Der Mord am Polizeiagenten Blau
Part 7
Die Aufklärung der Tat. Der Spitzel Strolz.
Der erste Zeuge zur Tat war der Sachverständige Professor Dr. Strauch, der gemeinsam mit Medizinalrat Dr. Hoffmann die Leiche des Blau obduziert hatte. Er sagt am 2. Verhandlungstage aus, daß der Körper des Blau am Halse eine Strangulationsmarke aufwies; weitere Merkmale konnten bei sorgfältigster Untersuchung nicht gefunden werden. Infolgedessen hätten sie am Anfang zur Annahme von Selbstmord geneigt, später ihr Urteil dahin verallgemeinert, daß die Todesursache nicht festzustellen sei. Nach der näheren Kenntnis der Zusammenhänge sei er zur Überzeugung gelangt, daß der Tod durch Erdrosseln eingetreten sei.
Ein Geschworener fragt den Sachverständigen, ob der Befund unzweifelhaft sei: es sei doch möglich, daß Blau noch lebend ins Wasser geworfen worden sei und durch seine Bewegungen erst die Schlinge so zugezogen habe, daß der Tod durch Ersticken eintrat. In diesem Falle sei aber der als Mörder anzusehen, der den Körper ins Wasser gestoßen habe.
Ein zweiter Geschworener fragt, ob es ausgeschlossen sei, daß Blau durch das Morphium nur betäubt war und dann im Wasser ertrunken oder erstickt ist.
Der Sachverständige betont nochmals, daß er jetzt mit Bestimmtheit Erdrosseln als Todesursache annehmen könne.
* * * * *
Über die ersten Untersuchungsergebnisse in Berlin sagt Kriminalkommissar Dr. Riemann aus (3. Verhandlungstag):
„Ich habe als Mitglied der Mordkommission die ersten Untersuchungen geleitet. In einer Tasche des Ertrunkenen steckte ein Gepäckschein auf den Anhalter Bahnhof; im Koffer Blaus, der daraufhin abgehoben wurde, fanden wir eine Reihe Notizen politischen Inhalts und ebensolche Briefe; diese waren mit Blau oder mit seinem Pseudonym Dr. Michael unterzeichnet und an die antibolschewistische Liga sowie ähnliche Stellen gerichtet. Ich stellte dort Nachforschungen an und traf dabei auf den Agenten Strolz; dieser erklärte sofort, daß Blau von den Kommunisten als Spitzel erkannt und ermordet worden sei; er schilderte mir die Vorgänge in der Versammlung in der Mittenwalder Straße, und nannte mir Leuschner als Versammlungsleiter. Auf diese Angaben hin begannen die Recherchen nach Leuschner, der später in Ostpreußen verhaftet wurde.
„Mitte August kam an uns ein Brief eines Münchner Vertrauensmannes, der die Abreise Blaus mit Schreiber, Schuster und Herm mitteilte. Daraufhin fuhr Kriminalkommissar Trettin nach München.“
R.-A. Dr. S. Weinberg:
„Wie heißt dieser Münchner Vertrauensmann?“
Kr.-K. Dr. Riemann:
„Es war Schreiber.“
Der Zeuge Kriminalwachtmeister Helmka war als Kriminalbeamter zur Garde-Kavallerie-Schützendivision abkommandiert gewesen. (3. Verhandlungstag): Er lernte dort den Spitzel Toifl kennen, der ihm mitteilte, daß er den Fichtmann sehr gut kenne und wisse, daß dieser in die Angelegenheit Blau verwickelt sei. Durch diese Angaben wurde der Verdacht auf Fichtmann gelenkt. Toifl hat dann dem Kriminalkommissar Dr. Riemann gegenüber noch weitere Mitteilungen gemacht, die Fichtmann schwer belasten.
Angeklagter Fichtmann:
„Der Spitzel Toifl belastete mich – aber können Sie sich erinnern, daß er bei einer Gegenüberstellung mit mir sagte, er könne mich nicht mit Sicherheit als Täter bezeichnen? Ich sei nicht der Täter.“
Kr.-K. Dr. Riemann:
„Jawohl. Doch, als Sie abgetreten waren, nahm er diese Aussage wieder zurück und erklärte, dies nur wegen Ihrer Anwesenheit gesagt zu haben.“
Angeklagter Fichtmann:
„Wissen Sie, daß während meiner Haft der Spitzel Strolz in meine Zelle gelegt wurde?“
Kr.-K. Dr. Riemann:
„Es ist ein zur Aufklärung von Kapitalverbrechen übliches Verfahren, den Verdächtigen durch Zellengenossen aushorchen zu lassen.“
R.-A. Dr. S. Weinberg:
„Ist dem Zeugen bekannt, daß die berüchtigte _Spitzelin Schröder-Mahnke in Männerkleidern_ in die Zellen der Angeklagten gesteckt wurde, um von ihnen Geständnisse zu erreichen?“
Kr.-K. Dr. Riemann:
„Mir ist nichts davon bekannt.“
Staatsanwalt:
„Ich erkläre: falls derartiges geschehen ist, so geschah es nicht auf meine Veranlassung!“
Rechtsanwalt Dr. S. Weinberg wiederholt diese Frage gegenüber dem Leiter der Voruntersuchung, Landgerichtsrat Marquardt (5. Verhandlungstag).
L.-G.-R. Marquardt:
„Davon, daß die Schröder-Mahnke als Polizeispitzelin in den Zellen der Angeklagten gewesen sein soll, habe ich keine Kenntnis.“
R.-A. Dr. S. Weinberg:
„Aber Sie müssen sich doch erinnern, wem Sie Sprecherlaubnis gegeben haben.“
L.-G.-R. Marquardt:
„Es war einmal ein Feldgrauer mit Brille bei mir, dem ich Sprecherlaubnis erteilt habe. Später erzählte mir Kriminalkommissar Maslack, daß es sich um eine Frau in Männerkleidung handelte.“
R.-A. Dr. S. Weinberg:
„War Ihnen nicht bekannt, daß es die Lockspitzelin Schröder-Mahnke war?“
L.-G.-R. Marquardt:
„Nein.“
R.-A. Dr. S. Weinberg:
„Im allgemeinen macht es die größten Schwierigkeiten, selbst für die nächsten Angehörigen der Verhafteten Sprecherlaubnis zu erwirken. Unter welcher Voraussetzung oder Veranlassung haben Sie dieser Person Sprecherlaubnis erteilt?“
L.-G.-R. Marquardt:
„Soviel ich mich erinnere, habe ich die Erlaubnis auf Anregung des Kriminalkommissars Maslack erteilt.“
Kr.-K. Maslack:
„Die Polizei hat zu diesem Mittel gegriffen, um den Fall aufzuklären.“
R.-A. Dr. Weinberg:
„... Eine verkleidete Frau im Männergefängnis – auf Anregung der Polizei! Übrigens hat diese Frau auch Einsicht in die Akten bekommen!!“
L.-G.-R. Marquardt:
„Mit meinem Wissen nicht!“
R.-A. Dr. S. Weinberg:
„Und Sie, Herr Kriminalkommissar?“
Kr.-K. Maslack:
„Ich kann nicht auf meinen Eid nehmen, ob ich der Schröder-Mahnke Einsicht gab oder nicht.“
R.-A. Dr. S. Weinberg:
„Außerdem war die Schröder-Mahnke während der Vernehmung der Angeklagten im Nebenzimmer untergebracht und hörte die Aussagen an.“
L.-G.-R. Marquardt:
„Mir ist nichts davon bekannt. Aber ich gebe die Möglichkeit zu, daß sie dort war; jedenfalls, um anschließend auch vernommen zu werden.“
Angeklagter Hoppe:
„Die Schröder-Mahnke war in der Maske eines Genossen in meiner Zelle und forderte mich zur Flucht auf. Sie sagte, draußen sei alles vorbereitet, ich brauchte nur den Tag und die näheren Umstände anzugeben, für alles weitere habe die Partei schon gesorgt. Ich habe aber abgelehnt. Die Schröder-Mahnke verhehlte mir keinen Augenblick, daß sie eine verkleidete Frau sei; im Gegenteil, als ich mich unzugänglich zeigte, _betonte sie es besonders_.“
Vorsitzender:
„In den Akten finde ich verschiedentlich den Vermerk, daß der Angeklagte Hoppe fliehen wolle. Von wem stammt diese Angabe?“
Kr.-K. Maslack:
„Von der Schröder-Mahnke. Ich gebe zu, daß die Frau in diesem Falle _ein sehr verwerfliches Spiel trieb_.“ –
Staatsanwalt (3. Verhandlungstag):
„Im Interesse der Sache wäre es von höchster Wichtigkeit, diese ganzen Leute, Strolz, Toifl, die Schröder-Mahnke, als Zeugen vor Gericht zu sehen. Stehen denn der Kriminalpolizei keine Mittel zur Verfügung, der Leute habhaft zu werden?“
Kr.-K. Dr. Riemann:
„Es ist sehr schwer; doch werde ich alles tun, um die Leute zu eruieren. Ich nehme aber an, daß die Angst vor den Kommunisten die Leute abhält. Sie wagen nicht, hier zu erscheinen.“
R.-A. Th. Liebknecht:
„Seit wann sind denn Strolz und Toifl im Dienst der Polizei?“
Kr.-K. Dr. Riemann:
„Ich kann darauf keine ausreichende Antwort geben. Die meisten dieser Leute arbeiten nicht ständig mit uns; so ist uns auch ihr Aufenthalt oft nicht bekannt und es ist sehr schwer festzustellen, ob und wie einer gerade tätig ist.“
R.-A. Dr. S. Weinberg:
„Vielleicht kann ich Ihre Bemühungen unterstützen, wenn ich Ihnen mitteile: der Spitzel Toifl hat die Spitzelnummer 1460 und war zuletzt bei Renz in der Badener Str. 5 gemeldet.“
Kr.-K. Dr. Riemann:
„Ich wiederhole, daß ich nichts unterlassen werde, die Leute beizubringen.“
Angeklagter Hoppe:
„In diesem Zusammenhang möchte ich berichten: gelegentlich einer Vorführung vor den Rittmeister Heimburg beim Gruppenkommando I sah ich dort in Reichswehruniform den Mendelsohn-Acosta.“
Staatsanwalt:
„Dieser Acosta ist der Teilnahme an der Mordtat dringend verdächtig; ich fordere die Kriminalpolizei auf, nach ihm zu suchen und ihn sofort zu _verhaften_.“
Zur Verlesung gebracht wird ein anonymes Schreiben, das durch Vermittlung des Kriminalwachtmeisters Helmka der Polizei zuging. Die Verteidiger hatten vergeblich gegen die Verlesung protestiert. In dem Schreiben wird Fichtmann schwer belastet.
Kriminalwachtmeister Helmka macht Mitteilung von einer Reihe Aufklärungen, die von anderer Seite herstammen.
R.-A. Dr. Rosenfeld:
„Kann der Zeuge über seine Quellen nähere Angaben machen?“
Kr.-W. Helmka:
„Es waren Agenten der Garde-Kavallerie-Schützendivision.“
R.-A. Dr. Rosenfeld:
„Wissen Sie die Namen derselben?“
Kr.-W. Helmka:
„Nein; nur die Nummern.“
R.-A. Dr. Rosenfeld:
„Wieviel Spitzel hatte denn die Garde-Kavallerie-Schützendivision?“
Der Vorsitzende will diese Frage beanstanden, aber Kriminalwachtmeister Helmka antwortet:
„_Einhundertundzehn._“
R.-A. Dr. Rosenfeld:
„Das genügt mir.“
Einen weiteren Brief an den Untersuchungsrichter hat der Schneider Max Eulenburger aus dem Gefängnis geschrieben. In diesem Brief werden der Angeklagte Hoppe und der Zeuge Kronwetter als Täter bezeichnet; als Quelle wird der Hilfsarbeiter Peter Schmidt aus München genannt.
Dieser Schmidt bestreitet ganz entschieden, dem Eulenburger irgendwelche Angaben gemacht zu haben und erklärt auf Befragen, den Hoppe gar nicht zu kennen (4. Verhandlungstag).
Der Zeuge Kronwetter war auf die Angaben des Eulenburger hin verhaftet, aber bald wieder entlassen worden; auch er erklärt die Mitteilungen des Briefes für erlogen.
Der als Zeuge vorgeladene Max Eulenburger erklärt (5. Verhandlungstag), daß all seine Aussagen völlig erfunden seien; er habe nur den Wunsch gehabt, frei zu werden und gehofft, durch seine Aussagen die Freiheit zu erlangen. Der Untersuchungsrichter habe ihm gedroht, ihn selbst in die Blauangelegenheit mit hereinzunehmen und da habe er eben Aussagen erdichtet.
Landgerichtsrat Marquardt (7. Verhandlungstag):
„Eulenburger hat sich seinerzeit selbst gemeldet, er sei bereit und fähig, die Angelegenheit Blau in einigen Tagen zu klären; ebenso versprach er, die Aufhebung der Reichszentrale der Kommunistischen Partei Deutschlands zu ermöglichen. Ich habe seine Erklärungen entgegengenommen und auch verfolgt. Aber ich hatte schon damals den Eindruck, daß Eulenburger nicht bei der Wahrheit bleiben kann.“
Staatsanwalt zu Eulenburger:
„Haben Sie vielleicht Angst, linksradikalen Verfolgungen ausgesetzt zu sein, wenn Sie bei Ihren in der Voruntersuchung gemachten Angaben bleiben?“
Zeuge Eulenburger:
„Nein – meine damaligen Aussagen sind Erfindungen, die mir die Nervosität der Gefangenschaft eingegeben hat.“
Vorsitzender:
„Aber Sie haben damals Ihre Aussagen beschworen; wenn Sie heute erklären, daß alles erlogen war, geben Sie ja zu, einen Meineid geleistet zu haben.“
Zeuge Eulenburger:
„_Ja, ich habe einen Meineid geleistet._“
Nach längerer Beratung beschließt das Gericht, die Zeugen Schmidt, Kronwetter und Eulenburger zu vereidigen. Eulenburger weigert sich, den Eid zu leisten, weil er glaubt, sich damit ein Verfahren wegen Meineids zuzuziehen. Er bleibt aber dabei, jetzt vor Gericht die Wahrheit gesagt zu haben. Auf Antrag des Staatsanwalts wird er wegen Eidesverweigerung in die gesetzlich zulässige Höchststrafe genommen.
Der Vorsitzende läßt den Prozeßbeteiligten die Photographien der Spitzel Schreiber und Toifl vorlegen (3. Verhandlungstag).
Der Angeklagte Hoppe glaubt in Toifl mit Sicherheit den Mann zu erkennen, der ihm in der Winklerschen Wohnung die Flasche mit Morphium und den Strick anbot; das Gesicht des Schreiber ähnle dem des einen Feldgrauen, der bis zuletzt in der Winklerschen Wohnung war.
Der Angeklagte Fichtmann gibt folgende Erklärung ab:
„Am 3. oder 4. August 1919, also einige Tage nach dem Mord und vor Auffindung der Leiche, kam ich auf die Redaktion des „Hammer der Gleichheit“; dessen Herausgeber war der Genosse Heinrich. Dort lernte ich einen Mann kennen, der sich Schweizer nannte. Heinrich wollte eben einen Artikel gegen den Terror schreiben und wir sprachen darüber; der Schweizer widersprach dieser Tendenz und erzählte dabei, erst vor einigen Tagen habe er einen Spitzel namens Blau entlarvt. Auf die Frage, was er denn mit Blau gemacht habe, erklärte er wörtlich: Blau ist erledigt. – Ich erkenne in der Photographie des Schreiber diesen Mann.“
Der Staatsanwalt beantragt hierauf, den Heinrich als Zeugen zu laden. Am nächsten Tage wird festgestellt, daß Heinrich sich zur Zeit in Moskau aufhält.
Zu Beginn des 6. Verhandlungstages teilt R.-A. Dr. S. Weinberg mit, daß die Angeklagten Hoppe und Fichtmann plötzlich in andere Zellen verlegt wurden und fragt, was es damit für Bewandtnis habe. Der Vorsitzende erklärt, daß vom Gericht aus keine Veranlassung oder Anordnung in dieser Richtung erteilt worden sei.
In den Verhandlungen über den Hergang der Tat selbst steht in erster Linie die Vernehmung des Lederarbeiters Max Leuschner (5. Verhandlungstag):
„Ende Mai 1919 erschien in einer von mir geleiteten Versammlung Blau und erklärte, daß ein gewisser Bomin Regierungsspitzel sei. Tatsächlich wurde Bomin nachher entlarvt. Blau hetzte in außerordentlicher Weise gegen Bomin, so daß ich all meinen Einfluß aufbieten mußte, um Unbedachtsamkeiten zu verhüten; denn die Arbeiterschaft war gerade in diesen Wochen sehr erregt.
„Nachträglich erschien mir das Benehmen des Blau verdächtig und ich beschloß, Erkundigungen über ihn einzuziehen. Da kam zu mir der ebenfalls später als Spitzel entlarvte Strolz; dieser gehörte einer Untergruppe meines Bezirks an und war von dieser sogar zum _Gruppenführer_ gewählt worden; ich hatte ihn aber nicht bestätigt, weil ich ihn kaum kannte. Dieser erzählte mir, daß nicht nur Bomin ein Spitzel sei, sondern der Blau selbst sei ein noch viel gefährlicherer Spitzel.“
Vorsitzender:
„Also hätte ein Spitzel den anderen verraten?“
Zeuge Leuschner:
„Das ist bei diesen Leuten gang und gäbe; sie bekämpfen sich in der rücksichtslosesten Weise.“
Auch die Kriminalbeamten bestätigen diese Tatsache (3., 4. Verhandlungstag).
R.-A. Dr. S. Weinberg zu Dr. Riemann:
„Wenn in so erregten Zeiten ein Spitzel den anderen an die Kommunisten verrät, ist das nicht geradezu eine _Aufforderung zum Mord_?“
Kr.-K. Dr. Riemann:
„_Darauf kann ich keine Antwort geben._ –“
Zeuge Leuschner:
„Ich fragte den Strolz, woher er das wisse. Darauf erzählte er mir, er habe als Student der Chemie Beziehungen zu militärischen Kreisen und höre so durch Kollegen und Bekannte auch mancherlei. Diese Erklärung schien mir nicht zufriedenstellend und ich beschloß, mir auch den Strolz näher anzusehen. Als mir auffiel, daß er sich bei mehreren Anlässen nach der Zentrale der Kommunistischen Partei erkundigte, stellte ich ihm eine Falle; ich erzählte ihm einmal nebenbei, daß ich am anderen Morgen in die Zentrale müsse, und wirklich war ich an diesem Tag von meiner Wohnung ab durch drei Spitzel verfolgt. Da wußte ich, daß auch Strolz ein Spitzel ist.“
R.-A. Dr. S. Weinberg:
„Unternahmen Sie etwas gegen Strolz?“
Zeuge Leuschner:
„Nein. Ich warnte einige zuverlässige Leute und ließ ihn ruhig neben uns herlaufen. Er kam auch immer wieder zu mir und erzählte dabei oft von Blau. So sagte er besonders, daß Blau im Ruhrgebiet furchtbar unter unseren Leuten gewütet hatte.
„Eines Tages wurden für mich von unbekannter Seite _zwei Briefe_ abgegeben, die Material gegen Blau enthielten: Schriftstücke an rechtsradikale Stellen. Ich zeigte die Sachen dem Strolz, der sehr überrascht war.“
Vorsitzender:
„Hatten Sie den Eindruck, daß Strolz Ihnen die Blätter zustellen ließ?“
Zeuge Leuschner:
„Nein. Ich hatte eher den Eindruck, daß Strolz ehrlich überrascht war. Wir sprachen natürlich über die Herkunft der Dokumente, an deren Echtheit nicht zu zweifeln war. Sie mußten von einer militärischen Nachrichtenstelle kommen. Der Ansicht war auch Strolz. Ich selbst muß mich heute fragen: wie kamen die Leute gerade auf meine Adresse – wenn sie nicht wußten, daß ich so schon über Blau orientiert war. Ich nehme also an, daß die betreffende Stelle die Absicht hatte, den Blau, der ihr selbst lästig war, zu verraten und durch die Kommunisten das Weitere besorgen zu lassen. Ich nehme das auch deswegen an, weil ich glaube, daß Strolz auf speziellen Auftrag hin mir den Blau denunziert hat. Denn so, wie ich ihn kenne, traue ich ihm doch nicht zu, aus eigenem Antrieb eine solche Intrige zu inszenieren.
„Ich tat in dieser Angelegenheit nichts. Aber, als in der Versammlung in der Mittenwalder Straße am 31. Juli, die eine geschlossene Versammlung war, gegen 9 Uhr Blau auftauchte, konnte ich mich nicht halten und sagte ihm auf den Kopf zu, daß er ein Spitzel sei. Blau bestritt das energisch und verlangte, dem Strolz gegenübergestellt zu werden, der ihn bestätigen könne. Er verlangte das immerzu, aber – da doch gerade Strolz ihn verraten hatte, lag mir an dieser Gegenüberstellung nicht viel und ich betrieb sie nur, um durch Verzögerung die allgemeine Erregung zu mildern. Übrigens besaß Blau eine Einlaßmarke in die geschlossene Versammlung; wo er die herhatte, habe ich nie erfahren, ... vermutlich von Strolz, den er ja kannte und der zu meiner Sektion gehörte.“
Vorsitzender:
„Wußten Sie, warum Blau den Strolz verlangte?“
Zeuge Leuschner:
„Damals war mir das unklar. Aber später hörte ich, daß Strolz in der Zwischenzeit bei Blau in München gewesen war, dort gesagt hatte, er käme von mir, und in meinem Namen Material über die Rechtsleute von Blau gekauft hatte. Das Geld dazu hatte er übrigens nicht von der kommunistischen Partei. – Blau, der nicht wußte, daß Strolz selbst ein Spitzel war und sein Doppelspiel entlarvt hatte, wollte den Strolz zur Bestätigung, daß er unter der Maske eines Spitzels für die Kommunisten arbeite.
„Unten auf der Straße trat ein unbekannter Mann zu mir und sagte, wir sollten den Blau festhalten, bis er einen Münchner Genossen gebracht habe, der bestätigen könne: Blau habe den Auftrag, in der Schweiz den Genossen _Platten für 80000 M. zu ermorden_.“
R.-A. Dr. S. Weinberg:
„Tatsächlich finden sich in den Briefen des Blau Entwürfe und Kopien einer Korrespondenz mit schweizerischen Offizieren.“
Zeuge Leuschner:
„Um die Leute nicht noch mehr zu erregen, sagte ich dem Mann, er solle nur ruhig sein. Der Mann fuhr dann mit Hoppe fort, angeblich, um den Strolz zu holen. In der Zwischenzeit gelang es mir, die Leute zu besänftigen und die meisten gingen nach Hause. Als Hoppe dann erfolglos zurückkam, hielt ich die Angelegenheit eben für erledigt und ging auch schlafen – denn solche Entlarvungen passierten damals nicht allzu selten, und, wenn im ersten Moment Unbedachtes vermieden wurde, war die Gefahr vorüber.“
R.-A. Dr. S. Weinberg:
„Das Zwischenspiel mit dem Münchner ist mir neu.“
Zeuge Leuschner:
„Ja; ich habe der Versammlung nichts darüber gesagt, sondern die Meinung aufrechterhalten, daß es sich um Strolz handele. Als dann der Münchner nicht kam, hatte ich erst recht keinen Anlaß, zu reden.
„Ich habe dann von Blau erst wieder gehört, als die Nachricht seines Todes in der Zeitung stand. An diesem Tage, während ich aus war, _kam Strolz_ zu meiner Frau und sagte ihr, _wir müßten verschwinden_. Er gab meiner Frau einen Fahrtausweis für sechs Personen. Ich konnte mir dieses Vorgehen nicht recht erklären; kam dann zu dem Resultat, daß nicht Strolz auf eigene Faust, sondern irgendwelche Behörden die Hand im Spiele hatten – und glaubte, daß es auf mich abgesehen war. Da zog ich es vor, zu fliehen.“
Vorsitzender:
„Von einem Todesurteil der Versammlung gegen Blau ist Ihnen nichts bekannt?“
Zeuge Leuschner:
„Nein. Derartige Geschichten sind Erfindung.“
Vorsitzender:
„Kennen Sie einen gewissen Samson?“
Zeuge Leuschner:
„In der ersten Nacht, in der ich in Haft war, wurde ich plötzlich in eine andere Zelle gebracht. In dieser befand sich Samson. Ich hatte sofort heraus, daß er ein Spitzel war, und ließ mich nicht mit ihm ein. Auch sein Angebot, mir Nachrichten nach außerhalb zu befördern, lehnte ich ab. Die Aussagen, die Samson am nächsten Tage dem Kriminalkommissar machte, sind erlogen.“
Der nächste Zeuge Thiessen war Referent in der Mittenwalder Straße. Er hat von Leuschner einige dem Blau abgenommene Papiere erhalten und später vernichtet. Auch dieser Zeuge wurde durch den Spitzel Samson der Mittäterschaft bezichtigt und schwer belastet. Der Zeuge kennt den Samson daher, daß er ihm als bedürftiger Kommunist vorgestellt wurde; er hat ihn auch mit Geld unterstützt und verpflegt. Seine Aussagen ergeben nichts Neues. Samson selbst war nicht erschienen.
Der Zeuge Dahms wurde ebenfalls von Samson der Mittäterschaft bezichtigt. Er wurde daraufhin aus Dänemark, wo er sich damals aufhielt, herbeigeschafft. Er erklärte, von der ganzen Sache gar nichts zu wissen und völlig unschuldig und unberechtigt hineingezogen zu sein. Seine Angelegenheit gibt Anlaß zu Auseinandersetzungen zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft derart, daß der Vorwurf erhoben wurde, die Untersuchungsbehörde könne wohl unschuldige Kommunisten aus Dänemark herbeischaffen, aber es gelänge ihr nicht, die der Mittäterschaft dringend verdächtigen Polizeispitzel Toifl, Strolz und Schreiber aus Deutschland resp. der Schweiz vor Gericht zu bringen (3. und 6. Verhandlungstag).
Die Vereidigung des Leuschner wird wegen Verdachtes der Mittäterschaft vom Gericht abgelehnt.
Bei dem Zeugen Georg Pohl haben Hoppe und Blau die Nacht vor dem Mord verbracht. Der Zeuge hat in der Voruntersuchung sehr belastende Aussagen über Hoppe und Winkler gemacht. Bei seiner Vernehmung (4. Verhandlungstag) berichtet er nochmals die Vorgänge in der Versammlung und auf der Straße. Blau habe erklärt, er werde sich rechtfertigen – und er werde nicht eher von den Genossen weggehen, bis er sich gerechtfertigt habe. Da Blau kein Quartier hatte, habe er seine Wohnung zur Verfügung gestellt.
Vorsitzender:
„Blau wurde also nicht gefangen gehalten?“
Zeuge Gg. Pohl:
„Nein. Er wollte uns nicht verlassen, ehe alles klargestellt sei.“
Der Zeuge erzählt weiter die bekannten Vorgänge: wie er am nächsten Tage Blau und Hoppe bis zur Winklerschen Wohnung in der Großbeerenstraße begleitet habe; dann nach Hause gegangen sei; dann am späteren Abend wieder zurückgekommen sei, um zu erfahren, was aus der Sache geworden sei. Auf der Straße habe er Schröder getroffen, bei dem er plaudernd stehengeblieben sei; nach einer Weile sei ein Mann gekommen, der sie aufforderte, zu helfen. Da sei Schröder weggegangen und er habe gesehen, wie eine Gruppe von Leuten an die Brücke kam und ein Paket ins Wasser warf. Erst später habe er die Erklärung dieser Vorgänge erfahren.
Vorsitzender:
„In der Voruntersuchung haben Sie Fichtmann als einen der Männer bezeichnet, die aus dem Hause traten.“
Zeuge Pohl, nach Gegenüberstellung mit Fichtmann:
„Ich kann diese Aussage nicht aufrechterhalten, denn es war dunkel und ich stand auf der anderen Seite der Straße.“
Es folgt ein mehrstündiges Kreuzverhör, in dem die Protokolle der Voruntersuchung einzeln durchgegangen werden. Der Zeuge Pohl kann sich an manches nicht mehr erinnern, andere Angaben zieht er zurück, andere bezeichnet er als unwahr.
Staatsanwalt:
„Sind Sie von kommunistischer Seite beeinflußt oder bedroht worden?“
Zeuge Pohl:
„Nein.“
R.-A. Th. Liebknecht:
„Fühlten Sie sich in der Voruntersuchung zu Ihren Aussagen gepreßt oder gedrängt?“
Zeuge Pohl:
„Vielleicht durch die Aussicht freizukommen ... Aber die Hauptsache ist, ich war völlig zusammengebrochen und wußte nicht mehr, was ich sagte. Ich dachte nur daran freizukommen und sagte zu allem ‚Ja, ja‘!“