Der Mord am Polizeiagenten Blau

Part 6

Chapter 63,499 wordsPublic domain

Gefängnisarzt Dr. Hirsch sowie der Gerichtsarzt Dr. Strauch widersprachen (am 8. Verhandlungstag) diesem Gutachten: die Suggestibilität des Hoppe sowie die erbliche Belastung des Fichtmann könnten zwar zugegeben werden; aber sie seien nicht so bedeutend, daß man eine Störung der Persönlichkeit anzunehmen brauche. Nach dem Ergebnisse ihrer Untersuchung hielten sie beide Angeklagte für zurechnungsfähig im Sinne des Gesetzes und könnten bei Bejahung der Schuldfragen eine zu berücksichtigende Beschränkung der Willensfreiheit nicht zuerkennen.

Auch Dr. Lehnsen kann dem Fichtmann den § 51 Str.G.B. nicht zubilligen. Über Hoppe sagt er aus, nachdem er einen von diesem geschriebenen Lebenslauf verlesen hat: Hoppes Denkablauf und Darstellungsmöglichkeiten seien völlig klar und absolut logisch. Er könne aus seiner alten praktischen Erfahrung aus dieser und seinen sonstigen Beobachtungen auf einen klaren, überlegten und eher energischen Menschen schließen: und es sei gar nicht erwiesen, daß ein hypnotisch leicht zu beeinflussender Mensch auch im täglichen Leben leicht zu beeinflussen sei. Das seien zweierlei Dinge, und, nachdem im Fall Blau weder eine Affekthandlung noch eine Massenpsychose vorliege, müsse er nach seinem Augenschein urteilen: „Ich kann nicht zugeben, daß hier eine Willensbeschränkung vorliegt!“

* * * * *

Die Eltern des Hoppe sagen übereinstimmend aus (6. Verhandlungstag), ihr Sohn sei immer gutartig, leicht lenkbar und weichherzig gewesen. In seiner Kindheit habe er öfter an Ohnmachtsanfällen gelitten und es sei wohl möglich, daß seine Gesundheit im Grunde weniger kräftig und weniger widerstandsfähig sei, als es den Anschein erwecke. Irgendwelche Neigung zu Gewalttätigkeit oder zu Härte hätten sie niemals feststellen können, eher sei Gutmütigkeit und Freundlichkeit der Grundzug seines Wesens.

Ähnlich äußern sich die Zeugen Heilmann, Hopfe und Holland, die den Angeklagten seit langem kennen und seine Freunde sind. Sie halten es für ausgeschlossen, daß Hoppe irgend jemandem etwas zuleide täte; sie waren Zeugen der mit ihm vorgenommenen hypnotischen Experimente und bestätigen seine Aussagen darüber. Sie glauben aber, daß ihr Freund vielleicht infolge dieser Veranlagung ein unschwer zu beeinflussender Mensch ist.

Lazarettdirektor Richter hatte den Hoppe mehrere Monate als Kranken in seinem Lazarett. Da er hörte, daß der junge Mann Kommunist sei, habe er sich selbst an Hoppe gewandt, ihn beobachtet und sich eingehend mit ihm unterhalten. Er habe aber sofort feststellen können, daß er einen guten, weichherzigen Menschen vor sich habe – und auch späterhin dieses Urteil nur bestätigt gefunden: Hoppe übte auf seine Kameraden den günstigsten Einfluß und auch die Wärter waren mit ihm sehr zufrieden, äußerten sich sogar sehr anerkennend. Er persönlich traue dem Hoppe nicht zu, daß er sich an einer Gewalttat beteiligt habe. Er betone übrigens, daß er selbst Angehöriger der deutschen Volkspartei sei (7. Verhandlungstag).

Der Zeuge Ernst Fothenhauer ist der Mann, der den Hoppe hypnotisiert hat. Er erzählt (4. Verhandlungstag) die schon bekannten Umstände und kommt zu dem Schluß, daß Hoppe sehr wohl unter dem Einfluß Anderer Dinge verrichten könne, für die er nicht verantwortlich ist.

Die Vernehmung des Winkler.

Als letzter Angeklagter wird der Schneider Willi Winkler vernommen. Er sagt am 2. Verhandlungstage aus:

„Ich habe mich mit vierzehn Jahren der Arbeiterjugend angeschlossen und dort meinen Freund Hoppe kennen gelernt.

„Ich bin Gegner der kapitalistischen Wirtschaftsordnung, weil ich sie für ungerecht halte; ich bin überzeugt, daß die Zeit des Kapitalismus abgelöst wird durch ein den Bedürfnissen besser angemessenes System: in diesem Sinne bin ich Anhänger der kommunistischen Weltanschauung, ohne indes einer bestimmten Partei anzugehören. Auch bin ich kein Anhänger der Propaganda der Tat.

„Zur Sache selbst erkläre ich: ich habe die Wohnung meiner Eltern meinem Freund Hoppe zu einer Sitzung zur Verfügung gestellt. Ich nahm an, daß es eine Besprechung sei, an der Führer teilnähmen, die illegal lebten und gezwungen seien, sich zu verbergen. Infolgedessen drang ich nicht in meinen Freund um Details, sondern übergab die Schlüssel und ging für die Nacht zu einem Bekannten; am anderen Morgen fuhr ich nach Treptow zu meinen Eltern, die dort ein Laubengrundstück besitzen.

„Erst später hat mir Hoppe erzählt, was sich in der Wohnung zugetragen hat.“

* * * * *

Damit ist die Vernehmung der Angeklagten beendigt. Es folgen noch eine Reihe von Fragen, durch die einzelne Kleinigkeiten des bisher Geschilderten klargestellt werden – ohne wesentlich Interessierendes zu bringen.

Blau.

In den bisherigen Seiten kamen die Angeklagten zu Wort und ihre Leumunds- und Entlastungszeugen. Nicht alles ist klargestellt und in vielem hat es den Eindruck, daß die Angeklagten entweder selbst nichts wissen oder verschweigen. Aber der Verlauf der Verhandlung, statt zu erhellen, wird immer dunkler: um einigermaßen Übersicht zu erhalten, ist es nötig, Einiges über die unklare Persönlichkeit des Blau vorauszuschicken.

Kriminalkommissar Dr. Riemann (3. Verhandlungstag): Blau war Agent der antibolschewistischen Liga und war besonders innerhalb der kommunistischen Partei tätig. In seinem nachgelassenen Gepäck wurden noch Berichte an die Liga gefunden.

Zeuge Blumenfeld, seinerzeit Leiter der Rechtsschutzstelle der Unabhängigen Sozialdemokratischen Partei in München (4. Verhandlungstag): daß Blau sich als politischer Flüchtling an ihn gewandt und um Unterstützung gebeten habe; auch mehrfach solche erhalten habe.

Kriminalkommissar Trettin (3. Verhandlungstag): bei der Münchener Polizei war bekannt, daß Blau ein Doppelspiel treibt und auch den Kommunisten Material liefert; er wurde deshalb am 2. Juli 1919 aus München ausgewiesen und begab sich um Hilfe zur Rechtsschutzstelle der U. S. P. D. Dort nahm sich Herm seiner an und brachte ihn in ein Krankenhaus, bezahlte auch seine Rechnung.

Rechtsanwalt Dr. Siegfried Weinberg stellte aus den Gerichtsakten folgendes fest (5. Verhandlungstag):

Blau war während der Januarkämpfe 1919 Kommandant der revolutionären Besetzung der Büxenstein’schen Druckerei in Berlin und forderte die Arbeiter, auf „bis zum letzten Blutstropfen gegen die Regierungstruppen zu kämpfen“. Während der Erstürmung des Gebäudes verschwand Blau unter Mitnahme von 4000 M. Löhnungsgeldern. – In den Gerichtsakten ist Blau als Rädelsführer bezeichnet; er war „nicht auffindbar“; Anklage wurde nicht erhoben;

Blau beschlagnahmte im Januar 1919 ein Auto des Berliner Magistrats;

Blau versuchte von einer militärischen Nachrichtenstelle 500 M. zu erpressen, indem er mit dem Gericht drohte;

Blau bezog für seine Spitzeltätigkeit von der „Eisernen Schar“ ein Monatsgehalt von 530 M.

Der Vorsitzende erklärt, daß dies den Tatsachen entspricht.

Und endlich Kriminalkommissar Dr. Trettin (5. Verhandlungstag): „_Blau war ein Lump; das steht wohl fest._“

* * * * *

Die Nachprüfung dieser und die Erbringung weiterer Beiträge zur Charakteristik und Vergangenheit des Blau wurde vom Gericht abgelehnt, da sie für die Beurteilung der Schuldfragen nicht in Betracht kämen. In den Plädoyers findet sich noch einiges hierüber.

Die Tat. – Zeugen und Kriminalbeamte. – Der Spitzel Schreiber.

Die ersten Spuren, welche die Polizei im Falle Blau auffand, wiesen nach München; zu ihrer Aufhellung wurde Kriminalkommissar Trettin dorthin gesandt. Dessen Aussage lautete (3. Verhandlungstag):

„Ich suchte in München nach dem Agenten Schreiber, der mir von Berlin als Gewährsmann genannt war. Ich fand ihn in der Polizeidirektion in Schutzhaft.“

R.-A. Th. Liebknecht:

„Darf ich fragen in welcher Angelegenheit?“

Kr.-K. Trettin:

„Es handelte sich um einen _Mord_ in einem Walde bei München –“

Der Zeuge erzählt, was ihm von dieser Sache in Erinnerung ist.

R.-A. Th. Liebknecht:

„Ich bitte zu beachten, daß die Technik dieses Mordes genau der des Überfalls des Spitzels Toifl auf Orlowsky entspricht!“

Kr.-K. Trettin:

„Dem Schreiber war der Spitzel Blau bekannt; ebenso der Polizeidirektion München, die auch wußte, daß Blau ein Doppelspiel trieb – indem er beiden Seiten Material verkaufte. Aus diesem Grunde wurde Blau auch in Schutzhaft genommen.“

R.-A. Dr. Rosenfeld:

„Geschah dies nicht eher, um politische Gefangene zu bespitzeln?“

Kr.-K. Trettin:

„Blau war ja als unzuverlässig bekannt! Er wurde am 2. Juli 1919 mit Ausweisungsbefehl aus der Haft entlassen. – In meinen weiteren Angaben folge ich den Aufklärungen, die mir Schreiber gab, und betone, daß Schreiber mir einen glaubwürdigen Eindruck machte.

„Blau begab sich zur Rechtsschutzstelle der U. S. P. D. in München, die damals von dem Studenten Blumenfeld geleitet wurde. Dieser war selbst Terrorist und Schreiber erzählte mir den Hergang einer Vereidigung in der Wohnung des Blumenfeld, an der er selbst teilnahm.

„Dabei waren acht Genossen in einem dunklen Raume versammelt; auf dem Tisch stand eine Schale mit rötlicher Flüssigkeit, die, angezündet, das Zimmer mit magischem Licht schwach erhellte. Nach einleitenden Fragen und Erklärungen wurde auf diese Formel vereidigt: „Ich schwöre der kommunistischen Partei Treue und schwöre, in Not und Gefahr nicht vom Platze zu weichen.“

Zeuge Blumenfeld (4. Verhandlungstag):

„Ohne auf eine Kritik der geschilderten Formalitäten einzugehen, möchte ich betonen, daß ich Mitglied der Unabhängigen sozialdemokratischen Partei bin und nicht wüßte, wieso ich jemanden auf die kommunistische Lehre und Praxis vereidigen sollte!“

R.-A. S. Weinberg (zu Trettin):

„Ist das die Glaubwürdigkeit Ihres Gewährsmannes?“

Kr.-K. Trettin:

„Soweit ich Schreibers Angaben nachprüfen konnte, erwiesen sie sich als richtig. – In der Rechtsschutzstelle der U. S. P. D. wurde Blau unterstützt. Von Herm, den er dort kennen lernte, wurde er sogar in einem Krankenhaus untergebracht; seine dortige Rechnung bezahlte Herm.“

Vorsitzender:

„Das scheint nicht dafür zu sprechen, daß Blau als Spitzel erkannt war?“

Kr.-K. Trettin:

„Anfänglich war er es auch nicht. – Am 29. Juli reisten Blau, Herm, Schreiber und ein gewisser Schuster nach Leipzig: im Laufe der Fahrt teilte Herm dem Schreiber mit, daß Blau ermordet werden solle.“

Zeuge Blumenfeld (4. Verhandlungstag):

„Ich kann dazu Näheres sagen: Beide, sowohl Blau wie Schreiber, wandten sich an die Rechtsschutzstelle um Unterstützung und erhielten auch Geld.“

Vorsitzender:

„Im Kassenausweis der Rechtsschutzstelle sind mehrere Beträge (30, 40 und 250 M.) als ‚in Sachen Blau‘ aufgeführt; sind das die Unterstützungsgelder?“

Zeuge Blumenfeld:

„Ja. – Schreiber ersuchte uns, ihm Arbeit zu verschaffen und Herm wollte das in seiner Heimat Hötensleben versuchen: das war der Anlaß der Reise! Blau bot sich dem Herm als Spitzel an; ich habe dann selbst mit Blau gesprochen, doch ohne Erfolg. Ich konnte nichts von ihm erfahren. Später klammerte sich Blau an Herm und wollte von ihm nach Berlin mitgenommen werden; Herm klagte mir, daß er ihn nicht los werden könne. In der Nacht vor seiner Abreise schlief Blau bei mir: von einem Mordplan gegen ihn ist mir nichts bekannt.“

Staatsanwalt:

„Warum sollte Blau nach Berlin gewollt haben?“

Zeuge Blumenfeld:

„Ich weiß es nicht. – Heute bin ich geneigt anzunehmen: weil er in München unmöglich war! Er bekam von seinen Auftraggebern keine Unterstützungen mehr, ihm fehlten die Mittel, allein zu reisen.“

– Der Staatsanwalt beantragt, den Zeugen Blumenfeld wegen Verdacht der Teilnahme am Mord nicht zu vereidigen. Das Gericht beschließt, die Vereidigung vorläufig bis zur Gegenüberstellung mit Schreiber auszusetzen (4. Verhandlungstag). –

Kr.-K. Trettin:

„Blau, Herm, Schreiber und Schuster kamen am 30. Juli in Leipzig an.“

Vorsitzender:

„Am 30. Juli wurde in Leipzig ein _Brief an das „Berliner Tageblatt“_ aufgegeben, in dem die Ermordung des Blau angekündigt wurde. Von wem stammt dieser Brief?“

Kr.-K. Trettin:

„Das ließ sich nicht mit Bestimmtheit sagen; wahrscheinlich von Schuster.“

R.-A. Dr. Rosenfeld:

„Nicht von Schreiber?“

Kr.-K. Trettin:

„Schreiber wußte nichts von dem Briefe und leugnete, ihn geschrieben zu haben. Von Leipzig wurde nach Magdeburg gefahren, wobei Schreiber den Blau warnte. Diese Warnung scheint Blau nicht ernst genommen zu haben. In Magdeburg trennten sich die vier: Herm und Schuster fuhren ab und ließen Blau und Schreiber allein.“

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Das spricht nicht sehr für einen Mordplan, daß man das Opfer allein läßt! Außerdem: da Schreiber nach seinen eigenen Angaben von einem Mordplan wissen wollte: jetzt, wo er allein mit Blau war, hätte er ihn doch verhindern können?“

Vorsitzender:

„Auch ich finde die Aussage des Schreiber in diesem Punkte psychologisch recht unwahrscheinlich!“

R.-A. Th. Liebknecht:

„Bestand etwa eine persönliche Feindschaft zwischen Schreiber und Blau.“

Kr.-K. Trettin:

„Mir ist nichts darüber bekannt.“

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„In den Akten befindet sich ein Brief des Blau an die antibolschewistische Liga, worin _Blau den Schreiber als Spartakisten denunziert_. Hat vielleicht Schreiber von dieser Absicht des Blau gewußt?“

Kr.-K. Trettin:

„Mir ist nichts darüber bekannt.“

R.-A. Dr. S. Weinberg (zu Kr.-K. Trettin):

„Und was sagen Sie zu diesem Brief des Blau?“

Kr.-K. Trettin:

„Es kommt vor, daß die Spitzel gegenseitig versuchen, sich der Konkurrenz zu entledigen. Man muß immer vorsichtig mit ihren Angaben sein. – Ich fahre fort mit der Erzählung des Schreiber:

„Herm und Blau hatten verabredet, sich am 31. Juli am Bahnhof Halle zu treffen. Schreiber selbst trennte sich von Blau und kam am 31. nach Hötensleben, wo er sich zu den Eltern des Herm begab. Herm traf am 2. August allein in Hötensleben ein und erzählte, er käme aus Berlin und für Blau sei gesorgt.

„Am 3. August schrieb Herm einen Brief an die Frau Kaltenhauser in München und gab ihn dem Schreiber zur Beförderung. Indem er ein leeres Kouvert aufgab und die Einschreibequittung als Beleg vorzeigte, unterschlug Schreiber den Brief und sandte ihn an die Fahndungsabteilung München ein.“

– Der Wortlaut dieses Briefes ist in der Anklageschrift enthalten; er wird zur Verlesung gebracht. Rechtsanwalt Dr. S. Weinberg weist darauf hin, daß der Name der Kaltenhauser, die Herms Quartierwirtin war, falsch geschrieben sei – was wohl erwägen lasse, ob nicht der ganze Brief eine Fälschung des Schreiber sei.

Die beiden Zeugen Vater und Bruder des Herm erklären übereinstimmend, daß der Verlauf in Hötensleben gerade umgekehrt gewesen sei:

„Herm traf am 1. August in Hötensleben ein, – was leicht festzustellen ist, da er sich sofort persönlich beim Gemeindeamt meldete. Aber Schreiber kam erst drei bis vier Tage später!“

Trotzdem beide Zeugen (wegen ihrer Verwandtschaft mit dem beschuldigten Herm) nicht vereidigt zu werden brauchen, verlangen sie, ihre Aussage eidlich zu erhärten.

Kr.-K. Trettin (hierüber befragt):

„Ich kann hier nur die Aussagen des Schreiber wiederholen und angeben, daß diese der Polizei die Aufklärung des Mordes ermöglicht haben. – Als der Tod des Blau in den Zeitungen stand, wurde Herm sehr erregt und sprach sofort von Mord. Er bat den Schreiber, ihn doch nicht zu verraten und fuhr mit ihm nach Magdeburg zu dem Parteisekretär der U. S. P. D. Peters; dort verlangte Herm, daß die Aufzeichnungen über Blau vor seinen Augen vernichtet würden, was auch geschah.“

Der Zeuge Peters erklärt (am 4. Verhandlungstag) diesen Bericht des Schreiber für erlogen: er habe niemals Aufzeichnungen über Blau oder einen Mordplan gegen ihn besessen, sie also auch nicht vernichten können. Herm sei mit Schreiber bei ihm gewesen und habe ihm den Schreiber als Flüchtling vorgestellt; dieser habe auch 10 M. aus der Unterstützungskasse erhalten. Andere Beziehung habe er zu der ganzen Angelegenheit nie gehabt. – Trotz Widerspruchs des Staatsanwalts beschließt das Gericht nach kurzer Beratung, diesen Zeugen zu vereidigen.

Kr.-K. Trettin:

„Herm war wegen der Blau-Affäre dauernd beunruhigt und reiste nach einigen Tagen nach München ab. Schreiber blieb noch – und machte mir über seine eigene Abreise aus Hötensleben Angaben, die allerdings sehr unglaubwürdig sind. Er erzählte, daß er befürchtete, Herm würde in München die Briefunterschlagung erfahren; infolgedessen fühlte er sich nicht mehr sicher; ehe er sich aber entfernen konnte, wurde er von Freunden des Herm aufgespürt; diese Freunde waren anscheinend von München (Herm) aus auf ihn gehetzt und nur durch eine überstürzte und wilde Flucht gelang es ihm, sich vor den ihn verfolgenden und aus Revolvern auf ihn schießenden Gegnern zu retten.“

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Phantasie hat dieser Spitzel!“

Die Zeugin Frau Baumeister aus München erklärt (4. Verhandlungstag): Herm habe ihr den Blau als Spitzel bezeichnet; er habe ihr nach seiner Rückkehr nach München auch von der Ermordung Blaus erzählt; sie habe aber nicht den Eindruck gehabt, daß Herm der Mörder sei. In der weiteren Diskussion über von ihr gehörte Redewendungen anderer Münchner Genossen verwickelt sie sich zu ihren Angaben in der Voruntersuchung in Widersprüche, die sie mit ihrer Erregung erklärt.

Der nächste Zeuge ist Kriminalkommissar Maslack (3. und 4. Verhandlungstag).

Staatsanwalt:

„Sie stehen im Dienst der politischen Abteilung der Polizei?“

Kr.-K. Maslack:

„Ja.“

R.-A. Dr. Rosenfeld:

„Nach den bisherigen offiziellen Angaben soll doch eine sogenannte politische Abteilung nicht mehr bestehen?“

Kr.-K. Maslack:

„Die frühere politische Abteilung ist aufgelöst.“

R.-A. Dr. Rosenfeld:

„Aber Ihre Abteilung bearbeitet doch den politischen Teil?“

Kr.-K. Maslack:

„Es handelt sich hier um die Abteilung I A, die frühere Abteilung VII; diese Abteilung hat den inoffiziellen Namen ‚politische Abteilung‘.“

R.-A. Dr. Rosenfeld:

„So, so –“

Vorsitzender (zu Kr.-K. Maslack):

„Können Sie auf Grund Ihrer Kenntnis der Dinge die Garantie übernehmen, daß der Spitzel Schreiber, falls er vor Gericht erscheint, nicht von kommunistischer Seite gefährdet wird?“

Kr.-K. Maslack:

„Die Kriminalpolizei kann nur das Menschenmögliche tun.“

R.-A. Th. Liebknecht:

„Diese Garantie – was kommunistische Angriffe betrifft – übernehme ich.“

Kr.-K. Maslack berichtet dann über die Nachforschungen, die er gemeinsam mit Schreiber in Magdeburg, Hötensleben und anderen Orten anstellte.

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Das war nach den Aufklärungen, die Schreiber dem Kriminalkommissar Trettin gegeben hatte?“

Kr.-K. Maslack:

„Ja.“

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Schreiber war also inzwischen aus der ‚Schutzhaft‘ wegen der vorhin erwähnten Mordsache entlassen?“

Kr.-K. Maslack:

„Ja.“

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„So, so –“

Der Zeuge Maslack berichtet dann, daß die von ihm erzielten Ergebnisse im wesentlichen die Angaben des Schreiber bestätigt haben, so wie sie schon Kr.-K. Trettin schilderte. Wegen einiger Punkte, wie der Ankunft des Herm und Schreiber in Hötensleben, kommt es zu erneuten Kontroversen. Wesentlich Neues bringt der Zeuge nicht.

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Wieviel Geld hat Ihre Behörde dem Schreiber für seine Bemühungen gezahlt?“

Kr.-K. Maslack:

„Die Auslagen für Reise und Aufenthalt.“

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Darüber hinaus hat er keine Beträge erhalten?“

Kr.-K. Maslack:

„Nein ...“

Vorsitzender:

„Zeuge Maslack, ich mache Sie darauf aufmerksam, daß Sie unter Eid aussagen!“

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Sie können also bestimmt unter Ihrem Eid aussagen, daß der Spitzel Schreiber von Ihrer Behörde keine weiteren Gelder empfangen hat?“

Kr.-K. Maslack:

„_Wenn die Frage in so bestimmter Form gestellt wird, so verweigere ich die Aussage._“

R.-A. Dr. Rosenfeld:

„Mit welcher Berechtigung?“

Kr.-K. Maslack:

„Ich habe von meiner Behörde nicht so weitgehende Befugnis erhalten.“

Der Vorsitzende verliest die Mitteilung des Polizeipräsidiums, nach welcher der Kriminalkommissar Maslack aussagen darf, soweit nicht die Interessen des Deutschen Reiches gefährdet werden.

R.-A. Dr. Rosenfeld:

„Hat also der Schreiber noch Geld erhalten?“

Kr.-K. Maslack:

„Ja: er nutzte wohl auch die Konjunktur aus, um Zeugenspesen zu erhalten.“

R.-A. Dr. Rosenfeld:

„Wie hoch war die Summe, die Schreiber erhalten hat?“

Kr.-K. Maslack:

„Darüber verweigere ich die Aussage.“

R.-A. Dr. Rosenfeld:

„Ich frage den Zeugen, ob er der Ansicht ist, daß die Interessen des Deutschen Reiches durch die Nennung der an Schreiber gezahlten Summen gefährdet sind?“

Kr.-K. Maslack:

„Die Entscheidung darüber steht mir nicht zu.“

R.-A. Th. Liebknecht:

„Dann müssen die Beträge recht erheblich gewesen sein.“

Staatsanwalt:

„Ich beantrage, diese ganze Frage als unerheblich zu beanstanden.“

R.-A. Dr. Rosenfeld:

„Die Frage ist insofern erheblich, als von der Höhe der Summe abhängt, in wieweit man diesem Zeugen Schreiber Glauben schenken darf. Es ist derselbe Schreiber, der vom Gericht 4000 M. fordert!“

Während das Gericht über den Antrag des Staatsanwalts berät, erklärt Kr.-K. Maslack sich bereit, die Frage zu beantworten. Das Gericht beschließt trotzdem, die Frage als unerheblich zurückzuweisen: weil ja allgemein bekannt sei, daß Agenten von der Polizei auch bezahlt würden.

R.-A. Th. Liebknecht:

„Ist dem Zeugen ein Leutnant Siebel bekannt, der Abteilungsleiter der antibolschewistischen Liga ist?“

Kr.-K. Maslack:

„Nein.“

R.-A. Th. Liebknecht:

„Sie können das unter Eid aussagen?“

Kr.-K. Maslack:

„Es ist möglich, daß ich ihn unter anderem Namen kenne.“

R.-A. Th. Liebknecht:

„Ist dem Zeugen der Leiter der Agentenabteilung der antibolschewistischen Liga bekannt?“

Staatsanwalt:

„Ich beantrage, auch diese Frage als unerheblich zu beanstanden.“

R.-A. Th. Liebknecht:

„Die Frage ist deshalb erheblich, weil Leutnant Siebel mit den hier genannten Spitzeln zu tun hatte!“

Der Gerichtsbeschluß lehnt die Frage mit der Begründung ab: sie sei nicht gestellt, um zur Aufklärung der Mordtat beizutragen, sondern habe nur politische Bedeutung.

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Ist dem Zeugen bekannt, daß Blau während der Januarkämpfe 1919 im _Auftrag der Polizeibehörde_ als Lockspitzel die Büxensteindruckerei besetzte und ein Magistratsauto beschlagnahmte?“

Kr.-K. Maslack:

„Nein.“

R.-A. Th. Liebknecht:

„Ist dem Zeugen der Spitzel Strolz bekannt?“

Kr.-K. Maslack:

„Nein.“

R.-A. Th. Liebknecht:

„Gar nicht bekannt?“

Kr.-K. Maslack:

„Jedenfalls nicht unter seinem Namen.“

R.-A. Th. Liebknecht:

„Sind denn die Spitzel im allgemeinen auch der Polizei nur unter ihrer Nummer bekannt?“

Der Vorsitzende beanstandet diese Frage und das Gericht lehnt die Zulassung ab: weil die Frage nur gestellt sei, um aus politischen Gründen die Hilfsmittel der Polizei kennen zu lernen.

* * * * *

Am fünften Verhandlungstage gibt der Vorsitzende zu dieser Sache bekannt, daß das Gericht seine am Vortage gefaßten Beschlüsse betreffs Beanstandung der drei Fragen nunmehr aufhebe und deren Beantwortung nachträglich zulasse.

R.-A. Dr. Rosenfeld:

„Ich bitte um Auskunft, auf Grund welcher Anregung das Gericht zu dieser Änderung seiner Beschlüsse gekommen ist.“

Vorsitzender:

„Auf Grund keiner Anregung, sondern aus eigenem Antrieb.“

Kr.-K. Maslack:

„Der Spitzel Schreiber hat außer Fahrt- und Verpflegungsgeld von meiner Behörde in der Zeit vom 13. bis 25. August 1919 eine Extravergütung von 700 M. erhalten. Ob er noch von anderen Dienststellen bezogen hat, weiß ich nicht.“

Kr.-K. Trettin:

„Ich erkläre, daß ich dem Schreiber kein Geld gezahlt habe.“

Kr.-K. Maslack:

„Die leitenden Herren der antibolschewistischen Liga, Leutnant Siebel und Bachmann, kenne ich nicht. (7. Verhandlungstag.) Die Beantwortung der dritten Frage, ob die Spitzel uns nur mit Nummern bekannt sind, wird mir von meiner vorgesetzten Behörde verboten, da es dem Wohle des Staates widersprechen würde, wenn die Einrichtungen der Polizei öffentlich bekannt gegeben würden.“