Part 25
Abb. 355. Szene von einem Kampf zwischen zwei Stieren.
Ihre Haut wird mit Tigerfett eingerieben, um den Gegner mutlos zu machen.]
Die +Ehe der Malaien+ Malakkas wird von seiten der Eltern oder Verwandten des Jünglings eingeleitet. Glauben sie, eine passende Partie für ihn gefunden zu haben, so lassen sie zunächst durch einen zuverlässigen Boten aushorchen, ob das Mädchen etwa schon versprochen ist, falls dies nicht zutrifft, geben sie ihren Wunsch zu erkennen und lassen gleichzeitig den Tag für die weiteren Vereinbarungen festsetzen. An diesem Tage stellen sich Vertreter des Jünglings pünktlich ein, der eine von ihnen überreicht ein Betelnußtablett mit den dazu gehörigen Dingen (Betelblatt, Kalk, Betelnuß, Gambir) und die erste Abschlagszahlung des Brautpreises in Gestalt von Silber oder Schmucksachen. Ein Bruch des Eheversprechens von seiten des Jünglings hat in der Regel zur Folge, daß er seine Verlobungsgeschenke (Abb. 356) verwirkt, ein solcher von seiten des Mädchens, daß es sie in doppeltem Werte zurückerstatten muß. An die Hochzeit selbst knüpfen sich bei den von dem Islam noch nicht beeinflußten malaiischen Stämmen eine Unmasse von Gebräuchen, unter denen die Läuterungs- und Reinigungszeremonien die Hauptsache ausmachen. Sie beruhen zum größten Teil auf dem Gedanken, daß Bräutigam und Braut eine königliche Rolle spielen, eine angenommene Identitätsvertauschung, um die Gefahren abzuwenden, die dem früheren Glauben nach jede Hochzeitsfeier wie überhaupt jedes kritische Ereignis im Leben des Stammes begleiten. Die Sitte erfordert drei Dinge für die Gültigkeit der Ehe: die Zahlung des Brautpreises, das gemeinsame Essen der Brautleute von einer Speise und die Anerkennung der Ehe vor Zeugen, unter denen die Dorfältesten anwesend sein müssen. Diese drei Elemente des Eheschlusses finden sich auch bei den Urwaldstämmen, dagegen erfahren wir nichts von ihnen über eigentliche Läuterungs- und Reinigungszeremonien. Die Besisistämme legen großes Gewicht darauf, daß der zukünftige Ehemann auch imstande ist, seine Frau durch seiner Hände Kraft zu ernähren, und stellen an ihn diesbezügliche Fragen. Die Parteien setzen sich um einen Hügel und an den Bräutigam werden etwa folgende Fragen gerichtet: „Gehst du geschickt mit dem Blasrohr um?“, „Kannst du geschickt Bäume fällen?“, „Kannst du tüchtig Zigaretten rauchen?“ Fallen die Antworten zur Zufriedenheit aus, dann wird der letzte Punkt sogleich praktisch erprobt. Nachdem der Bräutigam der Braut eine Zigarette gegeben und sich selber auch eine angezündet hat, wird er aufgefordert, sie dreimal um den Hügel herumzujagen. Erhascht er sie, dann werden beide für verheiratet erklärt, wenn nicht, dann hat der Mann das Recht, bei einer anderen Gelegenheit noch einmal sein Glück zu versuchen. Bei anderen wilden Stämmen tritt an Stelle des Hügels ein Feuer, um das die Braut herumgejagt wird. Offenbar handelt es sich bei dieser Zeremonie um einen Überrest des Brautraubes.
Bei den zivilisierten Malaien treten, wie gesagt, noch die Reinigungszeremonien hinzu, wenn wir von dem kurzen Akte absehen, den der mohammedanische Moscheebeamte vornimmt; häufig genug aber wird die +Hochzeit+ ohne Zutun des letzteren gefeiert. Die verschiedenen Zeremonien, die sich an eine Hochzeit dieser Malaienstämme knüpfen, sollen oft sieben Tage und ebensoviel Nächte hintereinander dauern. Die drei ersten Nächte sind hauptsächlich der Austreibung oder Aufhebung der bösen Mächte und außerdem der Zeremonie des Hennafärbens gewidmet, die jede für sich in dem Hause des Bräutigams, beziehungsweise der Braut stattfindet. Am vierten Tage findet der feierliche Zug des Bräutigams zum Hause der Braut und sodann das königliche Paradesitzen oder die Erhebung des Brautpaares auf den Thron statt (Abb. 357). Schließlich wird der letzte oder die drei letzten Tage, je nach der Dauer der vorausgegangenen Zeremonien, den üblichen +Läuterungsfeierlichkeiten+ gewidmet. Während der ganzen Zeit werden jetzt meistens arabische Hymnen gesungen, sowie malaiisches Fechten und andere Tänze aufgeführt an Stelle der früher bei dieser Gelegenheit üblichen Hahnen- (Abb. 361) und Stierkämpfe (Abb. 355), Aufführungen des malaiischen Dramas und so weiter, die aber heutzutage wohl nur noch im Norden üblich sein dürften.
Das Hennafärben findet zunächst für sich statt, am zweiten Abend indessen öffentlich unter „Zurschaustellung“ des Brautpaares und zwar jedes Teiles bei sich zu Hause, und zur Entgegennahme von Glückwünschen und Geschenken seitens des beiderseitigen Bekanntenkreises. Eine auserwählte Sippe von Verwandten, Freunden und Dienern begrüßt Braut und Bräutigam nacheinander nach malaiischer Sitte, streut etwas gerösteten, mit Safran gelb gefärbten und ganz gewöhnlichen „gewaschenen“ Reis umher, berührt Stirn und Hände der Brautleute mit einer zauberkräftigen Reispaste und färbt ihnen noch Hände und Fußseiten mit Henna. Am vierten Tage spielt das Paar, in prächtige Gewänder gekleidet, die Rolle eines „eintägigen Königs und Königin“, wie die malaiische Bezeichnung lautet. Das Eigenartige an einem malaiischen Hochzeitskleide sind eine goldgestickte, kurze, krappfarbene Jacke mit engen Ärmeln, ein Sarong und lose seidene Beinkleider; dazu kommen bei der Braut noch zahlreiche, oft auch nur geliehene Armbänder, Fußbänder, Halsketten und Brustschmuck, mit denen sie gleichsam überladen wird, sowie ein seltsam geformter Kopfputz aus unechten Gold- oder Silberblumen, die, da sie auf Draht gezogen sind, bei der geringsten Bewegung erzittern und schillern. Außerdem werden der Braut die Haarspitzen abgeschnitten. Der Bräutigam ist mit einem steifen Kopfputz, der künstliche Blumen und Reiherfedern trägt, Halsketten, Armbändern, Brustschmuck und einem Kris geschmückt. Diese auffällige Anpassung der beiden Geschlechter in ihrer Hochzeitskleidung soll ohne Zweifel die Gefahren des kritischen Zeitpunktes mildern.
Nachdem die letzten Vorbereitungen getroffen sind, bricht die Partei des Bräutigams, nach älterem Brauch mit einer alten Frau an der Spitze unter lautem Trommelschlag, Gongbegleitung und Raketengeknatter nach dem Hause der Braut auf; in abgelegenen Teilen des Landes trägt noch ein Verwandter oder Diener den Bräutigam auf den Schultern, in den von der europäischen Kultur beleckten Gebieten zieht er in einem modernen Gefährt aus, am liebsten in einem Automobil. Früher war es üblich, daß der Bräutigam vor dem Hause der Braut so lange warten mußte, bis er den „Tribut an die Königin des Landes“, die Braut, gezahlt hatte; heute wird er ohne weiteres hineingelassen. Er wird in das Prunkzimmer geführt, das mit dem gestreiften „Regenbogen“, einem Wandbehang, und farbigen „Himmel“, einem Deckentuch ausgestattet ist, und hier von der Braut erwartet. Darauf setzt sich das Paar. Dies geschieht aber in aller Form und ist eine langweilige Sache, denn beide müssen ihre Knie ganz allmählich, ohne Unterbrechung, beugen, bis sie sitzen, ebenso langsam müssen sie sich wieder erheben, bis sie aufrecht stehen; dieser Vorgang wiederholt sich so lange, bis sich beide zu genau demselben Augenblick niederlassen. Wenn es ihm gelingt, soll sich der Bräutigam auf einen Teil des Brautkleides setzen, denn dadurch sichert er sich die wirkliche und nominelle Oberherrschaft im Hause. Sitzt nun endlich das Paar, dann tauscht es das vorschriftsmäßige Gelübde aus und bietet sich zu diesem Zwecke besonders zubereiteten Reis, „den Reis der königlichen Anwesenheit“, zu essen an. Er wird in einem achteckigen Behälter dargereicht (Abb. 358), der auch bunte Eier enthält und verzierte Wimpeln trägt, die hier die weißseidenen Hochzeitsschleifen vertreten; jeder Gast erhält hiervon ein Stück; falls man es ihm vorenthalten würde, hätte es früher daraufhin einen Kampf mit dem Kris gegeben. Der letzte Akt der Hochzeitsfeier besteht in dem Besprengen des Brautpaares, das mit vorgestreckten Händen dasitzt, mit Weihwasser. Fast allgemein üblich ist schließlich noch, daß ein Knoten in Form eines ~V~ von der Braut und dem Bräutigam gelöst wird -- dieses Lösen ist ein Sinnbild der Vertreibung aller schädlichen Einflüsse --, und eine Schnur oder ein Gürtel aus regenbogenfarbigen Fäden siebenmal über die Köpfe und unter die Füße des jetzt verbundenen Paares geführt wird, um dann entweder vom Bräutigam entzweigerissen oder durchgebrannt zu werden; das verkohlte Ende wird sodann noch dem jungen Paare auf die Stirn gerieben. Zum Schluß wird die ganze Hochzeitsgesellschaft von den Jünglingen mittels Bambusspritzen durchnäßt. In Selangor war es früher üblich, Bäumchen aus Betelblättern im Hochzeitszug zu tragen, während Braut und Bräutigam Betelsträuße in der Hand hielten (Abb. 362).
Während die malaiischen Stämme sich im allgemeinen zu der Lehre des Islam bekennen, die allerdings auch bei ihnen vielfach noch mit Dämonenglauben durchsetzt ist, sind die Urwaldstämme Anhänger des +Animismus+ und des +Ahnendienstes+. Für sie ist die ganze Natur von Geistern (Abb. 348, 360 und 363) angefüllt; die einen sitzen im Regen, andere in der Hitze, oder in den Bergen, Flüssen, Seen, in Tieren und so weiter. Gegen ihren bösen Einfluß sucht man sich mit Hilfe von Zauberern zu schützen (Abb. 359, 364 und 365). Im Gegensatz zu dieser religiösen Auffassung scheint die der +Semang+ zu stehen. Dieser Stamm bekennt sich anscheinend zu einem +höchsten Wesen+ namens Kari. Dieses ist von übernatürlicher Gestalt, besitzt feurigen Atem und hat alle Dinge mit Ausnahme des Menschen und der Erde erschaffen, jedoch dem ersteren, den auf sein Geheiß ein untergeordnetes Wesen, Ple genannt, schuf, die Seele eingegeben. Es sendet auch die Seelen, die alle auf einem großen Baume hinter seinem Throne sitzen, vermittels bestimmter Vögel in den Leib der schwangeren Mutter. Für den Kari existieren keine Bildnisse, Tempel oder sonstige Kultorte, auch keine Priesterschaft. Von einer äußerlichen Verehrung dieses Wesens weiß man nur das eine, daß die Semang bei einem Gewitter ihm Opfer in Gestalt einiger Blutstropfen darbringen, die sie sich aus der Gegend des Schienbeins entnehmen, und mit Wasser vermischt gen Himmel spritzen; sie hoffen dadurch Kari zu besänftigen.
Der +Tod+ wird durch die Todesgeister herbeigeführt; diese besorgen dies aber nicht nach eigenem Wunsch, sondern auf Befehl des Kari. Wenn sie auf ihrer unsichtbaren Wanderung einen Menschen erblicken, der reif zum Sterben ist, so melden sie dies dem Ple, der seinerseits diese Mitteilung dem Kari weitergibt. Dieser trifft die Entscheidung; fällt sie zuungunsten des betreffenden Menschen aus, so senden die Todesgeister den Totenwind, der über den dem Sterben Geweihten hinwegweht. Hiergegen vermag aber kein Zauber zu helfen, wie gegen Krankheiten. Die +Leichen+ werden im allgemeinen begraben, und zwar zusammengebunden in sitzender Stellung; bei einigen Stämmen wird das Grab mit einem kleinen Zaun von stachligen Blättern und Zweigen, seltener mit einem Flechtwerk aus Schnur (Abb. 366) umgeben. Auf das Grab selbst setzt man Speisen, neben ihm zündet man Feuer an. Die Zauberer der Pangan werden nicht begraben, sondern in den Zweigen eines Baumes beigesetzt, damit ihre Seele über den bösen Geist hinwegfliegen kann, der für gewöhnliche Menschen den Weg zum Paradies versperrt. Auch Menschen, die eines gewaltsamen Todes sterben, werden zwischen den Zweigen ausgesetzt (Abb. 368). Von einer Wiederherausnahme der Leichen oder Knochen, sowie von einer Verehrung der letzteren wird nichts berichtet. Die Semang geben den Verstorbenen ins Grab eine Bambusröhre mit, auf der die Häuptlinge bestimmte Zauberzeichen eingeschnitzt haben; mit diesen müssen jene bei dem Gericht vor Kari erscheinen und sie vorweisen. Nachdem Gericht abgehalten worden ist, gehen die guten Seelen nach dem Untergang der Sonne ins Paradies, die bösen aber können dorthin nicht gelangen, weil sie durch eigene Wächter davon abgehalten werden; sie müssen ins Fegefeuer, wo sie ein elendes Dasein zu führen haben. -- Die buddhistischen Malaien setzen ihre Leichen der Luft aus (Abb. 367 u. 369) und verbrennen ihre Knochen, wenn sie verwest sind. Die Asche setzt man vor den Buddhabildern nieder (Abbild. 370).
Viel prunkvoller dagegen gestaltet sich ein +Begräbnis mohammedanischer Malaien+, wie man es tagtäglich beobachten kann. Der Leichnam wird in schöne Sarongs eingehüllt, die, wenn die Angehörigen es sich leisten können, reich mit Goldfäden bestickt sind, und über einer Matte auf eine Matratze gelegt; der Kopf ruht dabei auf fünf bis sechs Kissen; die Hände, zwischen deren Finger ein Dolch oder eine Betelnußschere als „Symbol des Eisens“ -- wie man behauptet, soll das den Toten am Aufstehen hindern -- geschoben ist, liegen über der Brust gefaltet. Eine Schale mit Weihwasser wird zu jeder Seite auf die Erde gestellt, und die gestreiften Behänge, die bei keiner malaiischen Festlichkeit fehlen dürfen, werden angebracht, so daß das Ganze auch hier sozusagen einen „königlichen“ Eindruck macht. Zu gleicher Zeit wird eine Leichenwache abgehalten, die so lange bleibt, als der Tote noch im Hause weilt; das Herdfeuer und die angezündeten Lampen müssen aber mindestens sieben Tage und ebensoviel Nächte nachher noch brennen. Der mohammedanische Priester wird geholt, und die Verwandten werden benachrichtigt. Jetzt wird der Tote mittels einer Anzahl malaiischer Schönheitsmittel gewaschen und bekommt die letzten „neun Spülungen“. Diese Zeremonie wird aus dem Grunde so genannt, weil das Wasser dreimal zur Linken, dreimal zur Rechten und dreimal vorn über die Leiche ausgeschüttet wird. Gleichzeitig wird dem Toten auch der Mund verstopft, damit nichts Unreines eindringen kann. Nachdem er in ein Leinentuch gewickelt ist, wird dieses mit den zu diesem Zwecke abgerissenen Ecken an fünf Stellen zusammengebunden; wohlriechende Essenzen, zerpflückte Blumen und Girlanden aus Blätterwerk, „Füße des Tausendfußes“ genannt, werden für den Leichenzug fertig gemacht. Nun wird der Tote in den Sarg gelegt, dieser auf die Bahre gesetzt und mit einem schwarzen Leichentuch bedeckt, auf das die „Tausendfüße“ gestreut werden. Da die malaiische Sitte ein Gefährt mit Rädern für die Überführung der Leiche verbietet, so wird der Sarg stets getragen; die Zahl der Träger richtet sich nach dem Range des Verstorbenen. Am Grabe angekommen, wird der Sarg in die Erde versenkt und die fünf Wickelbänder gelöst. Die Angehörigen reichen den Totengräbern in der Gruft Erdbälle, die sie geknetet haben; diese werden dem Toten unter die Nase gehalten, damit er daran „rieche“. Das Grab wird sodann ganz vorsichtig zugeschüttet, denn die Erde darf die Körperoberfläche nicht direkt treffen. Schließlich werden zwei rauhe Pfosten aus Holz (Abb. 371), runde bei einem Manne, flache bei einem Weibe, vorläufig eingeschlagen, und zwar einer am Kopfende, der andere in der Mitte (nicht am Fußende). Bei dem Begräbnis eines Sultans werden manchmal weiße Tuchstreifen verteilt; Weiß ist nämlich wie bei den Malaien seit undenklichen Zeiten die Farbe der Trauer. Weiß spielt im übrigen auch bei den religiösen Gebräuchen der Malaien eine große Rolle (Abb. 372), alle weißen Tiere sind heilig, und nach der allgemeinen Annahme fließt in den Adern ihrer Könige und Fürsten weißes Blut. Wenn möglich, leitet ein mohammedanischer Geistlicher die Totenfeier; er streut die duftenden Essenzen und die zerpflückten Blumen, die auf der Bahre lagen, über das Grab und richtet sodann an den Toten eine Ermahnung. Es besteht nämlich der Glaube, daß der Tote sich bei dieser Gelegenheit noch einmal ermannt und mit den Händen umhertastet, um zu erfahren, wo er sich befindet; entdeckt er an seinem Tuche, daß die Ecken fehlen, dann begreift er, daß er tot ist, und gibt sich zufrieden; er stützt sich darauf auf den Ellbogen und lauscht der Ermahnung; wenn sie zu Ende ist, sinkt er zurück und ist nun wirklich tot. Die ganze Versammlung, die bei der Zeremonie mit gekreuzten Beinen auf der Erde sitzt, spricht dem Priester hundertmal das bekannte Gebet nach: „Allah ist groß, es gibt keinen Gott außer Allah,“ zuerst langsam und dann allmählich immer schneller werdend bis zur hundertsten Wiederholung; schließlich sind die Worte nur noch ein Geschnatter. Die Feier endet mit einem Leichenschmaus. Die Nachbarn dehnen ihn drei Tage lang aus; dabei wird dem Toten der Koran jeden Abend vorgelesen. Am dritten, siebten, vierzehnten, vierzigsten und hundertsten Tage wird wieder geschmaust und schließlich ein bestimmter Tag im Jahre für ein Festessen zum Andenken der Ahnen festgesetzt. Die provisorisch eingeschlagenen Pfosten werden später durch dauernde ersetzt; außerdem werden vier Planken mit zugeschnittenen Enden um den Grabhügel gelegt, um ihm die richtige Lage zu erhalten. Diese fromme Pflicht erfordert wiederum die Veranstaltung eines Festes. Wegen der großen Kostspieligkeit, die mit den Begräbniszeremonien verknüpft ist, werden diese in den meisten Fällen sehr abgekürzt.
Andamanen und Nikobaren.
Die Andamanen und Nikobaren sind zwei im Bengalischen Golf zwischen Vorder- und Hinterindien gelegene Inselgruppen, die trotz ihrer räumlichen Nähe doch ganz verschiedene Menschen aufweisen. Beide stehen unter englisch-indischer, wenn auch eigener lokaler Verwaltung. In Port Blair auf den Andamanen befindet sich die Strafkolonie des indischen Königreichs, etwa sechzehntausend Menschen, die zu lebenslänglicher oder doch wenigstens langjähriger Haft auf diesem idyllisch schön gelegenen Stück Erde verurteilt sind.
Die +Ureinwohner+ der +Andamanen+ sind Negrito, Leute von sehr kleiner Statur (ein Meter achtundvierzig Zentimeter für die Männer) und dunkler Hautfarbe mit kurzem Kopf und spiralgelocktem Haar (Abb. 374 und 375), also Verwandte der Semang auf Malakka und der eigentlichen Negrito auf den Philippinen, die wie diese auf recht niederer Kulturstufe stehen. Hingegen sind die +Bewohner+ der +Nikobaren+ hochgewachsene, hellfarbige Menschen mit langem Schädel und langem, schlichtem Haar, die eine höhere Kultur bereits besitzen, wahrscheinlich von der südöstlichen Spitze des asiatischen Festlandes herstammen und den wilden Malaien verwandt sind. So verschieden wie die Bewohner der Andamanen und Nikobaren in ihrem Äußern sind, ebenso unterscheiden sie sich in ihren Gebräuchen und religiösen Ansichten.
Die +Andamanesen+ kennen feste +Wohnungen+ nicht; sie leben unter Laubdächern. Ihre +Kleidung+ ist sehr primitiv und besteht aus einem Blätterschurz; vielfach gehen sie auch ganz nackt. +Körperschmuck+ ist bei ihnen nur gering entwickelt. Beliebt ist +Bemalung+ mit rotem Ocker, besonders unter den Weibern, die sich außerdem ihr Gesicht, bisweilen auch Arme, Beine und Rumpf mit breiten weißen Farbstreifen schmücken. Kokette Personen legen sich ein aus Pflanzenfasern geflochtenes schmales Band um die Hüften, an dem als Berlocke ein kleiner schöngeglätteter und gebleichter Fischknochen herabhängt. Auch +Tatauierung+ kommt bei beiden Geschlechtern vor (Abb. 374). Es scheint, daß diese Muster, die durch kleine Einschnitte auf Brust und Rücken hervorgebracht werden, teils Kennzeichen der geschlechtlichen Reife, teils Stammesmarken abgeben. Die +Waffen+ der Andamanesen sind Bogen und Pfeil, sowie Speere. Ihre +soziale Einrichtung+ ist die Großfamilie; eine feste Organisation gibt es nicht. Die +Erzeugung des Feuers+ ist ihnen merkwürdigerweise unbekannt, auch ihre Sprache besitzt keinerlei Bezeichnung, die dafür spricht, daß sie vormals sich auf die Feuerzubereitung verstanden hätten. Trotzdem verfügen sie heutzutage wohl über Feuer, aber es wird stets an schon vorhandenem angezündet. Dagegen sind die Andamanesen imstande, rohes +Topfgeschirr+ anzufertigen und es auch bereits mit einfachen Mustern zu versehen. Ihre +Nahrung+ sind die Erträge der Jagd und des Bodens. Bemerkenswert ist die Sitte, daß ein jeder, ganz gleich ob Mann oder Weib, irgendein Tier sein ganzes Leben lang von seiner Nahrung ausschließen muß; bei Übertretung dieser Vorschrift steht zu gewärtigen, daß sich dem Betreffenden die Haut abschält, er weiße Haare bekommt und so weiter. Bei der Auswahl der verbotenen Speise ist in den meisten Fällen die Behauptung der Mutter maßgebend, daß diese dem Kinde Verdauungsbeschwerden mache, in anderen Fällen wird irgendein Tier aus eigenem Antrieb erwählt, natürlich zumeist ein wenig schmackhaftes (Individualtotemismus).