Handbuch der Pharmakognosie

Part 36

Chapter 362,841 wordsPublic domain

Wo irgend möglich, wird man aber von der qualitativen Reaktion zur +quantitativen Bestimmung+ vorschreiten. Schon die kolorimetrische Bestimmung und die Feststellung der Fluoreszenzgrenze sind ja quantitative Reaktionen. Die Feststellung der tinktorialen Kraft kann mit Erfolg bei den Oxymethylanthrachinondrogen (nach dem Ausschütteln der ätherischen Lösung mit Ammoniak), dann auch beim _Crocus_ benutzt werden, der Feststellung der Sichtbarkeitsgrenze der Fluoreszenz kann man sich bei der _Aloë_ bedienen; denn Aloin in Boraxlösung fluoresziert. Aber die kolorimetrischen Prüfungen mit und ohne Kolorimeter sind doch nicht ganz scharfe. Schärfer sind die +titrimetrischen+ und besonders die +gravimetrischen Bestimmungen+. Und so haben denn auch diese quantitativen Methoden mehr und mehr die qualitativen verdrängt. Auch die Arzneibücher wenden ihnen mehr und mehr ihre Aufmerksamkeit zu. Die neue schweizerische Pharmakopoee (Edit. IV) gibt bei 35 Drogen quantitative Bestimmungen der wirksamen Bestandteile an. Es sind dies: gravimetrische oder titrimetrische (oder kombinierte) Bestimmung des Gesamtalkaloidgehaltes oder einzelner Alkaloide, Säurezahl, Verseifungszahl und Jodzahl und Bestimmung einzelner wichtiger Bestandteile (z. B. des Cinnameïns).

Jedenfalls darf aber eine quantitative Bestimmung der sog. wirksamen Bestandteile nur dann eingeführt werden, wenn man die wirksamen Bestandteile kennt -- bei _Secale cornutum_ und _Rhiz. Filicis_ hat sie zurzeit noch keinen Zweck -- und immer muß sie den Erfordernissen der Praxis angepaßt sein, die von einer in der +Praxis+ brauchbaren Methode verlangen, daß +sie möglichst wenig umständlich, auch mit einer geringen Menge Material in nicht zu langer Zeit ausführbar und doch+ für die Praxis +genügend genau+ -- also: rasch, billig und zuverlässig ist. Diese Bedingungen erfüllen z. B. die titrimetrischen Bestimmungsmethoden in ausgezeichneter Weise.

* * * * *

Wie man einen Drogenartikel unter Berücksichtigung aller beobachteten Verfälschungsmittel und Benutzung aller Hilfsmittel (botanischer und chemischer) für ein Arzneibuch, das ja in seinen Drogenartikeln die besten Beispiele angewandter Pharmakognosie liefert -- oder doch liefern soll -- kurz und doch erschöpfend redigieren kann, möge der Artikel _Crocus_ in der Pharmakopoea Helvet. IV zeigen. Er lautet (die Substanzen, auf welche sich die Prüfung bezieht, sind von mir in Klammer beigesetzt):

Die bisweilen noch durch ein sehr kurzes (+minderwertige griffelreiche Sorten+) helleres Griffelstück zusammengehaltenen drei Narben von _Crocus sativus L._

Die charakteristisch riechenden Narbenschenkel der _Safran_blüte sind dunkelrot und, in Wasser aufgeweicht, 25–35 mm lang (+andere+ _Crocus_+arten+). Sie bilden eine oben offene und dort gekerbte, lange, seitlich aufgeschlitzte Trichterröhre (_Carthamus_, _Calendula_, _Gramineenblätter_ und _Keimlinge_ usw.).

Das Gewebe der Narbe besteht aus zarten, gestreckten Zellen. Vom Griffel tritt in jede Narbe ein Gefäßbündel ein. Dasselbe gabelt sich im oberen breiteren Teile der Narbe in zahlreiche Äste. Der obere Rand der Narbe ist mit Papillen besetzt, zwischen denen sich bisweilen die großen, runden, 35–50 mik. messenden Pollenkörner mit derber, glatter Exine (+die Pollenkörner von+ _Calendula_ und _Carthamus_ +haben keine glatte Exine+) finden.

Das Pulver zeige bei Betrachtung mit dem Mikroskop unter Öl vorwiegend tief orangerote und nur sehr wenig gelbe Partikel (+Griffel+) und keine Kristalle (+beigemengte Salze+, _Safran_+surrogat+). Die Fragmente zeigen, in Wasser betrachtet, zartwandige gestreckte Zellen und zarte Gefäßbündel mit engen Spiralgefäßen. Dazwischen liegen einige wenige Pollenkörner. Weder Haare noch Korollenfragmente mit Sekretschläuchen (_Carthamus_) noch Holzzellen und Libriform (_Santel_, _Fernambuc_, _Campeche_) noch gelbe Kleisterballen (_Curcuma_) dürfen sich darin finden.

Bringt man ein wenig des tieforangeroten Pulvers trocken auf den Objektträger, legt das Deckglas auf und läßt Schwefelsäure zufließen, so müssen von jedem Körnchen tiefblaue Streifen abfließen. Die zuerst tiefblau gefärbten Körnchen werden rasch rot, dann braunrot. Ammoniak färbt bei gleicher Behandlung gelb (+Safransurrogat+).

Mit Kalilauge erwärmt, entwickle _Safran_ kein Ammoniak (+Ammonsalze, die nicht in der Asche gefunden werden+). Bei 100° getrocknet, verliere er höchstens 12% an Gewicht (+zu viel Feuchtigkeit+) und werde brüchig (+Glyzerin+). 100 T. _Safran_ sollen an Petroläther höchstens 5 T. abgeben (+Fette+). Der getrocknete _Safran_ hinterlasse nach dem Verbrennen höchstens 6% Asche (+mineralische Beimengungen+).

Man bringt 1 dg feingeschnittenen _Safran_ in 1 Liter Wasser und läßt über Nacht stehen. 10 ccm dieses Auszuges, mit 1 Liter Wasser gemischt, sollen eine noch deutlich gelb gefärbte Flüssigkeit geben (+extrahierter+ _Safran_). Der wässerige Auszug des _Safrans_ schmecke schwach bitter, nicht süß (_Zucker_).

Dies Beispiel und die obigen Ausführungen zeigen auf das deutlichste, daß auch die angewandte Pharmakognosie keine rein botanische Disziplin, sondern daß sie zur guten Hälfte chemisch ist (vgl. S. 8).

Für einige Drogen, z. B. für _Fol. digitalis_, ist auch die physiologische Prüfung am Frosch oder an Warmblütlern zur Wertbestimmung herangezogen worden. Sie liegt schon außerhalb der Aufgaben der Pharmakognosie und gehört in das Gebiet der experimentellen Pharmakologie.

Die Droge endet, bevor sie in die Hände des Kranken kommt, in der Apotheke. Der Apotheker ist die einzige Instanz in der langen Reihe der Leute, durch deren Hände die Droge geht, dem die +Pflicht+ der Drogenkontrolle überbunden und der ausreichend vorgebildet ist, sie sachgemäß durchzuführen. +Keine Droge darf von ihm an das arzneibedürftige Publikum abgegeben werden, ohne daß er zuvor sie auf Identität und Reinheit geprüft hat.+

Aber es dürfte sich doch auch empfehlen, daß schon im Einfuhrhafen eine bessere Drogenkontrolle eingeführt würde. Wenn sich die importierenden Firmen einer großen Hafenstadt vereinigten, könnten sie sehr wohl eine +Kontrollstation+ einrichten und unterhalten, die von einem pharmakognostisch gut geschulten Apotheker geleitet, mit 3–4 Assistenten die gesamte Drogenkontrolle besorgen würde. Dann könnte man schon im Einfuhrhafen den _Perubalsam_ nach seinem Cinnameïngehalte, die _Ipecacuanha_ nach ihrem Gehalte an Emetin und Cephaëlin, das _Zimtöl_ nach dem Zimtaldehyd- und das _Santelöl_ nach dem Santalolgehalte handeln, wie man schon jetzt die _Chinarinde_ nach ihrem Chiningehalte bezahlt (S. 179). Dort könnten auch Säure, Ester und Jodzahl der Harze, Balsame und Fette bestimmt werden. Und ich könnte mir sehr wohl einen jetzt als ideal empfundenen Zustand realisiert denken, wo kein größerer Posten einer wertvollen Droge die Speicher des Importhafens verläßt, um in den Kleinhandel einzutreten, ohne mit einem Zertifikat über seine Beschaffenheit versehn zu sein. Denn Drogen nur nach dem Aussehn kaufen, heißt die Katze im Sack kaufen. Ich will nur daran erinnern, daß es Drogen gibt, die prächtig aussehn und doch nichts taugen. Mir ist einmal eine wunderschöne _China regia plana_ in die Hände gekommen, die keine Spur _Chinin_ enthielt. Der Drogist von heute sieht noch zu sehr auf schönes Aussehn und zu wenig auf den Gehalt. Immerhin nimmt doch auch schon der Großdrogenhandel Rücksicht auf die Pharmakopoeen und bietet einige Waren (z. B. _Copaivabalsam_) in pharmakopoegemäßen Sorten an (vgl. S. 202).

+Drogenprüfungsanstalten in den Handelszentren+, besonders den Einfuhrhäfen, könnten auch den Fälschungen und Substitutionen steuern, so daß nicht erst in der Apotheke der giftige _Sternanis_ erkannt wird, jahrelang falsche _Cascarilla_ im Handel bleibt und aus _Aspidium spinulosum_ bereitetes _Filix_extrakt verkauft wird. Sie würden freilich keineswegs den Apotheker von der Pflicht entbinden, seine Drogen anzusehn und die Drogenpulver zu mikroskopieren, könnten aber als zweites Schutzmittel sehr nützlich wirken.

In die Bresche getreten sind aus eigener Initiative und auf eigene Kosten einige große Drogenhandlungen des Binnenlandes, die übrigens zum Teil direkte Verbindungen mit den überseeischen Plätzen unterhalten und auch einige Importeure in Hafenplätzen. So unterwerfen z. B. ~Gehe & Co.~, ~Caesar & Loretz~, ~Schimmel & Co.~, ~Hänsel~, ~Merck~, ~Roeder~, ~J. D. Riedel~, ~Brückner~, ~Lampe & Co.~, ~Julius Grossmann~ u. and. die wichtigsten Waren einer sorgfältigen chemischen Kontrolle und die Handelsberichte dieser Firmen enthalten viele wertvolle Mitteilungen über bei der Prüfung erzielte Ergebnisse, die besonders für die angewandte Pharmakognosie von Wichtigkeit und längst ein Faktor geworden sind, mit dem der Praktiker und die Redakteure der Pharmakopoeen rechnen müssen.

Übrigens treffen, wie ich schon oben (S. 170) bemerkte, die Angestellten der Großdrogenhäuser, die als «taster» fungieren, auf Grund reicher Erfahrung auch ohne Analyse sehr oft das Richtige und beurteilen im allgemeinen schon nach dem Äußeren, nach Aussehn, Farbe, Geruch und Geschmack die Droge richtig nach ihrem Wert, wenigstens in den Fällen, wo das Äußere einen Schluß zuläßt.

Es ist für den der Praxis des täglichen Lebens ferner stehenden Pharmakognosten ziemlich schwierig, sich ein Bild davon zu machen, +welche Verunreinigungen und Verfälschungen bei den Drogen wirklich auch heute noch vorkommen+. Die Angaben der Lehrbücher über Verfälschungen stammen meist aus früherer Zeit, werden oft aus einem Lehrbuche ins andere kritiklos hinübergenommen und entsprechen nicht immer, ja nicht einmal häufig dem tatsächlich Vorkommenden. Die Leiter der Untersuchungslaboratorien der Großdrogenhandlungen und die Apothekenrevisoren sind fast die einzigen, welche einen Einblick erhalten in die Welt der Drogen «wie sie ist», die von den Verfälschungen und Beimischungen der Drogen, wie sie heute vorkommen, Kenntnis erhalten. +Es wäre sehr wünschenswert, wenn diese regelmäßige Berichte ihrer Befunde veröffentlichen würden.+ In den Handels- und Drogenberichten einiger Großdrogenhäuser wird bisweilen von Fälschungen berichtet, aber meist nur, wenn es sich um besonders flagrante Fälle handelt. Diese werden dann wohl auch in der Fachpresse besprochen, wie z. B. der neulich vorgekommene Fall von giftigem _Sternanis_. Die wichtigsten Auskünfte aber vermögen die +Apothekenrevisoren+ zu geben, die an Stelle der «Beschauer» , «Prüfer», «Merkarte» Nürnbergs (im XV. Jahrh.) und der «Signori sopra le merci» Venedigs (im XIV. Jahrh.) getreten sind.

Es ist sehr dankenswert, daß dann und wann ein Apothekenrevisor, wie z. B. ~Mitlacher~ in Wien (1904)«die Ergebnisse der Apothekenvisitation bezüglich der Arzneidrogen»veröffentlicht. Es wäre sehr wünschenswert, wenn dies regelmäßig geschähe.

Ein schlagendes Beispiel für die außerordentliche Bedeutung, die die angewandte Pharmakognosie für die Praxis des Apothekers und die allgemeine Gesundheitspflege besitzt, ist in neuester Zeit uns entgegengetreten. Es ist gelungen, mit giftigen _Sikkimi_früchten vermischten _Sternanis_ rechtzeitig abzufangen, ohne daß Vergiftungen vorgekommen sind. Was das bedeutet, geht schon daraus hervor, daß das Sikkimin giftiger ist als Pikrotoxin. Ebenso gelang es in neuester Zeit, mit _Conium_früchten vermischten _Anis_ rechtzeitig zu erkennen, so daß es auch hier nicht zu Vergiftungen kam. Andererseits hätte jener bedauerliche, durch beigemengten _Aconit_ verursachte Vergiftungsfall, der tödlich verlief (1898), vermieden werden können, wenn das fragliche _Tormentillrhizom_ sorgfältig durchmustert worden wäre.

=Lit.= +Schelenz+, Geschichte d. Pharmazie. -- +Flückiger-Tschirch+, Grundlagen. -- +Georg Paul Hönn+, Kurz eingerichtetes Betrugslexikon. Leipz. 1720. -- A. +Bussy+ et A. F. +Boutron-Charlard+, Traité des moyens de reconnaitre les falsifications des drogues simples et composées. Paris 1829. -- +Favre+, De la Sophistication des substances médicamenteuses et des moyens de la reconnaitre. Paris 1812. -- +Desmarest+, Traité des falsifications relatives à la médecine etc. Paris 1828. -- +Walchner+, Verfälschung der Droguen. Karlsruhe 1842. -- K. +Elben+, Zur Lehre der Warenverfälschungen in geschichtl. Hinsicht. Diss. Tübingen 1881. -- +Peters+, Aus pharmazeut. Vorzeit. 1 Band (2. Aufl.) 1891. Neue Folge 1889. -- +Kraemer+, What is Pharmakognosie? Pharm. Journ. 1899, Nr. 1526. -- +La Wall+ u. +Pursel+ (Verfälschungen u. Substitutionen gebräuchlicher Drogen im nordamerikanischen Handel). Amer. Journ. pharm. 1899 p. 393. -- +Villiers+ et +Collin+, Traité des altérations et falsifications des substances alimentaires. Paris 1900 avec 633 Fig. -- +Wardleworth+ (Neue Drogen auf dem englischen Markt u. Substitutionen exotischer Drogen), Pharm. Journ. Nov. 1900 p. 512. -- +Mitlacher+, Zeitschr. d. österr. Apothekerv. 1904. -- +Perrot+, Substitutions et falsifications de quelques drogues medicament. Bull. sc. pharmacolog. 1907. p. 346.

2. Aufbewahrung der Drogen.

Auch die +Aufbewahrung der Drogen+ gehört in das Gebiet der angewandten Pharmakognosie. Nur der wird eine Droge sachgemäß aufbewahren und zur richtigen Zeit erneuern können, der ihre Eigenschaften kennt. Es ist also pharmakognostische Schulung erforderlich, um den praktischen Erfordernissen einer richtigen +Aufbewahrung+ gerecht zu werden.

Bereits bei ~Dioscurides~ finden sich Angaben über Aufbewahrung. «Für die flüssigen Arzneien eignet sich ein durch und durch dichter Behälter aus Silber, Glas oder Horn verfertigt, auch ein irdener, nicht poröser ist dazu passend und ein hölzerner, wie er besonders aus Buchsbaum verfertigt wird. Die erzenen Gefäße sind angebracht für Augen- und feuchte Mittel, besonders für solche, die aus Essig, aus Teer und Cedernharz bereitet sind. Fette und Mark müssen in Zinngefäßen aufbewahrt werden.» -- «Weiterhin muß man wissen, daß einige Pflanzenmittel viele Jahre sich halten, wie die weiße und schwarze _Nießwurz_, die übrigen zumeist auf drei Jahre hin brauchbar sind.» -- «Man muß die reinen Wurzeln sofort an nicht feuchten Orten trocknen, die mit Erde oder Lehm behafteten in Wasser abwaschen, die Blüten aber und was Wohlgerüche enthält in trockenen Kästen von Lindenholz aufbewahren. Manches gibt es, was vorteilhaft in Papier oder Blätter eingehüllt wird zur Erhaltung der Samen.»

Auch in ~Susrutas~ +Ayur-Veda+ (siehe Geschichte) befinden sich Angaben über die Beschaffenheit der Räume, in denen die Drogen aufbewahrt werden sollen.

~Saladin~ sagt in dem um die Mitte des XV. Jahrh. verfaßten Compendium aromatariorum: «In primis igitur debet quilibet aromatarius sibi locum aptum eligere, in quo apothecam aptissimam ad res medicinales conservandas tenere valeat, ita, quod sit a ventis et a Sole defensa et quod non sit humida, nec fumosa, aut pulverulenta, quia praedicta omnia habent tam simplices, quam compositas medicinas corrumpere aut alterare.» -- «Et quia flores herbarum sunt rarioris et subtilioris substantiae quam herbae ideo minori tempore conservantur et ideo usque ad annum conservantur et non ultra.» Und auch der +Ricettario fiorentino+ enthält bereits ein Kapitel: «Del pro vedere eleggere e +conservare+ le medicine semplici.»

Sehr genaue und bestimmte Vorschläge macht ~Brunfels~ in seiner +Reformation der Apotecken+ (Straßb. 1536):

«In was geschirren, eine yede Artzney soll bewaret werden»: «Blümlin unn was wolriechenden samens, soll bewaret werden in zarten büchsen oder lädlinen, oder was sonst zart, damit sie nit allein nit ersticken, sonder auch nit verriechen, und zu gar dürre werdent, was aber von früchten artzneyen ist, soll in Silber, glaß, horn, oder krüg, die nit durchschlahen verfaßt werden. Artzneyen zugehörent den augen, oder die do gemacht, von weichem bäch (Pech) oder Cedersaft, sollen in Eerinen geschirren erhalten werden, Marck, Unschlyt, und was der feyste seind in zynenen büchsen. Die Rob werden am allerbasten behalten in erdenen Leonischen oder niderlendischen krüglin, desgleichen die Conserve. Aber die öle wärent am allerbasten in gläsinen geschirren, solten auch woll verstopfft sein. Species Aromatice in goldt, silber oder sonst guten züg. Alles was Sur, in verbichten, oder verwächsten geschirren. Der Thiriacks, so er gerecht, were auch woll einer güldinen büchßen werdt, aber yetzundt so mag er in einer zynenen oder bleyen büchßen, auch woll bleyben.»

Von vielen Drogen wissen wir, daß sie durch längere Aufbewahrung an Wert verlieren. Es kommt dies daher, daß die Stoffumsetzung innerhalb einer Arzneipflanze oder einem Teile derselben nicht mit dem beim Trocknen eintretenden Absterben erlischt, sondern daß auch in der trocknen Droge noch mannigfache Umsetzungen stattfinden. Der Alkaloidgehalt vieler Drogen geht mit der Zeit zurück (Alkaloiddrogen), auf Veränderungen in der Zusammensetzung deutende Geruchsänderungen treten ein (_Lupulin_), die Farbe verändert sich (z. B. von grünlich in rot: _Filix_), der Geruch verschwindet oder geht zurück (Riechstoffdrogen). Sehr merkwürdig ist es, daß die meisten Riechstoffdrogen rascher ihren Geruch verlieren und «dumpfig» werden, wenn sie dicht übereinander geschichtet in hermetisch verschlossenen Gefäßen aufbewahrt werden. Es geschieht dies besonders dann, wenn die Drogen nicht ganz trocken sind. Auch _Herb. cannabis_ darf nicht in festverschlossenen Gefäßen aufbewahrt werden, sondern (am besten) in perforierten Holzbüchsen. Für Aufbewahrung von Drogen eignen sich am besten Holzfässer, Hartpappe-Kisten oder -Fässer oder Blechbüchsen.

Sehr bemerkenswert ist die Tatsache, daß eine an sich und im freien Zustande nicht sehr zersetzliche Substanz dadurch in die Zersetzung mit hineingezogen wird, daß sie sich in Gesellschaft leicht zersetzlicher und in Zersetzung begriffener Verbindungen befindet. So sehen wir, daß in ölreichen Drogen zu der Zeit, wo dieselben ranzig werden, auch andere Substanzen sich zu zersetzen beginnen. Für solche postmortalen Umsetzungen ist die Gegenwart von Wasser immer förderlich, für viele direkt notwendig. Das Trocknen der Droge konserviert also die Bestandteile und das Trockenhalten wird für viele zur Notwendigkeit.

Um Drogen dauernd trocken zu halten, empfiehlt sich die Anwendung der sogenannten +Kalkkiste+, d. h. einer Blechkiste mit gut schließendem Deckel und doppeltem durchbrochenem Boden, unter welchem sich eine Schicht gebrannten Kalkes befindet. Bei Drogen, die nur in kleineren Mengen vorrätig gehalten werden, tritt an Stelle der Kiste ein Porzellangefäß. «+Über Kalk+» +aufbewahrte Drogen+ halten sich jahrelang unverändert. Deshalb fordert die neue Pharmacopoea helvetica (Edit. IV) bei zahlreichen empfindlichen Drogen, die starkwirkende Substanzen enthalten und in gleichmäßiger Beschaffenheit erhalten werden müssen -- wie _Fol. Digitalis_ und _Secale cornutum_ -- direkt die Aufbewahrung über Kalk. Auch die holländische Pharmakopoee kennt diese Aufbewahrung über Kalk. In der Tat hält sich z. B. _Secale cornutum_ jahrelang unverändert, wenn man Sorge trägt, daß es trocken aufbewahrt wird. Und auch bei anderen Drogen wird die jährliche Erneuerung überflüssig, wenn sie über Kalk aufbewahrt werden.

Ganz besonders bewährt sich aber die Aufbewahrung über Kalk bei Drogen, die leicht Feuchtigkeit aus der Luft anziehen, wie z. B. _Bulbus Scillae_, und solchen, die gepulvert leicht zusammenfließen (_Galbanum_, _Ammoniacum_).

Da _Vanille_ oft geschimmelt in Europa eintrifft, sollte auch den Pflanzern die Kalkkiste empfohlen werden. Wenn nur über Kalk getrocknete _Vanille_ verpackt wird, kann sie nicht schimmeln. ~Greshoff~ hat die Brauchbarkeit der Kalkkiste in den Tropen erprobt und empfiehlt sie warm.

Die jetzt meist als «~Lehmann-Hager~scher Kalktrockenkasten» bezeichnete Kalkkiste (bezw. das Kalkglas) findet man übrigens schon in einer Handschrift aus der Wende des XVI. Jahrh. erwähnt, die ~Leroy de la Marche~ (1887) und neuerdings ~Guareschi~ (1905) herausgegeben hat (~Schelenz~).

Wie außerordentlich Trockenhalten konserviert, zeigen die Pflanzenfunde in altägyptischen Gräbern. Wie ~Schweinfurth~ zeigte, sind bei den Pflanzenbinden der Mumien oft noch die Blätter (z. B. _Mentha piperita_) grün und die Blüten (z. B. _Carthamus tinctorius_) in ihren natürlichen Farben erhalten, trotzdem sie 3–5000 Jahre alt sind.

X. Die Beschreibung der Droge.

Die ausführliche Beschreibung der Droge nach +allen+ Richtungen hin ist die erste und vornehmste Aufgabe der wissenschaftlichen Pharmakognosie. Sie sollte bei Pflanzendrogen folgende Punkte umfassen:

1. Name der Droge, Synonymie und Etymologie.

2. Name der Stammpflanze, Synonymie und Etymologie -- Abbildungen.

3. Systematische Stellung der Stammpflanze.

4. Systematisch-morphologische Beschreibung der Stammpflanze.

5. Vorkommen und Verbreitung derselben.

5a. (event.) Kultur der Arzneipflanze. Schädlinge der Kulturen.

6. Gewinnung der Droge. Einsammlung und Erntebereitung.

7. Handelswege.

8. Handelssorten. Verpackung.

9. Beschreibung der Droge:

a) Morphologische Beschreibung.

b) Anatomie der Droge.

c) Chemische Bestandteile.

d) Pharmakochemische Klassifikation. Stellung im pharmakochemischen System.

e) Geruch und Geschmack.

10. Beimischungen und Verfälschungen.

10a. (event.) Tierische Schädlinge der Droge.

18. Prüfung und Wertbestimmung.

19. Geschichte.

20. Verwendung.

21. Paralleldrogen.