Der Mord am Polizeiagenten Blau
Part 5
Staatsanwaltschaftsrat Dr. Ortmann:
„Der Untersuchungsrichter hat keinen Anlaß gesehen, gegen die Zeugen einzuschreiten oder ihre Glaubwürdigkeit zu bezweifeln – und ich stelle dem Urteile des Gerichts anheim, ob nicht viel eher die Drohungen der Kommunisten und die Angst vor Terrorakten Ursache sind, daß die Zeugen ihren Aufenthalt verheimlichen. Aber die Staatsanwaltschaft will alles tun, diesen Mord aufzuklären: ich werde die von der Verteidigung genannten Wege beschreiten und nochmals alles versuchen, des Zeugen Schreiber habhaft zu werden.“
Die Entscheidung über den Beweisantrag wird infolgedessen vertagt, – doch ist es geraten, den weiteren Verlauf gleich hier zu berichten:
Am zweiten Verhandlungstag teilt der Staatsanwalt mit, daß seine Recherchen nach Schreiber erfolglos waren; er habe sich sofort an die Polizeidirektion München gewandt und nochmals die Antwort erhalten: der Zeuge sei seiner Zeit nach Lindau abgeschoben worden, sein Aufenthalt in der Schweiz oder sonstwo sei unbekannt. Ebenso sei die telegraphische Anfrage bei der Polizeidirektion Zürich und dem deutschen Generalkonsulat Zürich bisher vergeblich gewesen. R.-A. Dr. S. Weinberg rät, Herrn von Saldersberg von der antibolschewistischen Liga in Berlin um Auskunft anzugehen.
Zu Beginn des vierten Verhandlungstages, Montag, 28. Juni, verliest der Staatsanwalt ein neues Telegramm des deutschen Generalkonsuls in Zürich, an den er sich gewandt hatte. Das Konsulat teilt mit, daß Walter Schreiber gefunden sei und sich bereit erklärt habe, unter bestimmten Voraussetzungen vor Gericht zu erscheinen; er verlange 4000 M., ferner für jeden Tag Aufenthalt 20 schw. Franken Entschädigung, sowie freie Fahrt und freie Verpflegung; ferner polizeilichen Schutz während der Fahrt und vor Gericht, und außerdem Erlaubnis zum Waffentragen. Schreiber behauptete, die Münchner Polizei sei ihm die 4000 M. noch schuldig und erst, wenn diese Schuld beglichen sei, sei er zu weiteren Diensten bereit.
Rechtsanwalt Th. Liebknecht:
„Ich muß sagen, daß mir eine derartige Schamlosigkeit noch nicht begegnet ist; ich finde das Vorgehen dieses Spitzels unerhört; doch stelle ich es dem Ermessen des Gerichts anheim, ob es auf eine derartige Erpressung sich einlassen will. Ich betone nur noch, daß dies die Leute sind, die nach Ansicht des Herrn Staatsanwalts nicht erscheinen aus Angst vor Terrorakten!“
Staatsanwalt:
„Leider besteht keine gesetzliche Handhabe, den Zeugen hierher zu schaffen; ich sehe also keinen anderen Weg als auf diese Bedingungen einzugehen.“
Rechtsanwalt S. Weinberg:
„Ich muß gegen die Zahlung von 4000 M. protestieren; eine derartige Zahlung wird nie den Verdacht abschütteln können, Bestechungsgeld zu sein; ich bitte das Gericht dieses Moment nicht zu unterschätzen.“
Staatsanwalt:
„Wenn das Gericht die Zahlung ablehnt, die Staatsanwaltschaft wird nichts unterlassen, diesen wichtigen Zeugen zur Vernehmung zu bringen! Dann wird die Staatsanwaltschaft diese Summe von sich aus, aus einem ihr zur Verfügung stehenden Dispositionsfonds erlegen.“
– Das Gericht beschließt nach kurzer Beratung, den Staatsanwalt zu ermächtigen, den Zeugen zu den geforderten Bedingungen beizubringen; das Gericht lehnt aber die Zahlung der 4000 M. ab.
Staatsanwalt:
„Dann werde ich diese Summe bereitstellen!“
Rechtsanwalt Dr. Rosenfeld:
„Ich möchte den Herrn Staatsanwalt bitten uns zu verraten, woher er die 4000 M. für den Schreiber nimmt. Nach meiner Kenntnis stehen der Justizbehörde keine Spitzelfonds zur Verfügung.“
Staatsanwalt:
„Ich verwahre mich gegen den Ausdruck Spitzelfonds. Ich habe keine Spitzelfonds unter mir; ich schaffe nicht den Spitzel, sondern den Zeugen Schreiber bei.“
Rechtsanwalt Dr. Rosenfeld:
„Ich wiederhole meine Frage, aus welchem Fonds die 4000 M. stammen?“
Vorsitzender Dr. Joel:
„Ich bitte die Unterhaltung über diesen Punkt zu schließen!“
Rechtsanwalt Dr. Rosenfeld:
„Ich behalte mir vor, die Frage nochmal anzuschneiden.“
– Drei Tage später, am Donnerstag, dem 1. Juli, liegt ein Telegramm des deutschen Generalkonsuls Zürich vor: Schreiber werde der Vorladung als Zeuge nur Folge leisten, wenn er die 4000 M. vor Antritt der Fahrt ausgehändigt erhalte.
Rechtsanwalt S. Weinberg:
„Es dürfte sich empfehlen, dem Schreiber die 4000 M. gleich zu schenken und auf sein Erscheinen zu verzichten.“
Staatsanwalt:
„Der Staatsanwaltschaft ist nach den vorhergegangenen Ausdrücken an dem Erscheinen des Zeugen sehr viel gelegen. Ich möchte versuchen, mich nochmal an das deutsche Konsulat Zürich zu wenden.“
Die Antwort lautete: Schreiber sei nur bereit nach Empfang der 4000 M. auf dem Konsulat in Zürich auszusagen; er käme nicht nach Deutschland. Weitere Bemühungen waren erfolglos und der Beweisantrag der Verteidigung wurde, wie am Schluß berichtet wird, schließlich abgelehnt.
Noch eine Episode ereignete sich, die zur übrigen Verhandlung nicht in Beziehung steht: am fünften Verhandlungstag, Dienstag, 29. Juni, wurde der Vertreter der Roten Fahne am Saaleingang angehalten und nach Waffen durchsucht. Rechtsanwalt Dr. Rosenfeld bemerkt zur Beschwerde des betreffenden Herrn, daß nur dieser durchsucht worden sei. Der Vorsitzende erklärt dazu, daß seine auf Überwachung und Kontrolle des Zuschauerraumes zielenden Anordnungen dahin zu ändern seien, daß die Pressevertreter künftighin unbehelligt blieben; die Kontrolle selbst sei er der Sicherheit der einzelnen Zeugen schuldig.
Die Vernehmung des Fichtmann. – Der Fall Orlowsky. –
Die Nachmittagssitzung des ersten Verhandlungstages eröffnet die Vernehmung des Angeklagten Max Fichtmann. Dieser verbüßte damals im Zuchthause Brandenburg eine langjährige Zuchthausstrafe, die im Oktober 1919 vom außerordentlichen Kriegsgericht wegen versuchter räuberischer Erpressung und versuchten Mordes an dem Edelsteinhändler Orlowsky verhängt worden war.
Rechtsanwalt Dr. S. Weinberg teilt zu dieser Sache mit, daß in dem Prozesse das Wiederaufnahmeverfahren schwebe (da Berufung gegen das Urteil des außerordentlichen Kriegsgerichts nicht möglich ist).
Der Angeklagte erklärt:
„Ich bin von Beruf Lederarbeiter und betrieb im vergangenen Jahre eine Schankwirtschaft in der Jüdenstraße. Ich bin Anhänger und Mitglied der KPD. (Kommunistische Partei Deutschlands); in meinem Lokale verkehrten viele Genossen, unter ihnen auch der jetzt als Spitzel entlarvte Toifl. Dieser gebärdete sich stets sehr extrem und propagierte die direkte Aktion; er hatte an mehreren Unternehmungen Anteil. So führte er einen Trupp, der in der Nacht vom 31. Juli zum 1. August 1919 am Molkenmarkt den Diamantenhändler Orlowsky verhaftete; Orlowsky wurde in einen Vorort verschleppt und um etwa 2000 M. beraubt; auch ein Schuß soll dabei gefallen sein. Nachher behauptete Toifl, ich hätte den Überfall geleitet und den Schuß abgegeben; auf sein Zeugnis hin wurde ich vom Kriegsgericht verurteilt – aber ich fühle mich völlig schuldlos. Vor dem Kriegsgericht sagte der Oberleutnant Graf Westarp aus, daß er dem Toifl Auftrag gegeben habe, mich zu überwachen und unschädlich zu machen: indem er mich in die Sache hineinzog, entledigte Toifl sich dieses Auftrags.
„Zum Fall Blau habe ich zu sagen: ich war am Abend des 2. August 1919 im Lokal von Obst in der Höchster Straße; von da bin ich zwischen 1 und 2 Uhr direkt nach Hause gegangen und habe mich schlafen gelegt. Von dem ganzen Hergang in der Großbeerenstraße weiß ich nichts; wenn ich damit in Verbindung gebracht werde, dürfte eine Personenverwechslung vorliegen. Ich bin unbeteiligt und bereit mein Alibi zu beweisen.“ –
Längere Diskussionen entspannen sich, ob das Urteil des außerordentlichen Kriegsgerichts verlesen werden solle. Der Staatsanwalt wünschte die Verlesung, da der Inhalt zur Charakterisierung des Angeklagten beitrage. Die Verteidiger Th. Liebknecht und Dr. S. Weinberg protestieren mit aller Energie: Das Urteil eines außerordentlichen Gerichts könne niemals zur Charakterisierung des Betroffenen vor einem ordentlichen Gerichte dienen; weiterhin sei das Wiederaufnahmeverfahren eingeleitet: wenn also das Gericht das Urteil zur Verlesung gebracht haben wolle, müsse mit Billigkeit auch der Antrag auf Wiederaufnahme diskutiert und das ganze Verfahren neu aufgerollt werden; die Geschworenen möchten sich doch ihre Ansicht nach dem Verlauf dieses Prozesses und den Ergebnissen der Beweisaufnahme bilden.
Daraufhin wurde die Frage zurückgestellt; am darauffolgenden (dritten) Verhandlungstage wurde das Urteil unter erneutem Protest der Verteidigung dennoch verlesen. Rechtsanwalt Dr. S. Weinberg gibt den Geschworenen eine Erläuterung ab, daß das ganze Verfahren sich auf die Aussage des einen Zeugen Toifl stützte, der nachgewiesenermaßen Lockspitzel sei, und daß Orlowsky selbst den Fichtmann vor Gericht nicht habe wiedererkennen und als Täter bezeichnen können. – Die Verteidigung behält sich vor im Laufe der Verhandlung nochmals auf die Sache Orlowsky zurückzukommen.
* * * * *
Des Zusammenhangs wegen seien gleich einige Zeugen in Sache des Fichtmann erwähnt:
Die Mutter des Fichtmann (7. Verhandlungstag): in der fraglichen Zeit habe ihr Sohn regelmäßig zu Hause geschlafen und sei niemals ausgeblieben; sie könne daher bezeugen, daß er sowohl in der Nacht des 1. als auch des 2. August zu Hause war.
Die Zeugen Gastwirtseheleute Obst, Hans Löpert und Marie Schröder sowie die Schwester des Fichtmann (6. Verhandlungstag) bekunden übereinstimmend, daß Max Fichtmann am Mordtage des 2. August bis um Mitternacht im Lokale von Obst war. Der Bruder des Fichtmann fügt noch hinzu, daß er anschließend mit seinem Bruder und Freunden nach Hause gegangen und später sich schlafen gelegt habe; eine nachträgliche Entfernung käme nicht in Betracht, da sie in einem Bette geschlafen hätten.
Die Zeugin Fräulein Kuschel (6. Verh.-Tag) war mit Fichtmann näher befreundet und bezeugt, sowohl am Freitag, dem 1., wie am Sonnabend, dem 2. August 1919, bis spät nacht mit ihm zusammen gewesen zu sein. Fichtmann könne weder im Fall Orlowsky, noch im Fall Blau als Beteiligter in Betracht kommen.
Der Zeuge Worm (6. Verhandlungstag): auch er könne bestätigen, daß Max Fichtmann am Raubzug gegen Orlowsky nicht beteiligt war; „wir betrachteten damals den Toifl noch als Genossen und waren häufig mit ihm zusammen; am fraglichen Tage hat Toifl mich aufgefordert, ich solle bei dem Unternehmen gegen Orlowsky mitmachen. Aus prinzipiellen Gründen lehnte ich mit Entschiedenheit ab; und ich kann mit Bestimmtheit versichern, daß Fichtmann ebenfalls nicht dabei war: er war den ganzen Abend in seinem Lokal! Der Toifl aber, der Uniformen der Reichswehr und Stahlhelme besorgt hatte, ist mit einigen anderen losgezogen! ... Vor dem außerordentlichen Kriegsgericht, das später Fichtmann verurteilte, bin ich nicht vernommen worden.“
Der Vater des Fichtmann bestätigt noch (7. Verhandlungstag), daß Toifl fortgesetzt agitierte und versuchte, die jungen Leute zu terroristischen Gewaltakten aufzureizen.
* * * * *
Rechtsanwalt Dr. Siegfried Weinberg:
„Aus verschiedenen Fragen des Herrn Staatsanwalts an diese Zeugen entnehme ich, daß der Herr Staatsanwalt sich auf Angaben des Toifl stützt. Da dieser selbst als Zeuge nicht erschienen ist, beantrage ich die Ladung des Friseurs Julius Meyer, Grüneberger Straße, als Zeugen über die Glaubwürdigkeit des Toifl.“
Die Vernehmung des Hoppe.
Auch der Angeklagte Erwin Hoppe macht seine Angaben in freier Rede:
„Ich bin Handlungsgehilfe; seit meinem 14. Lebensjahr bin ich Mitglied der Arbeiterjugend: dort habe ich die Lehren des Sozialismus kennen gelernt. Ich lehne als Mitglied der K. P. D. jede individuelle Gewalt ab. So war ich auch Gegner des Kriegs und versuchte mich dem Militärdienste zu entziehen; ich wurde deshalb seiner Zeit auch in Flensburg verurteilt.
„Nach meiner Entlassung schloß ich mich der freien sozialistischen Jugend an, der ich bis heute treu blieb und deren Ziele ich vertrete ...“
Vorsitzender:
„Ist Ihnen bekannt, daß innerhalb der kommunistischen Partei sogenannte Terroristengruppen bestehen, die ihre politischen Ziele auf gewaltsamem Wege erreichen wollen?“
Hoppe:
„Mir ist nichts darüber bekannt; ich selbst lehne, wie schon gesagt, jeden individuellen Terror ab und halte mich von den Propagatoren desselben fern.
„An jenem Abend des 1. August war ich in einer Jugendversammlung in der Weinmeisterstraße; nach deren Schluß ging ich in die Versammlung in der Mittenwalderstraße, weil ich dort noch Freunde zu treffen hoffte. Als ich dahin kam, war die Versammlung bereits beendet; ich betrat den Saal, in dem noch etwa 30 Mann zusammenstanden. Ich trat näher und hörte, daß die Leute sich lebhaft mit einem der Anwesenden stritten, den sie der Spitzelei bezichtigten. Es war Blau, von dem ich vorher noch nie gehört hatte und den ich damals zum ersten Male sah.
„Die Genossen schienen Beweise in den Händen zu haben und hielten sie dem Blau vor; dieser bestritt erregt deren Stichhaltigkeit und brachte Erklärungen vor, die ich im Lärm der Redenden nicht völlig verstehen konnte. Immer wieder kehrte nur die Behauptung, daß ein Genosse Strolz ihn legitimieren würde und, daß er verlange, daß dieser Strolz sofort geholt würde.“
Rechtsanwalt Th. Liebknecht:
„Dieser Strolz wurde später als Spitzel erkannt; er steht auf der Zeugenliste, ist aber heute nicht auffindbar!“
Hoppe:
„Ein mir unbekannter Genosse erbot sich den Strolz zu holen; da er einen Begleiter wünschte und sonst niemand Lust zu haben schien, schloß ich mich ihm an.“
Rechtsanwalt Th. Liebknecht:
„Auch dieser Genosse wurde später als Spitzel entlarvt!“
Hoppe:
„Da der Saal geschlossen wurde, verließen alle das Haus. Die anderen Genossen mit Blau bewegten sich in der Richtung zum Kreuzberg; ich und der dazu bestimmte Genosse, wir nahmen ein Auto und fuhren ab. Am Kreuzberg wollten wir uns wieder treffen.
„Wir beide fuhren nach der Pariser Straße in Wilmersdorf; dort hielt der Wagen und der Genosse stieg aus, während ich im Auto warten sollte.“
Rechtsanwalt Dr. S. Weinberg:
„Wie lange blieb Ihr Begleiter aus?“
Hoppe:
„Vielleicht zehn Minuten.“
Rechtsanwalt Dr. Weinberg:
„Ich bemerke, daß von der Pariser Straße aus das berüchtigte Spitzelbüro in der Lietzenburger Straße, das damalige Hauptquartier des Freikorps Lüttwitz, der Garde-Kavallerie-Schützendivision usw., mit wenigen Schritten zu erreichen ist. Ich vermute infolgedessen, daß der Unbekannte dort vorsprach, Meldung machte, oder sich Weisungen holte ... Herr Hoppe, wurde Ihnen eine Adresse des Strolz gesagt?“
Hoppe:
„Nein. Der Genosse kam zurück und sagte, daß er den Strolz nicht getroffen hätte. Wir fuhren dann zum Kreuzberg zurück, wo ein Teil der anderen mit Blau wartete.
„Für die Mehrheit der Genossen stand fest, daß Blau ein Spitzel war; andere zweifelten. Blau selbst verlangte Gelegenheit, sich zu rechtfertigen. Einer machte den Vorschlag, den Blau sofort auf dem Tempelhofer Feld zu erschießen, was aber von den übrigen abgelehnt wurde. Da es jedoch zu Gegenüberstellungen usw. zu spät war, beschloß man zum anderen Tag zu warten; Blau war einverstanden, in der Wohnung des anwesenden Genossen Pohl in der Gneisenaustraße zu übernachten.“
Vorsitzender:
„Wurde dabei Gewalt angewandt?“
Hoppe:
„Im Gegenteil; Blau war sehr damit einverstanden, da er sowieso kein Quartier hatte. – In der Wohnung blieben die Eheleute Pohl, Geißler und Blau.“
Staatsanwalt:
„Sie kamen doch nur zufällig in die Mittenwalder Straße; wie kamen Sie dazu, den Blau zu bewachen?“
Hoppe:
„Es war schon spät und ich dachte mir, daß durch einen Anwesenden mehr eine unüberlegte Tat vermieden werden könne.“
Vorsitzender:
„Und wo war der Mann, mit dem Sie im Auto fuhren?“
Hoppe:
„Darüber weiß ich nichts. – Am anderen Tag kam ein Mann, der sich als Genosse vorstellte; dieser sagte, daß man den Strolz noch nicht erreicht hätte und deshalb noch warten solle. Als ich mit ihm allein auf dem Flur stand, sagte er zu mir, indem er mir ein gefülltes Fläschchen in die Hand drückte: Blau sei doch ein Spitzel und es habe keinen Sinn, mit ihm soviel Federlesens zu machen; in dem Fläschchen sei _Morphium_ und er rate mir, möglichst gleich Schluß zu machen. Ich verweigerte die Annahme des Giftes und lehnte den Gedanken an Mord entschieden ab.
„Wir warteten den ganzen Tag auf Strolz und die Eheleute Pohl fingen an ungeduldig zu werden. Ich ging infolgedessen zu meinem Freunde Winkler, um ihn für die nächste Nacht um die Wohnung seiner Eltern zu ersuchen. Denn ich wußte, daß die Eltern auf ihrem Laubengrundstück weilten. Ich sagte dem Winkler, daß ich die Wohnung zu einer Sitzung brauche; er willigte ein.
„Geißler war im Laufe des Tages fortgegangen. Gegen Abend gingen Pohl, Blau und ich nach der Großbeerenstraße, wo uns, wie es zwischen Winkler und mir verabredet war, ein mir nur mit dem Vornamen Franz bekannter Mann mit den Schlüsseln zur Wohnung erwartete. Pohl verabschiedete sich, wir andern drei gingen hinauf.“
Vorsitzender:
„Warum eigentlich hielten Sie den Blau zurück? Nur um ihn dem Strolz gegenüberzustellen?“
Hoppe:
„Jawohl. Und: falls er ein Spitzel war, um ihn dann zu photographieren.“
Rechtsanwalt Dr. S. Weinberg:
„Es ist bei allen politischen Parteien üblich, sich in den Besitz solcher Photographien zu setzen; bei der sozialdemokratischen Partei z. B. war der gewesene Polizeipräsident Eugen _Ernst_ früher einmal Spezialist für Spitzelphotographien.“
Vorsitzender (zu Hoppe):
„Sie sagten doch, die Mehrzahl der Genossen war schon in der Versammlung von Blaus Spitzeltum überzeugt?“
Hoppe:
„Jawohl, aber Blau versuchte dauernd alles zu erklären. Er gestand offen, daß er von der antibolschewistischen Liga den Auftrag hatte, in München die Kommunisten zu bespitzeln; aber er erzählte, er habe die Liga betrogen und nur im Interesse der Kommunisten gearbeitet; auch weiterhin wolle er nur für die Kommunisten arbeiten, von deren Sache er überzeugt sei; Strolz könne das bestätigen. Ich konnte ihm diese Erzählungen auch nicht nachprüfen, da ich ja nichts von ihm wußte.“
Vorsitzender:
„Hielten Sie persönlich den Blau für einen Spitzel?“
Hoppe:
„Ich hielt ihn jedenfalls für solcher Tätigkeit fähig; Beweise hatte ich nicht. Auch sah ich es nicht für meine Aufgabe an, den Blau zu vernehmen. – Wir drei gingen also in die Winkler’sche Wohnung, wo nach etwa einer Stunde drei Männer erschienen, die keinen guten Eindruck auf mich machten.“
Staatsanwalt:
„Wo kamen die Männer her?“
Hoppe:
„Das weiß ich nicht, ich kannte sie auch nicht. Die ganze Angelegenheit des Blau war nicht so verborgen, daß nicht mancher darum wissen konnte. – Die drei Leute benahmen sich ziemlich grob und besonders der größte von ihnen machte mir beinahe Vorwürfe, daß wir den Blau noch nicht erledigt hätten. Er bot mir einen _Strick_ und dasselbe Fläschchen _Morphium_ an, das mir der andere Unbekannte schon am Vormittag geben wollte. Ich nehme also an, daß diese Leute miteinander in Beziehung standen. Ich lehnte abermals auf das Entschiedenste ab und verlangte die Gegenüberstellung mit Strolz; aber die Leute machten sich in der Wohnung breit und schienen mit der Absicht gekommen, die Tat auszuführen. Da ich keine Möglichkeit sah, mich ihnen zu widersetzen und andererseits mit ihnen nichts zu tun haben wollte, zog ich es vor, die Wohnung zu verlassen.“
Staatsanwalt:
„Warum gingen Sie nicht zur Polizei?“
Hoppe:
„In unseren Kreisen denkt man nicht an die Polizei als Hilfe. – Ich ging also nach Hause um mich schlafen zu legen. Aber die Sache beunruhigte mich; auch ängstigte es mich, in der mir anvertrauten Winkler’schen Wohnung Fremde allein gelassen zu haben: nach einer Stunde zog ich mich wieder an und ging in die Großbeerenstraße zurück. Ich stand einige Zeit vor dem Hause und überlegte mir, was ich tun solle, als ich den Großen und einen Begleiter aus dem Tor treten sah. Ich ging auf sie zu und hörte ‚sie seien oben fertig; gleich kämen die anderen mit der Leiche herunter‘. Ich erschrak. Aber gleich kamen Franz und der dritte mit dem in eine Decke gehüllten Körper Blaus, der zuerst in einem Hausflur niedergelegt wurde. Nun traten noch andere hinzu, die da waren, und von der Anwesenheit des Blau wußten; unter ihnen Acosta, Pohl und Schröder. Dem letzteren, der sehr kräftig ist, wurde die Leiche aufgebürdet. Von der naheliegenden Brücke wurde sie in den Kanal geworfen.
„Nachher zerstreuten sich alle. Pohl, Franz und ich gingen zusammen und Franz erzählte den Vorgang: sie hatten Wein geholt und mit Blau Wein getrunken, ihm aber das Gift hineingetan. Als er davon betäubt war, hatten sie ihm die Schlinge um den Hals gelegt und ihn erdrosselt.“
Vorsitzender:
„Wurde erzählt, wer den Wein holte, wer die Schlinge zuzog?“
Hoppe:
„Nein.“
Vorsitzender:
„Sie waren demnach nicht bei der Tat zugegen und hatten nichts damit zu tun?“
Hoppe:
„Ich hatte nichts damit zu tun.“
* * * * *
Der in der Anklageschrift enthaltene Kassiber des Hoppe an Winkler kommt zur Verlesung. Dazu gibt Hoppe auf Befragen des Vorsitzenden an, er habe den Kassiber geschrieben, um dem Winkler die Ereignisse ins Gedächtnis zu rufen; außerdem habe ihn die nervöse Spannung der Haft zu diesem Mittel getrieben. Jedenfalls habe ihm eine Beeinflussung des Winkler ferngelegen; eher habe er versucht, den Winkler vor Schaden zu bewahren, denn: indem er ihm mitteilte, daß er selbst alles gestanden habe, enthob er den Freund der Rücksicht auf ihn und damit der Gefahr, durch nutzloses Schweigen sich selbst zu schädigen.
Der Vorsitzende befragt Hoppe, ob er sich mit Hypnose und ähnlichen Fragen beschäftigt habe. Hoppe bejaht: er sei mehrere Male von einem seiner Bekannten in Hypnose versetzt worden und habe sich zu diesen Versuchen sehr geeignet erwiesen. Einmal habe er in diesem Zustande eine Rede als Ministerpräsident Scheidemann gehalten, ein anderes Mal eine Debatte als Reichswehrminister Noske geführt.
Die Sachverständigen Dr. Kronfeld, Gefängnisarzt Dr. Hirsch und Sanitätsrat Dr. Lehnsen stellen an den Angeklagten eine Reihe von Fragen über sein Verhalten und seine Handlungen im hypnotischen Zustand und erklären dazu (am 7. Verhandlungstag):
Dr. Kronfeld: er habe den Angeklagten Hoppe mehrfach und eingehend untersucht und eine gesteigerte Suggestibilität zweifelsfrei festgestellt. Eine zur Verblödung neigende Geisteskrankheit oder sonstige die Verantwortlichkeit des Individuum aufhebende Störungen habe er nicht gefunden; also könne er die Anwendung des § 51 des Str.G.B. nicht befürworten. Dagegen berechtige ihn seine weitgehende Erfahrung mit hypnotischen Fragen und deren Grenzgebieten zu dem Ergebnis, daß bei sehr suggestiblen Personen Situationen eintreten können, in denen Kritik und Überlegung weitgehend ausgeschaltet sind. Besonders leicht träte dieser Fall dann ein, wenn die Suggestion in einer Richtung stattfinde, die dem Interessengebiet des Individuums parallel läuft oder sich mit ihm deckt. In diesem Fall also in der Richtung der Ziele der Arbeiterbewegung. Er müsse demnach dem Angeklagten eine verminderte Zurechnungsfähigkeit zuerkennen und diese darin erblicken, daß dem Angeklagten infolge seiner Suggestibilität und unter dem Einfluß seiner Umgebung freie Besinnung sowohl als freie Bestimmung über seine Handlungen in sehr erheblichem Maße gefehlt habe. – Bezüglich des Angeklagten Fichtmann kam Dr. Kronfeld zum Ergebnis, daß dieser infolge nachweisbarer erblicher Belastung in physischer und psychischer Hinsicht als degeneriert, aber nicht als unzurechnungsfähig anzusehen sei.