Part 3
Ganz anders wird der Ton der Presse, als die V. am ersten Verhandlungstage vor dem zahlreich erschienenen vornehmen Publikum sich persönlich zeigt. Ich lasse den Bericht desselben Berichterstatters folgen: „Wenn die lohende Flamme der Sensation nicht wäre, von der die Szene immerzu wie mit rotem Theaterlicht übergossen wird, es gäbe vielleicht einen merkwürdigen, aber stillen Prozeß ... Nun aber belagert die Neugier die Persönlichkeit der Angeklagten, die es in allen Nerven spürt. Milica V. als Weib. Sie ist sicher ein eigenartiger Frauentypus jugoslawischer Rasse. Ein längliches, energievolles Gesicht, das in reizvollem Gegensatz steht zu üppigen, braunen Haarflechten, die kronenartig aufgebaut sind. Eine hübsche Frau, gut gewachsen, elegant. Ein Schimmer von Geistigkeit, der über dem Gesicht liegt, sich in jeder Kopfbewegung, und in den eigentümlichen, kleinen Rucken der Hände ausspricht, fällt auf, und dieser harte Wille, mit dem sie sich selbst in Zucht hält, ihre blitzschnellen klugen Reden formt. Ja, sie ist erstaunlich klug, eine Dialektikerin, die mit gefährlichen Pointen, mit einem raffinierten Zickzack von Antworten das System eines Verhöres in Verwirrung bringen kann ...“ Man sieht also, es ist ein ganz anderer Eindruck, den die geständige Giftmörderin, die wegen des gleichen Deliktes rückfällige Verbrecherin erweckt. – Die feuilletonistische Stimmungsmache, die einem Wiener Prozeß vorangeht, wäre dieser ausführlichen Darlegung nicht wert, wenn sie nicht etwas bezeichnendes enthielte: den Beweis für den außerordentlich begütigenden, bezaubernden Eindruck, den Giftmörder und Giftmörderinnen bei den Richtern und bei anderen Menschen oft erwecken und der, wie ich später ausführen will, sich bei der berühmten Brinvilliers, bei der Gesche Gottfried in Bremen und anderen findet, auch bei einem männlichen Giftmörder, Georg C. Diese Verbrecher verstehen sich das Wohlwollen der Richter und der Zeugen in einem Maße zu erwerben, das man um so weniger psychologisch erklären kann, als bei jedem doch die Befürchtung bestehen müßte, er könne, wenn der Täter oder die Täterin freigesprochen würde, selbst ein Opfer ihres Gifttriebes werden. Rationale Betrachtung versagt am ehesten beim Giftmord. Wäre es denn anders erklärlich, daß Giftmörder wie die Gottfried ihre Taten bis an dreißigmal in typischer Weise _wiederholen_ können, ohne daß der persönliche Zauber, der sie schützend umgibt, gebrochen wird? Die V. kam aus dem Gefängnis, aber sie war nicht wegen Giftmordversuchs, sondern nur wegen Verleumdung darin gefangen gewesen, und der Richter, von einer in Österreich damals ganz ungewohnten Milde, hatte seiner Zeit mit großem Wohlwollen den ersten Prozeß geleitet, der Staatsanwalt hatte am Ende seines Plädoyers gesagt: „Ich will es nicht allein auf mein Gewissen nehmen, daß eine Unschuldige verurteilt werde. Prüfen Sie den Fall nüchtern und überlegen Sie das Für und Wider!“ Dabei lagen die Arsenproben, das Opium und der Phosphor auf dem Verhandlungstisch! Selbst zu der Verurteilung wegen Verleumdung wäre es nicht gekommen, wenn nicht die Angeklagte selbst durch einen schriftlichen Verleumdungsbrief an den Kardinal Piffl dem Gerichte ein nicht umzustoßendes Beweismittel ihrer Schuld wenigstens nach dieser Richtung gegeben hätte. Auch jetzt, vier Jahre nach der ersten Verurteilung, lag ein schriftliches Bekenntnis der V. vor, das sie ihrem „Opfer“ und Mitschuldigen in einer Person, dem Verlagsbuchhändler Ernst Stülpnagel „spontan“ übergeben hatte. Ich komme noch darauf zurück. Der Tatbestand, der jetzt vorlag, war folgender:
Am 31. Oktober 1918 war das erste Urteil, wie oben erwähnt, gefällt: M. V. wurde wegen Verleumdung des Sohnes ihrer Opfer, des jungen Piffl, zu zwei Jahren schweren Kerkers und zum Verlust des Adels verurteilt. Gegen Ende des Jahres 1919 wurde sie von Staatswegen begnadigt und kam wieder nach Wien.
Sie suchte und fand Arbeit zuerst bei einer Modistin, war dann Sekretärin in einer Schuhfabrik und kam dann durch eine Annonce zu der Verlagsanstalt Konegen, deren Chef Ernst Stülpnagel war. Sie trat am 1. Mai 1920 in das Geschäft ein, avanzierte sehr schnell zur ersten Sekretärin, knüpfte ein intimes Verhältnis mit dem Chef an, wurde nach ungefähr einem Jahre schwanger und erlitt eine Fehlgeburt. In diese Zeit, Sommer 1920, fallen die Vergiftungen: vergiftet sollten werden: Die Frau des Chefs, Dorothea Stülpnagel, und die beiden Söhne. Aber auch der Mann bekam von dem Gift, es war Bleiweiß, sie selbst mußte auch davon nehmen, die Dienstboten wurden ebensowenig verschont wie die Haustiere, Katze und Hund, weil eben die gesamten Lebensmittelvorräte der Familie von ihr mit Bleiweiß versetzt waren. Ein Angestellter Stülpnagels machte nun dessen Schwiegermutter auf die Vorgeschichte der M. V. zur selben Zeit aufmerksam, als eben der Arzt, spät genug, den Charakter der sonderbaren Krankheit erkannt hatte, die alle Familienmitglieder betroffen und bei dem älteren Knaben bereits bedrohliche Formen angenommen hatte. In diesem Augenblick machte die Angeklagte ihrem Geliebten ein Geständnis erst mündlich, dann in schriftlicher Form und beide gingen daran, die vergifteten Lebensmittel wieder beiseite zu schaffen. Ein Teil mußte untersucht werden, wurde als vergiftet befunden und die Angeklagte wurde verhaftet. Sie versuchte erst davon zu überzeugen, daß sie das Bleiweiß als Abtreibemittel für sich hatte verwenden wollen und daß durch Zufall das Gift in die Lebensmittel hineingekommen sei. Raffiniert, aber nicht eben so klug, als es dem oberflächlichen Beurteiler erschien, war das ausgeklügelte Verfahren, daß sie den in der Küche verwendeten Staubzucker in einer Drogerie eingekauft hatte, die auch Bleiweiß führte, um die Schuld an den Vergiftungen im Notfall auf die Unachtsamkeit des Drogisten abzuwälzen. Von der Unsinnigkeit dieses Versuches wurde sie bald überzeugt, erprobte dann die Ausrede, die im Kellerlokal ihres Büros hausenden Pfadfinder hätten das Bleiweiß zum Weißen ihres Wohnraumes verwendet und dann sei es durch Verwechslung in die Speisen der Familie S. gekommen, die aber in einem anderen Stadtteil Wiens, in dem Vororte St. Veit, wohnte.
Das sind die Tatsachen und sie sind an sich sehr dürftig. Was sich an Interessantem bot, ging erst aus der Verhandlung selbst hervor, die übrigens nicht sehr planvoll geführt wurde. Der Vorsitzende, abwechselnd feig und vor der Angeklagten zurückweichend, dann wieder brutal und höhnisch, vermochte die Zügel nicht in der Hand zu behalten. Bei jeder Gelegenheit war die Angeklagte imstande, ihre scheinbare Superiorität geltend zu machen, wobei sie einmal mit unglaublichem Selbstbewußtsein auftrat, das andere Mal sich hinter der weiblichen Ehre und ihrem zarten Schamgefühl verschanzte.
Immerhin bietet der Prozeß eine Anzahl von Tatsachen, die das Seelenleben dieser Giftmörderin beleuchten. Sie ist, wie schon aus dem ersten Prozeß hervorgeht, keine Mörderin von großem Format. Man darf auch keine Konflikte oder wirklichen Ausbrüche aus den Untergründen der Seele erwarten. Auch besonders drückende Angst vor den Folgen tritt nicht deutlich in Erscheinung. Aber dies alles ist überhaupt für die Giftmörder nicht bezeichnend. Was aber diese Art Verbrecher gemein hat, außer der unbeschreibbaren Verzauberung, die schon erwähnt wurde, ist folgendes: Eine Planlosigkeit, die sich dummschlau hinter einem scheinbaren Plan, einer scheinbaren Willensabsicht verbirgt. Alle echten Giftmörder morden planlos, und das ist mit der erwähnten persönlichen Bezauberung der Hauptgrund, weshalb sie oft nur durch „fremde“ Zufälle, oder erst so sehr spät entdeckt werden. Die erwähnte Gesche Gottfried hatte im Verlauf von zehn Jahren fünfzehn oder zwanzig Särge bei demselben Tischler für die von ihr Ermordeten, Mann, Kinder, Freunde und Fremde bestellt. Trotzdem fiel das nicht auf und selbst den letzten Mord erkannte man erst durch einen Zufall. Die Brinvilliers wäre nie entdeckt worden, wenn nicht ihr Komplize, Graf Saint Croix, bei dem Experimentieren mit Giften seine gläserne Maske, die ihn vor den Giftschwaden schützen sollte, verloren hätte und plötzlich selbst am eigenen Gift gestorben wäre. Er hinterließ eine Kassette mit einer Unmasse Gift und mit der ausführlichen Angabe, alles sei an die Marquise von B. uneröffnet zurückzustellen. Die Marquise aber verriet sich durch ein sechzehn Seiten langes Memorial, das sie anstatt einer Beichte niedergeschrieben hatte und das als Zeugnis gegen sie, formal-juristisch mit Recht, im höheren Sinne aber mit Unrecht verwendet wurde. Hang zu schriftlichen Ergüssen findet man relativ oft bei Giftmördern. Ein anderer Giftmörder, Georg C., hatte seine erste Frau, seine zehn Kinder umgebracht und dann seine zweite Frau zu vergiften versucht. Verdächtig machte ihn aber nicht die jedem Laien auffallende Gleichartigkeit seiner Taten, sondern, daß er sich einem oberflächlich informatorischen Verhör nicht stellen wollte, ohne Not floh und ohne Not zurückkam. Auch er war, ebenso wie die M. V. mit unglaublicher Leichtfertigkeit an sein furchtbares Werk gegangen. Motive im eigentlichen Sinne kennen diese Menschen nicht; daher versagt jede „vernunftgemäße“ Betrachtungsweise. Er nahm, wie auch die Gesche Gottfried und die Brinvilliers, seine Strafe mit einem gewissen Gleichmut hin. Einsicht in das Grauenvolle seines Verbrechens fehlte ihm bis zu dem Grade, daß er über dieses Fehlen selbst erstaunt war. Er sagt sehr bezeichnend; nachdem er erzählt, wie er ein Kind, einen Säugling vergiftet habe: Er glaube, während seiner zweiten Ehe seine fünf Kinder vergiftet zu haben, und bekannte weiter, daß er „auch seinen Sohn Lorenz erster Ehe, geboren den 1., gestorben den 28. August 1790 durch einen gleichfalls mit Fliegenstein vergifteten Schluzer (Schnuller) umgebracht habe. Das Kind habe sich, gleich nachdem es den Schluzer ausgesogen habe, erbrochen und sei nach einem halben Tage, in Gichtern (an Krämpfen) gestorben. Er wisse nicht, wie er dazu gekommen sei, all dieses zu tun, es sei ihm nie beigefallen, daß er sich dadurch eines Verbrechens schuldig mache. Er kenne doch die Gebote Gottes, und wisse, was einem Christen zustehe, und könne darum nicht sagen, was ihn verleitet habe. Weder Völlerei noch Übermut seien die Ursachen seiner Handlungen gewesen, und auch nicht Wucher und Habsucht. Kurz, er könne nicht sagen, warum er es getan habe, obschon er bei Vernunft gewesen sei. Auf ähnliche Äußerungen bei der Gesche Gottfried komme ich später zurück.
Was ferner im höchsten Maße für diese Art Verbrecher kennzeichnend ist, ist ihre völlige Fühllosigkeit und Kälte gegenüber den durch sie hervorgebrachten Leiden, die sie von einer eigenartigen „Paradoxie des Gefühls“ geleitet, durch ernst gemeinte Pflege und verschiedenartige Linderung abzuschwächen suchen, ohne daß ihnen das Wesentliche ihrer Taten auch nur ahnungsweise zum Bewußtsein kommt. Vielleicht ist es so zu verstehen, wenn es in einem Briefe der Madame de Sevigné über die Marquise von Brinvilliers heißt: _Son Confesseur dit, que c’est une sainte._ Über die unerwartet milde Behandlung der Marquise, die den eigenen Vater und ihre Brüder durch qualvolles Leiden zugrunde gerichtet hatte, sagt die kluge Sevigné: _Le monde est bien injuste, il l’a bien été pour la B. Jamais tant de crimes n’ont été traités si doucement ..._ Denn sie wurde nicht auf die Folter gespannt, man machte sie so an Gnade glauben, ließ sie die Gnade so fest erwarten, daß sie nicht darauf vorbereitet war, zu sterben und sagte, als sie schon das Schafott betrat: Das ist also alles?
Diese drei Momente, als da sind: 1. die persönliche Bezauberung, die von dem Giftmörder ausgeht, 2. die Planlosigkeit bei der Tat, und 3. fast völlige Abwesenheit des subjektiven Schuldgefühls, völlige Gefühlskälte mit einem gewissen Wohlwollen und einer Art Menschlichkeit kombiniert, wird man auch bei der V. finden. Auch ein anderes Zeichen, das besonders bei den weiblichen Giftmörderinnen charakteristisch zu sein scheint, fehlt nicht. Eine gewisse Sentimentalität, ein Schwelgen in Phrasen, Frömmelei oder Pochen auf ein Ehrgefühl, das nicht mehr da ist. Dazu kommt ein eigenartiges Spielen: mit der Möglichkeit der Tat, ein Spiel mit den Folgen, ein Spiel mit den Opfern. Alles geht leicht und ohne Ziel. So erprobte die Brinvilliers ihre Giftdrogen an den Armen. Sie vergiftete Biskuits und spendete sie den Armen und gab sich Mühe zu erfahren, wie sie gewirkt. Aber sie nahm nichts davon ganz ernst. Die V. tat ähnliches. Die Gesche vergiftete sogar ihre beste Freundin und weinte echte Tränen bei ihrem Tode. Aber sie litt so wenig unter dem Gewicht ihrer Taten, daß sie noch kurz vor ihrer Hinrichtung mit einer Begnadigung rechnete und mit einer Anstellung im Weibergefängnis.
In dem Falle V. sprach man unaufhörlich von dem ungeheuren Willensaufgebot der Angeklagten, ihrer ungemessenen Energie, ihrem Ehrgeiz, doch es bleibt nichts als ein derber Wille zu leben und zu gelten und das Pochen auf ihre feudale Abkunft. Daß sie die jüngste Bürgerschullehrerin war, wird eigens rühmend hervorgehoben. Aber sie selbst sagt den Richtern, es wäre gar kein Motiv des Ehrgeizes da, denn was könne es für die ehemalige Fürstin bedeuten, daß sie Frau Landesschulinspektor werde oder die Frau eines in nicht sehr guten Verhältnissen sich befindenden Verlagsbuchhändlers Stülpnagel?
Wir lassen nun die Geschichte des Prozesses soweit folgen, als die einzelnen Augenblicke der Verhandlung einen besonderen Einblick in das Seelenleben der Angeklagten erlauben.
Am ersten Verhandlungstage bemerkte der Verteidiger: Weil schon vorhin von ihren angeblichen Bestrebungen die Rede war (im Laufe des ersten Prozesses, da sie die Schwägerin des Kardinals werden sollte), so wäre es auch am Platze, darüber zu sprechen, daß sie aus einem fürstlichen Geschlecht stamme.
Angekl.: _Ich kenne keinen Stolz in der Beziehung_, ich hätte meine alten Adelspapiere ausgraben und mich Fürstin nennen können, da brauchte ich wahrlich nicht den Kardinal Piffl dazu.
Vors.: Auf dem Geschlechte der V. soll ein Fluch lasten. (!)
Angekl. (feierlich): Meine Vorfahren sollen Könige von Mösien gewesen sein. Dann serbische Woywoden. Einer der V. hat die Tochter des damaligen serbischen Königs Lazar geehelicht und wollte König von Serbien werden. Vor der Schlacht auf dem Amselfelde zu Ende des vierzehnten Jahrhunderts soll er die Serben an die Türken verraten und dafür das halbe Königreich Serbien zum Lohne erhalten haben. Die Sache ist in einem serbischen Epos behandelt worden und darin ist auch von einem Fluch die Rede:
Gott verdamme Vuk den Brankovicsen, Nichts gedeihe ihm von seinen Händen, Nicht der weiße Weizen auf den Feldern, Nicht die saftige Rebe auf den Bergen, Nicht die Kinder im verfluchten Hause. Kaum war dieser Fluch gesprochen, War das Herz der Milica gebrochen.
Sie fährt ‚mit tragischem Akzent‘ fort: Mein Vater war der letzte männliche Nachkomme des Geschlechtes, er war sehr unglücklich.
Als der Vorsitzende weiter aus dem psychiatrischen Gutachten feststellt, daß die Angeklagte für geistesgesund erklärt wurde, bemerkt sie wegwerfend: Die Gerichtsärzte erklären nur einen Gestorbenen für krank. (Heiterkeit im Auditorium.)
Vors.: In den Angaben des Anstaltsgeistlichen heißt es auch, daß Sie keine Reue über die Tat gezeigt haben.
Angekl.: Der Anstaltsgeistliche kennt mich gar nicht, er hat mir nur ein paarmal Bücher gebracht.
Vors.: Er hat als Geistlicher gesprochen und gesagt, daß Sie irreligiös sind und nicht zur Beichte gehen ... Zu Ihrer Mutter sollen Sie sehr lieblos gewesen sein.
Angekl.: Da verwechselt man Lieblosigkeit mit Zurückhaltung.
Vors.: Beobachten Sie selbst Dinge an sich, die Ihnen auffallen?
Angekl.: Ich habe manchmal das Empfinden, daß – mein Bewußtsein – wie soll ich das sagen, parzelliert ist.
Vors.: Was heißt das? Die Psychiater werden das neue Wort sehr gerne verwenden.
Angekl.: Was eine Parzelle ist, wird doch jeder wissen, (wie träumend) wenn ich mich sehr aufrege und mich krank fühle, dann spalten sich Teile meines Bewußtseins von mir ab.
Vors.: Was macht der eine Teil? (!)
Angekl.: Wenn er sich abspaltet, ist er mir oft verloren gegangen.
Vors.: Der eine mischt Gift und der andere bereut es. Ihre Mutter spricht von einer Doppelseele, von einer guten und einer schlechten.
Angekl.: Das meine ich nicht.
Vors.: War Ihnen bekannt, daß die Familie Stülpnagel gewußt hat, daß Sie schon eine Giftaffäre im Hause Piffl gehabt haben?
Angekl.: Ich glaube nicht.
Vors.: Doch, doch. Eine bekannte Dame hat dies den Stülpnagels mitgeteilt. Als Herr Stülpnagel selbst erkrankte, besuchten Sie ihn in seiner Wohnung.
Angekl.: Da wurde mir manchmal aufgewartet, ich selbst mußte von den vergifteten Speisen essen und erkrankte selbst.
Vors.: Zeugen werden uns sagen, daß Sie bei ihren Besuchen der Frau Stülpnagel den vergifteten Zwieback als besonders gut empfohlen haben.
Angekl.: Das wird kaum stimmen.
Vors.: Wie kam Stülpnagel dazu, von Ihnen ein schriftliches _Geständnis_ zu verlangen?
Angekl.: Das weiß ich nicht, er hat es spontan verlangt.
Vors.: Was haben Sie dazu gesagt?
Angekl.: Ich habe ihm erzählt, er hat geschrieben und ich habe es unterfertigt.
Vors.: Was hat er mit dem Schriftstück gemacht?
Angekl.: In die Brieftasche hat er es gesteckt.
Vors.: Haben Sie sich Gedanken gemacht, ob er es vielleicht als Waffe gegen Sie verwenden will?
Angekl.: _Mir war im Augenblick alles so egal._
Vors.: Sie haben sich also um das Schicksal dieses schriftlichen Geständnisses gar nicht mehr gekümmert?
Angekl.: Gar nicht, auch nicht, als ich verhaftet wurde.
Das Geständnis lautete folgendermaßen: „Ich bestätige hiermit, daß ich nicht mit Absicht und willens war, aber aus Leichtsinn Schuld an den im Juli 1922 im Hause Stülpnagel vorgekommenen Bleivergiftungen trage.“
Im weiteren Verlaufe des Verhöres verlangte die Angeklagte neuerlich den Ausschluß der Öffentlichkeit, da sie zu ihrer Rechtfertigung delikate Dinge vorbringen müsse.
Vors.: Wir werden ja die ganzen fünf Tage von diesen Dingen reden müssen. Sie wissen ganz genau, daß wir irgendwelche Sachen, die delikat sind, nicht berühren werden.
Angekl.: Um Himmelswillen, Sie müssen doch denken, daß ich als Frau von dem anderen nicht reden konnte. Sind Sie denn kein Mensch, daß Sie das nicht verstehen?
Vors.: Das verstehe ich vollkommen.
Die Angeklagte erzählt dann, daß sie sich in dieser Zeit sehr krank gefühlt habe und in Anbetracht der Krankheit ihres Vaters für ihren Geisteszustand gefürchtet habe. Sie suchte damals Beziehung zu einer Wahrsagerin und diese, eine gewisse Frau Maresch, habe ihr ein nervenstärkendes Mittel gegeben, das ihr sehr gut tat. Außerdem habe ihr eine unbekannte Frau ein Abortivmittel ins Büro gebracht. Über die Farbe, die Beschaffenheit und die Packung dieses Abtreibungsmittels gibt die Angeklagte ganz unbestimmte Auskunft.
Vors.: Wie lange haben Sie das Mittel eingenommen?
Angekl.: _Bis es mir einmal herunterfiel._
Vors.: In der Untersuchung haben Sie stets behauptet, daß dieses Mittel auf die Lebensmittel Stülpnagels gefallen ist. Ist das richtig?
Angekl.: Die Sache hat sich wirklich so zugetragen.
Vors.: Und dadurch, daß das Pulver auf die verpackten Lebensmittel herunterfiel, das Sie dann noch wegkehrten, sollen diese Lebensmittel vergiftet worden sein? Das werden die Geschworenen kaum glauben. Sagen Sie doch die Wahrheit. Fiel das Pulver wirklich auf die Lebensmittel?
Angekl.: Nein.
Vors.: Dem Stülpnagel haben Sie gesagt, das Pulver ist da, um „_Leid und Liebe zu wecken_“. Als Stülpnagel fragte: „Um Gottes willen, warum denn auch für die Jungen?“ haben Sie erwidert: „_Die Jungen werden es leichter aushalten._“
Angekl.: Daran kann ich mich nicht mehr erinnern.
Vors.: Bei der Beichte haben Sie dem Stülpnagel das Säckchen mit dem Bleiweiß übergeben?
Angekl.: Jawohl.
Vors.: Er hat es untersuchen lassen und da hat sich herausgestellt, daß das Säckchen nur Mehl enthalten hat. Da hat er es weggeworfen.
Angekl.: Da muß er rein das Säckchen mit einem anderen vertauscht haben.
Vors.: Die richtigere Lösung wäre aber die, daß Sie ihm eben nur ein Säckchen mit Mehl übergeben haben, um nicht überwiesen werden zu können.
Es wurde hierauf der Zeuge Ernst Stülpnagel vorgerufen. Er ist einundfünfzig Jahre alt, ein Preuße. Er ist klein, untersetzt, rotwangig, ohne Nerven. Die Angeklagte nannte ihn gerne „Stilpe“. Er steht mit beiden Füßen auf dem Boden der Tatsachen; Familie, Frau und Kinder kommen in zweiter Linie. Über die erotischen Beziehungen ist den Akten nichts zu entnehmen, da die Verhandlungen, die sich darauf bezogen, unter Ausschluß der Öffentlichkeit geführt wurden. Er hat die Angeklagte verführt, ist ihr aber nicht treu geblieben und dies soll das Motiv ihrer Handlungen gewesen sein. Aber es scheint vielmehr, daß die stärksten Grundlagen ihrer Beziehungen geschäftlicher Natur waren und in diesem Kreise bewegen sich auch die Aussagen am ersten Verhandlungstage. Er gibt an, er hätte im Januar 1919, als er aus dem Felde zurückkehrte, annonciert, daß er für seine Verlagsbuchhandlung eine Hilfskraft brauche. Wegen ihrer guten Zeugnisse engagierte er die Angeklagte, ohne von ihrem Vorleben etwas zu wissen, vorerst in untergeordneter Stellung. Sie erwies sich als sehr verwendbar und tüchtig. Eines Tages, sagte der Zeuge, kam sie zu mir und meinte, ich möge ihr eine bessere Verwendung geben, die Arbeit wäre ihrem Bildungsstand und ihren Fähigkeiten nicht angemessen. Das habe ich denn auch getan. Ich war erfreut, zu sehen, mit welchem Eifer und welcher Hingabe sie ihre Pflicht erfüllte, wie erstaunlich leicht sie alles auffaßte und wie rasch sie sich in den verwickelten Geschäftsbetrieb einarbeitete. _Sie war auch ganz bestimmt uneigennützig_, und hat auch immer dagegen protestiert, wenn ich ihren Gehalt aufbessern wollte. Selbstverständlich mußte ich ihr, wie sie in die erste Stellung aufrückte, auch eine bessere Bezahlung geben. Im Geschäft habe ich sie streng behandelt.
Vors.: Allmählich haben Sie sie auch liebgewonnen. Bitte mir kurz zu sagen, wie sich das entwickelt hat. Wann sind Sie ihr näher gekommen?
Zeuge: Im September 1920.
Aus der Anklageschrift geht hervor, daß sie die Stellung einer Prokuristin einnahm, daß sie infolge ihres Ehrgeizes in kürzester Zeit die eigentliche Leitung des Geschäftes übernehmen durfte und den Chef vertrat, wenn er verreiste. Ihr Privatleben hielt sie vor anderen Angestellten geheim, machte aber ihrem Chef zeitweise, wenn sie schlechter Laune war, große Szenen, beschimpfte ihn, und es kam sogar zu Handgreiflichkeiten. Inzwischen hatte sie zur Familie des Stülpnagel Beziehungen angeknüpft, war häufig Gast in der in Ober-St. Veit gelegenen Wohnung und wurde so intim mit der Familie, daß sie schließlich auch den Einkauf der Lebensmittel übernahm. Diese Lebensmittel wurden im Büro im Heinrichshof gesammelt und dann durch einen Diener oder von einem der jungen Söhne des Stülpnagel im Rucksack in die Wohnung befördert. Im Mai 1922 fühlte sie sich Mutter werden und soll nun von ihrem Chef verlangt haben, daß er sich scheiden lasse und sie heiraten solle. Stülpnagel weigerte sich und das soll nun der Anlaß gewesen sein, Mittel und Wege zu finden, um die Familie aus dem Wege zu räumen.