Der Fall Vukobrankovics

Part 6

Chapter 63,480 wordsPublic domain

Vors.: Ist Ihnen etwas an ihr aufgefallen?

Zeugin: Sie war so schrecklich zurückhaltend, ganz furchtbar.

Vors.: Erinnern Sie sich, was Sie ihr damals gesagt haben?

Zeugin: Ich habe ihr wahrgesagt, daß sie einen älteren, verheirateten Mann liebt (Stülpnagel lernte sie aber erst zwei Jahre später kennen), sie soll das aber sein lassen, weil sie ihn nicht erreichen wird.

Vors.: Und was hat die V. erwidert?

Zeugin: Sie war so untröstlich, hat geweint und hat gesagt: Ach, wenn man einen so liebt. Sie hat hinzugefügt, daß es eine rein geistige Liebe ist, die mehr ist als die geschlechtliche. Das war in einem Ton gesagt, daß sie mir schrecklich leid getan hat und ich sie trösten mußte.

Vors.: Fräulein V., sind Sie wirklich einmal bei der Zeugin gewesen?

Angekl.: Ja, warum nicht, einige Male.

Vors.: Vielleicht haben Sie sich damals in dem Zustande des parzellierten Bewußtseins befunden?

Angekl.: Mein Gott, was macht man denn nicht alles. Es sind Stimmungen ...

Es wird nicht aufgeklärt, auf wen sich diese geistige, nicht geschlechtliche, angeblich so tiefe Liebe bezieht. Als die Wahrsagerin der V. einen Zettel mit einem frommen Gebet in die Hand drückt, wird dies vom Vorsitzenden gerügt. Die Angeklagte sagt dann mit rotem Gesicht, bittend: Sie hat es doch gut gemeint, Herr Hofrat, und beginnt zu weinen. Es ist dies die erste Stelle, bei der der Prozeßbericht von wirklichen Tränen spricht.

Schließlich wird ein Journalist vernommen, der oft im Hause V. verkehrt hat. Er hat die V. degeneriert genannt. Dies sei der Inhalt eines Gespräches gewesen. Fräulein V. habe unter starken seelischen Depressionen gelitten, da sie in dem Glauben war, daß sie den Fluch, der auf dem Geschlechte V. laste, „auszubaden“ habe.

Vors.: _Haben Sie die V. für homosexuell gehalten?_

Zeuge: Ja, aber ohne greifbaren Anlaß.

Vors.: Fräulein V. hat gern stark Witze gemacht?

Zeuge: Ja, aber nie unanständige.

Nach unwesentlichen Angaben und Verhören wird nun die Verhandlung vertagt.

Am vierten Verhandlungstage erfolgt der Schluß des Beweisverfahrens. Die Zeugen werden zu Ende verhört, die Gutachten erstattet. Inzwischen sind einige Briefe aus dem Publikum an die Geschworenen abgeliefert worden, in denen offenbar der Versuch gemacht werden soll, die Geschworenen zu beeinflussen. An einem der früheren Verhandlungstage hat sich übrigens der Verteidiger sehr scharf gegen eine weibliche Geschworene gewendet, die durch Zurufe und beredtes Mienenspiel ihren Abscheu ausgedrückt hat und er hat versucht, sie aus dem Geschworenenkollegium auszuscheiden. Der Antrag ist aber abgelehnt worden. Die eingelieferten Briefe werden übrigens ungelesen zu den Akten gelegt. Die Geschworenen wären zwar sehr vernünftigerweise dafür gewesen, der Vorsitzende möge sie öffnen und lesen, denn sie konnten doch auch sachliches, wesentliches enthalten, und wenn sie bloß die Geschworenen beeinflussen wollten, brauchte er ja den Inhalt nicht weiter zu geben. Aber der Vorsitzende ging nicht darauf ein.

Zuerst wird die Zeugenaussage einer Lehrerin verlesen, die auch in dem ersten Prozeß eine Rolle gespielt hat, und die allerhand belastende Dinge aus dem Vorleben der Angeklagten enthält. Unter anderen berichtet sie auch von Männern, die sich um die V. als Frau beworben haben sollen. Als nun ein Gerichtsbeamter bei der Verlesung auch den Namen eines solchen Mannes nennt, springt die V. erregt auf und ruft: Bitte, Namen nennt man doch nicht.

Vors.: Da hat sie recht. (Er gibt Auftrag bei der weiteren Verlesung die Namen fortzulassen.)

Bei der Verlesung einer anderen Aussage, die nicht günstig ist, und die von dem Verhalten der Angeklagten während ihrer Schulzeit spricht, ruft die V. dazwischen: Das geht zu weit! Sie haben die Frau Dr. Teleki gehört, die gesagt hat, wie sehr mich der _Lehrkörper_ schätzte. Wenn Sie jetzt diesen Klatsch aufgewärmt haben, so ist das Geschmackssache.

Nach diesen Worten will die V. den Saal eiligst verlassen.

Vors.: Bleiben Sie hier! Das werden wir auch abstellen!

Die V. wird von Justizbeamten zurückgehalten und zu ihrer Bank zurückgeführt. Sie ruft aus: Ich weiche der brutalen Gewalt. Es ist sehr hübsch, wenn Sie Gewalt anwenden müssen.

Sie setzt sich nieder, springt aber gleich darauf wieder wütend auf und schreit: „Herr Hofrat, ich konstatiere wieder, daß Sie nicht objektiv sind. Ich bin nicht die einzige im Saal, die das konstatiert.“

Der Staatsanwalt spricht nun über die Gerichtspsychiater, die er als hochangesehene Psychiater bezeichnet. Jetzt lacht die V. und räuspert sich auffällig.

Vors.: Das ist eine neue Ungezogenheit. Ich nehme nur Rücksicht auf Sie, weil Sie ein Weib sind und etwas krank.

In der Nachmittagsverhandlung bringt der Vorsitzende sehr interessante Bruchstücke aus einem viele Seiten langen Briefe an den Fürsterzbischof Piffl zur Verlesung.

„Wollen Sie ein übriges tun, dann bitte ich Sie, mit der hochmütigen Frau Inspektor (seiner Schwägerin) ein ernstes Wort zu sprechen ... Unter dem Schein des Edelmutes hat sie (Frau Piffl) nicht die Anzeige erstattet, um zu verhindern, daß meine Unschuld an den Tag kommt ... Wenn es einen gerechten Gott im Himmel gibt, dann wird die Gerechtigkeit die einzelnen Mitglieder der Familie Piffl schwer zur Verantwortung ziehen ... Die Piffls müßten sich bei mir bedanken, daß ich diese Schande nicht in die Welt hinausgerufen habe ... Diese Menschen, die keine Freundschaft halten wie ein Hund, sind ärger als diese. (!) Damit Sie ihnen das ungeheuere Verbrechen vorhalten, das sie an mir begangen haben, es wenigstens teilweise wieder gutmachen, denn ganz kann das nie geschehen.“

Besonders wichtig folgende Stelle: „oder kann Albert (der Stiefsohn Piffls), der in seiner Jugend manche Abnormität gezeigt hat, nicht ebensogut der Täter sein wie ich?“

Vors.: Wollen Sie zu diesen Stellen aus dem Briefe eine Bemerkung machen?

Angekl.: Der Brief hängt mit der Verleumdung zusammen, derentwegen ich ja schon befragt worden bin. Wollen Sie vielleicht, Herr Hofrat, hier eine zweite Verurteilung beantragen?

Hier ist zu bemerken, daß der Vorsitzende gewiß eine zweite Verurteilung hätte beantragen müssen. Denn im ersten Prozesse war die V. doch nur aus Mangel an schlüssigen Beweisen von den Giftmordversuchen gegenüber der Familie Piffl freigesprochen worden. Nach ihrem Verhalten gegen die Familie Stülpnagel hat sie es aber bewiesen und durch schriftliches Zeugnis bestätigt, daß sie Giftmischerin, wenn auch vielleicht nicht Giftmörderin ist. Dadurch gewannen alle Tatsachen des ersten Prozesses ein anderes Licht. Sie weiß dies genau, und hat schon in einem früheren Verhör mit dem angeblichen „Fehlurteil“ des ersten Prozesses gespielt: „Es muß kein Fehlurteil gewesen sein,“ das heißt, der Freispruch bezüglich des Giftmordes. Dagegen könne es ein Fehlurteil gewesen sein, bezüglich der Verleumdung, obwohl deren Beweise doch unumstößlich jedem vernünftigen Menschen vor Augen liegen. Aber für die V. gibt es nichts unumstößliches, sie spielt so gern, sie sagt selbst: ich „phantasiere“ so gern.

Im heutigen Verhör vergeht eine lange Zeit mit der Aufzählung der Beschuldigungen, Verdächtigungen und Vermutungen, die die Angeklagte zu Beginn ihrer neuerlichen Untersuchungshaft vorgebracht hat, um sich von dem Verdacht der Täterschaft zu reinigen. Aber sie hat auch damit nur gespielt, keine der Beschuldigungen ist systematisch ausgebaut worden, keine wurde auch nur einen Augenblick lang zwingend.

Hierzu kommt eine Schimpfwut, die man nur zum Teil den äußeren Umständen zugute halten kann, es ist mehr als Wut, es ist auch Gift in den Worten.

Vors.: Jetzt muß ich den Herren Geschworenen, um ihnen den Charakter der Angeklagten zu illustrieren, noch erzählen, daß sie auch alle Zeugen schwer beschimpft hat. So hat sie den Zeugen Schneider, der doch ihr guter Freund war, einen pathologischen Lügner genannt.

Angekl.: Herr Hofrat, Sie waren doch selbst einmal Untersuchungsrichter und wissen, daß ein Untersuchungsrichter, um einen in die Enge zu treiben, die belastenden Aussagen nur in kleinen Portionen eingibt. So war ich natürlich ungeheuer erregt, als Schneider die unwahre Behauptung abgegeben hat, das Buch „Psychologie des Giftmordes“ bei mir gesehen zu haben.

Vors.: Begründen läßt sich ja nachher jede Beschimpfung, wenn man den Mut dazu hat.

Angekl.: Ich bedaure diese Ausfälle _und_ (!) bedaure auch schon ein Geständnis abgelegt zu haben.

Vors.: Über alle Personen, die mit der Untersuchung zu tun hatten, haben Sie sich in der empörendsten Weise geäußert. So über Dr. Markus: „Das ist ein würdiger Freund der Konegen.“ Über einen anderen Arzt haben Sie in einem Brief geschrieben: „Ein solches Hornvieh von einem Arzt, der die Vergiftung nicht sofort konstatieren konnte, hat es noch nicht gegeben.“

Angekl.: Im ersten Fall, bei Frau Piffl, wurde der seither leider verstorbene Primarius Dr. Swoboda geholt, der auf den ersten Blick die Vergiftung erkannt hat. Im zweiten Fall haben die Ärzte aber vollständig versagt. Hätte _ich nicht das Rad aufgehalten_ ... (Welche groteske Situation: die Giftmischerin beklagt sich über die Ärzte, die ihre Untat so spät erkannt haben!)

Vors.: Als ein Zeuge über ihr Liebesverhältnis zu Stülpnagel Äußerungen machte, haben Sie geäußert: „Wie der Schelm ist, so denkt er auch über andere.“

Angekl.: Wobei ich zu bemerken habe, daß ich hier nicht nur meine Ehre, sondern auch die Ehre eines anderen zu schützen habe. Das entschuldigt mich wohl genügend.

Vors.: Über die Geschworenen schrieben Sie: „Wegen der Verleumdung hätte ich mich schon verantworten können, das andere hätten die Trotteln doch nicht geglaubt.“ (Das ist nur so zu verstehen: den Giftmord hätten sie mir nicht zugemutet!) (Heiterkeit.) Über die Gerichtsbeamten: „Man hat mich in der Strafhaft nicht gut behandelt, aus Sadismus, damit ich bald verrecke.“ Über die Richter: „Die Richter sind alle Hunde. Der Untersuchungsrichter Dr. Fischer ist genau so ein Hund wie die anderen.“

Angekl. (ruhig): Das über den Herrn Dr. Fischer nehme ich zurück.

Vors. (trocken): Das andere nicht? (Heiterkeit.)

Vors.: In einem anderen Brief, der aus der Zelle herausging, sagten Sie: „Es wäre mein heißester Wunsch, daß der Skalp des Untersuchungsrichters auf meinem Weihnachtsbaum hängen möge.“ (Stürmische Heiterkeit.)

Vors.: Wollen Sie diese Ausdrücke eines rohen Charakters entschuldigen?

Angekl.: Diese Briefe geben nur ein Bild meiner zerrissenen Seele. Aus ihnen ersieht man, was ich gelitten habe.

Vors.: Alle Zeugen haben Ihnen in den letzten Tagen das beste Zeugnis ausgestellt, niemand hat Sie als zynisch oder roh kennen gelernt. Wie kommt es nun, daß Sie während der Haft diese förmliche Schimpfwut besaßen? – Sie hat halt immer, wenn man ihr in der Untersuchung auf etwas draufgekommen ist, ihrer Laune Luft gemacht. –

Vert.: Ich erkläre mir das anders. Auf eine so _feingestimmte_ Seele, wie Fräulein V. es ist, wirkt eben die Haft ganz anders ein, als auf stumpfe Menschen.

Die Angeklagte erhebt sich und ruft: „Wenn man mir vielleicht meinen Selbstmordversuch vorwirft, so lege ich keinen Wert darauf, daß er hier konstatiert wird. Das ist meine Privatsache. Gut, ich mache dem Herrn Vorsitzenden das Vergnügen und sage: Er war fingiert.“

Wieder ein Spiel. Es ist unverständlich, weshalb man die Handgelenke der V. nicht auf Narben von dem Selbstmordversuch untersucht hat, nachdem schon so oft von dieser Tat die Rede gewesen.

Der Vorsitzende teilt mit, daß bereits ein zweiter Brief an die Geschworenen eingelangt sei und sagt: „Auch den legen wir gleich zu den Akten, vielleicht kommen bis Abend noch ein paar.“ (Heiterkeit.)

Hiermit sind die Zeugenaussagen abgeschlossen. Über das Tatsächliche des Verbrechens haben sie etwas durchaus neues nicht gebracht. Interessant waren nur die Spiegelungen der Persönlichkeit. Nun haben wir auch außer diesen Zeugenaussagen, welche Menschen entstammen, denen die Angeklagte irgendwie zu imponieren vermocht hat, noch ein ziemlich ausführliches Fakultätsgutachten der Wiener Universität, auf dessen Schlußfolgerungen es in diesem Falle sehr ankam. Das Urteil hat sich schließlich auch ungefähr so gestaltet, wie dieses Fakultätsgutachten die Schuld oder relative Schuld der Frau umschrieben hatte. Im weiteren Verlaufe will ich aus den Pressestimmen noch das eine oder das andere literarisch gezeichnete Porträt wenigstens teilweise wiedergeben. Das _Fakultätsgutachten_ lautete im wesentlichen folgendermaßen:

„Wie nach den übereinstimmenden Ergebnissen der wiederholten Untersuchung kaum anders zu erwarten, gab sich die Beschuldigte auch vor dem Psychiater besonnen und überlegt. Sie beherrschte die Konversation, spricht geläufig über indifferente Themen, erweist sich aber da keineswegs frei von Irrtümern, vorgefaßten Ansichten; von einer umfassenden, allgemeinen Bildung ist keine Rede.

Schon bei der ausführlichen Erörterung ihrer Kindheitsentwicklung retouchierte sie, schildert sie die Kinderstube gewissermaßen als Idyll. Neben vielen ganz gleichgültigen Erinnerungen bringt sie die Episode, daß sie als kleines Kind Regenwürmer ausgrub, sie verschluckte und auch davon dem Großpapa in den Mund zu stecken versuchte, worauf sie Strafe erhielt. Sie erzählt weiter von der Platzangst, die sie als Kind hatte.

Bezüglich ihres Geschlechtslebens ist sie bemüht, sich als durchaus normal hinzustellen. Sie protestiert auch dagegen, daß sie seiner Zeit in Herrn Piffl verliebt gewesen sei; wenn er irgendwie Witwer geworden wäre, hätte sie ihn keinesfalls geheiratet. Hingegen bleibt sie entschieden dabei, daß sie Herrn Stülpnagel liebt, wiewohl er ganz anders aussah, als sie sich den Mann ihrer Liebe vorgestellt hat. Auf seine Zärtlichkeiten habe sie schnell reagiert. Etwa ein Jahr war das Verhältnis friedlich und glücklich. Mit der Tatsache der vorhandenen Ehefrau hatte sie sich abgefunden. Aber daß er neben ihr noch andere Verhältnisse unterhielt, das mußte sie empören.

Anschließend an dieses Examen hat die Beschuldigte den Ärzten noch ein Schriftstück überreicht, um klarzulegen, daß sie ein ganz normales Weib sei, daß sie als Kind und junges Mädchen die gleiche Entwicklung genommen habe wie ihre Altersgenossinnen; nur in einem einzigen Falle hätte sie zu einer Kollegin ganz besondere Sympathie gefaßt.

Ausführlich beschäftigt sich dieser Teil der Untersuchung mit den scharfen Angriffen gegen die Behörden, von denen sie sich immer ungerecht behandelt fühlt. Es scheint ganz aussichtslos, heißt es in dem Gutachten, der Beschuldigten klar zu machen, daß die Behörden für sie erst Interesse gewannen und gewinnen mußten, nachdem gewisse Tatbestände gesetzt worden seien. Zwangsläufig wiederholen sich immer wieder diese Beschuldigungen. Es sind schon gewissermaßen erstarrte Gedanken. Dunkel sind ihre Aussagen, wenn sie von ihrer Enttäuschung spricht. Sie läßt offen, welche sie damit meint, ob den Umstand, daß Herr Stülpnagel sie in der Schwangerschaft im Stich gelassen oder daß er im Zuge des Untersuchungsverfahrens ihre intimen Beziehungen preisgegeben.

Verzweiflung oder Rache werden als Motiv abgelehnt, bei einer Sache, die, wie sie sagt, _kein Motiv_ habe. Über den ersten Prozeß wollte sie unter keinen Umständen sprechen.

Das sind zunächst die Bemerkungen über die Ergebnisse der persönlichen Untersuchung. Nun lag den Professoren der psychiatrischen Klinik zur Beurteilung der geistigen Persönlichkeit der Beschuldigten noch ein überreiches Material vor. Zunächst wird festgestellt, daß der Vater der Beschuldigten an Epilepsie mit Charakterveränderung litt und schließlich an Gehirnerweichung starb. Milica hatte, wie ein Freund des Hauses, Direktor Dr. Böck, und Berichte der Mutter angegeben, eine schwere Kindheit hinter sich. Sie war oft krank, anscheinend vielbegabt, lerneifrig und ehrgeizig. Außer Zweifel steht ihr guter Intellekt. Das Gutachten führt auch als bemerkenswert an, daß die Beschuldigte nicht über ihren Kreis hinausstrebt, sondern den bescheidenen Beruf einer Lehrerin ergriff, für den sie besonders geeignet zu sein schien. Außerdem ist sie mit guten Gedichten hervorgetreten, sie zeigt auch schriftstellerische Fähigkeiten, ist jedenfalls produktiv.

Hingegen weist sie trotz ihrer Auffassungs- und Kombinationsgabe, ihrer formellen sprachlichen Begabung, beweglichen Phantasie und Gewandtheit des Ausdrucks in der Rede und in der Schrift _grobe Lücken im Bildungswesen auf_. Und in der Kritik ist sie schwach.

Über das Maß einer Verstandesbegabung kann man schwer durch ein Examen ins klare kommen. Eine noch heiklere Aufgabe ist es jedoch, über das Innere, den Kern der Persönlichkeit, eine gutachtliche Äußerung abzugeben. Das hängt ja auch meistens, nebst der Subjektivität des Urteilenden von der Mentalität der Auskunftspersonen ab. Sie wird von dem einen als unheimliches Wesen angesehen, mit Scheu und Abneigung betrachtet, man schildert sie als kalt, rücksichtslos, ohne Moral und Dankbarkeit, egoistisch, voll Berechnung, boshaft, wenig wahrheitsliebend, als einen häßlichen Charakter. Aber sie macht ihren Weg, tritt einen Beruf an, wird andererseits als ausgezeichnete Lehrerin beschrieben, die bei ihren Schülerinnen beliebt war, im Umgang taktvoll, zurückhaltend, liebenswürdig, hilfsbereit und uneigennützig. Sie hat Freunde, Freundinnen und Förderung gefunden, war durch Jahre vertraute Hausgenossin in einer gutbürgerlichen Familie. Trotz einer ihr zugeschriebenen angeblichen Verlogenheit hat sie an kein Hochstaplerleben gedacht, niemand hat ihr eine Handlung gegen das Eigentum oder auch nur großen Eigennutz zugemutet. Trotz aller Freiheit des Benehmens wahrte sie ihre Geschlechtsehre. _Gefühlskälte fällt wohl allen Ärzten an ihr auf._ Am wenigsten läßt sich vom Standpunkt des Seelenarztes über das Wollen und Streben eines Menschen aussagen. Seitdem sie zum erstenmal unter psychiatrische Beobachtung kam, taucht bezüglich ihrer Person die Hysterie auf. Vielfach wird als Grundlage, zumindest als auslösend für hysterische Reaktionen, eine Störung des Trieblebens gefordert. Sicheres läßt sich hier nun nicht angeben. Als sie ihr Verhältnis begann, war sie 26 Jahre alt geworden; sie hatte bei ihrer bedenkenlosen Auffassung, ihrem umgänglichen Wesen gewiß schon früher und leichter Gelegenheit gehabt, dazu mit einem Manne, der ihr an Jahren näher gestanden. Das Gutachten meint, daß trotz des normalen Eindrucks, den Herr Stülpnagel von ihr empfangen, mit der Möglichkeit immerhin zu rechnen sei, daß Abweichungen in ihrem Triebleben bestanden haben, vielleicht auch noch bestehen.

Die Gutachter haben sich trotz des Widerstrebens der Angeklagten, über den ersten Fall zu sprechen, natürlich doch auch mit dem Vorakt beschäftigt, um festzustellen, ob außer den Anomalien des Geschlechtslebens vielleicht noch andere abnorme Triebrichtungen in Betracht kommen könnten. Die Wiederholung des gleichen Delikts, das die Gutachter schon vor dem Geständnis der Beschuldigten als erwiesen annahmen, läßt die Frage eines triebhaften Vorgehens um so eher bejahen, je mehr man Handlungen gleicher Art sich wiederholen sieht, während normale, verständliche und nachfühlbare Motive vermißt werden. Zu den Motiven bemerken die Gutachter bezüglich des ersten Falles: Da die Beschuldigte nur mit Herrn Landesschulinspektor gut stand, wurde damals von den Gutachtern und der Anklagebehörde Eifersucht und das Bestreben wahrgenommen, an Stelle der Gattin zu treten. Gewiß eine mögliche Kombination, aber nicht die einzige, es kann auch einen anderen Anlaß gegeben haben, zu einer Handlung des Affekts, den Wunsch, sich zu rächen.

In dem neuen Prozeßfall brachte die Beschuldigte als Erklärung für ihre Handlung ihre Schwangerschaft, beendet durch eine spontane Fehlgeburt, vor. Das reicht aber nicht aus, eine höhergradige, seelische Störung zu beweisen, und für eine Geistesstörung fehlt jeder Anhaltspunkt. Es ist natürlich, heißt es im Gutachten, nicht zu erfahren, wann die Beschuldigte den Gedanken zur Tat gefaßt hat. Jedenfalls hat sie ein Geschäft ausfindig gemacht, wo man Bleiweiß und Staubzucker zugleich kaufen kann. Der Aufbau dieser Verantwortung ist gewiß eher vor als nach der Tat konzipiert worden.

Damit kommen wir zur Frage über die Echtheit der Liebe der Angeklagten. Ganz abgesehen von der Skepsis, mit welcher man jede ihrer Äußerungen entgegenzunehmen lernen mußte: Wer kennt die Frauen? Gerade bei hysterisch veranlagten beobachten wir Ärzte ganz regelmäßig das Durcheinanderspielen echter und falscher Gefühlsausbrüche, unvereinbare Widersprüche und doch auch Sinn und Zweck, selbst auf der Höhe der Leidenschaft. Durch die Aufnahme einer intimen Beziehung mit Stülpnagel konnte sie vielleicht einen Einfluß auf den Mann erwarten, den sie sonst nicht gehabt hat. Aber auch die andere Möglichkeit soll berücksichtigt werden: daß sie Herrn Stülpnagel wirklich liebte. Mit der Tatsache der Ehegattin hatte sie sich, wie schon gesagt, von Anfang an abgefunden. Als aber die Beschuldigte, ihrer Darstellung nach, sehen mußte, daß ihre Reize, ihre Hingabe dem Mann nicht genügen, daß ihr Erster, den sie auch für ihren Einzigen nehmen wollte, sie betrog, begründete das gewiß eine Leidenschaftlichkeit, die sich in gewaltsamer oder hysterischer Form entladen konnte, gerade bei hysterischen Frauen beides so gern kombiniert. Bei der Reizbarkeit, der in Worten sofort aufflammenden Feindseligkeit, wenn ihr Selbstbewußtsein oder Selbstgefühl auch nur im mindesten verletzt wird, ist es wahrscheinlicher anzunehmen, die Beschuldigte hätte ihrer schweren Enttäuschung, ihrer verletzten Frauenehre, ihrer Eifersucht gemäß sich Luft gemacht, als an die andere Annahme, die Beschuldigte hätte, kalt überlegend, die Ehegattin Stülpnagels aus dem Wege räumen wollen, sei es auch um den Preis weiterer Opfer. Daß die Beschuldigte selbst sich gesundheitlich mindestens gefährdete, spricht auch eher für eine hysterische Affekthandlung.

Wenn ein gereiztes und rachsüchtiges Weib einen lebensgefährlichen Angriff unternimmt, ist das eine Affekthandlung, ein Verbrechen. Zum Gift wird selten Zuflucht genommen. Deshalb kann aber die Wahl gerade dieses Mittels nicht zur Diagnose Geisteskrankheit ausreichen.

Das Gutachten äußert sich nun über die Frage der Affekthandlung. Man könnte sich vorstellen: Die Beschuldigte hat im Affekt zum Gift gegriffen, um Herrn Stülpnagel ihr Leiden entgelten zu lassen, ihn und seinen Kreis. Hingegen meint das Gutachten: Das Fassen des Entschlusses vom ersten Auftauchen des Gedankens, der, verworfen, doch immer wieder kehrt, ein innerer Kampf gegen Bedenken und Hemmungen, die Vorbereitung und schließlich die Durchführung der Handlung sind aber, wenn ein Giftverbrechen angenommen wird, nicht plötzlich, nicht in Affekthöhe, nicht zu einer Zeit eingeengten Bewußtseins erfolgt.

Das Gutachten setzt sich dann mit einer Ansicht des in der Familie verkehrenden Psychiaters Dr. Böck auseinander, der von einer Moral insanity bei Milica gesprochen hat. Das Gutachten möchte nicht, daß die Charakterzüge und Handlungen, die Milica aufweist, zu dieser Krankheit gestempelt werden. Auch die behauptete _Gemeingefährlichkeit_ der Angeklagten ist zu _bezweifeln_. Auf die Jahre fruchtbringender, beruflicher Tätigkeit, im allgemeinen klagloser, ja belobter Führung wurde bereits hingewiesen.

Sohin faßt die medizinische Fakultät ihr Gutachten dahin zusammen:

1. Milica V. ist nicht geisteskrank, bietet aber Zeichen von Charakterentartung, ein Mißverhältnis zwischen ihrer geistigen Leistungsfähigkeit und ihrem sittlichen Empfinden.

2. Sie war zur kritischen Zeit körperlich leidend, heruntergekommen, stand unter dem Einfluß von schweren Affekten. Eine Trübung oder Aufhebung des Bewußtseins ist jedoch für keine ihrer Handlungen Voraussetzung oder beweisbar.

3. Es liegen Gründe vor, zu vermuten, daß es sich bei der Beschuldigten um triebhafte Momente handelt. Die von ihr im ersten wie im gegenwärtigen Strafverfahren gewählte _Art der Verteidigung_, sowie alles, was sie zu Protokoll gegeben hat, gestattet darüber _keine Feststellung_.