Der Mord am Polizeiagenten Blau
Part 4
22. Schlosser Jakob Schmitz in Berlin, Gneisenaustraße 28, Bd. V Bl. 49 ff., 138 v
23. Hilfsarbeiter Karl Hoffmann in Berlin, Nostitzstraße 45, Bd. V Bl. 51 ff., 135
24. Eisendreher Alfred Geisler in Berlin, Großbeerenstraße 13 a, Bd. V Bl. 65 ff., 75 Bd. VI Bl. 103
25. Kutscher Paul Schröder in Berlin, Großbeerenstraße 30, Bd. V Bl. 35, 113 Bd. VI Bl. 54, 41 v f.
26. Kaufmann Otto Mahlig in Sangerhausen, Bd. V Bl. 63 v
27. Parteisekretär Wilhelm Peters in Magdeburg, Schillerstraße 47, Bd. IV Bl. 1 ff.
28. Schneider Max Eulenberger, z. Zt. im Gefängnis Leipzig in Haft, Bd. VII Bl. 56 f., 100 f., 102 f.
29. Marta Kuschel in Berlin, Dunkerstraße 87, Bd. VI Bl. 154
30. Paul Born in Berlin, Parochialstraße 1/2, Bd. VII Bl. 44
31. Gefangenenaufseher Emil Bruhnke in Berlin, Bd. VII Untersuchungsgefängnis. Bl. 90
Es wird beantragt,
das Hauptverfahren zu eröffnen und die Verhandlung und Entscheidung der Sache vor dem Schwurgericht des Landgerichts II in Berlin stattfinden zu lassen, sowie die Fortdauer der Untersuchungshaft gegen die Angeschuldigten Hoppe und Winkler aus den bisherigen Gründen anzuordnen.
gez. Hagemann.
Erörterung zur Anklageschrift. Dokumente.
Dem Staatsanwalt liegen nur zwei Dokumente vor: der Brief des Herm, der besagt, daß er den Blau „besorgt“ habe. Dies „besorgt“ kann sehr viel bedeuten; kann aber auch nur enthalten, daß er eine Absicht ausgeführt habe; gleichgültig welche; etwa die, den Mann im Norden Deutschlands zu verankern; „der kommt so bald nicht wieder nach München.“ Außerdem war Herm während der fraglichen Zeit nicht in Berlin; wenigstens ist Verbindung zwischen ihm und den Berlinern nicht nachgewiesen; im Gegenteil scheint festzustehen, daß Blau sich allein nach Berlin begab und sich freiwillig in der Versammlung im Friedrichsrealgymnasium einfand. Hätte man ihn gefangen gehalten, dann hätte man ihn nicht vor vielen Leuten herumgezogen – und ihm nicht gestattet, den Mahlig und seine Frau aufzusuchen. Der Brief des Herm scheint Blaus Münchener Tätigkeit zu liquidieren, ohne in direkter Beziehung zu den Berliner Ereignissen zu stehen. Er erhärtet bestenfalls, daß man in Bayern Blaus Spitzelrolle erkannt hatte und Sorge trug, ihn abzuschieben.
Das zweite Schriftstück ist der Kassiber des Hoppe. In diesem steht, daß der Schreiber alles gestanden habe; er fragt nun den Winkler, ob er ihn auf der Straße vor dem Mordhause gesehen habe, und bittet ihn, falls das der Fall sei, dies zu bezeugen. Die Tatsache des Kassibers kann man nicht als Schuldbeweis zählen: die monatelange Einzelhaft wirkt zermürbend und läßt jedes Mittel ergreifen. Über die Vorgänge in der Winklerschen Wohnung ist nichts gesagt; als Quelle ihrer Kenntnis wird Acosta angegeben, jener Acosta, von dem öfter gesprochen wird, doch den zu verhaften nicht gelungen ist. Das Dokument ergibt nur, daß mehrere Leute, unter ihnen Winkler, Acosta, Hoppe, sich damals auf der Straße herumtrieben – was andere Aussagen bestätigen. Daß der verdächtigte Hoppe versucht, einen der Mitanwesenden dazu zu veranlassen, seine und damit auch Hoppes Anwesenheit zu gestehen, ist verständlich – ohne die Tat zu erhellen.
Alles andere sind Aussagen, bei denen der Untersuchende kaum zu entscheiden vermag, ob die Sprechenden immer subjektiv bei der Wahrheit bleiben. Man wird infolgedessen versuchen, das herauszuklauben, was an objektiv Historischem berichtet wird. Die Gespräche und gar durch Dritte berichtete Worte sind schon vorsichtiger zu verwerten, am zweifelhaftesten sind aber Aussagen, die Zusammenhänge betreffen: da schiebt sich oft die eigene Kombination vor die Dinge und, wenn einer lügen will, wird er zuerst eine andere Ansicht haben, dann Gespräche verändern; erst zuletzt und im Notfall wird er Tatsachen leugnen oder erfinden: weil ihm das am leichtesten nachgewiesen werden kann.
Das Historische.
Im Juli 1919 war in München eine aufgeregte Zeit. Am 1. Mai war die Räterepublik gefallen. Die Kämpfe und Verhaftungen hatten durch Wochen gedauert, noch jetzt war das große Aufräumen in Gang: täglich Verhaftungen, Verhandlungen, täglich Gefahr.
In dieser Zeit verkehrte in Münchener Kommunistenkreisen ein gewisser p. 45 Blau. Kommunistenkreise waren damals illegal und bedroht; Blau lief in dieser Illegalität und Bedrohung herum und führte vermutlich das Leben der Geflüchteten: Übernachten da und dort bei Genossen, Treffpunkte in entlegenen Wirtshäusern da und dort, alles geheim und verborgen.
Am 29. Juli fuhr Blau mit drei Begleitern nach Magdeburg. Deren Namen p. 46 sind Schreiber, Herm und ein gewisser Schuster. Vermutlich war die Partei die Mittlerin ihrer Bekanntschaft; ob sie persönlich voneinander gewußt haben, ist unbestimmt. Jedenfalls steht der Name Schuster in Fragezeichen.
In Magdeburg scheinen sich die vier getrennt zu haben: von Schuster ist p. 46 keine Erwähnung mehr, Schreiber fuhr nach Hötensleben zu den Eltern des Herm und blieb dort bis nach Auffindung der Leiche (7. August).
Wo Herm geblieben war, ist nicht nachgewiesen; doch kam er noch vor der p. 47 Ermordung des Blau am 2. August abends bei seinen Eltern in Hötensleben an; nach Angabe des Schreiber aus Berlin.
Blau war am 31. Juli vormittags allein bei einem gewissen Mahlig in p. 46 Sangerhausen, am 1. August nachmittags, wieder ohne Begleitung, in p. 49 Berlin, Bayreuther Straße 10, beim Portier Nowak des Hauses, in dem seine Frau wohnte.
Vom 1. August abends an ist Blaus Aufenthalt lückenlos festgestellt. Er p. 49 taucht auf in einer Kommunistenversammlung in der Mittenwalder Straße zu Berlin. Die Versammlung wurde von dem Lederarbeiter Leuschner geleitet. p. 50 Noch während der Versammlung geriet Blau mit Anwesenden in lebhafte Besprechung; nachher bewegte er sich mit einem Trupp in der Richtung zum Viktoriapark.
Als seine Begleiter wurden festgestellt: Acosta, Geißler, Gentz, Kluft, Leuschner, Pohl jun. und sen., Schmidt, Schröder. Später kamen dazu noch Hoppe und noch ein Mann, der als erster Unbekannter mit (1) bezeichnet sei.
In der Nähe des Viktoriaparkes trennte sich der Trupp und Blau ging mit p. 50 Hoppe und Geißler in die Wohnung der beiden Pohl, wo anscheinend geschlafen wurde.
Am Morgen des 2. August ging Geißler weg. Später kam der Mann (1), rief Hoppe und sprach mit ihm auf dem Flur; ging und kam mit zwei Feldgrauen (2), (3) zurück; weitere vier Mann (4), (5), (6), (7) waren auf der Straße und bewachten das Haus.
Weiter kam ein Mann in braunem Anzug (8), der eine Flasche hatte, in der nach seinen Angaben Morphium war; dieser sprach mit Hoppe und ging dann.
Im Laufe des 2. August fand der Umzug in die zur Zeit leere Wohnung der p. 51 Eheleute Winkler statt. Der junge Winkler verließ die Wohnung, ehe Blau und seine Begleiter ankamen und händigte auf der Straße den Schlüssel entweder dem Hoppe oder einem der Wachleute (1)-(7) aus.
In die Wohnung ging zuerst dieser Wachmann, später erst kamen Blau und Hoppe; einige andere, vermutlich welche der Wachleute (1-7), werden nachgefolgt sein, der Rest soll als Posten auf der Straße gestanden haben. Auch Fichtmann soll das Haus betreten haben.
Auf der Straße trafen sich Neugierige; Pohl, Winkler, Acosta sind p. 52 genannt; sie standen dort bis in die Nacht. Dann gingen Winkler und Acosta zu Schröder, um dort zu schlafen; sie trafen Schröder zu Hause und sprachen mit ihm.
Schröder ging daraufhin fort und begegnete Pohl in der Nähe der Winklerschen Wohnung; zu beiden trat einer der Wachleute und forderte sie auf, die Leiche mittragen zu helfen.
Schröder folgte dem Mann; der Körper, in eine Decke gewickelt, war schon auf der Straße. Schröder nahm ihn auf und warf ihn in den Kanal – aus dem er am 7. gezogen wurde.
Anwesend waren noch Pohl, Schröder, Hoppe und ein Wachmann (die in das Lokal von Maß gingen). Vier weitere Leute, darunter nach Aussage des Pohl auch Fichtmann, zerstreuten sich.
* * * * *
Die Nachzählung der Personen ergibt, daß im Laufe des Tages etwa acht Unbekannte auftauchten, von denen nach der Tat fünf noch anwesend waren.
Die Gespräche der Beteiligten.
Die bezeugten Aussagen und Gespräche lassen einen Zusammenhang zwischen den Münchener und Berliner Kommunistenkreisen zweifelhaft erscheinen:
In München hielt man Blau für entlarvt; man hatte ihn erkannt; Herm p. 45 äußerte sich in diesem Sinne, und Schreiber sowie Frau Baumeister geben als Ziel der Reise an, Blau nach dem Norden vor die Berliner Genossen zu p. 47 bringen. Blau hatte einen Ausweis der Fahndungsabteilung München, den Herm ihm abnahm; an der Spitzeltätigkeit des Blau war kein Zweifel.
(Daß Herm nach Auffindung der Leiche sofort an Mord dachte und bemüht p. 48 war, seine Berührung mit Blau zu verwischen und Aufzeichnung und Briefe zu vernichten, ist leicht verständlich, wenn man das Risiko langmonatiger Untersuchungshaft berücksichtigt – wie sie in diesem Prozeß der unbeteiligte Leuschner erlitt –.)
In Berlin lagen die Dinge anders: als man den Mann in der Versammlung p. 49 erkannt hatte, ließ man sich in eine Diskussion mit ihm ein und sandte Hoppe mit einem Begleiter ab, um einen Genossen Stolz oder Strolz zu holen, der den Verdächtigten bestätigen sollte. Hoppe gibt an, bis p. 55 zuletzt die Gegenüberstellung der beiden gefordert zu haben: unzweifelhafte Klarheit scheint nicht bestanden zu haben.
Auch Blau selbst hat die gegen ihn erhobenen Anklagen nicht sehr ernst genommen. Die Warnungen des Schreiber wies er ab. p. 46
Er wußte aber, daß ihm nach dem Leben getrachtet wurde und daß es um p. 46 Leben und Tod ging. Dem Mahlig erzählte er, daß er große Dinge vorhabe: ob es der Mordplan gegen den Kommunistenführer Eichhorn war, die 50000 M., von denen Acosta dem Schröder erzählte? Schwer sind die Reden dieses Mannes mit seinen Handlungen zu vereinen: warum geht er mit seinen Feinden, bleibt dort über Nacht, geht in eine zweite Wohnung? Er mußte die Gefahr nicht so nahe geahnt haben – oder er sah seine eigentlichen Feinde gar nicht in den Kommunisten? Denn während dieser vierundzwanzig langen Stunden hätte er sicher entfliehen, unbedingt aber Lärm schlagen können; doch er blieb.
Auch ein anderes ist auffällig: wenn man einen Spitzel entlarvt hat, schlägt man ihn gleich tot oder man stellt seine Persönlichkeit fest, photographiert ihn usw. und läßt ihn dann laufen. Aber man zieht ihn nicht von Wohnung zu Wohnung, um ihn dann zu ermorden. (Daß man den Mann von München abschob oder weglockte, ist begreiflich: unter den damaligen Zuständen in München war der Mann zu gefährlich.)
In Berlin soll der Plan zur Ermordung schon bei den Teilnehmern der p. 50 Versammlung aufgetaucht sein. Greifbare Formen hat dieser Plan erst gefunden, als man die Ausführung bespricht. Der junge Pohl gibt an, daß ein Korb für die Leiche besorgt werden sollte; seine Eltern weigern sich, in ihrer Wohnung die Tat ausführen zu lassen. Vor dem Winklerschen p. 51 Hause, auf der Straße stehen Leute; Wachleute? Neugierige? Es wird geraunt, daß oben mit Blau etwas vor sich gehe. Man beobachtet, p. 52 erörtert, berichtet sich. Man spricht wieder von einem Korb für die Leiche, sieht Wein holen usw.: sie reden alle von dem, was vermutlich oben geschieht.
Über die Vorfälle in der Wohnung selbst liegen widersprechende Aussagen vor. Die ausführlichsten stammen vom Zeugen Pohl, der aber weder im p. 55 Haus, noch in der Wohnung, sondern auf der relativ dunklen Straße sich aufhielt. Dieser gibt an, daß Fichtmann für die Leute Wein geholt habe (in dem Blau das Morphium verabreicht worden sei) und daß Fichtmann beim Leichentransport vorausging; ferner, daß nach der Tat Hoppe und der eine p. 53 Wachmann erzählt haben, sie beide hätten den Blau erdrosselt, die anderen beiden Anwesenden, darunter Fichtmann, ihn festgehalten. Hoppe p. 53 selbst gibt an, die Wohnung verlassen zu haben, als er sah, daß die anderen vom Mord nicht zurückzuhalten waren. Auch in seinem Kassiber p. 54 vertritt er diesen Standpunkt und gibt als Nachrichtenquelle für die p. 55 Details der Ermordung Acosta an. Fichtmann leugnet überhaupt seine p. 55 Anwesenheit, die Anwesenheit des Winkler ist unwahrscheinlich; auch p. 56 Schröder, der nachher dazukam, vermag Näheres nicht anzugeben. –
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Zieht man die Bilanz, so findet man das Vorauszusehende: der äußere Gang der Ereignisse steht ziemlich fest. Man kennt den Schauplatz und weiß ungefähr, was passierte; außer den Festgestellten waren noch unbekannte Leute beteiligt, Leute, die vermutlich auch den Zeugen und Angeklagten namentlich nicht bekannt waren. Wie die Rollen verteilt waren, ist nicht klar; klar ist nur, was geschah: der Mord.
Fragt man weiter nach dem Zusammenhang des Geschehens: der Abtransport aus München erscheint motiviert und logisch; die Entlarvung in der Versammlung und Diskussion über das „Was nun?“ ist erwiesen. Dann kommt eine Lücke, in der man die Initiative nicht mehr erkennen kann. Diese Dunkelheit wird durch das Verhalten des Blau noch mehr getrübt: was geschah in der Wohnung des Pohl und des Winkler und wer waren die treibenden Kräfte? Die Angeklagten, oder die Unbekannten? Man kann nur raten, man weiß es nicht. Man weiß nur, daß außerhalb der betreffenden Häuser, auf der Straße Zufällige, die von den Dingen wußten, herumstanden und kombinierten – und daß dann die Leiche kam.
Dies ungefähr sind die Bruchstücke, die der Kritik standhalten; man kann damit nicht mehr tun, als die Leute taten, die auf der Straße standen: kombinieren, – was nicht allzu schwer erscheint. Aber der Verlauf der Verhandlung wird zeigen, wie all diese Kombinationen zusammenfallen, weil ein ganz neues Element hinzukommt: das Spitzeltum.
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Die Gegenschrift des Verteidigers Dr. Weinberg beschränkte sich, wie meist bei Schwurgerichtssachen, auf die Betonung und Beantragung einiger für die Beschuldigten vorteilhaften Punkte, so daß sie der Eröffnung des Hauptverfahrens nicht im Wege stand.
2 c J 2691, 10
Beschluß.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wird gegen
1. den Lederarbeiter (Schankwirt) Max Fichtmann aus Berlin, Parochialstr. 35, zur Zeit in der Strafanstalt Brandenburg a. H. in Sachen 67 J 2699, 10 Staatsanwaltschaft I Berlin in Strafhaft, geb. am 22. November 1898 Berlin, mosaisch,
2. den Kaufmann (Verkäufer von Broschüren) Erwin Hoppe aus Berlin, seit 13. November 1919 hier in Untersuchungshaft, geb. 1. April 1899 Berlin, religionslos, unverheiratet,
3. den Schneidergesellen Willi Winkler aus Berlin, seit 13. November 1919 hier in Untersuchungshaft, geb. 16. September 1899 Berlin, evangelisch, unverheiratet,
welche hinreichend verdächtig erscheinen, in Berlin zu Anfang August 1919
a) Fichtmann und Hoppe gemeinschaftlich mit anderen den Inspektor Blau (Karl) vorsätzlich getötet und diese Tötung mit Überlegung ausgeführt zu haben,
b) Winkler den Angeschuldigten Fichtmann und Hoppe und den Mitgliedern bei Begehung des Verbrechens zu a durch Rat oder Tat wissentlich Hilfe geleistet zu haben,
Verbrechen gegen §§ 211, 47, 49, StGB.
das Hauptverfahren vor dem Schwurgericht des Landgerichts II in Berlin eröffnet.
Die Untersuchungshaft gegen die Angeklagten Hoppe und Winkler dauert aus den bisherigen Gründen fort.
Die Ausführungen des Verteidigers Rechtsanwalt Dr. Weinberg in der Schutzschrift vom 1. Juni 1920 stehen der Eröffnung des Hauptverfahrens nicht entgegen.
Berlin, den 7. Juni 1920.
Landgericht II, Strafkammer 5 gez. Scheringer David Gerhard.
DIE VERHANDLUNG.
Eröffnung.
Die Verhandlung begann am Donnerstag, dem 24. Juni 1920, vor dem Schwurgericht des Landgerichts II zu Berlin und dauerte bis Montag, den 5. Juli. Das Aufsehen, das der Prozeß in der Öffentlichkeit erregte, war außerordentlich; besonders die republikanischen Organe und die Presse der Linken nahm Anlaß zu heftigen Ausführungen. „Der Spitzelsumpf“ – „Die Spitzelorganisation der Garde-Kavallerie-Schützendivision“ – „Die Mordzentrale“ – „Der Lockspitzel als Zeuge“ waren etwa die Überschriften, die den Berichten vorstanden, und es ist sehr verständlich, daß weder Richter noch Staatsanwalt von den Enthüllungen der Beweisaufnahme erbaut waren: ein Schmutz trat zutage, der in die Berechtigung dieses speziellen Verfahrens ernsthafte Zweifel setzen läßt und nach allgemeiner Remedur ruft.
Den Vorsitz der Verhandlung führte Landgerichtsdirektor Dr. Joel, die Anklage vertrat Staatsanwaltschaftsrat Dr. Ortmann, die Verteidigung der Angeklagten lag in den Händen der Rechtsanwälte Theodor Liebknecht, Dr. Kurt Rosenfeld und Dr. Siegfried Weinberg. Unter den Geschworenen befanden sich Vertreter folgender Berufe: Bibliothekar, Dreher, Bäckermeister, Bankbeamter, Bürobeamter, Brauereidirektor, Generaldirektor, Rieselmeister, Maler, Landwirt, Architekt, Molkereibesitzer, Kassenbeamter, Vorarbeiter, Chemiker, Obergärtner, Buchdruckereibesitzer, Ingenieur, Rittergutsbesitzer, Fabrikbesitzer, Kaufmann. Bei der Auslosung machte die Verteidigung von ihrem Ablehnungsrecht Gebrauch. Als beisitzende Richter waren Landgerichtsrat, Geh. Justizrat Bienutta und Gerichtsassessor Siemens tätig, als Gerichtsschreiber Landgerichtsratsassistent Schröder.
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Die Sitzungen des Gerichts füllten neun volle Tage aus. Bei kurzen Prozessen gestattet die Anwesenheit aller Beteiligten eine klare Disposition des Vorsitzenden: er vermag die Verhandlung so übersichtlich zu leiten, daß ein genaues Protokoll imstande ist, ein klares Bild zu geben. Hier, wo während der Tagung dauernd das Bild sich verschob, nachträglich neue Zeugen erschienen, deren Aussagen an in Tagen vorher Niedergelegtes sich anschließt; hier, wo zeitweise das Thema der Verhandlung sich gar nicht um die Angeklagten zu drehen schien: ist es unmöglich, eine getreu den Ereignissen folgende Schilderung ohne intensives Studium zu überblicken. Es muß versucht werden, Zusammengehöriges im Zusammenhang darzustellen, so gut es geht. Die Gesichtspunkte, unter denen dies unternommen wurde, sind geteilt; es ergaben sich Abschnitte, die den Gang des Prozesses betreffen; und solche, in denen bestimmte zur Sprache gebrachte Personen oder Gebiete für sich allein interessieren. Wenn hier nochmal gesagt ist, daß diese Ausführungen keinerlei Stellungnahme beabsichtigen: weder zum Urteil, noch zur Verhandlungsführung wird die gewählte Darstellung, die sich übrigens streng an die Berichte hält, sicher zu Mißverständnissen keinen Anlaß geben.
Allgemeines und Einleitendes.
Bereits erwähnt wurde, daß bei der Auslosung der Schöffen die Anwälte von ihrem Ablehnungsrecht Gebrauch machten. Wesentliches spielte sich dabei nicht ab.
Rechtsanwalt Liebknecht stellt dann einen
Antrag der Verteidigung
„es möchte die Vertagung der Verhandlung beschlossen werden, da es trotz der zehn Monate langen Voruntersuchung der Verteidigung nicht möglich war, die Gerichtsakten rechtzeitig einzusehen.“
Antrag abgelehnt.
Rechtsanwalt Dr. Siegfried Weinberg:
„Ich stelle fest, daß vier der geladenen Zeugen zur Verhandlung nicht erschienen sind; es handelt sich um die Zeugen Samson, Schreiber, Strolz und Toifl.“
Staatsanwaltschaftsrat Dr. Ortmann:
„Der Aufenthalt dieser Zeugen war nicht zu ermitteln.“
Rechtsanwalt Weinberg:
„Diese vier Zeugen standen der Voruntersuchung zur Verfügung und haben die Angeklagten schwer belastende Aussagen gemacht; diese vier Zeugen sind als Lockspitzel der Polizei tätig gewesen und sollen jetzt nicht zu erreichen sein?!“
Staatsanwalt:
„Der Auftrag, diese Zeugen zu laden, erging ordnungsgemäß; es wurde alles versucht, ihrer habhaft zu werden.“
Rechtsanwalt S. Weinberg:
„Der Herr Staatsanwalt hat sich gewiß nicht an die richtigen Herren vom Polizeipräsidium gewandt.“
Staatsanwalt:
„Ich bitte Sie uns dabei behilflich zu sein!“
Rechtsanwalt S. Weinberg:
„Einen Augenblick! – Ich erkläre: die nicht erschienenen Zeugen Samson und Strolz sind in die vorliegende Tat als Lockspitzel verwickelt gewesen; der Zeuge Toifl steht im Verdacht, an der Tat beteiligt gewesen zu sein und gegen den wichtigsten dieser Belastungszeugen, den Polizeispitzel Schreiber, besteht begründeter Argwohn, daß er selbst der Täter sei! Ich verlange, daß alles geschieht, um diese Leute persönlich vorzuführen! Der Eindruck ihrer Aussagen kann nicht ersetzt werden durch Verlesung der Protokolle!“
Staatsanwalt:
„Ich wiederhole nochmals, daß alles geschah, um die Zeugen beizuschaffen. Der Zeuge Schreiber ist Schweizer Staatsangehöriger und nach Mitteilung der Münchener Polizei von München nach der Schweiz abgeschoben worden.“
Rechtsanwalt S. Weinberg:
„Die Öffentlichkeit hat ein Interesse daran, daß dieser Mord aufgeklärt werde. Es muß endlich Schluß werden mit der Tätigkeit privater und militärischer Spitzelzentralen; es muß Schluß werden mit dem Agentenwesen der Polizei! Dieser Schreiber hat zur Tat aufgereizt, sie veranlaßt, vielleicht sie ausgeführt; er hat ausgesagt in der Voruntersuchung – und jetzt ist er nicht zu ermitteln? Ich behaupte: die Polizei kann diesen Spitzel nicht finden, weil sie ihn jetzt nicht finden will! ... Genau, wie im Ledebourprozeß, wo die Zeugen Roland und Leutnant Bachmann bei den behördlichen Spitzelzentralen ein- und ausgingen, und dem Gericht nicht erreichbar waren! Wie oft, meine Herren, wird dieses Spiel sich noch wiederholen? Der Zeuge Schreiber ist von der Polizei nach der Schweiz gebracht worden, – gut: Im Namen der Verteidigung stelle ich folgenden
Beweisantrag der Verteidigung.
_Walter Schreiber_ wird als Zeuge bestätigen:
1. daß er als Lockspitzel militärischer und polizeilicher Stellen tätig war;
2. daß er als solcher und im Einverständnis mit seinen Auftraggebern die Beseitigung des unbequem gewordenen Blau übernommen hatte;
3. daß er als solcher und im Einverständnis mit seinen Auftraggebern die Beförderung des Blau nach Magdeburg und Berlin bewerkstelligt hat;
4. daß er als solcher und im Einverständnis mit seinen Auftraggebern die Ermordung des Blau betrieben hat, und, daß er selber, nicht aber die Angeklagten die zur Anklage stehende Tat begangen hat.
Die genaue Adresse des Schreiber ist bekannt: der schweizerischen Behörde, sowie dem deutschen Konsulat in Zürich; ferner dem Vorsteher der politischen und Fahndungsabteilung des Polizeipräsidiums zu München und der politischen Abteilung des Polizeipräsidiums Berlin: die dies als Zeugen bestätigen werden.“
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