Part 4
Der älteste Kontrakt der Quartiersleute, der bis jetzt ans Tageslicht gekommen ist, findet sich Mitt. VI. 306 f. vollständig abgedruckt. Datiert vom Jahre 1693, stellt er die gemeinsame Tätigkeit der betreffenden Compagnions-Packer sowie die Tragung der Unkosten und den Anteil am Gewinn zu gleichen Teilen fest und ist sozusagen als auf ewige Zeiten geschlossen gedacht, da genaue Verabredungen getroffen sind, um vorzugsweise immer Familienmitglieder anstelle etwa Ausscheidender aufzunehmen. Ein anderer solcher Vertrag von 1716 ist auszugsweise Mitt. V. 488 f. wiedergegeben, ein dritter, von 1750, vollständig Mitt. XI. 151. Ein vierter endlich, von 1720, wurde im „Hamburgischen Correspondenten“ vom 17. März 1907 veröffentlicht und ist hier im Anhang nach der Urschrift wieder abgedruckt. Ähnliche Verabredungen für die Bedingungen bei Aufnahme neuer Mitglieder usw., wie darin zu finden, enthalten auch die anderen Kontrakte. Aus demjenigen von 1750 interessieren die Bestimmungen, daß einer der vier Maaten, der eine Ware veruntreuen würde, in schwere Strafe verfallen solle, und daß derjenige, der im Fall eines Streites unter den Teilhabern den ersten Schlag tun würde, einen Reichstaler an das Quartier entrichten müsse; verstände er sich hierzu nicht gutwillig, so sei ein Speziesdukaten (9,60 M.) „am Waysenhauß“ zu zahlen. Im Vertrage von 1716 wird für den Fall von Unstimmigkeiten angeordnet, daß notfalls zwei oder drei unparteiische Kaufleute als Schiedsrichter anzurufen sind, deren Ausspruch bei Vermeidung einer Strafe zu befolgen ist.
Selbst wenn meine Meinung nicht berechtigt wäre, daß wir die „Packer“ des Jahres 1508 als Vorläufer der „Compagnions-Packer“ von 1693 anzusehen haben, darf doch wohl jedenfalls als feststehend betrachtet werden, daß zu Ende des siebzehnten Jahrhunderts das Institut der Quartiersleute kein neues mehr war. Auf ein Alter von mindestens dreihundert Jahren kann es also zweifellos zurückblicken. Genaues wird sich nicht ermitteln lassen, sicher ist aber, daß in dieser langen Zeit nirgends eine Andeutung zu finden ist, wonach das Vertrauen zwischen Kaufherr und Packer je gelitten hätte. Dem Bibliothekar unserer Kommerzbibliothek, Herrn ~Dr.~ Ernst Baasch, verdanke ich die Mitteilung, er habe bis etwa 1815 bei Durcharbeitung der Akten unserer Kommerzdeputation Überhaupt keinen einzigen Fall entdeckt, wo Streitigkeiten oder Schwierigkeiten zwischen Kaufmann und Quartiersleuten erwähnt würden, während von anderen Hülfsarbeitern des Handels, z. B. den Litzenbrüdern (einer Art Transportvermittler), recht häufig aus solchem Anlaß die Rede sei. Gewiß ein glänzendes Zeugnis für alle Beteiligten. Das angenehme Verhältnis, das stets zwischen Kaufmann und Quartiersmann herrschte, wird übrigens auch dadurch gekennzeichnet, daß die Söhne des letzteren auch bei Firmen allerersten Ranges auf Wunsch sehr gern Stellung als Lehrlinge erhielten. Der junge Mann erwarb sich auf diese Weise manche Kenntnisse, die ihm beim Eintritt ins „Quartier“ seines Vaters später von großem Nutzen sein konnten. Auch dem Kaufmann konnte es im übrigen nur dienlich sein, wenn unter seinen Arbeitsübernehmern sich einer befand, der durch Einblick in den Gang des Geschäfts und die mancherlei Schwierigkeiten, die dabei zu Überwinden waren, die Befähigung erlangt hatte, sich über die peinliche Genauigkeit klar zu werden, die in jeder Hinsicht beobachtet werden mußte.
Der Name Quartiersleute (statt Packer, wie es in dem alten Kontrakte heißt) scheint zuerst im Anfange des 18. Jahrh. in Gebrauch gekommen zu sein. Man findet ihn im „Patriot“ No. 9 vom 2. März 1724 S. 4 und in No. 40 vom 5. Oktober 1724 S. 3. Mit der Zahl der Teilhaber, wie Schütze meint und andere von ihm abschrieben, hat die Benennung wohl nichts zu tun, denn Quartier bedeutet nicht vier sondern Viertel. Es ist anzunehmen, daß ihr Geschäftslokal („da wir unser Quartier haben“) den ersten Anlaß gegeben hat, nachdem sich hieraus die Bedeutung eines Anteils an ihrer Genossenschaft entwickelt hatte („sein Quartier verkaufen“, „in oder auf das Quartier heiraten“). Man vergleiche den Kontrakt S. 51 f. (Ob man nebenbei an die Zahl vier gedacht hat, mag dahingestellt bleiben. S. auch Goedel, Quickbornbuch 9, S. 68.)
Das Hauptarbeitsgebiet der Quartiersleute lag innerhalb der Speicherräume ihrer Kunden. Nur ausnahmsweise konnte man ihre Leute bei Transporten von Waren in den Straßen antreffen. Für Bestellungen suchte man sie in ihrem Quartier auf. Fand man dessen Tür verschlossen, so sah man auf der schwarzen Tafel, die daneben hing und in einer kleinen Lade Schwamm und Kreide barg, vielleicht die tröstliche Versicherung, „Gleich wieder“ oder „10 Uhr wieder hier“ oder sonst die Angabe der Arbeitsstelle, wo sie beschäftigt waren. (Das hieß dann: „+He het sick naschreben+“). Nicht immer hatte man die Gewißheit, sie dort noch anzufinden. War man nach Jakobsens Speicher, dritter Boden, hinaufgeklettert, so wurde man vielleicht nach dem vierten Boden einer anderen Stelle weiter verwiesen, wenn nicht gar nach der großen Elbstraße in Altona. Hier hatten sie regelmäßig zu tun, weil in den Speichern an der Elbe große Läger, vor allem von Kaffee, zu bearbeiten waren, die sich behufs Ersparung des Hamburger Eingangszolles von ½ v. H. dahin gezogen hatten. Ihre Gerätschaften, besonders Länge und Markputt, bewahrten sie in bestimmten Wirtschaften der Vorstadt St. Pauli und Altonas auf, in denen sie sich dann früh morgens einstellten, um auf einer großen schwarzen Tafel zu verzeichnen, wo sie zunächst bei der Arbeit zu finden sein würden. Verließen sie diese Stelle, so fanden die Fuhrleute der Eisenbahn und die Ewerführer dort neuen Nachweis. Hier besonders gingen sie nur unter ihrem „+Ökelnamen+“, die jeder kennen mußte, der nach ihnen herumfragte. Zum ausführlichen Verzeichnis derselben, das ich am Schlusse gebe, bemerke ich, daß diese Beinamen nicht als Spott aufgefaßt wurden, sondern als gutmütige Scherze, die niemand übelnehmen konnte und die schließlich haften geblieben waren. Ihre Entstehung ist nur in wenigen Fällen nachzuweisen. +De Blauen+ hieß ein Quartier, das viel mit Indigo zu tun hatte. +Böhnhasen+ sind unzünftige Handwerker oder Leute, die in unberechtigter Weise Geschäfte betreiben (Rüdiger in „Hamburg vor 200 Jahren“ 223 f., Korr. Bl. 23, 88). +Dacklüünken+ war der Spitzname eines Quartiers, das ursprünglich auf dem höchsten Boden eines Speichers gehaust hatte (Lüünk = Sperling). +Dunkis+ hießen Rabeler u. Kons., weil sie als die ersten den Versuch gemacht hatten, Waren mittels einer Dampfwinde (Donkeymaschine) aus der Schute in die Speicherböden zu heben, +Eseltreckers+ ein anderes Quartier, dessen frühere Inhaber vor vielleicht 60 oder 80 Jahren ein störrisches Grautier für die Kinder eines der ihrigen durch ganz Altona bis nach Övelgönne gezerrt hatten. +Finnkiekers+ sind Untersucher von Schweinen. +Gnaddrig+ bedeutet verdrießlich. +De Kaffeebrenners+ pflegten gegen Entlohnung für große Krämer wie Conrad Warnke und Adolph Wilmans vor deren Hause in der Steinstraße oder auch bei der nahen Jakobikirche in großen langen Trommeln Kaffee auf Holzkohlenfeuer zu rösten. +Krindlers+ wurde ein Quartier genannt, weil die Inhaber in ihrer Knabenzeit bei der Kurrende mitgewirkt hatten, die noch um die Mitte des 19. Jahrhunderts in unseren Gassen Choräle vortrug; ihre Mitglieder hießen im Volksmunde Krintenjungs oder Krindlers. (Heckscher 32 f.) +De Sackneihers+ wurden auch +Sackjuden+ genannt, da sie mit Jute und Säcken zu tun hatten und nebenbei Sackleihgeschäft betrieben. +Tünbüdel+ ist gleichbedeutend mit Drähnbartel. (Korr. Bl. 28, 73.) Die +Wullkosaken+ arbeiteten für Kaufleute, die Wolle in großen Ballen aus Mecklenburg erhielten. +Wolkenschubers+ dürfte ähnlich zu deuten sein wie Dacklüünken. Mit +Wullmüs’+ wurden ursprünglich die Fabrikmädchen bezeichnet, die auf den Speicherböden mit Aussuchen und Reinigen von Waren sich beschäftigten. (Korr. Bl. 23, 88.) Ein Klub von Baumwollarbeitern nennt sich „Wullmüs’ von 1910“. Einige weitere Erklärungen findet man in Anl. II. Der Ausdruck Ökelname ist übrigens alt. Er kommt schon im Jahre 1417 vor (Chroniken der niedersächsischen Städte: Lübeck, herausgegeben von Koppmann, III. 368) und will sagen Beiname, vom altsächs. ~ôken~, ~ôkian~, mehren, vermehren.
Alles was über die Verantwortlichkeit für Leute und Lager, über Behandlung der Waren und Warenkenntnis, über Ausrufe beim Winden, über abendlichen Besuch am Kontor usw. oben vom Hausküper gesagt ist, gilt genau so für die Quartiersleute. Auch sie pflegten eine bestimmte Anzahl von Leuten im festen Wochenlohn zu beschäftigen. Gab es mehr Arbeit, als sie damit bewältigen konnten, so waren sie ebenfalls auf Lüd’ von de Eck angewiesen, die sie dann als „+Ploog+“ (Rotte, Schaar) an die betreffende Arbeitsstelle abordneten. Jetzt hat sich dies geändert. Ein regelmäßiger Stamm von Lüd’ von de Eck ist nicht mehr vorhanden, man muß sich an den Hafenbetriebsverein oder an den Arbeitsnachweis der Patriotischen Gesellschaft wenden, wenn Hülfskräfte gebraucht werden.
Die frühere Tracht der Quartiersleute, schwarze Jacke mit Silberknöpfen, Zylinder und Schurzfell, ist längst abgekommen, ebenso wie die Barttracht, die Kinn und Oberlippe frei ließ, „+de Köhm- un Beerglitsch+“. Dagegen haben sie die alte Gewohnheit durchweg noch beibehalten, daß nur einer der Teilhaber mit Namen angeführt und für die übrigen die Bezeichnung „und Konsorten“ zugefügt wird. Einzeln hat man allerdings schon eine kaufmännische Firma errichtet. Nach meiner Meinung sollten es die Quartiersleute bei dem alten Brauch lassen, denn sie können mit Recht stolz sein auf eine Art der Bezeichnung, die sich seit Jahrhunderten, vielleicht seit mehr als einem halben Jahrtausend glänzend bewährt hat. „Konsorten“ hat überhaupt gerade so guten Klang wie das andere Fremdwort „Kompagnie“. Wie mir scheinen will, ist diese Anregung der ersten Auflage auf guten Boden gefallen, denn nicht selten findet man jetzt eine Eintragung „N. N. u. Konsorten“ in den Anzeigen des Handelsregisters.
Bei Begründung des Freihafenviertels wurde angeregt, für im Staatsspeicher eingelagerte Waren auf Wunsch der Eigentümer Lagerscheine auszustellen, worauf in Art der englischen ~dock warrants~ Vorschüsse erhoben werden könnten. Das führte sich zu allseitiger Zufriedenheit ein. Es zeugt von dem großen Vertrauen, das man den Quartiersleuten zollt, daß auch viele aus ihrer Mitte dazu übergehen konnten, ihren Kunden solche Lagerscheine auszufertigen, die gleichfalls durch Banken und Bankiers bevorschußt wurden, obwohl keine weitere Garantie vorlag als die Unterschrift einer staatlich nicht bestätigten Verbindung Einzelner. Voraussetzung ist natürlich, daß die Einlagerer über solche Waren, für die sie einen Lagerschein entnommen haben, nur gegen dessen Rücklieferung verfügen können. Vor etwa zehn Jahren erregte der Fall großes Aufsehen, daß ein Quartiersmann sich durch einen langjährigen guten Kunden hatte überreden lassen, von einer Partie Waren Ablieferung vorzunehmen, ohne daß der betreffende Lagerschein bereits zur Stelle war. Der Kaufmann, den er immer als zuverlässig gekannt hatte, war durch Verluste in schlechte Verhältnisse geraten und betrog schließlich den Quartiersmann, der den Wert der anderweitig bevorschußten Ware ersetzen mußte, um sein ganzes Vermögen. Dem Vertrauen, das man den Lagerscheinen der Quartiersleute entgegenbringt, hat dieser Vorfall selbstverständlich keinen Abbruch getan. Es gibt sogar Leute, die sich schon für Ware im Wert von hundert Mark einen Lagerschein ausbitten. Übrigens gewähren einige Quartiersmannsfirmen jetzt selber Vorschüsse, wie denn dieser Geschäftszweig in neuerer Zeit sich Überhaupt mächtig entwickelt hat. Neben Mietsböden und Kontoren für Angestellte im Freihafenbezirk besitzt mancher Quartiersmann seinen eignen Speicher in der Zollstadt, ausgestattet mit elektrischen Anlagen für Warenbewegung, und betreibt ein regelrechtes Lagerungs- und Speditionsgeschäft für seine Kunden. Dazu gesellen sich zuweilen besondere Anstalten. Ich hatte Gelegenheit, bei den Herren Ockelmann und Konsorten die in vollem Betrieb befindlichen, durch vier Lagerböden sich erstreckenden maschinellen Einrichtungen zu besichtigen, die für Reinigung verschiedener Waren, z. B. Entstielung von Rosinen sowie für Enthülsung von solchen Kaffeebohnen bestimmt sind, die aus Mexiko, Guatemala usw. mit den Hülsen hier eintreffen, und mußte staunen, in wie sinnreicher Weise alles ineinander griff. Ohne Berührung durch Menschenhand befreiten Trommeln, Siebe, Saug- und Blasapparate den Kaffee von Steinen, Hülsen und Häutchen und lieferten ihn schließlich, nach Größe und Form in verschiedene Sorten getrennt, an die Säcke ab. Nur das Auslesen schlechter Bohnen bleibt noch langen Reihen von Frauen und Mädchen überlassen.
Gleich dem Hausküper wußte der Quartiersmann, so oft es nottat, mit großem Selbstbewußtsein für die Interessen seiner Auftraggeber einzutreten. Allgemein bekannt ist das hübsche Beispiel, das Borcherdt (II. 288 f.) erzählt, wie ein Quartiersmann kurz entschlossen selbst ins Inland reist, um einem Käufer, der eine Partie Kaffee zu Unrecht bemängelt hat, die Übereinstimmung der Ware mit dem Verkaufsmuster zu beweisen. Allerdings fehlt bei Borcherdt der besonders charakteristische Zug, daß der Quartiersmann, vom Inhaber der betreffenden Firma sehr von oben herab nach seinem Namen und seiner Legitimation gefragt, stolz erwidert: „Mein Name? Der hat nichts damit zu tun. Ich stehe hier für Johannes Bahl. Für Sie bin ich Johannes Bahl. -- Übrigens heiße ich Timmann. (Die Namen sind fingiert.) Und nun lassen Sie uns mal den Kaffee ansehen.“ Andere kleine Züge sind gut wiedergegeben, besonders die Szene im Eisenbahnschuppen, wo es natürlich an Vorrichtungen fehlt, um die Proben aufzuschütten: Timmann läßt einen Taler springen und sofort ist aus Fässern und Bohlen ein Tisch hergestellt. Als dann alles in Ordnung befunden ist, meint der Kaufmann: „Wie kriegen wir nun die Proben wieder in die Säcke hinein?“ -- „Die Proben? Die gehören den Arbeitsleuten!“ ist Timmanns prompte Antwort, wobei er die Bretter umstülpt. (Es war in Hamburg Brauch, daß +Fegels+ den Arbeitern zukamen.) Schließlich erfolgt die Zusicherung, der Betrag der Rechnung werde noch heute beglichen werden, worauf Timmann erwidert, für seine Bemühungen und Auslagen möge man gefälligst zweihundert Taler beifügen, was denn auch zum Erstaunen von Johannes Bahl wirklich geschieht. Und so sehr hat Timmann dem Inländer imponiert, daß, als ein anderes Hamburger Haus bei ähnlichem Streitfall meldet, man werde die Sache durch Herrn Timmann untersuchen lassen, umgehend die Nachricht erfolgt, nach nochmaliger genauer Prüfung finde man an der Ware nichts auszusetzen (Vergl. Jünger, 23 f.).
Früher gab es unter einem Teil der Quartiere eine lose Vereinigung, die hauptsächlich bezweckte, in der Form einer sogenannten „Totenlade“ die Beerdigungskosten verstorbener Mitglieder aufzubringen. Da man aber unterlassen hatte, ein Kapital als Grundstock einzuschießen, so reichte der Taler Sterbegeld schließlich nicht mehr hin und die Sache ging ein. So lange sie noch in vollem Betrieb war, pflegte man sich einmal im Jahre beim Wirte Lautenberg in der Steinstraße, der über einen größeren Saal verfügte, zusammenzufinden, um einen gemütlichen Abend -- ohne Damen -- zu verleben. Der Gelegenheitsdichter Volgemann lieferte dazu Lieder, in denen die Ökelnamen eine große Rolle spielten. Die Sachen haben natürlich nur einen Augenblickswert gehabt. Mir liegt ein Tafellied zum 31. Januar 1863 vor, worin es nach der Melodie: „Der Papst lebt herrlich in der Welt“ u. a. heißt: „Hier seht nun unsern +Bodenstein+, der muß stets Alterspräses sein. Er hat die Sache angeregt, zu diesem Fest den Grund gelegt. -- -- Un +Grootkaß+ von dat „fiin“ Quarteer, den makt et hüt en Barg Pläseer, denn wenn he recht vergnögt will sien, stellt he sick sicher bi uns in.“ Ebenso geht es hoch- und plattdeutsch durcheinander in einem Liede zum 4. Februar 1865 nach der Melodie: „Ich bin der Doktor Eisenbart“, z. B. „Un +Pingel+ unse ohle Fründ is gern wo sien Konsorten sünd. Wer fiif Mal sick een Fro nehm’n kann, dat is förwahr „ein ganzer Mann.“ -- -- Auch +Voß+ und +Löding+ sind zwei Leut’, sie denken an die Schlafenszeit. Weil wi jem to „de Möden“ tellt, hebbt se denn Slaap hüt afbestellt.“ -- In späteren Jahren hören in diesen Tafelliedern die Anspielungen auf Einzelmitglieder und ihre Ökelnamen auf, wie die nachfolgenden Proben aus den Volgemannschen Gelegenheitsgedichten zeigen, die das Hamburger Staatsarchiv in 13 starken Sammelbänden bewahrt und mir freundlichst zur Verfügung stellte.
2. Februar 1878 (Band VIII. 222), Singweise „Wohlauf noch getrunken“ Vers 2 bis 4: „Quartiersleute haben wohl schwierigen Stand, sie müssen empfangen zu Wasser und Land und oft im Geschäft machen bei dem Verkehr den Kopf und die Kräfte die Ablief’rung schwer. Wenn auf dem Komptoir kaum fertig sie sind, die Arbeit am Speicher mit Eifer beginnt. Dort müssen auf’s Winden sie gut sich verstehn und oft dabei selbst sich winden und drehn. Die Führer der Ewer, man weiß ja daß sie absichtlich Streit suchen beim Arbeiten nie! Trotzdem kann man immer nicht einig sich sein: das liegt im Geschäft so Tag aus und Tag ein.“
11. Januar 1879 (IX. 294) Vers 5: „Der Hamburger Quartiersmannsstand ist rühmlich weit und breit bekannt. Komptoir und Speicher, Quai und Fleth weiß wie er sein Geschäft versteht.“
18. Februar 1882 (IX. 317), Singweise „Was gleicht wohl auf Erden“, Vers 2: „Quartiersmann ist kundig, den Kaufmann zu ehren, zu nützen und schützen zu Wasser und Land; die Speicher zu füllen, die Speicher zu leeren, ist gern er beschäftigt im mühvollen Stand.“
30. Januar 1897 (XIII. 133). Singweise „’Ne ganze kleine Frau“: „Besett mit blanke Knöpen von Sülber mannichfach, darin umher sünst löpen Konsorten Dag för Dag: stolz drog man de bestellten, as wenn’t en Staatskleed wör. Jetzt süht man se man selten un driggt ganz wenig mehr de kotte feine Jack, de kotte feine Jack, de kotte feine, feine, feine ohl Quarteersmannsjack.“
Volgemann selbst nennt sich XIII. 48 „alter Haus- und Hofpoet seit 1848“. Aus den Liedern X. 250 und 251 und XI. 91 scheint hervorzugehen, daß 1864 und 1876 Versuche stattfanden, der ersten Vereinigung von 1848 festere Formen zu geben, während erst weitere zehn Jahre später der noch heute bestehende „Verein Hamburger Quartiersleute von 1886“ endgültig gegründet wurde. Am 30. September 1911 feierte dieser Verein sein 25jähriges Stiftungsfest durch Festtafel und Ball in der „Erholung“. Das Programm, gedruckt bei Carl Griese, enthält unter anderen hübschen Zeichnungen von Johs. Ulfert drei, auf denen Quartiersleute in alter Tracht dargestellt sind.
Zum Schluß muß ich noch der +Ewerföhrer+ gedenken. Es scheint eigentlich sonderbar, daß man den Mann in der Schute Ewerführer und nicht Schutenführer nennt, denn in Hamburg heißt Ewer ein Elbschiff mit Verdeck, Mast und Steuer, während den Schuten dies alles fehlt. Es sind eben ganz offene Fahrzeuge ohne Kiel, die nur hinten einen kleinen verschließbaren Raum haben, +de Plicht+, worin Arbeitszeug und dergleichen Platz findet, gelegentlich auch vielleicht, was von der Ladung abfällt. Da auch die Ewer flachen Boden haben (der Kiel wird durch ein „Schwert“ an jeder Seite ersetzt), so läßt sich vielleicht annehmen, daß sie früher nicht allein auf der freien Elbe, sondern auch für Transporte zwischen Speicher und Seeschiff verwendet wurden, und daß man erst allmählich zum offenen Leichter, der Schute, übergegangen ist. Die Bezeichnungen Ewer, Schute und Prahm kommen übrigens bereits im 14. bis 16. Jahrhundert nebeneinander vor (Koppmann I. S. LXXVII. f., VII. S. CXX.). Vom Ewerführer ist im Patriot No. 155 vom 20. Dezember 1726 S. 1 die Rede.
Zum Schutz der Ladung der Schuten gegen Regen dienten +Persenninge+, breite geteerte Segeltuchstreifen mit Holzrollen an beiden Enden. Doornkaat meint, der Ausdruck könne vom englischen ~preserving~ = Schutz stammen (vergl. Korr. Bl. 28 S. 48, 55. 71). Kleinere Schuten werden +Bollen+ genannt. Der Eigentümer der Schuten heißt +Ewerföhrerbaas+. Baas will sagen „Meister“. Wenn der Lehrling dem Ewerführer eine Bestellung ausrichtete, etwa: „Sie möchten Ihrem Herrn sagen, daß er heute an der Börse vorkommt“, so erhielt er zur Antwort: „+Herr -- Herr? -- Ick bün doch keen Köter, de ’n Herrn hett! -- Ick will mien’n Baas dat seggn.+“ Von den Beinamen der Ewerführerbaase hörte ich nur +Baron Sachs+ für Hans Sachs, +Kees’-Dircks+ für einen Dircks, der für ein Geschäft im Grimm häufig Käse fuhr und +Spinn’grieperdircks+ für einen Namensvetter. Dessen Nachfolger im Geschäft, Ahrens, hieß +Jägerahrens+.
So lange es sich um den Verkehr zwischen dem alten Binnenhafen und den Fleetspeichern handelte, +peekten+ die Ewerführer ihr Fahrzeug mittels langer Stangen weiter, indem sie deren eiserne Spitze in den Schlamm stemmten und vom Vorderende der Schute, auf deren breitem Rand, sich langsam, schiebend, nach hinten bewegten. Deshalb ihr Ökelname: „+Slickschuber+“. Da sie hierbei die Querleiste des oberen Endes der Stange, die +Krück+, zwischen Brust und Schulterknochen drückten, hießen sie auch +Stakendrücker+. Wenn es gerade so paßte, zogen sie sich auch wohl mit dem neben der Spitze der Stangen befindlichen +Haken+ an Ringen der Hausmauern und Schuteneisen der Brückenwiderlager und Kaimauern entlang oder an Pfählen oder an anderen Schiffen. Da ein Steuer fehlte, wurde die Richtung durch die Art des Schiebens eingehalten, wie man das noch heute in den Fleeten wie auf der Alster gelegentlich beobachten kann. Die Speicherarbeiter pflegten dem Ewerführer wohl scherzend zu bemerken: „+Du hest dat good. Du kannst di ümmer stütten bi de Arbeit. Un wenn du rüggwarts geist, kummst du doch vörruut.+“ -- Daß die Sprache der Wasserkante ausschließlich Plattdeutsch geblieben ist, sei hier beiläufig erwähnt. Im Zusammenhang damit stand es, daß im Verkehr zwischen Arbeitern und Vorgesetzten das trauliche du gegenseitig die Regel bildete. Das hat jetzt allerdings aufgehört. -- Auf der Alster benutzt der Ewerführer zuweilen den Wind zur Erleichterung seiner Arbeit, indem er aus einer Stange mit daran befestigter Persenning ein Notsegel herstellt.
Während die älteren Schuten noch aus Holz erbaut sind, ist man jetzt zur Eisenkonstruktion und größerer Tragfähigkeit (300 Tons und mehr) übergegangen, auch sieht man vielfach „Kastenschuten“ mit abnehmbarem Verdeck. Da nun außerdem die Entfernungen wegen der außerordentlichen Ausdehnung unserer Hafenanlagen sehr groß geworden sind, und da infolge der Tiefe der Freihafenfleetzüge die Stangen oft nicht mehr den Grund erreichen würden, so muß der Ewerführer jetzt vielfach Schlepperhülfe in Anspruch nehmen. Einzelne Schuten findet man auch schon mit einem Motor ausgerüstet.