Handbuch der Germanischen Mythologie
Part 50
Ding und Dingstätte sind dem Schutze der Götter geweiht.[671] Den eigentlichen Verhandlungen voran gehen sakrale Bräuche, deren Zweck eben darin beruht, den Beistand der Götter zum Gerichte anzurufen. Als Gerichtstage galten noch in christlicher Zeit besonders Dienstag und Donnerstag, woraus zu vermuten ist, dass Donar und Tiuȥ des Gerichtes walteten. In uralter Zeit fanden Menschenopfer zur Heiligung der Dingstätte statt, ein Brauch, den die spätere mildere Zeit in Norwegen zur Freigebung eines Unfreien verwandelte. Mit dem Opfer waren die üblichen Trünke verbunden, was ebenfalls noch aus späteren Bestimmungen der christlichen nordischen Rechte hervorgeht. Mit feierlichem Opfer an die Gottheit werden die Gau- und Volksgerichte angehoben haben. Dieses Opfer mag in den allgemeinen üblichen Formen verlaufen sein. Dann folgte die Heiligung, die Hegung des Dinges, welche der Priester oder der leitende Fürst oder König besorgte. Diese besteht in feierlichen Erklärungen, die in der Verkündigung des Dingfriedens gipfeln, und ist mit einer räumlichen Einfriedigung, Hegung des Verhandlungsplatzes etwa mittels Pflock und Seil verbunden. Innerhalb der Dingstätte herrscht ein heiliger Frieden, dessen Grenzen durch die Hegung abgemarkt werden. Auf Island bezeichnet _Þinghelgi_, Dingheiligung den Dingfrieden, die Dinghegung und Dingstätte, _vébǫnd_, Weihbande, heilige Bänder, heissen die um die Dingstätte gezogenen Schnüre. Der Priester sprach das feierliche Gebot des Stillschweigens aus. Zur Eröffnung des Gerichtes leiten die Hegungsfragen, die an die Gerichtsgemeinde oder an ein einzelnes Mitglied gestellten Fragen des Richters, ob es Dinges Zeit und Ort sei, ob das Gericht gehörig gehegt, gespannt oder besetzt sei, ob er den Gerichtsfrieden gebieten solle. Vielleicht wurden diese altertümlichen Hegungsfragen in der Urzeit vom Vorsitzenden Richter an die Priester gestellt, welche darüber die Loose zu befragen und den Willen der Götter zu erkunden hatten. Diese bestätigten hierauf die gehörige Erfüllung der Einhegungsförmlichkeiten. Dann wurde Stille geboten und der heilige Dingfriede gesetzt. Die Mitwirkung der Götter äussert sich wiederum beim Eide. Der Schwörende musste einen Gegenstand berühren, der sich auf die als Zeugen des Eides und Rächer des Meineides angerufenen Götter bezog. Uralt ist der germanische Waffeneid, meist aufs Schwert, das nach Ammianus bei den Quaden göttliche Verehrung genoss, abgelegt. Zeuge mag der „_Schwertgott_“, Saxnôt, Tiuȥ gewesen sein. Goten und Nordgermanen schwuren auf Ringe, die zuvor in das Blut des Opfertieres getaucht worden waren. Eine nordische Eidformel ist überliefert: Ich schwöre auf den Ring einen gesetzlichen Eid, so wahr mir Freyr, Njord und der allmächtige Ase (Thor) helfe, zu klagen, zu verteidigen, zu zeugen, Wahrspruch oder Urteil zu fällen nach bestem Wissen und Gewissen und nach Rechtsbrauch. Das Gottesurteil, das Ordal dient nach altem Rechtsbrauch als Beweismittel. Die Elemente, Feuer und Wasser, die Loose werden befragt. Die Götter offenbaren ihr Wissen um die Vergangenheit bei gewissen Handlungen. Das Ordal dient übrigens im ältesten Rechte nicht bloss als Beweismittel, sondern es wird auch angewendet, um den Willen der Götter zu erkunden, ob ihnen der bereits überführte Verbrecher oder der gefangene Feind als Opfer genehm sei. Das germanische Recht bestraft schwere Verbrechen auf zweifache Art. Der Missethäter wird aus dem Frieden gethan und in Wald und Wildniss gewiesen. Dort schweift er wie ein Wolf umher, sein Leben ist verwirkt, er kann von jedermann getötet werden. Das Recht entzieht dem, der es gebrochen, seinen Schutz, besonders den Frieden. Ob er zu Grunde geht, bleibt aber dem Schicksal, der waltenden Gottheit, überlassen. Es gibt aber Verbrechen, Neidingswerke, die nicht allein Menschensatzungen zerreissen, die auch den Zorn der Götter hervorrufen. Auf solchen Verbrechen steht Todesstrafe.[672] Der Missethäter wird der Gottheit als Opfer gegeben, auf dass die Rache der Götter, welche durch die Unthat gereizt wurde, von der Rechtsgenossenschaft abgewandt werde. Demnach ist die heidnische Todesstrafe ein Kultakt, ein Opfer. Daher rührt noch das umständliche Ritual, das den Todesstrafen des Mittelalters anhaftet. Ganz bestimmt wird das Hängen, das Ertränken, das Rückenbrechen als Opferhandlung bezeugt. Die Kriegsgefangenen wurden aufgehängt, dem Tiuȥ und Wodan geweiht, aber ebenso auch Verräter und Heerflüchtige zur Sühne ihrer Schandthat. Neben den Tempeln befanden sich Teiche, in denen die Opfer ertränkt wurden; die Sklaven der Nerthus versinken im heiligen See; in gleicher Weise werden nach Tacitus Feiglinge, Schwächlinge und Unzüchtige in Sümpfen versenkt und mit Dornen bedeckt. Kriegsgefangene aus der Schlacht im Teutoburger Wald wurden lebendig begraben. Auch diese Opferhandlung begegnet als besondere Todesstrafe. Wo die Westisländer sich zum Ding versammelten, an der Dingstätte, in der Nähe des Tempels sah man in den Tagen Aris noch den Gerichtsring, in dem die Leute zum Opfer verurteilt wurden; in dem Ringe stand der Thorsstein, an welchem die Leute gebrochen wurden, die man zum Opfer gebrauchte, und man sah noch die Blutfarbe an dem Stein. Beim Allding des Jahres 1000 werfen die christlichen Isländer den heidnischen vor, sie wählten die schlechtesten Leute, um sie ihren Göttern zu geben, und opfern sie mit einem abscheulichen Tode und einem ihrer Missethaten wegen ihrer würdigen, sie stürzen sie von Bergen herab oder in Felsschluchten. Mit der Auffassung der Todesstrafe als eines Sühneopfers hängen die umständlichen Formen zusammen. Beim Hängen dient der Weidenstrang anstatt des Strickes, der dürre laublose Baum anstatt des Galgens; Hunde werden mitgehängt u. dgl. Kauffmann[673] betrachtet auch die Ächtung als eine Kulthandlung. Der Verfehmte, der wie ein Tier wehrlos und selbst gefesselt in den Wald gejagt und dem Tod preisgegeben wurde, sei es, dass er verhungert und verschmachtet oder von Tieren zerrissen wird, sei ein unmittelbares Opfer an die Gottheit; nur dass die Gottheit im schauerlichen unheimlichen Bannwalde selber das Urteil vollstreckt und an sich nimmt, während sonst der Mensch das Blut des Opfers vergiesst. Das germanische Strafrecht beruht auf dem Grundgedanken der Sühnung. Wo durch Missethat der Zorn der Götter gereizt ist, tritt „öffentliche“ Strafe ein, die einzig mögliche Sühne, der Opfertod.
Wie die Götter das Recht einsetzten und seiner Handhabung walteten, so nahm das Recht auch wiederum darauf Bedacht, dass der Dienst der Götter gehörige Pflege fand. Im Norden gab es gesetzliche Bestimmungen, die von vornherein ausschliesslich auf den Schutz der Religion und des Kultes gerichtet waren. So heisst es vom ältesten isländischen Landrecht von 930: „Das war der Anfang der heidnischen Gesetze, dass man keine Schiffe mit Köpfen in der See haben sollte, oder wenn man solche hätte, da sollte man den Kopf abnehmen, ehe das Land in Sicht käme, und nicht zum Lande segeln mit aufgesperrten Köpfen oder gähnenden Rachen, so dass die Landgeister darüber erschräken.“ Die Vorschrift nimmt also Bedacht, dass die Landgeister durch die heranfahrenden Drachenschiffe mit ihren schrecklichen Bildnissen nicht beunruhigt werden sollten. Es scheint überhaupt, dass bereits in der heidnischen Zeit religiöse Gebote ganz in derselben Weise an die Spitze der Gesetze gestellt wurden, wie später das Christenrecht deren ersten Abschnitt zu bilden pflegte.[674]
2. Der Götterdienst im Kriege.
Der Gottesdienst durchdrang weihend die germanischen Kriege, die nach alter Volkssitte eingeleitet, geführt und beendigt wurden.[675] Der Brauch der Germanen, Ort und Zeit des Kampfes dem Gegner vorher zu bestimmen, lebt in nordischer Göttersage insofern nach, als Wigrid, das weite Walfeld, wo die guten Götter und Surtr im Kampfe zusammenstossen, im voraus bekannt ist. Mit Haselstäben wurde Dingplatz und Schlachtfeld abgegrenzt, gehegt und dadurch wahrscheinlich dem Schutze der Gottheit unterstellt. Der Kriegsgott zog mit den deutschen Völkern in die Schlacht und war in ihrem Lager. Zum sichtbaren Zeichen seiner Gegenwart standen die Bilder und Symbole, welche im Frieden an den heiligen Bäumen der geweihten Waldplätze über den Opferfesten der Gau- und Volksgemeinden schwebten, bei den Abteilungen des Heeres. Es war das Amt des Priesters, jene Bilder und Zeichen von den Bäumen herabzunehmen und während des Zuges zu hüten. Ehe ein Krieg unternommen oder eine Schlacht begonnen ward, forschten die Deutschen nach dem Willen des Gottes. Er wurde befragt, ob er dem Kampfe günstig sei. Ungünstige Zeichen bei den Opfern wurden sorgsam beachtet; man zog dann Friedensverhandlungen dem Kampfe vor. Wie einmal die Alemannen unter Leuthari in Campanien wider den Rat ihrer Seher sich mit Narses schlugen, wurden sie besiegt. Mittel der Erforschung war Looswurf, den im Kriegsfalle, wie auch sonst in öffentlichen Dingen der Priester vollzog. Aus den Eingeweiden und dem rinnenden Blute der Opfertiere wurde geweissagt. Man horchte auf die Stimmen, das schwellende Schlachtgeschrei (_barditus_), das Wiehern der Tempelrosse. Der Zweikampf diente als Erforschungsmittel. Einen Gefangenen aus dem feindlichen Volke stellten die Deutschen einem auserlesenen Manne vom eigenen Stamme, jeden mit seinen volkstümlichen Waffen, gegenüber und nahmen den Sieg des einen oder des andern als Vorbedeutung des bevorstehenden Krieges. Weissagende Frauen, wie Weleda bei den Bructerern, hatten grossen Einfluss auf die kriegerischen Unternehmungen des Volkes. Blutiges Menschenopfer musste den Grimm der Götter besänftigen und sühnen. Denn der Götter Zorn, Odins Grimm, ist die vernichtende Niederlage. Darum wurde das Feindesheer zur Feindschaft des Gottes verflucht: Zornig ist euch Odin! Schwankte der Sieg während des Kampfes, so wurden neue Opfer gebracht, um den noch immer zürnenden Gott günstig zu stimmen. Die Kampftoten, die Wal, waren zugleich ein Dankopfer an den Gott. So ehrten die Goten den Tiuȥ als den Herrn des Krieges mit Menschenopfern; daher weihten sie ihm die Erstlinge der Kriegsbeute und alle Gefangenen. Die nordischen Völker des 5. Jahrhunderts brachten dem Tiuȥ als vornehmstes Opfer den ersten Kriegsgefangenen, indem sie ihn hängten oder ins Dorngebüsch warfen oder sonst jämmerlich töteten. Der Frankenkönig Theudebert opferte an der Pobrücke die gotischen Frauen und Kinder und warf ihre Leiber in den Fluss als Erstlingsopfer des Krieges. Das Blut aller Christen gelobte der heidnische Gotenkönig Radagais seinen Göttern bei dem Zug nach Italien (405), wenn sie ihm den Sieg gäben. So wurde es auch im Norden gehalten, wo das dritte grosse Opferfest zu Sommers Anfang, wenn die Jahreszeit für Heerfahrten und Seezüge anbrach, gehalten wurde, das _sigrblót_. Harald Hilditonn, König von Dänemark, betet in der Brawallaschlacht zu Odin und gelobt ihm für den Sieg alle Toten des Walfeldes. Während einer Seeschlacht, die Jarl Hakon in Norwegen um 989 gegen eingefallene Wikinger schlägt, wendet sich sein Glück. Da fährt er ans Land und opfert seinen eigenen siebenjährigen Sohn um Sieg. Eirik von Schweden ergab sich selber vor der Schlacht gegen Styrbjorn dem Odin für den Sieg: er gelobte, nach zehn Jahren sterben zu wollen. Die früheren Opfer, die er dem Gotte gebracht, hatten diesen nicht freundlich gestimmt. Da trat ein grosser Mann mit breitem Hut zu ihm; der reichte ihm einen Rohrstengel und hiess ihn denselben über die Schaar Styrbjorns mit den Worten schiessen: Odin hat euch alle! Eirik that also, und als er geworfen, zeigte sich ihm ein Speer in der Luft, der flog über das Volk Styrbjorns und blendete dieses und den Styrbjorn selbst. So gewann Eirik den Sieg mit Odins Hilfe, Björn aber und viele der Seinen fielen in der Schlacht. Bei einem feindlichen Zusammentreffen zwischen dem Goden Snorri und Steinthor warf letzterer nach alter Sitte sich zum guten Zeichen einen Speer über die Gegner und verwundete dabei einen Verwandten des Snorri. Gizur, Heidreks Pflegesohn, ritt den einbrechenden Landesfeinden entgegen, um ihnen den Schlachtplatz anzusagen. Er reitet so nahe heran, dass die Feinde ihn hören können, und ruft dann laut:
Erschreckt ist euer Volk, dem Tod verfallen euer Führer. Die Kriegsfahne ist über euch erhoben, feind ist euch Odin. Ich lade euch nach Dylgja und auf die Dunheide Zur Schlacht zwischen den Jǫsurbergen. Und so lasse Odin den Speer fliegen, Wie ich voraus verkünde.
Der Speerwurf erscheint hier als Zeichen der Kriegsankündigung, und zugleich zur guten Vorbedeutung. Aus dem Fluge des Speeres ergab sich ein Wahrzeichen über den Ausgang des Kampfes, da der Flug unter Anrufung Odins geschah. In der Sage von Eirik leiht der Gott die eigene Waffe seinem Schützling, wie er in anderem Falle dem Dag seinen Speer gab, damit er den erschlagenen Vater an Helgi räche. Wie diejenigen, welche sich Odin weihten, mit dem Ger sich verwundeten und ihr Blut dem Gotte opferten, so ist die nach dem Feind geworfene Waffe das Zeichen für das grosse Blutopfer, das in dem Tod aller Feinde dem grimmen Todes- und Kriegsgotte gelobt wird. Mit Speerschuss eröffnete Odin den ersten Weltkrieg, den der Götter und Wanen. Speerwurf als Kampfansage ist eine uralte religiöse Handlung, ebenso von Persern, Griechen und Römern als von den Germanen geübt. Der germanische Gerwurf geschah als Opferhandlung für den Walgott, einst für Tiuȥ, dann für Odin.
Der Gottesdienst, welcher das kriegerische Leben der Germanen durchdrang, brach auch in den Liedern hervor, mit denen sie ins Gefecht vorrückten. Mit Anrufung des Donar (Hercules) traten nach Tacitus die Deutschen in die Schlacht. Rauher, wilder Gesang der Goten, Preis der Götter und Helden, gellte den Römern in den Ohren. Die Götter und die Helden schwebten geistig über den Häuptern der todbereiten Männer und weihten ihre Waffen.
Bei der Anrufung der Götter vor dem Kriege um den Sieg war gelobt worden, die Feinde ihnen dafür zu opfern. Dem Gelübde folgte die Erfüllung. Nach dem grossen Siege von Arausio (im Jahre 105) vollzogen die Kimbern die furchtbare Vernichtung aller Lebenden und Toten. Das erbeutete Gold und Silber ward ins Wasser geworfen, die Gewänder wurden zerrissen, die Rüstungen zerhauen, die Reitzeuge zerstört, die Rosse im Flusse ertränkt, die lebenden Gefangenen an die Bäume gehenkt. Die ganze ungeheure Beute, die sie in den beiden römischen Lagern gemacht, vernichteten die Deutschen nach alter Kriegssitte. Ein andres Bild solcher Opferstätte bot das Walfeld des Varus, wie es Germanicus im sechsten Jahre nach der Schlacht (15 n. Chr.) fand. So wie die Römer gefallen waren, lagen ihre Gebeine unbestattet, samt den Waffenresten und Pferdegerippen; an die Baumstämme waren die Schädel genagelt; in den nahen Wäldern standen die Opfersteine, an denen die Tribunen und Centurionen der ersten Züge geopfert worden waren. Die andern Gefangenen hingen an den Galgen oder waren in Gruben lebendig begraben worden, wie die Soldaten, die durch Flucht davon gekommen, dem Germanicus erzählten. Nicht mutwillige oder wütende Grausamkeit hatte diese schauervolle That bewirkt, sondern die Pflicht gegen den Kriegsgott, welcher das Opfer verlangte, nachdem er die Bitte und das Gelöbniss erhört und den Sieg gegeben hatte. In gleicher Weise haben die Hermunduren nach ihrem Siege über die Chatten am Salzflusse alles, was an lebenden Menschen und Tieren in ihre Hände gefallen war, dem Tiuȥ und Wodan geopfert. Und ebenso wird von den Goten berichtet, dass sie alle Gefangenen dem Tiuȥ zu opfern pflegten. Die Sachsen bestimmten aus den Kriegsgefangenen durchs Loos den zehnten Mann und opferten diese Ausgeloosten mit gleicher qualvoller Art den Göttern. Im besonderen war es das Blut der Menschen und Tiere, welches der Gott empfing. Die Götter dürsten nach Blut und darum heisst bei den Skalden das Blut _Gauts tafn_, Odins Opfer. Mit dem Blut aus selbst gestochener Wunde erkauften die Nordgermanen die Hilfe Odins und Aufnahme in sein Gefolge. Mit der Speerwunde gaben sie sich dem Gotte zu Eigen und zeichneten sich mit seiner Marke als ihm gehörig. So wird Wikar von Starkad aufgeknüpft, durchbohrt und dem Odin geweiht. Blut- und Hangopfer, die der düstre Gott fordert, sind hier vereint. Die Leiber der Gefallenen gehören den Tieren des Todesgottes, den Raben und Wölfen. Unsre alte Poesie klingt noch davon wieder, wie die dunklen Raben, die Adler und die Habichte schreien, und die wilden grauen Wölfe, des Wettergottes Hunde, am Abend vor der Schlacht ihr Lied anstimmen, in der Hoffnung auf Atzung; wie die Heervögel, die schlachthungrigen, vom Blut benetzten, auf den Spuren der Kämpfer fliegen und das Schlachtlied singen mitten unter den Speeren. „Der hat oft die Are gesättigt“, war ein Lob für tapfre Männer. „Deinen Leib will ich den Vögeln hinlegen und dein Haupt von hinnen führen“, ruft der Held dem Feinde zu.
Ein Dankopfer für den Sieg war, den isländischen Quellen zufolge, auch bei Zweikämpfen fromme Sitte. Egill und Atli hatten sich zum Holmgang gefordert. Als Opfertier war ein grosser alter Stier zur Stelle gebracht, den sollte der Sieger schlagen. Atli fiel. Da lief Egill rasch zu dem Tier, griff mit der einen Hand in sein Maul, mit der andern in die Hörner und schleuderte es herum, dass es das Genick brach. Kormak hatte den Thorward im Zweikampfe verwundet; er hieb das Rind als Siegopfer sofort nieder, mit dem Blute bestrich er eine nahe Elbenhöhle und bereitete aus dem Fleische den Elben ein Mahl, weil elbische Einflüsse über dem Kampfe gewesen waren.
Vom Beschluss zum Kriege bis zum blutigen Siege durchdringt das religiöse Element die germanischen Heere und treibt auch den einzelnen Mann. Der Krieg war ein furchtbarer Opferdienst.
3. Der Götterdienst im alltäglichen Leben.
Wie das öffentliche Leben des ganzen Volkes, so stand auch das des Einzelnen in engster Verbindung mit dem Götterglauben.[676] Deutlich tritt bereits bei der Namengebung religiöser Brauch hervor. Wenn dem Kinde ein mit einem Götternamen gebildeter Eigenname beigelegt wurde, so soll es damit in des Gottes Schutz gestellt werden. Am meisten ist die Benennung nach Göttern im heidnischen Norden üblich, jedoch zeigen deutliche Spuren, dass es in Deutschland ebenso gehalten wurde. Mit As und Regin, im Niederdeutschen Os, im Hochdeutschen Ans zusammengesetzte Namen, die grossenteils noch heute üblich sind, wie die ähnlicher Vorstellung entsprungenen christlichen Namen Gotthold, Gottlieb, Gottfried u. dgl., drücken die allgemeine Unterordnung unter die Gottheit aus, wohin auch Helgi und Helga (russisch Olga), der und die Geheiligte, und die mit _vé_, d. h. Heiligtum, Weihtum, verbundenen gehören. Foerstemanns altdeutsches Namenbuch und jedes beliebige nordische Namenverzeichniss bieten unter den Schlagwörtern Beispiele in Hülle und Fülle. Alfr, Freyr, Gautr, sowie die im Norden ungemein beliebten Zusammensetzungen mit Thor, Freyr, Ing, Alf sind hierfür Zeugen. Asen und Alfen nehmen die Menschen in Schutz. Ob die dem nordischen Gautr und Freyr entsprechenden deutschen Gôȥ und Frô auf Götternamen weisen, ob nicht vielmehr die zu Grunde liegenden Appellativa nur im Norden zum Range eines Götternamens sich erhoben, ist zweifelhaft. In Deutschland werden Wodan und Balder als Namen geführt, im Norden auch Idun. Wenn auch der grösste Teil der überlieferten Namen erst der späteren Zeit angehört und, wie es so häufig auch noch heute geschieht, nur gewohnheitsmässig, ohne Verständniss des eigentlichen Sinnes, angewandt wurde, so liegt doch zweifellos ursprünglich bewusster Brauch zu Grunde, ein im Namen angedeutetes Schutzverhältniss zum Gotte.