Part 10
Der +Eintritt der Reife+ bedeutet für ein Mädchen ein wichtiges Ereignis in seinem Leben. Es muß sich einer zeitweiligen zeremoniellen Abgeschlossenheit unterziehen, die häufig in einer zu diesem Zwecke besonders errichteten Hütte vor sich geht. Einige Okkiliyanstämme im Tamillande schlagen die erste Hütte nach wenigen Tagen wieder zusammen und errichten eine neue am dritten, fünften und siebenten Tage. Nach Beendigung der Unreinheit wird die Hütte vielfach von dem Mädchen oder seinem Onkel angezündet und bis auf die Erde niedergebrannt; die Töpfe, die das Mädchen benutzte, werden bei den Bergsavara in kleine Stücke zerschlagen, weil es sonst dem allgemeinen Aberglauben gemäß keine Nachkommenschaft erhalten würde, falls sich Regenwasser in den etwa ganz gebliebenen Töpfen ansammeln sollte. Um Teufel zu verscheuchen, werden Zweige von verschiedenen Bäumen ins Dach der Hütte gesteckt und ein Stück Eisen zusammen mit Margosablättern, Zweigen vom Strychnosbaum und der Arkapflanze in sie gelegt. Manchmal wird auch ein Gestell aus Besenstielen und Stücke von Palmblättern oder ein Bogen hineingelegt und täglich angebetet. Bei der Pubertätszeremonie eines Tiyanmädchens Malabars schüttet seine Tante oder eine andere weibliche Verwandte ein gewisses Öl aus einem becherförmig gebogenen Jackbaumblatte ihm über den Kopf, auf den vorher eine kleine goldene Münze gelegt wurde, und fängt das Öl samt der Münze wieder in einer Schüssel auf. Es gilt als gute Vorbedeutung, wenn das Geld in einer bestimmten Lage in diese fällt. In ähnlicher Weise leeren Frauen bei einigen Kasten Südkanaras über das Mädchen, das auf dem Hofe über fünf Kokosnüssen auf einem Bambusrohrgefäß sitzt, einen Topf aus, der Wasser, Betelnüsse und Arekanüsse enthält; darauf wird es in einem Nebenhause abgesondert. Die kanaresischen Kappiliyan stellen, wenn die Zeremonien ihren Abschluß erreichen, in der Nähe des Hauseinganges etwas für einen Hund zu fressen hin; dieser wird, wenn er mit der Vertilgung beschäftigt ist, tüchtig durchgeprügelt; je lauter er heult, desto günstiger stellen sich die Aussichten einer großen Nachkommenschaft für das Mädchen. Die Pulluwanmädchen werden am siebenten Tage ihrer Reinigung von sieben jungen Frauen gesalbt; diese bringen außerdem den Teufeln, durch die das Mädchen etwa besessen werden könnte, eine Opfergabe in Form eines aus der Rinde eines Bananenbaums angefertigten Triangels, an dem Stücke zarter Kokosnuß und kleine Miniaturfackeln hängen, dar. Der Triangel wird um den Kopf des Mädchens geschwungen und sodann aufs Wasser gesetzt, damit er fortschwimme.
Viele interessante +Werbegebräuche+ herrschen noch allenthalben in Südindien. Öfters ist für die jungen Mädchen bei der Auswahl ihres Zukünftigen dessen persönlicher Mut ausschlaggebend. Bei einigen Kallanstämmen zum Beispiel besteht der Brauch, daß beim Mattupongalfest Bullen, an den Hörnern geschmückt mit Kokosblattgirlanden und Tüchern der jungen Mädchen, in die Münzen gebunden sind, unter dem Getöse der Tamtam und anderer Musik, um sie in Angst zu versetzen, losgelassen werden. Wer von den jungen Burschen einem Mädchen sein Tuch, das von ihm um das Horn des Tieres gewickelt war, wieder wohlbehalten zurückbringt, wird von ihm zum Manne genommen. Die Coorgmädchen verlangen eine Probe physischer Kraft von ihrem zukünftigen Gatten; er muß sechs Bananenstämme, die aufrecht in der Erde stehen, jeden einzeln mit einem einzigen Hiebe seines Kriegsmessers umhauen. Bei den Bergbonda Porja besteht die Sitte, Gruben in den Erdboden zu graben, in die während der kalten Jahreszeit nachts die Kinder gelegt werden, damit sie warm bleiben. Im Frühling nun werden die heiratsfähigen jungen Mädchen des Dorfes in einer dieser Gruben zusammengedrängt, und ein junger Mann kommt und macht der einen von ihnen einen Antrag; weist das Mädchen ihn ab, dann macht er bei einer anderen den gleichen Versuch, bis er sein Ziel erreicht hat. Anderwärts wird auch wieder der persönliche Mut des jungen Mannes von seinem Mädchen auf die Probe gestellt; beide begeben sich in den Dschungel und zünden ein Feuer an; das Mädchen nimmt darauf einen schwelenden Feuerbrand und berührt damit den Rücken des Jünglings. Schreit er vor Schmerz auf, dann wird er abgewiesen, wenn aber nicht, dann wird die Ehe sofort geschlossen. Dem Zufall überlassen die Wahl des Bräutigams die Mädchen bei den Dschungelnayādi. Wenn ein solches das heiratsfähige Alter erreicht hat, begibt es sich in eine aus Blättern aufgebaute Hütte, um die die jungen Männer des Dorfes herumtanzen und singen. Sie sind mit Stöcken bewaffnet, die sie durch die Hüttenwand hindurchstoßen. Wessen Stock das junge Mädchen ergreift, der wird ihr Mann.
Bei manchen Stämmen herrschte die Sitte, daß der Schwiegersohn in die Dienste seines zukünftigen Schwiegervaters tritt und sich bei ihm die Frau gleichsam erarbeitet. Jetzt aber wird diese Dienstleistung schon durch eine Barzahlung ersetzt.
Bei den Kondh begegnen wir unter den Hochzeitszeremonien noch der +Brautentführung+. Dem Brautzug treten der Bräutigam und die jungen Männer seines Dorfes an der Dorfgrenze entgegen, jeder mit einem Bambusknüppel bewaffnet. Die jungen Frauen aus dem Dorfe der Braut aber gehen zuerst zum Angriff auf die Partei des Bräutigams mit Stöcken, Steinen und Erdklumpen vor, und ein Bombardieren wird eröffnet und fortgesetzt, bis das Dorf erreicht ist. Dann hört das Steinwerfen auf, und der Onkel des Bräutigams ergreift die Braut und trägt sie zum Hause seines Neffen. Der Umstand, daß es gerade der Onkel ist, der die Braut entführt, legt die Vermutung nahe, daß dieser Scheinkampf um die Braut, von dem in Südindien mancherlei Abänderungen vorkommen, nicht als ein Überbleibsel der Sitte, die man insgemein Raubehe nennt, anzusehen ist, sondern seine Erklärung in der Vorschrift findet, die noch bei vielen Kasten beobachtet wird, daß ein Mann die Tochter seines Onkels mütterlicherseits heiraten muß. Wo diese Vorschrift nicht zwangsweise durchgeführt wird, spielt dieser Onkel dennoch eine wichtige Rolle bei den Hochzeitszeremonien. So muß er öfters dem Bräutigam auf seine Bitte seine Zustimmung zur Heirat geben, oder der Onkel der Braut dem Bräutigam die Füße waschen, die Braut zur Hochzeitsbude tragen, ihr das Tāli um den Hals legen und die Finger des jungen Paares bei der Eheschließung zusammenbinden.
Bei den Kasten, wo der Brauch, die Tochter des Onkels mütterlicherseits zu heiraten, sich erhalten hat, kommt es bisweilen vor, daß ein Knabe von sieben oder acht Jahren an ein Mädchen versprochen wird, das zweimal so alt ist wie er. Dem Mädchen ist es in manchen Fällen erlaubt, auch mit ihrem Schwiegervater zusammenzuleben und zu verkehren, bis der Knabe, der als der Vater aller inzwischen etwa geborenen Kinder gilt, heranwächst.
Ein sonderbarer Brauch, „die Aufrechterhaltung des Hauses“ genannt, wird von den Bergkunnuwan beobachtet, wenn ein Mann keine Kinder außer einem Mädchen besitzt und seiner Familie die Gefahr des Aussterbens droht. Das Mädchen darf hier zwar nicht, wie es sonst vielfach üblich ist, von dem Sohn ihres Onkels beansprucht werden, kann aber mit einem Türpfosten des Hauses verheiratet werden; als Eheabzeichen erhält sie dann eine silberne Spange um das Handgelenk gelegt. Es ist ihr nun gestattet, sich mit irgend einem Manne aus ihrer Kaste zusammen zu tun; sollte sie von ihm einen Sohn bekommen, so erbt dieser durch sie den Besitz ihres wirklichen Gatten. -- +Mit einer dritten Frau eine Ehe einzugehen+, bringt nach Ansicht der Brahmanen Unglück. Um diesem aber aus dem Wege zu gehen, wird zunächst eine +Scheintrauung+ vollzogen. Der Witwer bindet ein Tāli um eine Arkapflanze, die die Sonne versinnbildlicht, und haut sie dann um. Dadurch wird die nunmehr einzugehende Ehe die vierte anstatt der dritten. Eine ähnliche Form der Scheinehe mit einem Baume (Banane) wird manchmal von denen geschlossen, die die älteren Brüder einer Familie sind, jedoch aus irgend einem Grunde (zum Beispiel wegen körperlichen Fehlers) zur Ehelosigkeit verurteilt sind. Da den jüngeren Brüdern aber die Ehe nicht eher gestattet ist, bevor die älteren verheiratet sind, so tun diese dies, um jenen Gelegenheit zu geben, sich zu vermählen. -- Wenn ein Mädchen bei einigen Kasten im Oriyalande vor der Reife sich noch keinen Mann gesichert hat, so wird sie mit einem Messinggefäß, dem Sinnbild der Sonne, verheiratet, oder sie unterzieht sich einer Scheintrauung, bei der ein alter Mann oder ein Pfeil, ein Sahādabaum, um dessen Stamm ein neues Tuch gebunden ist und gegen den Pfeil und Bogen angelehnt sind, den Bräutigam vertreten. -- Geht ein Landbesitzer der Kambalakaste im Tamillande mit einer Frau aus niederer Kaste eine Ehe ein, so ist er nicht persönlich bei der Hochzeit zugegen, sondern wird durch einen Dolch vertreten, in dessen Gegenwart der Braut das Tāli um den Hals gebunden wird. In ähnlicher Weise stellt bei den Maravan der vornehme Bräutigam einen Stock als seinen Vertreter. Unsere Abbildung 153 zeigt den bei Hochzeiten der Tamilen gebräuchlichen reichgeschmückten Baldachin, unter dem Braut und Bräutigam Platz nehmen.
Die Sitte der brüderlichen +Vielmännerei+ besteht heutigentags noch bei den Toda, allerdings ist sie jetzt schon mehr im Abnehmen begriffen, denn es bürgert sich mehr und mehr bei diesem Volke der Brauch ein, daß Brüder je ein besonderes Weib sich nehmen oder auch mehrere Männer mehrere Weiber gemeinsam haben. Wenn ein Mädchen bei den Toda sich verheiratet, dann wird sie gleichzeitig das Eheweib sämtlicher Brüder des Gatten, ja es geht so weit, daß, wenn ein Mädchen schon mit einem Knaben verheiratet wird, man sie nicht bloß als die rechtmäßige Gattin aller lebenden jüngeren Brüder betrachtet, sondern im voraus auch als die aller derjenigen, die noch geboren werden können. Die Brüder leben in solcher polyandrischen Ehe einträchtig miteinander; jeder von ihnen wohnt der Frau abwechselnd bei. Wenn aber die Brüder nicht unter einem gemeinsamen Dach, sondern in verschiedenen Dörfern hausen, dann lebt die gemeinsame Frau abwechselnd für eine gewisse Zeit der Reihe nach mit jedem von ihnen zusammen. Interessant ist die Art und Weise, wie die Vaterschaft der Kinder festgestellt wird. Wird die Frau zum ersten Male schwanger, dann nimmt der älteste Bruder für gewöhnlich die Zeremonie des Überreichens von Bogen und Pfeil an dem Kinde vor, womit er andeuten will, daß er sich zum Vater des Neugeborenen bekennt; bei der zweiten Geburt ist es wohl Sitte, daß der andere Bruder diese Zeremonie übernimmt, für gewöhnlich aber gehören die ersten zwei bis drei Kinder demselben Ehemanne an, und erst bei den darauffolgenden läßt er die Zeremonie des Bogen- und Pfeilüberreichens durch einen anderen Bruder vollziehen. Gehen die Eheleute auseinander, dann nimmt jeder der Ehemänner die Kinder an sich, für die er sich bei der Geburt als Vater bekannt hatte.
Bisher haben wir die +Hochzeitsbräuche+ der Bewohner Südindiens behandelt, die nicht die allgemeine Regel bilden, sondern vielmehr eine seltenere Erscheinung ausmachen. Wir wollen jetzt die ersteren hier nachholen. Bereits mehrfach war von dem Tāli (auch Bottu genannt) die Rede. Es ist dies ein goldener Ziergegenstand, welcher der Braut (Abb. 152) um den Hals gebunden wird, nachdem er unter den Hochzeitsgästen die Runde gemacht und deren Segen empfangen hat, und etwa unserem Trauring entspricht, also das hindostanische Eheabzeichen (Abbild. 155) vorstellt. Bei manchen Kasten tritt an Stelle dieses wertvollen Gegenstandes eine Halskette aus schwarzen Perlen oder nur ein mit Safran gefärbtes Band. Safran bildet überhaupt einen wichtigen Bestandteil des indischen Zeremoniells. Die Sitte, sich damit das Gesicht zu färben, ist bei den Frauen sehr verbreitet; sie meinen dadurch ihren Männern mehr Lebensjahre zu verschaffen; daher pflegen sie sich geradezu verschwenderisch mit Safranwasser zu waschen. Um den bösen Blick abzuwenden, wird bei Hochzeiten ein Gefäß, das unter anderem auch Safranwasser enthält, vor dem Brautpaar geschwungen; beide baden sich darin und begießen sich gegenseitig damit.
Bei den meisten Kasten ist der wesentliche und bindende Teil der Hochzeitszeremonie das +Zusammenbinden der Hände+ von Braut und Bräutigam mittels eines baumwollenen oder seidenen, mit Safran gefärbten Fadens oder mittels des heiligen Dharbagrases, oder das Ineinanderlegen ihrer Hände oder kleinen Finger, wobei Wasser über sie ausgeschüttet wird. Manchmal werden auch die Hände des Brautpaares unter einem Tuch vereinigt, das die beiderseitigen Onkel mütterlicherseits halten. Bei einem Stamme der Bergbadaga bringt die Schwester der Braut etwas Reis und Milch in einer Tasse, in die das Paar seine aneinander gebundenen Finger eintaucht; darauf nehmen beide etwas Reis und stecken ihn sich dreimal in den Mund. Bei den Völkern von Telugu, Kanara (Abb. 154) und Oriya ist es allgemein üblich, einen Wandschirm oder einen Vorhang zwischen den Brautleuten anzubringen, über den hinüber die Braut Reis und Salz auf den Kopf ihres Bräutigams wirft. Man pflegt hier auch die Enden der Hüfttücher des Paares, in die Reis, Betelblätter, Arekanüsse, Muschelgeld und andere Dinge gebunden sind, miteinander zu verknoten.
Eine wichtige Rolle spielen bei der Hinduhochzeit die +Töpfe+. Nach dem Aberglauben des Volkes sollen sie dreihundertdreißig Millionen kleinerer Götter oder Dēvas vorstellen; daher verwenden Brahmanen auch dreiunddreißig Töpfe bei ihrer Hochzeit. Die Dorftöpfer haben für solche Gelegenheiten gut zu tun; sie fertigen eine Menge Töpfe an, deren größter an Umfang etwa dreieinhalb Meter messen muß. Die Töpfe nun werden von Braut und Bräutigam in gebührender Weise angebetet. Verschiedene Oriyakasten pflegen einen Topf mit Wasser aus sieben verschiedenen Häusern anzufüllen und in der Hochzeitsbude aufzuhängen, oder sie stellen eine Anzahl Töpfe, einen auf den anderen geschichtet, in die vier Ecken und in die Mitte dieses Raumes auf und so weiter. -- Dem +Barbier+ kommt bei Hochzeiten ein wichtiges Amt zu. Er hat dem Bräutigam die Fußnägel zu beschneiden und das Gesicht zu rasieren, wobei er zuweilen Kuhmilch an Stelle von Wasser verwendet. Er berührt auch die Stirn der Braut mit einem Rasiermesser und ihre Zehen mit einem in Milch getauchten Mangoblatt, dem Sinnbild des Wohlergehens; bei manchen Kasten bindet er der Braut auch das Tali um den Hals. Eine drollige Figur gibt der Barbier auf der Hochzeit bei den Lingayat Kannadiyan ab. Er hat hier die Aufgabe, die Köpfe des Brautpaares mit geklärter Butter aus einer Kokosnußschale zu besprengen, was ihm aber nicht leicht gemacht wird. Denn vorn trägt er einen Stein an einem Stricke um seinen Hals, der ihn dabei nach vorn herabzieht, und rückwärts ebenfalls einen Strick, an dem die Kinder ihn nach hinten ziehen.
Die Hochzeitszeremonien der +Mohammedaner+ Südindiens sind verschiedentlich ein Mittelding zwischen rein mohammedanischen und hindostanischen Gebräuchen. Bei einer Hochzeit der mohammedanischen Marakkayar wird eine Zeremonie direkt die „brahmanische Verkleidung“ genannt. Die Braut ist wie eine Brahmanin gekleidet und fordert mit einem Messinggefäß in der einen und einem Stock in der anderen Hand vom Bräutigam Geld ein, wobei sie ihr Anliegen mit Stockschlägen begleitet.
+Eheliche Untreue+ der Frauen wird besonders dann streng geahndet, wenn sie sich mit Männern einer niederen Kaste einließen. Wer eines solchen Vergehens von dem Dorf- oder Gemeinderat überführt ist, wird aus der Kaste ausgestoßen und kann eine Wiederaufnahme erst dann wieder erlangen, wenn er sich verschiedenen seltsamen Formen von Gottesurteilen unterzogen hat. Sonderbar mutet von diesen Vorschriften die folgende an: ein schwerer Mörser wird der Frau vorn und eine Katze hinten auf dem Rücken angebunden; so ausgestattet muß sie durch die Straße ziehen. Während der Mörser sie beinahe bis auf die Erde hinabzieht, sucht die Katze sich durch Kratzen hinten zu befreien. -- Bei den Koraga von Südkanara wird eine Reihe von sieben Hütten am Flußufer errichtet und Grasbündel gegen sie aufgestapelt. Diese werden in Brand gesteckt, und die Übeltäterin muß über die brennenden Garben und die heiße Asche hinweggehen. Diese Zeremonie soll die sieben Leben versinnbildlichen, die nach dem Gesetze des Manu erforderlich sind, um einen Fehltritt gegen das Heiratsgesetz zu sühnen. Koyimädchen, die sich mit einem Mann aus niederer Kaste verbinden, werden dadurch geläutert, daß ihnen die Zunge mit einer erhitzten goldenen Nadel durchstochen wird und sie durch sieben Palmenblätterbogen hindurchgehen müssen, die nachher verbrannt werden. Die Kappiliyan kennzeichnen das Ausgestoßensein einer Frau wegen Ehevergehens dadurch, daß sie über einen ihr gehörigen Schmuckgegenstand in aller Form eine Trauerfeier abhalten und ihn verbrennen, und die Frau selbst von nun an für tot erklären. Die Parivaram töten die Frau in ähnlicher sinnbildlicher Weise; sie fertigen von ihr ein Lehmbildnis an, stechen ihm in die Augen Dornen und werfen es schließlich außerhalb des Dorfes fort.
Eine ganz besondere Strafe trifft manchmal bei den Oriya Ravulo den Ehemann, wenn er seine Frau mißhandelt oder verlassen hat. Er muß sich unter einen Bambusbottich und seine Frau oben darauf setzen; sodann wird der Inhalt von fünf Töpfen Wasser über das Paar gegossen in Nachahmung der bei dieser Kaste üblichen Sitte, über eine Leiche aus ebensoviel Gefäßen Wasser zu gießen, bevor man sie zum Verbrennungsplatz bringt. Dieser Vorgang spielt sich überdies in einem Hause ab, wo für gewöhnlich ein Toter gewaschen wird.
Um ihre Unschuld zu beweisen, kann eine verdächtigte Person ihre Zuflucht zu einem Gottesurteil nehmen. Meistens muß sie dann ihre Hand in kochendes Öl tauchen und eine Münze, eine Arekanuß oder einen Stein herausholen. Gelingt ihr dies nicht, so ist ihre Schuld bewiesen; andernfalls geht sie frei aus.
Die vornehmste +Bestattungsform+ der Südindier, aber auch die teuerste, ist das Einäschern der Leichen; diese können sich nur die Wohlhabenderen leisten (Abb. 156 bis 159). Daher begegnen wir der Einäscherung allgemein bei den höheren Kasten, bei den niederen dagegen nur insoweit, als die pekuniären Verhältnisse der Familie es gestatten. Die Regel bildet bei den niederen Kasten das +Begraben+ der Toten. Beim Tode des Mannes wird der Witwe manchmal das Tali vom Halse abgenommen und mit den Blumen, die sie schmücken, der Leiche mit ins Grab gegeben, oder ihre Spangen werden vor einem hölzernen Pfahl, der mit dem Zeug des Mannes bekleidet ist, zerbrochen. Beerdigung in sitzender Haltung kommt noch unter anderen bei einigen primitiven Dschungelstämmen vor. Das Grab wird oft dadurch gekennzeichnet, daß man eine Hütte oder ein Schirmdach darüber baut und einen stachligen Zaun aus Zweigen herumlegt, damit die wilden Tiere, im besonderen die Schakale, nicht herankönnen, oder man legt einen Kiesel mit einem Zauberspruch auf das Grab, um den Geist des Verstorbenen daran zu hindern, daß er die Überlebenden belästigt.