Part 35
α) _Tee_ und Verfälschungen (_Epilobium_).
β) _Cacao_ und Verfälschungen (_Cacao_schalen).
γ) _Kaffee_ und Verfälschungen (_Cichorie_, _Feigenkaffee_, _Eichelkaffee_, _Saccakaffee_, _Carobben_, _Lupinen_, _Rübe_).
δ) _Mate._
ε) _Cola._
ζ) _Guarana._
η) _Tabak._
C. +Gewürze+ (ganz und gemahlen).
1. Blüten und Blütenteile.
α) _Kappern._
β) _Safran_ und Verfälschungen (_Calendula_, _Carthamus_, _Curcuma_, _Santel_, _Campeche_ -- mit Reaktionen).
γ) _Gewürznelken_, _Anthophylli_, _Nelkenstiele_.
δ) _Zimtblüten._
2. +Früchte und Samen.+
α) Pfeffer und Verfälschungen (_Palmkerne_, _Oliventrestern_, _Kleie_, _Leinkuchen_, _Copra_).
β) _Piment._
γ) _Paprika._
δ) _Cardamomen._
ε) _Vanille._
ζ) _Sternanis_ und _Sikimi_früchte.
η) _Muskatnuß_ und Verfälschungen (_Papuanüsse_).
θ) _Macis_ und Verfälschungen (Bombay-_Macis_).
ι) _Schwarzer Senf_ und Verfälschungen (_Brassica Rapa_ und _Napus_).
κ) _Weißer Senf._
λ) Umbelliferenfrüchte: _Kümmel_, _Coriander_, _Anis_, _Fenchel_.
3. +Rinden.+
α) _Zimt_, chinesischer und ceylanischer, _Canella_, _Nelkenzimt_. Verfälschungen: _Haselnuß_schalen, _Zimt_matta.
4. +Rhizome.+
α) _Ingwer_ und Verfälschungen.
β) _Curcuma._
γ) _Zedoaria_ und _Galgant_.
δ) _Kalmus._
D. +Futtermittel.+
Preßkuchen von _Lein_, _Raps_, _Mandel_, _Baumwollsamen_, _Hanf_, _Ricinus_, _Sesam_.
E. +Gebrauchsgegenstände.+
1. Gespinstfasern.
_Baumwolle_, _Lein_, _Hanf_, _Wolle_, _Seide_.
Analyse von Gespinsten und Geweben.
2. Hölzer.
3. Papier, Holzschliff.
4. Insektenpulver und Verfälschungen.
Schema für ein pharmakochemisches Praktikum.
1. Präparative Arbeiten, Darstellung von Pflanzenstoffen; reine Pharmakochemie.
Amygdalin aus _Sem. amygdal. amar._
Barbaloin aus _Barbadosaloë_.
Glycyrrhizinsäure aus _Rad. liquiritiae_.
Glycyrrhetinsäure aus Glycyrrhizinsäure.
Kaffein aus _Fol. Theae_.
Cumarin aus _Tonkobohnen_.
Emodin aus _Cort. frangulae_.
Chrysophansäure aus _Rhiz. rhei_.
Ölsäure aus _Ol. amygdalae_.
Strychnin aus _Sem. strychni_.
Piperin aus _Piper album_.
Abietinsäure aus _Colophonium_.
Pimarsäure aus _franz. Terpentin_.
Euphorbon aus _Euphorbium_.
Amyrin aus _Manila-Elemi_.
Benzoësäure aus _Benzoë_.
Zimtsäure aus _Styrax_.
Zimtaldehyd aus _Zimtöl_.
2. Wertbestimmungen; angewandte Pharmakochemie.
a) Bei Alkaloiddrogen (gravimetrisch und titrimetrisch): _Cort. chinae_, _Opium_, _Guarana_, _Sem. arecae_, _Sem. strychni_, _Fol. belladonnae_, _Fruct. conii_, _Rhiz. hydrastidis_, _Rad. belladonnae_.
b) Bei Harzdrogen (Säurezahl, Verseifungszahl usw.): _Colophonium_, _Perubalsam_, _Copaivabalsam_, _Benzoë_, _Styrax_.
c) Bei ätherischen Ölen (Aldehyd-, Menthol-, Santalol-Bestimmung): _Ol. cinnamomi_, _Ol. menthae_, _Ol. santali_.
d) Bei Fetten und fetten Ölen (Säurezahl, Jodzahl, -- Refraktion): _Ol. amygdalae_, _Ol. olivae_, _Ol. Cacao_. Schmelzpunkt: _Ol. cacao_, _Adeps_.
e) Bei Wachsen (Säurezahl): _Cera flava_.
f) Bei _Flor. cinae_ (Santonin) und _Senf_ (Senföl).
g) Trockengewicht- und Aschebestimmungen: _Crocus_, _Kamala_.
h) Kolorimetrische Bestimmungen: _Crocus_, _Rhiz. rhei_.
=Lit.= +Jon. Pereira+, Introductory lecture on mat. medica delivered at the establishment of the pharm. soc. Pharm. Journ. Transact. 1. (1842) p. 565. -- A. T. +Thomson+, Intr. lect. to a course of general and med. botany etc. Ebenda p. 620. -- +Buchheim+, Über die Aufgaben der jetzigen Vertreter der Pharmazie an den Universitäten. Arch. Ph. 1879. XI. 289. -- +Flückiger+, Der pharmazeut. Unterricht in Deutschland. Arch. Pharm. 1885. -- +Derselbe+, Universität oder Fachschule. Pharm. Zeit. 1888. -- +Tschirch+, Die Pharmakognosie als Wissensch. u. ihre Bedeut. f. d. pharmazeut. Studium. Pharm. Zeit 1881. -- +Derselbe+, Das pharmazeut. Universitätsinstitut u. d. akadem. Studium d. Pharmazeut. in der Schweiz, Deutschland u. Österreich. Bern 1891. -- +Derselbe+, Die Entwicklungsgeschichte d. pharmaz. Universitätsinstitute. Pharm. Post. 1893. -- +Derselbe+, Erinnerungen an +August Garcke+, Ber. pharm. Ges. 1904. -- +Derselbe+, Pro pharmacognosia. Ebenda 1907. -- +Derselbe+, Was ist eigentlich Pharmakognosie? Zeitschr. öster. Apoth.-Ver. 1896 und Pharmaz. Zentralhalle 1907. -- +Hartwich+, Noch ein Wort über die Pharmakognosie in Deutschland. Apoth.-Zeit. 1907. Nr. 14. -- +Arthur Meyer+, Professuren für Pharmakognosie an den deutschen Hochschulen. Apoth.-Zeit. 1907. Nr. 22.
Für das pharmakognostische Praktikum: +Schär+ und +Zenetti+, Anleitung zu analytisch-chemischen Übungsarbeiten. Berlin 1897. -- +Rosenthaler+, Grundzüge der chem. Pflanzenuntersuchung. Berlin 1904. Die Literatur für das pharmakoanatomische Praktikum siehe Pharmakoanatomie.
«Was soll man von dem vielfältigen arglistigen Betrug, gefährlichen Ränken und Schränken sagen, welche von Materialisten verderblicherweise geübt werden.»
~Ludw. von Hornick~ 1645.
IX. Angewandte Pharmakognosie.
Von dem mitten in der Praxis stehenden Apotheker wird niemand verlangen, daß er reine Pharmakognosie wissenschaftlich betreibe, dazu fehlt es ihm an Zeit und meist auch an dem nötigen Rüstzeug, den notwendigen wissenschaftlichen Hilfsmitteln, aber +er ist recht eigentlich der Vertreter der angewandten Pharmakognosie+. Auch kann er sehr wohl die Bestrebungen der wissenschaftlichen Pharmakognosie von sich aus unterstützen, wie dies schon der Apotheker ~Matthias Bansa~ (1641) getan, der ~Joh. Schröder~ mit Material versah, wie wir es von dem Hofapotheker der Königin Elisabeth, ~Hugo Morgan~, wissen, der (Ende des XVI. Jahrh.) ~Clusius~ unterstützte und wie es auch der portugiesische Apotheker ~Pires~ in seinen berühmten Briefen (1512–1516) tat. Ferner seien erwähnt der Apotheker ~Joh. Heinr. Linck~ in Leipzig (um 1719), der treffliche Leipziger Apotheker ~Joh. Ralla~, dem sein Neffe ~Cordus~ die Anregung zu dem Dispensatorium verdankt und der, ebenso wie der Wittenberger Apotheker ~Kaspar Pfruend~, ~Cordus~ mit Rat unterstützte, sowie endlich der um die Einführung der _Ipecacuanha_ (1672) verdiente Apotheker ~Claquenelle~. Der Jesuit ~G. J. Kamel~ (Camellus), der in Manila eine Apotheke errichtete, sandte von 1688 an viele Pflanzen und deren Produkte, sowie von ihm gezeichnete Abbildungen -- unter anderem _Ignatiusbohnen_ -- an ~Ray~ und ~Petiver~ in London.
Beispiele dafür, daß auch mitten in der Praxis stehende praktische Apotheker wissenschaftlich vollwertige Arbeit auf pharmakognostischem Gebiet zu leisten vermögen, bieten ~Jahns~ (Göttingen) durch seine Untersuchungen über Trigonellin und die Arecaalkaloide, ~Hartwich~ (damals Tangermünde) durch seine Studien über die Gallen, ~Aweng~, ~Gerock~, ~Tunmann~, ~Kremel~ und andere, die als Floristen, Pilzforscher oder dergl. tätig waren und sind.
Die Abgrenzung der angewandten Pharmakognosie von der reinen wurde von dem Zeitpunkt an notwendig, wo die letztere sich zu einer selbständigen reinen Wissenschaft entwickelt hatte. Der Ausdruck «angewandte Pharmakognosie» wurde von mir zuerst in dem auf dem XII. medizinischen Kongresse in Moskau 1897 gehaltenen Vortrage: «Die Anwendung der vergleichenden Anatomie zur Lösung von Fragen der angewandten Pharmakognosie» benutzt.
Die angewandte Pharmakognosie umfaßt:
1. die Prüfung der Drogen auf Identität und Reinheit (Verfälschungen und Verwechslungen),
2. Aufbewahrung der Drogen.
1. Prüfung der Drogen auf Identität und Reinheit
(+Verfälschungen und Verwechslungen+).
Die Erkennung von Verfälschungen und Verwechslungen ist der wichtigste Teil der angewandten Pharmakognosie. Wissenschaftliche Pharmakognosie wird ja zum Teil nur deshalb getrieben, um den Apotheker in den Stand zu setzen, die Drogen richtig beurteilen zu lernen, sie also auf Identität und Reinheit prüfen zu können.
Verfälschungen erwähnt schon ~Plinius~ an verschiedenen Stellen. Im Artikel _Bdellium_ z. B. bespricht er die Verfälschungen mit anderen Harzen und fährt fort: «Man erkennt sie aber alle (was auch in Bezug auf die übrigen Räucherspezies ein für allemal hier gesagt sein mag) am Geruche, der Farbe, der Schwere, dem Geschmacke und dem Verhalten am Feuer». Auch bei _Weihrauch_ und _Myrrhe_ beschreibt ~Plinius~ die Verfälschungen und ihre Erkennung. ~Scribonius Largus~, sowie auch ~Dioscurides~, ~Celsus~ und ~Plinius~ berichten über Fälschungen des _Opiums_.
Auch ~Dioscurides~ erwähnt oft die Verfälschungen und gibt die Zeichen für die Echtheit und Güte an, z. B. bei der _Keltischen Narde_, der _Cassia_, dem _Zimt_, dem _Balsam_. Beim _Safran_ gibt er eine Anleitung zur Erkennung von ausgezogenem (Krokomagma) oder mit eingedicktem Moste, mit zerriebener Bleiglätte oder Molybdaina (Minium) verfälschtem _Safran_. Und ~Plinius~ bemerkt vom _Safran_«adulteratur nihil aeque»und vom _Pfeffer_, daß er mit _Wachholderbeeren_ vermischt werde.
Schon im XI. Jahrh. wird in dem Buche: +De simplicibus medicamin. ad Paternianum+ auf die Ähnlichkeit von _Anis_- und _Conium_früchten hingewiesen, die man so leicht verwechseln kann.
Ebenso gedenkt der +Ricettario fiorentino+ (XV. Jahrh.) zahlreicher Verfälschungen.
~Oribasius~ (geb. c. 350) gibt bereits in den +Synagogai+ bei einigen Drogen Reaktionen auf Identität und Reinheit an, und ~Cronenburg~ empfiehlt in seinem Werke: +De compositione medicamentorum+, Frankfurt 1555, eine genaue Prüfung aller Arzneimittel.
Die älteste uns erhalten gebliebene +Verordnung gegen Verfälschung+ stammt aus dem XIII. Jahrh. (um 1277) und wurde in Marseille erlassen (Statut. Massiliens. 5. 21).
In Venedig bestand 1374 ein eigenes «+Ufficio dello Zafferano+» zur Überwachung des _Safran_handels.
1412 erließ Köln ein Verbot gegen gefälschten _Ingwer_ (Liber registrationum senatus 1396–1440).
In Nürnberg mußten die Färber schwören, zum Färben nur _Waid_ und nicht _Indigo_ zu verwenden, und es stand Todesstrafe auf Übertretung des Gebotes (~Nübling~).
Besonders der _Safran_ war von jeher der Verfälschung unterworfen. Eine Ordnung über «_Safran_ und dessen Schau und Kauf» findet sich unter den Nürnberger Polizeigesetzen des XV. Jahrh. Schon in dieser wird verlangt, daß die Bezeichnung genau dem Befunde entsprechen müsse, also für «Ortsaffran und Lyonisch Saffran» nicht ein minderwertiger _Safran_ gegeben werden dürfe, und daß «Föminelle und geverlichen Pulver»nicht beigemengt sein sollen. Die Strafen für _Safran_fälschung waren sehr hart. Aus den Nürnberger Annalen sehen wir, daß ~Jobst Friedenkern~, der gefälschten Safran für gut verkauft, «sammt dem Saffran lebendig verbrannt worden am 17. Jacobstag 1449». Ebenso sind ~Hanns Kölbel~ und ~Lienhard Frey~ 1456 wegen Fälschung des _Safrans_ und anderen Gewürzes «sammt ihrer gefälschten Waar lebendig verbrennet» die ~Else Pfragnerin~, «die ihnen darzu geholfen», aber lebendig begraben worden! 1499 wurden ~Hannsen Bock~ in Nürnberg «wegen betrüglicher Arznei» beide Augen ausgestochen. Später, im XVI. und XVII. Jahrh., wurde dann nur die Ware verbrannt (~Peters~), ja sogar ein Zusatz von 8% Feminell zum _Safran_ erlaubt. Besser davon kam in Venedig 1402 der Apotheker ~Zanoni de Rossi~, der sich ertappen ließ, als er dem _Theriak_ keinen _Rhabarber_, kein _Amomum_, _Opopanax_ und _Safran_ zusetzte, den _Safran_ mit _Carthamus_ verfälschte und falschen _Moschus_ hielt. Die Avogaria di commun ließ seine Präparate über die Rialtobrücke in den Kanal werfen, den Sünder aus dem Berufe stoßen, gefangen setzen und mit einer Buße von 400 Golddukaten belegen -- allerdings nur in contumaciam (~Flückiger-Tschirch~, +Grundlagen+). Ein anderer Apotheker, der statt weißer rote _Korallen_ benutzt hatte, wurde im XV. Jahrh. vom König von Aragonien zu einer Buße von 9000 Dukaten und einjährigem Ehrverluste verurteilt. Im Jahre 1456 wurden in Zofingen (Schweiz) zwei Bürger wegen Fälscherei des _Safrans_ und anderer Gewürze lebendig verbrannt und eine Frau, welche dabei behilflich gewesen, lebendig begraben (~Reber~).
Auf dem Reichstage von Augsburg 1551 wurde sogar ein für das ganze deutsche Reich gültiges Polizeigesetz gegen geschmierten _Safran_ erlassen. Aber schon im XIV. Jahrh. bestanden solche Verordnungen in Regensburg und München. Im Privilegium aromatariorum von Mailand (1573) werden Piperino und Zafloro als verwerfliche Surrogate des _Pfeffers_ und _Safrans_ bezeichnet.
Das Edikt Heinrichs II. von Frankreich bedrohte die _Safran_fälscher mit körperlicher Züchtigung (vgl. auch ~Elben~, +Die Lehre von der Warenfälschung+. Diss. Tübingen 1881).
Auch der Fälschung der _Nelken_ mit Stielen (Fusti) wird schon in einer Nürnberger Verordnung vom Jahre 1443 Erwähnung getan (~Baader~, Nürnberger Polizeiverordn.) und 1721 werden als Fälschungen der _Nelken_ und des _Zimt_: ausgezogene Droge, Baumrinde, braune Wurzeln, als Fälschungen des _Pfeffer_: faules Holz und scharfe Wurzeln, als solche des _Ingwer_: zerstoßene Erbsen aufgeführt (~Hönn~). Gefärbter _Ingwer_ wird auch in einer Verordnung Karls V. erwähnt.
Daß die amtliche Erlaubnis, Succedanea quid pro quo (vgl. S. 18) den echten Drogen zu substituieren, ebenfalls vielfach zu Betrug und Fälschung in den Apotheken führte, ersehen wir aus den beiden von ~Peters~ mitgeteilten Schmähschriften: ~Lisseto Benanico~, +Eröffnung aller betrüglicher Handgriffe und Irrsalen, so von den Apoteckern begangen werden+, 1533, und ~Anton Lodetto~, +Gespräch von den Betrügereien etlicher Apotheker+ 1569.
Die Einführung regelmäßiger Apothekenrevisionen und die Handhaben, welche die moderne Wissenschaft -- Pharmakobotanik und Pharmakochemie -- liefern, haben diesem Treiben fast ganz ein Ende gemacht. Auf diesem Gebiete wird kein Laudator temporis acti seine Stimme erheben. Die «gute alte Zeit» war hier eine «schlechte alte Zeit». Und es ist in +jeder+ Hinsicht besser geworden, trotzdem die Strafen für Fälschung nicht mehr so grausame sind wie ehedem und niemand mehr hingerichtet, lebendig verbrannt oder lebendig begraben, ertränkt oder der Augen beraubt, ja nicht einmal mehr körperlich gezüchtigt und höchstens mit «einem pfund Buß ohne Gnade» und «Strafe der Verlierung» belegt wird, wenn man ihn auf einer Fälschung ertappt.
Schon ~Hönn~ empfiehlt in seinem Buche: «+Kurz eingerichtetes Betrugslexikon+» (Leipzig 1720) die +Scheidekunst+ zur Aufdeckung von Fälschungen, wie der Beimischung von Holzmehl und Erbsenmehl (im _Ingwer_), von extrahierten Gewürzen und Beschwerungsmitteln (im _Safran_).
Vorschriften zur Untersuchung des _Färberwaid_ finden sich in der Schweidnitzer Tuchwebeordnung vom Jahre 1335 (+Codex diplomaticus Silesiae+).
Bereicherung unserer Kenntnisse über Drogenfälschungen und minderwertige Handelssorten verdanken wir in neuerer Zeit besonders ~Hartwich~, ~Holmes~ und ~Perrot~.
Die =Prüfung auf Identität und Reinheit= kann eine dreifache sein. Zunächst wird man die Droge immer +morphologisch+ prüfen, dann +mikroskopisch+ und endlich +chemisch+ und +physikalisch+.
* * * * *
Die =morphologische Prüfung= erstreckt sich auf das äußere Aussehn, die Form der Teile und ihre gegenseitigen Beziehungen zueinander, sowie auf die Größenverhältnisse. Hier wird also das, was die Pharmakomorphologie lehrt, auf den praktischen Fall angewendet. Bei den Wurzeln wird man also ihre Form, Anheftung, äußere Skulptur (Runzeln), Dicke und Länge; bei den Rhizomen das Verzweigungssystem, die Oberflächengestaltung (Querrunzeln, Blattnarben) und den Durchmesser; bei den Blättern die Umrißgestaltung, die Skulptur des Randes (Blattzähne, Blattspitze), die Nervatur; bei den Blüten den allgemeinen Bau und die Form der Teile in Betracht ziehen. Schon diese morphologische Prüfung führt den pharmakobotanisch Geschulten schnell zur Feststellung der Identität und zur Auffindung etwaiger Beimischungen. Konnte ich doch z. B. zeigen, daß allein die Nervatur der Blattzähne genügt, um die gewöhnlichen Beimengungen der _Digitalis_blätter und des _Tee_ zu ermitteln.
Im extremsten Falle ist die vorliegende Droge überhaupt nicht das verlangte Objekt. Das kommt selten vor. So besteht wohl einmal: _Rhiz. hellebori_ nur aus den Rhizomen von _Actaea spicata_, _Rhiz. filicis_ nur aus den Rhizomen von _Aspidium spinulosum_ oder _montanum_, _Rad. Senegae_ nur aus _Rad. Vincetoxici_ oder _Rad. Serpentariae_, _Herba Sabinae_ nur aus den Sprossen von _Juniperus phoenicea_, _Fol. belladonnae_ aus der ganz wertlosen «_Belladonne d’Italie_».
Häufiger ist der Fall, daß fremde Beimengungen in größerer oder geringerer Menge sich der echten Droge beigemischt vorfinden. Das kann zufällig geschehen sein, indem der Sammler ein äußerlich ähnliches Objekt mit sammelte, bei _Helleborus_ z. B. _Actaea spicata_, beim _Kalmus Iris Pseudacorus_. Dies dürfte der häufigere Fall sein. Oder es fand entweder am Produktionsorte oder beim Drogisten eine absichtliche, also betrügerische Beimengung minderwertiger oder wertloser Drogen statt. Beides kommt vor. Ja es werden sogar Kunstprodukte eigens hergestellt, um Drogenfälschungen vorzunehmen. Bekannt sind die Fälle, wo _Anis_-, _Kaffee_- und _Pfeffer_früchte aus Lehm geformt und den echten beigemischt worden waren, bekannt ist besonders die zu einer ganzen Industrie herangewachsene _Safran_fälschung, bei der nicht nur mit Teerfarbstoffen gefärbte _Calendula_blüten, sondern auch eigens präparierte Grasblattstreifen, Keimlinge von Leguminosen und Cerealien Verwendung finden. Künstliche _Muskatnüsse_, aus _Muskatnuß_pulver und Mineralsubstanzen gemischt und in Formen gepreßt, fanden ~Ranvez~ und ~Planken~ (1900). Natürlich wenden sich die Fälscher in erster Linie den teuren Drogen zu. Von der Beschwerung des _Opiums_ mit Schrot- und Bleikugeln wird noch im Kapitel Pharmakophysik die Rede sein und auch beim _Crocus_«lohnt es sich»ja. Dann aber sind auch besonders die Drogen, die infolge von Mißernten nur in geringer Menge angeboten wurden, ganz besonders der Verfälschung unterworfen. Ist z. B. die _Cubeben_ernte schmal und ungleich ausgefallen, so treten sofort fremde Früchte und Samen, sowie Stiele in vermehrter Menge in den _Cubeben_ auf und werden die _Cascarilla_zufuhren gering, so finden sich in der Droge mehr andere Rinden als sonst.
Ganz besonders gefährlich sind giftige Beimengungen. Niemals darf der Apotheker unterlassen, den _Anis_ auf _Conium_früchte, den _Sternanis_ auf _Sikimi_früchte zu untersuchen. Denn schon eine kleine Beimengung hat die schwersten Folgen.
* * * * *
Nicht immer reicht aber die morphologische Prüfung aus und es muß erst die =Lupe= und dann das =Mikroskop= zur Hand genommen werden. Besonders der Lupe möchte ich auf dem Gebiete der angewandten Pharmakognosie das Wort reden. Sie sollte ein rechter Apotheker, der auch ein rechter Pharmakognost sein muß, überhaupt immer in der Westentasche bei sich tragen. Wie viel sieht der Geübte schon mit diesem einfachen Instrumente! Immerhin hat die Leistungsfähigkeit auch dieses Instrumentes seine Grenzen und man muß zum =Mikroskope= greifen. Dies ist nur selten bei ganzen Drogen nötig, immer bei gepulverten. Hier ist der Ort, wo der Apotheker das, was er in der Pharmakobotanik, speziell der Pharmakoanatomie, gelernt hat, verwerten kann. Denn nur ein geschulter Pharmakognost findet sich in der =mikroskopischen Analyse= pulveriger oder gepulverter Drogen zurecht. Hier aber ist auch der Ort, wo die mikroskopische Methode über alle anderen triumphiert und ihre größten praktischen Erfolge erzielt. Ein Blick in das Mikroskop genügt z. B., um festzustellen, ob ein _Lycopodium_, eine _Kamala_, ein _Lupulin_ verfälscht und womit es verfälscht ist. In vier Semestern kann der Studierende so weit gebracht werden, daß er ein Gemisch von 3–4 feinst gepulverten Drogen mit sicherem Erfolge analysiert, wenn es sich nicht gerade um besonders schwierige Objekte (Blattpulver, _Rad. gentianae_ oder dergl.) handelt.
Ein besonderer Fall, wo die mikroskopische Diagnose einer Droge auf das Vorhandensein einer +fremden+ Beimischung gegründet wird, ist der _Agar-Agar_, den man geradezu an den in ihm stets vorkommenden Diatomeen mikroskopisch erkennen kann.
In wünschenswertester Weise ergänzt wird aber die anatomische Methode durch die =chemisch-physikalische= (vgl. Pharmakochemie und Pharmakophysik). Schon ~Buchheim~ bemerkt (1879): «Somit hat die botanische Pharmakognosie nur die Bedeutung eines Aushilfsmittels, an dessen Stelle wir sobald wie möglich etwas besseres setzen müssen. Die Bestimmung der Güte einer Droge läßt sich nur auf chemischem Wege erreichen». Dieser Ausspruch ist berechtigt, jedoch mit der Einschränkung, daß es auch Fälle gibt, wo die chemische Prüfung versagt und die mikroskopische allein oder doch besser und rascher zum Ziele führt (Stärke, Mehle, _Lycopodium_, _Kamala_). Ja gerade bei Drogen+pulvern+ kommen wir mit der chemischen Untersuchung oft nicht vorwärts und müssen zum Mikroskope greifen.
Schon die Feststellung von =Geruch=, =Geschmack= und =Farbe= sind wichtig. Beträchtlich ist die Schwierigkeit sicherer Farbenbestimmung selbst bei Leuten, die nicht farbenblind sind. Ganz vernachlässigt ist die Übung unserer Nase und Zunge. Die Tea taster freilich und die Degustatoren der Weinhändler besitzen eine geübte Zunge und eine feine Nase, die Mehrzahl der Menschen aber vernachlässigen in einer unverantwortlichen Weise die Übung dieser beiden Sinnesorgane. In der angewandten Pharmakognosie spielen dieselben aber eine so wichtige Rolle, daß ich mich ernstlich gefragt habe, ob es nicht angezeigt sei, Riech- und Schmeck-Kurse für Apotheker einzurichten, um Zunge und Nase zu üben. Es steht mit der Verwahrlosung dieser Sinnesorgane fast so schlimm wie mit dem Zeichnen. Es gibt wahre Stümper im Riechen. Es ist mir einmal vorgekommen -- es war allerdings im Examen -- daß ein Praktikant Petroleum, auch nachdem er daran gerochen, für -- _Pfefferminzöl_ ausgab! Und doch kann man durch Übung Zunge und Nase so schärfen, daß man auch Substanzen, die allgemein für geruchlos gelten, schon durch ihren spezifischen Geruch voneinander unterscheiden kann, wie z. B. Kartoffelstärke und Calciumkarbonat.
Immerhin bleiben aber die Prüfungen nach Geruch, Geschmack und Farbe _individuell_. Der eine wird es in ihnen zu großer Virtuosität bringen, ein anderer bringt es darin zu nichts Rechtem, denn es gibt auch hier Talente und Stümper.
Vorzuziehen ist immer eine +objektive Prüfung+, die +jeder+ durchführen kann, auch wenn er kein spezifisches Talent dazu hat. Das sind nun die chemischen, und zwar zunächst die +qualitativen Reaktionen+.
Bei den nicht organisierten Drogen stehen sie überhaupt im Vordergrund. Nicht daß man bei ihnen das Mikroskop nicht brauchen kann. Im Gegenteil. Auch _Aloë_, _Elemi_, _französ. Terpentin_, _Traganth_ und _Styrax_ bieten mikroskopische Bilder, die so charakteristisch sind, daß sie zur Feststellung von Identität und Reinheit brauchbar sind. Aber andere Drogen, wie die klaren Balsame, die ätherischen und fetten Öle, können ja nur chemisch-physikalisch geprüft werden. Hier spielen neben der +Feststellung des spezifischen Gewichtes+, des +Schmelz- und Siedepunktes+, des +Aschengehaltes+, der +tinktorialen Kraft+ die chemischen Reaktionen die Hauptrolle. Aber auch bei den organisierten Drogen greift der Pharmakognost gern zu Identitätsreaktionen. Wie leicht läßt sich durch solche der echte vom falschen _Sternanis_ unterscheiden, wie wirkungsvoll unterstützen chemische Reaktionen die mikroskopische Prüfung des _Crocus_, wie leicht ist es mit Hilfe einfacher Methoden nachzuweisen, ob die Oxymethylanthrachinondrogen extrahiert sind oder nicht, oder ob ein _Digitalis_blatt wirklich Digitoxin enthält.