Part 5
Angekl.: _Das Urteil braucht kein Fehlurteil gewesen zu sein_, und man braucht den Menschen nicht erst später kennen zu lernen, aber man darf eben aus einer _einzelnen_ Verzweiflungstat nicht den ganzen Menschen beurteilen, verwerfen und verurteilen.
Es entspinnt sich nun eine Diskussion über den Ankauf von Staubzucker. Die Angeklagte erklärt zu diesem Punkt, Stülpnagel hätte ihr den Auftrag gegeben, Zucker zu kaufen. Da habe sie vielleicht _im Scherz_ gesagt: im übrigen ist es vielleicht besser, Staubzucker zu kaufen, denn die Buben fressen den Würfelzucker.
Zeugin: Das war ein Witz.
Sehr empfindlich wird die Angeklagte, sobald die Rede auf die geschäftliche Lage des Unternehmens kommt.
Vors.: Wie war die geschäftliche Lage des Unternehmens damals?
Die Angeklagte erhebt sich und sagt: „Es ist sehr merkwürdig vielleicht, daß ich die Interessen eines Zeugen schütze, aber ich glaube, diese Dinge gehören nicht hierher.“
Vors.: Sie wissen ja nicht, aus welchem Grunde ich frage.
Angekl.: Vielleicht in meinem Interesse?
Vors.: Vielleicht auch nicht.
Angekl.: Aber ich glaube, daß man doch Rücksicht nehmen könne, daß Herr Stülpnagel nicht auch noch in geschäftlicher Hinsicht geschädigt werde.
Vorsitzender zu den Geschworenen: Es handelt sich nämlich um eine Äußerung ...
Angekl.: Man könnte das vielleicht, wenn man es schon vorbringt, in nichtöffentlicher Sitzung erwähnen.
Vors.: Warum denn? Die Angeklagte hat nämlich einmal gemeint, es wäre doch ein Unsinn gewesen, mich in ein Geschäft hineinsetzen zu wollen, das schlecht geht. –
Diese Äußerung ist wichtig, nicht als zureichendes Motiv, sondern eben nur als Beweis für die völlige Planlosigkeit der inkriminierten Handlungen; ebenso hat sie, mit dem Giftmord wie mit einem Ball spielend im ersten Fall gesagt: „Ich hätte eine Fürstin umbringen müssen, nicht eine Frau Piffl.“ Wie unsinnig ist erst das Motiv der Rache, denn es stellt sich wirklich heraus, daß hier im Geschäftsleben ein empfindlicher Punkt bei beiden, dem Mann wie bei der Frau zu treffen ist. Und da sie jetzt noch seine geschäftliche Ehre selbst auf eigene Kosten und Gefahr hochzuhalten sucht, sieht man, wie sehr der Mann recht hatte, sich auf sie als „Bürokraft“ zu verlassen.
Angekl.: Ich habe es leider gesagt, aber ich habe mir gedacht, das Gericht wird schon diskret sein, solche Dinge nicht in der Öffentlichkeit zu behandeln. Ich habe es ja leider gesagt, aber mein Gott ...
Vert.: Eine der tausend Wendungen, die man gebraucht.
Angekl.: Es ist keine der Wendungen, ich kann ja die Sache erklären, ich kann sie verallgemeinern. Gerade in dieser Zeit haben alle Buchhändler geklagt.
Nun wird als Zeugin eine untergebene Kontoristin im Geschäfte vernommen. Sie war erst gleichgestellt mit der Angeklagten, dann wurde die V. ihre Vorgesetzte.
Vors.: Hat sie sich dann anders benommen?
Zeugin: Sie ist in jeder Beziehung gleich geblieben.
Vors.: Ist sie auch sonst entgegenkommend gewesen?
Zeugin: Sie war immer hilfsbereit und gerecht.
Vert.: Wollen Sie uns das präzisieren?
Zeugin: Ja, wenn jemand ein Anliegen gehabt hat, so hat sie das Gewünschte wohlwollend getan und befürwortet.
Vert.: Hat sie dem Geschäfte bedeutende Dienste geleistet?
Zeugin: Ja, sehr bedeutende.
Vert.: Haben Sie es begreiflich gefunden, daß sie bald im Geschäfte eine dirigierende Stellung erhielt?
Zeugin: Bei ihren hohen geistigen Fähigkeiten, ja.
Vert.: Haben Sie gemerkt, daß sie jähzornig ist?
Zeugin: Ich habe stets ihre hohe Selbstbeherrschung bewundert.
Vors.: Ist Ihnen an dem Zustand der Angeklagten in dieser Zeit nichts aufgefallen?
Zeugin: Nein.
Angekl.: Weil ich meinen Zustand doch zu verbergen trachtete.
Vors.: Das ist Ihnen auch gut gelungen. Jedenfalls gibt es aber auch Zustände, die man nicht verbergen kann. Wenn eine Frau eine Fehlgeburt hat, muß sie liegen. (Zur Zeugin) Sind Ihnen besondere Reinigungsarbeiten im Büro aufgefallen?
Zeugin: Nein, ich habe mich persönlich an den Reinigungsarbeiten beteiligt.
Vors.: Sie waren die Kontoristin, die Angeklagte aber war die zweite Chefin und hat auch mitgeholfen. (Die Aussage ist deshalb wichtig, weil offenbar die Reste der vergifteten Lebensmittel aus dem Büro von der Angeklagten trotz ihres leidenden Zustandes fortgebracht wurden.)
Angekl.: Herr Präsident, _Arbeit schändet nicht_.
Vors.: Warum haben Sie nicht dem Diener befohlen, er hat ja gesagt, er wolle den Raum aufräumen und Sie haben es trotzdem selbst besorgt. Wäre es nicht möglich, daß Sie es aus dem Grunde getan haben, damit das Bleiweiß, das, wie Sie zugeben, damals schon im Büro war, nicht gesehen werde?
Angekl.: Erstens waren die Reinigungsarbeiten notwendig und zweitens wollte ich Herrn Stülpnagel eine Freude damit machen. Er hat sich immer _kindisch_ gefreut, wenn er ins Büro kam, und alles _rein_ war.
Der Kunstkritiker und Schriftsteller Artur Rößler, der mit der Angeklagten gesellschaftlichen Verkehr gepflogen hatte, wurde nun vernommen. Der Verkehr sei sehr anregend und gemütlich gewesen. Er schätze die V. als ungewöhnlich intelligente, sehr liebenswürdige Dame und nur eines habe ihn und seine Frau befremdet, nämlich ihr Verhalten zu ihrer Mutter. Sie benutzte nämlich ein Zimmer allein für sich als Schlafraum, während die Mutter draußen auf einer Bank schlafen mußte. Wir haben das als ungehörig empfunden, sagt der Zeuge.
Vert.: Was hat denn Milica dazu gesagt?
Zeuge: Sie erklärte uns, daß ihre Mutter nicht im Zimmer schlafen _wolle_, da es sonst zu unordentlich aussehen würde und die Mutter hat uns gegenüber dasselbe gesagt.
Vert.: Ihre Mutter hat sie eben sehr verhätschelt.
Nach Erörterung von Zusammenkünften und Ausflügen richtet der Staatsanwalt an den Zeugen einige Fragen. Besonderes Gewicht legt er darauf, zu erfahren, ob dem Zeugen Anfang Juli nicht eine Wesensveränderung aufgefallen sei. Sie selbst behaupte, daß sie sich damals in einer Art Ausnahmezustand befunden habe. (Offenbar die „Parzellierung“ des Bewußtseins. Aber es lag nur eine Einengung vor; Gegenkräfte, Gegenleidenschaften, Gewissenskonflikte waren nie vorhanden, und dieses Fehlen macht sie zur echten Verbrecherin, obwohl sie doch zaghaft an ihre Taten heranging.)
Zeuge: Mir ist damals allerdings ihr verändertes Wesen aufgefallen. Denn sie war wortkarg und bekundete wenig Interesse an einem Weihnachtsspiel, das ich ihr damals vorlas.
Nun erkundigte sich der Vorsitzende, ob der Zeuge etwas von dem Verhältnis zwischen Stülpnagel und der V. gewußt habe.
Zeuge: Erst durch den Brief bekam ich die erste Mitteilung, aber geglaubt habe ich nicht daran.
Vors.: Beide waren eben gute Schauspieler.
Angekl.: Bei mir war es nicht Schauspielerei, daß ich das Liebesverhältnis verschwiegen habe, sondern weibliche Scham, _doch das können Sie nicht verstehen_.
Nun muß von einem Brief gesprochen werden, den die V. dem Stülpnagel ins Sanatorium sandte, und dessen Übermittlung der Zeuge besorgt hat.
Vert.: Glauben Sie, daß der erwähnte Brief den Zweck hatte, Herrn Stülpnagel in seiner Aussage zu beeinflussen?
Der Zeuge schweigt nachdenklich, aber die V. springt erregt auf: Schuld an dem Brief (dessen sie selbst belastende Wirkung sie gleichzeitig unnötigerweise zugibt, bloß um ihrem augenblicklichen Zornimpuls freien Lauf lassen zu können) trägt nur das schlechte Gesetz, das dem Untersuchungshäftling verbietet, mit seinem Verteidiger zu sprechen. Diesen Brief bedauere ich, weil er eine Unanständigkeit gegen den Untersuchungsrichter darstellt, dem ich dankbar sein muß.
Im weiteren Verlaufe sucht der Verteidiger nachzuweisen, daß es die Angeklagte war, die „das Rad aufgehalten hat“, das heißt, daß sie aus eigenem Antrieb dafür gesorgt hat, daß die vergifteten Lebensmittel wieder aus dem Hause Stülpnagel verschwinden.
Vert.: Es ist nämlich außerordentlich wichtig, festzustellen, an welchem Tag der Arzt seinen Besuch bei S. gemacht hat. Es war nämlich das der Tag, an dem _die Angeklagte_ das dringende Ersuchen gestellt hat, die vergifteten Lebensmittel beiseite zu räumen und nicht zu verwenden, und sie behauptet, die erste gewesen zu sein, die darauf gedrängt hat. (Zu Dr. Markus): Haben Sie jemals den Rat erteilt, daß die Lebensmittel beiseite geschafft werden?
Arzt: Ich kann mich absolut nicht daran erinnern.
Der Vorsitzende stellt aber doch fest, daß der Zeuge einen ähnlichen Rat gegeben hat; das Rad war eben nicht von der Angeklagten aufgehalten worden.
Vors.: Es ist ja keine Schande, wenn Sie selbst die Bleiweißvergiftung nicht erkannt haben. Sagen Sie uns ungeniert, ob Sie selbst darauf gekommen sind oder ob Sie jemand darauf aufmerksam gemacht hat.
Arzt: Ich habe es selbst gefunden.
Daraus geht hervor, daß der Arzt, offenbar der _Bezauberung_ der Angeklagten erliegend, eine unrichtige Aussage gemacht hat. Am nächsten Tage macht ihm der Vorsitzende den Vorwurf falscher Zeugenaussage, wird aber, prozeßtechnisch sicher kein alltäglicher Fall, vom Verteidiger zurückgewiesen und muß, obgleich im Recht, schweigen.
Am _dritten Verhandlungstage_ entrollte der Berichterstatter einer großen Zeitung folgendes Stimmungsbild; es ist deshalb schon sehr interessant, weil aus ihm die eigenartige Atmosphäre hervorgeht, welche die V. um sich zu verbreiten gewußt hat.
„Es ist der Tag der kleinen Episoden. Flatternde und leicht zerflatternde Geschichten werden von einer langen Reihe Zeugen vorgetragen. Sie gehören nicht unmittelbar zum Gegenstand, sind nicht anklägerisch, auch nicht recht entlastend. Ein paar neue Striche werden dem Bilde der V. hinzugefügt, einige Flecken Schatten, dann wieder Licht: Sie war sympathisch, verläßlich, tüchtig, fleißig. Mit einem Wort: bestens zu empfehlen. Wenn einer vielleicht einen Vertrauensposten offen hat ... Es wird überhaupt furchtbar viel Porträt gepinselt.
Dazwischen fällt das Wort Bleiweiß, stört freundliche Harmonien. Es wird auch von den vergifteten Lebensmitteln gesprochen. Der Untersuchungsrichter soll ergänzende Angaben machen. Aber er kommt schlecht an. (Wiewohl er in nicht nur rein amtlicher Eigenschaft, sondern vielleicht als einfacher Zeuge über Wahrnehmungen berichten könnte, die nicht unbedingt in den Akten stehen müssen, die Umfangsgrenzen haben.) Der Verteidiger Dr. Kraszna widerspricht temperamentvoll, nicht formell, aber faktisch mit Erfolg. Der Kampf vollzieht sich nicht in heftigem Streit, mehr in gereizten Reibungen, wobei der Staatsanwalt hauptsächlich die Rolle des stillen Beobachters beibehält. Wenn Milica etwas gegen den Gang des Beweisverfahrens einzuwenden hat, dann erhebt sie sich einfach mit der ihr eigenen Geschmeidigkeit, rassig anmutig und löscht mit dem satten Wohlklang der Stimme für eine Weile alles andere aus. Das sind die wenigen starken Momente inmitten der unruhig flackernden, zumeist langsam hingeschleppten Erörterungen im Gerichtsschauspiel. Dann bewundert man ihre Bühnenwirksamkeit. Sie spricht Bonmots, übernimmt irgend einen ihr gemachten Vorwurf, wendet ihn mit geistreicher Dialektik blitzschnell, und pointiert damit gegen einen belastenden Umstand. Ihre Hände vollführen dabei eine winzige Geste, eine anmutig weiblich modulierte Bewegung von eigentümlichem Reiz; dann setzt sie sich gelassen, ohne daß sich nur ein Zug in ihrem Gesicht ändert, das ganz patiniert ist mit feingeistiger Distinktion. Aber es sind nur Momente.
In der Mehrheit sind Miszellenberichte über die V., über Stülpnagel, über beide. Buchhalter kommen, Angestellte, Freunde, der Arzt. Es ist viel unsicheres Licht über den Erinnerungen. Mein Gott, es sind anderthalb Jahre her seit den kritischen Ereignissen, oft noch längere Zeit. Manchmal hängen an den Erzählungen spinnwebdünne Tatsachen, ein Eindruck, der eine bestimmte Farbe trägt, eine imponderabile Beobachtung, die vielleicht im Zusammenhang mit konsistenterem Material Bedeutung erlangt. Auch der erste Prozeß spukt in den zweiten hinein. Schließlich gibt es Episoden, die sich vor der Zuhörerschaft nicht mit der Wirkung behaupten, die sie verdienen würden. Wahre Menschlichkeiten. So das Erscheinen der Mutter der Milica. Man sieht die dunkelgekleidete Dame vor der Barre stehen, ebenso schlank, von der gleichen Rasse wie die Tochter. Sie scheint vollendete Ruhe. Bloß die weiß behandschuhten Hände, mit denen sie sich auf das Holzgestell stützt, zittern. Sie spricht von dem Unglück, das sie erduldet hat, vom Gatten und den anderen Familienmitgliedern, die dem Wahnsinn verfallen sind, still, gelassen. Sie muß das alles im öffentlichen Verhandlungssaal sagen, vor vielen hundert fremden Menschen, und tut es anscheinend mit vornehmer Fassung. Doch ihre Hände, in den offiziellen, weißen Handschuhen vibrieren unablässig, geben ihre Erschütterung preis. Sie hat keine Macht über die Hände. Es packt tragisch, wie an der schwarzen, feinen Frauengestalt die weißen Hände beben. Ob sie es wohl gefühlt hat: die Menschenmauer hinter sich, den Moloch der Neugierde usw. usw. ...“
An den Zeugenaussagen interessiert folgendes:
Die Angeklagte hat sich viel mit Büchern beschäftigt, wie aus dem ersten Prozeß hervorging.
In dem damaligen Prozeß hat nun ein Buch des Staatsanwalts Wulffen: „Psychologie des Giftmordes“ eine große Rolle gespielt. Nun wird ein Zeuge, ein Geschäftsdiener bei Stülpnagel, namens Schneider, vorgerufen, der im allgemeinen der V. das beste Zeugnis ausstellt.
Vors.: Als Fräulein V. im Dezember 1921 krank war, haben Sie sie in der Wohnung besucht. Dabei sollen Sie eine besondere Beobachtung gemacht haben.
Zeuge: Auf dem Tisch lag ein Buch, an den Titel kann ich mich nicht genau mehr erinnern, es war etwas mit Physiologie oder Psychologie.
Vors.: Vielleicht die Psychologie des Giftmordes?
Zeuge: Vielleicht hat es so geheißen, genau weiß ich das nicht mehr.
Vors.: (zur Angeklagten) Haben Sie das Buch damals auf dem Tisch liegen gehabt?
Angekl.: Ganz gewiß nicht. Nur einmal, nach dem Jahre 1918 habe ich mir dieses Buch, das in meinem ersten Prozeß eine so unselige Rolle gegen mich gespielt hat, von Dr. Seifert zum Lesen geliehen, habe es ihm aber bald zurückgegeben.
Vert.: Das Buch war in Wien vergriffen und ich habe tagelang arbeiten müssen, um es mir zu verschaffen.
Vors.: Die Angeklagte aber ist im Buchhandel versiert, und hat es sich leicht verschaffen können.
Angekl.: Wenn Sie mir schon das Kompliment machen, Herr Hofrat, daß ich hier versiert bin, dann lassen Sie sich auch darüber belehren, daß ein vergriffenes Buch auch für den Buchhändler nicht zu haben ist.
Staatsanwalt: Ich habe das Buch sofort bekommen.
Vert.: Ich konstatiere, Fräulein V. wurde auf der Straße verhaftet, nach der Verhaftung fand sofort eine Hausdurchsuchung statt, das Buch wurde aber bei ihr nicht gefunden.
Angekl.: Ich hätte das Buch damals noch ungeniert in meinem Besitz haben können. Mein erster Prozeß war ja doch erledigt. Was hätte denn mir der Besitz des Buches schaden können? Hätte ich das Buch gehabt, ich würde es ruhig eingestehen.
(Dabei ist es vollkommen nebensächlich, ob sie das Buch wirklich besessen hat oder nicht, da die Angeklagte ja spontan zugibt, es gekannt zu haben, und ich erwähne dieses kurze Verhör nur deshalb, weil sich daran eine sehr eigenartige Äußerung der V. anschließt. Meiner Ansicht nach die einzige, die die geistige Superiorität dieser Frau beweist. Mit dieser Äußerung scheint sie tatsächlich über der Sache zu stehen. Es handelt sich um folgende Äußerung):
Ein Geschworener: Fräulein Angeklagte, hat Sie dieses Buch von Wulffen wirklich interessiert?
Angekl. (eifrig): Aber natürlich. Nach dem Prozeß hatte ich doch ein großes Interesse daran, das Buch kennen zu lernen, das als Beweis gegen mich geführt wurde. Ja, ich habe es gelesen.
Vors.: Nun endlich. (Vor zehn Minuten hat die Angeklagte selbst zugegeben, daß sie das Buch von Dr. Seifert ausgeliehen und es gelesen habe. Die uns interessierende Äußerung ist aber folgende.)
Angekl.: Herr Hofrat, wenn eine Köchin einen Apfelstrudel machen will, kauft sie sich ein Kochbuch, sie wird sich aber kein Buch „Die Psychologie der Köchin“ kaufen. Wenn ich einen Giftmord plane, würde ich mir ein Buch über Gifte, aber nicht über die Psychologie des Giftmörders kaufen.
Darauf weiß der unbeholfene Vorsitzende natürlich nichts zu antworten. Hätte er aber einen Blick in ein derartiges Buch über die Psychologie des Giftmörders geworfen, mir selbst lag es leider nicht vor – so hätte er wohl auch in dem Buch über Gift-Psychologie Tatsachen und Berichte und Details aller Art über die reale Wirkung und die kluge Auswahl der Gifte gefunden.
Nun wird Ernst Stülpnagel vernommen, ob er von einem Selbstmordversuch der Angeklagten wisse. Auch dies ist sehr charakteristisch und es ist nur bedauerlich, daß diese Frage nicht richtig geklärt worden ist. Denn wie ich oben sagte, zeichnen sich die klassischen Giftmörderinnen durch eine außerordentliche Ruhe und Heiterkeit aus. Wenn die V. also einen ernstlichen Selbstmordversuch unternommen hätte, würde das mit dem typischen Charakterbild einer Brinvilliers oder Gottfried nicht übereinstimmen.
Der Zeuge erzählt, daß er eines Tages in die Wohnung der V. gekommen sei, er habe sie in großer Depression vorgefunden, die Handgelenke waren mit einem Verband umgeben, und auf seine Frage erfuhr er, daß sie sich in einer Badeanstalt mit einer Nagelschere stark verletzt hätte, hierbei umgefallen und vom Arzt, der sie verbunden hatte, nach Hause gebracht worden ist.
Vorsitzender (zum Zeugen): Wie sah der Verband aus?
Zeuge: Es war über Gaze Heftpflaster geklebt in großen Streifen.
Vors.: Was war die Ursache des Selbstmordversuchs nach Ihrer Meinung?
Zeuge: Das Fräulein V. befand sich damals, im April glaube ich, war es, in der ärgsten Gemütsverfassung. Es hatte tags vorher wieder Auseinandersetzungen gegeben wegen ihrer schiefen Stellung, wie sie sagte.
Vors.: Glauben Sie, daß es wirklich ein Selbstmordversuch war, oder war es vielleicht so ein Hungerstreik, bei dem sie doch gegessen hat?
Der Verteidiger erhob sich erregt: Wir können nicht verlangen, daß die Angeklagte sich hier entkleidet, aber sie ist nur Haut und Bein, und Sie, Herr Präsident, haben selbst gefürchtet, ob Sie die Verhandlung werden durchführen können, und haben ihr zugeredet, doch zu essen, sie werde sonst zusammenbrechen. –
Ferner wäre folgendes interessant als ein kleiner Beweis für die suggestive Kraft dieser Frau.
Der Zeuge Stülpnagel kommt noch einmal auf das telephonische Gespräch mit dem Arzt am 3. Juli zu sprechen. Er meint, er wisse es nicht genau, daß Fräulein V. die Anregung gegeben hat, die Lebensmittel zuhause zu beseitigen, und daß er auch mit dem Arzt über die Wegräumung dieser verdächtigen Lebensmittel gesprochen habe.
Angekl.: Ich möchte doch Herrn Stülpnagel bitten, sich an das zu erinnern, was ich ihm damals sagte: er möge die Lebensmittel wegräumen.
Zeuge: Ich glaube mich zu erinnern.
Angekl. (heftig zum Zeugen): Sie wollen es nicht sagen. Es ist ein hartes Wort, aber an so etwas _muß man sich erinnern_.
Der Vorsitzende richtet nun mehrere Fragen an die Angeklagte, die Konstatierungen aus den Akten verlangen. Die V. steht einige Augenblicke später auf und sagt: Herr Präsident, darf ich eine Frage stellen?
Vors.: An wen?
Angekl.: An Sie, Herr Vorsitzender, möchte ich nur eine einzige Frage stellen.
Vors. (erstaunt): An mich?
Angekl.: Jawohl. Ich möchte Sie nämlich fragen, hängt es mit dem Beamtenabbau zusammen, daß der Vorsitzende auch die Geschäfte des Staatsanwalts besorgt? (Lebhafte Heiterkeit.) Ehe noch die Angeklagte ausgesprochen hat, winkt ihr Hofrat Haerdtl mit der Hand ab und sagt: „Setzen Sie sich.“
Es folgt das Verhör der Mutter. Sie erzählt zunächst, wie ihre Tochter nach der Haftentlassung gelebt hat.
Vors.: Hat Sie Ihnen von ihren Beziehungen zu Stülpnagel erzählt?
Zeugin: Ich habe nichts davon gewußt.
Vors.: Fiel Ihnen seit Januar 1922 eine Veränderung auf?
Zeugin: Meine Tochter hat sehr schlecht ausgesehen, was ich für eine Folge von Überarbeitung hielt. Dann wurde es besser, später sah sie wieder sehr schlecht aus. Sie aß nichts anderes als Milch und war sehr nervös.
Vors.: Hat sie Ihnen nichts gestanden?
Zeugin: Nein, sie war sehr verschlossen, auch mir gegenüber.
Vors.: Wie haben Sie sich denn mit ihr vertragen?
Zeugin: Sehr gut. Sie war immer ein liebes und gutes Kind zu mir.
Vors.: Aber Geschenke hat sie Ihnen nie gemacht?
Zeugin: O doch, bis ich es ihr verboten habe.
Vors.: Wir finden es aber für lieblos, daß die Tochter allein das elegante Zimmer bewohnte, während die Mutter im Vorzimmer schlafen mußte.
Zeugin: Ich bitte, das war nur meine Schuld. Ich wollte dem armen Kind, das so viel mitgemacht hatte, den Luxus eines eigenen Wohnraumes nicht nehmen.
Ferner berichtet die Mutter: Ihr Mann sei an Paralyse gestorben. Desgleichen eine Halbschwester des Vaters und deren Tochter, so wie ein Cousin, letzterer an Größenwahn.
Vert.: Also die ganze Familie durchseucht.
Vors.: Ihre Tochter ist ein Siebenmonatskind und hat alle Kinderkrankheiten durchgemacht?
Zeugin: Ja. In der Schule war sie immer die erste, sie war sehr fleißig und hat außerdem sehr leicht aufgefaßt. Sie war die jüngste Bürgerschullehrerin in Wien.
Vors.: Sie sagten, daß sie zwei Seelen in ihrer Brust hat. Was meinen Sie damit?
Zeugin: Sie war oft geistesabwesend.
Vors.: Im vergangenen Frühjahr soll Ihre Tochter plötzlich den Wunsch geäußert haben, in dem Zimmer, wo Sie sonst mit ihr schliefen, allein zu schlafen. Warum?
Die Zeugin schweigt.
Vors.: Wenn diese Frage Sie aufregt, gehen wir darüber hinweg. Sie leben jetzt achtundzwanzig Jahre mit Ihrem Kind zusammen. Wie erklären Sie es, daß dieses hochbegabte Mädchen zum zweitenmal im Schwurgerichtssaale erscheint?
Zeugin: Weil sie krank ist.
Vert.: In welcher Art?
Zeugin: _Ist ein Trieb nicht Krankheit?_
Vert.: Haben Sie bei Ihrer Tochter impulsive Handlungen bemerkt?
Zeugin: Gewiß, sie gleicht darin ihrem Papa.
Vors.: Er hat den Eindruck eines Blödsinnigen gemacht, was man von Ihrer Tochter nicht behaupten kann.
Vert.: Was haben Sie sonst noch an ihr beobachtet?
Zeugin: Verschiedene Eigentümlichkeiten. Seit 21 Jahren lebe ich in der Angst, daß Milica wie ihr Vater in geistige Umnachtung fällt. Wenn sie sich aufregte, merkte ich, daß das rechte Auge abweicht. Mitunter konnte ich meine Angst nicht verbergen, sie las in meinem Blick und sagte mir dann immer: „Was schaust du mich schon wieder so forschend an? Fürchtest du, daß mir das Schicksal des Vaters werde?“
Vert.: Sie erzählten mir noch von einer anderen Eigentümlichkeit ihres Wesens.
Zeugin: Ja, wir waren einmal dreieinhalb Wochen in Venedig, haben alle Galerien und Museen besucht, so daß ich ihr schließlich sagte: „Nun kannst du ein ganzes Buch über deine Eindrücke schreiben.“ Nach der Heimkehr hatte sie sich aber von der Venediger Reise nichts gemerkt als die Markuskirche.
Vert.: Auf einmal also eine leere Strecke im Gehirn. Das sagt auch die Fakultät, daß bei ihr Zeiten sind, wo ihr Gedächtnis vollkommen versagt.
Ein Geschworener: Frau Zeugin, wie war denn Ihr Mann vor seiner Krankheit, war er auch so intelligent wie seine Tochter?
Zeugin: Nicht im entferntesten.
Ein Geschworener: Der Zeuge Schneider hat uns gesagt, daß er in Ihrer Wohnung das Buch „Psychologie des Giftmordes“ gesehen hat. Stimmt das, gnädige Frau?
Zeugin: In meinem Hause war das Buch nie.
Vors.: Ihres Wissens nicht, aber es war doch in Ihrem Hause. Die Angeklagte gibt das selbst zu.
Zeugin: Ich habe mich für alle Bücher meiner Tochter interessiert. Dieses Buch habe ich nie gesehen. Mit Rücksicht auf den ersten Vorfall hätte ein solches Buch mich doch sehr ängstlich gemacht. Aber es war wirklich nicht im Hause.
Das nun folgende Verhör findet mit einer Graphologin und Chiromantin statt, die von der Angeklagten trotz ihrer angeblichen „glänzenden Intelligenz“ des öfteren aufgesucht worden ist.
Vors.: Sie kennen die Angeklagte?
Zeugin: Sie war einigemal bei mir, um sich wahrsagen zu lassen. So etwa vor vier Jahren, als man von der ersten Sache noch nichts gewußt hat.