Part 8
„Adeliger Umriß einer weiblichen Gestalt. Erst später das angestaunte System einer verwirrend schleiernden Geistigkeit. Schöne Frauen auf der unwirtlichen Sünderbank des Gerichtssaales ... Farbensprühend, seidig, irisierend und irritierend, liegt ein Mantel erotischer Wirkungen um ihre Schultern ... M. V. besitzt einen ungeheuren Reichtum an solch mysteriöser Garderobe. Da geschah das Wunder, daß sie aus dem finstersten Schacht der Ungekanntheit nur so hinaufflog zur Glorie der Berühmtheit des Tages. Wien ist neugierig und galant. Wien hat in Mitteleuropa wohl den feinsten Spürsinn für Sensation, naivste Schaulust und Erlebnisfreude. Es riß die Augen auf, es bekam Beine, es hatte unbegrenzt Zeit. Unverdrossen stand es halbe Tage auf der Straße, drückte sich mit kindlicher Geduld an das große Gemäuer, von dem die Sensation umschlossen wurde, hübsch artig in Doppelreihen, wenn es nicht kühn über ein Labyrinth von Treppen und Stiegen irrte, um plötzlich vor einem Gitter, einer Tür zu stehen, nur um einen Blick zu tun in den Dunst eines Saales, in dem Mordgerüchte warten, in dem sich die Silhouette dieser Frau abzeichnete. _Kein Theater kann sich solch tollen Zulaufs rühmen._ Die erklärte Diva der Schaulust dieser Woche war M. V. Sonderbar. Das Stück war eigentlich alt, stand schon einmal im Repertoire der Justiz, vor fünf Jahren, bei allgemeiner Teilnahmslosigkeit ... Nun muß es eingestanden sein. Dieses zweite Mal wurde eben Milica als faszinierendes Weib entdeckt. Der einfache Sachverhalt läßt sich nicht verschweigen. Ethik macht sauere Mienen, Rechtlichkeit ergrimmt, aber die _Massenempfindung_ ist nicht anders zu erklären, ohne sie zu verfälschen. Moral hat keine Gewalt über die Sinne. M. V. fasziniert. Es ist nicht leicht, auf den Grund ihres Wesens zu dringen, das ihr diese Macht gibt. Sie ist allzu dicht verschleiert. Ihr Bild schimmert ferner. _Vergeblich_ hat die medizinische Fakultät ihre psychologischen Sonden angesetzt. Sie stach dabei immer nur in Schleiergespinst, um am Ende die fast heiter anmutende Schlußsentenz hinzuschreiben, ‚wer kennt die Frauen‘?
Eines aber ist sicher: Milica ist eine Herrennatur und wo sie steht, da wächst sofort unsichtbar eine Bühne um sie herum. Sie braucht nur einfach und ruhig dazustehen, und sofort wird um sie Platz. Ihre Stimme klingt und schafft Raum. Der erste Eindruck ist durchaus nicht außerordentlich. Die feine Gliederung des schlanken Körpers fällt wohl auf, das Kinn in dem länglichen Gesicht, durchaus weiblich und doch merkwürdig energisch. Doch hier ist keine eindeutige Schönheit, keine Lieblichkeit. Es ist nur rassige, herbe Eigenart. Eine schmale, lange, nicht ganz regelmäßige Nase senkt sich gar nicht streng harmonisch, die Lippen sind dünn, die Augen lebhaft, von unbestimmter Farbe. Niemand möchte da gleich entzückt sein. Auch wenn man die raffiniert über die Ohren herabgezogenen Haarschwänze in die Betrachtung einbezieht, die da von glänzenden Agraffen gehalten werden. Nein, es ist durchaus nichts, um die Ruhe zu verlieren. (Daß sie, wie das erste Gutachten behauptet, an einer Rückgratverkrümmung leidet, ist diesem wie allen anderen Berichterstattern entgangen.) Da erhebt sich die V., Arme und Beine rühren sich in fließender Bewegung von unvergleichlicher Anmut, der Kopf hebt sich mit einfachem Stolz. Jetzt genießt man das Schauspiel einer Geschmeidigkeit, wie sie an diesem musikgleichen Rhythmus nur die großen Katzen bieten. Ihre Stimme klingt gesättigt von dunklem Schmelz, nicht laut, aber von gedrungener Kraft. Sie greift fest zu und schmeichelt sich noch an den Hörer heran, nimmt gefangen. Und während des Klanges, der auch das Geistige der Frau trägt und in den Saal versprüht, verwandelt sie sich. Nun wird alles Herbe der Erscheinung unter dem Glanz der Stimme erhöht. Man spürt das unterjochte, gesänftigte Männliche, das in diesem feingliedrigen Weib lebt, ihr Intellekt, Willen gibt. Der Kontrast _zweigeschlechtlichen_ Wesens, zu einer Einheit vermählt, ist wohl der hauptsächlichste Grund der Faszination. Die Dosierung von Mann und Weib, von der Otto Weininger spricht, die einen prachtvollen Ausgleich in ihr gefunden hat. Sie spricht mit brillanter Beredsamkeit, sie hat überlegenen Witz, Dialektik, zieht scharfe Schlüsse, _falsch_, aber blendend. Man betrachte die Stirne. Sie ist fein, vornehm und doch stark. Hinter ihr sucht man das Geheimnis.
Endlich überwindet man Bild und Wirkung der Frau und findet dann den Fall durchaus nicht so dunkel (?). Der geringste der Giftmord-Prozesse, über den die Kriminalgeschichte berichtet, stellt den Leser vor ungleich merkwürdigere Tatsachen. Wenn der Staatsanwalt Recht hätte, daß die V. Giftmischerin ist, gewissermaßen ihrem inneren Berufe nach, dann wäre weder ihr Äußeres, noch ihr trefflicher Leumund dazu im Gegensatz. Alle großen Giftmischerinnen erfreuten sich der größten Schätzung, die meisten waren schön. Von der Marquise de Brinvilliers berichtet der Chronist: ‚Ihr Gesicht war rund und freundlich, von den regelmäßigsten Zügen. Sie wurde besucht, bewundert und gefeiert, angebetet, als schon ein großer Teil ihres Wandels bekannt war.‘ Nicht anders die große Zahl ihrer Nachfolgerinnen, zu denen viele deutsche Verbrecherinnen gehören. Die meisten besaßen delikate Kultur, waren gesellschaftlich gebildet, genossen den Ruf von Herzensgüte. Sie verschafften sich eben außerordentlich viel Vertrauen. Alle wurden spät entdeckt, schwer überführt ...
Slawische Naturinstinkte, prinzeßliches Herrenbewußtsein wird gedeckt von einer Glasur, die unsere Pädagogik über ihr natürliches Wesen gestrichen hat. Ihre Vorfahren waren nicht wählerisch in den Mitteln, wenn es unerwünschte Konflikte zu lösen gab. Daheim herrscht Blutrache, auch für enttäuschte Liebe (?). M. V. mußte in Wien ein Proletendasein fristen, sie war eine Deklassierte (?!). Da mag eine innere Umstellung ihrer Wunschträume erfolgt sein. Sie paßte sich gezwungen den Verhältnissen an, die sie vorfand, wurde Lehrerin (übrigens ein Beruf, in dem man auch herrscht, wenn auch nur über Kinder). Aber das Bedürfnis nach Macht hat sie wohl nie verloren ... Sie war jemand, der sein eigenes Gewissen nicht fürchtet. Der Vorfall im Hause Piffl: kein versuchter Mord, es war nur ein _Spiel_ mit Gift um der Macht willen. Daß sie es mit Hilfe von Gift tat, ohne den Erfolg eines Mordes herbeiführen zu wollen, ist seltsam, aber charakteristisch. Viele Autoren, die sich mit der Psychologie von Menschen befassen, die Gift _ohne_ Mordabsicht anwenden, sind zur Überzeugung gelangt, daß hier erotische Motive eine Rolle spielen können. Sie sind wahrscheinlich der sadistischen ähnlich. Von der Marquise von Brinvilliers ist sichergestellt, daß sie ihre Gesellschaftsdame, die sie vergötterte, gelegentlich außer mit Bonbons auch mit ein bißchen Gift fütterte (?). Beileibe nicht in Tötungsabsicht, sondern bloß, um ihr ein wenig Qualen zu verursachen. Es schuf ihr erotische Sensationen und außerdem kokettierte sie mit ihrer Macht. Wer Gift und das Vertrauen seiner Umgebung in seiner Tasche fühlt, der darf den vermessenen Wahn genießen, gottähnlich über das Leben beliebiger Leute zu herrschen. Er schneidet es lautlos ab, wenn es ihm beliebt. Unsichtbar, unhörbar. Es findet kein Angriff auf das Opfer statt, es kennt seinen Mörder nicht. Er tötet aus der Ferne usw. usw.“
Diese Gedankengänge sind zum Schluß schon ziemlich abwegig. Sie treffen ganz gewiß an einzelnen Stellen wesentliches, aber der rationale Gedanke, im Giftmord zeige sich ein (weiblicher, spezifischer) Wille zur Macht, widerspricht der spielerischen, tändelnden, der „reinen Tat“ bis ins _paradoxe_ entfremdeten Seelenstimmung und Lebenshaltung, die alle großen Giftmischer aufweisen.
In einer ganz anderen Richtung bewegt sich ein Artikel, der die soziologische Bedeutung dieses und ähnlicher Fälle umschreibt und der die sehr wichtige praktische Frage aufwirft, was solle mit diesen Menschen geschehen? Die V. hat übrigens auch selbst diese Frage gestellt, freilich nicht in dem _luziden Intervall_ zwischen der ersten Rückkehr aus dem Gefängnis und dem zweiten Delikt, sondern später, auf der Anklagebank. Sie hat gesagt, ‚ich gehöre nicht her, vor das Gericht, sondern in ein Sanatorium‘. Hier ist doch Sanatorium nur der milde, gesellschaftlich gehobene Ausdruck für die Heilanstalt für Geisteskranke. Daß aber solch eine Geisteskrankheit, deren bloße Erkennung und Bezeichnung schon unüberwindliche Schwierigkeiten bereitet, eine zum mindesten nicht geringere Schwierigkeit der Heilung entgegensetzen wird, das ist völlig klar.
Dies wußte auch die V. Daher ihr Haß gegen die Psychiater, der den Berichterstattern des ersten Prozesses ebenso auffällt wie denen des zweiten. Sie hat spottend gesagt, die Psychiater des Gerichts erklären nur einen Toten für krank. Aber der Satz wäre auch umgekehrt richtig: Wen die Psychiater für krank erklären, ist für immer tot, das heißt, er wäre auf immer in Detention zu halten, gleichgültig ob man diese Detention Irrenhaus oder Kloster oder Sanatorium nennt. In diesem Sinne spricht sich auch der folgende Artikel aus, der der „Neuen freien Presse“ entnommen ist.
„Der Prozeß hat Wien aufgewühlt ... Solange es Menschen geben wird, werden sie der Brunst nach dem Ereignis gehorchen, kein Philosoph wird der Masse den elementaren Vorstoß wehren können, die Raserei hin zu den Fechterspielen, ... der Mensch mit all seinem Anstrich von Kultur ist doch organisch fühlend, dem Elementaren, dem Gewaltsamen zugeneigt, und keine Intelligenz wird ausreichen, diese Tierheit seinem Wesen zu entziehen ... Kommt dazu noch das Flimmern, das Zweideutige dieser seltsamen blassen und zarten Frau, die wie eine _Hexe_ handelt, aber wie eine Dame aussieht und wie eine geborene Rednerin zu sprechen weiß, so wird verständlich, was auf den ersten Blick nichts anderes schien als die phäakische Verschlampung, der Wiener oft genug anheimfallen. (Gemeint ist offenbar das unbegreifliche Interesse der Wiener an dem Fall und das Fehlen der moralischen Abwehr. Ging doch den Geschworenen des zweiten Prozesses am letzten Tage ein Brief zu, worin stand, die einzige Lösung wäre die, man solle ‚unser Königskind M. V. auf der Ringstraße herumführen, krönen‘!) Der Schreiber des Artikels setzt seine Ausführungen fort wie folgt: Wir wollen jedoch nicht über den Fall V. sprechen, nur über die Strafe, die das Gericht verhängt hat. Hier ist ein Mensch, der zum zweitenmal seiner derselben seelischen Einstellung zum Opfer fällt ... niemand kann sich des Eindrucks erwehren, daß hie eine spezifische _Sucht_, eine düstere Unterströmung, ein Unter-ich vorhanden ist, um ein Wort von Freud zu verändern, etwas, was zwingend und mit gewaltsamer Lockung den Lebensgang dieser Frau in Banden hält. (‚Ist Trieb nicht Krankheit?‘ hatte die Mutter der V. gefragt.)
Es ist furchtbar leicht, wie der Staatsanwalt es getan, zu sagen: Giftmischerin, steinigt sie! Ernster ist es jedoch, sich vor das Problem zu stellen, wie schützt man die Gesellschaft vor solchen Unholden, wie tritt man Wesen dieser besonderen seelischen Verkrüppelung entgegen, damit nicht vielleicht in einem anderen Land, vielleicht in zwei, vielleicht in anderthalb Jahren, von neuem das Spiel beginne und vielleicht dann endgültig zum Morde führe. (Man erinnert sich des Briefes der alten Frau Konegen, der den gleichen Inhalt hatte. Es ist sonderbar: die Diagnose der Krankheit Milica Vukobrankovics stellt ihre alte Mutter, die Therapie dieser Krankheit oder wenigstens den Weg der Prophylaxe gibt eine andere alte Frau an.) Wie schützt man diese M. V. und andere Verbrecher dieses Schlages, wenn sie Verbrecher sind und nicht Kranke, deren Krankheit wir noch nicht kennen, _vor sich selber_?
... Das bequemste ist natürlich der Paragraph, der juristische Schimmel. Ein Mord war nicht vorhanden, denn die Menge des Giftes war zu gering, und sie selber, die Giftmischerin, ist doch zurückgeschreckt vor den letzten Konsequenzen. Folglich kann man ihr nicht die schwerste Strafe geben, man kann sie aber auch nicht freisprechen, denn die Gerichtsärzte melden keine Störung des Bewußtseins und die Fakultät behauptet dasselbe. Also sagen wir nicht schwarz und nicht weiß, nennen sie nicht Mörderin, aber geben sie doch ins Zuchthaus, lassen sie nicht triumphieren, aber führen auch keinen Axtstoß, der sie für alle Zeiten zugrunde richtet.
Das ist so recht die Methode des juristischen Kleinbürgers. Sie sieht vollkommen ab von dem ganzen Menschen und von der höchsten Aufgabe des Richtertums, die immer darin bestehen muß, Verirrte zur rechten Bahn zu leiten und (oder!) Gewähr zu schaffen gegen Wiederholung und Verschlechterung. M. V. hat drei Jahre bekommen, anderthalb Jahre werden ihr eingerechnet, und wenn sie in Einzelhaft verbleibt, kann sie sehr bald wieder frei sein. Frei mit allen Härten, mit der immer steigenden Verwirrung einer ohnehin zerrütteten Seele. Frei, aber ohne Stütze, ohne Möglichkeit der Betätigung, ohne wirkliche und endgültige Gesundung.
Wer diese Frau während der Verhandlung vor sich gesehen hat, dieses Aufzucken und Aufbegehren, diese herrische Sicherheit des Wortes, muß den Eindruck empfangen, daß im Kern ihrer Seele ein Komplex von unzerstörbarer _Anmaßung_ und Menschenverachtung schlummert. Ein lauerndes, losbrechendes Temperament, das jeder Schranke spottet. Glaubt man ernstlich, daß dieses Jahr Kerker ein so tief verwurzeltes Übel heilen werde, glaubt man mit diesem Jahr Kerker einem Giftherd beizukommen, der nicht einmal berührt war durch zweijährige strenge Haft, der nicht gereinigt war durch bitterste Erfahrung? (Auch die Begnadigung, die durch objektive Gründe seitens der Behörden im Verlaufe der Vollstreckung des ersten Urteiles nicht begründet war, ist ganz ohne Eindruck geblieben auf die Angeklagte. Eine Äußerung, die sich darauf bezieht, zitiere ich nachher aus den Aufzeichnungen der M. V.)
Hier enthüllen sich, fährt der Referent fort, die ungeheuren Schwächen unseres Strafsystems. Das Oberflächliche und Nichtige des Symptomekurierens. In Amerika würde sicher die Form gefunden werden zur bleibenden Überwachung und zur bleibenden Verbürgung schuldlosen Lebens. (Man hat dies im Falle Henry Thaw versucht. Ob mit Erfolg, ist sehr zu bezweifeln.) Es handelt sich um Pläne, derartige Verbrecher _ohne zeitliche Einschränkung_ aber in mildester Form in Gewahrsam zu halten, so daß die Strafe nicht etwas mechanisches ist, eine kurze Cäsur im Laufe der Verbrechen. Es müssen Mittel gefunden werden, um _Grenzfälle_ zu behandeln. Der Fall M. V. soll Anlaß bieten zu ernsten Gedanken über die Mängel, die Lücken und Schwächen unseres Strafsystems. Dann wird die rauschende Sensation ihren bleibenden Vorteil haben. Sonst war es eben ein Film, der ein Menschenleben gekostet hat.
Das Buch der Milica Vukobrankovics.
Daß M. V. sich des öfteren schriftstellerisch betätigte, geht aus den beiden Prozessen hervor. Es muß ihr das schriftliche Mitteilen eine innere Notwendigkeit gewesen sein. In diesem Sinne ist auch ihr im Jahre 1924 erschienenes Buch „Weiberzelle 321“ interessant, das der Verlag R. Löwit in Wien herausgegeben hat. Es ist ein Buch von 241 Seiten, bringt eine Photographie der M. V. und ihren Namenszug. Das Inhaltsverzeichnis enthält folgende Überschriften:
1. Kapitel. Den Menschen, die guten Willens sind. 2. „ Im Namen des Gesetzes. 3. „ Im Polizeigefangenenhause. 4. „ Die Überstellung. 5. „ In der Gemeinschaftszelle des Landesgerichtes. 6. „ Die Einzelzelle.
Weder das Bild der V. noch der Text ihres Buches erklären auch nur im mindesten den ungewöhnlichen Zauber, den die Persönlichkeit im unmittelbaren Verkehr ausströmen mag. Wenn man die oft schwülstigen, unecht philantropischen Schilderungen liest, findet man viel banales, selten ein eigenes Wort, ein mehr oder weniger verschleiertes Bekenntnis. Diese Stellen will ich auch zitieren. Der Stil ist journalistisch lebendig, bisweilen lehrerhaft gespreizt, damenhaft süßlich, aber alles in allem doch interessant. An ein Werk wie die Memoiren aus einem Totenhause von Dostojewski darf man dabei auch im entferntesten nicht denken. Von Dämonie ist bei der V. nirgends auch nur eine Spur. Geschrieben ist das Buch, das wohl vom Verteidiger durchgesehen und zum Druck gebracht worden ist, in der langen Untersuchungshaft vor dem zweiten Prozeß. Es beginnt folgendermaßen: „Nicht für jene schreibe ich, die auf Sensationen ausgehen, die fremde Skandalaffären brauchen, um das eigene Leben interessanter zu finden, – wer Nervenkitzel braucht, der lege dieses Buch aus der Hand[2]. Wer aber auch im verirrten, kranken, unglücklichen Mitmenschen den Menschen, den Bruder sieht, wer die trübe Brille engherziger Moral abgelegt hat, wer helfen, wer verstehen lernen will, für den sind diese Aufzeichnungen geschrieben. Ich will versuchen, das äußere und innere Leben der Gefangenen zu schildern.
[2] Sensationsgier und Sucht nach Nervenkitzel werden als Motive des Giftmordes bei der Gesche Gottfried angeführt. Ob die V. hier im Unterbewußtsein aufrichtiger ist, als sie es weiß?
Ist schon eine Psychologie der Gefangenen geschrieben worden? Meines Wissens noch nicht. Ist es aber – allem Ignorantentum und Pharisäerstolz zum Trotze – nicht wichtig, zu wissen, wie Menschen, die über von Menschengehirnen erdachten und von Menschenherzen bestätigten Gesetzen gestrauchelt, in von Menschen bewachten Kerker geworfen werden, wie diese „Parias der Moral“ denken, fühlen, und leiden?“ Auffällig ist die von vornherein aggressive Stimmung, die automatisch aus jeder Situation sich ergebende „moralische“ Überhebung.
Über ihren eigenen Prozeß: „Ich war zweimal in Untersuchungshaft. Das erste Mal in den Jahren 1918 und 19. Damals wurde ich von den Geschworenen in der Hauptsache freigesprochen, jedoch wegen Verleumdung verurteilt, _nahm das Urteil nicht an_, und wurde schließlich von der Untersuchungszelle weg begnadigt und in Freiheit gesetzt.
Meine zweite Untersuchungshaft fällt in die Jahre 1922-23 und ist heute, am 31. März 1923 nach achtmonatiger Dauer noch nicht zu Ende.
Dieses Buch hat nicht den Zweck, über meine Schuld und Unschuld zu diskutieren. Meine persönlichsten Angelegenheiten sollen hier überhaupt nicht berührt werden. Nur das, was von allem, was ich erlebte oder an anderen beobachtend miterlebte, Anspruch auf allgemeine Gültigkeit hat und allgemeines Interesse hat, will ich erzählen ...
Um die Diskretion, die ich mir auferlegen muß, nicht zu verletzen (wohl auch, um sich selbst nicht zu belasten! Denn diese Aufzeichnungen konnten vom Untersuchungsrichter gelesen werden und wurden es wahrscheinlich auch, obwohl der Prozeß keinen Aufschluß darüber gibt) bin ich gezwungen, manches, das ich selbst erlebte, als von anderen erlitten und manches fremde Erlebnis als mein eigenes hinzustellen. (Für die letztere Version findet sich im Buche kaum ein sicheres Beispiel. Es bestand dazu auch nicht die geringste Notwendigkeit. Es ist bloß der Ausdruck der Vorsicht, derselben dummschlauen Denkungsart, die die M. V. dazu brachte, die Gifttöpfe in die Wohnung der Eheleute Piffl zu bringen, um dadurch einen fremden Menschen zu belasten oder die raffinierte Methode, sich das Bleiweiß von einem Drogisten zu verschaffen, der auch Staubzucker führte.)
„Ort und Zeit,“ fährt die V. fort, „erscheinen dadurch verändert, nicht aber die _innere Wahrhaftigkeit_ dieser Zeilen. Denn vieles, was meine Leidensgenossinnen erfahren und erdulden mußten, erschütterte mich so sehr, als hätte ich es selbst erlebt. (Das kann doch unmöglich der Grund sein, fremde Erlebnisse als die eigenen hinzustellen.)
Es ist selbstverständlich, daß unter den Umständen, unter denen diese Blätter geschrieben sind, an die Wahrung einer auch nur menschlichen Objektivität nicht immer gedacht werden kann. Hier ist alles nur vom Standpunkt des Inhaftierten aus betrachtet und gewertet ... Ich gehe dabei nicht von der Voraussetzung aus, daß diese Aufzeichnungen einmal in die Öffentlichkeit gelangen ... Ich möchte diese Blätter einem Menschen in die Hand geben, der das wichtige und wesentliche daraus verwertet, ohne dabei an die Verfasserin zu denken. Wenn die Bilder einer Welt, die ich hier als ehrlicher und gewissenhafter Chronist aufzeichne, auch nur das Herz _eines_ Menschen zu fassen und zu erschüttern vermögen, _der den Willen und die Macht hat_, Härten aus der Welt zu schaffen und zu lindern (wer sollte das sein? der Verteidiger? der Untersuchungsrichter? Der Präsident der Nationalversammlung, der die V. aus der ersten Haft heraus begnadigt hat, ohne daß sie seiner gedenkt? Denn sie stellt es so hin, als hätte bloß ihr ‚ich nehme das Urteil nicht an‘, ihre Freilassung bewirkt), dann ist ihr Zweck erreicht und ich fühle mich für die Arbeit, der ich mich aus Interesse unter den schwierigsten äußeren Verhältnissen unterzog, herrlich belohnt.“
Im zweiten Kapitel, das sie wie der gute Wiener Autor Wildgans mit den pathetisch-banalen Worten: „Im Namen des Gesetzes“ betitelt, finden sich folgende bemerkenswerte Stellen: „Die Leiden der Haft, der Untersuchungshaft setzen stürmisch und mit einem Höhepunkt der Qual ein – mit der Verhaftung selbst, die in den meisten Fällen überraschend kommt, _selbst für jene, die auf diesen Augenblick seit Monaten warten_.“ Dieser Gedanke wird einigemal an Beispielen erläutert und fast wörtlich noch zweimal wiederholt. Er ist also nicht gleichgültig, sondern sehr wesentlich.
Ich zitiere hier aus dem außerordentlich wertvollen Buche von Dr. J. Scholz über die Giftmörderin _Gesche Gottfried_, von der schon früher die Rede war und der wir wichtige Aufschlüsse über die Metaphysik des Giftmordes verdanken, eine Stelle, die sich auf das Warten auf die Verhaftung bezieht. Der Giftmörder mordet nämlich nicht ins Blaue hinein, er will den Schatten seiner Tat sehen. Er ist, und darin gleicht die V. sehr ihrer größeren, teuflischeren Schwester Gesche Gottfried, auf der Suche nach der Identität. Er drängt sich an das Opfer heran, auch wenn er das Gift schon abgegeben hat und nichts mehr zu tun hat. Wie die Giftmörder nur auf die Wirkung des Giftes warten, warten sie auch auf die Wirkung des Giftmordes auf sich selbst, das ist: die Verhaftung und Untersuchung. Für beides bringt der Fall Gottfried außerordentlich bezeichnende Schilderungen. Für das erste: „Denjenigen, denen ich aus _Trieb_ etwas gab,“ sagte die Gottfried aus, „gab ich weniger als den anderen. Wenn sie weg waren, hatte ich Unruhe, wie es mit der Person geworden war, ich schickte nächsten Tages unter leerem Vorwande hin und erfuhr dann jedesmal die Wirkung, nämlich Erbrechen.“ So drängt sich die V. in das Haus Piffl und besonders an die Frau Stülpnagel mit krankhafter Neugierde, doppelt bemerkenswert bei ihrer sonstigen Zurückhaltung, heran.