Der Mord am Polizeiagenten Blau

Part 3

Chapter 33,130 wordsPublic domain

„Werte Genossin Kaltenhauser! Hoffentlich treffen Sie diese Zeilen Bd. III bei gutem Befinden an. Ich bin gestern gut angekommen. Den Spitzel Bl. 19 e Blau habe ich, da ich nicht anders konnte, von München mit fortgenommen und _unterwegs besorgt. Er wird so bald nicht wieder in München auftauchen._ Ich hatte noch einen Ausweis bei ihm gesehen, nach welchem er für die Fahndungsabteilung in München arbeitet. Dieser Ausweis war am 23. Juli ausgestellt und mit einem Polizeistempel versehen. Der Fall B. hat mir zirka 200 Mark gekostet. Hier in Magdeburg bei der K. P. D. war ein Meyer, welcher von der K. P. D. beauftragt sein will, nach _Schuhmann_ zu suchen. Der Mensch ist nach der Beschreibung der von mir kaltgestellte Dr. Frey (Franz?) aus Zürich, ich nehme an, daß er ein Spitzel ist. Freundlichen Gruß an Genossen Blumenfeld, ich habe die beiden gut untergebracht. Papiere treffen in den nächsten Tagen ein. Grüßen Sie den Genossen Weber bei Corl, ich habe seinen Bruder getroffen, es geht ihm gut, er wird mich besuchen. Wenn Blumenfeld noch einige dort hat, kann er sie in 14 Tagen zu mir senden. Herr Kämpfer soll seine Revolutionen machen, die sich mit dem Gesetz vereinbaren lassen (komisch?). Also seien Sie und Ihre Tochter und Schwester recht herzlich von mir gegrüßt, Ihr Franz Herm. Freundlichen Gruß an die Bekannten.“ Diesen Brief gab Herm dem Schreiber mit der Bitte, Bd. I daß er ihn sofort als Eilbrief und eingeschrieben zur Post nach Bl. 31 v Hötensleben bringen sollte. Als Quittung über die Abgabe des Briefes auf der Post sollte Schreiber ihm den Postschein bringen. Da Schreiber ahnte, daß in dem Briefe etwas Wichtiges stünde, nahm er ein anderes Kuvert und schrieb die Adresse der Kaltenhauser darauf. In das Kuvert legte er einen leeren Briefbogen und gab es dann zur Post. Den Postschein gab er dem Herm. Den Brief des Herm an die Kaltenhauser gab er nicht auf. Als Herm später in der Zeitung von der Auffindung der Leiche des Blau las, freute er sich darüber, daß Bd. I man bei Blau einen Selbstmord vermutete. Da in der Zeitung auch Bl. 38 stand, daß für die Aufklärung im Falle einer Ermordung des Blau 5000 Mark ausgesetzt seien, sagte Herm noch zu Schreiber, daß er ihn hoffentlich wegen der 5000 Mark nicht verraten würde. Um Herm vollständig sicher zu machen, klopfte Schreiber ihm auf die Schulter und sagte, er sei auch zufrieden, daß so ein Lump von der Bildfläche verschwinde. Unmittelbar im Anschluß an das Lesen der Zeitungsnotiz gab Herm dem Schreiber den Auftrag, sofort nach Braunschweig zum Büro der K. P. D. zu fahren und dort darauf zu dringen, daß die schriftlichen Aufzeichnungen des Herm vor seinen, Schreibers, Augen vernichtet würden. Schreiber fuhr auch nach Braunschweig, hörte dort aber, daß die schriftlichen Angaben des Herm über Blau dort bereits vernichtet wären, nachdem man die Ermordung des Blau in der Zeitung gelesen hatte. Als Schreiber nach Hötensleben zurückkehrte, erfuhr er von dem Bruder des Herm, daß letzterer nach München gefahren sei, um seinen an die Kaltenhauser gerichteten Brief vom 3. August 1919 in die Hände zu bekommen und zu vernichten. Am nächsten Tage (12. August 1919) fuhr Schreiber nach Magdeburg zum Büro der K. P. D., trug den ihm schon vorher erteilten Auftrag des Herm, seine Aufzeichnungen über Blau zu vernichten, vor und sah auch, daß demgemäß die Aufzeichnungen zerrissen und verbrannt wurden. Vom Büro der K. P. D. ging Schreiber in das Büro der U. S. P. D. zu Peters. Von diesem hörte er, daß er die Aufzeichnung über Blau bereits beim Lesen der Zeitungsnachrichten über den Fall Blau vernichtet hätte. Bd. I Als Schreiber von Magdeburg nach Hötensleben zurückgekehrt war, Bl. 32 v konnte er sich dort nicht mehr länger aufhalten, da er seines Lebens 33 dort nicht mehr sicher war und von Genossen, die wahrscheinlich von Herm nach Entdeckung der Briefunterschlagung gedungen waren, um ihn als wichtigen Belastungszeugen zu beseitigen, dieserhalb gesucht wurde. Es gelang dem Schreiber aber, den ihn verfolgenden und auf ihn schießenden Genossen zu entkommen.

Blau wollte am Nachmittage des 1. August 1919 seine in Bd. II Charlottenburg, Bayreuther Straße 19, wohnende Ehefrau besuchen, Bl. 25 erfuhr aber von der Portierfrau Nowak, daß diese nicht zu Hause war. Am Abend desselben Tages suchte Blau die kommunistische Versammlung, die in der Aula des Friedrichs-Realgymnasiums in Berlin, Mittenwalder Straße 34, stattfand und von Leuschner, dem Vorsteher des 3. Bezirks der K. P. D., geleitet wurde, auf. Ob er allein oder mit anderen, insbesondere mit Herm dorthin gegangen ist, konnte bisher nicht festgestellt werden. Nach Lage der Sache ist aber anzunehmen, daß er mit Herm oder jedenfalls auf dessen Veranlassung in die Versammlung gegangen ist. Schon in der Versammlung wurde Blau von einem Teil der anwesenden Genossen zur Rede gestellt. Dies setzte sich nach Schluß der Versammlung auf der Straße fort. Blau suchte sich zu verteidigen, fand aber keinen Glauben bei den Genossen. Diese beschlossen vielmehr, um Blau vollends zu überführen, noch den Zeugen Stolz (Strolz) heranzuführen. Zu diesem Zwecke wurden Hoppe und noch ein Genosse fortgesandt. Die anderen, unter denen sich Leuschner, Pohl sen. und jun., Geisler, Schröder, Klust, Gentz, Schmitz, Hoffmann und Acosta (Mendelsohn) befanden, gingen mit Blau durch die Mittenwalder-, Bergmann- und Kreuzbergstraße nach dem Viktoriapark (Ecke Großbeerenstraße). Schon unterwegs war davon die Rede, daß Blau umgebracht werden sollte. Man sprach insbesondere davon, daß er auf dem Tempelhofer Felde erschossen werden sollte. Von diesem Vorhaben wurde aber zunächst mit Rücksicht auf die große Anzahl der Anwesenden Abstand genommen. Am Viktoriapark kamen nach einiger Zeit die beiden nach Stolz entsandten Genossen in einem Auto zurück. Sie brachten die Nachricht, daß sie Stolz nicht getroffen hätten. Pohl jun. erklärte Bd. V sich bereit, Blau in seiner Wohnung, Gneisenaustraße 7a, Bl. 52 v aufzunehmen. Hoppe und Geisler kamen mit, angeblich nur, um Bd. V aufzupassen, daß Blau nicht entwische. Hoppe hatte aber offenbar die Bl. 112 v Absicht, Blau in der Wohnung des Pohl zu ermorden. Hoppe äußerte Bd. VI sich jedenfalls am nächsten Tage zu Pohl in diesem Sinne und Bl. 47 v bemerkte dabei, daß er einen Korb besorgen und die Leiche fortschaffen würde. Pohl und seine Frau gingen aber darauf nicht ein. Im Laufe des 3. August 1919 entfernte sich Geisler. Am Morgen Bd. VI war bereits der Genosse, der mit Hoppe am Abend vorher den Stolz Bl. 47 v holen sollte, in der Pohlschen Wohnung erschienen und hatte mit Hoppe auf dem Korridor verhandelt. Pohl hörte, daß er zu Hoppe sagte, er hätte niemand gefunden. Der Betreffende kam vormittags nochmals, und zwar mit zwei Männern, die feldgraue Uniform trugen. Der eine Wachmann, welcher einen Revolver trug, blieb in der Wohnung. Weitere vier Mann bewachten das Haus. Ein Mann in braunem Anzug, der gegen Mittag herauf kam, erklärte, er sei von der „T-Terroristengruppe“, die unten das Haus bewache, er gab dem Hoppe Bd. V auch eine Flasche, die Morphium enthielt. Ihr Vorhaben, Blau schon Bl. 113 in der Pohlschen Wohnung umzubringen, scheiterte an dem Widerstande Bd. V der Eheleute Pohl, die offenbar aus Angst nicht dulden wollten, daß Bl. 113, die Tat bei ihnen ausgeführt wurde. Es blieb dem Hoppe daher nichts 45 v anderes übrig, als sich nach einer anderen Wohnung umzusehen. Er ging daher zu seinem Jugendfreunde Winkler, der bei seinen Eltern in der Großbeerenstraße 20 wohnte. Dieser stellte ihm die Wohnung zur Verfügung. Die Eltern des Winkler hielten sich während dieser Zeit außerhalb auf ihrem Laubengrundstück am Teltowkanal auf. Die Schlüssel zur Wohnung will Winkler dem Hoppe gleich mitgegeben Bd. VII haben. Hoppe behauptet aber, daß Winkler sie zufolge einer zwischen Bl. 79 v ihnen beiden vorher getroffenen Verabredung Ecke Hagelsbergerstraße Bd. V dem zweiten „T“-Mann (Wachmann der Terroristen-Gruppe) ausgehändigt Bl. 113 v habe. Dieser ging als erster in das Haus Großbeerenstraße 20. Hoppe und Blau folgten. Einige Zeit später gingen weitere zwei Mann, Bd. VI darunter Fichtmann, hinein. Pohl, der mit bis zum Hause gegangen Bl. 51 v war, blieb zunächst in unmittelbarer Nähe des Hauses auf der anderen Straßenseite stehen. Er bemerkte Acosta und Winkler, die auf der Hausseite auf und ab gingen. Nach einiger Zeit kamen beide zu ihm Bd. VI herüber und unterhielten sich mit ihm. Beide wußten, daß mit Blau Bl. 52 etwas vor sich gehen sollte und fragten Pohl, was in seiner Wohnung Bd. VII passiert sei. Pohl erzählte ihnen, daß man von Blau verschiedenes Bl. 90 v herausbekommen und daß man bei ihm gegessen hätte. Im Laufe der Unterhaltung, die sich nur um Blau drehte, erwähnte Winkler auch, daß er den Auftrag gehabt hätte, einen Korb zu besorgen; er habe dies aber nicht getan, da es schon dunkel sei und er auch Bd. VII Zahnschmerzen hätte, zudem sei ja sein Vater Schneidermeister und Bl. 91 habe genug Decken, in die man nachher Blau einwickeln könne. Die Bd. VII Hauptsache sei, daß er nachher die Decke wiederbekäme. Winkler und Bl. 91 Acosta gingen dann zu Schröder, wo sie über Nacht blieben. Auf die Bd. VI Mitteilungen des erregten Acosta, daß der Spitzel Blau in der Bl. 55 Großbeerenstraße sei, daß man verschiedenes schon von ihm herausbekommen habe, insbesondere, daß er den Abgeordneten Eichhorn für 50000 Mark ermorden sollte, Pohl stehe auf der Brücke und wisse Näheres, ging Schröder zur Großbeerenstraße, wo er Pohl an der Brücke traf. Nachdem sie sich längere Zeit unterhalten hatten und währenddessen auch auf und ab gegangen waren, kam ein Mann auf sie zu und forderte sie auf, bei dem Transport der inzwischen aus dem Hause Großbeerenstraße 20 geschafften, in eine Decke eingewickelten Leiche des Blau zu helfen. Schröder ging auf diese Aufforderung sofort hin, hob die Leiche auf, trug sie zum Kanal und warf sie ins Wasser. Hoppe, Schröder, Pohl und der eine Wachmann blieben dann noch zusammen und gingen zum Lokal von Maaß in der Bergmannstraße, während die anderen vier Männer der Terrorgruppe, unter ihnen Fichtmann, sich zerstreuten. Auf dem Wege zum Maaßschen Lokale erzählten Hoppe und der Wachmann die näheren Umstände der Ermordung: „Sie hätten Blau zunächst Wein mit Morphium zu trinken gegeben. Blau Bd. VI wäre eingeschlafen: Hoppe und der Wachmann hätten ihm die Schlinge Bl. 51 um den Hals gelegt. Beim ersten Male sei Blau jedoch aufgewacht, und es sei ihnen gerade noch gelungen, die Schlinge von seinem Halse zu nehmen. Blau hätte sich gewundert, daß der Tisch abgerückt war, die Tür zu und drei fremde Leute im Zimmer waren. Sie hätten ihn beruhigt, er sei dann wieder eingeschlafen. Nunmehr hätten Hoppe und der Wachmann ihm die Schlinge um den Hals gelegt und zugezogen, während die beiden anderen Anwesenden sich auf die Knie des Blau geworfen hätten. Die beiden letzteren (darunter Fichtmann) hätten sich schlapp benommen; der eine Mann (Fichtmann) habe gezittert.“

Hoppe, Fichtmann und Winkler bestreiten, sich strafbar gemacht zu haben.

Hoppe hat zunächst überhaupt zu Abrede gestellt, in der Versammlung Bd. V in der Schule, in der Wohnung des Pohl und Winkler und mit Blau Bl. 93 v zusammengewesen zu sein. Erst nach hartnäckigem Leugnen hat er dies Bd. V schließlich zugegeben. Er sucht die Sache jetzt so darzustellen, daß Bl. 111 v, er die Wohnung des Winkler verlassen habe, als er merkte, daß man ff. 151 Blau umbringen wollte. Seine Angaben verdienen indes keinen Glauben Bd. VI und werden im übrigen durch die Bekundungen des Zeugen Pohl Bl. 18 ff. widerlegt. Diesen und den Mitangeschuldigten Winkler hat er auch zu Bd. V falschen Angaben verleiten wollen. Als er und Pohl kurz nach ihrer Bl. 9 v Festnahme im Isoliergewahrsam zusammentrafen, stieß Hoppe den Pohl im Vorbeigehen an und sagte: „Wir kennen uns nicht.“ Später steckte er dem Winkler im Gefängnis einen Kassiber zu. Winkler aber kam Bd. VI nicht zum Lesen desselben, da er ihm vorher von dem Gefängnisbeamten Bl. 17 Bruhnke abgenommen wurde. Auf die Frage des Bruhnke, was er dem Bd. VIII Winkler zugesteckt habe, erwiderte Hoppe: „Streichhölzer.“ Der Bl. 90 Kassiber hatte folgenden Wortlaut:

„Lieber Willy! Aus dem Dir zugegangenen Haftbefehl gegen uns Bd. VI ersiehst Du ohne weiteres die Situation. Den Ernst derselben, soweit Bl. 17 es sich um mich handelt, zu unterschätzen, wäre nicht möglich. Ich bitte Dich daher dringend, um das Schlimmste zu verhindern, mich, soweit es möglich ist, zu entlasten, wie ich es bei Dir auch dauernd bestrebt bin. Ich bitte Dich daher um folgendes: Bei der Verhandlung gestehe ein, daß Du die Wohnungsschlüssel auf sein Geheiß einem Menschen in braunem Anzug (Dir unbekannt) auf ein bestimmtes Parolewort (was Du aber vergessen hast) an der Hagelsbergerstraße Ecke Großbeerenstraße ausgehändigt hast. (Zeitpunkt etwa ½ Stunde nach meinem Besuch in Deiner Wohnung. Grund: Da ich noch etwas zu erledigen hatte und Du aber noch nicht angezogen warst, um mit herunterzugehen, mir also die Schlüssel nicht gleich mitgeben konntest.) Alles vorher Geschehene bleibt wie abgemacht (Sitzung abhalten usw.). Das wäre die 1. Bitte, die zu erfüllen wohl für Dich keine großen Schwierigkeiten machen kann. Jetzt jedoch zu einer anderen, etwas heikleren Frage, die für Dich aber auch noch kein allzugroßes Opfer bedeutet im Verhältnis zur Wichtigkeit derselben im Interesse meiner Person. Denn Du könntest mich damit retten und für Dich wäre die Sache dadurch immer noch zu ertragen. Und dann, l. W., kommt es doch hier nur darauf an, das Leben zu retten, alles andere wäre doch nur von kurzer Dauer, denn die Zeit arbeitet doch für uns. Mit dieser Hoffnung will ich Dir gleich meine 2. Bitte vortragen. _Ich habe alles eingestanden._ Bin auch zu Deiner Wohnung mit raufgegangen, aber nach einer ½ Stunde _wieder runtergekommen_, da ich oben merkte, was die T.-Leute für Absichten hatten und ich aber damit nicht einverstanden war, sondern dafür war, Blau nur festzuhalten und dem Strolz u. a. gegenüberzustellen. Ich äußerte also meine Bedenken, worauf man mich als Feigling runterschickte. Ich bin also _nach ½ Stunde runtergekommen_ und nach Hause gegangen und in den Straßen umhergeirrt, und bin dann, erst halb aus Neugierde, halb aus Angst, ½ Stunde _bevor die T.-Leute mit Blau herunterkamen, wieder vor Deinem Hause angelangt und habe dort gestanden, bis man von oben runterkam_. Im Protokoll habe ich nur angegeben, daß ich Acosta unten getroffen habe. Pohl dagegen hat auch Dich und Schröder angegeben. Ich brauche jetzt also entweder Dich oder Schröder als Alibi-Zeugen, der mich gesehen hat unten auf der Straße, während die anderen oben waren. Ich rechne da stark auf Dich, l. W. Nur _weiß ich nicht, wann Du überhaupt unten standest_, also ob bei meinem _Runterkommen_ oder _später_, etwa ½ Stunde bevor die anderen runterkamen mit d. L. Äußere Dich, bitte, ausführlich über meine Bitte und Ausführung. Wenn Du gewillt bist, dann überlasse alles mir bis zur Verhandlung. Was oben in der Wohnung vorgeht, hast Du erst von Acosta erfahren. Mit kom. Gruß Erwin C. II 48. Wenn Du also willst, dann rufe ich Dich in der Verhandlung als Alibi-Zeugen an.“

Fichtmann stellt sogar in Abrede, mit in der Winklerschen Wohnung Bd. VI gewesen zu sein. Der Zeuge Pohl hat ihn aber als eine der beiden Bl. 9 Personen erkannt, die hinter Hoppe und Blau in das Mordhaus hineingegangen sind und die später Wein aus der Teltower Straße geholt haben. Fichtmann ist nach den Angaben des Pohl auch beim Transport der Leiche nach dem Wasser vorangegangen und fortgelaufen, nachdem sie ins Wasser geworfen war. Er ist auch von Hoppe als derjenige bezeichnet werden, der bei der Ausführung der Mordtat sich Bd. VI schlapp benommen und auf den Knien des Blau gelegen hatte. Sein Bl. 164 Alibibeweis ist mißglückt. Nach der Vorstrafe ist ihm die Mordtat Bd. VII auch zuzutrauen. Bl. 44

Winkler erklärte anfangs, daß er von der ganzen Sache überhaupt Bd. V nichts wüßte und zur fraglichen Zeit überhaupt nicht in Berlin, Bl. 93 ff., sondern mit seinen Eltern auf der Laube am Teltowkanal gewesen sei. 11 ff. Diese Angabe wurde von ihm später widerrufen. Er erklärte nunmehr, Bd. VI daß er dem Hoppe seine Wohnung zu einer „Sitzung“ zur Verfügung Bl. 51 ff., 89 gestellt habe. Seine Angaben, die er dem Pohl gegenüber über das Bd. VIII Besorgen des Korbes und über die Decken gemacht hat, sein ganzes Bl. 79 f. auffälliges Verhalten während der Zeit, wo der Mord in seiner Wohnung ausgeführt wurde, und die Angaben des Hoppe in dem an ihn gerichteten Kassiber lassen erkennen, daß er in den Mordplan eingeweiht gewesen ist.

Beweismittel:

a) Angaben der 3 Angeschuldigten,

b) Skizze Blatt Bd. II Bl. 31, Bild des Blau Bd. I. 31. 52, Lichtbilder Bd. V Bl. 155, Brief des Herm Bd. III Bl. 51. 19. (Abschriften: Bd. I. Bl. 50, Bd. III Bl. 7) Kassiber des Hoppe Bd. VI Bl. 13, Kasseauszug Bd. V Bl. 51 ff. Briefe des Leuschner Bd. V Bl. 73 f., Bd. VI Bl. 162 c,

c) Vorstrafakten des Fichtmann: 67 J. 2099/19 Staatsanwaltschaft I Berlin.

d) Sachverständige:

1. Gerichtsarzt Professor Dr. Strauch in Berlin, Bd. I Bl. 4 ff.

2. Gerichtsarzt Geh. Medizinalrat Dr. Hoffmann in Berlin, Bd. I Bl. 4 ff.

3. Dr. Brüning von der Staatlichen Bd. II Nahrungsmitteluntersuchungsanstalt in Berlin, Alexanderstraße 3/6, Bl. 85, 132

e) Zeugen:

1. Schiffseigner Friedrich Kullmann in Züllichau, Oberweinberge, Bd. III Bl. 3, 37

2. Kriminalkommissar Dr. Biermann in Berlin,

3. Kriminalkommissar Trettin in Berlin,

4. Kriminalkommissar Maslak in Berlin,

5. Mechaniker Walter Schreiber – Adresse wird noch angegeben –, Bd. I Bl. 36 ff., 60, 68 v f.

6. Frau Mathilde Baumeister geb. Seidl in München, Badstraße, Bd. I Bl. 34 ff., 60 v f.

7. Frau Gertrud Kaltenhauser in München – nähere Adresse wird noch Bd. I angegeben –, Bl. 54, 56, 75 ff.

8. Student Hans Blumenfeld in München – nähere Adresse wird noch Bd. I angegeben –, Bl. 53, 65, 68 ff.

9. Landgerichtsrat Dr. Wiesehahn vom Landgericht I Berlin, Bd. I Bl. 59 ff.

10. Landrichter Marquard, Untersuchungsrichter beim Landgericht II Berlin,

11. Lagerist Georg Pohl in Berlin, Gneisenaustraße 7a, Bd. V Bl. 31 ff., 144, 151 v, 175 a f. Bd. VI Bl. 47 ff., 50 ff., 61, 97 Bd. VII Bl. 93 v f.

12. Frau Martha Pohl geb. Schubert in Berlin, Gneisenaustraße 7a, Bd. V Bl. 13 ff., 130 Bd. VI Bl. 118

13. Frau Maria Sprung geb. Stumpf in Berlin, Schleiermacherstraße Bd. II 23, Bl. 29

14. Krim.-Wachtmeister Hencke in Berlin-Pankow, Talstraße 11, Bd. II Bl. 23 v

15. Privatiere Gertrud Wollweber in Charlottenburg, Kantstraße 45, Bd. II Bl. 44 bei Janke, Bd. V Bl. 144

16. Lederarbeiter Max Leuschner in Berlin, Dresdener Straße 125, Bd. II Bl. 112 Bd. I Bl. 113 f. Bd. VI Bl. 150 Bd. VII Bl. 6

17. Frau Martha Leuschner geb. Kallios in Berlin, Dresdener Straße Bd. II 125, Bl. 46

18. Edmund David de Samson – Adresse wird noch angegeben –, Bd. II Bl. 98 f., 121

19. Student Franz Stolz in Berlin, Weidenweg 38, Bd. II Bl. 120

20. Techniker Fritz Klust in Berlin, Katzbachstraße 23, Bd. I Bl. 132 f. Bd. V Bl. 41 v ff.

21. Arbeiter Johann Pohl in Berlin, Nostitzstraße 49, Bd. V Bl. 4 ff.