Das Speicherbuch

Part 5

Chapter 53,617 wordsPublic domain

Wenn der Ewerführer am Speicher angelangt war, wo er Waren holen oder abliefern sollte, so rief er den Hausküper oder Quartiersmann an, z. B. „+Großmann sien+“ (sollte heißen „Großmann sien Lüd’“). Der Koptein meldete sich dann an der Luke: „+Wat seggst du?+“ und der Ewerführer teilte sein Gewerbe mit, z. B.: „+Twintig Faten aflebern+“. Bekannt ist der Scherz, daß der Ewerführer hinaufruft: „+Tein Kisten Rabarber innehmen!+“ worauf die Antwort erfolgt: „+Denn -- geist du dod!+“ -- Für die kaufmännischen Firmen, mit denen sie zu tun hatten, pflegten die Ewerführer Spitznamen und Verdrehungen anzuwenden. Ich teile hier eine Auswahl mit und füge eine kleine Anzahl bei, die den Betreffenden von anderer Seite angehängt sein mögen, ohne mich dafür zu verbürgen, daß diese Ökelnamen regelmäßig zur Anwendung gekommen sind. Es soll also geheißen haben: +Andree sien Wickelkind+ für Andree u. Wilkerling, +Baas Püttjerig+ für F. R. Scharfe (püttjerig = kleinlich), +Biankohn klei di+ (kratz dich) für Biancone, Klee u. Co., +billig un slecht+ für Brock u. Schnars, +bitter wenig un slecht+ für B. Wencke u. Söhne, +Filzlaus+ für F. Laeisz, +Flotz un Klotz+ für Blohm u. Voß, +Ihde sien Knecht+ für Sienknecht u. Ihde, +Köhm un Beer+ für Knöhr u. Burchard oder Kruse u. Bleichwehl, +links un rechts+ für Lütgens u. Reimers, +Meier Gebrüder Lumpen angroh+ für Anton Meier, +Plünnhaufen un Schulze+ für Lappenberg u. Müller, +Muhlaap+ für H. L. Muhle u. Co., +Püttjer+ für H. Ahmsetter (Püttjer = Töpfer, Ofensetzer), +Sellerie un Purree+ für Cellier u. Parrau, +tranig un ranzig+ für Tietgens u. Robertson, +wenig un knapp+ oder +Wien un Köhm+ für Wachsmuth u. Krogmann. Die Kornumstecher Bein u. Kruse hießen +Arm un Been+. Kornumstecher sind Arbeitsübernehmer für sachgemäße Behandlung von Getreide. Die Leute, die sie anstellen, erhalten nach beendeter Arbeit +Hockerzettel+ und das Abholen des betreffenden Akkordlohnes wird +Hockern+ genannt. -- Für den Empfangschein, den der Ewerführer erhielt, wenn er Waren an Bord abgeliefert hatte, gibt es die Bezeichnung „+Reziev+“, nach dem ersten Wort der englischen Übernahmezettel: ~received~.

In neuerer Zeit haben einzelne Ewerführerbaase angefangen, neben dem Schutenbetrieb auch Fuhrwerk zu halten. Früher löschten und luden sämtliche Schiffe im Elbstrom, es war also keine Möglichkeit, die Waren anders als zu Wasser zu befördern. Seitdem der größere Teil des Verkehrs sich an den Kais abspielt, ist es in vielen Fällen geratener, den Transport zu Lande vorzunehmen, schon weil die Gefahr einer Havarie dann wegfällt. Außerdem sind zwar die Fleete im Freihafenviertel tief genug gelegt, daß auch bei niedrigstem Wasserstand Schuten dort verkehren können, aber die alten Fleetzüge der inneren Stadt bleiben bei anhaltendem Ostwind oft tage- ja wochenlang leer gelaufen und vielfach finden die Transporte auch nach Stadtgegenden statt, wo es an Fleeten fehlt. -- Das vorn beigegebene Bild nach einer Zeichnung von C. Schildt (im Besitz unserer Kunsthalle) die vor 25 Jahren für das Prachtwerk „An de Woterkant“ hergestellt wurde, gibt einen guten Begriff davon, wie es an einem Hamburger Fleet der Altstadt aussieht. Es ist das +Diekstratenlock+, von der Steintwietenbrücke aus gesehen, d. h. das Fleet zwischen Deichstraße (links) und Rödingsmarkt. Eine große Anzahl feiner Beobachtungen sind darauf zu finden: die Speicher mit ihren Luken, den Utleggern und einem außer Betrieb gesetzten Abort, die Ewerführer in ihren Schuten, die +Jolle+, die sich durchzwängt, der Schatten, den die hoch gestiegene Sonne auf die Speicher wirft usw.

Seit 1889 besteht ein Verein der Schutenbesitzer, der 1914 sein fünfundzwanzigjähriges Stiftungsfest feierte. Laut „Hamburger Woche“ vom 7. Mai 1914 zählte er 480 Mitglieder mit 1530 Schuten im Wert von sechs Millionen Mark.

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Anlage 1

Quartiersmannskontrakt von 1720

~Laus Deo Anno 1720~

Adj. 22. April

Im Nahmen der Heylichen und Hochgelobten Dreyfaltigkeit, haben wier vier als Endes-Benandte Matten, dieses angefangen eigen händig unter Zu schreiben nach Laut unßere Vor Väter ihr Verbundtniß, Für uns und unßere Nachlaßent Frauens, und Kinder, wo nicht Frau, oder Kinder, für die Negsten Bludtsverwandten, oder Erben, in fester Haltung zu bringen, Auf daß ein jeder recht wieder fahre, Auch wo nach sich die andern Matten Können richten, Gott Gebe uns seinen Seegen, und Einigkeit, daß dießes alles Mach waß wier vor schreiben, erfüllet werden möge Amen.

(S. 2) +Erstl.+ Begiebt es sich daß einer von uns vier Matten so unten Benandt sind, sich in etwaß Könne verbessern und zwaar, daß er solche schwere Arbeit nicht Thun dürffte, so soll es Ihm frey stehen, sein Quartier zu verkauffen, aber an einen solchen Ehrlichen Man, da die Matten mit zu frieden sindt, Auch daß er sein, oder die Arbeit thun Kan, der selbe der es Kaufft soll denen andern Matten Geben zum ein Tritt fünff und Siebzig Mark Lübsch.

+Zum Andern+, Solt es sich zu Tragen, daß einer von uns Viern solte, bey seiner Täglichen Arbeit zu schaden Kommen, oder erkriegte, oder er würde sonsten von Gott mit Leibes Krankheit beleget, oder Heim gesuchet, da uns Gott vor wolle in Gnaden bewahren, oder (S. 3) er Könnte von wegen seines Alters nicht mehr Arbeiten, So soll der jenige Beschädigte, oder der Kranke, oder der Alte Man, und Matt verpflichtet, und schuldig sein, einen Man, oder Taglöhner vor sich zu halten oder mit seine drey andre Matten wißen, und willen, sich mit einem Man da die Matten mit friedlich sein, Auch der sein Arbeit thun Kan, verdingen und auch Lohnen, Biß so lange der Beschädigte oder der Kranke Matt wieder zur vorrigen Gesundheit, oder Gott den Alten Man, und Matt im Himmel hilfft.

+Zum Dritten+, Wan es sich dan Begiebt daß der liebe Gott Einer von uns Endes Benandte vier Matten durch den Zeitlichen Todt von Gott auß dieser (S. 4) Welt abfodert würde, und es Bliebe Frau, und Kinder nach, so soll die Witt Frau ein Gnaden, oder Thrauer Jahr vergönnet sein, Sie soll aber wehrendes Thrauer Jahr einen Taglöhner vor sich halten, da die Matten mit friedl. sein, Auch der die Arbeit thun Kan Auch soll sie verpflichtet sein wehrendes Gnaden Jahr sich alle Sonnabendt oder wan ein Feyertag ein fält, den negst vor hergehenden Tag, bey, oder da wier unßer Quartier haben ein finden, und den Taglöhner Lohnen, die andern Matten sollen aber da zu sehen, daß es der Wittwe nicht mit der Lohnung zu schwer wirdt, den Sie müßen von Gottes wegen Ihr Bestes suchen, Auch waß in daß Gnaden Jahr Verdienet wirdt (S. 5) selbiges soll Ihre vierte ~Portion~ von Ihre drey andern Matten geliefert, oder zu gestellet werden.

+Zum Vierten+, So es Sich begiebt, daß einer von unßre Vier Matten so endes Benandt sindt, durch den Zeitlichen Todt von Gott abgefordert würde, und es Bliebe Frau, und Kinder nach, Sie als die Wittwe gedachte nicht wieder sich im Stande der Heylichen Ehe zu begeben, so soll die Witt Frau, ein Gnaden Jahr haben, aber in daß Gnaden Jahr in allen Arbeit einen Taglöhner vor sich halten, der vor Ihr arbeitet, und den soll sie wie in vorrigen dritten Artikel geschrieben stehet, Am Sonnabendt oder wan ein Feyertag ein fält, den Negst vorhergehenden Tag, in unßern Quartier da wier zugegen sindt Lohnen, hat aber die Wittwe einen Sohn, oder Tochter, den Sie das Quartier über geben, und Laßen will, so soll Sie es mit ihre andern Matten Bewilligung thun, Auch daß der Sohn Tüchtig sey solche Arbeit zu verrichten, auch daß die Matten mit Ihm in allen friedtlich sein, Ihm gleichen wan die Tochter in oder auf daß Quartier Heyrathen wolte, so soll Sie einen solchen Man Heyrathen da die andern Matten mit zu frieden sein, und der ebenfals die Arbeit thun Kan, und der es Kaufft oder der es an Tritt von Sohn, oder Tochter Man, soll denen andern Matten geben Zum ein Tritt fünff und Siebzig Mark Lübsch.

+Zum Fünfften+, So einer von unß vier Matten mit Tode abginge und er- (S. 7) ließe eine Wittwe nach, und Sie Lust hat wieder zu Heyrathen so soll Sie ein Gnaden oder Thrauer Jahr haben, und daß selbe Jahr soll von unß andern Matten, Ihr nicht ~Dispotiret~ werden, Allein sie soll in daß Gnaden Jahr einen Man halten, der vor Ihr arbeitet und den soll Sie wie in dritten Artikel geschrieben stehet, mit Bey sein der Matten Lohnen, wan Sie freyet in daß Gnaden Jahr wie den Auch geschehen soll, So soll Sie einen Gutten Ehrlichen Man freyen der sein, oder die Arbeit thun Kan, Auch daß die andern Matten mit Ihm in allen friedlich sein, und nichts auf Ihm zu sagen wißen der Selbe der die Wittwe Heyrathet, soll denen andern Matten geben zum ein Tritt fünff und Siebzig Mark Lübsch.

(S. 8) +Zum Sechsten+, Wan einer von unß vier Matten mit, oder, in Tode wäre verblichen, und erließe eine Wittwe, und Kinder nach, die Wittwe aber Stürbe in daß von Ihren Matten vergönneten Gnaden Jahr, die Kinder aber so danannoch in Lebent und Männiglich erwachsen sindt, und solche Ihres Seel. Elters stelle vertretten wollen, und Können, sollen von denen andern dreyen Matten nicht von sich, Sondern mit allen Ernst und Eyffer, vor allen andern so nach daß Quartier stehen, zu Sie gezogen werden, Auch mit vorbeding der dreyen Matten daß ein Jeder sein, oder die Arbeit thun Kan, und Sie in allen mit Sie friedl. sein, der selbe der es (S. 9) antritt soll denen andern Matten geben zum ein Tritt fünff und Siebzig Mark Lübsch.

+Zum Siebenden+, Beschließen wier vier Matten, so unten Benandt sind unter unß, daß wan einer von uns solte mit Tode abgehen, und erließe eine Wittwe allein nach, die Wittwe aber Saß in den genuß des Gnaden Jahr, und Stürbe auch, ließ aber Keine Kinder nach, so soll daß Quartier nicht die Matten, sondern denen Negsten Erben zu verkauffen zu gelaßen werden, Jedoch an einen solchen Man es zu verkauffen mit dero Matten Hülff und Willen, der die Arbeit thun Kan, und die Matten mit Ihm friedl. sein, derjenige der es Kaufft soll geben zum ein (S. 10) Tritt denen andere Matten fünff und siebzig Mark Lübsch.

+Zum 8ten+ Ist von unß vieren als endesbenandte Matten, verabredet, und bewilliget worden, daß Keiner von unßern Keller, da wier unßer Quartier, liegen, oder in haben, über die Gebürde, des Tages soll außbleiben Es sein den eine Noht wendige Sache als Hochzeit gehen, gefatter stehen, oder sonsten Begrabnißen bey zu wohnen, Auch wo er in seiner Freundschafft etwaß Noth wendiges zu verrichten hat, Solches alles soll Ihm erlaubet und frey gegeben werden, Jedoch der Jenige so solche Sachen zu verrichten hat, soll Schuldig sein, (S. 11) Seinen andern Matten zu sagen, oder Es sagen zu laßen daß wan Arbeit Kömpt Sie sich danach richten Können, Begebe es sich aber daß einer, oder der andere von unß Vieren so endesbenandt sindt, solte Auß frevel Muth oder sonsten seines eigenes gefallen Auß Bliebe, oder sonsten seines eigenes Thuns abwarten würde, so soll der selbe, der außen Bleibet und Gaar nicht zu rechter Zeit, bey unßern Keller, oder dawier unßer Quartier haben Kömmt, Von den Verdienten Lohne nichts zugerechnet werden, Sondern zur Straffe, Wo Viel auch verdienet, es von denen andern Matten Ihm abgezogen werden (S. 12)

Dießes alles haben wir vier Matten unß Belieben Laßen, als eines vor allen, und alle vor einen, zur festen Haltung, mit Gottes willen, eigenhändig untergeschrieben.

~I E~ Josias Ehlers Johann Köster Jochim Zingelmann Jochim ~I F V~ Friedrich Vormerling sein eigenes gezogenes M [Symbol]

Jochim Dürkop. Hanß Gollehr. Jürgen Jochim Fick (S. 13). Franß Jochim Hauschild. Jochim Sebastian Graumann. Hanß Jacob Wulf. Unleserlich gemachter Name mit der Bemerkung: +Ist ein Schelm geworden.+ Christoffer Hocker. Hanß Peter Grewe. Claas Hoops. Hinrich Döscher. Hanß Jacob Höltig. Georg Christoph Sievers. Johann Jacob Haberland. Alexander Barthold von Gevern Todt 1847. Johan Schulenburg. Wilhelm Ludewig Kähler (S. 14). Gottfried Hinrich Andreas Gätgens. Gerlieb Conrad Casper Roggeman, gest 6 Jan 1851. Hans Friederich Philipp Albers, gest 11 Juni 1847. Johann Christoph Heinrich Pfeiffer. Johann Rudolph Gätgens ~Ano.~ 1843. Heinrich Martin Ferdinand Bötger 1846. Peter Alexander Heinrich Lange 1848. gest 1854. Carl Georg Heinrich Ockelmann 1852. Johann Christian Theodor Sötebehr 1858. C. W. Heinrich Ockelmann 1876. J. H. F. Beuck 1879. A. C. H. Muhly 1883. Eduard L. A. Ockelmann 1883. Theodor C. W. Ockelmann 1891.

Vorstehender Kontrakt der Firma Ockelmann und Konsorten, zuerst veröffentlicht im Hamb. Correspondent vom 17. März 1907, ist genau nach der Urschrift abgedruckt. Er findet sich in einem Kleinquart-Schreibheft von 16 Seiten, wovon die ersten zwei unbeschrieben. Die meisten Namen sind durchstrichen, mit der Beifügung „thodt“.

„Matten“ gleich Genossen (Maat).

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Anlage 2

Abdruck des Folioblattes:

Hamburger Quartiersleute

Ein Stück echt hamburgischen Gewerbes, das nicht nur seinen uralten Charakter, seine ererbten Sitten, seine sprüchwörtlich gewordene Ehrlichkeit und Treue, sondern auch seine äußere Erscheinung, der wechselnden Mode zum Trotz, bis auf den heutigen Tag beibehalten hat, bilden die Hamburger Quartiersleute.

In schwarzer Tuchjacke mit massiven silbernen Knöpfen und rindsledernem Schurzfell repräsentieren sie immer noch den althamburgischen, wohlbewährten und zuverlässigen Arbeiter, dem der Kaufmann sein Hab und Gut, soweit dasselbe in Waren und Kaufmannsgütern besteht, unbesorgt anvertraut, in der unzweifelhaften Überzeugung, daß sein Interesse und sein Vorteil, in welcher Beziehung es auch immer sei, in gute und sachkundige Hände niedergelegt ist.

Die Quartiersleute verdanken ihren Namen dem Umstande, daß gewöhnlich vier derselben ein Konsortium bilden, das gemeinschaftlich eine kleinere oder größere Zahl von Kaufleuten zur festen Kundschaft hat, deren Speicherarbeiten sie selbst und erforderlichen Falls unter Beihilfe von Arbeitsleuten, den sogenannten Eckenstehern, verrichten.

Der Kaufmann, der eine Partie oder eine Ladung irgend welcher Güter empfängt, überläßt es seinen Quartiersleuten, dieselben von der Schute aus, vom Lastwagen, von der Eisenbahn, oder mit welchem Transportmittel sie sonst geliefert werden, ab und in seinen Speicher aufzunehmen. Doch nicht allein der Transport, die Lagerung und Ablieferung liegt dem Quartiersmann ob, beim Empfang hat er sich von der Richtigkeit der Marken und Nummern der Colli zu Überzeugen, das Gewicht derselben festzustellen, den Zustand der Emballage und den Inhalt jedes einzelnen Gegenstandes zu prüfen und eventuell stattgefundene Ramponagen und Beschädigungen zu konstatieren. Über alle diese einzelnen Punkte hat er ein genaues, gewissenhaft aufgenommenes Register zu führen und dem betreffenden Kaufmann aufzugeben. Bei Einkäufen und Empfangnahme von Waren muß er Proben beurteilen und mit der Ware vergleichen, bei der Ablieferung hat er ebenso genau und gewissenhaft den Abgang zu registrieren. Umpacken, Sortieren der beschädigten Teile von den guten sind alles ihm obliegende Aufgaben; in den Speichern und Warenlägern überhaupt ist er die rechte Hand des Kaufherrn, der, auf seine Zuverlässigkeit und Fachkenntnis bauend, ihn in allen einschlägigen Angelegenheiten schalten und walten läßt, wie er es am angemessensten findet.

Der Quartiersmannsdienst ist in den weitaus meisten Fällen ein einträglicher und wird es auch noch lange bleiben, weil, wenn auch neuere Unternehmungen für billige Preise arbeiten, die Kaufmannschaft nicht wegen einer Ersparung am Lohne weniger fachkundigen und vertrauenswerten Händen die von den Quartiersleuten und ihren Arbeitern vollführten Arbeiten überlassen wird. Ein Quartiersmannsdienst ist ein wertvoller Besitz, der sich vom Vater auf den Sohn, oder auf die Familie vererbt, die denselben, wenn sie ihn nicht durch einen ihrer Angehörigen fortführen kann oder will, oftmals für eine beträchtliche Summe, die die Höhe von Tausenden Marken erreicht, einem Dritten überläßt, der dann in alle Rechte des früheren Besitzers eintritt, wozu aber die Zustimmung der übrigen Teilhaber des Quartiers erforderlich ist, da ihre gemeinsame Ehre und ihr gemeinschaftliches Interesse bei der Gewinnung eines ebenso tüchtigen als ehrenwerten neuen Konsorten in Frage kommt.

Viele dieser Leute haben sich im Laufe der Zeit ein Vermögen erworben, das sie wohl befähigen würde, in glänzender Stellung ein bequemes Leben zu führen, was jedoch sehr wenige benutzen, da ein echter ergrauter Quartiersmann viel zu sehr an rastlose Tätigkeit und den Umgang mit dem Arbeiterstande, dem er entstammt und dem er lange Jahre seines Lebens angehört hat, gewöhnt ist, um sich in seinen alten Tagen auf die faule Bärenhaut zu legen.

Mit seinem Schurzfell und seiner Jacke kommt er ebensowohl zu seiner Arbeit, auf seinen Speicher als auf das Comptoir seines Kaufherrn oder in die Börse. Überall wird er mit gleicher Achtung, mit gleichem Ansehen gern gesehen und willkommen geheißen, sein biederes, schlichtes Wesen verschafft ihm überall gleichen freundlichen Empfang, der durch das gewöhnlich bei ihm vorhandene oder doch vorausgesetzte Vermögen umsomehr an Herzlichkeit gewinnt, als der Hamburger den materiellen Besitz als den Hauptgrundstein zur Menschenwürde zu betrachten geneigt ist.

Wie der Volkswitz überall den niederen Ständen, ist er auch in Hamburg ganz besonders dem Arbeiterstande eigen und der Hamburger Volkswitz versäumt nicht, jede Sache oder jede Person, mit der er in Berührung kommt, mit einem mehr oder minder zutreffenden, jedenfalls aber drastischen Namen zu bezeichnen. So haben denn auch die Quartiersleute dem Schicksal nicht entgehen können, ihre „Ökelnamen“ zu erhalten, die, obgleich in mancher Weise nicht mehr zutreffend, sich von Generation auf Generation vererbt haben und so populär sind, daß kaum ein Arbeitsmann oder ein Ewerführertagelöhner ein Quartier zu finden wüßte, wenn es bei dem Namen seines ältesten Inhabers, wie dies im Adreßbuch gebräuchlich, nicht aber bei seinem sogenannten „Ökelnamen“ genannt wurde.

Kein Hamburger, der mit den Quartiersleuten mehrfach zu tun hat, wird im Zweifel sein, wen wir meinen, wenn wir hier eine Reihe von Namen nennen, die nirgendwo als offizielle aufgeführt sind und dennoch jeder Einzelne ein Quartier bezeichnet.

Da sind zuerst die „Krindlers“, deren Hauptinhaber bei der Schillerfeier und der Märzfeier ebenso wie bei den Sammlungen für die Notleidenden in Ostpreußen die Leitung übernahm und überall mit gutem Beispiel voranging und der deshalb auch stillschweigend als der Senior des löblichen Gewerbes anerkannt worden ist.

Ein anderes Quartier, früher „Melkers“ genannt, hat sich geteilt und demgemäß die Namen „Rohmmelkers“ und „Watermelkers“ oder „Zegenmelkers“ erhalten. „Smökers“, „Puttlüd“, „Schosters“, „Stohlmakers“, „Höhnerplückers“, „Korfmakers“, „Kaffeebrenners“, „Fielers“, „Wustmakers“, „Kugelers“, „Wullkosacken“, „Theebuurn“, „Krahnlüüd“, „Kutschers“, „Slachters“, „Jägers“, „Plackenhauers“, „Nadelmakers“, „Solospeelers“, „Bültenhauers“, „Wullmüüs“ und „Sackneiers“ sind Namen, die entweder in der früheren Beschäftigung ihrer Träger, oder in dem Artikel, worin die mit diesem Namen benannten Quartiere vorzugsweise arbeiten, ihre Begründung finden mögen. Weniger harmlos sind Namen wie „Höllenjägers“, „Thünbüdels“, „de Trübsinnigen“, „de Möden“, „de Duhnsupen“, „de Heiligen“, „Grotsnuten“, „Doodsmieters“, „Minschenschinners“, „Lüttsnuten“, „Barmherzigen“ usw. Dem Tierreich entlehnt sind die Bezeichnungen „Wanzen“, von denen es gar zweierlei gibt, die „Dacklünken“, „Witten Hunn“, „Wilden-Swien“, „Löwen“, „Swienhunn“, „de Hasen“ (wovon übrigens sich alle bis auf einen schon verlaufen haben), „Bunten Höhner“, „de Bück“, „Eseltreckers“, „Imm“ (Bienen), „Müüs“ oder „Rotten“, „Luus un Floh“, „de Kreihers“ (Kräher) und „de vierspännigen Ratten“.

Der Körperbeschaffenheit, resp. dem Aussehen ihres Gesichts verdankten ihre Namen die „Magern“, „de Veerkantigen“, „de lütten Roden“, „Söte Jungs“, „de Fienen“, „de Scheeben un Graden“, „Veilchenblauen“, „dat Armenspann“, „de scheeben Hamborgers“, „Scheef un Liek“ u. a. m. -- „Franzosen“, „de Engelschen“, „Möhlenbrückers“, „Coldorpers“, „Bayern“, „Hollanders“, „dat Judenspann“, „Harborgers“ un „de drögen Franzosen“ bezeichnen diejenigen, welche vorzugsweise mit dieser Nation zu tun haben; das „Dreespann“ fährt stets zu dreien, die „Manchestern“ sind an ihren Hosen von diesem Stoff und „Spring um Stender“ ihrer Gewandtheit wegen kenntlich. „Nagelbüdel und Consorten“, „Seelenkinners“ und „Schultenhöbers“ Namensursprung mag schwer zu entziffern sein, womit wir denn die Liste schließen wollen, ohne die „Schimmels“ zu vergessen, deren weißhaariges Oberhaupt seinem Quartier diesen Namen eingetragen hat.

Von ~J. D. J. Pingel Senior~ 1880.

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Anlage 3

Ökelnamen der Hamburger Quartiersleute

+Dat Armenspann+ (Bodenstein u. Consorten), +De Baiern+ (Lührs u. Cons.), +De Blickern+ (Wilkerling u. Cons.), +De-Botterbuern+ (Siemers u. Röpke), +De Brummers+ (Niemann u. Cons.), +De Bück+ (Burmeister u. Cons.), +De engelschen Bück+ (Trier u. Cons.), +De Bullenmelkers+ (Kruse u. Cons.), +De Buntbüxen+ (L. Hecht u. Cons.), +De Coldorpers+ (Hinrichs u. Cons., Weiscke u. Cons.), +De Dacklüünken+ (Spellerberg u. Cons.), +De Dodtsmieters+ (Thiel u. Cons, Suhr u. Cons.), +De Engelschen+ (H. Martens u. Cons.), +De Eseltreckers+ (Dreyer u. Cons., Hoppe u. Cons.), +De Fienen+ (Grotkaß u. Cons.), +De Finnenkiekers+ (Neddermann u. Cons.), +De Franzosen+ (Kleen u. Cons.), +De Graden+ (Bargstädt u. Cons.), +De Gröhlmöllers+ (Möller u. Cons.), +De Grotsnuten+ (Schwarze u. Cons.), +De scheewen Hamborger+ (Pohlmann u. Cons.), +De Harborgers+ (Albrecht u. Cons.), +De Hasen+ (Reinstorf u. Voß), +De ohlen Hasen+ (Kesler u. Cons.), +De Heiligen+ (Stöver u. Lembcke), +De bunten Höhner+ (Groth u. Cons.), +De Höhnerplückers+ (Brandt u. Cons.), +De Hollanders+ (Helmers u. Cons.), +De finen Hollanders+ (Lüders u. Cons.), +De witten Hunn+ (Escherich u. Cons., Parbs u. Cons.), +De Jägers+ (Rehse u. Cons.), +De Isern Arm+ (Daniel Jessen), +Dat Judenspann+ (Ascher u. Cons.), +De Kaffebrenners+ (Lienau u. Cons., Gädgens u. Cons.), +De Knupprigen+ (Glimann u. Cons.), +De Korfmakers+ (Denker u. Cons., H. W. Meyer u. Cons.), +De Krahnlüd’+ (Quitzau u. Cons.), +De Krahntreckers+ (Bodenborg u. Cons.), +De Kreihers+ (Jürgens u. Cons.), +De Krindlers+ (Willers u. Cons., Petersen u. Pingel), +De Kugelers+ (Fesefeld u. Cons.), +De Kulers+ (Heeger u. Klindworth), +De Kutschers+ (Meiners u. Cons.), +De Löwen+ (Schultze u. Cons.), +De Lüttsnuten+ (Krohn u. Schröder), +Luus und Floh+ (Volmer u. Cons., D. Hinsch u. Cons.), +De Magern+ (Suhl u. Cons.), +De lütten+ Magern (Hellmann u. Cons.), +De groten Manschestern+ (Rose u. Cons.), +De lütten Manschestern+ (Prignitz u. Cons.), +De Melkers+ (Meyn u. Cons.), +De Möden+ (G. Voß u. Cons.), +De Müs’+ (Brasch u. Cons.), +De Nadelmakers+ (Cordes u. Cons.), +De Plankenhauers+ (Oelmann u. Cons.), +De Puttlüd+ (Koch u. Cons.), +De lütten Roden+ (Asmus u. Cons.), +De Rotten+ (Leßmann u. Cons.), +De Sackneihers+ (Wendt u. Klindworth), +De Sagenfielers+ (Köhncke u. Cons.), +Scheev un Liek+ (D. Möller u. Cons.), +De Scheeven un Graden+ (Bargsted u. Genossen), +De Schinners+ (Hinsch u. Cons.), +De Schosters+ (Peters u. Cons.), +De Schottschen+ (Martens u. Cons.), +De Seelenkinner+ (Martens u. Cons.), +De Slachters+ (Nimbach u. Cons.), +De Smökers+ (Meyer u. Cons.), +De Solospelers+ (Brandt u. Cons.), +De Springumständer+ (Müller u. Pflughaupt), +De Spunjers+ (Jürgens u. Cons.), +De Stohlbinners+ (Ockelmann u. Cons.), +De Storchen+ (Cords u. Cons., Gechter u. Cons.), +De willen Swien+ (Dührkoop u. Cons., Opitz u. Cons.), +De Theebuern+ (Schaper u. Cons.), +De Trübseligen+ (Moritz u. Cons., Hasenbalg u. Cons.), +De Tünbüdels+ (Gechter u. Cons, später: +de Storchen+), +Vader un Söhn+ (Hinsch u. Krüger), +De Veereckten+ (Ellerbrock u. Cons.), +De Veilchenblauen+ (Rethwisch u. Cons.), +De Wanzen+ (Uetzmann u. Cons.), +De Wullkosacken+ (Gebel u. Cons.), +De Wullmüs’+ (Mathias Glimann), +De Wustmakers+ (Stapelfeld u. Cons.).