer, die Christi Namen täglich hundertmal im Munde führen, zeichnen sich durch Sanftmut vor andern Sterblichen aus. Sie suchen Trennendes zu überbrücken, Gegensätze zu mildern. Gesellt sich nun zur christlichen Liebe auch noch die fürs Vaterland, die Einsicht, daß die Blutbäder und brennenden Städte in Deutschlands Vergangenheit uns für alle Zeiten ein Memento zurufen, wohin konfessioneller Hader führt, dann werden wir des glaubensstarken Bischofs Hirtenbrief doppelt zu schätzen wissen.

Er empfiehlt darin wärmstens eine »Eine verbotene Frucht« betitelte Schrift. Hier wird den Pfarrern geraten, sie möchten am Kommunionstage den Kindern die +schriftliche Erklärung abfordern+: »+Ich verspreche an diesem schönsten Tage meines Lebens, daß ich niemals eine gemischte Ehe eingehen werde+«!!!

Die so vergewaltigten Kinder sind elf bis dreizehn Jahre alt!

Um aber auch im späteren Alter den Gefahren der Verseuchung oder Ansteckung durch Andersgläubige -- hu! -- möglichst wenig ausgesetzt zu sein, gründet man konfessionelle Klubs. So etablierte sich vor etlichen Jahren in Kissingen ein +Kränzchen katholischer Kurgäste+, und neuerdings tat sich auch in +Juist+ eine +Vereinigung katholischer Kurgäste+, ein +katholischer Strandklub auf+.[176]

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An den bayerischen Gymnasien herrscht Kirchenzwang. Er gründet sich auf den letzten Passus des § 1 der »Disziplinarsatzungen für die Schüler der Studienanstalten im Königreich Bayern«, mit dem harmlosen Wortlaut: »Religiosität betätige der Schüler in seinem ganzen Lebenswandel, insbesondere auch in der Ausübung der religiösen Pflichten seines Bekenntnisses.

Alle Sonn- und Feiertage haben die Schüler dem Gottesdienst ihrer Konfession mit Andacht beizuwohnen.«

Die Forderung der erzwungenen »Andacht« bringt wenigstens eine humoristische Note in die Tragik der Anwendung des Paragraphen unter ultramontaner Herrschaft. Denn sie ist barbarisch. +Tagesausflüge+ ohne +vorhergehende+ Genehmigung des Religionslehrers oder Konrektors +sind unzulässig+! Eine nachherige Erlaubnis wird nicht erteilt. Also ist der Familienvater, der wegen des schlechten Wetters am Samstag den projektierten Sonntagsausflug fallen ließ, nicht in der Lage, seinen Kindern doch die Erholung zu gönnen, wenn das Wetter sich aufheitert!

Ein Schüler wurde sogar +bestraft+, weil er einen +anderen+ als den vorgeschriebenen Gottesdienst mitgemacht hatte!

Einem anderen wurde +verboten, am Samstag zu seinem in der Nähe Münchens wohnenden Vater zu reisen+, um wenigstens einen Tag wöchentlich im Elternhause zuzubringen. Und das, wiewohl sich der Vater für den Besuch der dortigen Messe verbürgte! So blieb dem armen Jungen nichts anderes übrig, als erst nach dem sonntäglichen Gottesdienst zu fahren.

Im Jahre 1906 mußten die Schüler eines Realgymnasiums +auf den zweitägigen Besuch der Landesausstellung in Nürnberg verzichten+, weil der Professor keine Bürgschaft dafür übernehmen konnte, daß seine Zöglinge an beiden Feiertagen die +Messe+ besuchen würden!

Wie in der bayerischen Abgeordnetenkammer festgestellt wurde, gibt es in der Pfalz ein Gymnasium, das eine höchst sinnreiche Kontrolle der Schüler eingeführt hat. Jeder erhält eine +Karte+, ähnlich den Abonnements bei den Friseuren. Verläßt der Schüler die Kirche nach absolviertem Gottesdienst, dann wird die Karte +geknipst+!

Und doch bestreitet der bekannte Staatsrechtslehrer Max von Seydel, daß hier ein Verstoß gegen die verfassungsmäßig garantierte Gewissensfreiheit vorliege. Das alles sei kein Zwang, denn niemand sei verpflichtet, sich der Staatsanstalten zu bedienen!

Der Gelehrte vergaß, daß nicht jeder als Vanderbild geboren ist.

Und doch ist das alles herzlichst zu begrüßen. Wird doch so eine Generation erzogen, die voller Begeisterung für die Trennung von Staat und Kirche eintreten wird.[177]

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Doch nicht nur die Seelen müssen vor ketzerischem Gift bewahrt werden. Wem es ernst mit seiner Religion ist, wer weiß, was er ihr schuldet, der macht hier nicht halt. Er breitet die liebenden Arme der Mutter Kirche auch über -- +Würste+ aus. So lesen wir in einer im März des Jahres 1910 im Tauber- und Frankenboten, einem in Tauberbischofsheim in Baden erscheinenden ultramontanen Intelligenzblatt: »... +auch das kaufende Publikum soll darauf sehen, daß es seine Ware bei Bäckern, Metzgern und Kaufleuten in Zentrumsblättern eingepackt bekommt+.«

Zum Verpacken der Würste mögen sich diese Geistesprodukte allenfalls noch eignen.

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Im Jahre 1908 (das Jahrhundert ist zu beachten!) erschien im Verlage von Ludwig Auer in Donauwörth unter dem Titel »Die Ehe; eine Unterweisung über die sittlichen, religiösen und hygienischen Pflichten für Erwachsene, besonders für Braut- und Eheleute« ein Buch, das mit dem bischöflichen Imprimatur der Augusta Vindelicorum vom 13. Februar 1908 (Generalvikar Dr. Göbl) versehen ist, in elfter Auflage.

In diesem frommen Werke wird natürlich auch auf die Wichtigkeit der Nottaufe hingewiesen (S. 218 ff.), sowie auf die Maßregeln, die zu ergreifen sind, wenn ein Kind bei der Geburt zu sterben droht. Seine Seele muß doch davor bewahrt werden, ins Fegefeuer zu kommen!

Jeder sogenannte Abgang, mag er noch so unförmlich sein und vielleicht auch gar keine Gestalt haben, ist nur ein verbildetes Menschenwesen und seine Seele ist für den Himmel bestimmt. Ist der Abgang der Fehlgeburt auch klein und weiß man auch nicht, ob das Wesen noch lebt, +so öffne man die dasselbe umgebende Hauthülle und tauche es in das Wasser+, wobei man die Taufworte spricht und die Bedingung beifügt: »Wenn du lebst.« Diese Nottaufe bewirkt +geistliche Verwandtschaft, die ein Ehehindernis bildet+!

Wegen der Wichtigkeit des Gegenstandes wird die Schrift von J. Neth »Die Verwaltung des Priesteramtes« wörtlich zitiert. Sie lautet:

»Wenn bei schweren Geburten zu besorgen steht, es möchte das Kind sterben, ehe es vollkommen geboren wird, und wenn es möglich wird, demselben mit Wasser beizukommen, so taufet es im Mutterleibe mittels einer Röhre oder Spritze, wie sie jede Hebamme haben soll, oder durch einen Schwamm, den ihr über das Kind im Mutterleibe auspreßt, und sprechet dabei die Worte: ›Wenn du der Taufe fähig bist, usw....‹ Sollte es sich ereignen, daß nach gespendeter Taufe im Mutterleibe zwei oder mehrere Kinder zur Welt kommen, so daß man nicht weiß, welches von ihnen die Taufe im Mutterleibe empfangen habe, so müßt ihr jedes derselben bedingungsweise »Wenn du nicht schon getauft bist«... wiedertaufen«.

Diese Anweisungen sind dem gewissenhaften Verfasser des Ehebüchleins anscheinend nicht ausführlich genug. Sein Geist (sit venia verbo!) treibt ihn daher, zu der bezeichneten Stelle des Textes folgende Anmerkung zu setzen, deren Wert nur der nicht zu würdigen versteht, der allen Christentumes bar ist.

Sie lautet: »Das ist übrigens von Unkundigen kaum durchführbar. +Es müssen ja die das Kind umgebenden Eihäute zuerst zerrissen sein, damit das Taufwasser das Kind treffe und nicht die Eihäute.+ Da könnte man leicht eine Verletzung hervorrufen. Die Taufe im Mutterleibe, von nicht genau unterrichteten Personen vorgenommen, hat einen sehr zweifelhaften Wert, und ist +wohl nie Gewißheit gegeben, ob das Kind wirklich getauft ist+. Erst wenn der Kopf teilweise geboren ist, resp. sichtbar ist, kann er vom Schleim gesäubert werden und weiß man, daß das Taufwasser auch wirklich das +Kind+ trifft.«

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Aber nicht nur fürs Seelenheil des präsumptiven Täuflings, auch für das Wohl der Mutter ist der gewissenhafte Autor besorgt, denn er gibt die hygienische Vorschrift: »Um die Gefahr einer Infektion zu vermeiden, muß das Wasser abgekocht und ganz rein sein; desgleichen das zur Verwendung kommende Instrument.«

Welche Fülle von Frömmigkeit, gepaart mit weltlicher Weisheit, lebt doch unter uns! Aber in dieser gottlosen Zeit muß der wahre Christ das Tageslicht scheuen, damit dort glaubensloses Gesindel (†††) Unfug treibt und der christkatholischen Menschheit ein Dorn im Auge ist. Darum wählte der Verfasser die Anonymität. Schade, wir hätten ihn so gerne mit dem Höllentopographen Professor Bautz künftiger Heiligsprechung empfohlen.

Achter Abschnitt

Mein Reich ist nicht von dieser Welt

So sagte Christus. Das Papsttum sagte es auch, war aber klug genug, anders zu handeln. Mochte es auch die sicherste Anwartschaft auf das Himmelreich in der Tasche haben, darum auf Erden leer auszugehen, fiel ihm nicht ein. Und man muß es vor allen den Päpsten in Avignon lassen: das Scheren der Lämmer hatten sie los.

Da gab es zunächst das +Servitium commune+. Jeder Bischof oder Abt war zu dessen Zahlung bei Androhung schwerster Kirchenstrafen verpflichtet, ehe seine Bestätigungsurkunde ausgehändigt wurde. Diese Abgabe betrug den dritten Teil des Jahreseinkommens der Pfründe. Während die eine Hälfte in die päpstliche Kasse floß, gehörte die andere denjenigen Kardinälen, welche an dem Promotionskonsistorium teilgenommen hatten.

Außerdem hatte jeder promovierte Bischof oder Abt +noch fünf servitia communia+ zu zahlen, von denen jedes von derselben Höhe war, wie der Betrag, welcher den einzelnen Kardinälen von der zweiten Hälfte des Servitium commune gebührte. Dieses belief sich im 14. Jahrhundert für Köln auf 10000, für Trier auf 7000 Kammergoldgulden. Die Gesamtsumme der für Köln zu zahlenden Servitia betrug etwa 11000, für Trier 7700 Kammergoldgulden.

Diese Servitia betrugen aber noch nicht einmal den größten Teil der für die Einholung der päpstlichen Bestätigung aufzuwendenden Gelder. Dazu kam das Geld für das +Pallium+ in der Höhe von mehreren hundert Dukaten, ferner für die Hin- und Rückreise des zu Bestätigenden oder seines Bevollmächtigten, für den Aufenthalt an der Kurie bis zur Bestätigung, für die Ausfertigung der Ernennungsbullen in den verschiedenen Ämtern der Kurie und für die Schenkung von Geldsummen oder Wertsachen an niedere und höhere Kurialbeamte bis hinauf zu den Kardinälen. So konnte die Erwirkung der päpstlichen Ernennung des jungen Walram zum Erzbischof von Köln 40000 Goldgulden, +über eine Million Mark+, kosten. Die Folge dieses Ausbeutungssystems der Kurie war natürlich, daß die deutschen Bischöfe des 13. und 14. Jahrhunderts mit seltenen Ausnahmen in ständiger Geldnot sich befanden. Denn meist starb der Bischof, bevor die Schulden für seine Bestätigung abgetragen waren, so daß die Diözese neben der Tilgung der alten Schulden neue für den neuen Herrn aufnehmen mußte.

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Was für Bischöfe und reguläre Äbte die Servizien waren, das waren für den übrigen Klerus die +Annaten+. Sie bestanden darin, daß die +Hälfte des Einkommens des ersten Jahres+ der Kurie abgeführt wurde. Am 8. Dezember 1316 wurde diese Steuer zum ersten Male auf drei Jahre der Trierer und Kölner Diözese auferlegt, ohne dort viel Gegenliebe zu finden. Man drückte sich um sie wo man nur konnte und so war der Ertrag recht minimal. Deshalb wurden am 13. August 1327 noch durch neue Verfügung die sogenannten Interkalalfrüchte von der Kurie beansprucht. D. h. die während einer Vakanz fälligen Einkünfte aller an der Kurie vakant werdenden kirchlichen Benefizien werden der päpstlichen Kammer vorbehalten.

Das genügte aber alles noch nicht der Geldgier des angeblichen Nachfolgers des armen Fischers Petri. So erklärte Klemens VI. auch die +Spolien+, d. h. den +beweglichen Nachlaß der Bischöfe und Äbte+ in einzelnen Fällen, wenn er nämlich vermutlich sehr groß war, für eine gute Beute der päpstlichen Kammer.

Dazu kam noch der +Zehnte+, stellenweise durch den Zwanzigsten ersetzt oder das sogenannte Subsidium, d. i. eine bestimmte abgerundete Geldsumme, die der Bischof auf den Klerus innerhalb seiner Diözese zu verteilen, zu erheben und dann an die päpstliche Kammer oder an den betreffenden Kollektor der päpstlichen Kammer abzuführen hatte.

Am 1. Dezember 1343 schrieb Klemens VI. einen dreijährigen und dann nochmals einen zweijährigen Zehnten aus, um das Geld angeblich zu einem Kriege gegen die Türken zu verwenden. Zur Ausführung kam dieser zwar nicht, aber das von Klemens aus dem Klerus erpreßte Geld setzte ihn in die angenehme Lage, dem französischen König über 700000 und seinen Verwandten über 100000 Kammergoldgulden, also zusammen +über zwanzig Millionen Mark+, leihen zu können. Allerdings kam es auch vor, daß der Klerus sich weigerte, sich diesem Ausbeutungssystem zu fügen. Schon 1265 hatte Klemens IV. die Verleihung aller am Sitze der Kurie erledigten kirchlichen Benefizien dem päpstlichen Stuhle vorbehalten. Diese Zahl schwillt während des zehnjährigen Pontifikats Klemens VI. zu tausenden an. Außerdem gab es noch +Exspektanzen+, entstanden aus Bitten und Empfehlungen von Päpsten des 12. Jahrhunderts für einzelne Personen zum Zwecke ihrer Versorgung mit einer Pfründe an die ordentlichen Kirchenoberen als deren Verleiher. Schließlich wurden aus den Bitten Befehle mit Strafandrohungen. Häufig ernannte der Papst einen Nachfolger zugleich mit den betreffenden Kollegien, so daß die Gegenkandidaten jahrelang prozessieren mußten. Die Sporteln beider vereinnahmte natürlich die Kurie, ohne sich weiter viel darum zu kümmern, wer in den Besitz der Pfründe kam.[178]

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In welcher Weise das Avignonische Papsttum, der »strenge« und »ausgezeichnete« Innozenz VI., der »heiligmäßige« Urban V. und der »durch Klugheit ausgezeichnete« Gregor IX., Nachfolger des Mannes, der morgens nicht wußte, wo er abends sein müdes Haupt niederlegen sollte, mit dem Gelde schalteten, werden wir gleich sehen. Die Dummheit der Völker, die sich von einer prasserischen Geistlichkeit aussaugen ließen, war aber gewiß nicht geringer, als die Habsucht der Kurie.

Am 3. Mai 1372 verlieh Gregor XI. dem von ihm ein Jahr vorher zum Kardinal ernannten Jakob Orsini eine Massenexspektanz für künftig erledigte Pfründen in den Patriarchaten Aquileja und Grado und in der Mainzer Kirchenprovinz bis zu einem taxmäßigen Jahresertrage von 4000 Kammergoldgulden, deren Kaufkraft nach heutigem Gelde +über 100000 M.+ entsprechen.

Welche Pfründenmassen vier Kardinäle beim Ausbruch des Schismas 1378 lediglich in England besessen haben, erfahren wir von einem von ihnen, Wilhelm d’Aigrefeuille. Sie bezogen jährlich nämlich 12000 Kammergoldgulden, denen eine heutige Summe von +rund 350000 M. an Kaufkraft gleichkommt+. Allerdings war England ein besonders beliebtes Ausbeutungsobjekt, da hier, wie in Frankreich, die Geldwirtschaft völlig die Naturalwirtschaft verdrängt hatte, während in Deutschland im 14. Jahrhundert noch vorwiegend die Steuern etc. in Natura gezahlt wurden.[179]