Erinnerungen eines alten Leipzigers

Part 14

Chapter 143,324 wordsPublic domain

Ebenso viele Veränderungen wie der Südwesten Leipzigs hat auch der Südosten aufzuweisen, nur sind daselbst, mit Ausnahme der neuen Universitätsgebäude in der Liebigstraße, weniger neue Plätze bebaut, als vielmehr alte neu bebaut worden, auch das Capitel der Straßendurchbrüche spielt hier eine große Rolle. An der Ecke des Königsplatzes und der Windmühlenstraße befand sich die »dürre Henne«, ein großer, uralter Ausspannungsgasthof, dessen Parterrefenster so niedrig waren, daß man bequem, ohne groß den Fuß zu heben, von der Straße aus ins Gastzimmer steigen konnte, weshalb der Anfang der fünfziger Jahre in diesem Gasthof dienende handfeste Hausknecht, unter dem Namen »langer August« eine stadtbekannte Persönlichkeit, an die Luft zu expedirende Gäste stets einfach durch die Fenster, statt durch die Thür auf die Straße warf, wo dieselben auf dem haufenweisen Schmutz ein sanftes Bett fanden. Gegenüber der »Dürren Henne«, am Königsplatz und Ecke der Kleinen Windmühlengasse, jetzt Markthallenstraße, lag das einstöckige Gebäude der städtischen Speiseanstalt mit einer riesigen Fahnenstange, auf welcher, so lange die Essenszeit währte, stets eine große Fahne in den Stadtfarben aufgezogen wurde. Ein Dreieck bildete mit diesen Häusern die ebenfalls uralte »goldene Kutsche«, welche neben dem zum Theil noch jetzt stehenden Bäckerhaus stand. An die ebenfalls noch jetzt am Anfang der Windmühlenstraße rechts und links stehenden alten Häuser schlossen sich links bis zum »Schrödergäßchen«, jetzt Kurprinzstraße, so niedere Hütten, daß man bequem mit der Hand auf deren Dach greifen konnte und dasselbe war rechts bis zur Brauerei, Ecke der Emilienstraße, der Fall. Wenige Schritte von der Emilienstraße aufwärts stand das Windmühlenthor. Die Windmühlenstraße wurde damals noch durch Oellampen beleuchtet, welche an Ketten über die Mitte der Straße hingen, zum Anbrennen und Auslöschen; wenn letzteres nicht, wie meist der Fall, der Wind besorgte, wurden die Lampen von der Seite aus herunter und wieder hinauf geleiert. Weiter hinauf bis zum Bayerischen Bahnhof lagen Gärten. Von der Emilienstraße, Albert-, Hohe und Sidonienstraße, sowie Elisenstraße waren nur Anfänge vorhanden, der Schletterplatz lag öd und wüst mit einem haustiefen Abgrund, in dem sich noch lange die Ruinen eines kleinen Häuschens, sowie die deutlichen Spuren eines Wasserlaufes befanden. Dem Volksmunde nach sollte hier früher eine kleine Mühle, getrieben durch einen Bach, gestanden haben. Turner-, Roß-, Brüder-, Jablonowsky- und Nürnberger Straße existirten noch nicht. Die Thalstraße begann da, wo die Nürnberger Straße beim Bayerischen Bahnhof jetzt einmündet und ging quer durch die Gärten, auf denen jetzt die Anatomie steht, hinter dem »Kanonenteich«, welcher unergründlich sein sollte, herum, bis er sich an der jetzigen Brüderstraße an die jetzige Thalstraße anschloß. An der Stelle der jetzigen Brüderstraße bei der Anatomie lagen tief im Grunde, ein Sackgäßlein bildend, die sogenannten »_sieben Häuser_«, wegen ihres ganz gleichen (hüttenähnlichen) Ansehens die »Brüderhäuser« genannt, von denen wohl die Brüderstraße ihren Namen erhalten hat. An der Einbiegung der heutigen Brüderstraße in die Thalstraße lag rechts, da wo sich jetzt die Anlagen auf dem freien Platz befinden, ein Teich, etwa dreiviertel so groß wie der heutige Platz und von kreisrunder Form. Dies war der Kanonenteich. In demselben sollte Napoleon zur Völkerschlacht vor seinem Rückzug eine große Anzahl, man sagte sechzig, Kanonen versenkt haben. Thatsache ist, daß mehrere Versuche mit Tauchern und Taucherglocken angestellt wurden, um die Schätze darin zu heben, die aber wegen der Tiefe des Teiches, wohl auch wegen des Schlammes in demselben zu keinem Resultate führten.

Hinter dem Kanonenteiche, nach der Liebigstraße zu, waren damals Tannen und Fichten angepflanzt und das dichte Gestrüpp derselben bildete für uns im den Flegeljahren befindlichen Bengels vortreffliche Verstecke für unsre Rauchstudien. Die zu letzteren nöthigen Incredienzen kauften wir damals in dem späteren Markart’schen Geschäft, Ecke der Nikolai- und Grimmaischen Straße ein, denn es war männiglich bekannt, daß man in dieser empfehlenswerthen Handlung die _größten_ und _dicksten Cigarren_ (und das war natürlich die Hauptsache) für 1 Pfennig, sage und schreibe »einen Pfennig« erhielt. Was sich damals in jenem Dickicht für Herz- und Magenbewegende Scenen abgespielt haben, davon schweigt am liebsten des Sängers Höflichkeit.

Die Zuschüttung des Kanonenteiches dauerte jahrelang und erforderte große Massen von Material. Das Schrödergäßchen, jetzt Kurprinzstraße, fiel erst in den siebziger Jahren und ist daher wohl noch Vielen in seiner ursprünglichen Gestalt wohlbekannt. Zu befahren war dasselbe nicht, da es am Kurprinz bis zum Ausgang nach dem Roßplatz so eng wurde, daß kaum zwei Personen neben einander gehen konnten. Nur die linke Seite des Gäßchens, von der Windmühlenstraße aus, war mit niedrigen Hütten bebaut, in deren einer ein uralter, völlig kahlköpfiger Mann wohnte -- der alte Quarch -- der damals mit einem Hundefuhrwerk den -- große Wäsche veranstaltenden Hausfrauen Flußwasser ~à~ Tonne für 2 gute Groschen ins Haus fuhr. Dieser alte Quarch war ebenfalls ein Original und stadtbekannt, er hatte mehrere Male große Vermögen binnen wenig Jahren verjubelt und wenn das Geld alle war, griff er mit demselben Humor immer wieder zu seinem Hundefuhrwerk. Er war schon ein sehr alter Mann, als er wiederum ein Achtel des damaligen großen Looses (80000 Thaler damals) gewann, davon gab er aber diesmal seinem Sohne die Hälfte seines Gewinnes, der Rest war wiederum in einigen Jahren in alle Winde. Trotzdem nahm er das Anerbieten seines Sohnes, zu ihm zu ziehen, nicht an, sondern kehrte auch diesmal zu seinem Hundefuhrwerk zurück. -- Die ganze rechte Seite des ziemlich langen Schrödergäßchens nahm der riesige Garten des »Kurprinz« ein.

Der Kurprinz selbst war eine Art Edelsitz mit großem Oeconomiebetrieb, die großen Stallungen für Pferde und Rindvieh lagen auf einem Platze an seiner südöstlichen Seite und in der Mitte desselben dehnten sich Einzäunungen für Kühe und Schafe sowie der mächtige Dunghaufen aus. Im vorderen Hofe befanden sich Werkstätten und Remisen für Maler, Lackirer und Equipagenbauer.

Die rechte Seite der Thalstraße bildeten damals ebenfalls noch Gärten des Johannisthals und da, wo sich jetzt die Sternwarte befindet, war damals der alte Judenfriedhof mit seinen eingefallenen Gräbern und verwitterten Grabsteinen. Auf demselben Hügel lagen auch die Pulverhäuser der Garnison, welche später am Napoleonsteine am Thonberg ihren Platz fanden.

Die jetzige Sternwartenstraße, damals Holzgasse, enthielt in ihrem vorderen Theile links, wo sie einen kleinen Platz bildet, den sogenannten Trödelmarkt, Buden mit Trödlern und rechts an der Ecke der jetzigen Turnerstraße die Armenschule. Die sämmtlichen Durchbrüche der Turner- und Nürnberger Straße waren nicht vorhanden. Das ganze Terrain hinter den Häusern rechts bis zur Glockenstraße nahm der damalige städtische Holzhof ein. Ein Theil des letzteren ward in den fünfziger Jahren dem Bau der Turnhalle resp. zunächst dem Turnplatz eingeräumt. Die Thalstraße mit nur wenigen alten Häusern bildete die Grenze und zugleich den Anfang des Johannisthals, welches damals mehr als doppelt so groß war wie jetzt. Die Ulrichsgasse, damals Sandgasse, war an der Thalstraße durch eine Mauer abgeschlossen, an Stelle der Roßstraße stand am Roßplatz das »schwarze Roß« mit Oekonomiegebäuden und großem Garten; die jetzige Nürnberger Straße war eine Sackgasse, welche vom Johannisplatz bis zur Johannisgasse »Kirchstraße«, von da an bis an die Abschlußmauer der Ulrichsgasse aber »Bosenstraße« hieß. Das prächtige alte Petersthor hatte, von der innern Stadt aus, links in seinem Thorbogen ein kleines Pförtchen, durch welches man auf den sogenannten »Zwinger«, einen schmalen Weg, kam, an dessen linker Seite allerliebste, ganz gleichartige, bis zum Giebel mit wildem Wein bewachsene einstöckige Häuschen mit winzigen, aber sorgfältig gepflegten Vorgärtchen standen. Dieselben dehnten sich bis zur Universitätsbrücke aus, denn, von der Petersbrücke bis zur Universitätsbrücke (jetzt Schillerstraße) und von dieser weiter bis zum Augustusplatz lag tief im Grunde der Stadtgraben, mit seinen zahlreichen Bäumen und Gesträuch, ein willkommener Tummelplatz für uns Jungen. Hinter der Johanneskirche aber, an der Dresdner Straße, lag und liegt noch die damals durch den als Pädagogen weit bekannten und berühmten Director ~Dr.~ Ramshorn bis in die 70er Jahre so vortrefflich geleitete 3. Bürgerschule, zu welcher sich die Schüler aller Stadttheile drängten.

Von städtischen Schulen existirten damals in Leipzig nur die drei Bürgerschulen, die Armenschule in der Holzgasse und die Wendler’sche Rathsfreischule am Thomaskirchhof. An höheren Schulen »Thomas-« und »Nicolaischule«, sowie mit der 1. Bürgerschule in demselben Gebäude, die damals nur vierklassige Realschule, jetzt Realgymnasium. Aber wer jetzt die stolzen Gebäude all dieser Schulen betrachtet und sich noch zurückzudenken vermag an unsere ursprüngliche alte liebe 3. Bürgerschule, ehe das jetzt hinten quer vorstehende Hauptgebäude errichtet wurde, der kann wohl ein Lächeln nicht unterdrücken. Rechts auf dem großen wüsten Platze, den Rücken nach den Gärten der jetzigen Salomonstraße zu, standen drei kleine hüttenartige Häuschen, nur aus Parterre und erstem Stock bestehend, neben einander, und in diesen altersschwachen Hütten, deren wurmzerfressene Holztreppen beim Hinauf- und Hinabrennen von uns Bengels bedenklich seufzten und in allen Fugen krachten, was uns natürlich keineswegs zur zarten Rücksichtnahme veranlaßte, befand sich die gesammte dritte Bürgerschule. Hei! war das ein Gaudium, wenn die Freiviertelstunde herannahte und wir hinabstürmten auf den Platz, um an den zum Neubau angefahrenen Sandsteinen unsere turnerischen Künste zu üben oder vor der sanfteren jugendlichen Damenwelt unsere Kräfte zu zeigen. Wir waren oft eine tolle Bande und doch sind aus den Schülern der damaligen dritten Bürgerschule eine große Anzahl tüchtiger Männer hervorgegangen, welche zum Theil auch ihrer Vaterstadt in hohen Aemtern dienten und noch dienen. Freilich, Papa Ramshorn führte ein strenges Regiment und sein Rohrstöckchen saß ihm stets locker genug im linken Aermel seines Frackes. Tüchtige Lehrer, auf welche noch heute der frühere Schüler mit Dank, Ehrerbietung und Stolz zurückdenkt oder denen er, soweit sie verstorben sind, ein treues und theures Andenken bewahrt, standen dem scharfblickenden Direktor treu zur Seite und brachten die Schule auf eine hohe Blüte. Ich nenne nur den in der Schule ebenso strengen, wie im sonstigen Verkehr mit seinen Schülern wahrhaft kinderfreundlichen und geselligen, jetzigen Prediger der Thomaskirche ~Dr.~ Suppe, ferner die Lehrer ~Dr.~ Thomas, ~Dr.~ Kühr, Kunath, ~Dr.~ Heinold, den späteren Organisten der Nikolaikirche und als tüchtigen Musiker bekannten, damaligen Schreiblehrer Schaab etc. etc. Und als dann endlich 1853 das neue Haus bezogen wurde, da zog auch der alte Geist mit hinüber in dasselbe und ist in demselben geblieben, noch viele viele Jahre, wohl bis zum heutigen Tag.

Fünfundzwanzig Jahre nach Errichtung des neuen Schulhauses der 3. Bürgerschule feierten Lehrer und Schüler ein frohes Fest und auch die alten Schüler kamen, zum Theil aus weiter Ferne, um an demselben theilzunehmen, wobei sie der Schule ein kostbares Harmonium und eine Votivtafel stifteten. -- Viele sind seit jener Zeit wieder schlafen gegangen, aber wenn es gilt, das fünfzigjährige Jubiläum der Schule zu feiern, werden wohl sicher die wenigen noch Lebenden von jenen Alten nicht fehlen.

XXVII.

»In Wechselhaft!«

Der Brauch, einen Schuldner für seine Schuld auch mit seiner Person, also nicht blos mit seiner gesammten Habe verantwortlich und haftbar zu machen, ist uralt und findet sich schon vor Jahrtausenden, als noch nicht an die so viel und so oft fälschlich gerühmte christliche Milde zu denken war. Trotzdem daß er, man möge die Sache betrachten wie man wolle, immerhin ein barbarischer Brauch sein und bleiben wird, weil er eben das erste und höchste und edelste Recht des Menschen, die Freiheit, für Thaten beschränkt, welche in ihrer überwiegenden Mehrzahl aus keiner bösen Absicht entspringen, hat sich dieser Brauch bis in die Neuzeit, wenn auch in wesentlich gemilderter Form, erhalten und sogar in die jetzt bestehenden deutschen Reichsgesetze Aufnahme gefunden, wenn der Schuldner seiner eidlichen Versicherung über seinen Besitzstand ausweicht und die gerichtliche Angabe desselben unter seinem Eide verweigert.

Mit dem Eintritt des Wechsel-Verkehrs in der kaufmännischen und handelstreibenden Welt, welche Einrichtung eine große Erleichterung des bis dahin üblichen Modus der Baarzahlung und der Anweisung, sowie des Geldverkehrs mit fremden Plätzen überhaupt mit sich brachte, verband sich naturgemäß auch ein größeres gegenseitig vorausgesetztes Vertrauen und schon deshalb, damit dieses Vertrauen nicht, oder doch möglichst wenig, getäuscht und nicht der geschäftlichen Unsicherheit Thür und Thor geöffnet werde, hielt man es für nothwendig, daß in solchen Fällen auch ein Einstehen jedes in diesen Verkehr Gezogenen mit seiner Person und mit seiner Freiheit als Individuum erforderlich sei.

Während nun die persönliche Haft für Schulden jetzt nur noch unter den bereits erwähnten Fällen und Vorkommnissen besteht, war es bis zum Eintritt der neuen Reichsgesetze möglich und sogar häufig, daß ein Schuldner auf Antrag seines Gläubigers ohne Weiteres in Haft genommen werden mußte, wenn er einen mit seiner Unterschrift versehenen Wechsel nicht bezahlte; gleichviel ob er nun Acceptant oder blos Girant desselben war. Diese Haft war die sogenannte Wechselhaft. Diese Wechselhaft war allerdings bei den damaligen Gesetzen bezüglich der Einklagbarkeit einer Wechselschuld in vielen Fällen nothwendig, denn das Gesetz bestimmte, daß, _so lange ein Schuldner nicht in Person vor Gericht_ seine Unterschrift unter dem Wechsel anerkannt hatte, _überhaupt keine Pfändung_ auf Grund dieses Wechsels ausgeführt werden durfte, und so kam es oft vor, daß sich ein Schuldner oft wochen-, ja monatelang versteckte oder verreiste, um der Vorführung zum Verhandlungstermin aus dem Wege zu gehen. In diesem Falle aber konnte sein Geschäft ruhig fortbetrieben und eine Pfändung nicht vollstreckt werden, weil eben der Richter ohne die _persönliche_ Anerkennung seiner Unterschrift den Schuldner nicht zur Zahlung verurtheilen konnte.

Diese Verhältnisse brachten es dann auch mit sich, daß oft wahre Jagden nach Wechselschuldnern vorkamen und zwar weniger um grade denselben in die Wechselhaft zu bringen, als um ihn wenigstens vorläufig zum Verhandlungstermin vorführen zu lassen, denn hatte er seine Unterschrift anerkannt, so konnte auch sofort die Pfändung vor sich gehen und die Haft wurde in der Regel erst dann beantragt und vollstreckt, wenn die Pfändung erfolglos ausgefallen war. Es ist natürlich, daß trotz des Ernstes, der solchen Situationen zu Grunde lag, doch auch sehr oft ein guter Theil Humor bei denselben mit unterlief, wie dies, man möchte fast sagen in der ganzen Natur der Sache liegt. Man verstand zwar schon damals in Geldsachen ebensowenig Spaß wie heute, aber -- der militairische Charakter des ganzen Beamtenthums trat damals noch nicht so in den Vordergrund wie heute. Man war ein gut Theil gemüthlicher und wo es nur einigermaßen ging, faßte man eine Sache lieber von der jovialen, wie von der grimmigen Seite auf. Zwar waren die Sachsen auch damals schon sehr gute Soldaten, allein der Militarismus war doch noch nicht so allgemein geworden und so ins Volk gedrungen, als daß er die alte sächsische Gemüthlichkeit ganz verdrängt hätte; selbst die Männer des Gesetzes, die Gerichtsdiener und amtlichen Boten, welche zwar fast alle lange Jahre als Soldaten gedient hatten, ehe sie zur Würde eines solchen Staatsbeamten gelangten, legten mit dem Soldatenrock auch das militairische Gebahren meist wieder ab und zeigten wieder die mildere Flagge des -- friedlichen Staatsbürgers. --

Wenn damals irgend Jemand das Unglück gehabt hatte, quer schreiben zu müssen, und dann das weitere Malheur, den Wechsel am Verfalltage nicht bezahlen zu können, so daß derselbe unter Protest zurückgegangen war, so erfolgte zunächst an ihn eine schriftliche Vorladung zum Verhandlungstermin, welcher er aber, ohne irgend eine Verurtheilung zur Zahlung, wie dies jetzt ist, befürchten zu müssen, ruhig ignoriren konnte. Von nun aber war der Schuldner gleichsam vogelfrei, denn der Gläubiger erließ eine Realcitation, welche die Vorführung des Schuldners zum Zwecke der Anerkennung seiner Unterschrift, zu jeder Tages- und eventuell sogar zur Nachtzeit verfügte und den überbringenden »Wechseldiener« (Gerichtsdiener) bevollmächtigte, den Schuldner zu verhaften, wo er ihn auch finde. Zahllose Possen und Schwänke spielten sich schon bei solchen Gelegenheiten, oft gradezu wider Willen der einen oder der andern, oder selbst beider Seiten, ab; denn da der Schuldner ebenso auf seiner Hut war und danach trachtete sich nicht erwischen zu lassen, bis er das Geld zur Bezahlung seiner Schuld aufgetrieben hatte, oder der Gläubiger der Erfolglosigkeit seiner Bemühungen müde, mildere Saiten zog und Theilzahlungen bewilligte; wie anderseits der »Wechseldiener« alles aufbot, um des Schuldners habhaft zu werden, so konnten komische Situationen gar nicht ausbleiben. Dabei kannten die Wechseldiener, infolge langjähriger Erfahrungen und manches ihnen gespielten Streiches, ihre Pappenheimer genau und besaßen ihre Kundschaft, wie jeder andere Erwerbszweig dieselbe besitzt. Am ehesten fügte sich noch der biedre Kleinbürger und Geschäftsmann in seine Geschicke, aber der leichtlebige Schuldenmacher, der theure Sohn seines Vaters, der Lebemann, der Schauspieler, Student in höheren Semestern u. s. w. setzte natürlich alles daran, die geliebte Freiheit auch fernerhin zu behalten und dem nach ihm suchenden »Mann des Gesetzes« ein Schnippchen zu schlagen, wo er es nur irgend vermochte.

In solchen Haushaltungen, wo der Besuch des »Wechseldieners« in ziemlich sicherer Aussicht stand, war man, falls der Schuldner es wirklich riskirte in seiner Wohnung zu bleiben, vom Tagesgrauen an auf der Wacht, oft floh der Gesuchte von einem Zimmer zum andern und legte sich gemüthlich wieder im ersten Zimmer ins Bett, wenn der Diener noch Betten, Schränke, unter Sofas u. s. w. im letzten Zimmer durchsuchte; es wurden die gewagtesten Manöver ausgeführt, um das scharfe Auge des Suchenden zu täuschen, aber dieser hatte eine gute Nase und langjährige Erfahrung für sich. Kein noch so schön in voller Ordnung dastehendes Bett vermochte ihn zu täuschen, er langte den Verfolgten unter den sauber darüber gebreiteten Decken hervor, kein noch so harmlos erscheinender Kleiderschrank entging seinen gründlichen Nachforschungen, und wenn der Gesuchte nicht geradezu verreist war, erwischte er ihn schließlich doch; selbst bis in den Keller stiegen die eifrigen Wechseldiener hinab und ebenso verfolgten sie ihr Opfer, wenn es sein mußte, sogar bis auf das Dach des Hauses, hatten sie aber den Gesuchten endlich erwischt, so erfolgte kurzer Prozeß auf dem »Wechselgericht.« Verurtheilung, Pfändung und -- -- Wechselhaft erfolgte eventuell, ohne jede Pause und ehe es sich der unglückliche Querschreiber versah, saß er hinter eisernen Vorhängen. -- In der Regel aber waren die so Inhaftirten, bis auf die Entbehrung der Freiheit, mit ihrem Schicksal nicht sehr unzufrieden. Und in der That, etwas Glücklicheres, als die frühere Wechselhaft konnte es in Haftsachen wohl überhaupt nicht geben. -- -- --

Die vier doppelten Dachfenster des obersten Geschosses im alten Bezirksgericht, welche nach der Münzgasse herauslagen, verriethen die Räume, in denen die Wechselhaft vollstreckt wurde. Ein langer, heller Corridor verband eine Anzahl geräumiger, einfach aber genügend möblirter Zimmer, deren gegenseitige Verbindungsthüren unverschlossen waren, so daß den Häftlingen ein vollständig freier Verkehr unter sich zustand. Sie konnten ihre eigenen Kleider tragen, sich Betten und andere zu ihrem Comfort gewünschte Sachen »herauf« kommen lassen und -- falls sie Geld hatten -- essen und trinken was sie wollten. Sie konnten rauchen und spielen und alle nur möglichen Spiele, welche »Abgehende« den Zurückbleibenden vermachten, waren vorhanden, ebenso waren sie berechtigt, am Tage Besuche zu empfangen. -- Trotz der oft sehr verschiedenen Bildungsklassen, welche hier zusammentrafen, herrschte »hier oben« die ungestörteste Einigkeit und -- man sollte es kaum glauben -- meist ein sehr fideles Leben. Immer waren Etliche darunter, welche Geld hatten und diese schleppten die Anderen kameradschaftlich mit durch. Ja -- es gab ordentliche Stammgäste dort oben, die eben prinzipiell nicht bezahlten und ihrem Gläubiger nicht blos durch ihren Gleichmuth, mit der sie hier freie Wohnung und Kost genossen, fast zur Verzweiflung brachten, sondern auch mit allem Raffinement von ihrer Lage Vortheil zogen. -- Vortheil? -- Jawohl! -- Sie wurden leidend und der Arzt, den natürlich wieder der Gläubiger bezahlen mußte, verordnete Spaziergänge in frischer Luft. Da zeigte es sich denn, daß sich die Stiefeln des Schuldners in zu schlechtem Zustande befanden, oder wohl gar die Unaussprechlichen so defect waren, daß hier Neuanschaffungen ganz unumgänglich nothwendig waren -- alles auf Kosten des Gläubigers, der natürlich das Recht hatte, dies wieder vom Schuldner zu verlangen -- aber -- der regte und rührte sich nicht. Mit dem fröhlichsten Gesicht empfing er seinen Gläubiger, nahm herablassend die ihm gebotene Cigarre von demselben an und erklärte, daß es ihm hier außerordentlich gefiele und er es sich gar nicht besser wünschen könne -- freilich werde er nächstens auf Beschaffung einiger Hemden und Unterbeinkleider antragen müssen, da er hier ja nichts verdienen könne -- und -- -- -- und -- -- -- bezahlen? -- -- Ja -- davon sagte der Gute kein Wort. -- Waren aber die 14 Tage, für welche stets vorher vom Gläubiger die Beköstigungsbeträge einzuzahlen waren, vorüber und die neue Einzahlung erfolgte nicht rechtzeitig, so öffneten sich schnell die Thüren des »Wechselarrestes« und der Schuldner wurde ohne Weiteres entlassen.

Auch Gesunde waren berechtigt, einige Stunden, an einem Tage in der Woche, auszugehen. Das heißt, sie wurden nicht etwa in den Gefängnißhöfen spazieren geführt, sondern erhielten einen in Civil gekleideten Diener mit sich und durften sich dann frei in der Stadt bewegen wo sie eben wollten. Zu diesen Spaziergängen wurden allerdings nur mit allen Schlichen und Ränken vertraute Diener commandirt, denn oft genug suchten sich bei solchen Gelegenheiten die Inhaftirten ihrer handfesten Begleiter auf irgend einer Weise zu entledigen und dadurch die goldne Freiheit wieder zu erlangen. --