Drei Gaugöttinnen

Chapter 5

Chapter 53,492 wordsPublic domain

Noch heute, berichtet Reinsberg (Festl. Jahr, 34) sind Landmaedchen des festen Glaubens, der erste Mann, den sie am Morgen dieses Tages erblicken, werde ihr Valentin und einst ihr Ehemann, vorausgesetzt, dass er nicht mit ihnen im gleichen Hause wohne, nicht ihr Anverwandter und kein Verheirateter sei. Daher stellen sich junge Maenner oft schon vor Sonnenaufgang in der Naehe des Hauses oder an der Strasse auf, wo ihre Geliebten vorueber kommen muessen, und diese wiederum gehen bei ihren Gaengen lieber eine halbe Stunde um, wenn sie dadurch einem Nichtersehnten aus dem Wege gehen koennen, oder sitzen mit zugemachten Augen den halben Morgen hinter dem Fenster, bis sie die Stimme desjenigen hoeren, den sie gern moechten. Suchen wir die Erklaerung und den Zusammenhang des also gefeierten Valentintages sammt den vorausgeschilderten Maibraeuchen, so finden wir dafuer den nordischen Natur-Mythus von der Brautwerbung der Goetter. Das in zwei Haelften getrennte Sonnenjahr wird gelenkt von zwei Mit-Odhinen. Erst hat sich der winterliche Uller-Odhin zum Alleinherrscher der Erde aufgeworfen. Vergebens will ihn Wali-Odhin verdraengen, er ist noch kinderlos. Da wirbt er um Rinda (die hart gefrorne Wintererde), sproede straeubt sie sich gegen seine Liebe, bis er sie mit dem Zauberstab des Lichtpfeils geruehrt hat. Als sie ihm darauf den gleichnamigen Sohn Wali gebiert, entflieht Uller-Odhin, gehuellt in Pelze und dahinschreitend auf Schlittschuhen, in den Hochnorden zurueck. Dies der aeusserlichste Umriss der Mythe; volle Gestalt gewinnt sie erst durch unsere altdeutschen Gottheiten und Stammhelden, und alle Einzelzuege der spaeteren Sagen und Braeuche finden dabei ihr ueberraschendes Verstaendniss. Mit der aufsteigenden Fruehlingssonne wird Wuotans, und Frouwas Hochzeitsfest gefeiert, wird Gerda von Freyr, Brunhilde von Gunther und Sigfried durch Wettspiele erworben, in dieser wonnigsten Zeit des Jahres gruenen und schimmern dann alle Hoehen von den bei der Goetterhochzeit abgehaltenen Festtaenzen. Dann sagen sich die Menschen, das sei der Zug aller Zauberweiber zum Broken, an diesem ersten Maitage muessten die Hexen den letzten Schnee vom Blocksberge wegtanzen (Kuhn, Nordd. Sag. 376), oder ebenso an Mariae Lichtmess muessten unsre Frauen im Sonnenschein tanzen, damit die Schneeflocken am Pilatusberge vergehen und der Flachs so hoch wachse wie die Spruenge der Taenzer sind. Ob dabei das Fest auf 14. Februar, oder auf Walburgis und 1. Mai, oder auf 12. Mai, oder gar erst auf Pfingsten angesetzt wird, verschlaegt nichts und ist eine blosse Folge spaeterer Zeiteintheilung. In den Volksbraeuchen ist noch vielfach die Rechnung nach dem alten Kalender beibehalten und folglich wird da der 12. Mai als der fruehere erste begangen und der Tag Pancratius hat uebernommen, was sonst vom Tage Walburgis galt. Da muss man Lein saeen und dabei recht lange Schritte machen (Thueringen, Hessen); oder die aelteste Jungfrau des Hauses muss am Fasnachtstage (Harz), oder an Lichtmess (Meklenburg) rueckwaerts vom Tische springen; oder die Hausfrau muss einige Stuecke tanzen und dabei recht hoch springen (Schlesien, Mark); oder man steckt beim Saeen die Harke oder grosse Hollunderzweige senkrecht in die Erde (Meklenburg, Thueringen)--alles, damit der Flachs gut gerathe und eben so hoch wachse. Wuttke, Volksabergl. Aufl. 1, S. 184. Hauptgehalt aller dieser Braeuche aber bleibt in gleicher Wiederkehr der erneute Wucher des Erdreiches und die Fruchtbarkeit der neuen Liebesbuendnisse. Von der deutschen Heldensage an bis hinab in das Kindermaerchen vom Dornroeschen wird hievon gesungen und gesagt. Denn wenn die in der Waberlohe schlummernde Brunhilde von Sigfried aus dem Zauberschlafe geweckt und zum Weibe erworben wird, so ist diese Waberlohe das im Mittagsstrahle flimmernde, traeumerisch nickende Aehrenfeld, Brunhilde ist die darin ruhende Naehrkraft. Sigfried, von dem gesagt ist, dass wenn er durchs Kornfeld schritt, die Aehren nur an den Thauschuh seiner Schwertspitze reichten, ist die grosse Gestalt des Schnitters. Voranschreitend zertheilt er die Halme, hinter ihm schlagen sie wieder zusammen, bis seine Sichel alle gefaellt hat. Dies heisst in der Edda: Sigfried sprengt zu Ross in die von Feuer umgebne Burg, nimmt der Schlafenden den Helm vom Haupte, schneidet ihr mit seinem Schwerte den Panzer, der weder Haken noch Nesteln hat, von Brust und Armen, worauf sie erwacht, ein Trinkhorn mit Meth fuellt, dem Befreier ueberreicht und ihn die Runen gebrauchen lehrt, die Sieg-, Meth-, Sturm-, Rechts- und Machtrunen. Solche Weisheit bewundernd ruft Sigfried: Keine andere als dich will ich zum Weibe haben!

Wohin aber in diesem sagenhaften Goettergewimmel mit Walburgis? Auch sie, obschon sie unter dem Einflusse der Kirche eine ehelos lebende Heilige geworden ist, war einst eine Schoenheitsgoettin gewiesen, von welcher das Glueck der ehelichen Liebe und das Gedeihen der laendlichen Arbeiten ausgieng. Von ihrer Frauenschoenheit berichtet noch eine oberpfaelzische Sage (Schoenwerth 1, 389), die alle Spuren hohen Alterthums an sich traegt. Bekanntlich pflegten sich Heiden- und Christenpriester gegenseitig in Religionsdisputationen ueber die Vorzuege ihrer Himmel und Himmlischen zu messen, und der Streit endete manchmal damit, dass beide Theile es auf einen Augenschein, auf ein visum repertum ankommen liessen. So kommt es zwischen einem Priester und einem Heidenweibe (Hexe) denn auch einmal zur Frage, wer schoener sei, die Heidengoettin Walburg oder die Himmelsjungfrau Maria. Der Vorgang ist folgender. Eine Hexe beichtet ihren Stand einem Geistlichen, erklaert aber auf dessen Abmahnen, ihren Versammlungen wohne die Mutter Gottes leibhaftig bei, er moege sie nur bei der naechsten Ausfahrt begleiten und sich selber ueberzeugen. Am bestimmten Tage setzt sich der Mann mit der Hexe in einen Wagen und faehrt durch die Luefte, bis man Glocken laeuten hoert. Da senkt sich der Wagen und man steht in der Mitte einer prachtvollen, mit einer zahllosen Menge angefuellten Kirche: In der That wandelte auch die Mutter Gottes leibhaftig auf dein Altar herum, voll Glanz und Schoenheit. Doch dem Priester schien sie zu ueppig und verfuehrerisch, er sprang auf den Altar und hob ihr ein verborgen gehaltenes Crucifix mit den Worten unter die Augen: Bist du die Mutter des Herrn, so sieh hier deinen Sohn! Da erloschen mit einem mal saemmtliche Lichter, dichte Finsterniss und Stille herrschte, der Pater stiess sich an rauhen Steinen und als es gegen Tag gieng, befand er sich im Gemaeuer eines Galgens.--Wir werden dieselbe hl. Walburg ebenso noch als heidnisch verehrte Venus von der Kirche selbst angeben hoeren; denn allerdings sind schon die bisher von ihr gemeldeten Zuege unkirchlich genug: der Hund an der Kette und der Flachsfaden auf der Spindel sind ihre Orakel; ihre naechtlichen Hoehenfeuer leuchtendem Reihentanze der Liebenden und diese werden ohne Priester zusammen gegeben; ihr Heilbad ist der Maienthau, ihr Keiltrunk der Maibrunnen und das frische Oel des Feldes; statt eines Marterwerkzeuges traegt sie Garbe und Aehre, gleich ihrem Bruder Oswald. Sie wandelt das Saatkorn in Gold, sie geht in goldnem Schuh und traegt eine goldne Krone, sie ist selber das reifende Aehrenfeld. Ihr antikes Abbild ist Pindars "roethlichfuessige Demeter" (Olymp. 6, 94) und die roemische Ceres rubicunda, die in rothgelben Grannen reifende Gerstensaat.

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FUSSNOTEN:

[2] Der immer gleichlautende Auskuendungsspruch:

Heut zum Lehen, Morgen zur Ehe, Ueber ein Jahr zu einem Paar--

steht schon in Lersners Frankf. Chronik 3 B. 6 K. und wird dorten dem von den Kaisern ausgeuebten Ehezwangsrechte unterschoben, welches von Heinrich VII. 1232 aufgehoben worden sein soll.

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Vierter Abschnitt.

Maiengeding und Walbernzins.

Je nach der Eintheilung des Jahres in zwei, drei oder vier Jahreszeiten waren eben so viele Volksversammlungen (Allding), allgemeine Opferfeste und Gerichtszeiten des Jahres anberaumt. Zu zweit auf Sommer und Winter verlegt, hiessen die Gerichte Maigeding und Herbstgeding, nach spaeterer christlicher Benennungsweise Walburgis und Martini. Seit den karolingischen Kapitularien werden drei ungebotene Gerichte durchgehends ueblich (tria generalia placita) und fallen auf Sommer (Walburgis), Herbst (Martini), und Winter (Weihnachten). Ungebotene Gerichte hiessen sie im Gegensatze der vom Gerichtsherrn den Unterthanen gebotenen, weil erstere in ihrem Zusammentreffen mit gleichmaessig vorausbestimmten Fristtagen allgemein gewusst waren und keiner vorgaengigen Ansagung bedurften. Sie entschieden nicht bloss ueber Mein und Dein, sondern auch ueber die Idealgueter von Freiheit und Ehre, somit ueber Krieg und Frieden, und ihre Aussprueche waren die allgiltigen der Volkssouveraenetaet, wie sie unsre Zeit in ihren Landsgemeinden, Staendeversammlungen und Parlamenten anerkennt. Sie benannten sich nach Naechten, weil der Tag sich aus der Nacht gebiert und daher der landwirthschaftliche Kalender nach Neumond und Mondabnahme rechnet. Die Zeit der Zwoelften (Weihnachten bis Dreikoenig) nennt man in Schwaben und dem angrenzenden Theile der Schweiz Kloepfleinsnaechte und Nidelnaechte; in Baiern Rauch-, Loeselnaechte und Gennachten; in Deutschboehmen Undernaechte; bei den heidnischen Angelsachsen hiessen sie Mutternaechte. In gleicher Analogie spricht man von Fasnacht, Rumpelnacht und der durch die Ortspolizei gewaehrten Freinacht. So hiess denn auch das Maigericht Walburgisnacht, daenisch noch Valdborg aften (Abend). "An sant Walipurg abent ze ingaende maien" pflegt die Zeitbestimmung zu lauten in den Klingnauer Urkunden aus dem 14. Jahrhundert. Anfaenglich steht das Walburgsgericht noch zu Zweit mit dem Wintergerichte zusammen, erst spaeter auch mit dem Herbstgerichte zu Dritt. Die Offnung des Dorfgerichtes zu Sondernau von 1615 setzt zweimaliges Jahresgericht fest, das Mertensgericht (11. Nov.) und das Welbermael, Walburgismahlzeit am 1. Mai. Zoepfl, Alterth. des Deutsch. Reichs und Rechts 1, 306. Dagegen sagt die Offnung des Dorfes Wettingen (gedruckt im Wetting. Archiv 125): "Wir soellend ouch dry rechte geding da haben, der soll eines sin vff Sannt Waldpurgen tag in Meyen acht tag vor oder meh, das andere vff Sannt Martinstag, das dritt vff sannt Hilarien." Dieselbe Bestimmung in dem Dinggerichte zu Dietikon und Schlieren v.J. 1259 steht verzeichnet: Argovia 1, 78. Dabei blieb Walburgis auch spaeter in den Staedten ein Termin der Aemter-Erneuerung; "jerlichen zu Meyen, wann Statt und Ampt Raeth zusammen schwerend", heisst es im Zuger Recht 1566. Hds. Sammlung der Aargau. Histor. Gesellsch. Die Tagloehner-Ordnung von Oppenheim von 1523 bestimmt nach derselben Frist den Beginn der Zwischenrast bei der taeglichen Handarbeiten: "dass sich die tagloner ein stund schlafens underziehen an iren tagarbeiten und das anheben, so der stock ein blatt ueberkompt, dass einer ein aug domit bedecken muege, nemlich von Philipp Jacobi (1. Mai) bis uf Margaretha (13. Juli)." Mone, Oberrhein. Ztschr. 1, 196. Im Alterthum hatten die Gerichtsversammlungen mit Fest- und Trinkgelagen geendet, die fuer die Verkoestigung der weither gekommenen Mannschaft nicht zu umgehen waren. Daraus entsprang der Brauch bei den spaeteren Land- und Markgerichten, den Gerichtsherrn und seine Leute zu bekoestigen, den Schoeffen Trank und Speise zu verabreichen und ihnen einen Zinskuchen mit dem hineingebackenen Trinkpfenning auf den Heimweg zu verehren. Die Kosten wurden aus den eingezogenen Bussen bestritten. Hier folgt eine Kostenberechnung des Maiengerichtes im Fronhof zu Wolen in den Freienaemtern, v.J. 1620, handschriftl. im Archiv Muri, Scrin. L, I. Das Stift Muri war zu Wolen Lebens- und Untergerichtsherr; der obergerichtliche Entscheid stand beim Landvogt zu Baden, der daher nebst Landschreiber, Weibel und Substituten mit anwesend sein musste. Das Stift hatte ausser in Wolen auch noch in den Doerfern Muri, Boswil und Buenzen dieselbe Judicatur. Wie hoch sich nun die Kosten dieser hier jaehrlich _achtmal_ wiederholten Gerichtstage fuer den Lehensherrn beliefen, zeigt folgendes Aktenstueck.

Rechnung was Ao. 1620 im Meyengricht zu Wollen verzert und verbrucht worden. Dass mal vnd Abentrunk 23 Gld. 38 Sch.--Ueberzehrung ob Ihr Herren verritten 2 Gld. 10 Sch.--Durch die HHn. Landvogt, Landschryber, ire Diener, Pfarer vnd Weibel am Nachtmal verzert 3 Gld. 10 Sch.--fuer Hoeuw vnd Haber ueber Nacht 1 Gld. 8 Sch.--Hrn. Landvogt Braemen v. Zuerich verehrt an einem Goldstuck 14 Gld. 2 Pf.--Sinem Diener 1 Kronen.--Hn. Landschryber Zur Louben an einer Spanischen Dublon 7 Gld. 1 Pf.--Sinem Substituten 1 Gld.--In die Kuchj 1 Gld. Summa 55 Gld. 36 Sch.

Alterthuemlich und von naiver Umstaendlichkeit waren die Braeuche, unter denen die Ortschaften jeweilen ihren Zins zu ueberbringen hatten.

Der Walpertszins musste vom hessischen Dorfe Salzberg am Knuetl alljaehrlich am Walburgistag zu Buchenau in Betrag von sechs Hellern alter hessischer Muenze bezahlt werden. Der Gemeindemann, der ihn ueberbrachte, hiess das Walpertsmaennlein. Er musste des Morgens frueh Schlag sechs Uhr in Buchenau eintreffen und auf einem besondern Stein an der Schlossbruecke sich niedersetzen. Verspaetete er sich, so verdoppelte sich progressiv mit jeder Stunde der Zins, am Abend haette ihn die ganze Gemeinde nicht mehr zu zahlen vermocht. Vorsichtshalber schickte daher die Gemeinde stets zwei Abgeordnete zusammen ab. Hatte das Walpertsmaennchen seine sechs Heller im Schloss bezahlt, so wurde es nach Vorschrift hier drei Tage lang bewirthet. Schlief es waehrend dieser Zeit nicht ein, so waren die Zinsherren verpflichtet, es lebenslaenglich zu verpflegen; geschah jedoch das Gegentheil, so wurde es augenblicklich aus dem Schlosse hinausgeschafft. Schon an dreihundert Jahre war diese Zinszahlung im Gebrauche und bestand noch im Anfange dieses Jahrhunderts. Lynker, Hess. Sag. no. 338. Grimm RA. 388. Dies war der sg. Rutscherzins, welcher, wenn an vorbestimmter Tages- und Stundenfrist abzutragen verabsaeumt, nach Tagen und Stunden wuchs. Blieb der Braunschweigische Maigassenzins, der nur 3 Mgr. 2 Pf. betrug, am Zinstage aus, so verdoppelte er sich von Tag zu Tag. Im Dorfe Schernberg hatte man ihn auf Philipp-Jacobi Mann fuer Mann auf einen breiten Stein unter freiem Himmel zu erlegen, wer sich hier um eine weitere Stunde zu spaet einstellte, bezahlte ihn je doppelt und dreifach. (Grimm ibid.). Aber auch dabei kamen dem Verspaeteten noch mancherlei kleine Hilfsmittel zu gut, welche gesetzlich erlaubt waren und ihn der drohenden Busse wieder enthoben. Dass der Zinsende nach Herkommen ein Gegengeschenk erhielt, welches mit der Zeit fuer ganze Gemeinden zu nicht unbetraechtlichen Nutzniessungen sich gestaltete, lehren folgende Braeuche und Sagen.

Walperherren hiessen vormals die vier Rathsmeister Erfurts, die jaehrlich an Walburgis nach altem Rechte hinaus in den Wald Wagweide zogen, welcher dem Churfuersten von Mainz zugehoerte, und sich 4 Eichen schlugen. Gleichzeitig kam dann saemmtliche Buergerschaft ihnen dahin nach und hielt in dem fuerstlichen Schlosse ein dreitaegiges Einlager bei Musik, Tanz und Schmauss. Heut zu Tage begeben sich schon an Walburgis Vormittag alle hammerfuehrenden Gewerke der Stadt in jenen Wald und halten da bei Tanz und Gesang bis tief in die Nacht aus, Bier wird faesserweise mitgefahren. Mit Eichlaub bekraenzt singt der heimkehrende Zug:

Willst du mit nach Walpern gehn, Willst du mit, so komm!

Dies nannte man den Gruenenmaitag. Aehnlich begeht daselbst die Schusterzunft den gruenen Montag, welcher der erste ist nach Jacobi. Sie bekraenzt nebst ihren Wohnhaeusern die Strassen zum Paul, zu den Predigern und die Schuhgasse. Dies Ehrenrecht soll ihnen von Kaiser Rudolf fuer die Tapferkeit ertheilt worden sein, mit der sie und die uebrigen hammerfuehrenden Gewerke ein Raubschloss im Steigerwalde zerstoerten, von dem aus die Orte des Thueringerwaldes lange belaestigt worden waren. Zwei Knaben, mit Goldketten und anderem Geschmeide geschmueckt, pflegte man sonst zu Pferde in der Stadt herum zu fuehren, es sollen die zwei Soehnlein der Edelfrau jenes Schlosses gewesen sein (man benennt es wechselnd bald Dienstberg, bald Greifenberg), die mit all ihren Kostbarkeiten behaengt die Sieger fussfaellig um Schonung ihres Lebens anflehten und Gnade fanden. So die Sage. Allein was in dieser die angeblichen Raubritter geworden sind, waren urspruenglich die Winterunholde, denen der Sommer abgewonnen wird. Denn die staedtischen Urkunden, so sagt der Erfurt. Stadt- und Landbote v. 1846, enthalten nichts, was dieser Geschichte einer zerstoerten Raubburg aufhelfen koennte, wohl aber dass der Gruenenmaitag ein Ueberrest des sg. Schwoertages ist, an welchem die Handwerker jaehrlich der vom Mainzer Bischof neugesetzten Obrigkeit huldigen mussten. Der Bischof bestaetigte ihnen dagegen neuerdings ihre Rechte, wofuer die Schuster dem Schultheissen zwei Paar bunte Schuhe ueberreichten, gemacht aus dem Filz, den die Hutmacher gleicherweise abzuliefern hatten. Berlepsch, Chron. d. Gewerke 4, 157. Der Sinn solcher pseudohistorischer Sagen von einem gelungenen Kriegszuge der Buerger und Bauern gegen das Herrenschloss, oder einer militaerischen Execution gegen den Herrschaftswald ist einfach der, dass mit dem Entrichten des Walburgiszinses oertliche Holzrechte verbunden waren. In einem niederl. Volksliede (Uhland in Pfeiffers Germania V.) bringt der Zinsbauer (wahrscheinlich fuer die Nutzung ueberlassener Laendereien) seinem Lehensherrn ein Fuder Holz und zugleich der Frau "den kuehlen Mai".

Wie sich der Sieg Gideons ueber die Midianiter (Richter 6, 37) an den Thau knuepft, der auf Gideons ausgebreitetes Fell so reichlich faellt, dass man des Morgens eine Schale Wassers daraus zu fuellen vermag, so ist auch in den deutschen Lokalgeschichten aus dem Glauben an die Wunderkraeftigkeit des Maienthaues, und aus dem Brauche, beim Maigerichte bewaffnet zu erscheinen, den Walburgiszins Mann fuer Mann gemeindeweise zu entrichten, die haeufig sich wiederholende Tradition entstanden, dass an eben diesem Zinstage die politische Unabhaengigkeit der Landschaft durch einen gluecklichen Waffenstreich errungen worden sei. Die Maifahrt wird zur Kriegsfahrt umgestempelt. Die Friesen- und die Schweizersage trifft hier zusammen. Den Unterwaldnern werden die "Walperkuehe" (Grimm, RA. 822), die sie dem Zwingherrn zinsen, der Anlass, die Voegte auf Sarnen und Rozberg zu vertreiben und deren Burgen zu brechen; die Ditmarschen datiren ihren Freiheitstag von dem Zinskorn, das sie nicht laenger auf das Schloss der Walburgsaue liefern wollen. Die Unterwaldnersage ist allbekannt, noch unbeachtet aber folgende ditmarsische, die in Neocorus Chronik steht, Ausgabe von Dahlmann. Das aelteste und festete Gebaeu im Ditmarschenlande war die Grafenburg Bocklenburg in der Wolberaue gelegen. Ihr aelterer Name war Walburg, sagt Dahlmann im Neocorus 1, 565; ein Eigenthum der Grafen von Stade, in unmittelbarer Naehe des jetzigen Kirchdorfes Burg; ihre Zerstoerung durch die aufstaendischen Bauern faellt 15. Maerz 1145. Muellenhoff, Glossar zum Quickborn 1856, S. 315. Der Graf hatte den reichen Bauern Heine zu Gast geladen, ihn reichlich bewirthen und mit Saitenspiel ergoetzen lassen, wofuer der Bauer nun wiederum den Grafen zu sich bat. Aber statt auf die Polsterbank setzte er ihn auf strotzende Kornsaecke, statt der Tafelmusik musste Schwein, Schaf, Kuh und Ross den Hof durchlaermen. Solcher Wohlstand reizte die habsuechtige Graefin Walburg und sie beredete ihren Gemahl, dass er die Schatzung, die er den Bauern schon seit Jahren nachgesehen hatte, gerade jetzt zur Zeit einer Theuerung in allen Rueckstaenden einforderte. Am Martinsabend fuehrten denn die Bauern eine lange Reihe von Kornwagen zum Schlosse hinauf. Auf dem ersten sass eine schoene Dirne, dem Grafen zu Willen bestimmt; allein in den Saecken des zweiten Wagens lagen Bewaffnete eingenaeht. Als der Zug das Schlossthor erreicht und gesperrt hatte, ertoente das Losungswort:

Ruehret die Haende, Zerschneidet die Gebaende!

Damit schnitten die Verborgnen sich aus den Kornsaecken, zuckten die Waffen und nahmen das Schloss ein. Der Graf war in das innerste Gemach entsprungen, allein seine zahme Elster kam schreiend ihm nachgeflogen und verrieth ihn, er wurde aus dem Verstecke gerissen und erstochen. Die Graefin sprang aus dem Fenster in die vorbeifliessende Aue hinab und hat mit ihrem Tode dieser Trift den Namen Wolbersaue gegeben. Und dieses Landstueck, fuegt Neocorus bei 1, 264, ist von solcher Fruchtbarkeit gewesen, dass man einmal 14 Tonnen Buchweizen darauf erntete. Auch eine Wallfahrt zum Haupte St. Peters war daselbst. Ein kupfernes Kreuz, das dorten ein Bauer aus dem Boden gepfluegt und daheim aufbewahrt hatte, entsprang ihm wieder und stellte sich in die Wallfahrtskirche, wo es heilkraeftige Wirkungen that: it wolde in de Kerken unnd S. Peter sterken.

So wird Walburgs Goettermythe zur Kirchenlegende, ihre Burg zur Wallfahrtskirche, sie selbst zur hartherzigen Gaugraefin und Burgfrau, mit deren Untergang die Steuer der Leibeignen aufhoert und die politische Selbstaendigkeit des Gaues beginnt. Noch ein kleiner Schritt weiter, und die hartherzig Zins eintreibende Graefin Walburg verwandelt sich an einem oder jedem der drei altgebotenen Zinstage zur saatenvertilgenden Walburgishexe, aus der Tagfahrt zu Gericht wird eine Nachtfahrt auf den Broken. _Dreimal_ des Jahres muessen die Hexen ihre drei hohen Tagsatzungen abhalten, sagt Praetorius Blockesberg (1668) 499, und zergruebelt sich ueber die Frage, warum doch dieser Heiligen Kirchtag so sehr vom Teufel entweiht werde; darum wohl, meint er, weil diese Heilige dem Satan so viel Abbruch gethan; nun halte er alle Jahre Abrechnung mit ihr und lasse von seiner Burse ihren Feiertag verschimpfiren.

Eine aehnliche Fruehlingssage, bei welcher jedoch noch deutlicher der Nachdruck auf das Walburgisfeuer und die Maibraut faellt, theilt W. Menzel (Vorchristl. Unsterblichkeitslehre 1, 128) mit aus Curickens Beschreibung von Danzig 1688 S. 39, und aus Temme-Tettau's Ostpreuss. Sag. no. 208. 209. Auf dem Hagelsberge, an dessen Fusse nun Danzig liegt, hatte der boese Koenig Hagel eine Burg erbaut, von wo aus er die Fischer an der Weichselmuendung brandschatzte und ihre Weiber und Toechter entehrte. Dazu hatte er seine eigne Tochter Berchta dem Sohne des Schultheissen Hulda verlobt, weigerte sich aber nachher, sie ihm zu geben. Da kam der Abend, an welchem der Sitte gemaess ein grosses Feuer auf dem Berge angezuendet und der uebliche Reigentanz um das Feuer gehalten wurde. Diesen unschuldigen Vorwand benutzte Hulda mit andern Juenglingen, sich der Burg zu naehern und dieselbe ploetzlich zu ueberfallen. Koenig Hagel, der dem Tanze des Volkes mit Vergnuegen zugesehen hatte, wurde ermordet und rief sterbend: O Tanz, o Tanz, wie hast du mich verrathen! Und davon soll das nachmals erbaute Danzig seinen Namen erhalten haben.

Der Name der Fruehlingsgoettin Holda-Berchta ist hier in der Sage zwischen Braeutigam und Braut getheilt. Damit diese Beiden, nachdem sie bereits ins Mailehen gegeben sind, ein Paar werden koennen, wird der winterliche Tyrann, Koenig Hagel, vertrieben und seine Burg beim Walburgisfeuer zerstoert. An ihre Stelle tritt eine gewerbfleissige grosse Stadt.

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Fuenfter Abschnitt.

Der Mythus vom Maienthau.

Von der Adventzeit bis zu Ostern laesst die katholische Kirche taeglich die Rorate-Messe singen, die ihren Namen traegt von der Stelle Jesaia's 45, 8: Rorate, coeli, desuper et nubes pluant justum; thauet, Himmel, den Gerechten! Wolken, regnet ihn herab! Diesen vom Himmel fallenden Segen erhoffte das Heidenthum von der Thaugoettin selbst und sah ihn erfuellt mit deren Ankunft in der Walburgis- und Johannisnacht. Nur von der ersteren ist hier die Rede.