Der Fall Vukobrankovics

Part 2

Chapter 23,329 wordsPublic domain

Sehr charakteristisch ist der Brief, den die V. nach Absendung des Giftpaketes durch die Schülerin an das Ehepaar sandte. Sie spielt mit dem Gedanken des Giftes mit einer Selbstverständlichkeit, die staunen macht. Sie schlägt der Frau P. vor, sich mit ihr auf neutralem Boden zu treffen. „Unter den vielen Leuten,“ schreibt sie, „werde die Frau Piffl hoffentlich keine Angst haben, daß ich sie umbringe. Von einer Anzeige stehe ich ab, weil ich Ihnen keine Bosheit zufügen will und ich gesehen habe, daß die Herren von der Polizei und vom Gerichte das Pulver nicht erfunden haben.“ Natürlich fühlt sich die V. völlig sicher. Ein Zeichen der besonderen Tücke ist es, daß sich diese Szene mit dem Blumenstock und dem Giftdepot unter dem Sofa gerade an dem Geburtstag der Frau Piffl abspielen muß. Zu den schon bekannten Tatsachen über die Methode der V. kommt noch hinzu, daß die V. das Kind nach vollzogenem Auftrage mit den Worten empfing: „Das hast du gut gemacht.“ Außer der Schokolade gab sie ihr auch 4 Kronen.

Die Zeugin Piffl sagte nun aus, es schmerze sie tief, daß auch nur der leiseste Verdacht auf ihren Adoptivsohn falle. Sie wolle auch gewissen Verleumdungen entgegentreten, indem sie bekanntgebe, was sie bewogen habe, dieses Kind zu adoptieren: Vor 12 Jahren sei sie mit ihrem Gatten bei einer Weihnachtsfeier in einer klösterlichen Anstalt gewesen, dort wäre ein dreijähriges Kind als Jesuskind in der Krippe gelegen. Das arme Waisenkind hat mich so erbarmt, sagt die Frau Piffl, daß ich mich schon damals entschlossen habe, es anzunehmen. Vorerst verblieb es im Waisenhause. Das Kind war mir schon damals sehr anhänglich. Als der Knabe sechs Jahre alt war, nahm ich ihn in mein Haus. Er war stark unterernährt, ganz herabgekommen, trotz seiner sechs Jahre konnte er kaum ein paar Worte sprechen, denn das Waisenhaus war tschechisch, der Knabe deutsch. Mit Sorgfalt und Liebe habe ich ihn herangezogen, heute ist er ein vollentwickelter kräftiger Junge, sehr brav, Vorzugsschüler in der sechsten Gymnasialklasse. Er ist _langsam_ im Sprechen und Denken, aber im Herzen ein Gold, das Kind hat mich unendlich lieb, daß dieses Kind mich hätte ermorden wollen – nein, das ist ganz undenkbar.

Staatsanwalt: Zur Zeit der Giftpille waren nur drei Personen in der Wohnung. Kommen Ihr Gemahl und Albert nach Ihrer Meinung in Betracht?

Zeugin: Absolut nicht. Das kann ich beschwören.

Vert.: Aus welchem Grunde soll es die V. gewesen sein? Glauben Sie, daß irgendwelche unerlaubten Beziehungen zwischen Ihrem Mann und der Angeklagten bestanden?

Zeugin: Ganz gewiß nicht. Mein Gatte ist ein tadelloser Charakter.

Vert.: Glauben Sie, daß die V. ein Interesse an Ihrem Gemahl hatte?

Zeugin: Das schon. Ihr Verhalten war darnach.

Vert. (zur V.): Sie sollen darnach getrachtet haben, Frau Landesschulinspektor zu werden.

Angekl. (energisch): Wenn die Sache nicht so traurig wäre, müßte ich lächeln. Aus welchem _Grunde_ denn?

Staatsanwalt: Weil Sie ehrgeizig sind.

Angekl.: Es wäre doch kein anderes gesellschaftliches Milieu, in das ich kommen konnte. Mein Vater war Bezirkshauptmann und Herr Piffl ist Landesschulinspektor. Das ist doch ziemlich die gleiche soziale Stellung. Wäre ich so schlecht, wie man mich hinstellt, dann hätte ich eine Fürstin umgebracht, um eben Fürstin zu werden. (!)

Staatsanwalt: Auch der Bruder des Herrn Piffl, der Kardinal, hat fürstlichen Rang.

Angekl.: Frau Kardinal hätte ich doch nie werden können. (Lebhafte Heiterkeit.)

Nun wird der 56jährige gebrechliche Herr Piffl vernommen, der mit leiser Stimme aussagt. Er hält die V. in ihrem Berufe für sehr verwendbar und hochbegabt, er habe manchmal das Bedürfnis gehabt, sich mit ihr über pädagogische Themen auszusprechen.

Vors.: Haben Sie bemerkt, daß die Angeklagte ein besonderes sexuelles Interesse für Sie bekundete?

Zeuge: Mir ist das nicht aufgefallen.

Staatsanwalt: Beim Untersuchungsrichter sagten Sie aus, daß Sie den Eindruck hatten, M. V. sei Ihnen in gewissem Sinn nachgelaufen, sie habe die Tat begangen, um Ihre Frau zu werden.

Zeuge: Ja, das sagte ich und es ist auch möglich, daß es so war.

Die weiteren Verhöre bringen wenig Interessantes. Nur ein kleiner Zug, die philanthropische Heuchelei der V. wird an einer Stelle gestreift. Diese philanthropische und scheinbar humane Neigung ist bei sehr vielen Giftmischern zu finden. Ich komme darauf noch später zurück. Es handelt sich hier darum, ob die V. gewußt hat, daß die Schülerin, die von ihr zu der Familie P. gesandt wurde, verlogen und diebisch war. Eine Zeugin sagt aus, die V. sei einmal dabei gewesen, wie die Schülerin wegen eines Diebstahls eine Stunde lang verhört wurde. Darauf sagt die V.: Ich habe das nicht in Abrede gestellt. Mein _Zweck_ war, dem Mädchen, von dem ich wußte, daß es sehr arm war, _einen kleinen Verdienst zukommen zu lassen_.

Interessant ist auch folgender Augenblick des Verhörs. Es soll die Novelle der V. „Das Armband“ verlesen werden. Nun erhebt sich die Angeklagte und wendet sich direkt an die Geschworenen, was prozeßtechnisch natürlich nicht zulässig ist. „Meine Herren Geschworenen! Gestatten Sie, daß ich der Verlesung einige erläuternde Worte vorausschicke. Ich habe in der Novelle lediglich die Erinnerungen verwertet, die ich in der ersten gegen mich geführten gerichtlichen Untersuchung gesammelt habe. Ich veränderte die Namen und die Tatsachen so, daß nur ganz eingeweihte den Zusammenhang verstehen konnten. Übrigens wird die Familie Piffl nicht im geringsten in der Novelle beleidigt.“

Nun wird die Novelle verlesen, sie soll stilistisch sehr hübsch gehalten sein, sie schildert die Geschichte einer Waise aus sehr gutem Hause, die in den Verdacht gerät, an dem Verschwinden eines kostbaren Armbandes beteiligt gewesen zu sein.

Hier drängt sich die Angeklagte in ihre Tat. Das ist verstandesmäßig gar nicht zu erklären, hängt aber mit dem Wesen des Giftkomplexes zusammen. Die Angeklagte mußte wissen, daß die Novelle gerade den Beteiligten in die Hände kommen würde.

Staatsanwalt: Sie haben die Novelle im September verfaßt, also zu einer Zeit, wo schon wieder freundschaftliche Beziehungen zu der Familie Piffl bestanden. Halten Sie das für angemessen?

Angekl.: Ich war im September, wie ich beweisen kann, in Waidhofen, es war also schon räumlich unmöglich, daß ich im Hause Piffl verkehrte. (Sachlich ist auch dies unrichtig, denn die Familie Piffl befand sich ganz in der Nähe.)

Staatsanwalt: Aber Sie hätten die Novelle doch zurückziehen können.

Angekl.: In meiner damaligen Aufregung habe ich daran gar nicht gedacht.

Es wird nun festgestellt, daß in den Schulen zur Zeit, als die Giftmordversuche sich in der Familie Piffl ereigneten, Giftstoffe abhanden gekommen sind.

Der Gerichtschemiker gibt ferner an, daß die Giftpille, die in die Arzneischachtel der Frau Piffl hineingeschmuggelt war, aus gelbem, giftigem Phosphor hergestellt war. Sie ist nicht von einem Fachmann, sondern von einem Laien angefertigt, der sich einige Kenntnisse in der Chemie erworben hat. Es wird ferner festgestellt, daß aus der Flasche, die sich im Turnsaale der Schule in der Renngasse befand, einige Stücke von dem Phosphor abgetrennt waren. In dieser Schule hatte die V. zuletzt Unterricht erteilt.

Vors.: Die Lehrer sagten, daß dieser Flasche seit mindestens zwei bis drei Jahren kein Phosphor entnommen worden war.

Sachverständiger: So lange scheint es nicht gewesen zu sein, die Schnittflächen sind jüngeren Datums.

Der Indizienbeweis ist also hier dem Gerichte fast mit voller Sicherheit geglückt, denn wer soll noch in der letzten Zeit Stücke vom Phosphor abgeschnitten haben?

Nun äußert sich der Professor Haberda über die Arsenikvergiftung der Familie Piffl. Die Dosis, welche nach Konstatierung der Ärzte den einzelnen Speisen beigemengt war, hätte hingereicht, einen tötlichen Ausgang herbeizuführen. Nun hätten die betreffenden Personen einen widerlichen Geschmack verspürt und nur geringe Mengen davon gegessen. Woher dieser Geschmack rühre, könne er nicht sagen, denn Arsenik habe fast gar keinen Geschmack. Daher komme es, daß jemand eine Speise, der Arsenik auch in tötlicher Dosis beigemengt ist, arglos verzehren kann. Er faßt zusammen: bezüglich der Limonade lasse sich eine Vergiftung nicht behaupten, die Erkrankung der Frau Piffl könne auch aus natürlichen Ursachen erfolgt sein. Aber in den beiden anderen Fällen, Powidltascherln und Maiskuchen, _lag sicher eine Arsenikvergiftung vor_.

Der nächste Zeuge, der Chefredakteur der „Österreichischen Illustrierten Zeitung“, in dessen Blatt die Angeklagte Gedichte veröffentlicht hat, wird nun vernommen. Dieser Mann zeigt nun Zeichen einer außerordentlichen „Bezauberung“. So wie jetzt noch die Angeklagte auf ihn wirkt, hat sie früher auf das Ehepaar Piffl gewirkt. Auf diese eigenartige Kraft der Giftmischerinnen, Menschen bedingungslos an sich zu locken, zu bezaubern, komme ich später noch zurück. Der Zeuge versucht zuerst, die Verhandlung zu sabotieren; er erkenne das Recht des Schwurgerichtes, Verhandlungen zu führen, nicht mehr an, denn die Regierung von Österreich sei an den Deutschen Nationalrat übergegangen. Der Vorsitzende erwidert, daß die bestehenden Gesetze noch in Kraft seien. Der Zeuge gibt nun an, daß er die Angeklagte für unschuldig halte. Der Untersuchungsrichter hätte alles, was er, der Zeuge, zugunsten der Angeklagten erzählt habe, unterdrückt.

Präsident: Sie können sich _hier_ vollkommen frei aussprechen.

Staatsanwalt: Ich beantrage schon jetzt die Vorladung des Untersuchungsrichters.

Der Zeuge erzählt hierauf, daß die Angeklagte gute Gedichte veröffentlicht hat und daß sie eine angenehme Mitarbeiterin war. Sie habe bloß in ganz belanglosen Dingen die Unwahrheit gesagt, sonst habe sie nie gelogen. Von den Vorfällen im Hause Piffl habe er keine Kenntnis.

Nach dem Protokoll des Untersuchungsrichters hatte der Zeuge auch angegeben, daß die V. ihm homosexuell schien, und daß sie eine besondere Vorliebe für geistig tätige Personen und alte Herren hatte.

Eine Kollegin der Angeklagten erzählt, als Kameradin wäre die Angeklagte sehr liebenswürdig, stets hilfsbereit, im Wesen und Betragen stets gleichmäßig gewesen. Von der Familie Piffl hätte sie nur mit Achtung und Wärme gesprochen, krankhaften Ehrgeiz hätte sie nicht an ihr beobachtet.

Nun wird die vierzehnjährige Bürgerschülerin verhört, die auf Geheiß der Angeklagten seinerzeit das Gift in die Wohnung Piffls gebracht hatte. Die kleine Zeugin bestätigt, daß die V. ihr alles genau auseinandergesetzt habe, und daß sie nach dieser Anleitung vorgegangen sei. Sie habe ihr auch befohlen, im Notfalle falsche Angaben zu machen und selbst der eigenen Mutter gegenüber tiefstes Stillschweigen zu bewahren. Trotzdem habe sie daheim der Mutter alles erzählt.

Staatsanwalt zur Angeklagten: Was sagen Sie dazu?

Angekl.: Daß ich es heute tief bereue und daß dies mein einziger Fehltritt in der ganzen Geschichte war. In meiner Verzweiflung suchte ich nach einem Ausweg.

Staatsanwalt: Handelt man so, wenn man sich in einer großen Aufregung befindet, daß man einem Kind einen förmlichen Feldzugsplan bekannt gibt?

Angekl. (erregt): Ja, so handelt man, wenn man sinnlos vor Verzweiflung ist. (Dabei stand kein vitales Interesse der Angeklagten auf dem Spiel, da die erste Untersuchung niedergeschlagen war. Daß die Angeklagte während dieser Komödie heiter im Caféhause saß, wird von ihr offenbar gar nicht als Widerspruch zu dieser „sinnlosen Verzweiflung“ empfunden. Da sie selbst nicht logisch denkt und, typisch für eine Giftmischerin, planlos vorgeht, setzt sie auch bei anderen voraus, daß sie nicht logisch denken.)

Der Präsident konstatiert, daß der Vater der Angeklagten an Blödsinn gestorben ist.

Außerordentlich interessant und charakteristisch für das Hereindrängen der Giftmischerin in ihre Tat ist ein langer Brief, den die Angeklagte bald nach der Giftpillenaffäre an den Kardinal Fürst-Erzbischof Dr. Piffl geschrieben hat. Dieser war an der Sache selbst ganz unbeteiligt. Die M. V. beleuchtete die Vorgänge im Hause Piffl, verteidigt sich gegen den schweren Schuldverdacht und schreibt schließlich: „Eminenz, ich schwöre bei allem, was mir heilig ist, ich bin unschuldig. Ich bitte Sie, sich nicht eher ein Urteil über mich zu bilden, bevor Sie mich nicht gehört haben. Nicht um Gnade und Gefälligkeit bitte ich Sie, sondern um ein _gerechtes Urteil_, denn ich will rein dastehen. Wenn es einen gerechten Gott im Himmel gibt, muß _meine Unschuld_ zutage kommen.“ Die Angeklagte verwahrt sich gegen die Anschauung, daß sie erblich belastet sei und bittet schließlich den Kardinal, mit dem Herrn Inspektor und seiner hochgradig hysterischen Frau ein ernstes Wort zu reden.

Staatsanwalt: Warum haben Sie diesen Brief geschrieben?

Angekl.: In meiner großen Aufregung damals. Er ist förmlich eine Photographie meiner Seele.

Als die Angeklagte weitere Fragen des Vorsitzenden in polemischem Sinne beantwortet, bemerkt der Staatsanwalt kopfschüttelnd: „Sie sind eine _Meisterin in der Verdrehung_!“

Sofort gibt die V. zurück: „Und Sie, Herr Staatsanwalt, sind ein Künstler im Nichtverstehenwollen!“

Nun erfolgt die Verlesung des psychiatrischen Gutachtens. Es ist einige Jahre später ein Fakultätsgutachten über die V. erstattet worden. Jedes dieser Gutachten beleuchtet die V. von einer anderen Seite. Im Detail ist das erste recht interessant, und sicher weniger befangen als das zweite. Aber das zweite gibt die ganze seelische Lage der Angeklagten wieder, nur ist es in den Folgerungen zaghafter, es macht fast den Eindruck, als ob die V. in der Zwischenzeit noch faszinierender, zwingender und geistig gewaltsamer geworden wäre und daher kommt die Schüchternheit des zweiten Gutachtens in wesentlichen Punkten.

Professor Dr. Hövel erstattet sodann folgendes psychiatrische Gutachten.

Die Angeklagte machte den Eindruck einer Persönlichkeit von geradezu glänzender Intelligenz. Ihr Gedächtnis ist ausgezeichnet, ihr sprachlicher Ausdruck außerordentlich gewandt, ihre Kombinationsgabe ungeheuer entwickelt, sie erfaßt schnell die Situation und findet sich in jeder Lage zurecht. Symptome von Geistesschwäche oder geistiger Erkrankung konnten nicht nachgewiesen werden. Wohl aber sind an der Angeklagten während der Untersuchung durch die Zeugenaussagen einzelne bemerkenswerte Eigenschaften wahrgenommen worden, die auf eine degenerative Veranlagung hinweisen. Sie bietet eine Gesichtsasymmetrie dar, ihr Augenweiß ist bläulich gefärbt, sie zeigt eine deutliche Wirbelsäulenverkrümmung nach rückwärts. Das sind Symptome einer leichten Körperverkrüppelung, der erfahrungsgemäß mehr oder mindergradige Verkrüppelung des Seelenlebens gegenübersteht. Sie ist nicht aus ganz gesundem Stamme hervorgegangen, gewisse Charaktereigentümlichkeiten, die auch während der Verhandlung zutage getreten sind, sind zweifellos angeboren.

Der Sachverständige führt als Degenerationsmerkmale an: Rücksichtslose Streberei, berechnendes, herrisches, hochfahrendes Wesen, Härte und Willenskraft, große Neigung zur Ironie gegen andere, während sie selbst ungemein empfindlich ist. Sie hat sich selbst ihrer scharfen Zunge gerühmt, und, daß sie am liebsten mit bissigen Menschen zu tun hat. Hinter ihrer äußerlichen Ruhe verbirgt sich ihr krasser Egoismus, Strebertum, Rücksichtslosigkeit und Bissigkeit.

Die Angeklagte sei aber auch ethisch defekt, das gehe daraus hervor, wie sie dem geliebten Ziehsohn des Ehepaares Piffl gegenüber gehandelt hat. Er war ihr geliebter Schüler und, wie sie wußte, ein braver Junge, und sie verdächtigte ihn trotzdem. Es ist ihr bewußt, daß, wenn ihre Verleumdung Glauben findet, sie damit dem Ehepaar Piffl, dem sie großen Dank schuldet, den tiefsten Schmerz zufügt. Das, wie ihr Benehmen dem von ihr verleiteten Schulmädchen gegenüber weist mit Bestimmtheit auf einen ethischen Defekt hin. Und damit fällt ihr die Maske vom Gesicht. Sie ist sicher nicht nur eine Egoistin und Streberin, sondern auch eine Heuchlerin, der man die ihr zur Last gelegten Delikte wohl zutrauen kann. Sie ist auch eine verlogene Person mit erotischen Neigungen. Sie macht gern frivole Witze mit älteren Herren und habe sich nicht gescheut, bei der Untersuchung ihres Geisteszustandes dem Psychiater zu sagen, am liebsten seien ihr Geistliche, weil man mit ihnen frei sprechen kann, ohne gleich einen Heiratsantrag fürchten zu müssen. Was die _Motive_ der Tat betrifft, so dürfte auch Rachsucht gegen Frau P. im Spiel gewesen sein, ein weiterer Beweggrund _kann_ auch das in der Anklageschrift geltend gemachte Motiv sein, daß die V. Frau Landesschulinspektorin und damit die Schwägerin eines Erzbischofs werden wollte. Rachsucht sei ja häufig die Wurzel von Giftmord (?). Zusammenfassend, schließt der Sachverständige, kann man sagen, daß die V. eine Person mit erworbenen ethischen Defekten, daß sie aber weder geisteskrank noch geistesschwach ist und es auch zur Zeit der Begehung der ihr zur Last gelegten Taten nicht gewesen ist. Die Tat ist ihr zuzutrauen und ihre hohe Intelligenz läßt sie nur um so gemeingefährlicher erscheinen.

Nach einigen Fragen des Staatsanwaltes und des Verteidigers erhebt sich die V. und sagt zu Prof. Hövel: „Ich bin Ihnen für ihre Ausführungen sehr dankbar, Herr Professor. Ich wollte ja nichts anderes, als vollkommen geistesgesund erklärt werden, damit die Verhandlung nicht verschoben werde. Was aber die Schilderung meines Charakters anbetrifft, so schaut mir da ein ganz fremdes Bild entgegen. Das bin ich nicht. Sie haben mich, Herr Professor, im ganzen viermal gesehen und mir dreimal in den Hals geschaut. Ich bestreite entschieden, daß man nach einer viermaligen Begegnung ein solches Charakterbild abgeben kann.“

Am 1. November 1918 wurde nach den Schlußausführungen des Staatsanwalts und des Verteidigers folgendes Urteil gefällt:

Die _erste_ Frage auf Giftmordversuch (mit Powideltascherln) wurde einstimmig verneint.

Die Fragen auf Giftmordversuch (mit Maisauflauf und der Phosphorpillen) mit 7 Stimmen Ja gegen 5 Stimmen Nein beantwortet, was ebenfalls eine Verneinung der Schuld bedeutet.

Die Frage auf Verleumdung des Albert Zelenka Piffl wurde einstimmig bejaht und die Zusatzfrage, ob diese Tat mit besonderer Arglist verübt wurde, bejahten die Geschworenen mit 10 Stimmen gegen 2 Nein.

Nun wurde die Angeklagte in den Saal gerufen und der Präsident teilte ihr das Verdikt mit. Sie blieb regungslos an der Barre stehen und antwortete auf die Frage, ob sie den Wahrspruch verstanden habe mit einem leisen Ja.

Auf Grund dieses Wahrspruches wurde die Angeklagte vom Verbrechen des versuchten Giftmordes in drei Fällen _freigesprochen_, dagegen wegen Verbrechens der Verleumdung zu zwei Jahren schweren Kerkers, verschärft durch Fasten und hartes Lager alle Vierteljahr verurteilt. In diese Strafe wurde die Untersuchungshaft vom 22. März d. J. bis 1. November d. J. eingerechnet. Überdies wurde der Adelsverlust ausgesprochen.

Auf die Frage des Präsidenten, ob die Angeklagte etwas zu sagen habe, antwortete sie: Jawohl! Ich danke den Herren Geschworenen.

Der zweite Prozeß.

In der Zeit vom 11. bis 15. Dezember 1923 fand vor den Wiener Geschworenen der zweite Prozeß Milica Vukobrankovics wegen Giftmordversuches statt. Die Presse betrachtete diesen Prozeß von vornherein als Sensationsangelegenheit und bevor noch das Geschworenenkollegium zusammengestellt war, fanden sich in den großen Blättern ausführliche Aufsätze über das persönliche, das private Verhalten der Angeklagten, über ihre interessante Erscheinung und über ihren Namen, ihre fürstliche Abstammung. Ursprünglich schien die Durchführung des Prozesses gefährdet, nicht etwa, weil der Sachverhalt des neuen Vergehens noch unklar war, denn dieser, gleich dem ersten, war so einfach in den Tatsachen, daß es eines so lange dauernden Prozesses gar nicht bedurft hätte, sondern weil die Angeklagte, nach versuchtem Hungerstreik, durch verschiedene Maßnahmen von sich aus die Verhandlung als solche in Frage gestellt hatte. Sie war dieses Mal ebenso wie das erste Mal auf der Straße verhaftet worden und in den Polizeiarrest gekommen. Dort wurde sie für vollkommen gesund erklärt, obwohl sie, nach ihrer späteren Angabe, sich häufig erbrochen und sich so schlecht gefühlt habe, daß sie sich kaum auf den Füßen halten konnte, offenbar hatte sie auch einen Hungerstreik begonnen. Außerdem handelte es sich um Nachwirkungen einer Bleivergiftung. Erst jetzt, als auf Antrag des Untersuchungsrichters die Gerichtsärzte sie untersuchten, und die Bleivergiftung bei ihr festgestellt hatten, wurde sie als krank behandelt. Am 9. Juli kam sie in die psychiatrische Klinik, war klar und geordnet und befand sich nach Angabe der Ärzte in einer durchaus ruhigen Stimmungslage. Sie erklärte dem diensthabenden Arzte zuerst bestimmt, auch hier den Hungerstreik durchführen zu wollen; auf die Möglichkeit der Ernährung durch die Schlundsonde aufmerksam gemacht, entschloß sie sich, sogleich eine Tasse Milch zu sich zu nehmen, ebenso die Abendmahlzeit zu verzehren. Während der ersten zwei Monate befand sie sich dort körperlich wohl, und nahm um 8 Kilogramm zu. Alsdann wurde sie wieder in das Landgericht II zurückgebracht, also in wesentlich strengere und schlechtere Behandlung. In der Zelle soll es trotz des Sommers kalt gewesen sein, so daß sie ständig fror und von der Mutter warme Kleidungsstücke erbat. Ganz unberechtigt müssen ihre Klagen also nicht gewesen sein, wie auch aus ihren eigenen Aufzeichnungen hervorgeht. Die Zeitungen sprachen aber mit Voreingenommenheit „von einer wahren Passion, die das Landgericht II, und zwar Richter, Beamte, Ärzte, die Funktionäre des Gefangenenhausdienstes, keiner ausgenommen, mit diesem Häftling zu erdulden hätten,“ der sich seit anderthalb Jahren im Gewahrsam des Gerichts auf dem Hernalsergürtel in Wien befand. Die Frage der Schuld der Vukobrankovics, schreibt eine Zeitung, ist das Thema des beginnenden Prozesses, aber es hat wohl kaum jemals in Wien einen Untersuchungshäftling gegeben, der seiner Umgebung soviel Unannehmlichkeiten und Scherereien bereitet hätte. Die Haft ist gewöhnlich eine unvermeidliche Unbill gegen den Beschuldigten, aber in diesem Falle scheint es nach übereinstimmenden Berichten, daß das Gerichtspersonal, immer in Atem gehalten, auch einen Teil davon tragen mußte. Eine Probe ihres heftigen Temperamentes, des Eigensinns und unzähliger weiblicher Ränke hat die V. allerdings auch schon in ihrem ersten Prozesse gegeben. Die Öffentlichkeit hat eigentlich nur von dem Hungerstreik erfahren, den sie in der Haft inszenierte, und der erst nach einer Reihe von Tagen, mühsam durch Zuspruch ihres Verteidigers, Dr. Kraszna, und des Gefangenenhausdirektors zu Ende kam. Wiederholt hat sie verschiedene Exzesse begangen, insbesondere beschimpfende Äußerungen gegen die Psychiater ...