Part 4
Sie hatte sich eingehend mit Giftmordliteratur beschäftigt, schon deshalb, weil in ihrem ersten Prozesse ein Buch über Giftmorde eine große Rolle gespielt hatte. Dabei kam sie auf Bleiweiß, eine Chemikalie, die in nordischen Ländern häufig zur Fruchtabtreibung verwendet wird. Sie verschaffte sich also Bleiweiß, ein weißes, geschmack- und geruchloses Pulver, mischte es unter das Mehl, den Gries, das Salz und den Zucker, unter die Lebensmittel also, die sie im Büro ansammelte. Stülpnagel selbst soll nicht so sehr von dem Gift betroffen worden sein, weil er, wie die V. wußte, meist im Gasthause aß und am Sonntag Ausflüge unternahm. Drei Wochen hindurch wurden die vergifteten Lebensmittel verwendet. Die V. aß ziemlich regelmäßig mit und es scheint, daß ihre Erkrankung länger dauernde Folgen hatte als die der übrigen. Auf Anraten des Hausarztes wurden die Lebensmittel untersucht, Herr Stülpnagel nahm Proben in Säckchen und brachte sie mit in sein Kontor. Jetzt erfolgte das schon erwähnte schriftliche und mündliche Geständnis. Die Giftmischerin gab ihrem Geliebten ziemlich deutlich ihre Mordabsicht zu, denn sie flehte ihn an, sie zu schonen, sie müßte sich erschießen, auf ihre Tat stehe lebenslänglicher Kerker. Als der Vorsitzende ihr dies vorhält, antwortet die Angeklagte: „Das habe ich sicher nicht gesagt, ich hatte nur den einen Gedanken, die Sache aufzuhalten.“ Da sich die Verhandlung in diesem Augenblicke den sexuellen Beziehungen der Angeklagten zuwendet, wird aus Gründen der öffentlichen Sittlichkeit die weitere Verhandlung wieder für geheim erklärt und sodann die Sitzung geschlossen.
Dem zweiten Verhandlungstage ging in der Presse folgendes Stimmungsbild voraus: „Das Vorspiel hat lange gedauert. In der Sprache des Films nennt man es Präsentation ... Man sieht das einschmeichelndste Lächeln der Schauspieler, ihre wirkungsvollsten Attitüden. Die Tragödin zum Beispiel macht ein bezauberndes, am liebsten überraschend leichtsinniges Gesicht (wegen des Kontrastes). Damit alle Welt sagt: Ach, wie ist sie schön! Dann füllen sich ihre Augen ganz unversehens mit Glut, mit Leidenschaft, ihre Hände beginnen ein nerviges Spiel, sie atmet stark, höher belebt. – Die atmende, innerlich kraftvoll gespannte Frau ist zu tragischem Tun bereit, wobei alle erstaunlichen äußeren Eigenschaften der Darstellerin die Szene allein beherrschen. Ein paar besondere Augensterne, vollendete Linien ... Oft gerät die Schönheit im Laufe des Stückes in Unordnung, kann nicht mehr in gleichem Maße die Einbildungskraft umklammern. Aber die Präsentation hat sich tief in die _Sinne_ des Zuschauers eingeschrieben, es gibt Leute, die sich hoffnungslos vergafft haben ... Nun kennt man die Klugheit der Angeklagten, ihre rassige Heftigkeit, ihre stupende Rednergabe. Es war Anschauungsunterricht.“
Im Laufe des zweiten Verhandlungstages wurde vor allem die Vernehmung des Ernst Stülpnagel, die schon am Abend vorher begonnen hatte, weitergeführt. Hing gestern der Blick der Angeklagten, wie der Berichterstatter schreibt, mit geradezu bezwingender Kraft und Schärfe an ihm, als er zu sprechen begann, so hat heute diese Spannung nachgelassen. Sie weiß, wie er auftritt und daß er sie nicht im Stiche läßt. Sie ist es, die ihm zu Hilfe eilt, als sie fürchtet, er sei zu schwach im Kampf mit dem entgegenkommenden Richter. Sie sekundiert.“
Nach den Angaben der Anklageschrift hatte die Angeklagte im Laufe der Untersuchung ihre Verantwortung fortwährend gewechselt und so hatte sie auch über ihre Beziehungen zu Stülpnagel ein wirres Durcheinander von Widersprüchen zu Protokoll gegeben. Sie leugnete einmal ihre intimen Beziehungen, um dann wieder von ihrer tiefen Neigung zu ihm zu sprechen. Nicht ohne Interesse ist der Umstand, daß der Zeuge seiner Frau gegenüber das Geständnis der V. verschwieg, obwohl er mit ihr in einer anscheinend ganz glücklichen Ehe gelebt hat.
Auch dem Untersuchungsrichter gegenüber hat Stülpnagel vorerst mit keinem Worte dieses schriftliche Geständnis erwähnt, obwohl er doch wissen mußte, daß er sich durch dieses Verschweigen zum Mitschuldigen machte. Er kommt bei seiner Aussage auf dieses schriftliche Geständnis zurück, und behauptet, daß er nur in seiner zerrissenen Gemütsverfassung an dieses Schriftstück nicht gedacht habe. Der Vorsitzende hält ihm vor, er solle nicht versuchen, seine Aussage zu verbessern. Er scheine sich nicht darüber klar zu sein, und auch im Publikum herrsche diese Ansicht (!), daß auch das Verschweigen gewisser Dinge für den Zeugen strafbar sei.
Zeuge Stülpnagel: Ich gebe ja ohne weiteres zu ...
Vors. (unterbricht ihn): Das brauchen Sie nicht zuzugeben, das war ein Fehler, den Sie gemacht haben.
Die Angeklagte erhebt sich und bittet ums Wort (!): Sie übersehen (zum Vorsitzenden gewendet), daß der Herr Zeuge eine gesetzliche Berechtigung hatte, gewisse Dinge nicht zu sagen.
Vors.: Einen gesetzlichen Grund kenne ich nicht.
Zeuge: Ich möchte heute nur hinzufügen: die innigen Gefühle, die ich für Milica Vukobrankovics heute natürlich nicht mehr empfinde – aber ich muß doch alles in seinem inneren Zusammenhange darstellen, ich, der ich M. V. am meisten belaste, muß auch alle ihre Lichtseiten schildern, die mir sie wert gemacht haben und das will ich tun und davon will ich nicht mich abbringen lassen.
Vors.: Sie tun so, als ob man Sie daran hindern wollte ...
Zeuge: Ich habe mir ein halbes Jahr mein Gehirn darüber zermartert über das _Warum_. Was kann die Beschuldigte getrieben haben, eine derartige Tat zu begehen? Wenn man einen großen Einsatz wagt, muß dem gegenüber doch ein großes Gewinst stehen. Welchen Gewinn hätte sie durch ihre Tat haben können, ich sehe keinen, nicht den geringsten. Im Gegenteil, sie hat sich durch ihre Tat in jedem Falle in die größte Gefahr begeben. Wo soll der Nutzen liegen? Meine Familie, von der sie weiß, daß ich sehr an ihr hänge, erkrankt schwer. Ich selbst auch, ich war am schwersten krank. Nehmen Sie an, ich gesunde und meine Familie geht zugrunde. Hat die V. als die gescheite Person, als die sie immer hingestellt wurde, auch nur mit einem Gedanken daran denken können, daß dann eine Verbindung zwischen ihr und mir möglich wäre? Selbst, wenn ich nichts von der Sache gewußt hätte, ich halte das psychologisch für ganz unmöglich.
Vors.: Warum nicht?
Zeuge: Ausgeschlossen, gänzlich ausgeschlossen.
Vors.: So sagen Sie, warum nicht. Sie haben sich doch gestern so warm für die Angeklagte eingesetzt und haben gesagt, ich nehme sie wieder in mein Geschäft.
Zeuge: Ich habe gesagt: wenn das nicht geschehen wäre, das ist doch selbstverständlich.
Eine Geschworene: Der Herr Zeuge hat gestern gesagt, ich bedaure jeden Tag und jede Stunde, daß ich sie nicht mehr bei mir habe. Das hat bei mir einen tiefen Eindruck gemacht und ich habe mir den Wortlaut gemerkt.
Zeuge: Ich werde das Gute, das ich an ihr kennen gelernt habe, weiter schätzen. Ich will das sagen und muß das sagen ... Ich möchte jetzt an die erste Frage anknüpfen, ich sehe tatsächlich nicht, wie diese kluge Person mit kalter Überlegung gehandelt haben soll, selbst wenn sie hätte Rache nehmen wollen. An mir hätte sie ein viel wirkungsvolleres Mittel gehabt.
Vors.: Zum Beispiel?
Zeuge: Sie hätte mir geschäftlich so viel schaden können, was mich viel mehr getroffen hätte, als vielleicht dieser Giftmordversuch.
Vors.: Der eine macht es eben so, der andere so.
Hatten Sie den Eindruck, daß die Angeklagte etwas Strafwürdiges begangen hat?
Zeuge: Daran hatte ich damals noch nicht gedacht.
Vors.: Für mich ist es wichtig, zu wissen, ob Sie aus dem Verhalten der Angeklagten entnommen haben, daß etwas Strafbares geschehen ist.
Zeuge: Das gewiß.
Angekl.: Ich muß leider feststellen, daß sich Herr Stülpnagel irrt. Von lebenslangem Kerker habe ich nie gesprochen. Ich bin auch heute noch der Ansicht, daß ich nicht hierher gehöre, sondern zu einem Arzt. Wenn jemand (es handelt sich um den Augenblick, in dem die V. den Stülpnagel um Mitleid anflehte) von lebenslangem Kerker gesprochen hat, dann ist es vielleicht meine Mutter, die damals mit Herrn Stülpnagel über die Sache gesprochen hat und das verwechselt er vielleicht.
Zeuge: Ich habe _diesen_ Ausspruch der Angeklagten in meiner Erinnerung. Ich möchte ja gerne anders aussagen, aber ich halte mich an die Wahrheit.
Eine Geschworene: Herr Zeuge, warum wäre die Möglichkeit einer Ehe zwischen Ihnen und der V. ausgeschlossen gewesen?
Zeuge: Ich hätte nie wieder geheiratet.
Vors.: Wissen Sie, daß die Angeklagte gesagt hat, er hätte mich wahrscheinlich nicht geheiratet, weil er andere gehabt hat?
Vert.: Das Fräulein V. war nicht auf die Gattin eifersüchtig, sondern auf andere Mädchen.
Vors.: Herr Stülpnagel hat auch von den großen Leidenschaftsausbrüchen erzählt, die dieses Wort „niemals“ hervorgerufen hat.
Angekl.: Ich bitte, die Sache ist mir nicht gleichgültig. Sie ist für mich als Frau von großem Wert. Ich hätte genug Männer gefunden, die mich geheiratet hätten trotz meiner schrecklichen Vorstrafe, die ich ganz unschuldig bekommen habe. (Unruhe im Auditorium.) Ich habe es nicht notwendig gehabt, mich einem Mann an den Hals zu werfen. Ich bin Herrn Stülpnagel nie nachgerannt. Ich glaube, jeder Frau muß die Geduld reißen, wenn ihre _Ehre_ systematisch in den Kot gezogen wird.
Als der Vorsitzende an den Zeugen die Frage stellt, ob er nicht mit der Angeklagten darüber gesprochen habe, wie sie zu dieser Tat gekommen sei, springt Milica Vukobrankovics auf und unter den Rufen: „_Ich kann nicht! Ich kann nicht!_“ eilt sie bei der Saaltüre hinaus. Zwei Justizsoldaten folgen ihr rasch nach. Im Einverständnis mit dem Verteidiger wird die Verhandlung auch in Abwesenheit der Angeklagten fortgesetzt. Nun wird eine kleine Pause eingerückt. Als der Gerichtshof wieder zusammentritt, wird auch die Angeklagte wieder hereingeführt, und der Verteidiger bittet für ihr Verhalten von vorhin um Entschuldigung. Es sei ein Nervenzusammenbruch gewesen, verständlich bei einer Frau, die nur von Brom lebt.
Vors.: Das wird zur Kenntnis genommen.
Nach Eröffnung der Verhandlung bittet dann am nächsten Tage die Angeklagte ums Wort und sagt: Ich möchte heute um etwas Nachsicht bitten. Ich habe die ganze Nacht erbrochen und habe mich nur hergeschleppt, weil ich wirklich nicht wünsche, daß die Verhandlung vertagt wird. Ich habe mich gestern auch nicht ganz richtig ausgedrückt. Ich habe gesagt, daß ich im Gefängnis hungerte und fror. Ich möchte nochmals betonen, daß ich gestern nur flüchtig gesagt habe: daß ich damit keinem der Herren aus dem Landesgericht II. einen Vorwurf machen wollte. Gerade der Herr Oberdirektor Schmidt ist mir außerordentlich liebenswürdig entgegengekommen. Er ist ein sehr humaner Mann, aber ein Gefängnis ist kein Sanatorium. Ich war damals schwer krank und hätte wohl eher in ein Sanatorium als in ein Gefängnis gehört. Der Herr Oberdirektor Schmidt konnte mir keine andere Kost als die Gefängniskost zur Verfügung stellen und die Gefängniskost konnte ich nicht genießen, weil ich Bleivergiftung hatte und alles erbrach. Infolgedessen habe ich wirklich buchstäblich manchmal gehungert. Ebenso war das mit dem Frieren. Die Herren wissen selber, daß es in den Amtsräumen kalt ist, auch im Sommer. Ich habe mir aber infolge der Bleivergiftung auch eine starke Blutarmut und einen Gelenkrheumatismus zugezogen und daher die Kälte sehr unangenehm empfunden. Am wenigsten möchte ich dem Herrn Untersuchungsrichter einen Vorwurf machen. Er war ungemein streng, aber er hat mich immer gerecht und human behandelt.
Vors.: Damit nicht ein falscher Eindruck entsteht, frage ich Sie: Wurden Sie von irgend jemand zu dieser Erklärung beeinflußt?
Angekl.: Nein. Ich hatte diese Erklärung schon gestern abgeben wollen, aber Herr Präsident werden sich erinnern, daß Sie mich unterbrochen haben.
Es erfolgt nun das Verhör mit der Gattin des Ernst Stülpnagel. Der Vorsitzende fragt Frau Stülpnagel, warum denn am 3. Juli ihre Lebensmittel plötzlich beseitigt worden seien.
Zeugin: Mein Mann hat gesagt, er habe telephonisch mit dem Arzt gesprochen, der die Meinung ausgedrückt hat, die Lebensmittel müssen weg, sie enthalten offenbar Gift.
Vors.: Von dem Geständnis der V. haben Sie also nichts gewußt?
Zeugin: Nichts.
Vert.: Und dieses telephonische Gespräch mit dem Arzt hat gar nicht stattgefunden. Herr Stülpnagel wollte offenbar das Geheimnis der V. nicht preisgeben.
Vors.: Wie stehen Sie denn mit Ihrem Mann?
Zeugin: Wir haben immer sehr gut miteinander gelebt und leben auch heute noch in bester Harmonie.
Die Zeugin erzählt dann vom Verlaufe ihrer Krankheit, die Mitte Juli am stärksten auftrat. Dabei wird die Äußerung der Angeklagten erwähnt: „Essen Sie nur viel von dem Zwieback!“, und der Verteidiger fragt die Zeugin, ob ihr das nicht aufgefallen sei.
Diese an sich sehr überflüssige Äußerung der V., wie im weiteren Verlaufe ihr Hineindrängen in die von ihr vergiftete Familie scheint im gewissen Sinne für den Giftmord charakteristisch zu sein. Von einer anderen Giftmischerin, der Marie Jeanerette, einer früheren Krankenpflegerin und Pseudophilanthropin, wird berichtet, daß sie den Verwandten und Freunden ihrer Opfer deren Tod und die Symptome, unter denen er auftreten würde, voraussagte und damit Beweise für ihre Schuld lieferte. In unserem Falle war die Anwesenheit der Angeklagten in dem Hause ihres Geliebten durchaus nicht notwendig und für die Angeklagte selbst war dieser Verkehr auch gesundheitlich gefährlich. Abgesehen davon kam sie dabei unter die Augen der alten Frau Konegen, einer vierundsiebzigjährigen Frau, der Mutter der Dorothea Stülpnagel. Diese alte Dame war die einzige, welche die Angeklagte durchschaute.
Nun wurde der praktische Arzt vorgerufen, den die Angeklagte während ihrer Schwangerschaft aufgesucht hatte. Unmittelbar nach dem Zeugen tritt die V. in den Saal und sagt erregt zum Vorsitzenden: „Ich bitte dieses Verhör wieder unter Ausschluß der Öffentlichkeit zu führen.“
Vors.: Aber diese Dinge sind doch schon wiederholt hier erörtert worden. Jetzt ist doch eine geheime Verhandlung wahrhaftig nicht nötig.
Angekl.: Ja, Herr Präsident, es geht ja nicht um Ihre Nerven, _nicht um Ihre Schamhaftigkeit_. Ich verlange Ausschluß der Öffentlichkeit.
Der Vorsitzende läßt den Saal räumen, und der Zeuge wird in geheimer Verhandlung einvernommen.
Ist es schon an sich sehr interessant, daß die Angeklagte ihr Hauptverbrechen unter ähnlichen Begleitumständen wiederholte und dem Hause Piffl ein Haus Stülpnagel folgen ließ, so ist es nicht minder merkwürdig, daß sie jetzt auch das Nebenverbrechen, die Verleumdung, derentwegen allein sie im ersten Prozeß verurteilt worden war, im zweiten Falle wiederholte.
Der Vorsitzende hält der Angeklagten vor, daß sie im Laufe der Untersuchung wiederholt dem Untersuchungsrichter beteuert habe, es müsse noch ein _Zweiter_ Gift in die Lebensmittel gemengt haben, als sie bereits ihre Versuche eingestellt hatte.
Vors.: Wie konnten Sie, Fräulein, dem Richter solche ungeheuerliche Dinge erzählen?
Angekl.: Jeder kämpft um seine Existenz, Herr Hofrat, wenn Sie an meiner Stelle wären, würden Sie auch so handeln.
Vors.: Nein, ich würde die Wahrheit sagen.
Angekl.: Aus Ihnen spricht der Richter, aber nicht der Mensch.
Vors.: Auch als Mensch würde ich sagen, das habe ich getan und so habe ich gehandelt.
Vert.: Vielleicht hat sie sich geschämt, ein Geständnis abzulegen. (In Wirklichkeit war das Geständnis schriftlich schon vor Monaten erfolgt.)
Angekl.: Bei einem Geständnis kam bei mir außer diesen Dingen auch noch die weibliche Scham dazu, die mich nicht sprechen ließ.
Vors.: Was Ihre weibliche Scham verletzt, hätten Sie ja verschweigen können.
Angekl. (fast weinend): Sie nennen es Lügen, ich phantasiere so gern. Sie nennen mich lügnerisch. Als Mensch würde ich ja so gern dem Menschen ein Geständnis ablegen, es hat mich immer gedrängt, dem Untersuchungsrichter, dem Menschen, zu gestehen. Aber hinter dem Untersuchungsrichter steht der Staatsanwalt, der aus einer _Verzweiflungstat_ den tückischen Mord machen will.
Vors.: Sie vergessen eben, daß die Richter auch Menschen sind und diesen Menschen hätten Sie sich als Mensch zeigen können.
Nun wird die alte Frau Konegen vernommen. Sie erzählt, daß sie einen eigenen Haushalt führe, obwohl sie in einem Hause mit ihrer Tochter zusammen wohne, und daß sie nur, als Frau Stülpnagel erkrankte, in der Küche mitgeholfen habe. Sie selbst ist nie krank geworden.
Vors.: Wann ist Ihre Tochter erkrankt?
Zeugin Konegen: Das kann ich genau sagen. Am 12. Juni, ich brauche nur in meinen Aufzeichnungen nachzusehen.
Unter vergnügtem Lachen im Zuschauerraum (!) zieht die alte Dame ihre Papiere hervor und beginnt vorzulesen:
„Am 9. Juni waren die Kinder krank, dann wieder besser.
Am 12. Juni Dorothea krank.
20. Juni Dorothea sehr unwohl.
20. und 21. Juni starkes Erbrechen.
29. Juni Dora Verschlimmerung, fortwährendes Erbrechen, so daß abends der Arzt geholt werden mußte.“
Erst am 13. Juli hat der Arzt die Bleiweißvergiftung festgestellt.
Vors.: Warum haben Sie diese Aufzeichnungen gemacht?
Zeugin: Weil mir die Geschichte nicht gefallen hat.
Vors.: Wieso hat Ihnen die Sache nicht gefallen?
Zeugin: _Das hat mit dem Verstand nichts zu tun._ Ich habe oft einen Instinkt gegen Personen. Der Verstand hat damit nichts zu tun.
Vors.: Nun, können Sie sich erinnern, daß Ihnen ihr Schwiegersohn neue Lebensmittel gebracht hat?
Zeugin: Ja, er ist mit der Aktentasche in die Küche gekommen und hat gesagt: „Da hast du neue Lebensmittel, nimm von diesen, ja nicht mehr von den anderen.“
Vors.: Von der Vergangenheit der Angeklagten haben Sie damals noch nichts gewußt?
Zeugin: Gar nichts. Erst als die zweite Anzeige erstattet wurde, erzählte man mir ihre Geschichte.
Vors.: War die Ehe Stülpnagels glücklich?
Zeugin: Soweit ich beurteilen kann, ja. Meine Tochter ist literarisch gebildet, eine gute Wirtschafterin, sehr fleißig.
Vors.: Aber ein gewisses Empfinden gegen die Verläßlichkeit Ihres Schwiegersohnes hatten Sie einmal?
Zeugin: Einmal, es war im Sommer 1921, die anderen Familienmitglieder waren auf Sommerurlaub, da kam Stülpnagel zu mir und verlangte, daß im Zimmer der beiden Buben die V. wohnen solle. Das habe ich natürlich energisch abgelehnt.
Vors.: Wie hat sich Ihr Schwiegersohn dazu verhalten?
Zeugin: Damals war er sehr wütend.
Vors.: Es liegt eine lieblose Äußerung vor, welche die V. einmal gemacht hat. Wie kann man nur über eine Dame so sprechen, an deren Schmerzen man selbst schuld ist? Eine arme Frau noch so zu verhöhnen.
Angekl.: Und eine andere arme Frau, die monatelang in Einzelhaft war, auch so krank und ohne Pflege, die verhöhnen Sie, Herr Hofrat, wenn sie in einer Aufwallung von Erbitterung auch nur ein Wort zu viel sagt. Ich bin doch auch ein Mensch.
Nun reißt zwar nicht dem Richter, aber dem Publikum bei dieser plumpen Äußerung die Geduld und man hört Rufe von den Tribünen: Sie ist selbst schuld.
Die alte Frau Konegen wendet sich zur Angeklagten: Sie haben ja keinen Begriff, was ich gelitten habe. Die Kinder, die Enkel, die ich aufgezogen habe, sah ich sich in Schmerzen winden, auf dem Fußboden liegen, die Wände emporkrallen. Fünfzehnmal in einer Nacht ist so ein armes Kind hinausgegangen.
Vors.: Bitte, keine Übertreibung. (!)
Zeugin: Ich übertreibe nicht, es war wirklich fürchterlich.
Angekl.: Auch ich habe in der Einzelzelle dieselben Schmerzen gelitten, und auch eine andere Mutter hat vielleicht noch mehr gelitten als diese alte Frau, die ich ja von Herzen bedauere.
Vors.: Mit Bedauern ist es nicht getan, hätten Sie kein Gift verwendet.
Angekl. (eindringlich): Seien Sie doch nur einmal fünf Minuten lang Mensch und nicht immer Richter.
Der Vorsitzende hält der Angeklagten verschiedene häßliche Äußerungen vor, die sie vor dem Untersuchungsrichter über die alte Frau Konegen gemacht hat.
Angekl.: Ich gebe das zu und bedaure, daß ich in meiner Verteidigung zu weit gegangen bin. Wenn Sie mich aber richtig beurteilen wollen, so müssen Sie erlauben, daß ich meinen Zustand schildere, aus dem heraus diese Verteidigung entstanden ist. Ich war selbst krank. Während aber die anderen Erkrankten ins Sanatorium gekommen sind oder zu Hause gut gepflegt wurden, kam ich in eine Einzelzelle, wo ich frieren und hungern mußte und ohne Pflege war. Durch Hintertüren habe ich erfahren, daß man über mich Böses geschrieben und gesprochen hat. Ich habe keinen einzigen Freund gehabt, mit meinem Verteidiger konnte ich nicht sprechen, (weinend) es war ein Zustand, wie eine Art Verfolgungswahn. _Man sieht nur Feinde um sich, man haßt alle, man verflucht alle, auch sich selber._
Vors.: Ich habe Sie jetzt aussprechen lassen, damit die Herren Geschworenen nicht meinen, daß ich Ihre Redefreiheit beschränken will. Wir wissen, was Sie mitgemacht haben, vielleicht durch Ihre eigene Schuld.
Angekl.: Ich muß ein Wort sprechen. Ich hätte vieles aufgeklärt. Gerade diesem Untersuchungsrichter hätte ich vieles gesagt. Aber ich habe immer wieder das Gefühl gehabt, man versteht mich doch nicht, man hält alles für Heuchelei. _Ich habe niemanden töten wollen, um des Himmels willen_, und immer wieder kommt man _mir mit der Mordsache_. Es ist gräßlich! Ich kann nimmer!
Nach diesen Worten eilt die Angeklagte aus dem Saal.
Unter der Bezugnahme auf den Vorwurf der Angeklagten, daß die Mutter der Frau Stülpnagel die Familie beeinflußt habe, belastend auszusagen, verliest der Vorsitzende einen Brief der Frau Konegen an den Untersuchungsrichter. In dem langen Schreiben heißt es unter anderem:
„Da junge Leute ihre Leiden schnell vergessen, so möge bei passender Gelegenheit die Erinnerung aufgefrischt werden. Das Anhören ihrer Leiden ist lange nicht so erschütternd, als wenn man es erlebt. Ich habe die beiden Buben dahinsiechen sehen, während meine Tochter wimmernd darniederlag. Sie dürfen das nicht als Bosheit auslegen, wenn ich mich bemühe, auf welche Weise die V. überführt werden könnte. Es ist nämlich schrecklich, wenn es sich ereignen könnte, daß sie sich auch fernerhin unter dem Deckmantel der Gefälligkeit in eine Familie einschleicht und ihr gefährlich wird.“
Vors.: Nun, dieser Brief ist doch kein Verbrechen.
Zeugin Konegen ruft aus: Jede Mutter würde so handeln.
Der nächste Zeuge ist der Hausarzt in der Familie Vukobrankovics. Er berichtet: Der Vater war an Paralyse erkrankt, erlitt einen Tobsuchtsanfall. Milica war damals erst dreizehn Jahre alt und gerade in der Entwicklung begriffen. Sie hat durch die Anfälle ihres Vaters schwer gelitten, war aber trotzdem ruhig, energisch und hat den Kopf nicht verloren. Sie war intellektuell ihrer Mutter weit überlegen. Sie war wohl launenhaft und zurückhaltend, ihrem Vater gegenüber hatte sie aber viel Mitgefühl.
Am nächsten Verhandlungstage wurde das Zeugenverhör fortgesetzt und zuerst wurde die Ärztin Dora Teleki vernommen, welche die Angeklagte noch aus der Zeit kannte, da dieselbe noch in der Lehrerbildungsanstalt studierte. Sie bezeichnet die V. als hochintelligent, sie hätte auch später noch viel mit ihr verkehrt und gibt an, die Angeklagte sei immer sehr korrekt gewesen.
Vert.: Ist Ihnen Lügenhaftigkeit an der V. aufgefallen?
Vors.: Man lügt ja nicht bei jeder Gelegenheit.
Vert.: Im Privatleben hat sie nicht gelogen. Sie hat nur hier kein Geständnis abgelegt. Kein einziger Mensch hat gesagt, daß sie lügt. (Als ob die Verleumdung des jungen Piffl, er habe den Topf mit Opium und Phosphor herbeigeschafft, um seine Eltern zu vergiften, keine Lüge wäre.)
Auf weiteres Befragen des Vorsitzenden erklärt die Zeugin, daß die Angeklagte als Schülerin der Stolz der Anstalt und außerordentlich beliebt war.
Vors.: War sie auch noch der Stolz der Anstalt, als sie noch in Haft war und dann verurteilt wurde?
Zeugin: Dann hat man natürlich verschiedenes gesprochen.
Vors.: Man lernt den Menschen oft erst später kennen, außer es war das Urteil von 1918 ein Fehlurteil.