Die Sitten der Völker, Erster Band Liebe, Ehe, Heirat, Geburt, Religion, Aberglaube, Lebensgewohnheiten, Kultureigentümlichkeiten, Tod und Bestattung bei allen Völkern der Erde

Part 16

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Abb. 226. Maskentänzer (Krokodiltanz)

bei einer Einführungszeremonie in Nordqueensland.]

Wir schließen hieran eine Besprechung des Glaubens an +Magie und Zauberei+, durch den das Leben der Eingeborenen Australiens stark beeinflußt wird. Wird ein Mann in einem Kampfe durch einen Speer verwundet oder getötet, so kommt dies daher, daß der Speer verzaubert war; verfehlte ein Speer, der nach einem Känguruh geworfen wurde, sein Ziel, so war dabei ebenfalls Zauberei im Spiele. Um sich gegen solchen Zauber zu wehren, beziehungsweise ihm vorzubeugen, besitzen manche Stämme in Westaustralien kleine Zauberlieder oder Sprüche, die Männer und Frauen, wenn sie mit irgend einer Arbeit beschäftigt sind, singen. Ein Mann, der sich zum Beispiel Widerhaken an seinen Speer schnitzt, singt dann ein bestimmtes Lied, damit sie stark werden und nicht abbrechen; ein anderes Lied wieder, wenn er eine Speerschleuder anfertigt und so weiter. Ähnlich wie wir es bereits von den Melanesiern her kennen, werden +Krankheit und Tod+ nicht auf natürliche Ursachen zurückgeführt, sondern als die Wirkung +böser Zauberei+ gedeutet, die einer, der dem Betreffenden übel wollte, ihm zufügte. Mancherlei Zaubermittel gibt es, um bei einem anderen Krankheit oder sogar den Tod hervorzurufen. Am verbreitetsten ist das Verfahren des Zuspitzens, wie man es bezeichnen kann. Bei einzelnen Stämmen kann nur ein Zauberer es ausüben, bei anderen hingegen jedermann, sofern er nur den dazu erforderlichen Apparat besitzt. Es gibt von ihm zwar verschiedene Formen, indessen ist der wesentliche Teil daran stets ein Stück Knochen oder Holz, das an dem einen Ende zugespitzt ist; ihm wohnt der böse Zauber inne. Während der Mann nämlich den Stock oder Knochen zuspitzt, murmelt er Flüche, wie etwa: „Möge dein Herz auseinandergerissen werden“ oder: „Möge dein Rücken sich spalten und deine Rippen auseinandergezerrt werden“ und ähnliches mehr und legt dadurch den Zauber in den angespitzten Gegenstand hinein. Ebenso verschieden wie die Form des Werkzeuges ist auch seine Anwendung; sie beruht in der Hauptsache darauf, daß der Knochen oder Stein nach der Richtung der zu schädigenden Person gerichtet wird. Natürlich darf das Opfer von diesen Machenschaften nichts erfahren. Ein solcher Richtapparat, der von zwei Personen bedient wird, besteht aus einer langen gedrehten Schnur aus Menschenhaar, an deren einem Ende fünf kleine Richtknochen und an deren anderem ein solcher und ein paar Klauen von Adlerfalken an einem Stück Harz sitzen. Der vordere Mann hält bei seiner Anwendung die Richtknochen und der hintere die Vogelklauen, ersterer richtet die Knochen nach der Richtung, wo derjenige, dem er Schaden zufügen will, weilt, und stößt sie mit einem Ruck dorthin. Der böse Zauber nimmt dementsprechend diese Richtung und dringt in den Menschen, auf den es abgesehen ist, ein. Dieser erkrankt und bekommt heftige innere Schmerzen, die den Falkenklauen zugeschrieben werden, da diese, wie man annimmt, die inneren Organe umkrallen (Abb. 228 und 229).

Eines ganz seltsamen Zauberbrauches müssen wir noch gedenken, der, sofern er wirklich auf Wahrheit beruht, vielleicht der +Kraft der Suggestion+ zuzuschreiben ist. Gewisse Männer sollen die Macht besitzen, einen Mann oder eine Frau zu töten und ihre Opfer später wieder ins Leben zurückzurufen, aber nur noch auf ein paar Tage, so daß schließlich doch der Tod bei ihnen eintritt. Ein Mensch, der mit dieser Macht ausgestattet ist, kann sie entweder aus freiem Antriebe für sich allein gegen jemanden, dem er böse gesinnt ist, ausüben, oder sie in den Dienst einer Gruppe von Männern stellen, deren ausführendes Organ er somit wird. In solchem Falle vollzieht er die Todesstrafe an einer Person, über die die alten Männer sie verhängt haben. Zu diesem Zwecke reibt sich dieser Gewaltige, der bei den Arunta Kurdaitscha heißt, ganz und gar mit Holzkohle ein, schmückt sein Gesicht und sonstigen Körper mit weißen Daunen, zieht Schuhe aus Emufedern an, die mit Blut zusammengeklebt sind und Zauberwirkung besitzen sollen; er ist ferner mit Schild und Speer, sowie mit einem oder zwei Tschuringa ausgerüstet (Abb. 230). -- Der Aberglauben, nach dem gewisse Männer eine solche seltsame Macht besitzen, ist über ganz Australien verbreitet. Auf diese Weise sucht man unbequeme Leute im geheimen ins Jenseits zu befördern. Es hält aber schwer herauszubekommen, in welcher Weise man dabei verfährt. Anscheinend ist dies bei den einzelnen Stämmen ganz verschieden. Bei den Diäri zum Beispiel braucht der Zauberer in einer faustgroßen Grube nur eine Mischung von Harz aus den Wurzeln des Eisenholzes und dem Kote des auserkorenen Opfers zu verbrennen; wenn dann dieses an der betreffenden Stelle vorbeigeht, muß es über kurz oder lang sterben. Energischer gehen diese Zauberer in anderen Gegenden vor. Sie sollen hier ihr Opfer durch einen Schlag auf den Kopf bewußtlos machen, ihm die Lenden aufschneiden, das Nierenfett entfernen und die Wunde schließlich mit Gras verstopfen. Der Mann kehrt zwar wieder zum Bewußtsein zurück, stirbt aber in ein paar Tagen. In westaustralischen Gegenden bedient man sich einer noch grausameren Methode. Der Mörder, beziehungsweise der Vollstrecker eines Urteils schleicht an sein Opfer heran, während es schläft, kneift ihm die Nasenlöcher leicht zusammen, damit es den Mund öffne, den er ihm sofort mit Sand verstopft. So geknebelt schleppt er den Mann eine kleine Strecke in den Busch hinein, nimmt ihn beim Kopfe, dreht diesen mit einem besonderen Kunstgriff schnell herum, so daß der Halswirbel ausgerenkt wird, und bringt den Kopf sofort wieder in seine natürliche Lage zurück. Man behauptet, daß, wenn ein Opfer diese Marter durchgemacht hat, es noch ein paar Tage in einem Dämmerzustand verharre, dann aber doch sterbe.

Die Zauberer genießen in Australien einen großen Ruf; sie vermögen nach Angabe der Eingeborenen, wie schon gesagt, Krankheiten und Tod zu bewirken, die Todesstunde des Menschen vorauszusagen, Schwerkranke aber auch wieder gesund zu machen und selbst Tote wieder ins Leben zurückzuführen. Bei der Heilung einer Krankheit gehen sie in der Weise vor, daß sie die Körperstelle, die sie für den Sitz des Leidens halten, zunächst reiben, drücken, anblasen, an ihr saugen und schließlich ein Stöckchen oder einen Stein hervorbringen, den sie angeblich aus dem Körper entfernt haben und als die Ursache der Krankheit bezeichnen.

Neben den Einschränkungen, die das weit verbreitete Totemwesen bei den Heiraten der Australier auferlegt, gibt es noch weitere, die durch das bei ihnen herrschende +klassifikatorische System+, wie die Wissenschaft es nennt, bedingt werden. In Australien nämlich sind die Verwandtschaftsgrade von so großer Wichtigkeit, wie bei keinem anderen Volke der Erde, sie beherrschen und regeln ihr ganzes soziales Leben. Weil ein Stamm nur wenige hundert Mitglieder umfaßt und diese vielfach untereinander heiraten, so ist es für die damit vertrauten alten Leute eine ziemliche Leichtigkeit, Generationen hindurch das gegenseitige Verwandtschaftsverhältnis zweier Personen festzustellen. Diese Verwandtschaftsgrade aber werden von den Australiern nicht nach unseren Grundsätzen bestimmt und bezeichnet, sondern sie verwenden dazu ein ganz eigentümliches, uns in mancher Hinsicht unverständliches System, eben das sogenannte klassifikatorische. Sie besitzen nur eine kleine Anzahl Worte, und jedes derselben wenden sie auf eine große Anzahl Verwandtschaftsgrade an, auf eine größere Anzahl verschiedener Personen. Wie wir in unserem Sprachgebrauche zum Beispiel das Wort „Onkel“ für verschiedene Personen wie Vaters und Mutters Bruder, Ehegatten der Schwestern der Eltern und so weiter gebrauchen, so besitzt der Australier für bestimmte Verwandtschaftsgrade einen bestimmten Ausdruck, aber er wendet ihn auf eine ganze Reihe von Verwandten an, die derselben bestimmten Verwandtschaftsklasse angehören. So kennt er kein eigenes Wort für Vater (das heißt Erzeuger) in unserem Sinne, sondern er bezeichnet mit einem gemeinsamen Ausdruck nicht nur den wirklichen Vater, sondern auch den Bruder des Vaters, die Söhne des Bruders des Großvaters, die Ehegatten der Schwester der Mutter und eine ganze Reihe entfernter Verwandten mehr. In der gleichen Weise nennt er „Mutter“ nicht nur seine wirkliche Erzeugerin, sondern dehnt diese Bezeichnung auch auf die Schwestern der eigentlichen Mutter, die Frauen des Bruders des Vaters und andere mehr aus. Auf diese Weise erhält jeder Mensch eine große Anzahl Väter und Mütter. Dabei macht der Australier aber doch einen Unterschied zwischen seinem eigentlichen Vater, beziehungsweise seiner eigentlichen Mutter und anderen Männern wie Frauen, die die gleiche Bezeichnung führen, geradeso wie wir zwischen Vettern ersten, zweiten und dritten Grades unterscheiden, wenngleich wir diese alle auf die gleiche Weise so nennen. Ebenso unterscheidet er innerhalb jeder einzelnen Verwandtschaftsklasse, das heißt den Leuten, welche die gleiche Verwandtschaftsbezeichnung führen, zwischen näher und entfernter stehenden Verwandten. Wenngleich er daher allen Männern, die er mit „Vater“ anredet, die gleiche Ehrfurcht und Hochachtung schuldet, so macht er doch nach dem Grade der Verwandtschaft zwischen ihnen Unterschiede. Nach diesem Klassensystem ist also jeder Mann, jede Frau und jedes Kind, die mit einem Australier in gesellige Beziehung treten, für ihn verwandt, allerdings in verschiedenem Grade.

Dieses +Verwandtschaftssystem+ beeinflußt nun das ganze soziale Leben des Australiers, vor allem seine +Heiratsgesetze+, denn er darf nur in eine bestimmte Verwandtschaftsklasse hineinheiraten.

Die unter den Australiern vorherrschende Eheform ist die +Polygamie+ (im Durchschnitt zwei bis drei Frauen); Einehe kommt natürlich auch vor und währt unter Umständen auch zeitlebens. In der Regel leisten sich die älteren Männer mehr als eine Frau, denn ihre Zahl richtet sich danach, wieviele Frauen ein Mann zu ernähren imstande ist. Ihm liegt die Pflicht ob, seine Frau hinreichend mit tierischer Nahrung zu versorgen, während diese die pflanzliche beschaffen muß. Daher kann sich ein tüchtiger Jäger eher mehrere Frauen leisten. -- Merkwürdige Eheverhältnisse herrschen in Zentralaustralien, wo achtzehn- bis fünfundzwanzigjährige Männer eine Ehegenossin besitzen, die dem Alter nach ihre Großmutter sein könnte, und wo die ältesten einflußreichsten Männer der Gemeinde die meisten Frauen aufweisen, und zwar unter ihnen gleichzeitig Greisinnen und im Backfischalter stehende Mädchen. Außerdem kommt in Australien noch die sogenannte Piraûruehe vor, das ist eine Art +Gruppenehe+. In ihr ist eine Anzahl Personen beiderlei Geschlechts zu einer Gemeinschaft vereinigt, deren männliche Mitglieder das Recht haben, mit einer größeren oder geringeren Anzahl der weiblichen Mitglieder Geschlechtsverkehr zu unterhalten. Das Weib, das die Piraûruehe eingeht, ist stets die rechtmäßige Gattin eines bestimmten Mannes und bleibt es auch während dieser Zeit, insofern er ihr seinen Schutz angedeihen läßt und ein Vorrecht hinsichtlich der ehelichen Beiwohnung vor den anderen Männern beanspruchen kann. Die Mitehemänner, deren Anzahl übrigens nicht groß zu sein pflegt, sind gewöhnlich ältere, einflußreiche Leute des Stammes. Stets aber werden auch bei dem Eingehen der Piraûruehe die Gesetze streng befolgt, welche Klassen und Verwandtschaftsgrade für die Heirat vorschreiben.

Die +Ehe der Australier+ kommt durch Vereinbarung zustande. Zumeist werden zwei Frauen, die im richtigen Verwandtschaftsverhältnis zueinander stehen, zu den besonderen Schwiegermüttern ihrer beiderseitigen Söhne ernannt. Oft trifft man ein solches Abkommen bereits, wenn diese Frauen noch keine Kinder haben, oder auch gar, wenn sie selbst noch gar nicht verheiratet sind. Der Mann erhält dann bereits seine Spezialschwiegermutter vor der Geburt seiner Zukünftigen; schenkt diese Schwiegermutter einer Tochter das Leben, dann steht dem betreffenden Manne also das Recht zu, diese sich zur Frau zu fordern. Anderseits, wenn er eine Schwester besitzt und seine besondere Schwiegermutter einen Sohn, so muß er diese seine Schwester gegen die Frau, die er bekommt, eintauschen. Bekommt die Schwiegermutter aber mehrere Mädchen, dann hat der Bräutigam das Recht auf alle diese und heiratet sie der Reihe nach, sobald sie das heiratsfähige Alter erreicht haben. Mag er sie aber nicht sämtlich heiraten, dann kann er dieses Vorrecht aufgeben, meistens zugunsten eines jüngeren Bruders, der dann gewöhnlich die Mädchen zu Frauen nimmt, auf die der ältere Bruder Anspruch hatte. Für den Fall, daß die Spezialschwiegermutter nur Söhne gebären oder frühzeitig sterben sollte, trifft man eine Vereinbarung dahin, daß der mutmaßliche Schwiegersohn ein weiteres Anrecht auf die Töchter anderer Familien hat. Bei allen diesen Verlöbnissen müssen natürlich die bestehenden Heiratsgesetze innegehalten werden. Der eigenartigen Beschränkungen im Verkehr zwischen Schwiegermutter und Schwiegersohn gedachten wir bereits oben. Im allgemeinen läßt sich aber sagen, daß, wenn ein junger Mann etwa zwanzig Jahre alt ist, eine dauernde Vereinbarung über seine Zukünftige bereits getroffen sein wird. Nun kann es allerdings vorkommen, daß diese erst einige wenige Jahre alt ist, dann muß er eben warten, bis sie das heiratsfähige Alter erreicht hat, was bereits mit vierzehn Jahren der Fall sein kann. Während dieser Wartezeit stattet der Bräutigam dem Mädchen regelmäßig seine Besuche ab und bringt dem Vater passende Geschenke mit. Sobald nun nach Ansicht des Vaters und der Angehörigen das Mädchen alt genug geworden ist, um zu freien, wird sie dem versprochenen Manne übergeben. Eine besondere Festlichkeit findet bei den meisten Stämmen nicht statt; nachdem die weiblichen Angehörigen der Braut oder auch diese selbst für ein primitives Obdach gesorgt haben, erwartet der junge Mann unter ihm gegen Abend das Mädchen, das ihm von jenen zugeführt wird.

Wenn ein Mann keine Gelegenheit hat, auf dem üblichen Wege eine Frau zu erhalten, bleibt er entweder Junggeselle oder er nimmt einem anderen seine Frau fort. Anderseits aber auch kommt es vor, daß eine Frau sich aus ihrem Gatten oder dem ihr versprochenen Mann nichts macht und ihm einen anderen vorzieht. Entführungen sind daher aus diesem oder jenem Grunde keine Seltenheit. In den Augen der Australier kommt es auf dasselbe heraus, ob ein Mann einem anderen das Mädchen, das ihm versprochen worden ist, oder seine wirkliche Frau entführt; in beiden Fällen handelt es sich um ein „Stehlen“, und dies erfordert Sühne. Der beleidigte Mann und seine Verwandten oder Freunde setzen den Flüchtlingen nach; holt man sie sogleich wieder ein, so wird die Frau dem Manne wieder zurückgegeben und erhält eine tüchtige Tracht Prügel, der Verführer aber muß sich hinstellen und sich von dem Beleidigten mit einer Anzahl Speere bewerfen lassen. Indessen ist diese Sache nicht so gefährlich, wie es auf den ersten Anblick erscheint, denn der Übeltäter erhält meistens einen Schild zur Abwehr und außerdem darf auf keine edleren Körperteile gezielt werden, sondern nur auf die Lenden, so daß im allgemeinen keine lebensgefährlichen Verletzungen entstehen. Wenn die Flüchtlinge aber ihren Verfolgern längere Zeit zu entweichen verstanden haben, darf der Verführer meist seinen Raub behalten, besonders wenn er ein tüchtiger Krieger ist oder einflußreiche Freunde ihn dabei unterstützen. Die Frau kommt aber stets schlecht weg, denn sie wird fast immer tüchtig verprügelt. Ganz anders aber gestalten sich die Folgen, wenn ein Mann eine Frau entführt hat, die er nach den bestehenden Heiratsgesetzen nicht heiraten durfte. In diesem Falle ist die Entführung nicht allein ein Vergehen gegen die Anverwandten der Frau, sondern auch gegen das Gesetz des Stammes. Während nämlich dann, wenn ein Mann eine Frau entführte, die mit ihm in dem richtigen Grade verwandt ist, seine Verwandten und Freunde sich für ihn verwenden und wenigstens dafür sorgen, daß ihm kein ernster Schaden zugefügt wird, nehmen sie im Falle der Blutschande, das heißt wenn die Entführte nicht im rechten Verwandtschaftsgrade zu ihm steht, gegen ihn energisch Partei. Sie bestrafen den Missetäter dafür gewöhnlich mit dem Tode oder trennen die Vereinten für immer, so daß sie niemals wie Mann und Frau zusammenleben können. Bei anderen Stämmen verfährt das Gesetz etwas weniger streng, insofern es, wenn die Entlaufenen sich genügend lange verstecken konnten, ihnen zwar gestattet, zusammenzuleben, aber der Fluch der Blutschande bleibt doch auf ihnen lasten.

Ein Fortlaufen der Frau wird unter gewissen Umständen von der öffentlichen Meinung ohne weiteres gebilligt, wenn nämlich der Ehegatte nicht imstande ist, sie genügend mit Fleisch zu ernähren. Außer seiner Frau muß er auch seinem Schwiegervater reichlich von den Erträgen seiner Jagd abgeben, und zwar manchmal nicht nur dem wirklichen Schwiegervater allein, sondern auch allen denjenigen Verwandten des Mädchens, die zu ihm in dem gleichen Verwandtschaftsgrade stehen. Daher wird auch kein Kaufgeld für die Braut bezahlt, wie dies bei vielen anderen Völkern üblich ist, wohl aber muß der Mann dem Schwiegervater des öfteren Geschenke machen.

Eine ganz allgemein über Australien verbreitete Sitte ist das +Verleihen der Frau+, das wie die Heirat durch die Verwandtschaft geregelt wird. Ein Mann darf nämlich seine Ehefrau nur dem leihen, der mit ihm als „Bruder“ verwandt ist, das heißt der sie von Rechts wegen auch heiraten könnte. Ein Verheirateter, der ein anderes Lager ohne seine Frau besucht, erhält oft von einem Verwandten, bei dem er Aufenthalt nimmt, eine Frau geliehen. Natürlich wird diese Gefälligkeit bei der nächsten sich bietenden Gelegenheit erwidert. -- Außer dieser regelrechten Frauenverleihung, die sich teils nach bestimmten Gesetzen, teils ohne solche regelt, herrscht bei vielen australischen Stämmen noch die Sitte des +zeitweiligen Austausches+ von Frauen, was mit besonderen Zeremonien verbunden ist. In solchen Fällen ist der Austausch und die dazu gehörige Genehmigung in Wirklichkeit eine Zauberzeremonie oder ein religiöser Akt, über dessen Bedeutung wir nichts Näheres wissen.

Die +sittlichen Anschauungen+ der Australier sind in mancher Hinsicht recht lockere, wenngleich wir sagen müssen, daß die Weiber, was zum Beispiel die Bloßstellung ihrer Geschlechtsteile anbetrifft, sichtliches Schamgefühl bekunden. Keuschheit der jungen Mädchen ist aber ein unbekannter Begriff; sie verlieren, sobald sich der Fortpflanzungstrieb bei ihnen einstellt, ihre geschlechtliche Reinheit; im Alter von acht bis zehn Jahren pflegen sie sich den Knaben preiszugeben. -- Der +Geschlechtstrieb+ scheint bei beiden Geschlechtern stark entwickelt zu sein und artet nicht selten in ganz unzüchtige Handlungen aus. Bei den Borazeremonien ist es gang und gäbe, daß den Novizen ganz unzüchtige pantomimische Tänze vorgeführt werden, die ihnen angeblich zur Abschreckung dienen sollen.

Den mutmaßlichen Zweck der +Mikaoperation+ deuteten wir bereits an anderer Stelle an. Sie besteht in einer Bloßlegung der männlichen Harnröhre durch Aufschlitzen des Gliedes an seiner unteren Seite mittels eines zugespitzten Feuersteinmessers oder einer Muschel, neuerdings auch mittels Glassplitters und in einem Auseinanderzerren der Wundränder, beziehungsweise Verhindern ihres Zusammenheilens. Über die mögliche Entstehungsursache dieser Unsitte, die sich über fast zwei Drittel Nordwestaustraliens verbreitet findet, gehen die Ansichten sehr auseinander; Roth und nach ihm Klaatsch bringen Gründe für die Annahme bei, daß die so geschaffene Öffnung am Gliede gleichgeschlechtlichem Verkehr diene; jedoch dürfte dies wohl kaum der alleinige Grund sein, denn dagegen spricht meines Erachtens die große Verbreitung der Mikaoperation. Lumbholtz berichtet, daß in dem von ihm besuchten Gebiete nur etwa fünf von hundert Knaben von ihr bewahrt blieben. Auf der anderen Seite wieder steht fest, daß die Australier sehr zu widernatürlichem Geschlechtsverkehr hinneigen. Die Operation wird meistens in den Knaben- und Jünglingsjahren vorgenommen, jedoch werden ihr auch noch verheiratete Männer unterworfen.