Jedermanns Hundebuch

Part 6

Chapter 63,030 wordsPublic domain

Wenn manche Hunde auf Schuß ausreißen, und sogar schußscheue Jagdhunde vorkommen, so ist nervöse Veranlagung, der nicht rechtzeitig entgegengetreten wurde, sowie ein erstmals in nächster Nähe abgegebener Schuß schuld. Der Jäger schießt vom Hund weg auf ein Ziel, der Jagdhund muß auf Schuß sich legen und Befehl abwarten. Der Schuß gegen Herrn des Schutzhundes kommt in der Richtung auf diesen. Also ist hier die Gewöhnung eine andere. Der Abfeuernde soll nie der Herr sein, sondern immer ein Zweiter, ein Feind. — Der Gehilfe erhält einen Revolver, geladen mit Platzpatrone-(ohne Kugel, anfangs wenig Pulver); er hat sich im freien Gelände, etwa 100 m weit aufzustellen und zunächst nur durch lebhafte Bewegung und rüden Anruf auf sich aufmerksam zu machen. Der Hund steht angeleint links vom Herrn. Der erste Schuß fällt, Kommando: „Gib Laut!”. Man lobt, hält den Hund zurück. Der Gehilfe nähert sich auf Wink, gibt weiteren Schuß ab. Je lebhafter der Hund bellt, desto weniger hört er die Schüsse, deren letzter auf höchstens 6 m Nähe erfolgen darf. Jetzt rückt man mit dem Hund vor, worauf der Gehilfe sofort zurückweicht. Hier wie bei allen Mannübungen muß der Hund immer den Eindruck haben, daß er der Sieger sei, der mit drohendem Bellen den Feind in die Flucht schlägt. Aber _nie_ darf Manndressur und Angriff mit einem Hund geübt werden, der nicht eine volle systematische Dressur hinter sich hat und _fest im Appell ist._ Bei scharf veranlagten, kräftigen Rassen könnten Mißverständnisse von Schuß, Bewegung, Verwechslung des Gehilfen oder dgl. zu verhängnisvollen Folgen führen. Man muß immer wissen, wo man nur anleiten und mehr den Zurückruf üben muß, und wo man den etwas schüchternen Hund zum Draufgänger steigern kann. Also Vorsicht bei Schäferhunden, Rottweiler, Dobermannpinscher, Doggen, Bulldoggen; bei diesen wird nicht scharf gehetzt, sondern nur die Richtung angegeben und Gehorsam geübt. Den regungslos stehenden Menschen (oder Gehilfen) hat der Hund nur zu verbellen, nie anzugreifen. Das Bewachen erfolgt in liegender Stellung, Kopf in Richtung des Feindes. Reagiert der Schutzhund auf den „Verbrecher” nicht, so wird er wie folgt immer scharf zu machen sein. Der Hund steht an kurzer Leine an linker Seite des Herrn; der Gehilfe in auffälliger Kleidung (umgedrehter Joppe) nähert sich mit einem größeren Ast, ärgert damit mit krächzenden Tönen den Hund. Entweicht sofort, wenn dieser auf Kommando bellt, begibt sich auf erhöhte Stelle (Mauer, auf Baum mittels angelegter kurzer Leiter), so daß ihn der Hund keinesfalls erreichen kann. Von obenher reizt er den Hund mit dem Ast; gibt dieser lebhaft Laut, so kommt der Herr hinzu, lobt ihn und führt ihn weg an der Leine, doch nur wenige Schritte, worauf der Hund frei „an Fuß” als Gehorsamsübung zu folgen hat. Systematische Dressur zum Fassen des Gehilfen („Verbrechers”) erfordern Hetzgewand, Schutzärmel, Dressurplatz und sollte von Laien nur unter Anleitung erfahrener Dressurleiter im Polizeihundverein, Schäferhundverein erfolgen. Vieles Üben und Beißenlassen wird besser vermieden; man erzieht damit bißwütige Hunde. Ist ein Hund nicht scheu, hat er nur einige Male den flüchtenden Gehilfen verfolgt, so weiß er im Ernstfall von selbst von seinen Zähnen Gebrauch zu machen. Allerdings soll der Schutzhund auch nicht ausreißen, wenn ihm jemand mit Ast oder Stock droht, und das ist nur damit zu erreichen, daß man einen Gehilfen gegen den angeleinten, dicht beim Herrn stehenden, bellenden Hund vorgehen läßt. Zieht er sich scheu zurück, so wächst dem Hund sofort der Mut, er geht vor und weicht auch nicht zurück, wenn absichtlich ungeschickte Schläge zunächst nur auf den Boden klatschen. Erst wenn der Hund wütend bellt, darf ihn ein Schlag mit Ast berühren, wird aber dann nicht schaden, sondern den Hund nur angriffsmutiger machen. Immer muß der Herr dabei stehen, animieren, aber doch den Hund so kurz halten, daß eine Verletzung des Gehilfen ausgeschlossen ist. Plötzlich steht dieser ganz still, dann wird auch der Hund mit kurzem Kommando „ab! Leg dich”, zur Ruhe verwiesen. Den gegebenen Schutzhund liefert die Züchtung, erzieht die Liebe zum Herrn. Nicht die Hetzarbeit, die oft verdirbt und fast nur für Hundebesitzer in einer gefährdeten Berufsstellung angezeigt ist. Hunde an die Kette der Hütte anzulegen und necken zu lassen, veranlaßt sie zwar bei jedem geringfügigen Anlaß zu bellen, zu schnappen und sich wie toll zu gebärden, macht also einen drohenden Kettenhund, aber niemals einen zuverlässigen Schützer. Von der Kette und dem örtlichen Rückhalt wie Hütte gelöst, sind solche Hunde meist feige, schnappen höchstens aus Angst für sich selbst von rückwärts zu. Der richtiglernende Beschützer kann nur durch den fingierten Angriff gegen ihn, wenn er dicht beim Herrn steht, oder gegen den Herrn selbst im Dunkeln zum Begreifen des Schützens gebracht werden. Auch der tobende „Verbrecher” hinter einer Holzwand, der den Hund reizt, führt nicht auf das Ziel _Schutz,_ sondern zur _Rauflust,_ die dann erst wieder gebändigt und in gesunde Richtung gestellt werden muß.

20. Kapitel. =Korrektur verdorbener Hunde.=

Ein Erzieher und Dresseur, der selbst erst einen Hund verdorben hat, eignet sich auch nicht zur Berichtigung, die noch weit höhere Anforderungen an Konsequenz, Geduld, Ruhe, Eingehen auf den Charakter fordert. Unbedingt hoffnungslos ist kein jüngerer Hund, den man aus fremder Hand mit Fehlern mangelhafter Dressur, hand- oder schußscheu, zum Entweichen geneigt erhält. Die Hauptbedingung ist, daß der Hund und neue Herr sich innig aneinander anschließen, sehr viel beisammen sind, daß der auf Straße etwa unbändige, Wagen nachprellende, rauflustige, Geflügel hetzende Hund möglichst wenig Gelegenheit zu Übeltaten findet, solange er nicht eine vollständige neue systematische Dressur (Kapitel 13 bis 17) durchgemacht hat, als ob er noch nie etwas gelernt hätte. Und von allen Übungen reichliche Wiederholungen unter peinlichster Beachtung des vorgeschriebenen Anlegens und dazu „Setz dich”. Vor Beginn des Kursus muss man einige Tage der Woche weiten Spaziergängen oder Radtouren in allerlei Gegenden vor der Stadt opfern. In den Straßen aber an kurze Leine links „am Fuß”. Niemand füttert als der Herr, in dessen Schlafzimmer (oder nebenan bei offener Tür das Schlaflager („Platz”) sich befindet. Fremden Hunden, Wagen, Autos, allem, was der Hund scheut oder ihn reizt, weicht man nicht aus, sondern führt den Hund so dicht als möglich vorbei. Hier wie bei allen sonstigen Gelegenheiten wird viel mit ihm gesprochen. Je mehr der Hund lernt (Kapitel 17) und man übt, desto besser. Er muß seine ganze _Vergangenheit vergessen,_ viel Bewegung haben und Abends müde sein. Der neue Besitzer soll womöglich den früheren Herrn (aber nicht in Gegenwart des Hundes) persönlich kennenlernen und dessen Wesen studieren, damit er in allen Kundgaben zum Hund sich auf das _Gegenteil_ einstelle. Spricht jener laut, rasch, lebhaft, so übertreibe er im Verkehr mit dem Hund das Gegenteil. Dieser muß sich immer beobachtet wissen und mit dem Herrn verbunden fühlen. Ehe Befehle erfolgen, muß sich der Hund setzen, den Herrn anblicken lernen, das Kommando abwarten und ablesen. Hat man aber dazu nicht Zeit, so fange man besser den Versuch gar nicht an, verschiebe den Erwerb auf die Ferien. Man glaube nicht, daß man mit Strafen einen verstockten Jungen oder Hund korrigieren könne; damit mag man ihn höchstens zurückhalten, solange er dicht unter den Augen in der Hand ist. Er muß ganz neu sich selbst erleben lernen und im Verhältnis zum Herrn eingestellt werden. Gehorsamsübungen können nicht oft genug (aber ohne Strafen) gemacht werden; rasch und prompt hat „Setz dich, leg dich, apport, Platz, herein, am Fuß” zu erfolgen. Dazu viel Arbeit, Sprungübungen, Kunststücke, Verlorensuchen, Apportieren aus Wasser, Gewöhnen an Schuß ohne Hetzarbeit, das Leben im Hause streng regelmäßig, nie allein ohne Aufsicht auf die Straße. Eine große Summe von gütigen Mühen; ehe man sich dieser unterzieht, wäge man, ob diese der betreffende Hund nach Rassenschönheit und Anlagen, die das Auge und der Gesichtsausdruck verrät, wert ist. Nach Charakter ist der verdorbene Hund ursprünglich oft mehr wert als der, an dem nicht leicht etwas zu verderben ist.

IV. Teil. Praktische Anleitung zur Hundehaltung.

21. Kapitel. =Der Zwinger, die Hütte, das Lager.=

Ein altes Wort sagt: „Einmal Hundefreund, immer Hundefreund.” Zu einem Dauerzustand für das Leben lohnt es auch ein Dauerheim zu schaffen, da aus dem Hundebesitzer, dem erfolgreichen Aussteller, sehr oft der Züchter wird, der die häufigen Bitten aus Freundeskreis nach einem Abkömmling seines Musterhundes erfüllen will. Bei einem Einfamilienhaus, sei es Stadtmiethaus oder Eigentum vor der Stadt, sollte der Zwinger nicht fehlen. Er erleichtert die Haltung, ermöglicht die Zucht, hilft Haus und Wohnung sauber halten, wenn der Hund nach Spaziergang bei Regen oder Schneeschlamm naß heimkommt und vor Einlaß in das Haus eine Stunde auf reichlichem Strohlager trocken und sauber geworden. Die läufige Hündin ist dort während der Zeit, in der jede zum Entweichen neigt, sicher bewahrt. Die Zuchthündin kann dort in Ruhe werfen und mit den Welpen bleiben, bis sie anfangen selbst zu fressen und weggegeben werden. Auch in einer Villa mit 2—3 Wohnungen erspart ein schlichter Zwinger viel Beschwerden wegen beschmutzter Treppenhäuser, und die im Verhältnis zu dem Luxus eines Hauses ganz geringfügigen Kosten für einen Hundezwinger werden reichlich ausgewogen. In manchen Großstädten verbieten die Besitzer die Haltung eines größeren Hundes; ein Zwinger würde diese Härte überflüssig machen. Die sehr hohe Zahl der Familienhunde in England, das Fehlen von Kreuzungen und wertlosen Straßenkötern geht sicher auf Konto der Zwinger beim englischen Familienhaus als bequeme Unterbringung und Bewahrungsmittel der Hündinnen vor Fehltritten. Der Zwinger lehnt sich am besten an eine geschützte Mauer in Nordost, er habe möglichst viel Sonne, der Boden muß unbedingt betoniert, undurchlässig, also waschbar sein, da er sonst nach kurzer Zeit verseucht und übel riecht. Auch würde auf durchlässigem, feuchtbleibendem Boden der Holzzwinger rasch unten verfaulen. Die Betonunterlage etwas höher als der Hof und leicht schräg geneigt von der Mauer weg, damit Regen schnell abläuft. Eine rechtwinklige Ecke des Hofes oder an Hausrückwand angefügt, macht nur zwei Gitterseiten nötig und gewährt mehr Wetterschutz, ist auch leichter stabil anzulegen. Das Gitter vorn mit Tür, aus Eisenstäben, die nur einmalige Ausgabe sind, die Enden nach Innen gebogen, was Überspringen oder Klettern verhindert. Drahtgeflecht rostet zu rasch und läßt sich dagegen nicht durch Anstreichen schützen. Für mittelkleine Rassen unter Stuhlsitzhöhe ist der Zwinger entbehrlich, höchstens für den Züchter solcher (z. B. Foxterriers) nötig. Also sei er gleich so groß angelegt, daß ein Mann mit gebücktem Kopf darin stehen kann. Eine geräumige Hütte aus Hartholz, mit heißem Leinöl getränkt und mit Ölfarbe gestrichen, genügt auch; das Holz innen und außen glatt behobelte, sogenannte Nut- und Federbretter, von außen mit Decklatten an den Fugen benagelt. Kein Satteldach, sondern ein glattes, schräges Dach mit Dachpappe benagelt zum Aufheben. Bei großer Kälte läßt sich leicht innen auf Leisten ein zweites Dach nur aus Brettstücken auflegen und damit die Höhe reduzieren. Ähnlich soll ein von unten wärmender Doppelboden nicht fehlen, der Zwischenraum mit Torfmull gefüllt. Dieser hält warm; saugt Feuchtigkeit geruchlos auf. Als Windschutz wird bei Kälte ein Sack vor den Einschlupf gehängt, den der Hund beim Einkriechen verschiebt. Der Zwinger sei eine vergrößerte Hütte mit Tür; in diese kommt das Einschlupfloch, durch ein herablaßbares Fallbrett verschließbar, wie an Hühnerhäusern üblich. Innen dient eine erhöhte Pritsche mit reichlich Stroh als behagliches Lager. Das Verbringen in Zwinger oder zur Hütte soll nie eine Strafe sein, wird auch nach Rückkehr von Spaziergang als solche nicht empfunden, zumal nach 1⁄2—1 Stunde die Erlösung zur Futterstunde schlägt. Gelegentlich wird auch das Futter in den Zwinger gebracht oder dient er als Nachtaufenthalt. Die tragende Hündin wird schon 14 Tage vor dem Wurftage an den Zwinger allmählich gewöhnt, indem sie dort ihre Mahlzeiten erhält. Die Gittertür ist nach Innen, die des Hauses nach Außen zum Öffnen. Gegen unbefugtes Füttern, Zustecken von Knochen schützt, wenn nötig, ein von außen an das Gitter mit Bindedraht befestigtes Geflecht. Da der Zwinger für den Familienhund niemals ständiger Aufenthaltsort sein soll, weil er dort verdummt und seinem Zweck als Gesellschafter und Wächter entzogen würde, ist kein kunstvoller Steinbau nötig. Dient der Zwinger als Wurfraum, so ist in diesem mit etwa 12 cm breiten, 20 mm starken Brettern ein Wurfplatz abzugrenzen, benutzt man dazu die Hütte, so wird mit ebensolchem Brettstück nach vorn zum Einschlupf abgegrenzt, damit die Welpen nicht herausfallen können und auch nicht zu nahe vorn am Eingang liegen.

_Ein Lager in der Wohnung_ muß jeder Hund haben, besser noch ein solches im Zimmer und ein zweites im Vorhaus (Treppenhaus des Einfamilienhauses). Fehlt es, so suchen die Hunde, deren Bauchseite dürftig behaart, aus Wärmebedürfnis Polstermöbel auf. Alle Hunde, die auf blanker Erde oder Holzboden beständig liegen, bekommen häßliche, kahle Liegebeulen an den Ellenbogen. Für kleine Rassen genügt als Lager eine Kokosmatte. Für größere bewährt sich am besten eine Matratze, mit Seegras gefüllt, vom Tapezierer in Form solid durchgenäht, aus Gründen der Reinlichkeit mit abzuknöpfendem Überzug, die Ösen zum Knöpfen aus Leder unterhalb der Matratze zu befestigen, damit sie der Hund nicht aus Langeweile nachts annagt. Aus Verdoppelung (Zusammennähen) zweier Stücken eines ausgedienten Teppichs kann man auch für mittelgroße Rassen ein Lager stabil herstellen. In vielen Geschäften sind fertige Hundelager für kleinere Schläge erhältlich, die aus Eisenrahmen mit starkem Drellbezug bestehen; in diese gehört aber unbedingt eine genau dazu passende Kokosmatte. Körbe in flacher Form empfehlen sich nur für kleine Tiere; das darin liegende Kissen muß jeden Morgen sauber ausgeschüttelt werden. Für Hausflur oder Treppenhaus kann man mit 4 Eckpfosten, 4 Brettstücken von etwa 15 cm Breite und darunter Bodenbretter eine erhöhte Pritsche von etwa 30 cm Höhe, für mittlere Rassen (50x75 Bodenfläche) sehr leicht zusammennageln. Als Lager eine genau hineinpassende Matratze. Hütten im Haus oder Schlafkisten verhindern die Hautausdünstung und sperren den Hund ab, mit abschließbarer Tür mögen sie höchstens vorübergehend zur Erziehung dienen, wenn ein Junghund nachts nicht zimmerrein ist oder man gezwungen ist, ihn öfter allein im Hause zu lassen und fürchtet, daß er diese Zeit zum Anbeißen von Gegenständen mißbraucht. Für kleinste Nassen eignen sich dazu sehr gut die sogenannten Bruthäuschen für Hühner, die vorn mit aufklappbarem Drahtgeflecht versehen sind. Dauernd sollten sie aber nicht nötig und durch gute Erziehung überflüssig gemacht werden.

22. Kapitel. =Die Läufigkeit der Hündin, der Zuchtrüde.=

Im allgemeinen gehört die Hündin _nicht in Laienhände,_ am wenigsten in der Mietwohnung und Großstadt. Man lasse sich also nicht zur Anschaffung eines weiblichen Welpen verleiten; nur wer schon mit Hundehaltung vertraut ist und genügend Platz mit Sonne und Auslauf zur Ver- fügung hat, darf an Erwerb einer Zuchthündin denken. Aus der Stadt, dem Miethaus sollten alle Hündinnen ganz verschwinden, so daß weder sie noch ihre Witterung anzutreffen ist, dann würden wir treuere, weniger rauflustige Rüden haben, keine häßlichen Bilder mehr sehen, die Hundefeinden — das sind jene, die den Hund nicht kennen — den Vorwand zur Agitation bieten. Obschon unsere Forschungen in dieser Richtung noch nicht geschlossen, möchten wir behaupten, daß mit Abschaffung der herumlaufenden Hündinnen die Tollwut verschwinden wird, die immer aus dem Osten nach Europa hereingebracht wird. Aus den Ländern der halbwildlebenden Straßenhunde. Für Hündinnen, die nicht im Besitz eines Züchters, ausgewiesen durch das stammbuchmäßige, anerkannte Züchteraffix, sollte die 3 fache Hundesteuer erhoben werden. Hündinnen sind weder treuer noch leichter zu dressieren, das Nachlaufen der Rüden hinter Hündinnen würde abnehmen, wenn es weniger und nur gut behütete Hündinnen in Züchterhänden gäbe. Hat man aber als Geschenk doch eine Hündin erhalten, so ist zu beachten, daß diese erstmals mit 7—9 Monaten hitzig (läufig) wird, sodann mit Pausen von etwa 5—6 Monaten zweimal im Jahr. Infolge Blutandranges nach den Genitalien schwellen diese an, während der ersten 9—12 Tage findet eine Blutabsonderung statt, die während der zweiten Hälfte der Hitze in einen helleren Ausfluß übergeht. Die Witterung des Zustandes wird vom Rüden schon einige Tage vorher wahrgenommen; doch pflegen Hündinnen den Rüden während der ersten Tage abzuweisen. Trotzdem ist es auf alle Fälle nötig, die Hündin vom ersten Tage an sorgfältigste zu behüten, sie nie allein hinauszulassen und auch beim Hinausführen an die Leine zu legen. Wo es räumliche Verhältnisse gestatten, läßt man sie während dieser Tage nur in Hof oder Garten oder trägt die kleine Hündin auf dem Arm in eine ruhige Seitenstraße morgens früh und spät abends, damit möglichst wenig Spuren zum und in das Haus führen, dessen Tür tunlichst geschlossen gehalten wird. Trotz aller Vorsicht läßt es sich schwer vermeiden, daß während dieser Tage das Haus von schlecht behüteten Rüden der Nachbarschaft belagert wird. Mit Gummischleuder (grobe Schrotkörner), Wasser, Peitsche muß man eben sehen die Zudringlichen zu vertreiben. Beim Ausgehen wird das Halsband gut gesichert und zur Abwehr von Rüden die Peitsche mitgenommen. Besser zu viel Vorsicht als zu wenig. Der Zustand ist ein pathologischer, und viele Hündinnen suchen zu entweichen, solche hängt man am Lager an die Kette, wenn man das Haus verläßt. Kommt es trotz Vorsicht zu ungewollter Verbindung, wobei der Rüde auf Dauer von 20 bis 30 Minuten fest mit der Hündin körperlich verbunden ist, so unterlasse man jeden Versuch gewaltsamer Trennung, stelle das Paar abseits vom Verkehr und warte geduldig das Ende ab. Soll aber die ausgewachsene Hündin (nicht vor 1 1⁄2 Jahr) belegt werden, so geschieht das etwa am 13. oder 15. Tag der Hitze. Der Gesundheit schadet es nicht, wenn eine Hündin nie zur Zucht verwendet wird; doch ist es gefährlich, sie erst mit 3—4 Jahren oder später decken zu lassen, da die Genitalorgane dann oft nicht mehr elastisch genug sind. Kastrieren entwertet, führt zu Fettsucht und Temperamentlosigkeit. Wird man als Besitzer eines schönen Rüden gebeten, dessen Tätigkeit für eine vollwertige Rassenhündin zur Verfügung zu stellen, so mag, falls Bedenken wegen der Persönlichkeit des etwa unbekannten Besitzers nicht vorliegen, dem Gesuch stattgegeben, nur soll die _Hündin_ zum richtigen Zeitpunkt ins Haus gebracht werden. Führt man den Rüden zur Hündin, so steht zu befürchten, daß der Rüde die nächste Gelegenheit zum Entweichen ergreift, und die Hündin sucht. Während des Deckakts soll der Besitzer seine Hündin an kurzer Leine halten; einmaliges Belegen genügt. Vor vollendeter systematischer Dressur, vor allem vor zweitem Lebensjahr sollte ein Rüde nicht, oder höchstens ausnahmsweise zur Zucht verwendet werden. Geschieht es überhaupt nie, so schadet es auch nichts, vorausgesetzt, daß man seinen Hund vernünftig hält, nicht überfüttert und für ausgiebigen Auslauf und Tätigkeit sorgt. Ein besonders kluges und zugleich schönheitlich hervorragendes Tier der Zucht ganz zu entziehen, wäre eine Schädigung für die Hochzucht und Rasse, da ohnehin die für Vermehrung tätigsten Zuchthunde leider vielfach Zwingerhunde sind, also zur Hebung von Intelligenz und guten Charaktereigenschaften selten beitragen. Wenn Rüden häufig Zeichen von Geschlechtserregung geben, auf andren Hunden reiten, so ist das ein Zeichen zu üppiger Fütterung, muß man reduzieren und für ausgiebige Bewegung sorgen.

23. Kapitel. =Die Pflege von Haar, Zähnen, Ohr, Auge; Scheren und Baden.=