Der Mord am Polizeiagenten Blau

Part 8

Chapter 83,462 wordsPublic domain

Kriminalkommissar Maslack bestätigt (5. Verhandlungstag), daß Pohl in völlig zusammengebrochenem Zustand ein Geständnis ablegte, in dem Hoppe und Fichtmann als Täter bezeichnet wurden. Er habe den Eindruck, daß Pohl damals die Wahrheit gesagt habe.

Landgerichtsrat Marquardt, der die Voruntersuchung leitete, berichtet nach dem Gedächtnis die damalige Aussage des Pohl über den Hergang der Tat und betont, daß auch er den Eindruck der Wahrheit hatte.

Zeuge Pohl:

„Ich kann diese Aussagen nicht aufrechterhalten, ich war damals völlig von Sinnen und nicht mehr Herr meiner Worte. Ich habe ausgesagt und ausgesagt und nur das eine gedacht: Freikommen!“

Der Zeuge betont dann, daß er bereits am 10. Dezember 1919 einen Brief an Kriminalkommissar Maslack schrieb und darin seine Aussagen widerrief.

Es erheben sich über diesen Zeugen noch erregte Debatten. Das Gericht beschließt, die Vereidigung des Pohl noch aufzuschieben.

Auf die Vernehmung des Zeugen Geißler, der mit Blau und Hoppe bei Pohl übernachtet hat, sich aber auf nichts mehr besinnen kann, wird allseitig verzichtet (6. Verhandlungstag).

* * * * *

Von neuem wendet sich das Interesse dem Spitzel Toifl zu; und damit der Orlowsky-Affäre, wegen der Fichtmann verurteilt ist.

R.-A. Dr. S. Weinberg zu Dr. Riemann (3. Verhandlungstag):

„Ist Ihnen bekannt, daß Oberleutnant Graf Westarp aus der Bendlerstraße dem Spitzel Toifl den Auftrag gab, Fichtmann zu vernichten?“

Kr.-K. Dr. Riemann:

„Nein.“

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Ist Ihnen bekannt, daß der Spitzel Toifl das dem Diamantenhändler Orlowsky geraubte Geld mit Genehmigung seiner Dienststelle für sich behalten hat?“

Kr.-K. Dr. Riemann:

„Nein.“

Am 6. Verhandlungstag erscheint der auf Antrag der Verteidigung geladene Friseur Meyer, um über Toifl auszusagen: Meyer war mit Toifl sehr befreundet und Toifl hatte ihm auch von dem Plan gegen Orlowsky erzählt; er hatte ihn dringend aufgefordert, selbst mitzumachen. Er, Meyer, habe aber abgelehnt und auch versucht, den Toifl von solchen Plänen abzubringen, die doch der Partei gar nichts nützen könnten.

Vorsitzender:

„Wurde nicht davon gesprochen, daß die _Terrorkasse zu Propagandazwecken aufgefüllt_ werden müsse.“

Zeuge Meyer:

„Mag sein, aber ich lehne auch den Terror ab und stritt darüber mit Toifl, dem ich damals als Freund vertraute.“

Der Bruder des Angeklagten Fichtmann:

„Toifl hat den Überfall auf Orlowsky dann selbst gemacht.“

Vorsitzender:

„Woher wissen Sie das so genau?“

Zeuge Fichtmann:

„Weil gar nicht mein Bruder an dem Überfall teilgenommen hat, _sondern ich selbst_!“ –

Allgemeines Erstaunen, Debatten.

Zeuge Meyer:

„Toifl sprach dann noch von einer anderen großen Sache, die er vorhatte: wenn die glücke, dann sei ein großer Spitzel erledigt. Das machte mich zuerst mißtrauisch gegen ihn, denn so spricht kein Kommunist.“

Vorsitzender:

„Wieso?“

Zeuge Meyer:

„Von ‚große Sache‘ und ‚wenn es glückt‘: das sind die Redensarten der Lockspitzel; man kennt das.“

Vorsitzender:

„Hat Toifl öfter zu Gewalttaten aufgefordert?“

Zeuge Meyer:

„Stets.“

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Hat Toifl auch gesagt, daß die K. P. D. zu schlapp sei?“

Zeuge Meyer:

„Ja, er drängte auf terroristische Akte.“

–: Da teilt der Staatsanwalt mit, daß an ihn ein Schreiben des Toifl gekommen sei: dieser wolle sich als Zeuge zur Verfügung stellen, falls ihm genügender polizeilicher Schutz zugebilligt werde.

Der Lockspitzel als Zeuge.

(Um Längen zu vermeiden, ist der größte Teil des schon Erwähnten nicht nochmals gebracht. Ferner wurde wegen der Eigenart des Inhalts der größte Teil des Dialogs im Wortlaut der Zeitungsberichte, besonders der unabhängig-sozialdemokratischen Freiheit übernommen, Nr. 256 und 258; 2., 3. Juli 1920.)

Am sechsten Verhandlungstage erscheint unter starker polizeilicher Bewachung der Spitzel Toifl. Der Vorsitzende macht darauf aufmerksam, daß er bei der ersten Belästigung des Zeugen sowie bei Mißfallens- oder Beifallsäußerungen sofort den Zuhörerraum räumen lassen würde.

Toifl gibt seine Personalien an.

Vorsitzender:

„Sind Sie Polizeiagent?“

Toifl:

„Nein.“

R.-A. Th. Liebknecht:

„Welchen Beruf üben Sie jetzt aus?“

Toifl:

„Ich bin Bureauangestellter.“

R.-A. Th. Liebknecht:

„Wo wohnen Sie?“

Toifl:

„Darüber verweigere ich die Auskunft.“

Vorsitzender:

„Kennen Sie die Angeklagten?“

Toifl:

„Nur Fichtmann.“

Der Zeuge schildert dann seinen Werdegang: nach dem Kriege habe er mit kommunistischen Kreisen Fühlung bekommen und dadurch auch die Familie Fichtmann kennen gelernt. Später sei er dann beim Gruppenkommando I (Lüttwitz) in die Reichswehr eingetreten. Aber er habe es auch mit den Fichtmanns ehrlich gemeint.

Vorsitzender:

„Warum sind Sie in die Reichswehr eingetreten?“

Toifl:

„Um die Verhältnisse in der Reichswehr für die kommunistische Partei auszukundschaften.“

Vorsitzender:

„Waren Sie überzeugter Kommunist?“

Toifl:

„Nein.“

Vorsitzender:

„Warum wollten Sie dann für die Kommunisten kundschaften?“

Toifl:

„Vater Fichtmann hatte mir angeraten, zur Reichswehr zu gehen; und ich hatte ja mein Auskommen dort.“

Der Zeuge schildert dann weiter, wie er bei der Reichswehr zum Unteroffizier befördert wurde, gleichzeitig auch seinen freundschaftlichen Verkehr mit Fichtmanns fortsetzte. Mit diesen habe er oft über die Kommunisten gesprochen und dabei auch von der Gründung einer Kampfgruppe und einer T-(Terroristen)gruppe gehört.

Vorsitzender:

„In der Nacht zum 31. Juli 1919 wurde der Überfall auf Orlowsky ausgeführt. Auf Ihr Zeugnis hin wurde deswegen der Angeklagte Max Fichtmann zu zwölf Jahren Zuchthaus verurteilt. Nun behauptet der Bruder des Angeklagten, Hugo Fichtmann, daß gar nicht Max, sondern er selbst an dem Überfall teilgenommen hat?“

Toifl:

„Das ist gelogen!“

Zeuge Hugo Fichtmann:

„Ich wiederhole, daß Toifl der Anführer bei dem Raubüberfall auf Orlowsky war. Nicht mein Bruder, sondern ich war bei dem Unternehmen zugegen. Toifl war es, der den Orlowsky verhaftete, Toifl schlug ihm in der Nähe von Friedrichshagen den Gewehrkolben über den Kopf und Toifl feuerte den Schuß hinter ihm her.“

Toifl:

„Das ist alles gelogen. Die Sache verhielt sich so, wie ich sie als Zeuge vor dem Kriegsgericht darstellte.“

Zeuge Friseur Meyer:

„Ottomar Toifl, Du bringst hier nur Lügen vor. Du kannst nicht ableugnen, daß Du zu mir und meiner Frau von dem Überfall auf Orlowsky als Deinem Plan gesprochen hast. Du hast auch mich aufgefordert, daran teilzunehmen. Du hast dann auch von dem geplanten Mord an einem großen Spitzel gesprochen!“

Toifl:

„_Das ist alles nicht wahr!_“

Der Vater des Fichtmann bekundet, daß Toifl dauernd zu terroristischen Akten hetzte.

Vorsitzender:

„Wir wollen zum Fall Blau kommen.“

Toifl:

„Am Sonnabend, dem 2. August, kam ich in das Lokal von Fichtmann. Max Fichtmann war abwesend und ich erfuhr auf meine Frage, daß er von einem Kurier der T-Gruppe abgeholt worden sei.“

Der Vorsitzende lehnt einige Unterbrechungsversuche ab und bittet, sich zu gedulden und den Zeugen referieren zu lassen.

Vorsitzender:

„Wo tagte die T-Gruppe?“

Toifl:

„Das weiß ich nicht. – Ich blieb am 2. August bis gegen 2 Uhr nachts im Lokal von Fichtmann, ohne daß Max Fichtmann zurückkam. Am Sonntag hatte ich anderweitig zu tun, erst am Montag kam ich wieder zu Fichtmann. Abends sah ich Max Fichtmann und es fiel mir auf, daß er blaß und sehr unruhig war. Nun hatte mir bereits nachmittags ein gewisser Herms die B. Z. gezeigt, worin der Bericht über den Mord an Blau ...“

Vorsitzender und Staatsanwalt gleichzeitig:

„Sollte es am 4. August ...“

R.-A. Th. Liebknecht, unterbrechend:

„Ich bitte doch dringend, den Zeugen sprechen zu lassen!“

Toifl wird jetzt stutzig (die Leiche wurde erst am 7. August gefunden!), überlegt einige Sekunden und sagt dann:

„Ich irre mich wohl in diesem Punkte, denn die Nachricht stand, glaube ich, erst am Donnerstag in der B. Z. ..., aber ich habe noch am Montagabend im Lokal von Obst durch einen gewissen Fascheck nähere Mitteilung über den Mord erhalten. Ich habe darüber einen Bericht geschrieben und an die Kriminalpolizei gelangen lassen.“

Vorsitzender:

„An wen haben Sie die Anzeige gemacht?“

Toifl:

„Darüber _verweigere ich die Aussage_.“

Vorsitzender:

„Sie sind verpflichtet, diese Aussage zu machen.“

Toifl:

„Ich habe den Bericht durch einen Mittelsmann an Kriminalwachtmeister Helmka überbringen lassen.“

Vorsitzender:

„Bei der Garde-Kavallerie-Schützendivision?“

Toifl:

„Ich glaube. Durch Helmka kam das Schreiben an Kriminalkommissar Dr. Riemann, der mich später auch vernommen hat.“

Vorsitzender:

„Haben Sie sonst noch Angaben über den Fall Blau?“

Toifl:

„Nein.“

Vorsitzender:

„Sie haben hier einiges erzählt, was Sie in der Voruntersuchung verschwiegen haben; warum taten Sie das?“

Toifl:

„Ich hatte von meiner vorgesetzten Stelle nur den Auftrag, auf den Mord hinzuweisen, nicht aber den, ihn aufzuklären. Infolgedessen habe ich damals auch nur einen Hinweis gegeben.“

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Wer war Ihre vorgesetzte Stelle?“

Toifl:

„Darauf _verweigere ich die Antwort_.“

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Wir werden davon noch sprechen. Warum wollte Ihre vorgesetzte Stelle nur Hinweise?“

Toifl:

„Das weiß ich nicht.“

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Sie hatten also bestimmten Auftrag, nur mitzuteilen, daß Blau von Kommunisten ermordet wurde?“

Toifl:

„Ja.“

Kriminalkommissar Dr. Riemann gibt Auskunft über die Vernehmung des Toifl und vermutet, daß dieser aus Angst seine genauere Kenntnis verschwiegen habe.

Toifl:

„Das stimmt. Wenn ich mehr ausgesagt hätte, hätte ich befürchten müssen, mein Leben zu gefährden.“

R.-A. Th. Liebknecht:

„Diese Befürchtung ist doch hinfällig, da Sie Ihre Angaben anonym gemacht haben.“

Toifl:

„Man hätte trotzdem die Quelle erraten können.“

Vorsitzender:

„Angeklagter Fichtmann, was sagen Sie zu den Bekundungen des Toifl?“

Angeklagter Max Fichtmann:

„Ich erkläre, daß alles, was er gesagt hat, blanker Schwindel ist. Ferner, daß Toifl am Sonnabend, dem 2. August, überhaupt nicht in meinem Lokal gewesen ist.“

R.-A. Dr. S. Weinberg zu Toifl:

„Haben Sie vom Oberleutnant Grafen Westarp den Auftrag erhalten, bestimmte unbequeme Leute zu beseitigen?“

Toifl:

„Nein.“

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Haben Sie diesen oder einen inhaltähnlichen Auftrag des Grafen Westarp vielleicht durch Vermittlung des Kaufmanns Grabant bekommen?“

Toifl:

„Darüber _verweigere ich die Aussage_.“

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Haben Sie irgendwelche Aufträge von einem Hauptmann von Ledebur bekommen?“

Toifl:

„Nein.“

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Sie können das beeiden?“

Toifl _schweigt_.

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Ich werde Zeugen für die in Frage gestellten Tatsachen erbringen. – Haben Sie ferner Formeln zu kommunistisch-terroristischen Eiden mit der Schreibmaschine geschrieben und in 15-20 Exemplaren an Kommunisten verteilt?“

Toifl:

„Nein.“

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Haben Sie hierbei auch in keiner Weise mitgewirkt?“

Toifl:

„Wenn ich es habe, dann auf Befehl von Fascheck.“

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Dieser Ihr Auftraggeber Fascheck ist wohl derselbe, der Ihnen Mitteilungen über den Fall Blau machte?“

Toifl:

„Ja.“

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Und der ist heute wohl nicht aufzufinden?“

Toifl:

„Das weiß ich nicht.“

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Sie haben doch selbst auf solche Eidesformeln schwören lassen?“

Toifl:

„Nein.“

Vorsitzender:

„Diese Frage hat aber doch mit der Ermordung des Blau so gut wie nichts zu tun!“

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Ich stelle diese Fragen, um zu beweisen, daß die auch in der Anklageschrift genannten T-Gruppen und Mörderzentralen nichts weiter sind als Ausgeburten einer Spitzelphantasie. – Also, Zeuge, besinnen Sie sich noch einmal!“

Toifl:

„Ich gebe zu, daß ich gelegentlich die Ablegung eines solchen Eides gefordert habe.“

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Haben Sie versucht, den aufgelösten roten Soldatenbund neu zu gründen?“

Toifl:

„Nein.“

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Aber vielleicht haben Sie dabei mitgewirkt?“

Toifl:

„Das ist möglich.“

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Es ist seltsam, daß der Zeuge sich immer erst besinnen muß, ehe er sich erinnert; dazu braucht es eine zweite Frage. Ich glaube, wenn sich der Zeuge länger besinnen könnte, er möchte uns noch viel mehr erzählen! – Haben Sie jemals zu Gewaltakten, Mordtaten, Plünderungen aufgefordert?“

Toifl:

„Nein.“

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Haben Sie dazu aufgefordert, die Polizeiagentin Schröder-Mahnke zu ermorden?“

Staatsanwalt:

„Ich mache darauf aufmerksam, daß der Zeuge auf diese Frage die Antwort verweigern kann.“

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Statt daß der Herr Staatsanwalt beiträgt, derartige Kapitalverbrechen aufzuklären, verhindert er die Beantwortung darauf hingehender Fragen.“

Staatsanwalt:

„Es ist meine Pflicht, den Zeugen in Schutz zu nehmen, wenn er von der Verteidigung terrorisiert wird.“

Der Vorsitzende greift ein und bittet, die Leitung der Verhandlung ihm zu überlassen; er habe allerdings nicht feststellen können, daß der Zeuge terrorisiert werde. R.-A. Dr. S. Weinberg wiederholt seine Frage.

Toifl _verweigert die Aussage_.

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Haben Sie innerhalb der kommunistischen Partei versucht oder aufgefordert, eine sogenannte militär-polizeiliche Abteilung zu gründen?“

Toifl gibt dies nach einigen Umschweifen zu.

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Haben Sie dazu aufgefordert: Druckereien zu überfallen und mit vorgehaltenen Waffen den Druck von Flugblättern zu erzwingen, deren Text Sie mitbrachten?“

Toifl:

„Ich habe einen solchen Befehl nicht erteilt; aber es ist möglich, daß ich ihn weitergegeben habe.“

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Haben Sie einen solchen Auftrag von Ihren Vorgesetzten, etwa von Hauptmann von Ledebur oder dem Oberleutnant Graf Westarp erhalten?“

Toifl _verweigert die Aussage_.

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Haben Sie eine Liste aufgestellt mit Namen von Spitzeln, die ermordet werden sollten?“

Toifl:

„Nein.“

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Haben Sie mit anderen Raubzüge unternommen und dazu Uniformen, Stahlhelme und Waffen der Reichswehr geliefert?“

Toifl:

„Darüber _verweigere ich die Aussage_.“

Vorsitzender, gleichzeitig:

„Fragen, die sich auf den Fall Orlowsky beziehen, bitte ich zu unterlassen, da dieser Fall hier nicht zur Verhandlung steht und erledigt ist.“

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Jawohl, der Fall ist erledigt! Fichtmann ist verurteilt, aber der Anführer Toifl steht hier und ist frei!“

Vorsitzender:

„Zeuge, beantworten Sie also die Frage; Sie haben ein Recht zur Verweigerung nur, wenn Sie sich durch Ihre Antwort einer strafbaren Handlung beschuldigten.“

Toifl:

„_Ich verweigere die Antwort_ auf diese und alle weiteren Fragen, die sich auf den Fall Orlowsky beziehen.“

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Haben Sie für die Ausführung oder Übermittlung der Ihnen durch Westarp und von Ledebur erteilten Aufträge Geld erhalten?“

Toifl _verweigert die Aussage_.

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Hat Ihnen Ihre vorgesetzte Behörde gestattet, in Ausführung der Aufträge geraubtes Geld zu behalten?“

Toifl _verweigert die Aussage_.

Vorsitzender:

„Fürchten Sie, durch Beantwortung sich einer strafbaren Handlung zu bezichtigen?“

Toifl:

„Jawohl.“

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Das genügt mir. – Haben Sie im August vergangenen Jahres unter dem Vorwand, bolschewistisches Propagandamaterial zu beschlagnahmen, 4000 M. geraubt und dafür eine Quittung ausgestellt?“

Toifl:

„Nein.“

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Sie können das beeiden?“

Toifl:

„Wenn ich es getan hätte, hätte ich meine vorgesetzte Behörde davon in Kenntnis gesetzt.“

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Ich könnte den Beweis dafür antreten; aber, um die Verhandlung nicht in die Länge zu ziehen, würde ich mich begnügen, wenn Sie die Aussage verweigern, weil Sie befürchten, sich einer strafbaren Handlung zu bezichtigen.“

Toifl:

„_Ich verweigere die Aussage._“

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Das genügt mir.“

R.-A. Th. Liebknecht zu Toifl:

„In welchem Bureau sind Sie tätig?“

Toifl _verweigert die Aussage_.

R.-A. Th. Liebknecht führt aus, die Verteidigung müsse auf der Frage bestehen, da diese Stelle wahrscheinlich auch mit dem Mord an Blau in Verbindung zu bringen sei. Toifl erwidert, er könne aus Sorge um seine Sicherheit und Angst vor den Kommunisten seine Arbeitsstätte nicht nennen; ein Gerichtsbeschluß gibt ihm recht.

R.-A. Th. Liebknecht:

„Haben Sie für irgendeine Stelle oder Person eine provokatorische Tätigkeit in der kommunistischen Partei ausgeübt?“

Toifl fragt an, ob er verpflichtet sei, diese Frage zu beantworten. Nach Belehrung durch den Vorsitzenden _verweigert er die Aussage_.

R.-A. Th. Liebknecht:

„Würden Sie sich im Falle der Antwort einer strafbaren Handlung bezichtigen?“

Toifl:

„Ich glaube.“

* * * * *

Es folgen noch einige Zeugen zum Verhör des Toifl.

Die Frau des Toifl gibt an, Mutter Fichtmann habe anläßlich der Verhaftung ihres Sohnes geäußert: sie würde sich aufhängen, wenn ihr Sohn wegen Blau verhaftet sei. Frau Fichtmann bestreitet diese Aussage.

R.-A. Dr. S. Weinberg fragt Frau Toifl, was sie über den Fall Orlowsky wisse. Frau Toifl _verweigert die Aussage_.

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„War Ihr Mann bei der antibolschewistischen Liga beschäftigt?“

Vorsitzender:

„Diese Frage ist unerheblich.“

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Nein, denn Blau war bei der antibolschewistischen Liga, der Spitzel Strolz hat ihn verraten: es ist möglich, daß der ganze Mordplan von der antibolschewistischen Liga ausging.“

Frau Toifl:

„Ich habe mich nicht um die Beschäftigung meines Mannes gekümmert.“

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Bekamen Sie öfter den Besuch eines Kaufmanns Grabant?“

Frau Toifl:

„Darüber _verweigere ich die Aussage_.“

Zeugin Frau Simanowski erzählt, daß Toifl in ihrem Bezirk Bezirksleiter der Kommunistischen Partei war. Er habe sich immer an die jungen Leute herangemacht und sie zu Gewalttaten aufgefordert. So habe sie ihn selbst sagen gehört: das Aas, die Schröder-Mahnke, sei Spitzelin und müsse umgebracht werden. Ein andermal habe er geäußert, Meyer und Faust müßten beseitigt werden.

Vorsitzender:

„Sie haben also gehört, daß Toifl zum Mord aufforderte?“

Zeugin Simanowski:

„Es ist, wie ich gesagt habe.“

Zeugin Frau Meyer erinnert sich genau, daß Toifl Ende Juli oder Anfang August 1919 in Gegenwart ihres Mannes erzählt habe, er und noch einige andere, die er mit Uniformen und Waffen der Reichswehr ausgerüstet habe, hätten auf Grund seines Noske-Ausweises am Molkenmarkt einen Mann verhaftet, nach Friedenshagen verschleppt und dort ausgeraubt. Dabei habe Toifl auch die große Sache mit dem Spitzel erwähnt, den er erledigen wollte.

Toifl erklärt, die Aussagen der Zeugen seien lauter Lügen.

Zeuge Erwin Thun schildert, wie Toifl in seiner Wohnung die militärpolizeiliche Abteilung gründete. Gleichzeitig wurden auch Leute auf die „Schwarze Schar“ vereidigt. Ferner habe Toifl auch ihn aufgefordert, den Faust zu ermorden.

Zeuge Schmid bekundet Aufforderungen des Toifl zum Diebstahl. „Die Genossen sollten sich keine moralischen Bedenken machen, sondern nehmen, wo zu nehmen sei.“ Auch habe Toifl eines Tages eine Liste gebracht, auf der die Namen von zwanzig Spitzeln standen, „die alle nacheinander um die Ecke zu bringen seien“.

Toifl bestreitet all das.

Zeuge Schmid erinnert sich genau einer Aufforderung Toifls zum Diebstahl von Linoleum für ein Parteiorgan. Toifl erklärt, die Aufforderung habe wohl bestanden, sie sei aber nicht von ihm, sondern von Schmid selbst ausgegangen.

Zeuge Paul Worm ist derjenige, den Toifl in späteren Aussagen der Voruntersuchung als den „Franz“ der Anklageschrift bezeichnete und der Mittäterschaft bezichtigte. Der Zeuge bestreitet ganz entschieden, an der Ermordung des Blau teilgenommen zu haben. Ebenso bekundet Hugo Fichtmann, daß die ihm von Toifl unterschobenen Äußerungen über Worm völlig erlogen seien. Worm wird daraufhin dem Hoppe gegenübergestellt, der bestätigt, das sei nicht jener Franz, den er am Mordtage kennen gelernt habe. Ebenso Pohl. Worm bietet Zeugen an, daß er niemals sich Franz genannt habe, – wie Toifl das ausgesagt habe.

Toifl bleibt bei seinen alten Angaben.

Der Zeuge Bischof war Vormund des Toifl und stellt ihm ein gutes Zeugnis aus; besonders habe er nie gelogen.

R.-A. Th. Liebknecht teilt mit, daß sich bei ihm eine Menge Leute gemeldet hätten, vor denen Toifl Aufforderungen zu Gewalttaten äußerte; aber sowohl Staatsanwalt als Richter, als auch Geschworene erklären, in dieser Hinsicht genügend aufgeklärt zu sein – so wird von der Vernehmung dieser Zeugen Abstand genommen.

Schluß der Beweisaufnahme. Plädoyers.

Die Verhandlung neigt sich ihrem Ende zu. Die Verteidiger betonen, daß die Spitzel Samson, Strolz und Schreiber noch immer auf der Zeugen- oder Anklagebank fehlen.

Bezüglich Samson wird erklärt, daß dessen Aussagen gegen die Angeklagten nicht so ins Gewicht fallen, daß sie eine Änderung des Urteils bewirken könnten.

Zum Fall Strolz berichtet R.-A. Dr. S. Weinberg, er habe inzwischen erfahren, daß dieser von der antibolschewistischen Liga für seine Tätigkeit in Sachen Blau 5000 M. erhielt. Aber er glaube, daß die Beweisaufnahme ein hinlänglich klares Bild dieses Mannes ergeben habe: man könne wohl erwägen, auf ihn zu verzichten. Diesen Verzicht sprach R.-A. Th. Liebknecht klar aus: nachdem der Kriminalkommissar Dr. Riemann selbst ausgesagt habe, Strolz habe den Blau an die Kommunisten verraten, habe die Verteidigung nicht mehr nötig, diesen Belastungszeugen zu sehen.

Dagegen verlangten die Verteidiger den Schreiber. Auf Anregung des Vorsitzenden ändern sie ihren Beweisantrag dahin, daß Schreiber den Mord an Blau nicht allein, sondern in Gemeinschaft mit anderen begangen habe. Der Staatsanwalt erklärt sich nochmals außerstande, den Beschuldigten beizubringen. Daraufhin lehnt das Gericht den Beweisantrag ab, da durch die Aussage sowohl wie durch die eventuelle Mitschuld des Schreiber an der Beurteilung der Beteiligung der Angeklagten nichts geändert wird (d. h. die eventuelle Untersuchung gegen Schreiber wird von dem Verfahren gegen Fichtmann und Gen. abgetrennt – es kann aber auch heißen: Schreiber ist so sehr der Schuld oder Mitschuld verdächtig, daß seine Aussagen nicht gegen die Mitverdächtigen gewertet werden können).

Bezüglich Toifl teilt Dr. Weinberg noch mit, daß dieser am 23. Juni 1919 wegen Erpressung verhaftet wurde und in Polizeigewahrsam in der Dirksenstraße gekommen war. Am anderen Tage kam Oberleutnant Graf Westarp mit einer Bescheinigung vom Reichswehrgruppenkommando 20 und befreite ihn. Der Verteidiger bietet Beweis an, verzichtet aber für die Verteidigung darauf. Auch das Gericht legt keinen Wert auf Herbeischaffung der Akten und Vernehmung der Beteiligten.

So wurde am achten Verhandlungstage die Beweisaufnahme geschlossen und der Wortlaut der Schuldfragen festgelegt.

Den neunten Verhandlungstag eröffnete Staatsanwaltschaftsrat Dr. Ortmann mit seinem Plädoyer. Er stellte das Für und Wider der Beweisaufnahme gegeneinander und kam in dreistündigen Ausführungen zu folgendem Schluß:

„Ich will bei der Beurteilung dieses Falles keinerlei politische Gesichtspunkte anlegen. Sicher, die Tat fand statt in einem Milieu von Politik, und dort, wo sie nicht gerade am schönsten ist, aber: Irgendwelche Beweise dafür, daß die politische Partei der Angeklagten, die kommunistische Partei, hinter der Mordtat steht, hat die Verhandlung nicht erbracht. Es liegt mir fern, irgendwelche Vorwürfe gegen die kommunistische Partei oder gegen die Gesamtheit ihrer Mitglieder zu erheben. Doch, diese Einschränkung hebt nicht auf: die Tatsache eines begangenen Mordes, den das Gericht zu ahnden hat. Noch ist es nicht gelungen, die Tat in ihrer Ganzheit aufzudecken, die Untersuchung in dieser Richtung wird weitergehen – fest steht indes, daß der Tod des Blau beabsichtigt war; es war Mord. Und es ist erwiesen, daß die Angeklagten an diesem Morde teilnahmen.“